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Thema: Haben Bürger BrdvD eine
Staatsangehörigkeit ?
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Krascher
Beiträge: 1106
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» 30.03.09 14:48 « |
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maximus
hier nun die schnelle Antwort des Herrn Schmidt.
Sehr geehrter Herr Branke,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
> In dem nachfolgenden Link handelt es sich um das AZ 2010 Js
10101/04 -
> 13 Ns - des Landgerichtes Koblenz zu einem Urteil vom 16.Juni 2008,
> aus dem hervorgeht, dass das Gericht Herrn Schneider als "
Staatsbürger
> des Deutschen Reiches " legitimiert
> Ist dieses Dokument möglicherweise eine Fälschung
Das Dokument ist wohl echt.
Ich war selbst darüber erstaunt und habe am 01.02.2009 direkt beim
Landgericht Koblenz - Justizmedienstelle - Karmeliterstr. 14, 56068
Koblenz, um eine Erklärung gebeten. Diese kam prompt am 05.02.2009 vom
Richter am Landgerich Dr. Tilman von Gumpert. Ein Auszug:
"
(...)
zu Ihrer Anfrage vom 01.02.2009 kann ich Ihnen mitteilen, dass der
Inhalt des Rubrums „Staatsbürger des Deutschen Reiches“ im
Berufungsurteil des Landgerichts Koblenz vom 16.06.2008 erst durch Ihr
Schreiben aufgefallen ist; für Ihren Hinweis darf ich mich bedanken.
Der Vorsitzende Richter der zuständigen Strafkammer hat mitgeteilt, er
habe bei der Fertigung und Unterzeichnung des (68-seitigen) Urteils die
Formulierung hinsichtlich der Angabe der Staatsbürgerschaft nicht
bemerkt. Er gehe davon aus, dass bei der Abfassung des Urteils die
Personalien des Angeklagten (versehentlich) so übernommen worden seien,
wie dieser sie in der Hauptverhandlung angegeben habe. Tatsächlich ist
im Hauptverhandlungsprotokoll die Staatsbürgerschaft des Angeklagten
wie im Rubrum des Urteils angegeben. Die Anklageschrift der
Staatsanwaltschaft Koblenz und das erstinstanzliche Urteil bezeichnen
den Angeklagten dagegen als deutschen Staatsbürger.
Der zuständige Richter hat mitgeteilt, dass er das Versehen bedaure und
beabsichtige, die nach seiner Auffassung unrichtige Urteilsurkunde in
diesem Punkt zu berichtigen.
Aus den vorstehenden Ausführungen können Sie ersehen, dass der
Angeklagte im Urteil lediglich aufgrund eines bedauerlichen Versehens
als „Staatsbürger des Deutschen Reiches“ bezeichnet worden ist, und
dass beabsichtigt ist, das Urteil zu berichtigen. Ungeachtet der
(derzeitigen) Fassung des Urteils hat diese unter keinem denkbaren
Gesichtspunkt eine „anerkennende“ Wirkung hinsichtlich des
staatsbürgerlichen Status des Angeklagten.
(...)."
Ich hoffe, daß ich Ihnen mit dieser Auskunft weiterhelfen konnte und
verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Frank Schmidt
_______________________________________________________
vonRoit
Wer hat denn da unterzeichnet?
FRANK SCHMIDT ?
Interessant!
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zeder
Beiträge: 1
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» 10.07.09 18:05 « |
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Zusatzerklärung zur Anmeldung bei der Meldebehörde
1. Widerspruch gegen Datenübermittlung und Auskuntserteilung
Von dem durch das Meldegesetz eingeräumten Recht, Datenübermittlungen
und Auskunftserteilungen zu widersprechen, mache ich hiermit
entsprechend den Buchstaben a) bis d) auf dem Formular zur Anmeldung
bei der Meldebehörde Gebrauch.
2. Staatsangehörigkeit
Im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten heißt es:
§ 111 Falsche Namensangabe
(1) Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem
zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr
über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner
Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine
Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht
oder die Angabe verweigert.
Um einer Ordnungswidrigkeit vorzubeugen, und da eine Angabe „deutsch“
als Staatsangehörigkeit nicht eindeutig bezeichnet, welchem Staat eine
Person angehört, widerspreche ich der Verwendung und Speicherung der
Angabe „deutsch“ im Zusammenhang mit meiner Person in schriftlicher
sowie elektronischer Form in jeder Hinsicht.
Zum Zeitpunkt meiner Geburt hieß es in Art. 116 GG: „Deutscher ist, wer
die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt.“ Durch meine Geburt
innerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches, wie sie am 31.12.1937
bestanden haben, habe ich die unmittelbare Reichsangehörigkeit nach dem
RuStA vom 22. Juli 1913 erlangt und bin somit Staatsangehöriger des
Staates Deutsches Reich. Seitdem habe ich weder eine andere
Staatsangehörigkeit angenommen, noch durfte mir meine
Staatsangehörigkeit jemals entzogen werden, was auch durch das
Grundgesetz laut Art. 16 Abs. 1 untersagt ist.
Deshalb bestehe ich auf die Verwendung der einzig richtigen Bezeichnung
meiner Staatsangehörigkeit, die da lautet: Deutsches Reich.
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