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Thema: Haben Bürger BrdvD eine Staatsangehörigkeit ?
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Jensen

Beiträge: 95

» 06.01.08 13:27 «              Beitrag melden


Es gibt keine Staatsangehörigkeit der
Bundesrepublik Deutschland


Der Landrat des Landkreises Demmin schreibt am
1. März 2006 unter dem Zeichen 33.30.20 folgende Antwort auf den
Antrag auf Einbürgerung vom 24. November 2005:

„Sehr geehrte Frau Sch....,
eine Grundvoraussetzung für eine Antragstellung auf Einbürgerung ist, daß der Antragsteller Ausländer ist. Sie geben an, Staatsbürgerin der DDR zu sein und die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland erwerben zu wollen. Personen, die die Staatsangehörigkeit der ehemaligen DDR besaßen, waren aber auch deutsche Staatsangehörige.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 21. Oktober 1987 – 2BvR 373/83 –
BverfGE 77, 137 Ausführungen zum Fortbestand der einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit gemacht. Daraus ergibt sich, dass der Erwerb der Staatsbürgerschaft der DDR zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit geführt hat. Grundsätzlich sind alle Personen, die bis zum Ablauf
des 2. Oktober 1990 die Staatsbürgerschaft der DDR besessen haben, mit der Herstellung
der Einheit Deutschlands – in den Grenzen des ordre public – deutsche Staatsangehörige geblieben. Die Bundesrepublik Deutschland hatte am Fortbestand einer für alle Deutschen geltenden gemeinsamen deutschen Staatsangehörigkeit im Sinne des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (RuStAG jetzt StAG) von 1913 stets festgehalten.
Aus dem Grundsatz des Fortbestandes des deutschen Staatsvolkes folgt,
daß es eine Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland, deren Erwerb Sie anstreben, nicht gibt.“

Dieser Brief vom Landrat Demmin liegt als Kopie vor !


d_eutschland

Beiträge: 87


» 07.01.08 21:48 «              Beitrag melden


Hier kann ich auch mit einem Amtsschreiben dienen:



Krascher

Beiträge: 1106

maahks
» 07.01.08 22:22 «              Beitrag melden


Ein dolles Schreiben, was die Frau Störzer da "fabriziert" hat !

Der "Staatsangehörigen-Ausweis" ist nur für 10 Jahre gültig. Wahrscheinlich gibs keine längere "Garantie" auf das Geschmiere vom Besatzerkonstrukt OMF-brdvD !

"Es gibt keine Staatsangehörigkeit mehr für die ddr oder die brd, sondern "deutsch" oder "Ausländer".

Wie verblödet muß man sein, Frau Störzer, um einen solchen Mist auch noch verschicken zu können ?

a)"deutsch" steht seit 1955 in den "Papieren" der brD / brdvD.
b)"deutsch" ist keine Staatsangehörigkeit
c)die Staatsangehörigkeit kann nicht genommen werden (Art.15 MRK)
d) MRK heißt Menschenrechtskonvention und ist Völkerrecht.
Es ist nach Art. 25 GG (Grund-Gesetz) gleichzeitig dt. Recht und steht neben und über diesem und zwar ohne Transformationsgesetz. Zu "deutsch": es gilt immer und überall und sofort.
e) es ist generell von gar nichts "auszugehen". Entweder gibt es eine rechtliche Grundlage, oder es gibt keine.

Bei Frau Störzer ist es mehr ein Problem von verklebten Synapsen oder eine Wahrnehmungsstörung; Dummheit käme auch in Frage.

Definition Deutscher: Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt.


Zuletzt bearbeitet: 07.01.08 22:24 von Krascher
Krascher

Beiträge: 1106

maahks
» 11.01.08 11:18 «              Beitrag melden


Zur Ausgangsfrage: Ja.

Deutsche haben eine Staatsangehörigkeit; die brD / brdvD ist ja nur ein all. Besatzerkonstrukt und

a) hat keine Staatsangehörigkeit
b) kann die unmittelbare Reichszugehörigkeit

nicht verleihen.

Nach dem Reichs- und Staatsangehrörigengesetz v. 22.7.1913 ist Deutscher, wer die unmittelbare Reichszugehörigkeit besitzt. Die u.R. ist ein kaiserliches Gesetz von 1870 und hat erstmalig das Deutsche Reich in seinen Grenzen definiert.
Jeder der innerhalb der 18 Reichsländer und 19 preuß. Provinzen geboren ist, hat die u.R.

Die Staatsangehörigkeit lautet "Deutsches Reich".

Zu dieser Feststellung fühlte sich sogar das "Gericht ohne Verfassung", das Bundesverfassungsgericht in 85 Urteilen "berufen".

Wer sich allerdings dieser rechtlichen und völkerrechtl. klaren Tatsache nicht bewußt ist, läßt sich vom Besatzerkonstrukt über die "Basis: deutsch" hier täglich vereiern !

Warum schraubt man wohl die Bildung runter....?

Jensen

Beiträge: 95

» 11.01.08 11:39 «              Beitrag melden


Hier eines der vielen Urteile !

Das Bundesverfassungsgericht stellte am 31. Juli 1973 bei der Überprüfung des Grundlagenvertrags mit der DDR fest (2 BvF 1/73):

Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.
Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (...). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. (...) Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den "Geltungsbereich des Grundgesetzes"
Die Bundesrepublik Deutschland könne also nicht als Nachfolgestaat angesehen werden, sondern sei vielmehr als Staat identisch mit dem Staat Deutsches Reich und nicht dessen Nachfolger. Damit wird eine staatsrechtliche Identität, die 1866 mit dem Norddeutschen Bund begann, unter der Bezeichnung Bundesrepublik Deutschland fortgeführt.



Krascher

Beiträge: 1106

maahks
» 11.01.08 13:43 «              Beitrag melden


Schon lustig, wie man sich mit der "Identitätslüge" versucht über Wasser zu halten.

Mengenlehre, 1. Klasse: 1 Stück Torte eines Kuchens ist nie identisch mit dem ganzen Kuchen.

Völkerrechtlich: ein existierender bestehender Staat (Deutsches Reich) kann nicht mit einem anderen Staate (hier angebl. brD) identisch sein.

Selbst das "Recht" der brD / brdvD verbietet (!) dieses unter der Begrifflichkeit des "ordre public", § 6 EGBGB !!!


Zuletzt bearbeitet: 11.01.08 15:38 von Krascher
vonRoit

Beiträge: 2406

» 19.01.08 23:39 «              Beitrag melden


Also machen wir es kurz !

Artikel 116 GG : Deutscher im Sinne dieses Artikels ist wer die unmittelbare Reichszugehörigkeit besitzt !

Reichszugehörigkeitsgesetz von 1870 ist im Zusammenhang mit dem Reichs - und Staatsangehörigkeits vom 22. April 1913 zu sehen, wobei das Eine ohne das Andere keinen Sinn ergeben würde.

Warum ?

A: Geltungsbereich seit 1870
B: Zusammen mit dem RuStG von 1913 gleich Reichszugehörigkeit !

Das schlechte angebliche Sahnestück ( BRdvD ) in dieser Torte behauptet Deutsches Reich zu sein, als Teil also das Ganze, kann niemals die Reichszugehörigkeit verleihen, siehe auch das Urteil 2 BvF 1/73 , daher Sahne-Torte übelster Sorte , daher der Mist war schon schlecht bevor er überhaupt fertig gebacken war!



Zuletzt bearbeitet: 19.01.08 23:41 von Administrator
vonRoit

Beiträge: 2406

» 19.01.08 23:45 «              Beitrag melden


Ich würde Frau Furzer mal fragen ob sie in der Krabbel - Gruppe - Kita, Ost-Faschismus nicht gehört hat das Lügen kurze Beine haben !


Zuletzt bearbeitet: 19.01.08 23:46 von Administrator
vonRoit

Beiträge: 2406

» 21.01.08 20:55 «              Beitrag melden


MRK Artikel 15

1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsanghörigkeit zu wechseln.


vonRoit

Beiträge: 2406

» 03.02.08 19:33 «              Beitrag melden


Einführungsgesetz des Bürgerlichen Gesetzbuches IPR 5. Deutscher Palandt BGB 64. Auflage , Verlag Beck München 2005

EG 5 Personalstatut. (1) Wird auf das Recht des Staates verwiesen, dem eine Person angehört, und gehört sie meheren Staaten an , so ist das Recht desjenigen dieser Staaten anzuwenden, mit dem die Person am engsten verbunden ist , insbesondere durch ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder durch den verlauf ihres Lebens. Ist die Person auch Deutscher, so geht diese Rechtstellung vor.
(2) Ist eine Person staatenlos oder kann ihre Staatsangehörigkeit nicht festgestellt werden, so ist das Recht des Staates anzuwenden, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder, mangels eines solchen, ihren Aufenthalt hat.
(3) Wird auf das Recht des Staates verwiesen, in dem eine Person ihren Aufenhalt oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, und ändert eine nicht voll geschäftsfähige Person den Aufenthalt ohne den Willen des gesetzlichen Vertreters, so führt diese Änderung allein nicht zur Anwendung eines anderen Rechts.

1) Staatsangehörigkeitsprinzip. a) Das dsche IPR geht bei der Anknüpfg des Personalstatuts, dh des auf die pers LebensVerhe anwendb Rechts im Bereich des Personen-, Familien- u ErbR, vom Staatsangehörigkeitsgrundsatz aus: Personalstatut ist danach grdsätzl das HeimatR des Betroffenen. Nur wo das Staatsangehörigkeitsprinzip versagt, wird ersatzweise an den gewöhnlichen Aufenth angeknüpft; vgl. dazu Rn 19 vor Artikel 3 . Das StaatsangehörigkeitsPrinzip liegt auch dem IPR der meisten kontinentaleurop ROrdnung zugrunde; dagg wird vor allem im angloamerikan RKreis an den Wohns ( " domicile" ) angeknüpft. Zur Vereinbk des StaatsangehörigkGrunds mit dem EU - Recht vgl Art 3 Rn 12 sowie unten Rn 3, b) Welche Staatsangehörik jmd besitzt, entsch allein das Staatsangehörigkeitsrecht des betr Staates ; soweit danach Erwerb od Verlust der Staatsangehörigk von privatr Vorgängen zB Eheschließg, ehel Abstamung od Adoption, ist deren Wirksank daher nach dem IPR des Staates zu beurteilen, um dessen Staatsangehörigk es geht ( unselbständ Anknüpfg einer Vorfrage), Rn 30 vor Art 3.
Zum geltden dschen StaatsangehörigkeitsG vgl Anh 6 - 8;
zum ausl StaatsangehörigkR vgl etwa Bergmann/Ferid. Internation Ehe- u KindschR ; zum Einfluß des EG - Rechts Zimmermann EuR 95, 55. c)

wobei wir uns C sparen können, weil nur Rababa, Rababa und nochmals Rababa, somit wir hier gleich auf die " Versäumnis " zur Erklärung , umgangen durch einen Hinweis, aber doch zu finden , unter vgl Anhang 6 - 8, Anhang zum EGBGB 5 (IPR) , Anh zu EGBGB 5
Seite 2516 und 2517, 4) 1. Teil 2. Kap. Verlag Beck München 2005, indem es wie folgt heisst:

1. Volksdeutsche Flüchtlinge und Vertriebene ( Art 9 II Z 5 FamRÄndG iVm Artikel 116 Grundgesetz )

Art 9 Abschnitt II Nr. 5 FamRÄndG vom 11.08.1961

Soweit im deutschen bürgerlichen Recht oder im deutschen Verfahrensrecht die Staatsangehörigkeit einer Person maßgebend ist, stehen den deutschen Staatsangehörigen die Personen gleich, die, ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu besitzen, Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind. Rechtskräftige gerichtliche Entscheidungen bleiben unberührt .

Art 116 GG

(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung , wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

(2)Frühere deutsche Staatsangehörige , denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen , rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist , und Ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genomen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.

Rn 6

1) Deutsche Staatsangehörigkeit als Anknüpfungspunkt. a) Das dsche IPR geht bei der Bestimmung des Personalstatuts vom StaatsangehörigkeitsPrinzip aus.
Dtsche Staatsangeh unterstehen desh in ihrem persönl RVerhen grundsätzlich dem dtsch Recht, auch wenn sie im Ausland leben. Erwerb und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit richten sich in erster Linie nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22.07.1913 RGBI 583 !

Die BRdvD hat und besitzt kein Staatsangehörigengesetz , weil diese kein Staat ist, sondern nur ein Besatzerkonstrukt, wieder seit dem Jahre 1991 , weil neu besetzt , ( siehe Artikel 139 GG von 2006 ). was diese auch in erweiterter Form widerrechtlich mit dem ehemaligen Gebiet der DDR als Fremdgesteuerte, durch die Besatzermächte , gleich mit besetzt haben.

Der Solidaritätszuschlag war eine indirekte Aquirierung von Geldmitteln um unbemerkt, die erweiterte Besatzung zu finanzieren !


vonRoit

Beiträge: 2406

» 03.02.08 19:43 «              Beitrag melden


EGBGB 6 Öffentliche Ordnung ( odre public )

Palandt Bürgerliches Gesetzbuch 64. Auflage München 2005

Eine Rechtsnorm eines anderen Staates ist nicht anzuwenden , wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnis führt , das mit wentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist. Sie ist insbesondere nicht anzuwenden, wenn die Anwendung mit den Grundrechten unvereinbar ist.

Hierzu Artikel 116 Abs. 1 , Artikel 16 und Artikel 123 GG, spricht klar und deutlich über geltendes Recht , ( siehe die Ausführungen über das RuStAG)
Rand Nummer 34 und Rand Nummer 35.

Was also ist , wenn nicht de jure erloschen, das Grundgesetz der BRdvD ?

Arrow Logische Folgerung und rechtliche Konsequenz gilt die WRV von 1919 ohne Wenn und Aber !

Artikel 112 WRV garantiert den Schutz der Staatsangehgörigen lt. RuStAG vom 22 Juni 1913 durch die WRV , sowie im Umkehrschluss der Staatsangehörige der WRV seiner Verpflichtung nachzukomen hat, diese unter allen Umständen zu schützen !
Die odre public sagt klar und deutlich aus, "durch deutsches Recht", schließt also fremdes Recht aus, sowie im Schluss das Grundgesetz der BRdvD alliiertes Recht ist, also mit dem deutschen Recht unvereinbar ist !
Ist das zu einfach ?

.. siehe auch Kontrollratsgesetz 1 Abs. 1 Buchstabe L, 1946

Weiterhin wäre zu beachten: Artikel 43 HLKO , worin es heisst; "nachdem die Kontrolle über das besetzte Gebiet durch den Sieger vollzogen ist , hat dieser für ein Gesetz und zwar für die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in diesem besetzten Gebiet zu sorgen, sowie dies nach Maßgabe der geltenden Landesgesetze zu tätigen bzw. zu vollziehen ist.

Hierzu ist einfachhalber zu sagen, " Gesetze haben keinerlei Verfallsdatum oder werden gar schlecht, wie einige Blödmänner der Antifa sowie andere Volksbetrüger auch , zu glauben scheinen ! "

Natürlich wird hier mit weiterer Verwirrung gearbeitet, indem (M)ann einfach Gesetze ändert, gar streicht oder sonstig illegal an diesen herum manipuliert, dies wird in der Regel mit hochbezahlten und nur dem Geld verschriebenen angeblichen rechtskundigen Fachleuten zelebriert .

Die System - Huren lassen sich dies natürlich gut vergüten, die die Zahlen, zahlen natürlich mit Steuergeldern, nicht mit dem gestohlenen Volksgut was schon in ihren Taschen gelandet ist.

Doch das alles ändert nichts an der Rechtskraft der WRV und deren Gesetze, endlich begriffen ?

Die BRdvD kann natürlich den Wortlaut ihrer Gesetzgebung nach Vorgabe der Alliierten verdrehen so viel diese es mag, doch ändert sich nichts an dem Völkerrechtssubjekt und der Rechtskraft der Gesetzgebung aller Deutschen, da die BRdvD nicht in der Lage ist, diese zu ändern oder gar ändern kann.

(M)ann arbeitet mit der Zeit und mit dem Faktor Mensch, der sehr leicht der Gewohnheit obliegt zu vergessen und dessen Faulheit selbst für dieses vergessen sorgt, da es besser ist sich mit der Strömung zu bewegen, als einen eigenen Gedanken zu fassen, was Unannehmlichkeiten bedeuten könnte !



Zuletzt bearbeitet: 03.02.08 19:59 von Administrator
Halbgott

Beiträge: 38

» 17.02.08 15:44 «              Beitrag melden


Diese Antwort erhielt ich von Tante Zypries:

12.12.2007
Frage von


Sehr geehrte Frau Zypries,

ich habe eine Frage zu unserer Staatsanghörigkeit.
In unserem Personalausweis steht unter Staatsangehörigkeit "DEUTSCH". Welche Staatsangehörigkeit habe ich dann nun? Bin ich im Besitz der Staatsangehörigkeit "Bundesrepublik Deutschland"?

MfG aus Leipzig

16.01.2008
Antwort von
Brigitte Zypries




Sehr geehrter Herr ,

Ihr Personalausweis hat Recht - es ist die deutsche Staatsangehörigkeit.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries

Einzusehen: http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-650-5639--f85481.html#frage85481

Krascher

Beiträge: 1106

maahks
» 17.02.08 18:34 «              Beitrag melden


Frau Z. funktioniert gem. den Vorgaben.

Rot ist grün und "deutsch" ist die Staatsangehörigkeit !

Krascher

Beiträge: 1106

maahks
» 18.02.08 11:19 «              Beitrag melden


wenn das so ist, welche Gesetze & Verordnungen gelten denn da überhaupt noch, & verlieren Ausländer nicht ihre Rechte, wenn sie "Deutsch" werden ?


Die "eingebürgerten" Ausländer verlieren ihre Staatsangehörigkeit und werden staatenlos, weil die brD / brdvD die unmittelbare Reichszugehörigkeit nicht verleihen kann.

Ein Dilemma und ein Milliardengeschäft für die Handlanger !

Was ist , wenn ich auswandere, kann es da Probleme geben ?


Eigentlich nicht, weil die Staatengemeinschaft von einem bezahlenden Besatzerkonstrukt sehr gut profitiert.

Warum erkennt uns die Eu, d. h. die Mitgliedsstaaten an ?
weil wir so gut zahlen ?


Richtig. Mit rd. 80 % des Gesamtaufkommens in der EU ist die brdvD natürlich sehr beliebt. F & GB profitieren davon, der "Rest" der EU ist größtenteils ahnungslos !
Die, die etwas mitbekommen, bilden Frau Merkel mit Hitlerbärtchen ab !
Zu Recht, da die Nazi-Gesetzgebung über brdvD-juristen in der EU Einzug hält.

Anubis1802

Beiträge: 47

» 18.02.08 23:38 «              Beitrag melden


Hey Arti...
du weißt doch...es gibt keine dummen Fragen sondern nur ..... .......
als erstes glaube ich, dass es gar keine EU-Bürger gibt
(denn keine EU-Verfassung).
kannst ja mal beantragen ob du "polnisch" werden darfst.
im GG Art. 116 steht zwar Deutscher ist....als....ob...Flüchtling....Abkömmling...usw...in den Grenzen vom 31.12.1937.
ich denk mir mal so lange Deutschland als Ganzes noch besetzt ist, bleibt alles so wie es im moment ist bzw. so, wie man mit uns so lange verfahren ist und die Behörden werden sich auch weiterhin dumm stellen.


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