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Thema: Grundgesetz
Hilde

Beiträge: 5

» 07.01.08 23:54 «              Beitrag melden


Kann mir nochmal jemand sagen, wo im GG steht bzw. wie der Text aus dem großen Kommentar lautet, bzgl. des Einwurfeinschreiben. Im BGB ist es § 126, ich benötige den Bezug zum GG.

Krascher

Beiträge: 1246

maahks
» 08.01.08 09:32 «              Beitrag melden


Im gr. Kommentar zum GG (v.Mangoldt, Klein, Starck, 4.Auflg.) wird man unter Art. 103 (1) GG Rn 31 fündig.

Darin steht, dass die "Information" als solche, sprich:Brief, persönlich übergeben werden muß, um den Informationserfolg sicher zu stellen.

Alles andere ist nur eine Fiktion dessen, die den I-Erfolg nicht sicher stellt und setzt keine Fristen in Gang.

Die Zustellung gem. § 181 ZPO (=Einfwurf) wird zwar angeblich durch den § 189 ZPO geheilt, der mal "nebenbei" rd. 30 Zustellungsparagraphen der ZPO außer Kraft setzt, genau dafür wurde er kreiert, allerdings widerspricht der § 189 ZPO dem Art. 103 GG - das rechtliche Gehör - und ist somit nichtig !

Krascher

Beiträge: 1246

maahks
» 17.02.08 13:28 «              Beitrag melden


Hallöle, Anne.

Der § 189 ZPO setzt mal eben rd. 30 Zustellungsparagraphen der ZPO außer Kraft. Du "heilst" das aber jedesmal mit deinem "Verhalten".

Wärest du dir des Art. 103 GG Rn 31 bewußt gewesen, hättest du den geöffneten (!) gelben Brief mit einem Rechtsmittel versehen, an den Absender zurück schicken können.

Da der § 189 ZPO dem Art. 103 GG widerspricht, ist dieser nichtig ! (s.gr.Kommentar zum GG)

Die "Willkür" läßt aber immer wieder gelbe Brieflein bei "mir" im Kasten erscheinen. Wer kann, schraubt den Kasten und das Namenschild ab und besorgt sich ein Postfach. Ganz einfach.

Der Text von Art. 103 (1) GG Rn 31, gr. Kommentar zum GG, v. Mangoldt, Klein, Starck ist in jeder Fachbliothek einsehbar. Ich will hier nicht mauern, aber die IPD ist kein Caterer für kleine Individualproblemchen, sondern hat die Rechtsicherheit für rd. 80 MIo Deutsche und den Art. 146 GG als Ziel.

Wir sind auch kein Rechtsberatungsverein oder eine Anwaltskanzlei und machen auch keine Rechtsberatung, sondern bieten für die Mitglieder eine Hilfe zur Selbsthilfe.
Jeder ist selbst gefordert !

Es gibt auch keine "Musterprozesse" oder "Präzedenzfälle", wie von manchen Mitgliedern gerne mal an "uns" herangetragen wird.
Jeder Fall ist individuell zu betrachten und es gibt noch immer keinen gesetzlichen Richter nach Art. 101 GG.
Wie man dennoch an sein "Ziel" kommen kann, erfährt der interessierte Zuhörer jeden Mittwoch in unseren Info-Veranstaltungen in Großhansdorf, oder in ganz Dtl., wenn "wir" unterwegs sind !

Nochmal:

alles, was einer Norm widerspricht, ist nichtig.

Der § 189 ZPO widerspricht der Norm Art. 103 GG und ist somit nichtig !!

WICHTIG: immer die Post öffnen und reagieren, da die OMF-brdvD nichts so sehr liebt wie die "Fristversäumnis".


Zuletzt bearbeitet: 06.04.09 09:53 von Krascher
Krascher

Beiträge: 1246

maahks
» 17.02.08 14:27 «              Beitrag melden


Wer , wenn wir & div. Bürger, die wir mal so eben am Gartenzaun dahingehend briefen, schulen..
das so in praxi handhaben eine Weile.....
was kommt dann? --Haha, sooo darf mann hier n i c h t fragen ?

Halbwissen ging bisher immer in die Hose, deshalb vermeiden wir auch sog. "Standardbriefe" an Ämter, Behörden, Gerichte.

Wer also schützt uns dann vor der garantiert einsetzenden polizeilichen Zwangsanwesenheits-Zustellung via Hausfriedensbruch = legalisiertem Überfall zur persönl. Aushändigung der entspr. "Gerichts"dokumente unter Zeugen oder"zeugen" ...
& der entsprechenden Rufschädigung durch die grünmänner am & im Haus ???


Niemand schützt dich/uns vor Willkür.
Wir können mit der Norm nur eine Mauer aufbauen, einen status quo erschaffen, der es der Gegenseite (fast) unmöglich macht, das Recht noch weiter zu unseren Lasten zu beugen, weil es dann für jedermann zu offensichtlich wird !

Mehr geht nicht. Nie !

Ich halte das also , sorry, soweit ich denken kann, trotz des interessanten Ansatzes, für überhaupt langfristig k e i n e Lösung, was du da vorschlägst .


Die Praxis und die Erfahrung bestätigt meine Ausführungen.

Wiederhole mich also dahingehend nochmal .
Hab ich was übersehen im Eifer oder ist korrektes , rechtstreues Verhalten auf Basis der NORMEN , des (grösstenteils noch nicht wieder) gültigen Normenrechts auch gleich selbstmörderisches Verhalten, was meinst du ?
Vielen Dank für eine etwaige 2. Antwort


Die Normen des GG sind seit 18.7.90 de jure nicht mehr vorhanden. Die brdvD erzählt dir aber Gegenteiliges, somit kannst du die de jure nicht vorhandenen 146 Normen des GG gerne für dich nutzen, sie stehen dir ja schließlich zu.

Mit der Norm Art. 101 GG und 103 GG kannst du schon rd. 100 % deiner "Fälle" selbst problemlos abarbeiten, wenn du es denn kannst.
Hier kommen wir wieder zu Hilfe der Selbsthilfe !
Selbst ist die Frau !

Dein Fan anne P. s. Ich pers. bin querulant, also geradlinig usw genug, so eisern, wie von dir vorgeschlagen , vieles bis alles durchzuziehen, aber wieviele Menschen , diese Forumsleute hier, & ein paar Desperados ( GUUUUUTE LEUTE meist , aber wenige & nicht ganz viel Aussenwirkung ) ausgenommen, noch ???


Es werden täglich mehr. Vor ca. 6 Monaten gab es bsw. in Bayern niemanden, der Willkürverfahren auf der Basis von Rechtsnormen des GG verhindern konnte. Heute sind es schon rd. 10 Personen, die sich zudem eifrig vermehren. In Baden-Württemberg das gleiche, in Mecklemburg Vorpommern das gleiche, in ...

Werden wir so je Breitenwirkung erzielen, den § 146 GG verwirklichen, oder immer nur ein marginalisierter " Stachel_im_Fleisch" des angelsächsischen suuuperhochleistungsschweins brDvD sein ?!


Der Art. 146 GG ist das Ziel der IPD. Und wir werden es erreichen ! Das steht jetzt schon fest !

Der user "Gericht" hat sich gerade mit zweifelhaften, kirchl. Fanatismus geäußert.
Es werden keine weiteren Beiträge von ihm mehr freigeschaltet !

Krascher als MOD


Zuletzt bearbeitet: 17.02.08 18:32 von Krascher
Arctus

Beiträge: 11

arctus57
» 14.03.08 11:50 «              Beitrag melden


Ich habe eine allgemeine Frage zum GG:
Wenn ich mir die Präambel und Art. 146 durchlese, habe ich den Eindruck, daß es einen Wiederspruch gibt. Sehe ich das falsch?
Ich kann mich auch nicht entsinnen, über die Gültigkeit des GG frei entschieden zu haben, damals sprach man ja noch von der Notwendigkeit einer Verfassung, ehe man dieses Thema klammheimlich aus der öffentlichen Diskusion entfernte!

Krascher

Beiträge: 1246

maahks
» 14.03.08 16:43 «              Beitrag melden


Ich habe eine allgemeine Frage zum GG:
Wenn ich mir die Präambel und Art. 146 durchlese, habe ich den Eindruck, daß es einen Wiederspruch gibt. Sehe ich das falsch?


Welchen Widerspruch siehst du ?
Die Präambel ist nur ein Vorwort und hat keine Bedeutung.

Ich kann mich auch nicht entsinnen, über die Gültigkeit des GG frei entschieden zu haben, damals sprach man ja noch von der Notwendigkeit einer Verfassung, ehe man dieses Thema klammheimlich aus der öffentlichen Diskusion entfernte!


Kein Deutscher (Volk, Souverän !) hat je über das GG befinden können, es ist schließlich Besatzerrecht. Die brD / brdvD ist ein alliiertes Verwaltungskonstrukt, kein Völkerrechtssubjekt (BVerfG-Urteil 2 BvF 1/73)

Arctus

Beiträge: 11

arctus57
» 14.03.08 17:39 «              Beitrag melden


Die Frage habe ich gestellt, da ich mich entsinnen kann, daß ein Richter oder irgendein Politiker, da fehlt mir die genaue Erinnerung, auf den fehlenden Geltungsbereich und damit der Ungültigkeit des Grundgesetzes angesprochen, auf die Präambel abhob, da darin ja steht, daß dieses Grundgesetz für das gesamte deutsche Volk gültig sei (damit wohl auch für Angehörige des deutschen Volkes, die in anderen Ländern leben?).
Diese Aussage und der Passus "...hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben." stehen, wie ich meine, im Gegensatz zu Art. 146 GG und zu den historischen Tatsachen sowieso!
Im Übrigen finde ich es gut, die Antworten aufgesplittet zu den einzelnen Absätzen zu sehen; das hilft mir in der Findung eigener Argumentation, danke dafür und weiter so!

Krascher

Beiträge: 1246

maahks
» 14.03.08 17:59 «              Beitrag melden


Die Frage habe ich gestellt, da ich mich entsinnen kann, daß ein Richter oder irgendein Politiker, da fehlt mir die genaue Erinnerung, auf den fehlenden Geltungsbereich und damit der Ungültigkeit des Grundgesetzes angesprochen, auf die Präambel abhob, da darin ja steht, daß dieses Grundgesetz für das gesamte deutsche Volk gültig sei (damit wohl auch für Angehörige des deutschen Volkes, die in anderen Ländern leben?).

Wdh: was in der P. steht, ist irrelevant.

Weiter: selbst wenn es eine Bedeutung hätte, stände dort nicht WO sondern nur für wen. Und das das auch Deutsche in der Sahara bedeutet, ist richtig erkannt.

Diese Aussage und der Passus "...hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben." stehen, wie ich meine, im Gegensatz zu Art. 146 GG und zu den historischen Tatsachen sowieso!


Richtig. EIn Volk gibt sich kein Besatzerrecht !



Arctus

Beiträge: 11

arctus57
» 15.03.08 10:16 «              Beitrag melden


Mir ist auch aufgefallen, daß auf der Netzseite der "Bundeszentrale für politische Bildung" ganz verschämt am Ende des Grundgesetzes ein Auszug aus der Weimarer Verfassung zum Thema Religion zitiert wird; eigentlich nicht zitiert, es erscheint wie ein Teil des GG! Ein Hinweis darauf, daß auch diese Leute über die Rechtslage in Deutschland Bescheid wissen? Ich denke ja!

Krascher

Beiträge: 1246

maahks
» 15.03.08 10:24 «              Beitrag melden


Der Dieb weiß, das er der Dieb ist.

Nach dem Rechtgrundsatz "fur semper in mora" ist der Dieb immer Verzug. Hier sind die Diebe der Rechte des deutschen Volkes gemeint und Artikel der WRV v. 11.8.1919 sind tatsächlich Bestandteil dieses unteren alliierten Verwaltungsrechtes namens Grund-Gesetz.

Artikel 140 GG

Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.

Wie kann etwas, was es angeblich nicht mehr gibt, Bestandteil aktuellen Rechts sein ?

Wenn es denn aber die WRV noch "gibt", sagt § 6 EGBGB aus, dass es das GG nicht geben darf, weil es u.a. deutschem Recht widerspricht.

Das "Ding" ist löcherig wie ein schweizer Käse !


Zuletzt bearbeitet: 12.07.09 17:10 von Krascher
Arctus

Beiträge: 11

arctus57
» 15.03.08 10:28 «              Beitrag melden


Nur, das Sweizer Käse auch noch lecker ist. Diese Sache stinkt nur zum Himmel!

Arctus

Beiträge: 11

arctus57
» 19.03.08 16:59 «              Beitrag melden


Soeben habe ich 2 gelbe Briefe aus dem Kasten gefischt. Wie sollte ich den Wiederspruch formulieren, mit dem ich die ungeöffneten Briefe zurücksende? Nur Bezug auf Art. 103 GG nehmen?

vonRoit

Beiträge: 2421

» 20.03.08 17:16 «              Beitrag melden


Richtig Arctus, die Verfassung von Weimar ist ein großer Bestandteil des Besatzerrechts und was die Religion anbetrifft wird hier der Artikel 4. der Weimarer Reichsverfassung von 1919 der Zitierte gewesen sein.
Immer schön aufpassen und lernen, (M)an / Frau kommt noch immer hinter deren Schliche !



Zuletzt bearbeitet: 20.03.08 17:18 von Administrator
Frischling

Beiträge: 216

» 11.07.09 17:13 «              Beitrag melden


Ein interessanter Bericht zum Artikel 23 GG n.F. !!!

QUELLE

Gruß Frischling



Der Herr, der 16 Namen hat
Begleitgesetz zum Lissabon-Vertrag

10.07.2009, 20:22

Wenn die Deutschen mehr Transparenz fordern, müssen die Brüssel-Europäer schmunzeln.

Denn: Deutschland gibt es in Brüssel gleich 16 Mal, kaum jemand blickt bei dem Kompetenz-Wirrwarr zwischen Bund und Ländern durch.

Das Karlsruher Urteil wird das noch verschärfen.


Das deutsche Unglück in Brüssel trägt eine Nummer, die 23.

Der Artikel 23 Grundgesetz befasst sich mit der Europäischen Union, und er ist schuld daran, dass die Brüssel-Europäer schmunzeln, wenn die Deutschen mehr Transparenz in Brüssel fordern. "Die sollen doch erst einmal", heißt es dann, "bei sich Transparenz herstellen."

In Europas Hauptstadt wissen nicht einmal Experten auf Anhieb, wer in welcher Frage mit welchem Gewicht für Deutschland spricht: Ist es der Bund, sind es die Länder? Ist es ein Bundesminister oder ein Landesminister, oder sind es die 16 Europaminister, und wenn ja einzeln oder zusammen? Wird Deutschland in der EU von Angela Merkel vertreten oder von dem Herrn, der 16 Namen hat, noch viel mehr also, wie einst der deutsche Kaiser - also von dem Herrn Oettinger-Seehofer-Wowereit-Platzeck-Böhrnsen-Beust-Koch-Sellering-Wulff-Rüttgers-Beck-Müller-Tillich-Böhmer-Carstensen-Althaus?

Bundesländer wollen Macht ausbauen

"Ich liebe Deutschland so, dass ich froh bin, dass es zwei davon gibt", hat der französische Schriftsteller François Mauriac über das geteilte Deutschland gesagt. In Brüssel gibt es Deutschland gleich 16 Mal, samt Botschaften. Jetzt scheint es bei den Bundesländern Lust darauf zu geben, ihre Macht und Herrlichkeit in Brüssel noch auszubauen.

Anlass für diese Lust ist das große Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabon-Vertrag. Karlsruhe hat angeordnet, dass die gesetzgebenden deutschen Organe - also Bundestag und Bundesrat - mehr zu sagen haben müssen; und es hat die Bundesregierung in allen entscheidenden EU-Fragen an deren Votum gebunden. Karlsruhe wollte vor allem die deutsche Demokratie stärken, also die deutsche Exekutive in EU-Fragen viel mehr als bisher an das Parlament binden.

Diese urdemokratische Absicht verkennen die Kritiker des Urteils. Die höchsten deutschen Richter wollten die Demokratie stärken, nicht den Nationalismus. Und sie wollten ganz gewiss nicht das föderalistische Tohuwabohu noch weiter tohuwabohusieren. Die Föderalismusreform hat an der deutschen Vielzüngigkeit in Brüssel nichts geändert.

Der Artikel 23 war 1992 die Rache der Länder dafür, dass der Bund ihnen jahrelang Kompetenzen abgenommen hat: Kanzler Kohl war bei der Ratifizierung des Maastricht-Vertrages auf die Länder angewiesen; die taten sich zusammen und gebaren eine Monsterqualle - eben den Artikel 23 mit seinen verschachtelten Beteiligungsrechten der Länder.

Das neue Begleitgesetz zum Lissabon-Vertrag, das wegen des Karlsruher Urteils nun geschrieben werden muss, kann als Chance begriffen werden, die deutschen Dinge in Brüssel endlich einfacher zu gestalten. Das Begleitgesetz sollte also genutzt werden, um den deutschen Föderalismus europafähig zu machen. Das heißt: Die Länder sollen sich in den einschlägigen Fragen unter sich einigen - dann muss die Bundesregierung als deutsche Stimme auftreten. Ex pluribus unum: aus vielen muss eines werden.





Diddi

Beiträge: 49

» 12.07.09 10:44 «              Beitrag melden


Und wenn man dann der Art. 144 GG liest,
dann wird einen Angst.

Gruß Diddi

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