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Thema: Anwälte und ihre
Argumentationen
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vonRoit
Beiträge: 2411
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» 09.06.09 20:08 « |
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Wer
einen Anwalt zum Freund hat braucht keinen Feind mehr! Was bedeutet
denn ein staatliches Gericht und was steht genau im weg gefallenen § 15
GVG ?
Da steht genau das Gerichte staatliche Gerichte sind und nichts anderes
als dies!
Wenn Verwirrung die Zeichen der Zeit sind, liegt es meistens an dem
Sinn der Worte und was diese bedeuten!
Sind andere staatliche Gerichte vieleicht erwähnt, ich meine
Bäckereien, Konditoreien, Schneidereien, Fleischereien oder gar so
genannte deutsche Parteien?
Gerichte brauchen eine Legitimation durchs Volk,denn diese sprechen in
Namen des Volkes, oder etwa nicht?
Wer ist der Staat?
Der Staat sind wir, das Volk und keine Bäckereien , Konditoreien ,
Schneidereien, Fleischereien oder gar Bundesdeutsche Parteien.
Wer wählt in einem Rechtsstaat zur Vertretung der Interessen die
Richter?
Parteien oder andere Institutionen?
Gewaltenteilung und Rechtsstaatsprizip, schon mal etwas davon gehört?
Auf alle Fälle keiner von Denen, sondern immer das Volk für eine
bestimmte Zeit, doch längstens für 5. Jahre.
Wenn Gerichte also nur staatliche Gerichte sein können wie der § 15 GVG
damals aussagte, was sind denn die Anderen?
Übersetzung:
Diese Vereinigungen sind illegal und kommen über den Status eines
Kaffee - Kränzchens nicht hinaus!
Es wird immer wieder auf die rabulistisch - juristische
Schleimscheißerei abgefahren, Jemand behauptet und nun wird es wahr,
was es nach Wortlaut der Norm aber niemals sein bzw. werden kann.
Die Nazis haben es auch so gemacht, indem sie immer ein wenig mehr am
Sinn und Bedeutung gedreht haben, bis das Volk soweit war deren Wahn
als Inbegriff der Wahrheit und dem normalen "Rechtsverständnis" zu
akzeptieren, was uns eine "tolle" Nachkriegszeit bescherrt hat,indem
diese Bande auf ein Neues unter neuer Fahne und Namen, wieder am Sinn
und Rechtsverständnis drehen konnte.
Zuletzt bearbeitet: 11.06.09 00:16 von Administrator
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Halbgott
Beiträge: 38
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» 09.06.09 20:31 « |
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Dies war ein weiterer Text:
"prozeßkostenhilfe bekommt man bei erfolgsaussichten in der sache und
bei entsprechend bescheidenen einkommensverhältnissen des mandanten.
prozeßkostenhilfegewährung ist im übrigen auch ausfluß unserer
grundrechte. damit nämlich die arme sau von nebenan auch jeanden hat,
der ihm hilft, obwohl er selbst es sich nicht leisten könnte. zudem ist
mal klar zu stellen, dass prozeßkostenhilfe nicht die straf- und
ordnungswidrigkeitensachen betrifft, von denen du schwerpunktmäßig
redest. dort gibt es lediglich das institut der pflichtverteidigung.
die gilt jedoch nicht für kleinkram wie bußgeldbescheide von 15 eu.
sowohl bei der beiordnung zum pflichtverteidiger als auch bei der
prozeßkostenhilfe fallen REDUZIERTE gebühren an, um die staatskasse zu
schonen. da in zivilsachen die gebühren nach dem sogenannten streitwert
anfallen und nicht nach dauer, umfang und nervenaufrieb, zahlen wir in
manchen fällen eher drauf als dass wir "gutes geld" verdienen...es gibt
anwälte, die würden auf der basis von beratungs- und proßeskosetnhilfe
keinen finger krümmen und auf die vielzahl der kollegen verweisen. so
wie im übrigen jeder berufsstand seine preise hat. leistung kostet
geld. und wer es nicht selbst bezahlen will, kann sich immerhin noch
eine rechtsschutzversicherung zulegen.
und ja, der anwaltszwang soll u.a. sichern, dass verfahren schleunig
und ohne ausschreitungen geführt werden können. wo käme ein verfahren
hin, wenn ein querulant delinquent in einer für 1 stunde angesetzte
verhandlung nach einspruch gegen wasauchimmer sämtliche grundrechte
oder verschwörungstheorien ausdiskutieren will? noch dazu, dass der
arme richter dann sämtliche einwendungen in seinem urteil entkräften
müßte. bei leuten wie dir würde das wochen zur urteilsabfassung dauern."
Dies habe ich aber anders in Erinnerung.
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Halbgott
Beiträge: 38
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» 09.06.09 21:08 « |
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vonRoit:
Wer
einen Anwalt zum Freund hat braucht keinen Feind mehr! Was bedeutet den
ein staatliches Gericht und was steht genau im weg gefallenen § 15 GVG ?
Da steht genau das Gerichte staatliche Gerichte sind und nichts anderes
als dies!
Wenn Verwirrung die Zeichen der Zeit sind, liegt es meistens an dem
Sinn der Worte und was diese bedeuten!
Sind andere staatliche Gerichte vieleicht erwähnt, ich meine
Bäckereien, Konditoreien, Schneidereien, Fleischereien oder gar so
genannte deutsche Parteien?
Gerichte brauchen eine Legitimation durchs Volk,denn diese sprechen in
Namen des Volkes, oder etwa nicht?
Wer ist der Staat?
Der Staat sind wir, das Volk und keine Bäckereien , Konditoreien ,
Schneidereien, Fleischereien oder gar Bundesdeutsche Parteien.
Wer wählt in einem Rechtsstaat zur Vertretung der Interessen die
Richter?
Parteien oder andere Institutionen?
Gewaltenteilung und Rechtsstaatsprizip, schon mal etwas davon gehört?
Auf alle Fälle keiner von Denen, sondern immer das Volk für eine
bestimmte Zeit, doch längstens für 5. Jahre.
Wenn Gerichte also nur staatliche Gerichte sein können wie der § 15 GVG
damals aussagte, was sind denn die Anderen?
Übersetzung:
Diese Vereinigungen sind illegal und kommen über den Status eines
Kaffee - Kränzchens nicht hinaus!
Es wird immer wieder auf die rabulistisch - juristische
Schleimscheißerei abgefahren, Jemand behauptet und nun wird es wahr,
was es nach Wortlaut der Norm aber niemals sein bzw. werden kann.
Die Nazis haben es auch so gemacht, indem sie immer ein wenig mehr am
Sinn und Bedeutung gedreht haben, bis das Volk soweit war deren Wahn
als Inbegriff der Wahrheit und dem normalen "Rechtsverständnis" zu
akzeptieren, was uns eine "tolle" Nachkriegszeit bescherrt hat,indem
diese Bande auf ein Neues unter neuer Fahne und Namen, wieder am Sinn
und Rechtsverständnis drehen konnte.
Dies meinte sie dann dazu:
ich hab mal gegoogelt, weil ich mich 1. nicht mit weggefallenen §
beschäftige (-n musste) und 2. nicht in der lage bin, deinen unsinn
hier so stehen zu lassen...
richtig ist, dass ich mit meiner esrten recherche falsch lag, da andere
staaten andere defionitionen für das wort staatsgerichte haben.
aber bereits dieser umsatnd zeigt, dass staatsgericht nicht bedeuten
muss, dass es ein gericht des staates ist und alles andere
gerichtsshowkindergarten.
ich habe zum beispiel das gefunden :
"Bis zum Inkrafttreten der sogenannten Reichsjustizgesetze am
1.10.1879(Zivilprozessordnung, Strafprozessordnung,
Gerichtsverfassungsgesetz) waren die Prozessverfahren in Deutschland
einzelstaatlich geregelt.Das Gerichtsverfassungsgesetz des Deutschen
Reiches vom 27.1.1877 stellte fest:„Die Gerichte sind Staatsgerichte“.
Die ordentliche streitige Gerichtsbarkeit war aufLandesebene dreistufig
an Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht; aufReichsebene
vierstufig an das Reichsgericht übertragen."
aus Entstehung der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Baden und Geschichte
desAmtsgerichts EttlingenAuszug aus:“ Das Amtsgericht Ettlingen“, von
Dr. jur. Arnold Steinbrenner, 1991
dann fand ich das:
"Gemeinschaftsvertrag.
Abschnitt 1.
Bildung einer Gemeinschaft der thüringischen Staaten. Zweck,
Zuständigkeit und Kosten der Gemeinschaft.
Artikel 1.
Die thüringischen Staaten (Einzelstaaten) Sachsen-Weimar-Eisenach,
Sachsen-Meiningen, Sachsen-Gotha, Sachsen-Coburg, Sachsen-Altenburg,
Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen und Reuß vereinigen
sich zu einer Gemeinschaft mit dem Zwecke der Vorbereitung einer
gänzlichen Verschmelzung aller dieser Staaten zu einem Staat
(Gesamtstaat) Thüringen, sowie ferner zu dem Zwecke der Verbindung mit
preußischen Gebietsteilen durch Verhandlungen mit dem Freistaat
Preußen.
Artikel 2.
Zur Vorbereitung der gänzlichen Verschmelzung wird die Gemeinschaft zur
einheitlichen Regelung sämtlicher Gebiete der Gesetzgebung und
Verwaltung für die Einzelstaaten ermächtigt. "
aus Gemeinschaftsvertrag über den Zusammenschluß der thüringischen
Staaten
vom 4. Januar 1920.
nun bin ich geschichtlich nicht so bewandert, aber ich nehme an, dass
das deutsche reich aus einzelstaaten bestand. dein § 15 GVG sollte
klarstellen, dass die gerichtsbarkeit sache der einzelstaaten (wie oben
in der quelle beschrieben!!!)ist und nicht von privatpersonen oder
ähnlichem.
im übrigen ist in der juristerei grundsätzlich unwichtig wie etwas
bezeichnet wird, solange alle wissen, was es zu bedeuten hat. früher
hießen die gerichte eben staatsgerichte und nun heißt es "Die
richterliche Gewalt wird durch unabhängige, nur dem Gesetz unterworfene
Gerichte ausgeübt." der begriff staatsgerichte ist obolet geworden.
mehr nicht.
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vonRoit
Beiträge: 2411
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» 09.06.09 22:01 « |
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Wenn Du mich verscheißern willst mein
Freund, sag es gleich!
Artikel , oder § 15 GVG vom 27 Januar 1877 in der Fassung vom 22. März
1924, so übernommen von der BRdvD 1950 und sogleich wieder fallen
gelassen, weil Besatzerrecht und kein Staatsrecht.
§ 15 GVG
Die Gerichte sind Staatsgerichte.
Die Privatgerichtsbarkeit ist auf gehoben; an ihre Stelle tritt die
Gerichtsbakeit des Deutschen Reiches, und des deutschen Landes in dem
diese ausgeübt wurde.
Präsentationen für Anstellungen bei den Gerichten finden nicht statt.
Die Ausübung einer geistlichen Gerichtsbarkeit in weltlichen
Angelegenheiten ist ohne bürgerliche Wirkung. Dies gilt insbesondere
bei Ehe- und Verlöbnissachen.
In der ZPO neueste Ausgabe 2009 , Einleitung Rn 199 oder 299,bin mir
nicht so sicher, steht der gleiche Unsinn , nur als Einleitung.
Es ist auch nicht klar was eine Gebietsbereinigung mit der Norm in
einem Gesetzbuch zu tun hat, oder ich ziehe etwas bei den Haaren herbei
ohne Sinn und Verstand, oder was will ich wirklich , ich und meine
Freundin die Rechtsanwältin?
Das zu meinem Unsinn der hier noch weiter geht:
Mein Onkel ist Kängeruh in Australien, bin ich jetzt Australier, oder
muss ich nun auch Kängeruh werden?
Zuletzt bearbeitet: 09.06.09 22:04 von Administrator
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Wolkenschieber
Beiträge: 598
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» 10.06.09 01:25 « |
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Kleine Info am Rande!
"BRD"-Rechtsanwälte sind grundsätzlich nach DEUTSCHEM
RECHT nicht zugelassen und können somit auch rein rechtlich die "BRD"
oder deren "Bewohner" NICHT vertreten!
Es gibt in der "BRD" aufgrund der Besatzung keinen
Rechtsanwalt der zur Anwendung des "DEUTSCHEN
STAATSRECHTES" zugelassen wäre.
Aus dem selben Grund gibt es somit überhaupt keinen JURISTEN,
der nach "DEUTSCHEN STAATSRECHT" zugelassen ist.
AUS DIESEM GRUND SOLLTE IMMER SOFORT ein STRAFANTRAG
und auch ein DISZIPLINARVERFAHREN gegen einen BRD-Richter
gestellt werden, sobald dieser eine EINLADUNG zur "Märchenstunde"
per POST zustellen läßt.
Generell gilt;
z. B.
1.) das es sich bei den BRD-Gerichten um kein staatliches Gericht
handeln kann. (vgl. § 15 GVG)
2.) das es an den BRD-Gerichten keinen GVP nach Vorschrift geben kann.
(vgl. § 21 e GVG)
3.) das es einen gesetzlichen Richter an den BRD-Gerichten nicht geben
kann. (vgl. Art. 101 GG)
4.) das der gesetzliche Richter dem Beschuldigten nicht entzogen werden
darf. ( vgl. § 16 GVG)
5.) Mit Streichung des Art. 23 GG a. F. der Geltungsbereich der BRD in
1990 erloschen war.
6.) Deutschland bis heute in den Grenzen von 1937 fortbesteht. (vgl. 2
BvF 1/73)
7.) § 185 BBG auf die Grenzen von 1937 verweist und somit jeder
BRD-Beamte seinen Amts- und Dienst-Eid auf Deutschland in den Grenzen
von 1937 ablegt.
8.) Festzustellen ist, welche Staatsangehörigkeit (Beamte und Richter)
eigentlich haben.
9.) Festzustellen ist, welche Grenzen die BRdvD GmbH meint zu besitzen,
zumal die Regierung der BRD (CDU) in 1990 an der Oder-Neiße Grenze
festgehalten hat. Es steht somit außer Frage, dass die BRdvD nicht
identisch mit Deutschland in den Grenzen von 1937 sein kann. (vgl. 2
BvF 1/73)
10.) Das Gesetze ohne Geltungsbereiche keine Gültigkeit besitzen. (
vgl. BverwGE 17, 192=DVBI 1964, 147) (BverGE 3, 288(319f.):6,
309(338,363)).
11.) Das auch Ihre Staatsangehörigkeit DEUTSCHES REICH nach RuStAG
von 1913 ist.
12.) Das die BRdvD keine eigene Staatsangehörigkeit besitzt. (vgl.
Schreiben vom 01.03.2006 Akz.: 33.30.20 - Landkreis Demmin)
13.) Die BRD kein wirksamer Rechtstaat ist. (vgl. EGMR 75529/01)
14.) Die Gültigkeit der Kontrollratgesetze im zweiten Gesetz über die
Bereinigung von Bundesrechten im Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums der Justiz bestätigt, und im Bundesgesetzblatt am
16. April 2006 veröffentlicht wurde.
15.) Damit auch das Militärregierungsgesetz Gesetz Nr. 2 rechtsgültig
ist.
16.) Niemand kann als Richter, Staatsanwalt, Notar
oder Rechtsanwalt amtieren, falls er nicht seine Zulassung von
der Militärregierung erhalten hat.
UND GENAU DAS WISSEN DIE JURISTEN NUR ZU
GUT!!!
Stellen Sie bitte aus diesem Grund immer eine(n) Strafanzeige/Strafantrag
gegen jeden Beamten der BRD der ohne Rechtsgrundlage
gegen Ihre Person unter Vorsatz vorgehen möchte.
Der Art. 20 (4) GG ist für jeden Bürger des
Deutschen Reiches längst zur Pflicht geworden.
:-)
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vonRoit
Beiträge: 2411
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» 10.06.09 10:30 « |
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Hallo Bully
es gibt da noch viel mehr und es hat Rechtskraft.
Das GVG ( Gerichtsverfassungsgesetz), ein Bundesgesetz übrigens mit
sehr hohem Rang, sowie als auch die Gerichtsverfahrenausführungsordnung
von 1934 haben volle Power und sind die Gesetze an die die Bande sich
halten muss, aber trotzdem alles ständig ignoriert und somit das Rechts
auf den Kopf stellt.
Es wissen nur sehr Wenige das es diese Gerichtsverfahrensordnung von
1934 überhaupt gibt, weil diese ständig durch die BRdvD unterdrückt,
bzw. niemals veröffentlicht wird. In der Regel kannst Du ihre Anwendung
noch bei den Sozialgerichten, oder wenn es Probleme gibt zwischen den
Juristen z.B. "Richter" und "StA" erkennen, die aber mit verschiedenen
Ausdrücken und Bezeichnungen Verschleierung über diesen Umstand oder
Sachstand betreiben, dieser also ständig verschiedene Namen geben um
niemanden darauf aufmerksam zu machen.
Du musst immer darauf achten, welche Gesetze wo, wie und wann durch Wem
unterzeichnet und verabschiedet wurden.
Und hier ein Beispiel:
Das Gesetz zur Gleichschaltung der Länder von 1934 wurde nicht von
Hitler unterschrieben, sondern vom damaligen Präsidenten des deutschen
Reiches.
Nun wird die Frage aufkommen was das bedeutet, richtig?
Das bedeutet klar und deutlich das es in der BRdvD niemals Länder bzw.
Ministerpräsidenten und ihre Kabinette geben durfte und konnte, weil es
diese nach Reichsrecht überhaupt nicht mehr gibt.
Die Allierten haben sich grundsätzlich an die Gesetze des besetzten
Landes zu halten und zu orientieren, können und dürfen keinerlei
Gesetze ändern, abwandeln , streichen oder Neue kreiieren, siehe HKLO,
was die BRdvD als Besatzer- Handlanger ,für diese Massenmörder unter
dem Deckmantel der angeblichen Volksvertretung in hochverrätischer
Absicht gegen das Deutsche Volk täglich veranstalten.
Dies kannst Du natürlich auch an anderen Dingen erkennen.
Siehe Dir zum Beispiel die alten Verfassungen der Länder an!
Hier will ich einmal kurz die Hamburger nehmen, als Beispiel.
Hamburg bekam ab 1951 eine neue Länderverfassung, und die Letzte aus
den 20zigern wurde einfach geändert, bzw. abgeschafft.
Dies durfte dieser Sauhaufen auch nicht tun, doch es war sehr wichtig
für die Alliierten Verbrecher das dies gemacht wurde durch ihre
Handlanger.
Lese Dir also einmal die Verfassung der Freien Stadt Hamburg durch die
von 1921 , hier wird Dir schon auf fallen, und zwar der Artikel 1. war
für die Bande sehr wichtig, dass dieser verschwand.
Warum?
Der Titel heute ist:
Freie und Hansestadt Hamburg.
Damals war:
Freie Hansestadt Hamburg.
Dann: Die freie Stadt Hamburg ist eine Republik!
Heute: fehlt dieser Satz völlig!
Dies gilt auch für alle anderen freien Stadtstaaten!
Ganz einmal davon abgesehen, das es diesen Perversen überhaupt nicht
möglich war diese Verfassungen zu ändern und gar zu erneuern, haben
dies ihre Handlanger für sie getan und dies als neue moderne
Errungenschaft an die Michels verkauft.
Eine Republik kann sich jederzeit von den anderen Ländern lösen und
selbstständig machen, was verhindert werden musste, also auch getan
wurde, doch es gilt nach wie vor, Hamburg kann und andere Stadtstaaten
können auch.
Diese für die Alliierten gefährlichen Gegebenheiten mussten nachhaltig
verhindert werden, auch wenn es Völkerrechtsbruch bedeutet, was denen
so oder so scheißegal war, den Freunden und Befreiern des Deutschen
Volkes.
Hierzu auch nochmals das Gesetz zur Gleichschaltung der Ländern von
1934, was nach wie vor Rechtskraft besitzt.
Es gibt auch keine Judikative in der BRdvD, die hat niemals, seit 1933
als diese durch die Nazis vernichtet und abgeschafft wurde, ihren alten
Status wieder erhalten.
Die BRdvD hat das System der Nazis voll übernommen um es nicht noch
einmal machen zu müssen, capische?
Richter und StA s werden auch von den "Ländern" ernannt,eingestellt und
auf ihre Plätze positioniert,komisch nicht?
Wer macht da denn WAS?
Zuletzt bearbeitet: 10.06.09 11:09 von Administrator
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Krascher
Beiträge: 1110
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» 10.06.09 16:14 « |
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Goldi:
AUS
DIESEM GRUND SOLLTE IMMER SOFORT ein STRAFANTRAG und auch ein
DISZIPLINARVERFAHREN gegen einen BRD-Richter gestellt werden, sobald
dieser eine EINLADUNG zur "Märchenstunde" per POST zustellen läßt.
Ich habe Strafantrag gegen alle am Verfahren beteiligten gestellt. Die
Bearbeitung des Strafantrages erfolgt wiederum vom BRD- Staatsanwalt
nach dem Motto, keine Krähe hackt der anderen ein Auge aus.
Alles verläuft im Sande und das Verfahren wird mit Fadescheiniger
Begründung, es war doch alles in Ordnung, eingestellt.
Ist überhaupt eine sinnvolle Beschwerde- Strafantrag gegen dieses
System möglich?
Wie-wo, kann erfolgreich eine Strafanzeige gestellt werden?
Bei der zustaendigen Staatsanwaltschaft. - Ich habe mal zufaellig eine
gesehen; die sah in etwa wie folgt aus:
Ich stelle Strafanzeige und (!) Strafantrag
gegen
a)
b) ...
und unbekannt (!)
wegen
Noetigung, Erpressung, Urkundenfaelschung, ...,
und alle weiteren in Frage kommenden Straftaten (!)
Tathergang
(hier sind dann nur ein paar Ablaeufe beschrieben worden)
Ich bestehe auf Uebersendung des Aktenzeichens (!)
________________________________
Die Staatsanwaltschaften finden bei den "wichtigen" Dingen leider nie
etwas
Der Einstellung des Verfahrens widersprechen.
Jetzt gehts zum Generalstaatsanwalt. Der kann auch nichts finden.
Die naechste Instanz ist das Klageerzwingungsverfahren beim zust. OLG.
Danach das gleiche SPiel beim BGH.
________________________________
Was mag das bringen ? - Nach aussen hin scheinbar nichts, weil die
Juristen ihre Kollegen immer schuetzen muessen.
Aber man hat nun eine Vielzahl von Namen und kann "weiter" machen.
Darueber informiert die IPDler dann allerdings die Akademie fuer
Rechtsphilosophie.
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