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Thema: Anwälte und ihre Argumentationen
deutschesreich

Beiträge: 53

» 10.06.09 19:20 «              Beitrag melden


Ist es besser diese Strafanzeigen/Strafanträge per Einschreiben zu stellen, oder direkt zur Staatsanwaltschaft zu gehen?
Was wenn ick hingehe und keiner für mich "zuständig scheint",wenn man mich nicht für "voll nimmt"?
Wie gehe ich vor, gebe die Anzeigen ab und verlange ein unterschriebenes Schriftstück/Quittung, damit nichts verschwindet? Wenn ja und der/die/das Bearbeiter es ablehnt?
Ebenso wenn ich seinen Vorgesetzen sprechen will usw.?

Fragen über Fragen, vielleicht doch besser per Einschreiben?

Gruß

Wolkenschieber

Beiträge: 598

» 10.06.09 22:13 «              Beitrag melden


Ich habe Strafantrag gegen alle am Verfahren beteiligten gestellt. Die Bearbeitung des Strafantrages erfolgt wiederum vom BRD- Staatsanwalt nach dem Motto, keine Krähe hackt der anderen ein Auge aus.
Alles verläuft im Sande und das Verfahren wird mit Fadescheiniger Begründung, es war doch alles in Ordnung, eingestellt.
Ist überhaupt eine sinnvolle Beschwerde- Strafantrag gegen dieses System möglich?


@ Goldi,

Zitat:
"eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus"

Genau!

Darum geht es ja auch nicht.
Wichtig ist, das die Straftaten Aktenkundig sind.
Nur das ist im Augenblick wichtig!

ALLES HAT SEINE ZEIT...

Liebe Grüße...



:-)
Krascher

Beiträge: 1110

maahks
» 11.06.09 10:26 «              Beitrag melden


deutschesreich:
Ist es besser diese Strafanzeigen/Strafanträge per Einschreiben zu stellen, oder direkt zur Staatsanwaltschaft zu gehen?
Was wenn ick hingehe und keiner für mich "zuständig scheint",wenn man mich nicht für "voll nimmt"?
Wie gehe ich vor, gebe die Anzeigen ab und verlange ein unterschriebenes Schriftstück/Quittung, damit nichts verschwindet? Wenn ja und der/die/das Bearbeiter es ablehnt?
Ebenso wenn ich seinen Vorgesetzen sprechen will usw.?

Fragen über Fragen, vielleicht doch besser per Einschreiben?

Gruß


In dubio pro reo. Einfach hinschicken, per E/R. Fertig.
Bei der Auswahl der Briefmarke gibt es keine zu beachtenden Vorschriften (ein wenig Spass muss sein ...)

deutschesreich

Beiträge: 53

» 11.06.09 11:51 «              Beitrag melden


@Krascher
In dubio pro reo. Einfach hinschicken, per E/R. Fertig.
Bei der Auswahl der Briefmarke gibt es keine zu beachtenden Vorschriften (ein wenig Spass muss sein ...)

Mal sehen ob ich noch eine Reichsmarke finde.
Danke.

Goldi

Beiträge: 25

» 12.06.09 15:15 «              Beitrag melden


Vielen Dank erst einmal für die vorausgegangenen Beiträge.
Im Forum sind viele Beiträge bei denen oft die Zusammenhänge bezw. die Erklärungen fehlten. Oft werden auch Abkürzungen verwedet, mit denen viele nichts angangen können.

Meine erfolgreiche Richterablehnung am AG Ellwangen wegen Entzug des gesetzlichen Richters nch Artikel 101 und dem Fehlen des gültigen GVG nach §21 wurde von Landgericht als unzulässig zurückgewiesen. Ich habe denen vom LG mitgeteilt, dass es sich von Anfang an um einen ungültigen Verwaltungsakt handelt. Ich habe lediglich diesen ungültigen Verwaltungsakt zurückgewiesen.
Mit Post Heute erhaltenem Schreiben vom LG Ellwangen fragen die nach, ob dies als Beschwerde zu werten ist? Diese müsste dann zur Beschwerdekammer nach Stuttgart weitergereicht werden. Jedoch weisen wir Sie darauf hin, dass dies wenig Aussicht auf Erfolg hat.
Der Beschluss des LG Ellwangen(Öffentlichkeit war nicht geladen)bezügl. meiner Richterablehnung trägt auch keine gültige Unterschrift.

Der GVG wurde unter Zeugen eingesehen, er war Fortlaufend und nicht auf ein Geschäftsjahr bezogen und er trug keine Dienstsiegel.
Nach meiner Anzeige erfolgte eine dienstliche Äusserung des Richters an mich. Hier verwies dieser, dass mir versehentlich der falsche GVP vorgelegt wurde und der gültige GVP vorhanden ist, dieser aber noch im Computer abgespeichert war.

Ich erhielt nun eine neue Ladung (persönlich von einem Zusteller im Auftrag des AG) vom AG Ellwangen für den 23.7.09. Vermutlich wieder vom selben bereits abgelehnten Richter. Da hier Zeugen gegen mich geladen sind, wird es wohl schwierig sein nicht hinzugehen?


Swawa

Beiträge: 231

» 12.06.09 18:17 «              Beitrag melden


hallo goldi,
steht bei dir in der ladung: um persöhnliches erscheinen wird gebeten. wenn nicht brauchst du nicht hin. gruß swawa.

Krascher

Beiträge: 1110

maahks
» 13.06.09 11:30 «              Beitrag melden


Goldi:
(...)

Mit Post Heute erhaltenem Schreiben vom LG Ellwangen fragen die nach, ob dies als Beschwerde zu werten ist? Diese müsste dann zur Beschwerdekammer nach Stuttgart weitergereicht werden. Jedoch weisen wir Sie darauf hin, dass dies wenig Aussicht auf Erfolg hat.

(...)


Natuerlich ist das als Beschwerde zu sehen.

Jetzt geht es zum OLG nach Stuttgart. Die finden es dann allerdings auch nicht ungewoehnlich, keinen gesetzlichen (!) GVP nach 21 e GVG zu besitzen, haben schliesslich selbst keinen.
Aufgabe des uebergeordneten Gerichtes ist es ja - nach hitlerschem Standesrecht von 1935 - dem Kollegen volle Rueckendeckung zu geben und posthum alles zu legitimieren.

Kostenbeschluessen aus diesen Dingen ist natuerlich auch zu widersprechen. Kosten nach 21 GKG auch.
Natuerlich ist das hier keine (!) Rechtsberatung im Sinne von Hitler. Das sei nur am Rande erwaehnt, da die echten Nazis bekanntlich nicht schlafen.

vonRoit

Beiträge: 2411

» 13.06.09 13:11 «              Beitrag melden


@ Bulli und @ Halbgott

Nach Kissel, GVG, 5 Auflage 2008, § 16 Rn 72

Gesetzlicher Richter kann nur der Richter der staatlichen Gerichtsbarkeit sein!

Deshalb kann keine Bestrafung durch eine andere Einrichtung als ein staatliches Gericht verhängt werden.


vonRoit

Beiträge: 2411

» 13.06.09 23:21 «              Beitrag melden


Es wird nun langsam an der Zeit diesen Schweinehunden in schwarzer Robe richtig Zunder zu geben.
Ab Gestern wurde eine neue und sehr effektive Campagne über die verschiedenen Bürgerrechtsorganisationen in Deutschland organisiert.
Alle machen hier mit und werden von Mal zu Mal deutlicher und sind nie wieder aus dem Rennen zu werfen.
Wir haben die Bande inzwischen so eingegrängt das Ihnen bald nur noch die Gewalt gegen alle Rechtsuchenden in Deutschland bleibt.
Doch das wird uns nur noch mehr motivieren ihnen mal so richtig einzuheizen.
Auch der Michel wird bei klein wach, wir dürfen ihn noch nicht aufgeben, den tranigen Michel, er wird nun langsam aber sicher ins Rollen kommen.

Besorgt Euch die Rechtshilfe - Hefte, Sie werden Euch schützen und Euch zeigen was diese angeblichen Herren im Lande sind, nämlich Nichts, nur Betrüger!
Wir beweisen dies nun sehr effektiv mit Fakten und nichts als Fakten.



Kampfgeist

Beiträge: 147

» 14.06.09 10:30 «              Beitrag melden


Hallo von Roit,

gibt es mehr Informationen über die Kampagne der verschiedenen Bürgerrechtsorganisation?

Wäre zu schön um war zu sein, wenn die verschiedenen Organisationen an einem Strang ziehen würden = Effektivität und Effizienz = dem gemeinsamen Ziel näher kommen!


Respectfully
Kampfgeist
vonRoit

Beiträge: 2411

» 14.06.09 11:07 «              Beitrag melden


@ Kampfgeist

das machen wir schon länger, doch haben es nun effektiver gestaltet.
Natürlich werde ich hier für einen Willi Mayer oder "Frank Schmidt" keinerlei Informationen hinterlegen, was ihnen demnächst blühen wird. Dies gilt für alle Rchtsbrecher und Straftäter gegen alle Deutschen, die Deutsche sind im Sinne des GG Artikel 116 (1).
Lasst die Spiele beginnen, tönte es in der Arena der Römer.

Und im Kindergarten: zieht unartigen kleinen Juristen die spitzen Ohren lang!



joku

Beiträge: 132

» 14.06.09 16:27 «              Beitrag melden


@vonRoit

Besorgt Euch die Rechtshilfe - Hefte, Sie werden Euch schützen und Euch zeigen was diese angeblichen Herren im Lande sind, nämlich Nichts, nur Betrüger!


Wo kriegt man die?

Herzliche Grüße

joku


Goldi

Beiträge: 25

» 16.06.09 18:13 «              Beitrag melden


@vonRoit

Besorgt Euch die Rechtshilfe - Hefte, Sie werden Euch schützen und Euch zeigen was diese angeblichen Herren im Lande sind, nämlich Nichts, nur Betrüger!

Hierzu hätte ich auch gerne weitere Infos.

Beschwerde gegen einen Beschluß!
Ist es nicht besser wenn ich einen gerichtl. Vorgang nicht kommplett als ungültigen Verwaltungsakt (§126 u. 126a BGB) zurückweise.
Erkenne ich nicht schon die private Gerichtsbarkeit an, wenn ich dort eine Beschwerde gegen die selbst einreiche?



Goldi

Beiträge: 25

» 16.06.09 18:16 «              Beitrag melden


Swawa:
hallo goldi,
steht bei dir in der ladung: um persöhnliches erscheinen wird gebeten. wenn nicht brauchst du nicht hin. gruß swawa.


Es ist ein Zeuge (Aussage gegen Aussage) gegen mich geladen. Also wenn ich nicht erscheine wird es wohl ein Urteil gegen mich geben.

Krascher

Beiträge: 1110

maahks
» 10.07.09 23:26 «              Beitrag melden


Robenjeager:
Zu Strafanzeige stellen.

Klar, das würde ich glatt auch machen.
Aber die kann ich nur bei einer BRD Behörde stellen.
Ich kann doch nicht die zu Hilfe ziehen, die ich für nicht zuständig halte.

Mein Weg geht dahin - die Strafanzeige direkt bei dem Justizministerium zu stellen & für rechtsanhängig erklären.

Warum?

Weil das Justizministerium auf Grund ihrer Position sich eben auch für die Unterzeichnung durch BRD der EMRK (Zusatzprotokolle)zur Einhaltung verpflichtet hat. Was bedeutet, daß das Ministerium wenigstens als Briefkasten funktioniert. Mehr ist von denen doch nicht zu erwarten. Oder?


Der Beitrag ist gelöscht worden ! - Bitte erst lesen, verstehen und dann mal schreiben. Das, was bereits richtig geschrieben ist, muss von neuen Foristen nicht erneut und falsch wiederholt werden.

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Die EMRK gilt n i c h t für die EU und ihre Gemeinschaft !
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Audiatur et altera pars

Zuletzt bearbeitet: 10.07.09 23:39 von Krascher
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