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Thema: Anwälte und ihre
Argumentationen
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Krascher
Beiträge: 1110
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» 10.07.09 23:26 « |
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Robenjeager:
Zu Strafanzeige stellen.
Klar, das würde ich glatt auch machen.
Aber die kann ich nur bei einer BRD Behörde stellen.
Ich kann doch nicht die zu Hilfe ziehen, die ich für nicht zuständig
halte.
Mein Weg geht dahin - die Strafanzeige direkt bei dem Justizministerium
zu stellen & für rechtsanhängig erklären.
Warum?
Weil das Justizministerium auf Grund ihrer Position sich eben auch für
die Unterzeichnung durch BRD der EMRK (Zusatzprotokolle)zur Einhaltung
verpflichtet hat. Was bedeutet, daß das Ministerium wenigstens als
Briefkasten funktioniert. Mehr ist von denen doch nicht zu erwarten.
Oder?
Der Beitrag ist gelöscht worden ! - Bitte
erst lesen, verstehen und
dann mal schreiben. Das, was bereits richtig geschrieben ist, muss von
neuen Foristen nicht erneut und falsch wiederholt werden.
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Die EMRK gilt n i c h t für die EU und ihre Gemeinschaft !
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Audiatur et altera pars
Zuletzt bearbeitet: 10.07.09 23:39 von Krascher
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