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Thema: Anwälte und ihre Argumentationen
Halbgott

Beiträge: 38

» 09.06.09 18:50 «              Beitrag melden


Hallo Leute,

1. Frage:
Sind Anwälte unsere Freunde?

2. Frage:
Nach Schriftverkehr mit meiner Bekannten (ist Anwältin), schrieb sie mir, auf Bitte nachzuweisen ob wir Staatsgerichte haben, folgendes Ich bezog mich dabei auf den GVG §15:

"ich habe zum beispiel das dazu gefunden:
http://209.85.229.132/search?q=cache:waQ-_nTZEScJ:www.zaoerv.de/03_1933/3_1933_2_b_300_4_305.pdf+staatsgericht&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=de
ein staatsgericht war dafür zuständig, öffentliche amtsträger und deren staftaten verfolgen.

die zuständigkeiten wurden aber neu aufgeteilt, so dass praktisch alles durch die ordentliche gerichtsbarkeit abgedeckt ist ( steht im GVG http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gvg/gesamt.pdf) und auch straftaten von amtsträgern normal durch die strafabteilungen/strafkammern verfolgt werden.

staatsgerichte sind also offensichtlich nicht, was du glaubst ( wenn gleich ich mich nicht wirklich mit weggefallenen vorschriften befasse. es gibt immerhin genug nicht weggefallene)."

Wo liegen die Fehler in Ihrer Argumentation?



vonRoit

Beiträge: 2411

» 09.06.09 20:08 «              Beitrag melden


Wer einen Anwalt zum Freund hat braucht keinen Feind mehr! Was bedeutet denn ein staatliches Gericht und was steht genau im weg gefallenen § 15 GVG ?

Da steht genau das Gerichte staatliche Gerichte sind und nichts anderes als dies!
Wenn Verwirrung die Zeichen der Zeit sind, liegt es meistens an dem Sinn der Worte und was diese bedeuten!

Sind andere staatliche Gerichte vieleicht erwähnt, ich meine Bäckereien, Konditoreien, Schneidereien, Fleischereien oder gar so genannte deutsche Parteien?

Gerichte brauchen eine Legitimation durchs Volk,denn diese sprechen in Namen des Volkes, oder etwa nicht?

Wer ist der Staat?

Der Staat sind wir, das Volk und keine Bäckereien , Konditoreien , Schneidereien, Fleischereien oder gar Bundesdeutsche Parteien.

Wer wählt in einem Rechtsstaat zur Vertretung der Interessen die Richter?

Parteien oder andere Institutionen?

Gewaltenteilung und Rechtsstaatsprizip, schon mal etwas davon gehört?

Auf alle Fälle keiner von Denen, sondern immer das Volk für eine bestimmte Zeit, doch längstens für 5. Jahre.

Wenn Gerichte also nur staatliche Gerichte sein können wie der § 15 GVG damals aussagte, was sind denn die Anderen?

Übersetzung:

Diese Vereinigungen sind illegal und kommen über den Status eines Kaffee - Kränzchens nicht hinaus!

Es wird immer wieder auf die rabulistisch - juristische Schleimscheißerei abgefahren, Jemand behauptet und nun wird es wahr, was es nach Wortlaut der Norm aber niemals sein bzw. werden kann.

Die Nazis haben es auch so gemacht, indem sie immer ein wenig mehr am Sinn und Bedeutung gedreht haben, bis das Volk soweit war deren Wahn als Inbegriff der Wahrheit und dem normalen "Rechtsverständnis" zu akzeptieren, was uns eine "tolle" Nachkriegszeit bescherrt hat,indem diese Bande auf ein Neues unter neuer Fahne und Namen, wieder am Sinn und Rechtsverständnis drehen konnte.






Zuletzt bearbeitet: 11.06.09 00:16 von Administrator
Halbgott

Beiträge: 38

» 09.06.09 20:31 «              Beitrag melden


Dies war ein weiterer Text:
"prozeßkostenhilfe bekommt man bei erfolgsaussichten in der sache und bei entsprechend bescheidenen einkommensverhältnissen des mandanten. prozeßkostenhilfegewährung ist im übrigen auch ausfluß unserer grundrechte. damit nämlich die arme sau von nebenan auch jeanden hat, der ihm hilft, obwohl er selbst es sich nicht leisten könnte. zudem ist mal klar zu stellen, dass prozeßkostenhilfe nicht die straf- und ordnungswidrigkeitensachen betrifft, von denen du schwerpunktmäßig redest. dort gibt es lediglich das institut der pflichtverteidigung. die gilt jedoch nicht für kleinkram wie bußgeldbescheide von 15 eu.

sowohl bei der beiordnung zum pflichtverteidiger als auch bei der prozeßkostenhilfe fallen REDUZIERTE gebühren an, um die staatskasse zu schonen. da in zivilsachen die gebühren nach dem sogenannten streitwert anfallen und nicht nach dauer, umfang und nervenaufrieb, zahlen wir in manchen fällen eher drauf als dass wir "gutes geld" verdienen...es gibt anwälte, die würden auf der basis von beratungs- und proßeskosetnhilfe keinen finger krümmen und auf die vielzahl der kollegen verweisen. so wie im übrigen jeder berufsstand seine preise hat. leistung kostet geld. und wer es nicht selbst bezahlen will, kann sich immerhin noch eine rechtsschutzversicherung zulegen.

und ja, der anwaltszwang soll u.a. sichern, dass verfahren schleunig und ohne ausschreitungen geführt werden können. wo käme ein verfahren hin, wenn ein querulant delinquent in einer für 1 stunde angesetzte verhandlung nach einspruch gegen wasauchimmer sämtliche grundrechte oder verschwörungstheorien ausdiskutieren will? noch dazu, dass der arme richter dann sämtliche einwendungen in seinem urteil entkräften müßte. bei leuten wie dir würde das wochen zur urteilsabfassung dauern."

Dies habe ich aber anders in Erinnerung.

vonRoit

Beiträge: 2411

» 09.06.09 20:52 «              Beitrag melden


Wieder dummes Zeug.

Die Prozeßkostenhilfe ist für Arme bzw. Minderbemittelte da um eine Gleichheit vor dem Gericht zu garantieren, weil niemand vor Gericht durch Armut benachteiligt werden darf, weil vor dem Gericht sollen doch Alle gleich sein, oder etwa nicht?

Dies ändert auch keine Fehldeutung oder juristische Rabulistik!

(M)an - Frau siehe hierzu Artikel 1- 3 Grundgesetz.


Halbgott

Beiträge: 38

» 09.06.09 21:08 «              Beitrag melden


vonRoit:
Wer einen Anwalt zum Freund hat braucht keinen Feind mehr! Was bedeutet den ein staatliches Gericht und was steht genau im weg gefallenen § 15 GVG ?

Da steht genau das Gerichte staatliche Gerichte sind und nichts anderes als dies!
Wenn Verwirrung die Zeichen der Zeit sind, liegt es meistens an dem Sinn der Worte und was diese bedeuten!

Sind andere staatliche Gerichte vieleicht erwähnt, ich meine Bäckereien, Konditoreien, Schneidereien, Fleischereien oder gar so genannte deutsche Parteien?

Gerichte brauchen eine Legitimation durchs Volk,denn diese sprechen in Namen des Volkes, oder etwa nicht?

Wer ist der Staat?

Der Staat sind wir, das Volk und keine Bäckereien , Konditoreien , Schneidereien, Fleischereien oder gar Bundesdeutsche Parteien.

Wer wählt in einem Rechtsstaat zur Vertretung der Interessen die Richter?

Parteien oder andere Institutionen?

Gewaltenteilung und Rechtsstaatsprizip, schon mal etwas davon gehört?

Auf alle Fälle keiner von Denen, sondern immer das Volk für eine bestimmte Zeit, doch längstens für 5. Jahre.

Wenn Gerichte also nur staatliche Gerichte sein können wie der § 15 GVG damals aussagte, was sind denn die Anderen?

Übersetzung:

Diese Vereinigungen sind illegal und kommen über den Status eines Kaffee - Kränzchens nicht hinaus!

Es wird immer wieder auf die rabulistisch - juristische Schleimscheißerei abgefahren, Jemand behauptet und nun wird es wahr, was es nach Wortlaut der Norm aber niemals sein bzw. werden kann.

Die Nazis haben es auch so gemacht, indem sie immer ein wenig mehr am Sinn und Bedeutung gedreht haben, bis das Volk soweit war deren Wahn als Inbegriff der Wahrheit und dem normalen "Rechtsverständnis" zu akzeptieren, was uns eine "tolle" Nachkriegszeit bescherrt hat,indem diese Bande auf ein Neues unter neuer Fahne und Namen, wieder am Sinn und Rechtsverständnis drehen konnte.





Dies meinte sie dann dazu:
ich hab mal gegoogelt, weil ich mich 1. nicht mit weggefallenen § beschäftige (-n musste) und 2. nicht in der lage bin, deinen unsinn hier so stehen zu lassen...

richtig ist, dass ich mit meiner esrten recherche falsch lag, da andere staaten andere defionitionen für das wort staatsgerichte haben.

aber bereits dieser umsatnd zeigt, dass staatsgericht nicht bedeuten muss, dass es ein gericht des staates ist und alles andere gerichtsshowkindergarten.

ich habe zum beispiel das gefunden :

"Bis zum Inkrafttreten der sogenannten Reichsjustizgesetze am 1.10.1879(Zivilprozessordnung, Strafprozessordnung, Gerichtsverfassungsgesetz) waren die Prozessverfahren in Deutschland einzelstaatlich geregelt.Das Gerichtsverfassungsgesetz des Deutschen Reiches vom 27.1.1877 stellte fest:„Die Gerichte sind Staatsgerichte“. Die ordentliche streitige Gerichtsbarkeit war aufLandesebene dreistufig an Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht; aufReichsebene vierstufig an das Reichsgericht übertragen."
aus Entstehung der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Baden und Geschichte desAmtsgerichts EttlingenAuszug aus:“ Das Amtsgericht Ettlingen“, von Dr. jur. Arnold Steinbrenner, 1991

dann fand ich das:

"Gemeinschaftsvertrag.

Abschnitt 1.
Bildung einer Gemeinschaft der thüringischen Staaten. Zweck, Zuständigkeit und Kosten der Gemeinschaft.

Artikel 1.

Die thüringischen Staaten (Einzelstaaten) Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Gotha, Sachsen-Coburg, Sachsen-Altenburg, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen und Reuß vereinigen sich zu einer Gemeinschaft mit dem Zwecke der Vorbereitung einer gänzlichen Verschmelzung aller dieser Staaten zu einem Staat (Gesamtstaat) Thüringen, sowie ferner zu dem Zwecke der Verbindung mit preußischen Gebietsteilen durch Verhandlungen mit dem Freistaat Preußen.

Artikel 2.

Zur Vorbereitung der gänzlichen Verschmelzung wird die Gemeinschaft zur einheitlichen Regelung sämtlicher Gebiete der Gesetzgebung und Verwaltung für die Einzelstaaten ermächtigt. "
aus Gemeinschaftsvertrag über den Zusammenschluß der thüringischen Staaten
vom 4. Januar 1920.

nun bin ich geschichtlich nicht so bewandert, aber ich nehme an, dass das deutsche reich aus einzelstaaten bestand. dein § 15 GVG sollte klarstellen, dass die gerichtsbarkeit sache der einzelstaaten (wie oben in der quelle beschrieben!!!)ist und nicht von privatpersonen oder ähnlichem.

im übrigen ist in der juristerei grundsätzlich unwichtig wie etwas bezeichnet wird, solange alle wissen, was es zu bedeuten hat. früher hießen die gerichte eben staatsgerichte und nun heißt es "Die richterliche Gewalt wird durch unabhängige, nur dem Gesetz unterworfene Gerichte ausgeübt." der begriff staatsgerichte ist obolet geworden. mehr nicht.


vonRoit

Beiträge: 2411

» 09.06.09 22:01 «              Beitrag melden


Wenn Du mich verscheißern willst mein Freund, sag es gleich!

Artikel , oder § 15 GVG vom 27 Januar 1877 in der Fassung vom 22. März 1924, so übernommen von der BRdvD 1950 und sogleich wieder fallen gelassen, weil Besatzerrecht und kein Staatsrecht.

§ 15 GVG
Die Gerichte sind Staatsgerichte.

Die Privatgerichtsbarkeit ist auf gehoben; an ihre Stelle tritt die Gerichtsbakeit des Deutschen Reiches, und des deutschen Landes in dem diese ausgeübt wurde.
Präsentationen für Anstellungen bei den Gerichten finden nicht statt.
Die Ausübung einer geistlichen Gerichtsbarkeit in weltlichen Angelegenheiten ist ohne bürgerliche Wirkung. Dies gilt insbesondere bei Ehe- und Verlöbnissachen.

In der ZPO neueste Ausgabe 2009 , Einleitung Rn 199 oder 299,bin mir nicht so sicher, steht der gleiche Unsinn , nur als Einleitung.

Es ist auch nicht klar was eine Gebietsbereinigung mit der Norm in einem Gesetzbuch zu tun hat, oder ich ziehe etwas bei den Haaren herbei ohne Sinn und Verstand, oder was will ich wirklich , ich und meine Freundin die Rechtsanwältin?

Das zu meinem Unsinn der hier noch weiter geht:
Mein Onkel ist Kängeruh in Australien, bin ich jetzt Australier, oder muss ich nun auch Kängeruh werden?



Zuletzt bearbeitet: 09.06.09 22:04 von Administrator
vonRoit

Beiträge: 2411

» 09.06.09 23:22 «              Beitrag melden


Und hier noch Einen, damit s gemüüüttttlich wird!

EGBGB § 50 der BRdvD sagt folgendes;

Die Gesetze des Deutschen Reiches gehen allen anderen Gesetzen vor!

Somit auch Reichs GVG § 15 Abs. 1 und 2

1. es gibt nur Staatsgerichte
2. es gibt keine Privatgerichte mehr

Kann ich aus einem kurzen Satz nicht Sinn und Zweck erfassen, brauche ich nötig Hilfe, weil ich nahe liegende Dinge nicht erkennen und deuten kann.

In der ZPO der BRdvD steht es noch deutlicher;

Gerichte, sind Staatsgerichte!

Was also will Jemand hier fabrizieren indem er BRdvD Kacke als geltendes Recht anpreist?

Die BRdvD kann überhaupt keine Reichsrechte ändern, somit auch keine Neuen erfinden, weil überhaupt und nur Besatzer-Handlanger.

Und ich gebe hier einen guten Tip.

Versucht es nicht noch einmal, es geht voll in die Hose, klar?

Ich denke, ich werde doch kein Kängeruh!




Zuletzt bearbeitet: 09.06.09 23:34 von Administrator
Wolkenschieber

Beiträge: 598

» 10.06.09 01:25 «              Beitrag melden


Kleine Info am Rande!

"BRD"-Rechtsanwälte sind grundsätzlich nach DEUTSCHEM RECHT nicht zugelassen und können somit auch rein rechtlich die "BRD" oder deren "Bewohner" NICHT vertreten!

Es gibt in der "BRD" aufgrund der Besatzung keinen Rechtsanwalt der zur Anwendung des "DEUTSCHEN STAATSRECHTES" zugelassen wäre.

Aus dem selben Grund gibt es somit überhaupt keinen JURISTEN, der nach "DEUTSCHEN STAATSRECHT" zugelassen ist.

AUS DIESEM GRUND SOLLTE IMMER SOFORT ein STRAFANTRAG und auch ein DISZIPLINARVERFAHREN gegen einen BRD-Richter gestellt werden, sobald dieser eine EINLADUNG zur "Märchenstunde" per POST zustellen läßt.

Generell gilt;

z. B.

1.) das es sich bei den BRD-Gerichten um kein staatliches Gericht handeln kann. (vgl. § 15 GVG)
2.) das es an den BRD-Gerichten keinen GVP nach Vorschrift geben kann. (vgl. § 21 e GVG)
3.) das es einen gesetzlichen Richter an den BRD-Gerichten nicht geben kann. (vgl. Art. 101 GG)
4.) das der gesetzliche Richter dem Beschuldigten nicht entzogen werden darf. ( vgl. § 16 GVG)
5.) Mit Streichung des Art. 23 GG a. F. der Geltungsbereich der BRD in 1990 erloschen war.
6.) Deutschland bis heute in den Grenzen von 1937 fortbesteht. (vgl. 2 BvF 1/73)
7.) § 185 BBG auf die Grenzen von 1937 verweist und somit jeder BRD-Beamte seinen Amts- und Dienst-Eid auf Deutschland in den Grenzen von 1937 ablegt.
8.) Festzustellen ist, welche Staatsangehörigkeit (Beamte und Richter) eigentlich haben.
9.) Festzustellen ist, welche Grenzen die BRdvD GmbH meint zu besitzen, zumal die Regierung der BRD (CDU) in 1990 an der Oder-Neiße Grenze festgehalten hat. Es steht somit außer Frage, dass die BRdvD nicht identisch mit Deutschland in den Grenzen von 1937 sein kann. (vgl. 2 BvF 1/73)
10.) Das Gesetze ohne Geltungsbereiche keine Gültigkeit besitzen. ( vgl. BverwGE 17, 192=DVBI 1964, 147) (BverGE 3, 288(319f.):6, 309(338,363)).
11.) Das auch Ihre Staatsangehörigkeit DEUTSCHES REICH nach RuStAG von 1913 ist.
12.) Das die BRdvD keine eigene Staatsangehörigkeit besitzt. (vgl. Schreiben vom 01.03.2006 Akz.: 33.30.20 - Landkreis Demmin)
13.) Die BRD kein wirksamer Rechtstaat ist. (vgl. EGMR 75529/01)
14.) Die Gültigkeit der Kontrollratgesetze im zweiten Gesetz über die Bereinigung von Bundesrechten im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz bestätigt, und im Bundesgesetzblatt am 16. April 2006 veröffentlicht wurde.
15.) Damit auch das Militärregierungsgesetz Gesetz Nr. 2 rechtsgültig ist.
16.) Niemand kann als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt amtieren, falls er nicht seine Zulassung von der Militärregierung erhalten hat.

UND GENAU DAS WISSEN DIE JURISTEN NUR ZU GUT!!!

Stellen Sie bitte aus diesem Grund immer eine(n) Strafanzeige/Strafantrag gegen jeden Beamten der BRD der ohne Rechtsgrundlage gegen Ihre Person unter Vorsatz vorgehen möchte.

Der Art. 20 (4) GG ist für jeden Bürger des Deutschen Reiches längst zur Pflicht geworden.



:-)
Bulli

Beiträge: 104

» 10.06.09 09:54 «              Beitrag melden


Gerichtsvervassungsgesetz.

Ist das sowas wie eine Vorschrift für Gerichte ?

§15: Warum ist der weggefallen, mit welcher Begründung ?
Wollen die damit Privatgerichte legitimieren ?
Gibt ihnen das ein Recht auf den GVP zu verzichten ?

Wo ist denn heute definiert das Gerichte Staatsgerichte sein müssen ?



Krascher

Beiträge: 1110

maahks
» 10.06.09 10:17 «              Beitrag melden


Bulli:
Gerichtsvervassungsgesetz.

Ist das sowas wie eine Vorschrift für Gerichte ?

§15: Warum ist der weggefallen, mit welcher Begründung ?
Wollen die damit Privatgerichte legitimieren ?
Gibt ihnen das ein Recht auf den GVP zu verzichten ?

Wo ist denn heute definiert das Gerichte Staatsgerichte sein müssen ?



Nun, was sagt der 15er und warum ist er 1950 gestrichen worden ?

Wann hat die Judikative ihre Macht in der BRD erhalten ?

Bulli

Beiträge: 104

» 10.06.09 10:24 «              Beitrag melden


Sie "legitimieren" damit also Privatgerichte.

Wo ist die Erlaubnis der Besatzungsbehörden ?

vonRoit

Beiträge: 2411

» 10.06.09 10:30 «              Beitrag melden


Hallo Bully

es gibt da noch viel mehr und es hat Rechtskraft.
Das GVG ( Gerichtsverfassungsgesetz), ein Bundesgesetz übrigens mit sehr hohem Rang, sowie als auch die Gerichtsverfahrenausführungsordnung von 1934 haben volle Power und sind die Gesetze an die die Bande sich halten muss, aber trotzdem alles ständig ignoriert und somit das Rechts auf den Kopf stellt.
Es wissen nur sehr Wenige das es diese Gerichtsverfahrensordnung von 1934 überhaupt gibt, weil diese ständig durch die BRdvD unterdrückt, bzw. niemals veröffentlicht wird. In der Regel kannst Du ihre Anwendung noch bei den Sozialgerichten, oder wenn es Probleme gibt zwischen den Juristen z.B. "Richter" und "StA" erkennen, die aber mit verschiedenen Ausdrücken und Bezeichnungen Verschleierung über diesen Umstand oder Sachstand betreiben, dieser also ständig verschiedene Namen geben um niemanden darauf aufmerksam zu machen.

Du musst immer darauf achten, welche Gesetze wo, wie und wann durch Wem unterzeichnet und verabschiedet wurden.

Und hier ein Beispiel:

Das Gesetz zur Gleichschaltung der Länder von 1934 wurde nicht von Hitler unterschrieben, sondern vom damaligen Präsidenten des deutschen Reiches.

Nun wird die Frage aufkommen was das bedeutet, richtig?

Das bedeutet klar und deutlich das es in der BRdvD niemals Länder bzw. Ministerpräsidenten und ihre Kabinette geben durfte und konnte, weil es diese nach Reichsrecht überhaupt nicht mehr gibt.

Die Allierten haben sich grundsätzlich an die Gesetze des besetzten Landes zu halten und zu orientieren, können und dürfen keinerlei Gesetze ändern, abwandeln , streichen oder Neue kreiieren, siehe HKLO, was die BRdvD als Besatzer- Handlanger ,für diese Massenmörder unter dem Deckmantel der angeblichen Volksvertretung in hochverrätischer Absicht gegen das Deutsche Volk täglich veranstalten.

Dies kannst Du natürlich auch an anderen Dingen erkennen.

Siehe Dir zum Beispiel die alten Verfassungen der Länder an!

Hier will ich einmal kurz die Hamburger nehmen, als Beispiel.

Hamburg bekam ab 1951 eine neue Länderverfassung, und die Letzte aus den 20zigern wurde einfach geändert, bzw. abgeschafft.

Dies durfte dieser Sauhaufen auch nicht tun, doch es war sehr wichtig für die Alliierten Verbrecher das dies gemacht wurde durch ihre Handlanger.

Lese Dir also einmal die Verfassung der Freien Stadt Hamburg durch die von 1921 , hier wird Dir schon auf fallen, und zwar der Artikel 1. war für die Bande sehr wichtig, dass dieser verschwand.

Warum?

Der Titel heute ist:

Freie und Hansestadt Hamburg.

Damals war:

Freie Hansestadt Hamburg.

Dann: Die freie Stadt Hamburg ist eine Republik!

Heute: fehlt dieser Satz völlig!

Dies gilt auch für alle anderen freien Stadtstaaten!

Ganz einmal davon abgesehen, das es diesen Perversen überhaupt nicht möglich war diese Verfassungen zu ändern und gar zu erneuern, haben dies ihre Handlanger für sie getan und dies als neue moderne Errungenschaft an die Michels verkauft.

Eine Republik kann sich jederzeit von den anderen Ländern lösen und selbstständig machen, was verhindert werden musste, also auch getan wurde, doch es gilt nach wie vor, Hamburg kann und andere Stadtstaaten können auch.

Diese für die Alliierten gefährlichen Gegebenheiten mussten nachhaltig verhindert werden, auch wenn es Völkerrechtsbruch bedeutet, was denen so oder so scheißegal war, den Freunden und Befreiern des Deutschen Volkes.

Hierzu auch nochmals das Gesetz zur Gleichschaltung der Ländern von 1934, was nach wie vor Rechtskraft besitzt.

Es gibt auch keine Judikative in der BRdvD, die hat niemals, seit 1933 als diese durch die Nazis vernichtet und abgeschafft wurde, ihren alten Status wieder erhalten.

Die BRdvD hat das System der Nazis voll übernommen um es nicht noch einmal machen zu müssen, capische?

Richter und StA s werden auch von den "Ländern" ernannt,eingestellt und auf ihre Plätze positioniert,komisch nicht?

Wer macht da denn WAS?



Zuletzt bearbeitet: 10.06.09 11:09 von Administrator
Goldi

Beiträge: 25

» 10.06.09 10:51 «              Beitrag melden


AUS DIESEM GRUND SOLLTE IMMER SOFORT ein STRAFANTRAG und auch ein DISZIPLINARVERFAHREN gegen einen BRD-Richter gestellt werden, sobald dieser eine EINLADUNG zur "Märchenstunde" per POST zustellen läßt.

Ich habe Strafantrag gegen alle am Verfahren beteiligten gestellt. Die Bearbeitung des Strafantrages erfolgt wiederum vom BRD- Staatsanwalt nach dem Motto, keine Krähe hackt der anderen ein Auge aus.
Alles verläuft im Sande und das Verfahren wird mit Fadescheiniger Begründung, es war doch alles in Ordnung, eingestellt.
Ist überhaupt eine sinnvolle Beschwerde- Strafantrag gegen dieses System möglich?
Wie-wo, kann erfolgreich eine Strafanzeige gestellt werden?

Bulli

Beiträge: 104

» 10.06.09 11:22 «              Beitrag melden


Wie-wo, kann erfolgreich eine Strafanzeige gestellt werden?


Ja, ein Mustertext wäre hier hilfreich.
Ist ja unfassbar was hier in diesem "Rechtsstaat" so abgeht.

Krascher

Beiträge: 1110

maahks
» 10.06.09 16:14 «              Beitrag melden


Goldi:
AUS DIESEM GRUND SOLLTE IMMER SOFORT ein STRAFANTRAG und auch ein DISZIPLINARVERFAHREN gegen einen BRD-Richter gestellt werden, sobald dieser eine EINLADUNG zur "Märchenstunde" per POST zustellen läßt.

Ich habe Strafantrag gegen alle am Verfahren beteiligten gestellt. Die Bearbeitung des Strafantrages erfolgt wiederum vom BRD- Staatsanwalt nach dem Motto, keine Krähe hackt der anderen ein Auge aus.
Alles verläuft im Sande und das Verfahren wird mit Fadescheiniger Begründung, es war doch alles in Ordnung, eingestellt.
Ist überhaupt eine sinnvolle Beschwerde- Strafantrag gegen dieses System möglich?
Wie-wo, kann erfolgreich eine Strafanzeige gestellt werden?


Bei der zustaendigen Staatsanwaltschaft. - Ich habe mal zufaellig eine gesehen; die sah in etwa wie folgt aus:

Ich stelle Strafanzeige und (!) Strafantrag
gegen

a)
b) ...
und unbekannt (!)

wegen
Noetigung, Erpressung, Urkundenfaelschung, ...,
und alle weiteren in Frage kommenden Straftaten (!)

Tathergang
(hier sind dann nur ein paar Ablaeufe beschrieben worden)

Ich bestehe auf Uebersendung des Aktenzeichens (!)
________________________________

Die Staatsanwaltschaften finden bei den "wichtigen" Dingen leider nie etwas

Der Einstellung des Verfahrens widersprechen.
Jetzt gehts zum Generalstaatsanwalt. Der kann auch nichts finden.
Die naechste Instanz ist das Klageerzwingungsverfahren beim zust. OLG. Danach das gleiche SPiel beim BGH.
________________________________

Was mag das bringen ? - Nach aussen hin scheinbar nichts, weil die Juristen ihre Kollegen immer schuetzen muessen.

Aber man hat nun eine Vielzahl von Namen und kann "weiter" machen.
Darueber informiert die IPDler dann allerdings die Akademie fuer Rechtsphilosophie.



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