Thema abonnieren · Thema bewerten |
Autor |
Thema: Haben Bürger BrdvD eine
Staatsangehörigkeit ?
Bewertung:
|
Krascher
Beiträge: 1106
|
» 19.02.08 01:16 « |
|
wolf
Noch mal eine Frage, passt nicht so ganz hier rein:
weiss jemand, wie es btr. dieser Dinge in Polen aussieht ?
als EU-bürger bliebe ich ja l e i d e r "deutsch", also Angehöriger des
Staates Deutsches Reich, wenn ich dort
meinen
Erstwohnsitz oder nur Zweitwohnsitz
hätte ...
Es gibt keine Staatsangehörigkeit "deutsch".
An meiner
Staatsbürgerschaft würde das garnichts ändern, oder ?
Unter welchen Umständen könnte ich zum polnischen Bürger werden , oder
die doppelte Staatsbürgershaft bekommen ?
Mal sehen, ob ich jetzt wegen der doofen Frage ausgelacht werde ?
Wolf
Art.15 MRK & Art. 25 GG => du suchst dir deine S. selbst aus.
|
|
vonRoit
Beiträge: 2406
|
» 20.02.08 13:16
« |
|
MRK Artikel 15 Abs. 1
Niemandem darf willkürlich die Staatsangehörigkeit entzogen werden, (
dies gilt als General-Gebot = Norm ),
MRK Artikel 15 Abs. 2
Jeder kann sich seine Staatsangehörigkeit wählen, diese Ablegen und
eine Andere annehmen ( dies gilt als General - Gebot = Norm )
Eine Norm ist ein Gebot, ein Gebot ist eine unabänderbare
Gesetzsmäßigkeit, also ein Gesetz um Rechtsicherheit zu schaffen, womit
die Antwort wohl klar und deutlich ist , oder ?
Geschichte zu kennen oder diese so zu deuten , ist immer ein
sogenannter Point of View , eine Sicht des Standpunktes auf dem ein
Individium gerade verharrt.
Verharrt ?
Der Kenntnisstand der Geschichte, die Wahrscheinlichkeit der
Korrektheit der Information , der Umstände, der wahren Gegebenheiten,
sowie der Wahrscheinlichkeit nach ob die Geber dieser Information , was
zur allgemeinen Bildung, oder auch zur Verbildung beitragen, wollen,
wollten, konnten, können oder auch andere Absichten hatten oder haben .
Doch der Punkt , Norm = Gesetz = Gebot , sagt doch Alles klar und
deutlich, oder ?
Der IST - Zustand ist zu ändern, nicht wie es dazu kommen konnte oder
gekommen ist , daran können wir nichts, also rein garnichts mehr ändern
!
Mir nutzt zwar die Information wie es aller Wahrscheinlichkeit nach
dazu kommen konnte, wie es sich jetzt und hier darstellt, doch was
ändert dies an der Tatsache, an der IST - Situation ?
Räumt Euer Oberstübchen mal etwas auf, ändert Was ......!
|
|
Halbgott
Beiträge: 38
|
» 20.02.08 18:45 « |
|
Folgenden Text hatte ich an den Darsteller Köhler geschickt:
André Bxxxxx
Ernst Thälmann Str.xx
OT Sxxxxxx
04xxx Mxxxxxxxx
Einschreiben - Rückschein
Amtssitz des Bundespräsidenten
c/o Herrn Horst Köhler
Schloß Bellevue
Spreeweg 1
10557 Berlin Markranstädt, 30.07.2007
„Menschenrechtliche“ und „Völkerrechtliche“ Zurückweisung der
Staatsangehörigkeit „deutsch“ und Staatszugehörigkeit zur
Bundesrepublik Deutschland.
Guten Tag Herr Köhler,
hiermit weise ich, Andre Brandes, die mir durch die Bundesrepublik
Deutschland unrechtmäßig zugeordnete Staatsangehörigkeit „deutsch“ der
Bundesrepublik Deutschland, als auch die mir unrechtmäßig durch
Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland zugeordnete
Staatszugehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland zurück.
Ich bestehe auf die Einhaltung und Anerkennung meiner Menschenrechte,
insbesondere
Artikel 20 Satz 2 der Erklärung der Menschenrechte
- Niemand darf gezwungen werden einer Vereinigung anzugehören.
Die Zugehörigkeit zur Vereinigung Bundesrepublik Deutschland lehne ich
ab!
Artikel 15 Satz 2 der Erklärung der Menschenrechte
- Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch
das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.
Zu keinem Zeitpunkt war ich bereit meine Staatsangehörigkeit Deutsches
Reich zu wechseln in „deutsch“ einer Bundesrepublik Deutschland. Diese
willkürliche Entziehung meiner rechtmäßigen Staatsangehörigkeit
Deutsches Reich lehne ich ab!
Artikel 15 Satz 1 der Erklärung der Menschenrechte
- Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit
Meine, mir rechtmäßig zustehende und von mir angenommene
Staatsangehörigkeit ist die
Staatsangehörigkeit Deutsches Reich, gem. Reichs- und
Staatsangehörigkeitsgesetz des Deutschen Reiches von 1913.
Artikel 6 der Erklärung der Menschenrechte
- Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.
Die ständigen willkürlichen Rechtsübergriffe von Behörden und Gerichten
einer Bundesrepublik Deutschland gegen mich, als nachweislich dieser
unrechtmäßigen Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland nicht
zugehörig sein müssend, weise ich zurück. Darüber hinaus lehne ich
gemäß Artikel 5 der Erklärung der Menschenrechte die Anwendung und
Existenz eines Behördenbetreuungsgesetzes einer Bundesrepublik
Deutschland gegen jeden Menschen ab.
Artikel 17 Satz 2 der Erklärung der Menschenrechte
- Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.
Zahlungen jedweder Art (wie Steuern, Gebühren, Abgaben, Ordnungs- und
Verwarngelder) welche seitens einer unrechten Bundesrepublik
Deutschland oder deren Behörden und Ämter gegen mich erhoben wurden und
werden und unter Anwendung unrechter Zwangsmittel erpresst wurden und
erpresst werden, lehne ich mit Verweis auf Artikel 15 Satz 2 und
Artikel 20 Satz 2 der Erklärung der Menschenrechte ab. Zahlungen
erfolgen nur und Ausschließlich zur Rechtsordnung des Staates Deutsches
Reich an meinen Staat das Deutsche Reich.
Gemäß Artikel 2 der Erklärung der Menschenrechte
- Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte
und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse,
Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger
Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder
sonstigem Stand.
Hiermit fordere ich Sie, Herr Horst Köhler auf:
- Die mir und jedem Menschen zustehenden Menschenrechte schriftlich
anzuerkennen und zu bestätigen.
- Die mir rechtmäßig zustehende Staatsangehörigkeit Deutsches Reich
schriftlich anzuerkennen und zu respektieren.
- Die Bestätigung der Unterlassung von Rechtsübergriffen jedweder Art,
welche meine mir garantierten Menschenrechte und Menschenwürde
verletzen oder verletzen könnten.
- Die schriftliche Bestätigung, dass ich als rechtmäßiger Bürger des
Staates Deutsches Reich nicht der Rechtsordnung und den Gesetzen einer
Bundesrepublik Deutschland unterliege.
- Die schriftliche Bestätigung, dass ich als rechtmäßiger Bürger des
Staates Deutsches Reich keine Zahlungsverpflichtungen gegenüber der
Bundesrepublik Deutschland, gegenüber Bundesländern oder sonstigen
Bundes-, Landes- oder sonstigen Behörden habe, gehabt habe oder jemals
haben werde.
Zur Übersendung der von mir geforderten schriftlichen Anerkennungen und
Bestätigungen setzte ich Ihnen eine Frist von 10 Tagen.
Mit angemessener Hochachtung
Verteiler: Matthias Pilz zur Weiterleitung an:
- Präsident Vladimir Vladimirowitsch Putin der Föderation Russland
- Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation,
Abt. Rehabilitation ausländischer Staatsbürger
- Präsident Dr. Mahmud Ahmadinejad der Islamischen Republik Iran
- Vereinte Nationen
--------ENDE-------------------------------------------------
Wie kann ich das Antwortschreiben hochladen????
War nicht erfreulich die Antwort von diesem Darsteller.
|
|
Zipfelklatscher
|
» 03.03.08 12:33 « |
|
Kommt die Antwort noch? Wäre durchaus interessant.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
heinrich
Beiträge: 45
|
» 24.03.09 08:41 « |
|
Verständnisfrage
Artikel 116 GG : Deutscher
im Sinne dieses Artikels ist wer die unmittelbare Reichszugehörigkeit
besitzt !
Reichszugehörigkeitsgesetz von 1870 ist im Zusammenhang mit dem Reichs
- und Staatsangehörigkeits vom 22. April 1913 zu sehen, wobei das Eine
ohne das Andere keinen Sinn ergeben würde.
heute steht dort aber nachfolgender Inhalt?!
1) Deutscher im Sinne
dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher
Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt
oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder
als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen
Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
Wie argumentiere ich jetzt das deutsche Reich, auch für Lieschen Müller
im Einwohnermeldeamt verständlich, denn die schlägt das Gesetz auf und
fragt, wo steht denn da was von Reichszugehörigkeit, junger Mann...
Gruß Heinrich
Wenn Du für Dein Handeln die volle
Verantwortung übernimmst, und
alle Menschen es Dir gleich tun, dann braucht sich um diese Welt
niemand mehr Sorgen zu machen. - Matthias Josef Wölfle -
|
|
Krascher
Beiträge: 1106
|
» 25.03.09 09:08 « |
|
Vielleicht sollten wir uns vom Info-Catering mal entfernen ?
2-3 Anhaltspunkte möchte ich geben, denn die Info, die Fakten, die man
sich selbst "erarbeitet" hat, hat einen ganz anderen Stellenwert, als
einfach gelesenes oder "geglaubtes":
1. Bundespersonalausweis: Staatsangehörigkeit: deutsch
2. Innenministerium Bayer:
http://www.stmi.bayern.de/buerger/staat/staatsangehoerigkeit/detail/05788/
Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein
Nachweis
über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen
lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche
Staatsangehörigkeit besitzt.
3.
Definition „Staatsangehörigkeit:
Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit
Artikel 2 – Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieses Übereinkommens:
a) bedeutet "Staatsangehörigkeit" das rechtliche Band zwischen
einer Person und einem Staat und weist nicht auf die
Volkszugehörigkeit einer Person hin.
Man zeige mal den Staat "deutsch".
Und ein Nachweis ist "deutsch" im PA / BP ja auch nicht.
Die Tautologie in § 1 StAG oder Art. 116 GG bringt mich also nicht
weiter, zumal ich nach Völkerrecht (Art. 15 MRK) ein Recht auf eine
Staatsangehörigkeit habe und Völkerrecht geht nach Art. 25 GG
bekanntlich in der BRD vor.
4. Das Schreiben vom Landkreis Demmin "... dass es eine
Staatsangehörigkeit der BRD, der Erwerb sie anstreben, nicht gibt. "
setze ich mal als bekannt voraus; steht auch im Forum.
WO also ist unser Staat geblieben ?
Wo würdest du jetzt weiter "forschen", Heinrich ??
Zuletzt bearbeitet: 25.03.09 09:14 von Krascher
|
|
Thema abonnieren · Thema bewerten |
|