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Thema: Grundgesetz
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Krascher
Beiträge: 1246
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» 08.01.08 09:32 « |
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Im gr. Kommentar zum GG (v.Mangoldt, Klein, Starck, 4.Auflg.) wird man
unter Art. 103 (1) GG Rn 31 fündig.
Darin steht, dass die "Information" als solche, sprich:Brief, persönlich
übergeben werden muß, um den
Informationserfolg sicher zu stellen.
Alles andere ist nur eine Fiktion dessen, die den I-Erfolg nicht sicher
stellt und setzt keine Fristen in Gang.
Die Zustellung gem. § 181 ZPO (=Einfwurf) wird zwar angeblich durch den
§ 189 ZPO geheilt, der mal "nebenbei" rd. 30 Zustellungsparagraphen der
ZPO außer Kraft setzt, genau dafür wurde er kreiert, allerdings
widerspricht der § 189 ZPO dem Art. 103 GG - das rechtliche Gehör - und
ist somit nichtig !
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Krascher
Beiträge: 1246
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» 17.02.08 13:28 « |
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Hallöle, Anne.
Der § 189 ZPO setzt mal eben rd. 30 Zustellungsparagraphen der ZPO
außer Kraft. Du "heilst" das aber jedesmal mit deinem "Verhalten".
Wärest du dir des Art. 103 GG Rn 31 bewußt gewesen, hättest du den geöffneten
(!) gelben Brief mit einem Rechtsmittel
versehen, an den Absender zurück schicken können.
Da der § 189 ZPO dem Art. 103 GG widerspricht, ist dieser nichtig !
(s.gr.Kommentar zum GG)
Die "Willkür" läßt aber immer wieder gelbe Brieflein bei "mir" im
Kasten erscheinen. Wer kann, schraubt den Kasten und das Namenschild ab
und besorgt sich ein Postfach. Ganz einfach.
Der Text von Art. 103 (1) GG Rn 31, gr. Kommentar zum GG, v. Mangoldt,
Klein, Starck ist in jeder Fachbliothek einsehbar. Ich will hier nicht
mauern, aber die IPD ist kein Caterer für kleine Individualproblemchen,
sondern hat die Rechtsicherheit für rd. 80 MIo Deutsche und den Art.
146 GG als Ziel.
Wir sind auch kein Rechtsberatungsverein oder eine Anwaltskanzlei und
machen auch keine Rechtsberatung, sondern bieten für die Mitglieder
eine Hilfe zur Selbsthilfe.
Jeder ist selbst gefordert !
Es gibt auch keine "Musterprozesse" oder "Präzedenzfälle", wie von
manchen Mitgliedern gerne mal an "uns" herangetragen wird.
Jeder Fall ist individuell zu betrachten und es gibt noch immer keinen
gesetzlichen Richter nach Art. 101 GG.
Wie man dennoch an sein "Ziel" kommen kann, erfährt der interessierte
Zuhörer jeden Mittwoch in unseren Info-Veranstaltungen in Großhansdorf,
oder in ganz Dtl., wenn "wir" unterwegs sind !
Nochmal:
alles, was einer Norm widerspricht, ist nichtig.
Der § 189 ZPO widerspricht der Norm Art. 103 GG und ist somit nichtig !!
WICHTIG: immer die Post öffnen und reagieren, da die OMF-brdvD nichts
so sehr liebt wie die "Fristversäumnis".
Zuletzt bearbeitet: 06.04.09 09:53 von Krascher
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Krascher
Beiträge: 1246
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» 17.02.08 14:27 « |
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Wer , wenn wir & div.
Bürger, die wir mal so eben am Gartenzaun dahingehend briefen, schulen..
das so in praxi handhaben eine Weile.....
was kommt dann? --Haha, sooo darf mann hier n i c h t fragen ?
Halbwissen ging bisher immer in die Hose, deshalb vermeiden wir auch
sog. "Standardbriefe" an Ämter, Behörden, Gerichte.
Wer also schützt uns dann
vor der garantiert
einsetzenden polizeilichen Zwangsanwesenheits-Zustellung via
Hausfriedensbruch = legalisiertem Überfall zur persönl. Aushändigung
der entspr. "Gerichts"dokumente unter Zeugen oder"zeugen" ...
& der entsprechenden Rufschädigung durch die grünmänner am & im
Haus ???
Niemand schützt dich/uns vor Willkür.
Wir können mit der Norm nur eine Mauer aufbauen, einen status quo
erschaffen, der es der Gegenseite (fast) unmöglich macht, das Recht
noch weiter zu unseren Lasten zu beugen, weil es dann für jedermann zu
offensichtlich wird !
Mehr geht nicht. Nie !
Ich halte das also , sorry,
soweit ich denken kann,
trotz des interessanten Ansatzes, für überhaupt langfristig k e i n e
Lösung, was du da vorschlägst .
Die Praxis und die Erfahrung bestätigt meine Ausführungen.
Wiederhole mich also
dahingehend nochmal .
Hab ich was übersehen im Eifer oder ist korrektes , rechtstreues
Verhalten auf Basis der NORMEN , des (grösstenteils noch nicht wieder)
gültigen Normenrechts auch gleich selbstmörderisches Verhalten, was
meinst du ?
Vielen Dank für eine etwaige 2. Antwort
Die Normen des GG sind seit 18.7.90 de jure nicht mehr vorhanden. Die
brdvD erzählt dir aber Gegenteiliges, somit kannst du die de jure nicht
vorhandenen 146 Normen des GG gerne für dich nutzen, sie stehen dir ja
schließlich zu.
Mit der Norm Art. 101 GG und 103 GG kannst du schon rd. 100 % deiner
"Fälle" selbst problemlos abarbeiten, wenn du es denn kannst.
Hier kommen wir wieder zu Hilfe der Selbsthilfe !
Selbst ist die Frau !
Dein Fan anne P. s. Ich
pers. bin querulant, also
geradlinig usw genug, so eisern, wie von dir vorgeschlagen , vieles bis
alles durchzuziehen, aber wieviele Menschen , diese Forumsleute hier,
& ein paar Desperados ( GUUUUUTE LEUTE meist , aber wenige &
nicht ganz viel Aussenwirkung ) ausgenommen, noch ???
Es werden täglich mehr. Vor ca. 6 Monaten gab es bsw. in Bayern
niemanden, der Willkürverfahren auf der Basis von Rechtsnormen des GG
verhindern konnte. Heute sind es schon rd. 10 Personen, die sich zudem
eifrig vermehren. In Baden-Württemberg das gleiche, in Mecklemburg
Vorpommern das gleiche, in ...
Werden wir so je
Breitenwirkung erzielen, den § 146
GG verwirklichen, oder immer nur ein marginalisierter "
Stachel_im_Fleisch" des angelsächsischen suuuperhochleistungsschweins
brDvD sein ?!
Der Art. 146 GG ist das Ziel der IPD. Und wir werden es erreichen ! Das
steht jetzt schon fest !
Der user "Gericht" hat sich gerade mit
zweifelhaften, kirchl. Fanatismus geäußert.
Es werden keine weiteren Beiträge von ihm mehr freigeschaltet !
Krascher als MOD
Zuletzt bearbeitet: 17.02.08 18:32 von Krascher
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Krascher
Beiträge: 1246
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» 14.03.08 16:43 « |
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Ich habe eine allgemeine
Frage zum GG:
Wenn ich mir die Präambel und Art. 146 durchlese, habe ich den
Eindruck, daß es einen Wiederspruch gibt. Sehe ich das falsch?
Welchen Widerspruch siehst du ?
Die Präambel ist nur ein Vorwort und hat keine Bedeutung.
Ich kann mich auch nicht
entsinnen, über die
Gültigkeit des GG frei entschieden zu haben, damals sprach man ja noch
von der Notwendigkeit einer Verfassung, ehe man dieses Thema
klammheimlich aus der öffentlichen Diskusion entfernte!
Kein Deutscher (Volk, Souverän !) hat je über das GG befinden können,
es ist schließlich Besatzerrecht. Die brD / brdvD ist ein alliiertes
Verwaltungskonstrukt, kein Völkerrechtssubjekt (BVerfG-Urteil 2 BvF
1/73)
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Arctus
Beiträge: 11
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» 14.03.08 17:39 « |
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Die
Frage habe ich gestellt, da ich mich entsinnen kann, daß ein Richter
oder irgendein Politiker, da fehlt mir die genaue Erinnerung, auf den
fehlenden Geltungsbereich und damit der Ungültigkeit des Grundgesetzes
angesprochen, auf die Präambel abhob, da darin ja steht, daß dieses
Grundgesetz für das gesamte deutsche Volk gültig sei (damit wohl auch
für Angehörige des deutschen Volkes, die in anderen Ländern leben?).
Diese Aussage und der Passus "...hat sich das Deutsche Volk kraft
seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben." stehen,
wie ich meine, im Gegensatz zu Art. 146 GG und zu den historischen
Tatsachen sowieso!
Im Übrigen finde ich es gut, die Antworten aufgesplittet zu den
einzelnen Absätzen zu sehen; das hilft mir in der Findung eigener
Argumentation, danke dafür und weiter so!
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Krascher
Beiträge: 1246
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» 14.03.08 17:59 « |
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Die
Frage habe ich gestellt, da ich mich entsinnen kann, daß ein Richter
oder irgendein Politiker, da fehlt mir die genaue Erinnerung, auf den
fehlenden Geltungsbereich und damit der Ungültigkeit des Grundgesetzes
angesprochen, auf die Präambel abhob, da darin ja steht, daß dieses
Grundgesetz für das gesamte deutsche Volk gültig sei (damit wohl auch
für Angehörige des deutschen Volkes, die in anderen Ländern leben?).
Wdh: was in der P. steht, ist irrelevant.
Weiter: selbst wenn es eine Bedeutung hätte, stände dort nicht WO
sondern nur für wen. Und das das auch Deutsche in der Sahara bedeutet,
ist richtig erkannt.
Diese Aussage und der Passus "...hat sich das Deutsche Volk kraft
seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben." stehen,
wie ich meine, im Gegensatz zu Art. 146 GG und zu den historischen
Tatsachen sowieso!
Richtig. EIn Volk gibt sich kein Besatzerrecht !
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Frischling
Beiträge: 216
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» 11.07.09 17:13 « |
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Ein interessanter Bericht zum Artikel 23 GG
n.F. !!!
QUELLE
Gruß Frischling
Der Herr, der 16 Namen hat
Begleitgesetz zum Lissabon-Vertrag
10.07.2009, 20:22
Wenn die Deutschen mehr Transparenz fordern, müssen die
Brüssel-Europäer schmunzeln.
Denn: Deutschland gibt es in Brüssel gleich 16 Mal, kaum jemand blickt
bei dem Kompetenz-Wirrwarr zwischen Bund und Ländern durch.
Das Karlsruher Urteil wird das noch verschärfen.
Das deutsche Unglück in Brüssel trägt eine
Nummer, die 23.
Der Artikel 23 Grundgesetz befasst sich mit der Europäischen Union, und
er ist schuld daran, dass die Brüssel-Europäer schmunzeln, wenn die
Deutschen mehr Transparenz in Brüssel fordern. "Die sollen doch erst
einmal", heißt es dann, "bei sich Transparenz herstellen."
In Europas Hauptstadt wissen nicht einmal Experten auf Anhieb, wer in
welcher Frage mit welchem Gewicht für Deutschland spricht: Ist es der
Bund, sind es die Länder? Ist es ein Bundesminister oder ein
Landesminister, oder sind es die 16 Europaminister, und wenn ja einzeln
oder zusammen? Wird Deutschland in der EU von Angela Merkel vertreten
oder von dem Herrn, der 16 Namen hat, noch viel mehr also, wie einst
der deutsche Kaiser - also von dem Herrn
Oettinger-Seehofer-Wowereit-Platzeck-Böhrnsen-Beust-Koch-Sellering-Wulff-Rüttgers-Beck-Müller-Tillich-Böhmer-Carstensen-Althaus?
Bundesländer wollen Macht ausbauen
"Ich liebe Deutschland so, dass ich froh bin, dass es zwei davon gibt",
hat der französische Schriftsteller François Mauriac über das geteilte
Deutschland gesagt. In Brüssel gibt es Deutschland gleich 16 Mal,
samt Botschaften. Jetzt scheint es bei den Bundesländern Lust
darauf zu geben, ihre Macht und Herrlichkeit in Brüssel noch auszubauen.
Anlass für diese Lust ist das große Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zum Lissabon-Vertrag. Karlsruhe hat
angeordnet, dass die gesetzgebenden deutschen Organe - also Bundestag
und Bundesrat - mehr zu sagen haben müssen; und es hat die
Bundesregierung in allen entscheidenden EU-Fragen an deren Votum
gebunden. Karlsruhe wollte vor allem die deutsche Demokratie stärken,
also die deutsche Exekutive in EU-Fragen viel mehr als bisher an das
Parlament binden.
Diese urdemokratische Absicht verkennen die Kritiker des Urteils. Die
höchsten deutschen Richter wollten die Demokratie stärken, nicht den
Nationalismus. Und sie wollten ganz gewiss nicht das föderalistische
Tohuwabohu noch weiter tohuwabohusieren. Die Föderalismusreform hat an
der deutschen Vielzüngigkeit in Brüssel nichts geändert.
Der Artikel 23 war 1992 die Rache der Länder
dafür, dass der
Bund ihnen jahrelang Kompetenzen abgenommen hat: Kanzler Kohl war bei
der Ratifizierung des Maastricht-Vertrages auf die Länder angewiesen;
die taten sich zusammen und gebaren eine Monsterqualle - eben den
Artikel 23 mit seinen verschachtelten Beteiligungsrechten der Länder.
Das neue Begleitgesetz zum Lissabon-Vertrag, das wegen des Karlsruher
Urteils nun geschrieben werden muss, kann als Chance begriffen werden,
die deutschen Dinge in Brüssel endlich einfacher zu gestalten. Das
Begleitgesetz sollte also genutzt werden, um den deutschen Föderalismus
europafähig zu machen. Das heißt: Die Länder sollen sich in den
einschlägigen Fragen unter sich einigen - dann muss die Bundesregierung
als deutsche Stimme auftreten. Ex pluribus unum: aus vielen muss
eines werden.
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