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Thema: SHAEF Gesetz und Gerichte
Krascher

Beiträge: 1100

maahks
» 07.07.09 15:16 «              Beitrag melden


Besatzerfeind:
Frischling:
BRD muß polnische Westgrenze vertraglich anerkennen und Artikel 23 aus Grundgesetz streichen.

http://www.2plus4.de/chronik.php3?date_value=17.07.90&sort=001-011


Lieber Frischling,

In der zusammenfassenden Übersicht dieser Internetseite mag das so stehen, aber wer GENAU in das Protokoll schaut, findet dort exakt zu diesem Punkt lediglich folgende ausführliche Passage:

"Die sechs Außenminister erklärten sich mit der polnischen Forderung einverstanden, daß in der Verfassung des vereinten Deutschlands der Hinweis auf die deutsche Einheit nach der Präambel und die Beitrittsmöglichkeit nach Art. 23 nicht mehr enthalten sein sollte."

Wer diesen Protokollsatz mit "BRD muss Art. 23 aus Grundgesetz streichen" zusammenfaßt, muss wohl was an den Augen haben. Die fettgedruckten Überschriften in der verlinkten Chronik sind übrigens kein Bestandteil der Protokolle, sondern nur eine private einleitende Zusammenfassung des nachfolgenden Inhaltes durch den Seitenautor.


Ist die BRdvD ein Besatzerkonstrukt, welches ohne die Alliierten NICHTS darf ? JA oder NEIN, Besatzerfeind ?!


Audiatur et altera pars
Besatzerfeind

Beiträge: 29

» 07.07.09 15:37 «              Beitrag melden


Definitiv JA. Aber das war und ist sie auch bei Streichung von Art. 23 GG zum 29.09.1990, deshalb verstehe ich dieses sture Festhalten an diesem halbseidenen Datum 17.07.90 nicht. Ja, eine Streichung am 17.07.90 würde die spätere Beitrittsentscheidung der Volkskammer nach eben Art. 23 GG absurder stellen, aber das ist mit Blick auf den generellen Besatzereinfluß aus meiner Sicht nicht wirklich entscheidend, weil der Beitritt des Besatzerkonstruktes DDR definitiv nach vollzogener Streichung von Art. 23 GG erfolgte.

Ich denke dieses Thema auch gern in den großen Linien, der generellen Besatzerdiktatur, aber an kleinen Details, die nicht eindeutig belegt werden können, soll die Glaubwürdigkeit der großen Linie eben nicht scheitern!

Krascher

Beiträge: 1100

maahks
» 07.07.09 16:05 «              Beitrag melden


Besatzerfeind:
Definitiv JA. Aber das war und ist sie auch bei Streichung von Art. 23 GG zum 29.09.1990, deshalb verstehe ich dieses sture Festhalten an diesem halbseidenen Datum 17.07.90 nicht. Ja, eine Streichung am 17.07.90 würde die spätere Beitrittsentscheidung der Volkskammer nach eben Art. 23 GG absurder stellen, aber das ist mit Blick auf den generellen Besatzereinfluß aus meiner Sicht nicht wirklich entscheidend, weil der Beitritt des Besatzerkonstruktes DDR definitiv nach vollzogener Streichung von Art. 23 GG erfolgte.

Ich denke dieses Thema auch gern in den großen Linien, der generellen Besatzerdiktatur, aber an kleinen Details, die nicht eindeutig belegt werden können, soll die Glaubwürdigkeit der großen Linie eben nicht scheitern!


Es gibt keine "Glaubwürdigkeit der großen Linie". Deine Ansicht ist zur Kenntnis genommen und dabei wollen wir es belassen.

Audiatur et altera pars
Besatzerfeind

Beiträge: 29

» 09.07.09 14:06 «              Beitrag melden


Mit "Glaubwürdigkeit der großen Linie" meine ich die Anerkenntnis der Tatsache, dass im von Frischling zitierten 2+4-Vertrag, der am 12.09.90 in Kraft trat, festgelegt wurde (Art. 1), dass auf dem Gebiet der BRD, der DDR und Berlin ein Staat namens

VEREINTES DEUTSCHLAND

gebildet wird. In Art. 1 und 2 dieses Staatsvertrages finden mir mehrfach Auflagen für die

VERFASSUNG DES VEREINTEN DEUTSCHLAND

und eben nicht mehr mehr vom Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Macht es aufgrund dieses eindeutig formulierten Vertrages nicht Sinn, einfach diese Verfassung des vereinten Deutschland und überhaupt das Existenzende der BRD seit dem 12.09.1990 in den Fokus der Betrachtung zu rücken, anstatt kryptisch von Rechtsnormen einer BRdvD auszugehen?

Krascher

Beiträge: 1100

maahks
» 09.07.09 14:36 «              Beitrag melden


Erst wollte ich "löschen", aber für derartige Steilvorlagen muss ich - im Interesse aller - wieder dankbar sein.

Besatzerfeind:]Mit "Glaubwürdigkeit der großen Linie" meine ich die Anerkenntnis der Tatsache, dass im von Frischling zitierten 2+4-Vertrag,

Das Original heißt 4+2 Vertrag und ist einige "tausend" Seiten dick. Die Internet-Kladde als solche ist bekannt. Danke.

der am 12.09.90 in Kraft trat,

Wie denn das ? - Die BRD ist NIE Vertragspartner, da es an Staatlichkeit mangelt. Es ist KEIN Völkerrechtssubjekt.

festgelegt wurde (Art. 1), dass auf dem Gebiet der BRD, der DDR und Berlin ein Staat namens


Wieder falsch: BERLIN ist nicht Teil der BRD und nicht Teil der BRdvD ! - Ich empfehle erneut das Studium der 37 Punkte.

VEREINTES DEUTSCHLAND

Deutschland ist nach Staats- und Völkerrecht in den Grenzen vom 31.12.1937 definiert und nicht die räumliche Summe zweier Besatzerkonstrukte auf einem TEIL Deutschlands. Mengenlehre: ein Teil des Ganzen ist NICHT das Ganze.

gebildet wird. In Art. 1 und 2 dieses Staatsvertrages finden mir mehrfach Auflagen für die

VERFASSUNG DES VEREINTEN DEUTSCHLAND


Auch das geht nicht. Einmal aus den o.a. Punkten nicht und zudem besteht das Völkerrechtssubjekt Deutschland in den o.a. Grenzen mit einer bestehenden Verfassung, der WRV v. 11.8.1919.

Ansonsten hätte das BVerfGE im 2 BvF 1/73 NICHT feststellen können, dass das DR ein Völkerrechtssubjekt ist, denn dazu bedarf es dreier Elemente: Volk, Gebiet, Verfassung (Gewalt). Logisch, oder ?!


und eben nicht mehr mehr vom Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Macht es aufgrund dieses eindeutig formulierten Vertrages nicht Sinn, einfach diese Verfassung des vereinten Deutschland und überhaupt das Existenzende der BRD seit dem 12.09.1990 in den Fokus der Betrachtung zu rücken, anstatt kryptisch von Rechtsnormen einer BRdvD auszugehen?

Ne, macht es nicht, denn die "BRD" ist de facto vorhanden, ebenso ist de fact ihre Judikative & Exekutive vorhanden und hören so schlecht zu, wenn es um eine "angeblich de jure" nicht mehr existierende "BRD" geht, da haben die Herrschaften äußerst ausgeprägte Hörfehler. - Diese Herrschaften vertreten im "Außenverhältnis" die realitätsfremde Überzeugung, dass die "BRD" ein demokrat. Rechtsstaat ist und dass das GG "mit allem darunter" nach wie vor gilt. - Also nehme ich doch das GG (NORMEN), mit allem was dazu gehört und "haue" es ihnen um die Ohren. - Mir ist es völlig egal, wogegen sie verstoßen, ob gegen Reichsrecht, Völkerrecht, oder ein nicht mehr existierendes GG; ich spiele in jeder Tonart gerne mit. Aufgrund der "Reaktionen" bundesweit wissen wir, dass wir "richtig spielen". - Einfach mal die 37 Punkte lesen - zu bestellen über Shop oder Verlag auf der Hauptseite.

Audiatur et altera pars

Zuletzt bearbeitet: 09.07.09 18:43 von Krascher
Besatzerfeind

Beiträge: 29

» 09.07.09 15:15 «              Beitrag melden


Natürlich haben die Besatzer diesen "Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland" mit/unter sich selbst abgeschlossen, daher ja auch der Terminus "in bezug"! Die "Regierungsvertreter" der BRD und der DDR durften formal mit am Tisch sitzen, auf dem Katzenplatz sozusagen. Die Besatzer haben also in Ausübung ihrer Besatzermacht vertraglich verfügt, dass aus der DDR, der BRD und Berlin auf dem Staatsgebiet des (mangels Staatsgewalt handlungsunfähigen) Deutschen Reiches ein neuer Staat namens "vereintes Deutschland" als neues Völkerrechtssubjekt entsteht und somit die BRD und die DDR obsolet werden. Dabei ist es völlig irrelevant, was ein Gericht auf der Grundlage des Besatzer-Grundgesetzes für die BRD zuvor geäußert hat. Auch die Verfassung des vereinten Deutschlands ist hier besatzerseitig ausdrücklich benannt. Uns wird aber seither (September 1990) dieser Staat vereintes Deutschland und die dazugehörige (neue) Verfassung komplett vorenthalten.

Dieses vereinte Deutschland ist nirgends als Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches definiert, also kann auch dessen Verfassung in diesem Staat nicht gelten. Dazu müsste der Staat Deutsches Reich als bestehendes Völkerrechtssubjekt erst wieder Handlungsfähigkeit (Staatsgewalt) erwerben, was aber überhaupt nicht im Interesse der Besatzer liegt und somit nach Kräften verhindert wird. Ein vereintes Deutschland haben uns die Besatzer als Staat also geschenkt, um die Folgen einer Wiederbelebung des Deutschen Reiches (vor allem wegen des kompletten Staatsgebiets) aus dem Weg zu gehen.

Wesentlich erscheint mir hier, dass für die Fortgeltung von BRD-Recht im vereinten Deutschland seit 12.09.90 überhaupt keine Grundlage mehr besteht.

Krascher

Beiträge: 1100

maahks
» 09.07.09 15:51 «              Beitrag melden


Jetzt wirds bunt !

[Besatzerfeind:]Natürlich haben die Besatzer diesen "Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland" mit/unter sich selbst abgeschlossen, daher ja auch der Terminus "in bezug"! Die "Regierungsvertreter" der BRD und der DDR durften formal mit am Tisch sitzen, auf dem Katzenplatz sozusagen.

Wenn das klar ist, woher resultieren dann diese abenteuerlichen "Schlussfolgerungen" - wie folgt ... ??

Die Besatzer haben also in Ausübung ihrer Besatzermacht vertraglich verfügt, dass aus der DDR, der BRD und Berlin auf dem Staatsgebiet des (mangels Staatsgewalt handlungsunfähigen) Deutschen Reiches ein neuer Staat namens "vereintes Deutschland" als neues Völkerrechtssubjekt entsteht und somit die BRD und die DDR obsolet werden.

Ganz langsam: wenn Staat (Deutschland in den Grenzen vom 31.12.1937 = Deutsches Reich) da, also vorhanden, dann ist alles, was sich darauf befindet, K E I N Staat, sondern bestenfalls eine "Organisierte Modalität einer Fremdherrschaft". Mehr nicht. Ob es wie ein Staat aussieht, interessiert nicht, es ist ein Besatzerkonstrukt.

Vor dem 3.10.90 waren es die Besatzerkonstrukte BRD & DDR, die auf einem Teil des Staates Deutschland (Grenzen von 1937) "Staat" spielen durften, seit diesem Datum ist es die BRdvD, die "Staat" auf dem Staatsgebiet (immer noch Grenzen von 1937) spielen soll.

Du könntest auch "Kaiser von China" spielen, du bist es nicht.

Die BRD/BRdD möchte gerne zig-tausend fach Menschen "einbürgern", allerdings sind es damit keine "Deutschen", denn nach dt. Recht und BRD-"Recht" selbst bedarf es hierfür nach Art. 116 (1) GG der "unmittelbaren Reichsangehörigkeit".

Diesen Satz kannst du auch nicht direkt lesen, es steht aber drin. Schon gelesen ?



Dabei ist es völlig irrelevant, was ein Gericht auf der Grundlage des Besatzer-Grundgesetzes für die BRD zuvor geäußert hat.

Es hat dadurch nur bestätigt, das es ein Besatzergericht ist. Das will man so "annehmen".

Auch die Verfassung des vereinten Deutschlands ist hier besatzerseitig ausdrücklich benannt.


Du hast eine Verfassung gefunden ? - Sicherlich die gültige WRV v. 11.8.1919. EIn Grund-Gesetz ist ein unteres alliiertes Verwaltungsrecht. Das Grund-Gesetz-Gericht [BVerfGE] hat dieses bestätigt.

Uns wird aber seither (September 1990) dieser Staat vereintes Deutschland und die dazugehörige (neue) Verfassung komplett vorenthalten.


Das wird sie seit 1934 mit (zu rd. 3/4) dem Ermächtigungsgesetz.

Dieses vereinte Deutschland ist nirgends als Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches definiert, also kann auch dessen Verfassung in diesem Staat nicht gelten.


Habe ich etwas verpaßt ? - Ich sehe schon, hier wird Elementares nicht verstanden. Vorschlag in aller Güte: die 37 Punkte lesen und vorher bitte nichts mehr schreiben. Wenn Unklarheiten zu den 37 Punkten sind, helfen wir gerne weiter.


Dazu müsste der Staat Deutsches Reich als bestehendes Völkerrechtssubjekt erst wieder Handlungsfähigkeit (Staatsgewalt) erwerben, was aber überhaupt nicht im Interesse der Besatzer liegt und somit nach Kräften verhindert wird.

Auch das ist nichts neues. Allerdings ist es schon wieder TEil-Handlungsfähig, u.a. durch die UNO selbst. Aber: Psssst ! Nicht weitersagen !

Ein vereintes Deutschland haben uns die Besatzer als Staat also geschenkt,

Ein Tag im Märchenland hätte gereicht ! - Die Besatzer haben keinen Staat geschenkt, sondern die Souveränität aller Deutschen weiterhin durch ihr parasitäres Konstrukt verhindert.

um die Folgen einer Wiederbelebung des Deutschen Reiches (vor allem wegen des kompletten Staatsgebiets) aus dem Weg zu gehen.

Das "WARUM" hast du immer noch nicht verstanden. - Es geht um "Geld", viel "Geld". Die USA haben Forderungen (Überleitungsvertrag v. 1952 / Notwenwechsel v. 1990) gegen ihr Besatzerkonstrukt BRD / BRdvD in zig-stelliger Milliarden-Höhe; N I C H T gegen Deutschland, gegen die BRD/BRdvD ! Ihre Vormachtstellung in der Welt verdanken sie u.a. der UNO, dem Feindstaatenkonstrukt gegen Deutschland. Sollte Deutschland seine Souveränität und damit einen Friedensvertrag erlangen/erhalten/abschließen, wird die uns bekannte Weltordnung sich per se auflösen. Die USA wären mit ihren kleinen grünen Scheinchen am Ende. Um die "a s t r o no m i s c h e n Forderungen gegen "Deutsche" aufrecht zu erhalten, benötige ich (USA) die BRD/BRdvD, da ich gegen Deutschland K E I N E Forderungen habe, nur gegen mein eigenes Besatzerkosntrukt. - Deshalb ist die BRD/BRdvD bis heute lt. Art. 133 GG Rechtsnachfolger meiner Vereinbarungen mit den Briten (Bi-Zone) auf dem Gebiet der Tri-Zone (F seit 1949), seit 1990 als BRdvD. Damit die Besetzten sich kein Recht dagegen basteln könnten, muss ich bei jedem Gesetz zustimmen, s. Art. 139 GG "Alliierter Vorbehalt" - Kein Friedensvertrag = astronomisch viel Geld durch unvorstellbare Forderungshöhe gegen meine eigene Freihandelszone, genannt BRD bis 1990, danach neu besetzt und seit 1991 die BRdvD.

Wesentlich erscheint mir hier, dass für die Fortgeltung von BRD-Recht im vereinten Deutschland seit 12.09.90 überhaupt keine Grundlage mehr besteht.

Nichts anderes kannst du hier lesen. Und nu ? - Kleine Kinder halten sich auch die Hände vors Gesicht mit "such mich mal".

Die Erkenntnis als solche läßt die Judikative und Exekutive aber nicht "zusammenzucken", sondern sie "arbeiten" weiterhin auf der nicht mehr bestehenden Grundlage weiter. Standesrecht und Normative Kraft des Faktischen sind die Grundlage. Also "n i c h t s" !

Fazit: viel schreiben "wollen" und doch nicht können !
Wdh. eines gütlichen Vorschlages: 37 Punkte lesen, verstehen und begreifen, dann wieder melden. Mit deinen 80 % bist du ja schon ein wenig vorschnell vorgeprescht.

Alles Gute bis dato !


Audiatur et altera pars

Zuletzt bearbeitet: 09.07.09 18:11 von Krascher
ull

Beiträge: 114

» 09.07.09 21:45 «              Beitrag melden


absolut gut krascher und geil. danke. so gefällt mir das.
weiter so. wir werden es doch noch alle begreifen .....
leider nur wir wenige, denn andere sind aufklärungsresistent, wie das ferkel ein sexuelle verkehrshinderungs Element ist.
danke

vonRoit

Beiträge: 2406

» 09.07.09 22:37 «              Beitrag melden


Im Grunde genommen lieben wir Euch ja alle, egal wie dämlich sich einer anstellt. Doch ist es des Öfteren sehr wichtig die die wir lieben, auch in der Rille zu halten, sonst wäre es alles um sonst was wir hier machen.

Da der BRdvD versaute Mensch leider ein Umerziehungsopfer geworden ist und in der Regel noch nicht einmal zwischen Links und Rechts zu unterscheiden in der Lage ist, wird es zwischendurch auch einmal nötig mit dem Zeigefinger zu drohen, damit wenigstens die Marschrichtung andeutungsweise nach Kompass ausgerichtet bleibt.

Einpaar Grad daneben ist ja nicht so schlimm, doch oft fehlt es doch gewaltig am Orientierungssinn.

Und nun zum Verwirrungsspiel der BRdvD deren Opfer sogar hier versuchen einmal ganz schlau auszusehen, indem diese uns suggerieren das sie zwar lesen können, aber die einfachsten Gesetzmäßigkeiten eines Staates nicht in die Reihe bekommen, selbst wenn diese mit der Nase drauf gepresst werden.

Staat im Staat, geht das ?

Volk im Volk, geht das ?

Verfassung in einer Verfassung, geht das ?

Wenn sie alle drei Fragen mit ja beantwortet haben, dürfen Sie wie Herr Steinbrück, nach Jerusalem fahren und sich einen Orden abholen.

Jeder Völkerrechtler, schuldigung die die von der BRdvD bezahlt werden sind natürlich ausgeschlossen, sagt Ihnen das dies unmöglich ist, dies bringen nur deutsche Besatzerpolitiker in Einklang mit jeder A-Normalität, sonst niemand auf diesem Globus.

Und noch einmal und zum zigsten Male; "Es gibt nichts Richtiges im Falschem" und somit " nicht im Falschem, etwas Richtiges"!



Zuletzt bearbeitet: 09.07.09 22:59 von Administrator
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