machs
einfach noch einmal hiermit und nimm nicht wieder die datei
"UweOWiGSmall" sondern eine entsprechende auflösung, beispielsweise 200
dpi http://www.bilder-hochladen.net/
Gruß Heinrich
Wenn Du für Dein Handeln die volle
Verantwortung übernimmst, und
alle Menschen es Dir gleich tun, dann braucht sich um diese Welt
niemand mehr Sorgen zu machen. - Matthias Josef Wölfle -
Sofern
Sie vortragen, für die Ahndung bestehe keine hinreichende
Rechtsgrundlage, unterligen Sie offenbar einem Irrtum. Zudem bietet das
anhängige Ordungswidrigkeitenverfahren keinen Spielraum für eine
verfassungsrechtliche Diskussion.
Schon
witzig was die
"Abteilungsleiterin" schreibt .. nur dort steht nicht welche Abteilung
sie leitet, vllt in einer Glasabteilung?!
Nungut, einfach weiterhin auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 GG)
verweisen, der dir jedoch nicht entzogen werden darf (§16 GVG). Es ist
auch nachzuprüfen bis wohin der Geltungsbereich geht, ich denke mal in
die Ostsee
. Und mal schreiben dass das OWIG abgeschafft wurde, dann kann sie ja
gerne beweisen das es das OWIG noch gibt (was sie nicht kann, ausser
wenn sie es schreibt )
(bla bla bla ...Da das Ordnungswidrigkeitengesetz ein Bundesgesetz ist,
gilt es räumlich im gesamten Geltungsbereich des Grundgesetzes. ... bla
bla bla)
Damit hat er sich ja schön rausgeredet der Herr Schönbohm.
Die Frage nach dem Geltungsbereich ist meines Erachtens, so
nicht beantwortet.
wenn das Einführungsgesetz nur dafür da ist die Einführungsmodalitäten
zu ordnen und dann seine Wirkung verloren hat samt Geltungsbereich,
dann frage ich mich wo zu brauchen wir diese denn, wenn diese ihre
Wirkung verloren haben und trotzdem danach gültig sind.Kann uns denn
Herr Schönbohm sagen wo das steht?
wenn das Einführungsgesetz nur dafür da ist die Einführungsmodalitäten
zu ordnen und dann seine Wirkung verloren hat samt Geltungsbereich,
dann frage ich mich wo zu brauchen wir diese denn, wenn diese ihre
Wirkung verloren haben und trotzdem danach gültig sind.Kann uns denn
Herr Schönbohm sagen wo das steht?
Richtig. Dann könnte jedes "Einführungsgesetz" sich mit Einführung des
Gesetzes automatisch wieder auflösen und nicht, wie im Falle von ZPO,
GVG oder StPO nach ca. 130 Jahren. Macht keinen Sinn. Wenngleich die BRD schreibt, dass die
ReichsZPO von der ZPO nicht berührt wird.
1. Landtagswahl der IPD in
Schleswig-Holstein 2009 !
Das ist ja echt lustig, das ( BVerwGE 17,
192 = DVBl 1964, 147; OVG Lüneburg 3 K 21/89 sowie das VG – Hannover
2001 )
habe ich recherchiert und am 28.05.2006 ins Internet gestellt ...
zu meinem owig verfahren im alten owig strang bekam ich nun folgenden
antwort auf meine beschwerden:
Die als Gegenvorstellung zu wertende Beschwerde vom 28.05.09 wird
zurückgewiesen.
Grunde:
Auf die Beschlüsse vom 26.02.2009 und 28.04.2009 wird verwiesen. Das
Vorbringen des Betroffenen gibt dem Unterzeichner keinen Anlass zu
weiteren Ausführungen.
gez. Seitz
Richterm am Amtsgericht (natürlich ohne Unterschrift)
Seite 2: Für den Gleichlaut der Ausfertigung mit Urschridt
Datum bla bla bla
Zönnchen, Justitzangestellte
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle(bei der Unterschrift ist kein
Buchstabe erkennbar).
invisible:
zu meinem owig verfahren im alten owig strang bekam ich nun folgenden
antwort auf meine beschwerden:
Die als Gegenvorstellung zu wertende Beschwerde vom 28.05.09 wird
zurückgewiesen.
Grunde:
Auf die Beschlüsse vom 26.02.2009 und 28.04.2009 wird verwiesen. Das
Vorbringen des Betroffenen gibt dem Unterzeichner keinen Anlass zu
weiteren Ausführungen.
gez. Seitz
Richterm am Amtsgericht (natürlich ohne Unterschrift)
Seite 2: Für den Gleichlaut der Ausfertigung mit Urschridt
Datum bla bla bla
Zönnchen, Justitzangestellte
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle(bei der Unterschrift ist kein
Buchstabe erkennbar).
grüße
invisible
so siehts nun aus... :-(
Jetzt fängt es doch erst an ... !
1. Landtagswahl der IPD in
Schleswig-Holstein 2009 !
Nun wird es nummerisch. Ich habe einen OWI-Bescheid bekommen.
Bei uns werden die Politessen (Gleichzeitig als Zeugen) im Anschreiben
nicht mehr mit Namen genannt, sondern nur noch mit Nummern. Es sind
immer zwei Politessen unterwegs und beide sind angegeben mit der Nummer
002. Als Zeugen auch. Wenn ich dem jetzt widerspreche, mit einer
geschalteten Anzeige gegen diese Damen, dann muß ich jetzt in dieser
Anzeige 002 und Kollege 002 mit diesen Nummern benennen.Ich denke
dieses Schreiben hat keine Gültigkeit, denn 002 und 002 kann meine
Nachbarin mit ihren Mann sein oder sonst wer. Das wird immer dreister
und vor allem wissen sie warum sie jetzt neuerdings Nummern anstatt
Namen eintragen. Gruß swawa.