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Thema: IPD - dies und das
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Krascher
Beiträge: 1313
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» 24.09.09 13:15 « |
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Verschoben - Krascher als MOD
Thema: IPD für alle Bürger
Kai
Beiträge: 1
Die Kommentare der Foristen stellen keine
offiziellen Antworten der
Interim Partei Deutschland DAS REICHT! kurz IPD dar. - Krascher als MOD
Hallo,
ich bin neu hier. Sollte das Posting (Thread) also am falschen Platz
sein, so bitte ich um Entschuldigung. Doch nun zum Thema. Auf der
Startseite steht: "IPD für alle Bürger" und es sind zwei "Ausländer"
darauf zu erkennen. Inwiefern akzeptiert die IPD Beschlüsse und
Gesetze, Grundgesetzänderungen usw. der BRD, wie zum Beispiel die
Einbürgerung von nicht deutschstämmigen? Staatszugehörigkeit und
Staatsbürgerschaft sind ja zwei Dinge. Dieser Sachverhalt müsste ja nun
in der zu schaffenden Verfassung mit verankert sein. Ich finde die
Ideale und Ziele der IPD recht gut, aber diese Frage beschäftigt mich
schon. Darüber hinaus würde mich interessieren, welchen Geltungsbereich
die zu schaffende Verfassung haben soll, die vom 31.12.1937, oder die
Aktuelle Version?
stromer
@ kai
in der Hoffnung, daß Du hier nicht "locken" willst, darf ich Dir
mitteilen, daß es derzeit "Hier" KEINE Verfassung (aktuelle Version)
gibt.
Eine von 1937 hat es NIE gegeben!
Wenn überhaupt, wird sich hier auf die Weimarer Verfassung von 1919
bezogen.
Das ist die des Deutschen Reiches, welches derzeit de jure immer noch
fortbesteht und nur noch mit Leben erfüllt werden muss.
Sollte das geschehen, so ist es vorstellbar, die jahrelangen
"Einbürgerungen" der "BRD" für illegal zu erklären und mit einem
Federstrich aus Passdeutschen wieder "ausländische Mitbürger" zu machen.
Ganz konsequent.
Mit entsprechenden Konsequenzen.
Leider wird es anders nicht gehen.
Mein >Sohn fand einen "kai" mal gut..den aus der Kiste...:-(((
st.
Krascher
[=Kai:]Hallo,
ich bin neu hier. Sollte das Posting (Thread) also am falschen Platz
sein, so bitte ich um Entschuldigung. Doch nun zum Thema. Auf der
Startseite steht: "IPD für alle Bürger" und es sind zwei "Ausländer"
darauf zu erkennen.
Interessanterweise kennen wir die Staatsangehörigkeit der Abgebildeten
nicht. Das geht vielen vermeintlichen Deutschen ähnlich. Da die BRD -
nach eigenen Angaben - über keine eigene Staatsangehörigkeit verfügt
und die Kommentierungen des Art. 116 GG eine "deutsche
Staatsangehörigkeit" voraussetzen, diese aber nicht definieren, bleibt
es für JEDEN in der BRD im Nebel, wenn es um "seine"
Staatsangehörigkeit geht.
Hier besteht Klärungsbedarf, insbesondere, weil viele "Eingebürgerte"
rechtlich in der Luft hängen.
Inwiefern akzeptiert die IPD Beschlüsse und Gesetze,
Grundgesetzänderungen usw. der BRD, wie zum Beispiel die Einbürgerung
von nicht deutschstämmigen? Staatszugehörigkeit und Staatsbürgerschaft
sind ja zwei Dinge.
Die Antwort darf ich mal untergliedern:
a) die IPD ist nicht nur eine wahlfähige Bundespartei, sie versteht
sich auch gem. Art. 21 GG als solche. Das heißt, dass sie nicht
meinungs- bestimmend oder gar -manipulierend gegenüber den Menschen
auftreten kann, sondern nur an der Meinungsbildung mitwirken darf.
Kurz: nicht wir akzeptieren, sondern die Bürgerinnen und Bürger, deren
Mandat wir befristet wahrnehmen dürfen.
Deshalb auch "Interim".
b) der Art. 116 (1) GG unterscheidet nur zwischen Deutschen und sog.
Status-Deutschen und "sieht" sich als Provisorium. Die Tatsache, dass
diese Proviorium auch heute noch besteht, zeigt auf, in welchem Dilemma
die BRD steckt.
Das Grund-Gesetz verweist in seinen Kommentierungen in Sachen
Staatsangehörigkeit (mehr gibt es nicht) immer auf den § 1 des RuStAG
(seit 1997 nur StAG), dessen Staatsangehörigkeitsdefinition per März
2005 einer Tautologie weichen mußte.
Dieser Sachverhalt müsste ja nun in der zu schaffenden Verfassung mit
verankert sein.
Der Sachverhalt ist in den NORMEN-Werken bereits geregelt.
Ich finde die Ideale und Ziele der IPD recht gut, aber diese Frage
beschäftigt mich schon.
Das ist jetzt kein Angriff: was sind die Ideale und Ziele der IPD ? -
Reichen 15 klicks fürs Erkennen aus ?
Darüber hinaus würde mich interessieren, welchen Geltungsbereich die zu
schaffende Verfassung haben soll, die vom 31.12.1937, oder die Aktuelle
Version?
Das sind Fragen, die Journalisten sicherlich auch gerne stellen würden,
wenn sie hier anonym im Forum stöberten.
Antwort: nach Staats- und Völkerrecht besteht Deutschland in den
Grenzen, wie es am 31.12.1937 bestanden hat, also VOR der
Nazi-Expansion. Das ist keine Interpretation, sondern die Summe div.
BVerfGE-Urteile und Bundestagsprotokollen. Der Art. 116 GG bezeichnet
die Gebiete in diesen Grenzen heute immer noch als Inland in seinen
großen Kommentaren. Die Bundesrepublik selbst (!) definiert
Deutschland. Hier wird nur zitiert.
Nach Völkerrecht sind diese Grenzenziehungen durch die Allierten auch
unter einer "Wolke der Willkür" entstanden, geben allerdings nach o.a.
Recht den nach wie vor aktuellen Stand wieder.
Es wäre naiv, anzunehmen, man könne nach der Erkenntnis dieser Dinge
einfach "Deutschland" rufen und alle schreiten zur verfassungsgebenden
Nationalversammlung, um den Art. 146 GG umzusetzen.
Auch in dieser Frage verweist die IPD wieder auf ihren rechtlichen
Status, nämlich den einer Partei, die zur Willensbildung der Menschen -
durch Informationen, nicht Ideologie - beitragen darf/kann. Mehr nicht.
Wie der Souverän (Art. 20 (2) GG) nach Kenntnis aller Umstände
letztlich entscheiden wird, wird sich zeigen.
Deshalb ist der erste Schritt die Etablierung der Basisdemokratie in
Schleswig-Holstein zur Landtagswahl am 27.09., um die Menschen wieder
behutsam an die im GG verankerte Eigenverantwortung und Souveränität
heranzuführen.
Schritt für Schritt.
Ich wähle echte Demokratie. Ich wähle IPD !
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