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Autor
Thema: SHAEF Gesetz und Gerichte
Krascher

Beiträge: 1096

maahks
» 04.07.09 23:58 «              Beitrag melden


Besatzerfeind:
Swawa:
So Besatzerfeind. Da du ja nun einiges anzweifelst, vergeude nicht deine Zeit mit sinnlosen Widersprüchen, sondern belehre uns nach deinen Wissen das es anders ist, aber bitte mit sattelfesten Argumenten. Wenn nicht, bitte ich dich hier im Forum keine unnötige Unruhe zu erzeugen. Nach deiner Ausdrucksweise zu Urteilen bist du kein Dummi. Wenn du dich schon Besatzerfeind nennst, dann spiele hier nicht den Pseudo Intellektuellen sondern lege die Karten auf den Tisch und komme mit Argumenten.


Hallo Swawa,

wer immer behauptet, Art. 23 GG sei am 17.07.1990 bereits gestrichen worden, der soll das bitteschön belegen. Der Ausschnitt aus den Pariser Texten enthält eine eindeutige Aussage zu einem völlig anderem Thema als der Streichung von Art. 23. Wer behauptet, der muss belegen und nicht, wer die unbelegte Behauptung bezweifelt!

Mir geht es nicht darum, ein Forum in Unruhe zu versetzen, sondern darum, die Rechtsargumentationen dadurch zu stärken, dass unbelegte Behauptungen (somit gleichsam Fehler) aufgespürt werden, damit die Schreiben wasserfest werden und eben nicht einfach wegen eines unbelegten Details erfolgreich angegriffen werden können. Dankeschön, dafür werde ich nun angegriffen, das ist doch grotesk.


Von welcher Argumentation sprichst du ?

Audiatur et altera pars
vonRoit

Beiträge: 2405

» 05.07.09 00:08 «              Beitrag melden


Kein problem Leute, die Werbung verschwindet sobald die unsere Zahlung für das Forum gefunden haben.

Swawa

Beiträge: 231

» 05.07.09 14:24 «              Beitrag melden


Hallo Krascher u. Besatzerfeind.

Besatzerfeind, ich möchte dich wirklich nicht angreifen, denn ein jeder hat seine freie Meinung nach Art: 5 GG. Meine Meinung ist, dass man sich nicht Meinungsmäßig die Köpfe einhaut und seiten lange Kommentare von sich gibt (egal wer) sondern wenn man meint es genauer zu Wissen, es auf den Punkt zu bringen. Wir sitzen doch alle in der gleichen Schei..., also sollten wir auch versuchen mit gegenseitiger Hilfe daraus zu kommen. Wenn du z.B. schreibst das GG ist nicht außer Kraft gesetzt, dann komme doch gleich mit Fakten und sage warum es nicht so ist.

Krascher, du fragst welche Argumente. Oben habe ich schon eines erwähnt. Dann wie folgt:

Das Bundesverfassungsgericht hat 1973 in einem Urteil festgestellt: Die BRD beschränkt ihre staatliche Hoheit auf das GG, fühlt sich aber auch verantwortlich für ganz Deutschland. Da ist schon mal ein Fehler enthalten, da nicht alle Teile Deutschlands zur BRD gehörten, daher ist der zweite Absatz ein Witz. Dann die Aufhebung des Art: 23 GG am 17-07-1990 und somit am 18-07-1990 das Ende der BRD. Wenn sich die BRD mit ihre staatliche Hoheit auf das GG beschränkt kann es nach meiner Meinung auch keine Gültigkeit mit ihren Geltungsbereichen haben. Andererseitz muß ich Besatzerfeind Recht geben, wo steht geschrieben dass das gesamte GG wirklich aufgehoben worden ist und keine Gültigkeit mehr hat. Das meine ich mit Argumenten oder Fakten. Gruß swawa.

Krascher

Beiträge: 1096

maahks
» 05.07.09 14:40 «              Beitrag melden


=Swawa:

Das Bundesverfassungsgericht hat 1973 in einem Urteil festgestellt: Die BRD beschränkt ihre staatliche Hoheit auf das GG, fühlt sich aber auch verantwortlich für ganz Deutschland. Da ist schon mal ein Fehler enthalten, da nicht alle Teile Deutschlands zur BRD gehörten, daher ist der zweite Absatz ein Witz. Dann die Aufhebung des Art: 23 GG am 17-07-1990 und somit am 18-07-1990 das Ende der BRD. Wenn sich die BRD mit ihre staatliche Hoheit auf das GG beschränkt kann es nach meiner Meinung auch keine Gültigkeit mit ihren Geltungsbereichen haben. Andererseitz muß ich Besatzerfeind Recht geben, wo steht geschrieben dass das gesamte GG wirklich aufgehoben worden ist und keine Gültigkeit mehr hat. Das meine ich mit Argumenten oder Fakten. Gruß swawa.


a) die BRD ist seit 1949 ein alliiertes Besatzkonstrukt auf einem Teile Deutschlands (=Deutsches Reich in den Grenzen vom 31.12.1937), ist NICHT Deutschland, auch nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches. Einfach nur ein Stückchen Verwaltungseinheit auf einem TEILE Deutschlands, was allerdings "wie ein Staat aussieht".

b) alle was die BRD oder die sog. BRD-Regierung macht, macht/darf es nur unter Alliierter AnweisungU/Verfügung/Anordnung

c) wenn also per 29.9. im BGBl die Streichung von Art. 23 a.F. [dürfen wir im "Rahmen" dieser Betrachtung die Streichung des Geltungsbereiches eines Gesetzes als Streichung des Gesetzes selbst als Voraussetzung annehmen, oder müssen wir das auch noch erneut wieder einmal "betrachten" ?] "veröffentlicht" worden ist, dann ist das ja nur die sog. "rechtsverbindliche" Veröffentlichung, wenn die BRD denn ein Staat wäre.
Im Vorwege ist somit also eine Alliierte Verfügung (mal die Kommentierungen zu Art. 23, 25, 131, 139 heranziehen !) vorausgegangen. - Bis hierhin etwas "strittig" oder einfach und klar ?

d) jetzt geht es offensichtlich darum, dass ein "Beweis" erfordert wird, dass dieses am 17.7. in Paris durch Herrn Baker geschehen ist. Die Veröffentlichungen der Protokollteile sprechen dafür und alle Kausalketten weisen darauf hin.

Fakt ist, dass diese Verfügung von alliierter Seite vor dem 29.9. erfolgte.

Jetzt kommen die "ganz Schlauen" daher und "verlangen" die notariell beglaubigte Kopie dafür, dass der Dieb tatsächlich der Dieb ist.

Ich glaube nicht, dass der Dieb ein Dieb wäre, sollte eine derart ausgeprägte Dummheit vorliegen.

Besatzerfeind hat die Möglichkeit sich hier zu erklären, denn behaupten zu wollen, wie es angeblich nicht war, ist einfach. Er darf erklären, wie es war !
_____________________________________________

Anmerkung: das ist hier kein Streichelzoo und die BRD nicht der gute Onkel Zoo-Direktor. Also erwartet hier keine Bonbon-Tüte mit dem Eintritts-Billet in die Realität !

Audiatur et altera pars
Swawa

Beiträge: 231

» 05.07.09 15:02 «              Beitrag melden


Hallo Krascher,

a,b,c,d, ist mir auch klar, haben wir ja nun auf den Info Abenden gelehrt bekommen. Aber gut das du es noch mal erwähnt hast. Und zu Besatzerfeind: Sicher hat er zu erklären wenn er schon etwas behauptet. Swawa

Diddi

Beiträge: 35

» 05.07.09 20:22 «              Beitrag melden


Hallo Besatzerfeind,

ich denke auch Krascher hat Recht.
Offenkundige Tatsache ist, der Art. 23 GG war der Geltungsbereich des GG und er wurde zum 29.09.1990 abgeschafft.
Ohne ein räumlichen Geltungsbereich ist jedes Gesetz nichtig.

Aber noch interessanter finde den Spruch von den anerkannten Staatsrechtler Prof. Hans Herbert von Arnim:

Jeder Deutsche hat die Freiheit, Gesetzen zu gehorchen, denen er niemals zugestimmt hat;
er darf die Erhabenheit des Grundgesetzes bewundern, dessen Geltung er nie legitimiert hat;
er ist frei, Politikern zu huldigen; die kein Bürger je gewählt hat, und sie üppig zu versorgen – mit seinen Steuergeldern, über deren Verwendung er niemals befragt wurde. Insgesamt sind Staat und Politik in einem Zustand, von dem nur noch Berufsoptimisten oder Heuchler behaupten können, er sei aus dem Willen der Bürger hervorgegangen.


Gruß Diddi

Krascher

Beiträge: 1096

maahks
» 05.07.09 20:53 «              Beitrag melden


Der Art. 23 a.F. GG wurde nicht zum 29.9.90 "abgeschafft", sondern das Besatzerkonstrukt BRD mußte zur Aufrechterhaltung des Schein-Status "Staat" eine Veröffentlichung im BGBl "erscheinen" lassen. Ob dort etwas erscheint oder nicht, ist nach dt. Recht völlig unerheblich.

Ein Konstrukt ist KEIN Staat ! K E I N !

Audiatur et altera pars
Besatzerfeind

Beiträge: 28

» 06.07.09 14:11 «              Beitrag melden


Diddi:
Hallo Besatzerfeind,

ich denke auch Krascher hat Recht. Offenkundige Tatsache ist, der Art. 23 GG war der Geltungsbereich des GG und er wurde zum 29.09.1990 abgeschafft. Ohne ein räumlichen Geltungsbereich ist jedes Gesetz nichtig.


Ein klein wenig Präzision würde der Diskussion vielleicht nicht schaden. Es geht mir ausschließlich um ein unangreifbares Datum dieser Streichung von Art. 23 GG!!! Für meine These, es sei der 29.09.1990, gibt es einen zweifelsfreien Beleg: den im BGBl am 28.09.1990 nach normalem BRD-üblichen parlamentarischen Verfahren veröffentlichten Einigungsvertrag, Kapitel II Art. 4 Nr.2, denn da steht eineindeutig:

"Artikel 23 wird aufgehoben."

Für die These der Streichung bereits am 17.07.1990 gibt es als Beleg lediglich einen Protokollauszug "Pariser Texte", der doch nun nicht einmal mit viel Phantasie auch nur annähernd eine Aussage zur Streichung von Art. 23 unterstützt.

Über die Auswirkungen dieser 23er-Streichung habe ich überhaupt nichts gesagt, also bitte mir hierzu nichts in den Mund legen.

Krascher

Beiträge: 1096

maahks
» 06.07.09 14:21 «              Beitrag melden


Besatzerfeind:]

Ein klein wenig Präzision würde der Diskussion vielleicht nicht schaden. Es geht mir ausschließlich um ein unangreifbares Datum dieser Streichung von Art. 23 GG!!! Für meine These, es sei der 29.09.1990, gibt es einen zweifelsfreien Beleg: den im BGBl am 28.09.1990 nach normalem BRD-üblichen parlamentarischen Verfahren veröffentlichten Einigungsvertrag, Kapitel II Art. 4 Nr.2, denn da steht eineindeutig:

"Artikel 23 wird aufgehoben."


Stimmt: WO ist die Präzision ?

Besatzungsstatut 10. April 1949, Absatz 5:
Jede Änderung des Grundgesetzes bedarf vor ihrem Inkrafttreten der ausdrücklichen Genehmigung der Besatzungsbehörden.
Länderverfassungen, Änderungen dieser Verfassungen, alle sonstige Gesetzgebung und alle Abkommen zwischen dem Bund und ausländischen Regierungen treten 21 Tage nach ihrem amtlichen Eingang bei den Besatzungsbehörden in Kraft, es sei denn, dass diese sie vorher vorläufig oder endgültig ablehnen.
_____________________________________________________

Was ist also dem lustigen Eintrag ins BGBl vorausgegangen ? - Richtig, die Anweisung der Alliierten. Nach Vorlage der Protokolle ist diese Anweisung am 17.7. erfolgt.

Ob das jetzt nach "BRD-notariellen"-Gesichtspunkten ein Nachweis ist oder nicht, darf jeder für sich selbst entscheiden; die anderen Tage scheiden aus.

Für die These der Streichung bereits am 17.07.1990 gibt es als Beleg lediglich einen Protokollauszug "Pariser Texte", der doch nun nicht einmal mit viel Phantasie auch nur annähernd eine Aussage zur Streichung von Art. 23 unterstützt.

Über die Auswirkungen dieser 23er-Streichung habe ich überhaupt nichts gesagt, also bitte mir hierzu nichts in den Mund legen.


Dann ist das Thema ja erledigt. - Jetzt wieder zum Strang-Thema !

Audiatur et altera pars

Zuletzt bearbeitet: 06.07.09 14:33 von Krascher
Frischling

Beiträge: 198

» 06.07.09 17:33 «              Beitrag melden



Hier ist noch eine Quelle zum Artikel 23 GG, damit der Sack nun zu ist:


BRD muß polnische Westgrenze vertraglich anerkennen und Artikel 23 aus Grundgesetz streichen.

http://www.2plus4.de/chronik.php3?date_value=17.07.90&sort=001-011


17. Juli 1990
Paris - Zwei-plus-Vier Außenministerkonferenz
Für Schewardnadse ist die Blockbildung beendet mit der Aufhebung der Vier Mächte Rechte nach der Wiedervereinigung. DDR gegen Kaukasus Ergebnis , wollen keine NATO Truppen auf ihrem Gebiet und nuklearwaffenfreies Deutschland.
BRD muß polnische Westgrenze vertraglich anerkennen und Artikel 23 aus Grundgesetz streichen. (180-181)
Eins plus Vier " . . . waren Anspruch und Aufgabe einer eigenständigen Außenpolitik der abtretenden DDR beendet".(199).
Quelle: Elbe 180-181; 199


Gruß Frischling



Frischling

Beiträge: 198

» 06.07.09 17:46 «              Beitrag melden



Hier ist die Entscheidung BGHSt 42, 113

http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/95/gsst-2-95.php3

Weitere BGH-Entscheidungen gibt es ---> HIER !!!

Gruß Frischling


Frischling

Beiträge: 198

» 06.07.09 17:58 «              Beitrag melden


Hier gibt es noch eine Entscheidung des VGH-Kassel:

http://web1.justiz.hessen.de/migration/rechtsp.nsf/bynoteid/429C9C0C083104AEC1256E4A003F45BF?Opendocument


Spruchkörper: VGH-Kassel
Aktenzeichen*: OS V 13/60


1. Das SHAEF-Gesetz (Militärregierungsgesetz) Nr. 52, die allgemeine Vorschrift Nr. 2 zur Durchführung des Gesetzes Nr. 52 und das Kontrollratsgesetz Nr. 9 bewirkten Beschlagnahme und Kontrolle des gesamten Vermögens der IG-Farbenindustrie AG und deren Tochtergesellschaften, also nur die vorübergehende Entziehung der den Eigentümers zustehenden Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis, nicht dagegen eine endgültige Entziehung des Eigentums, eine Enteignung. 2. Der gezielte, nicht unter den Begriff des Besatzungsschadens fallende Schaden im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1, 4 und 6 BesAbgeltG ist daher nur der unmittelbar aus der Beschlagnahme entstandene Schaden, nicht jedoch der Sachschaden an den unter Kontrolle gestellten Vermögensgegenständen. Dieser Sachschaden kann ein abgeltungsfähiger Unrechtsschaden sein. 3. Auf irreguläre Eigentumsrequisition ist § 12 BesAbgeltG nicht anzuwenden. vorgehend: VG Frankfurt/Main, U. v. 08.01.1960 - VI/V 959/59 -


Gruß Frischling



Frischling

Beiträge: 198

» 06.07.09 18:06 «              Beitrag melden



So und wem das noch nicht reicht, sollte in die Bibliothek gehen und ein paar ---> BÜCHER ausleihen und lesen.

Gruß Frischling




camper

Beiträge: 11

» 07.07.09 02:16 «              Beitrag melden


Nabend beisammen,

hier habe ich etwas zur Ostgrenze, Wiedervereinigung und zum "Friedensvertrag"

wer es anschauen will, hier der Link:

Diese Seite ist aus dem Buch: Dokumente aus dem Kanzleramt

Hier der Link zum Buch

Wer sich das Buch kaufen möchte, bitte die 1500 Seiten einscannen und mir schicken...


Besatzerfeind

Beiträge: 28

» 07.07.09 14:02 «              Beitrag melden


Frischling:
BRD muß polnische Westgrenze vertraglich anerkennen und Artikel 23 aus Grundgesetz streichen.

http://www.2plus4.de/chronik.php3?date_value=17.07.90&sort=001-011


Lieber Frischling,

In der zusammenfassenden Übersicht dieser Internetseite mag das so stehen, aber wer GENAU in das Protokoll schaut, findet dort exakt zu diesem Punkt lediglich folgende ausführliche Passage:

"Die sechs Außenminister erklärten sich mit der polnischen Forderung einverstanden, daß in der Verfassung des vereinten Deutschlands der Hinweis auf die deutsche Einheit nach der Präambel und die Beitrittsmöglichkeit nach Art. 23 nicht mehr enthalten sein sollte."

Wer diesen Protokollsatz mit "BRD muss Art. 23 aus Grundgesetz streichen" zusammenfaßt, muss wohl was an den Augen haben. Die fettgedruckten Überschriften in der verlinkten Chronik sind übrigens kein Bestandteil der Protokolle, sondern nur eine private einleitende Zusammenfassung des nachfolgenden Inhaltes durch den Seitenautor.

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