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Autor
Thema: OWIG die nächste
invisible

Beiträge: 52

» 19.06.09 21:10 «              Beitrag melden


evtl ist es ja keinen aufgefallen oder ader alle haben es einfach so hingenommen... das der strang evtl "verschwunden" ist und das ohne admin rechte... also eröffne ich einfach mal einen neuen strang...

mehr von mir und allen anderen hier in kürze...

grüße

invisible

heinrich

Beiträge: 46

» 27.06.09 12:27 «              Beitrag melden


ja was ist denn nun mit dem owig-strang passiert?

Gruß Heinrich

Wenn Du für Dein Handeln die volle Verantwortung übernimmst, und alle Menschen es Dir gleich tun, dann braucht sich um diese Welt niemand mehr Sorgen zu machen. - Matthias Josef Wölfle -
johanna

Beiträge: 39

» 28.06.09 16:40 «              Beitrag melden


Vielleicht kann man den alten Strang wiederherstellen oder falls jemand sich den Strang gespeichert hat, diesen wieder einstellen?
Ist ja schon merkwürdig !

Adlerin

Beiträge: 113

» 28.06.09 23:49 «              Beitrag melden


Ich komme über die Funktion "Suchen" wieder auf den Strang.
Grüßle

invisible

Beiträge: 52

» 01.07.09 13:22 «              Beitrag melden


@ Adlerin,

keine ahnung wie du das machst aber bei mir gehts nicht, alles was es anzeigt ist der neue strang owig oder alle anderen themen wo das word owig drin vorkommt (auch mit veränderten suchoption)...

grüße

invisible

heinrich

Beiträge: 46

» 01.07.09 15:47 «              Beitrag melden


Adlerin:
Ich komme über die Funktion "Suchen" wieder auf den Strang.

du mußt dich täuschen, der strang ist weg.
hatte da auch ein paar sachlichkeiten beigefügt, von denen ich glaubte hier sind sie sicher und jederzeit verfügbar, dem war aber offensichtlich nicht so.

Gruß Heinrich

Wenn Du für Dein Handeln die volle Verantwortung übernimmst, und alle Menschen es Dir gleich tun, dann braucht sich um diese Welt niemand mehr Sorgen zu machen. - Matthias Josef Wölfle -
Adlerin

Beiträge: 113

» 01.07.09 19:40 «              Beitrag melden


Ja stimmt, war aber Aufräumaktion, vielleicht ist er aufgeteilt worden...

Grüßle

invisible

Beiträge: 52

» 01.07.09 21:31 «              Beitrag melden


@ all

da ich vom fach bin erkläre ich es nochmal kurz...
der strang wurde von jemanden mit administrativen rechten ausgeblendet... somit in keiner suche mehr zu finden!!! nur von moderaturen mit diesen rechten kann er wieder eingeblendet werden! die frage ist warum wurde er ausgeblendet!!!??? aber damit sollten wir uns nicht länger beschäftigen es wir einen grund dafür geben... denke ich!!! aber dafür ist die wenige zeit die wir (einige) haben zu kostbar!!! von daher bitte sofort alle aktuellen owig angelegenheiten hier einstellen. meine kommenden und aktuellen erlebnisse werde ich schnellstmöglich einbinden. meine zeit ist leider zu knapp da der selbstständige IMMER, selbst und STÄNDIG ist. sozusagen fehlt mir immer die zeit hier aktiver zu sein...!!!

grüße

invisible

Krascher

Beiträge: 1180

maahks
» 01.07.09 21:36 «              Beitrag melden


Hallo. Ich habe keine Ahnung, wohin der OWiG-Strang verschwunden ist; evtl. unbemerkt auf die falsche Taste gekommen. - Fazit: er ist weg und bleibt es wahrscheinlich auch. War keine Absicht, eher ein Versehen.

Krascher als MOD


invisible

Beiträge: 52

» 01.07.09 21:51 «              Beitrag melden


@ krascher usw...

sorry das ich diese meinung nicht teile den es gibt immer eine datenbank und immer eine sicherung vom anbieter!!! also lange rede kurzer sinn der strang wurde ausgeblendet. das ist meine meinung!!! aber ich hab auch kein bock hier stress zu machen denn nur gemeinsam sind wir stark und da hätte der alte strang mit geholfen...

mehr zum ungültigen owig hier in kürze...

grüße

invisible

ToLe

Beiträge: 101

» 01.07.09 22:14 «              Beitrag melden


Naja in dem Strang war sehr viel informationsreiches geschreibsel .. Schade

Gruß
ToLe

invisible

Beiträge: 52

» 01.07.09 22:30 «              Beitrag melden


@ tole

das wird wieder habe viele info´s gespeichert mehr die nächsten tage...

grüße

invisible

Krascher

Beiträge: 1180

maahks
» 01.07.09 22:37 «              Beitrag melden


ToLe:
Naja in dem Strang war sehr viel informationsreiches geschreibsel .. Schade

Gruß
ToLe


Wenn er "gesichert" war, kommt er wieder !

deutschesreich

Beiträge: 57

» 02.07.09 13:33 «              Beitrag melden


Man sollte sich vieles selber absichern und speichern.
Ick habs für fast jeden Strang getan, was mir wichtig erschien.
Und selbst wenn "die" mir mal meinen PC/Notebok nehmen=stehlen, habe ich immernoch woanders Sicherungen/Kopien.
Sollten alle so machen, denn irgendwann kommen wir alle eh nicht mehr auf/in gewisse Seiten/Foren.

Gruß

Halbgott

Beiträge: 46

» 05.08.09 16:47 «              Beitrag melden


Mein Freund schrieb:

Sehr geehrte Frau .... ,

Ihr nicht unterschriebenes Schreiben vom xx.0x.200x ist am xx.0x.200x bei mir eingegangen.

Ich beziehe mich auf die von Ihnen aufgeführten nicht nachvollziehbaren Gesetze, wie folgt:

Sie behaupten( Abs. 1 )ich beging eine Ordnungswidrigkeit.

Feststellung:
In § 5 OWiG steht geschrieben: Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden.
§ 5 Räumliche Geltung ( Auszug )
Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses
Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.

Aufforderung:
Bitte weisen Sie mir nach, dass das KFZ x-xx xxxx sich im Geltungsbereich dieses Gesetzes gemäß Ihrer Darstellung bewegt hat.

Feststellung:
Im zweiten Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 23.11.2007 steht geschrieben:

Art. 57: Aufhebung des Einführungsgesetzes (EG) zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
ERGO: In diesem Gesetz ist weder der Geltungsbereich klar definiert, noch hat dieses Gesetz irgendeine Gültigkeit, da das Einführungsgesetz rückwirkend in der *Zentralverwaltung für das vereinigte Wirtschaftsgebiet* aufgehoben wurde.

* [- Eine Anfrage an das Amt für öffentliche Bildung im Februar 2007 in Bezug auf die Rechtstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland bewirkte folgendes Ergebnis: Die sog. BRD ist die ZENTRALVERWALTUNG DES VEREINIGTEN WIRTSCHAFTSGEBIETES. „Die BRD ist NICHT als Staat geschaffen worden, sondern als Zentralverwaltung für das vereinigte Wirtschaftsgebiet, tätig auf der Grundlage von Militärgesetzen und Direktiven der Drei Mächte und dies bis auf den heutigen Tag“] *

KONSEQUENZ für SIE:
Die Konsequenz IHRER Rechtsanwendung ist, dass dieses sog. dargestellte Recht wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig ist (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)! Jedermann muss in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen zu können, um sein Verhalten entsprechend darauf einzurichten. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtsicherheit ungültig (vergl. z.B. BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147). Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, dass sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, Jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegend juristischem Inhalt hinreichend verstehen.
(BVerwG a.a.O.).

Hierfür mache ich SIE HAFTBAHR – Sie haften als Privatperson!

Feststellung:
Ihr Schreiben ist durch die fehlende Unterschrift OHNEHIN RECHTSUNGÜLTIG!!

Beweis:
§117VWGO
Laut Ihrer eigenen Gesetze und Verordnungen der VWGO (§117 i.V.m. §275 StPO i.V.m. §375ZPO)darf eine Kopie, Ausfertigung sich nicht vom Original unterscheiden, sonst ist die Kopie oder die Ausfertigung nur ein Musterschreiben und als solches zu werten!
Ferner informiere ich Sie über Ihre obliegende REMONSTRATIONSPFLICHT:
BBG §56
(1) Der Beamte trägt für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung. (2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen hat der Beamte unverzüglich bei seinem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, so hat sich der Beamte, wenn seine Bedenken gegen ihre Rechtmäßigkeit fortbestehen, an den nächst höheren Vorgesetzten zu wenden. Bestätigt dieser die Anordnung, so muss der Beamte sie ausführen, sofern nicht das ihm aufgetragene Verhalten strafbar oder ordnungswidrig und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für ihn erkennbar ist oder das ihm aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt; von der eigenen Verantwortung ist er befreit. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen.
(3) Verlangt der unmittelbare Vorgesetzte die sofortige Ausführung der Anordnung, weil Gefahr im Verzuge besteht und die Entscheidung des nächst höheren Vorgesetzten nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann, so gilt Absatz 2 Satz 3 und 4 entsprechend.
Die Beamtin und der Beamte haben Vorgesetzte zu beraten und zu unterstützen. Sie müssen ihre Anordnungen
ausführen und ihre allgemeinen Richtlinien befolgen. Die Gehorsamspflicht entbindet sie jedoch nicht von ihrer
vollen persönlichen Verantwortung. Beamtinnen und Beamte müssen die Rechtmäßigkeit jeder dienstlichen
Handlung prüfen. Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Anordnung müssen sie unverzüglich bei ihren unmittelbaren Vorgesetzten geltend machen (Remonstrationspflicht).

Abschließend fordere ich Sie auf, mir als Schadensersatz, für den finanziellen und zeitlichen Aufwand, den ich Ihretwegen hatte, umgehend 120,- € in Bar zuzuschicken.


Mit freundlichen Grüßen

Die Antwort von der Behörde:
http://s2.imgimg.de/uploads/UweOWiGSmall7a5770b9JPG.jpg

Irgend etwas stört an ihrer Behauptung. Weiß jemand was es ist?

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