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Autor
Thema: Haben Bürger BrdvD eine Staatsangehörigkeit ?
Bewertung:
Frischling

Beiträge: 201

» 25.03.09 10:58 «              Beitrag melden


Ergänzend würde ich noch nachfolgendes hinzufügen, dann ist der Sack zu !!!

---> http://f3.webmart.de/f.cfm?id=3215265&r=threadview&t=3306565&m=16123879#16123879

Gruß Frischling


Krascher

Beiträge: 1106

maahks
» 30.03.09 14:45 «              Beitrag melden


Verschoben, da identlisches Thema - Strang Staatsbürgerschaft wird gelöscht !
Krascher als MOD


maximus

Sehr geehrte Spezialisten des Rechts.
Ich habe per mail heute um 13.48 Uhr an einen anderen Spezialisten folgende Anfrage gestellt. Mit der Bitte um Beantwortung verbleibe ich mit besten Grüßen.
Sehr geehrter Herr Schmidt,
Auf Ihrer Seite "KRR" FAQ beziehen Sie sich mehrmals auf ein Aktenzeichen : 2010 Js 10101/04.
Dieses AZ ist dem Herrn Karl-Wilhelm Schneider zugeordnet.
In dem nachfolgenden Link handelt es sich um das AZ 2010 Js 10101/04 - 13 Ns - des Landgerichtes Koblenz zu einem Urteil vom 16.Juni 2008,
aus dem hervorgeht, dass das Gericht Herrn Schneider als " Staatsbürger des Deutschen Reiches " legitimiert.
http://www.rsv.daten-web.de/Germanien/LG_Koblenz_16.06.08_KaWi_Schneider.pdf
Ist dieses Dokument möglicherweise eine Fälschung?
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Andreas Branke


Zuletzt bearbeitet: 30.03.09 14:46 von Krascher
Krascher

Beiträge: 1106

maahks
» 30.03.09 14:48 «              Beitrag melden


maximus

hier nun die schnelle Antwort des Herrn Schmidt.

Sehr geehrter Herr Branke,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

> In dem nachfolgenden Link handelt es sich um das AZ 2010 Js 10101/04 -
> 13 Ns - des Landgerichtes Koblenz zu einem Urteil vom 16.Juni 2008,
> aus dem hervorgeht, dass das Gericht Herrn Schneider als " Staatsbürger
> des Deutschen Reiches " legitimiert
> Ist dieses Dokument möglicherweise eine Fälschung

Das Dokument ist wohl echt.

Ich war selbst darüber erstaunt und habe am 01.02.2009 direkt beim Landgericht Koblenz - Justizmedienstelle - Karmeliterstr. 14, 56068 Koblenz, um eine Erklärung gebeten. Diese kam prompt am 05.02.2009 vom Richter am Landgerich Dr. Tilman von Gumpert. Ein Auszug:

"
(...)

zu Ihrer Anfrage vom 01.02.2009 kann ich Ihnen mitteilen, dass der Inhalt des Rubrums „Staatsbürger des Deutschen Reiches“ im Berufungsurteil des Landgerichts Koblenz vom 16.06.2008 erst durch Ihr Schreiben aufgefallen ist; für Ihren Hinweis darf ich mich bedanken.

Der Vorsitzende Richter der zuständigen Strafkammer hat mitgeteilt, er habe bei der Fertigung und Unterzeichnung des (68-seitigen) Urteils die Formulierung hinsichtlich der Angabe der Staatsbürgerschaft nicht bemerkt. Er gehe davon aus, dass bei der Abfassung des Urteils die Personalien des Angeklagten (versehentlich) so übernommen worden seien, wie dieser sie in der Hauptverhandlung angegeben habe. Tatsächlich ist im Hauptverhandlungsprotokoll die Staatsbürgerschaft des Angeklagten wie im Rubrum des Urteils angegeben. Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Koblenz und das erstinstanzliche Urteil bezeichnen den Angeklagten dagegen als deutschen Staatsbürger.
Der zuständige Richter hat mitgeteilt, dass er das Versehen bedaure und beabsichtige, die nach seiner Auffassung unrichtige Urteilsurkunde in diesem Punkt zu berichtigen.

Aus den vorstehenden Ausführungen können Sie ersehen, dass der Angeklagte im Urteil lediglich aufgrund eines bedauerlichen Versehens als „Staatsbürger des Deutschen Reiches“ bezeichnet worden ist, und dass beabsichtigt ist, das Urteil zu berichtigen. Ungeachtet der (derzeitigen) Fassung des Urteils hat diese unter keinem denkbaren Gesichtspunkt eine „anerkennende“ Wirkung hinsichtlich des staatsbürgerlichen Status des Angeklagten.
(...)."

Ich hoffe, daß ich Ihnen mit dieser Auskunft weiterhelfen konnte und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Frank Schmidt
_______________________________________________________

vonRoit

Wer hat denn da unterzeichnet?

FRANK SCHMIDT ?

Interessant!


Krascher

Beiträge: 1106

maahks
» 30.03.09 14:49 «              Beitrag melden


Frischling

Um Gottes Willen, das ist ja ein SUPER SPEZIALIST !!!

Dort sind nur Spezialisten für Verleumdungen !!!

http://krampfer.yooco.de/beta/videos/Kastius/79814.html

Gruß Frischling

Hallo Frischling ist schon längst bekannt, doch wir wollen doch keine Reklame für Merkwürdigkeiten.
Die Infos sind alle von mir, wobei einiges nicht stimmt, doch im Großen geht es in die richtige Richtung.
Daher nur halbe Sachen, wir wissen da viel mehr!


Zuletzt bearbeitet: 30.03.09 14:50 von Krascher
zeder

Beiträge: 1

» 10.07.09 18:05 «              Beitrag melden


Zusatzerklärung zur Anmeldung bei der Meldebehörde

1. Widerspruch gegen Datenübermittlung und Auskuntserteilung

Von dem durch das Meldegesetz eingeräumten Recht, Datenübermittlungen und Auskunftserteilungen zu widersprechen, mache ich hiermit entsprechend den Buchstaben a) bis d) auf dem Formular zur Anmeldung bei der Meldebehörde Gebrauch.

2. Staatsangehörigkeit

Im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten heißt es:
§ 111 Falsche Namensangabe
(1) Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert.

Um einer Ordnungswidrigkeit vorzubeugen, und da eine Angabe „deutsch“ als Staatsangehörigkeit nicht eindeutig bezeichnet, welchem Staat eine Person angehört, widerspreche ich der Verwendung und Speicherung der Angabe „deutsch“ im Zusammenhang mit meiner Person in schriftlicher sowie elektronischer Form in jeder Hinsicht.

Zum Zeitpunkt meiner Geburt hieß es in Art. 116 GG: „Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt.“ Durch meine Geburt innerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches, wie sie am 31.12.1937 bestanden haben, habe ich die unmittelbare Reichsangehörigkeit nach dem RuStA vom 22. Juli 1913 erlangt und bin somit Staatsangehöriger des Staates Deutsches Reich. Seitdem habe ich weder eine andere Staatsangehörigkeit angenommen, noch durfte mir meine Staatsangehörigkeit jemals entzogen werden, was auch durch das Grundgesetz laut Art. 16 Abs. 1 untersagt ist.

Deshalb bestehe ich auf die Verwendung der einzig richtigen Bezeichnung meiner Staatsangehörigkeit, die da lautet: Deutsches Reich.

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