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Thema: Bußgelder
tlast

Beiträge: 1

» 11.07.09 01:05 «              Beitrag melden


Hallo, bin sozusagen frisches Mitglied und leider noch ziemlich unerfahren im Umgang mit den BRD Bürokraten. Aktuell versuche ich mich gerade im Rahmen einer Owig mit Argumenten. Es geht um Bußgeldbescheide. Man möchte gerne auf Grund des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungs-gesetzes vom 2.6.1982 gegen mich vorgehen (Antrag auf Erteilung einer richterl. Anordnung gem. §9 NVwVG). Wie könnte ich dagegen argumentieren? Vielen Dank im Voraus

BG

Krascher

Beiträge: 1114

maahks
» 12.07.09 16:53 «              Beitrag melden


Strang wird verschoben werden - Krascher als MOD

tlast:
Hallo, bin sozusagen frisches Mitglied und leider noch ziemlich unerfahren im Umgang mit den BRD Bürokraten. Aktuell versuche ich mich gerade im Rahmen einer Owig mit Argumenten. Es geht um Bußgeldbescheide. Man möchte gerne auf Grund des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungs-gesetzes vom 2.6.1982 gegen mich vorgehen (Antrag auf Erteilung einer richterl. Anordnung gem. §9 NVwVG). Wie könnte ich dagegen argumentieren? Vielen Dank im Voraus

BG


Um was geht es denn
? - ALLES (!), was nicht existenzbedrohend ist, sollte bezahlt werden. Nicht weil es rechlich i.O. ist, sondern weil man sich nicht an € 5,-- aufreiben sollte, insbesondere nicht, wenn man es nicht selbst (!) händeln kann.

Bezahlen, nächste IPD-Info besuchen und "los gehts".

Audiatur et altera pars


Die Straftäter Datenbank ist im Prozess und wird täglich erweitert.