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Autor
Thema: IPD - dies und das
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Krascher

Beiträge: 1313

maahks
» 28.08.09 09:17 «              Beitrag melden


Hier geht es rein ...

... in den Kieler Landtag !





Ich wähle echte Demokratie. Ich wähle IPD !
schlesier

Beiträge: 139

» 30.08.09 14:50 «              Beitrag melden


@ alle user
Nette Hütte,
hoffentlich gibts eine große Kantine wegen der Einzugsfeier.


gruß schlesier
truly

Beiträge: 114

number-63
» 30.08.09 17:34 «              Beitrag melden


och schlesier,

da sind wir doch nicht so, oder? ein paar lecker belegte schnittchen tuns doch auch. hauptsache feier, gell?

es grüßt
TRULY´s cateringservice...

Krascher

Beiträge: 1313

maahks
» 24.09.09 13:15 «              Beitrag melden


Verschoben - Krascher als MOD

Thema: IPD für alle Bürger
Kai


Beiträge: 1

Die Kommentare der Foristen stellen keine offiziellen Antworten der Interim Partei Deutschland DAS REICHT! kurz IPD dar. - Krascher als MOD

Hallo,

ich bin neu hier. Sollte das Posting (Thread) also am falschen Platz sein, so bitte ich um Entschuldigung. Doch nun zum Thema. Auf der Startseite steht: "IPD für alle Bürger" und es sind zwei "Ausländer" darauf zu erkennen. Inwiefern akzeptiert die IPD Beschlüsse und Gesetze, Grundgesetzänderungen usw. der BRD, wie zum Beispiel die Einbürgerung von nicht deutschstämmigen? Staatszugehörigkeit und Staatsbürgerschaft sind ja zwei Dinge. Dieser Sachverhalt müsste ja nun in der zu schaffenden Verfassung mit verankert sein. Ich finde die Ideale und Ziele der IPD recht gut, aber diese Frage beschäftigt mich schon. Darüber hinaus würde mich interessieren, welchen Geltungsbereich die zu schaffende Verfassung haben soll, die vom 31.12.1937, oder die Aktuelle Version?


stromer

@ kai

in der Hoffnung, daß Du hier nicht "locken" willst, darf ich Dir mitteilen, daß es derzeit "Hier" KEINE Verfassung (aktuelle Version) gibt.

Eine von 1937 hat es NIE gegeben!

Wenn überhaupt, wird sich hier auf die Weimarer Verfassung von 1919 bezogen.

Das ist die des Deutschen Reiches, welches derzeit de jure immer noch fortbesteht und nur noch mit Leben erfüllt werden muss.

Sollte das geschehen, so ist es vorstellbar, die jahrelangen "Einbürgerungen" der "BRD" für illegal zu erklären und mit einem Federstrich aus Passdeutschen wieder "ausländische Mitbürger" zu machen.

Ganz konsequent.

Mit entsprechenden Konsequenzen.

Leider wird es anders nicht gehen.

Mein >Sohn fand einen "kai" mal gut..den aus der Kiste...:-(((

st.

Krascher

[=Kai:]Hallo,
ich bin neu hier. Sollte das Posting (Thread) also am falschen Platz sein, so bitte ich um Entschuldigung. Doch nun zum Thema. Auf der Startseite steht: "IPD für alle Bürger" und es sind zwei "Ausländer" darauf zu erkennen.


Interessanterweise kennen wir die Staatsangehörigkeit der Abgebildeten nicht. Das geht vielen vermeintlichen Deutschen ähnlich. Da die BRD - nach eigenen Angaben - über keine eigene Staatsangehörigkeit verfügt und die Kommentierungen des Art. 116 GG eine "deutsche Staatsangehörigkeit" voraussetzen, diese aber nicht definieren, bleibt es für JEDEN in der BRD im Nebel, wenn es um "seine" Staatsangehörigkeit geht.

Hier besteht Klärungsbedarf, insbesondere, weil viele "Eingebürgerte" rechtlich in der Luft hängen.

Inwiefern akzeptiert die IPD Beschlüsse und Gesetze, Grundgesetzänderungen usw. der BRD, wie zum Beispiel die Einbürgerung von nicht deutschstämmigen? Staatszugehörigkeit und Staatsbürgerschaft sind ja zwei Dinge.


Die Antwort darf ich mal untergliedern:

a) die IPD ist nicht nur eine wahlfähige Bundespartei, sie versteht sich auch gem. Art. 21 GG als solche. Das heißt, dass sie nicht meinungs- bestimmend oder gar -manipulierend gegenüber den Menschen auftreten kann, sondern nur an der Meinungsbildung mitwirken darf.
Kurz: nicht wir akzeptieren, sondern die Bürgerinnen und Bürger, deren Mandat wir befristet wahrnehmen dürfen.

Deshalb auch "Interim".

b) der Art. 116 (1) GG unterscheidet nur zwischen Deutschen und sog. Status-Deutschen und "sieht" sich als Provisorium. Die Tatsache, dass diese Proviorium auch heute noch besteht, zeigt auf, in welchem Dilemma die BRD steckt.
Das Grund-Gesetz verweist in seinen Kommentierungen in Sachen Staatsangehörigkeit (mehr gibt es nicht) immer auf den § 1 des RuStAG (seit 1997 nur StAG), dessen Staatsangehörigkeitsdefinition per März 2005 einer Tautologie weichen mußte.


Dieser Sachverhalt müsste ja nun in der zu schaffenden Verfassung mit verankert sein.


Der Sachverhalt ist in den NORMEN-Werken bereits geregelt.

Ich finde die Ideale und Ziele der IPD recht gut, aber diese Frage beschäftigt mich schon.


Das ist jetzt kein Angriff: was sind die Ideale und Ziele der IPD ? - Reichen 15 klicks fürs Erkennen aus ?

Darüber hinaus würde mich interessieren, welchen Geltungsbereich die zu schaffende Verfassung haben soll, die vom 31.12.1937, oder die Aktuelle Version?


Das sind Fragen, die Journalisten sicherlich auch gerne stellen würden, wenn sie hier anonym im Forum stöberten.

Antwort: nach Staats- und Völkerrecht besteht Deutschland in den Grenzen, wie es am 31.12.1937 bestanden hat, also VOR der Nazi-Expansion. Das ist keine Interpretation, sondern die Summe div. BVerfGE-Urteile und Bundestagsprotokollen. Der Art. 116 GG bezeichnet die Gebiete in diesen Grenzen heute immer noch als Inland in seinen großen Kommentaren. Die Bundesrepublik selbst (!) definiert Deutschland. Hier wird nur zitiert.

Nach Völkerrecht sind diese Grenzenziehungen durch die Allierten auch unter einer "Wolke der Willkür" entstanden, geben allerdings nach o.a. Recht den nach wie vor aktuellen Stand wieder.

Es wäre naiv, anzunehmen, man könne nach der Erkenntnis dieser Dinge einfach "Deutschland" rufen und alle schreiten zur verfassungsgebenden Nationalversammlung, um den Art. 146 GG umzusetzen.

Auch in dieser Frage verweist die IPD wieder auf ihren rechtlichen Status, nämlich den einer Partei, die zur Willensbildung der Menschen - durch Informationen, nicht Ideologie - beitragen darf/kann. Mehr nicht.

Wie der Souverän (Art. 20 (2) GG) nach Kenntnis aller Umstände letztlich entscheiden wird, wird sich zeigen.

Deshalb ist der erste Schritt die Etablierung der Basisdemokratie in Schleswig-Holstein zur Landtagswahl am 27.09., um die Menschen wieder behutsam an die im GG verankerte Eigenverantwortung und Souveränität heranzuführen.

Schritt für Schritt.



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