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Thema: OWIG die nächste
ull

Beiträge: 125

» 05.08.09 20:55 «              Beitrag melden


@halbgott
eine etwas bessere auflösung des bildes würde genügen um den text zu lesen. selbst mit tricks konnte ich fast nichts entziffern.

truly

Beiträge: 101

number-63
» 05.08.09 21:17 «              Beitrag melden


hallo halbgott!

dein antwortschreiben ist leider nicht zu erkennen. hast du die möglichkeit, es noch einmal etwas vergrößert reinzustellen?

es grüßt eine (fast) blinde
TRULY

Bulli

Beiträge: 123

» 05.08.09 22:59 «              Beitrag melden


Hallo Halbgott,

das JPG ist sehr schlecht zu lesen da zu klein.
Was ich entnehmen konnte:

Die labern von Verfassung, die gibts aber nicht.
Sie wollen sich wohl drücken auf das GG Bezug zu nehmen.

Auf Deinen Schriftsatz geht das Pack wieder überhaupt nicht ein.

Anzeige erstatten !!

Halbgott

Beiträge: 47

» 06.08.09 19:09 «              Beitrag melden





Zuletzt bearbeitet: 06.08.09 19:28 von Halbgott
Halbgott

Beiträge: 47

» 06.08.09 19:24 «              Beitrag melden


@alle
habe es geschafft und hier ist es in besserer Quali:

http://www.bilder-hochladen.net/files/c24l-3-jpg.html

heinrich

Beiträge: 46

» 06.08.09 19:30 «              Beitrag melden


machs einfach noch einmal hiermit und nimm nicht wieder die datei "UweOWiGSmall" sondern eine entsprechende auflösung, beispielsweise 200 dpi http://www.bilder-hochladen.net/

Gruß Heinrich

Wenn Du für Dein Handeln die volle Verantwortung übernimmst, und alle Menschen es Dir gleich tun, dann braucht sich um diese Welt niemand mehr Sorgen zu machen. - Matthias Josef Wölfle -
ToLe

Beiträge: 107

» 06.08.09 22:27 «              Beitrag melden


Sofern Sie vortragen, für die Ahndung bestehe keine hinreichende Rechtsgrundlage, unterligen Sie offenbar einem Irrtum. Zudem bietet das anhängige Ordungswidrigkeitenverfahren keinen Spielraum für eine verfassungsrechtliche Diskussion.

Schon witzig was die "Abteilungsleiterin" schreibt .. nur dort steht nicht welche Abteilung sie leitet, vllt in einer Glasabteilung?!

Nungut, einfach weiterhin auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 GG) verweisen, der dir jedoch nicht entzogen werden darf (§16 GVG). Es ist auch nachzuprüfen bis wohin der Geltungsbereich geht, ich denke mal in die Ostsee . Und mal schreiben dass das OWIG abgeschafft wurde, dann kann sie ja gerne beweisen das es das OWIG noch gibt (was sie nicht kann, ausser wenn sie es schreibt )

Gruß ToLe

Bulli

Beiträge: 123

» 07.08.09 09:37 «              Beitrag melden


Schaut mal was der Schönbohm dazu sagt:

http://www.direktzu.de/schoenbohm/messages/18276

(bla bla bla ...Da das Ordnungswidrigkeitengesetz ein Bundesgesetz ist, gilt es räumlich im gesamten Geltungsbereich des Grundgesetzes. ... bla bla bla)

Damit hat er sich ja schön rausgeredet der Herr Schönbohm.
Die Frage nach dem Geltungsbereich ist meines Erachtens, so
nicht beantwortet.

Swawa

Beiträge: 244

» 07.08.09 13:44 «              Beitrag melden


Hallo Bulli,

wenn das Einführungsgesetz nur dafür da ist die Einführungsmodalitäten zu ordnen und dann seine Wirkung verloren hat samt Geltungsbereich, dann frage ich mich wo zu brauchen wir diese denn, wenn diese ihre Wirkung verloren haben und trotzdem danach gültig sind.Kann uns denn Herr Schönbohm sagen wo das steht?

Krascher

Beiträge: 1229

maahks
» 07.08.09 16:21 «              Beitrag melden


Swawa:
Hallo Bulli,

wenn das Einführungsgesetz nur dafür da ist die Einführungsmodalitäten zu ordnen und dann seine Wirkung verloren hat samt Geltungsbereich, dann frage ich mich wo zu brauchen wir diese denn, wenn diese ihre Wirkung verloren haben und trotzdem danach gültig sind.Kann uns denn Herr Schönbohm sagen wo das steht?


Richtig. Dann könnte jedes "Einführungsgesetz" sich mit Einführung des Gesetzes automatisch wieder auflösen und nicht, wie im Falle von ZPO, GVG oder StPO nach ca. 130 Jahren. Macht keinen Sinn.
Wenngleich die BRD schreibt, dass die ReichsZPO von der ZPO nicht berührt wird.

1. Landtagswahl der IPD in Schleswig-Holstein 2009 !
Krascher

Beiträge: 1229

maahks
» 10.08.09 09:51 «              Beitrag melden


Paßt hier besser - Kanzlei N und das OWiG:

http://www.rechtsanwalt-neubert.de/aufhebung-des-ordnungswidrigkeitengesetz/

"Blockt auch - habe aber 1:1 nur kopiert ...!"

1. Landtagswahl der IPD in Schleswig-Holstein 2009 !

Zuletzt bearbeitet: 10.08.09 09:53 von Krascher
Frischling

Beiträge: 215

» 12.08.09 16:42 «              Beitrag melden


Krascher:
Paßt hier besser - Kanzlei N und das OWiG:

http://www.rechtsanwalt-neubert.de/aufhebung-des-ordnungswidrigkeitengesetz/

"Blockt auch - habe aber 1:1 nur kopiert ...!"


Das ist ja echt lustig, das ( BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147; OVG Lüneburg 3 K 21/89 sowie das VG – Hannover 2001 )
habe ich recherchiert und am 28.05.2006 ins Internet gestellt ...

Gruß Frischling


invisible

Beiträge: 66

» 13.08.09 16:38 «              Beitrag melden


zu meinem owig verfahren im alten owig strang bekam ich nun folgenden antwort auf meine beschwerden:

Die als Gegenvorstellung zu wertende Beschwerde vom 28.05.09 wird zurückgewiesen.

Grunde:

Auf die Beschlüsse vom 26.02.2009 und 28.04.2009 wird verwiesen. Das Vorbringen des Betroffenen gibt dem Unterzeichner keinen Anlass zu weiteren Ausführungen.

gez. Seitz
Richterm am Amtsgericht (natürlich ohne Unterschrift)

Seite 2: Für den Gleichlaut der Ausfertigung mit Urschridt
Datum bla bla bla
Zönnchen, Justitzangestellte
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle(bei der Unterschrift ist kein Buchstabe erkennbar).

grüße

invisible

so siehts nun aus... :-(

Krascher

Beiträge: 1229

maahks
» 13.08.09 16:45 «              Beitrag melden


invisible:
zu meinem owig verfahren im alten owig strang bekam ich nun folgenden antwort auf meine beschwerden:

Die als Gegenvorstellung zu wertende Beschwerde vom 28.05.09 wird zurückgewiesen.

Grunde:

Auf die Beschlüsse vom 26.02.2009 und 28.04.2009 wird verwiesen. Das Vorbringen des Betroffenen gibt dem Unterzeichner keinen Anlass zu weiteren Ausführungen.

gez. Seitz
Richterm am Amtsgericht (natürlich ohne Unterschrift)

Seite 2: Für den Gleichlaut der Ausfertigung mit Urschridt
Datum bla bla bla
Zönnchen, Justitzangestellte
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle(bei der Unterschrift ist kein Buchstabe erkennbar).

grüße

invisible

so siehts nun aus... :-(


Jetzt fängt es doch erst an ... !

1. Landtagswahl der IPD in Schleswig-Holstein 2009 !
Swawa

Beiträge: 244

» 22.08.09 20:37 «              Beitrag melden


Hallo Kämpfer für das Recht!

Nun wird es nummerisch. Ich habe einen OWI-Bescheid bekommen.
Bei uns werden die Politessen (Gleichzeitig als Zeugen) im Anschreiben nicht mehr mit Namen genannt, sondern nur noch mit Nummern. Es sind immer zwei Politessen unterwegs und beide sind angegeben mit der Nummer 002. Als Zeugen auch. Wenn ich dem jetzt widerspreche, mit einer geschalteten Anzeige gegen diese Damen, dann muß ich jetzt in dieser Anzeige 002 und Kollege 002 mit diesen Nummern benennen.Ich denke dieses Schreiben hat keine Gültigkeit, denn 002 und 002 kann meine Nachbarin mit ihren Mann sein oder sonst wer. Das wird immer dreister und vor allem wissen sie warum sie jetzt neuerdings Nummern anstatt Namen eintragen. Gruß swawa.


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