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Thema: SHAEF Gesetz und Gerichte
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Krascher
Beiträge: 1096
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» 04.07.09 23:58 « |
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Besatzerfeind:
Swawa:
So
Besatzerfeind. Da du ja nun einiges anzweifelst, vergeude nicht deine
Zeit mit sinnlosen Widersprüchen, sondern belehre uns nach deinen
Wissen das es anders ist, aber bitte mit sattelfesten Argumenten. Wenn
nicht, bitte ich dich hier im Forum keine unnötige Unruhe zu erzeugen.
Nach deiner Ausdrucksweise zu Urteilen bist du kein Dummi. Wenn du dich
schon Besatzerfeind nennst, dann spiele hier nicht den Pseudo
Intellektuellen sondern lege die Karten auf den Tisch und komme mit
Argumenten.
Hallo Swawa,
wer immer behauptet, Art. 23 GG sei am 17.07.1990 bereits gestrichen
worden, der soll das bitteschön belegen. Der Ausschnitt aus den Pariser
Texten enthält eine eindeutige Aussage zu einem völlig anderem Thema
als der Streichung von Art. 23. Wer behauptet, der muss belegen und
nicht, wer die unbelegte Behauptung bezweifelt!
Mir geht es nicht darum, ein Forum in Unruhe zu versetzen, sondern
darum, die Rechtsargumentationen dadurch zu stärken, dass unbelegte
Behauptungen (somit gleichsam Fehler) aufgespürt werden, damit die
Schreiben wasserfest werden und eben nicht einfach wegen eines
unbelegten Details erfolgreich angegriffen werden können. Dankeschön,
dafür werde ich nun angegriffen, das ist doch grotesk.
Von welcher Argumentation sprichst du ?
Audiatur et altera pars
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Swawa
Beiträge: 231
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» 05.07.09 14:24 « |
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Hallo Krascher u. Besatzerfeind.
Besatzerfeind, ich möchte dich wirklich nicht angreifen, denn ein jeder
hat seine freie Meinung nach Art: 5 GG. Meine Meinung ist, dass man
sich nicht Meinungsmäßig die Köpfe einhaut und seiten lange Kommentare
von sich gibt (egal wer) sondern wenn man meint es genauer zu Wissen,
es auf den Punkt zu bringen. Wir sitzen doch alle in der gleichen
Schei..., also sollten wir auch versuchen mit gegenseitiger Hilfe
daraus zu kommen. Wenn du z.B. schreibst das GG ist nicht außer Kraft
gesetzt, dann komme doch gleich mit Fakten und sage warum es nicht so
ist.
Krascher, du fragst welche Argumente. Oben habe ich schon eines
erwähnt. Dann wie folgt:
Das Bundesverfassungsgericht hat 1973 in einem Urteil festgestellt: Die
BRD beschränkt ihre staatliche Hoheit auf das GG, fühlt sich aber auch
verantwortlich für ganz Deutschland. Da ist schon mal ein Fehler
enthalten, da nicht alle Teile Deutschlands zur BRD gehörten, daher ist
der zweite Absatz ein Witz. Dann die Aufhebung des Art: 23 GG am
17-07-1990 und somit am 18-07-1990 das Ende der BRD. Wenn sich die BRD
mit ihre staatliche Hoheit auf das GG beschränkt kann es nach meiner
Meinung auch keine Gültigkeit mit ihren Geltungsbereichen haben.
Andererseitz muß ich Besatzerfeind Recht geben, wo steht geschrieben
dass das gesamte GG wirklich aufgehoben worden ist und keine Gültigkeit
mehr hat. Das meine ich mit Argumenten oder Fakten. Gruß swawa.
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Krascher
Beiträge: 1096
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» 05.07.09 14:40 « |
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=Swawa:
Das Bundesverfassungsgericht hat 1973 in einem Urteil festgestellt: Die
BRD beschränkt ihre staatliche Hoheit auf das GG, fühlt sich aber auch
verantwortlich für ganz Deutschland. Da ist schon mal ein Fehler
enthalten, da nicht alle Teile Deutschlands zur BRD gehörten, daher ist
der zweite Absatz ein Witz. Dann die Aufhebung des Art: 23 GG am
17-07-1990 und somit am 18-07-1990 das Ende der BRD. Wenn sich die BRD
mit ihre staatliche Hoheit auf das GG beschränkt kann es nach meiner
Meinung auch keine Gültigkeit mit ihren Geltungsbereichen haben.
Andererseitz muß ich Besatzerfeind Recht geben, wo steht geschrieben
dass das gesamte GG wirklich aufgehoben worden ist und keine Gültigkeit
mehr hat. Das meine ich mit Argumenten oder Fakten. Gruß swawa.
a) die BRD ist seit 1949 ein alliiertes Besatzkonstrukt auf einem Teile
Deutschlands (=Deutsches Reich in den Grenzen vom 31.12.1937), ist
NICHT Deutschland, auch nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches.
Einfach nur ein Stückchen Verwaltungseinheit auf einem TEILE
Deutschlands, was allerdings "wie ein Staat aussieht".
b) alle was die BRD oder die sog. BRD-Regierung macht, macht/darf es
nur unter Alliierter AnweisungU/Verfügung/Anordnung
c) wenn also per 29.9. im BGBl die Streichung von Art. 23 a.F. [dürfen
wir im "Rahmen" dieser Betrachtung die Streichung des Geltungsbereiches
eines Gesetzes als Streichung des Gesetzes selbst als Voraussetzung
annehmen, oder müssen wir das auch noch erneut wieder einmal
"betrachten" ?] "veröffentlicht" worden ist, dann ist das ja nur die
sog. "rechtsverbindliche" Veröffentlichung, wenn die BRD denn ein Staat
wäre.
Im Vorwege ist somit also eine Alliierte Verfügung (mal die
Kommentierungen zu Art. 23, 25, 131, 139 heranziehen !) vorausgegangen.
- Bis hierhin etwas "strittig" oder einfach und klar ?
d) jetzt geht es offensichtlich darum, dass ein "Beweis" erfordert
wird, dass dieses am 17.7. in Paris durch Herrn Baker geschehen ist.
Die Veröffentlichungen der Protokollteile sprechen dafür und alle
Kausalketten weisen darauf hin.
Fakt ist, dass diese Verfügung von alliierter Seite vor dem 29.9.
erfolgte.
Jetzt kommen die "ganz Schlauen" daher und "verlangen" die notariell
beglaubigte Kopie dafür, dass der Dieb tatsächlich der Dieb ist.
Ich glaube nicht, dass der Dieb ein Dieb wäre, sollte eine derart
ausgeprägte Dummheit vorliegen.
Besatzerfeind hat die Möglichkeit sich hier zu erklären, denn behaupten
zu wollen, wie es angeblich nicht war, ist einfach. Er darf erklären,
wie es war !
_____________________________________________
Anmerkung: das ist hier kein Streichelzoo und die BRD nicht der gute
Onkel Zoo-Direktor. Also erwartet hier keine Bonbon-Tüte mit dem
Eintritts-Billet in die Realität !
Audiatur et altera pars
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Diddi
Beiträge: 35
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» 05.07.09 20:22 « |
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Hallo Besatzerfeind,
ich denke auch Krascher hat Recht.
Offenkundige Tatsache ist, der Art. 23 GG war der Geltungsbereich des
GG und er wurde zum 29.09.1990 abgeschafft.
Ohne ein räumlichen Geltungsbereich ist jedes Gesetz nichtig.
Aber noch interessanter finde den Spruch von den anerkannten
Staatsrechtler Prof. Hans Herbert von Arnim:
Jeder Deutsche hat die Freiheit, Gesetzen zu
gehorchen, denen er niemals zugestimmt hat;
er darf die Erhabenheit des Grundgesetzes bewundern, dessen Geltung er
nie legitimiert hat;
er ist frei, Politikern zu huldigen; die kein Bürger je gewählt hat,
und sie üppig zu versorgen – mit seinen Steuergeldern, über deren
Verwendung er niemals befragt wurde. Insgesamt sind Staat und Politik
in einem Zustand, von dem nur noch Berufsoptimisten oder Heuchler
behaupten können, er sei aus dem Willen der Bürger hervorgegangen.
Gruß Diddi
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Krascher
Beiträge: 1096
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» 06.07.09 14:21 « |
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Besatzerfeind:]
Ein klein wenig Präzision würde der Diskussion vielleicht nicht
schaden. Es geht mir ausschließlich um ein unangreifbares Datum dieser
Streichung von Art. 23 GG!!! Für meine These, es sei der 29.09.1990,
gibt es einen zweifelsfreien Beleg: den im BGBl am 28.09.1990 nach
normalem BRD-üblichen parlamentarischen Verfahren veröffentlichten
Einigungsvertrag, Kapitel II Art. 4 Nr.2, denn da steht eineindeutig:
"Artikel 23 wird aufgehoben."
Stimmt: WO ist die Präzision ?
Besatzungsstatut 10. April 1949, Absatz 5:
Jede Änderung des Grundgesetzes bedarf vor ihrem Inkrafttreten der
ausdrücklichen Genehmigung der Besatzungsbehörden.
Länderverfassungen, Änderungen dieser Verfassungen, alle sonstige
Gesetzgebung und alle Abkommen zwischen dem Bund und ausländischen
Regierungen treten 21 Tage nach ihrem amtlichen Eingang bei den
Besatzungsbehörden in Kraft, es sei denn, dass diese sie vorher
vorläufig oder endgültig ablehnen.
_____________________________________________________
Was ist also dem lustigen Eintrag ins BGBl vorausgegangen ? - Richtig,
die Anweisung der Alliierten. Nach Vorlage der Protokolle ist diese
Anweisung am 17.7. erfolgt.
Ob das jetzt nach "BRD-notariellen"-Gesichtspunkten ein Nachweis ist
oder nicht, darf jeder für sich selbst entscheiden; die anderen Tage
scheiden aus.
Für die These der
Streichung bereits am 17.07.1990
gibt es als Beleg lediglich einen Protokollauszug "Pariser Texte", der
doch nun nicht einmal mit viel Phantasie auch nur annähernd eine
Aussage zur Streichung von Art. 23 unterstützt.
Über die Auswirkungen dieser 23er-Streichung habe ich überhaupt nichts
gesagt, also bitte mir hierzu nichts in den Mund legen.
Dann ist das Thema ja erledigt. - Jetzt wieder zum Strang-Thema
!
Audiatur et altera pars
Zuletzt bearbeitet: 06.07.09 14:33 von Krascher
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