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Autor
Thema: SHAEF Gesetz und Gerichte
Krascher

Beiträge: 1096

maahks
» 03.07.09 11:35 «              Beitrag melden


Besatzerfeind:
Mein Reden. Das ist alles durchsichtige Desinformation, um diejenigen, die wirklich um Recht und Gesetz kämpfen, zu diskreditieren. Genau wie die Legende um den 17.07.1990, an dem angeblich das Grundgesetz "erloschen" sein soll auf Verfügung des Besatzervertreters James Baker in Paris. Solange solche wirren Rechtslegenden herumschwirren, ist es sehr leicht, die ansonsten wertvolle und harte Arbeit anzugreifen und als Rechtsspinnerei lächerlich zumachen. Ich würde das mal so deutlich klarstellen wie andere Wichtigkeiten hier auch.


Netter Versuch, Besatzerfeind. Deine Syntax und der Satzbau erinnern an saarländische Problemfälle.

Audiatur et altera pars
Swawa

Beiträge: 231

» 03.07.09 11:37 «              Beitrag melden


Hallo Leute,

ich habe eben den Bericht von Besatzerfeind gelesen und den von sapere82. Ich möchte wissen ob das seine Richtigkeit hat, ansonsten sind wir in der Tat angreifbar und machen uns lächerlich. gruß swawa

Bitte die 37 Punkte lesen.
Krascher als MOD.



Zuletzt bearbeitet: 03.07.09 13:46 von Krascher
Bulli

Beiträge: 104

» 03.07.09 11:45 «              Beitrag melden


Vielleicht haben hier mit einem Fachmaf ähhh Fachmann zu tun.

vonRoit

Beiträge: 2405

» 03.07.09 13:46 «              Beitrag melden


Ja Swawa, es knickt nicht nur der Strohhalm im Wind, sondern auch jeder Michel, bei einem Geruch, verzeihung Gerücht!

Die vierte Konferenz von 6 im Ganzen hat statt gefunden und zwar in Paris am 17.07.1990, hierfür gibt es ein Protokoll.

Sogar ein Sitzungsprotokoll inklusive Inhalt, doch gut aufgepasst krascherle und Bulli, habe diesen "Besatzerfeind" schon länger im Hühnerauge!

Ein Teil dieses Protokolls wurde auch schon hier im Forum veröffentlicht!

Wir wissen auch das sich ein impotenter Windelträger in diesem Forum herumtreiben soll, doch es ist Sommer und ich kann nicht auf jeden Scheißhaufen achten und ob sich dort eine Schmeisfliege drauf setzt.

Und noch etwas; versuchen tun die Hunde.......


Zuletzt bearbeitet: 03.07.09 13:57 von Administrator
sapereaude82

Beiträge: 99

» 03.07.09 15:53 «              Beitrag melden


selbst wenn der 17.7. nicht wäre, gäbe es im übrigen immer noch genügend gründe, weshalb das gg keine verfassung ist bzw. gar nicht gilt. aber das mit 60 jahre und keiner besitzt eigentum ist jedoch blödsinn.

Besatzerfeind

Beiträge: 28

» 03.07.09 15:59 «              Beitrag melden


Krascher:
Netter Versuch, Besatzerfeind. Deine Syntax und der Satzbau erinnern an saarländische Problemfälle.


Geht das schon wieder los! Der einzige saarländische Problemfall, der mir spontan einfällt, heißt Erich Honecker. Aber im Ernst, Unterstellungen helfen weder dir noch mir, weder Hühneraugen, Hunden noch Schmeisfliegen. Ich bin ein normaler Bürger, der an euren Themen interessiert ist, kein Spitzel, kein U-Boot, kein Troll, kein Fake. Ich habe halt nur eine EIGENE MEINUNG und auch eine eigene Syntax, was den Satzbau ja mit einschließt.

Ich kenne kein Protokoll der Außenminister-Konferenz am 17.07.1990, aus dem eine Streichung von Art. 23 GG seitens Baker eindeutig hervorgeht. Punkt. Wenn ein solches existieren sollte, einfach her damit! Butter bei die Fische bitte - und ebenso bitte Schluss mit diesen unsachlichen Unterstellungen. Danke.

Krascher

Beiträge: 1096

maahks
» 03.07.09 16:09 «              Beitrag melden


sapereaude82:
selbst wenn der 17.7. nicht wäre, gäbe es im übrigen immer noch genügend gründe, weshalb das gg keine verfassung ist bzw. gar nicht gilt. aber das mit 60 jahre und keiner besitzt eigentum ist jedoch blödsinn.


Richtig.

Wir halten fest (fiktiv): der Nachweis der Streichung durch Baker ist hier jetzt nicht verifizierbar.

Und nu ? Noch vor Veröffentlichung im BGBl sind die offiziellen GG´s mit Streichung Art.23 GG gedruckt worden (Stand Okt. 1990).

Wer hat wann gestrichen ? - Der Bundestag nicht. Denn er kann und darf nicht aufgrund des alliierten Vorbehaltes.

Wollen wir uns im Kreise drehen ? - Mich interessiert hier die "Reaktion" einiger, deshalb "spielen" wir noch ein wenig.

Audiatur et altera pars
Swawa

Beiträge: 231

» 03.07.09 17:50 «              Beitrag melden


hallo vonRoit,

ich knicke nicht ein. Mir ist das alles bekannt. Eigentlich wollte ich von Besatzerfeind ein standfestes Argument geliefert bekommen warum das Grundgesetz am 17-07-1990 nicht erloschen ist. Und wenn das eine Rechtslegende ist, dann soll er das doch mal widerlegen und nicht drum herum reden.

So Besatzerfeind. Da du ja nun einiges anzweifelst, vergeude nicht deine Zeit mit sinnlosen Widersprüchen, sondern belehre uns nach deinen Wissen das es anders ist, aber bitte mit sattelfesten Argumenten. Wenn nicht, bitte ich dich hier im Forum keine unnötige Unruhe zu erzeugen. Nach deiner Ausdrucksweise zu Urteilen bist du kein Dummi. Wenn du dich schon Besatzerfeind nennst, dann spiele hier nicht den Pseudo Intellektuellen sondern lege die Karten auf den Tisch und komme mit Argumenten.

Diddi

Beiträge: 35

» 03.07.09 18:04 «              Beitrag melden


Hallo Besatzerfeind,

Tatsache ist das der Art. 23 GG am 29.09.1990 mit Bekanntgabe im BGBl erloschen war.

Laut Volkskammer Beschluss sollten die neuen Bundesländer den Art. 23 GG zum 03.10.1990 beigetreten.

Hier klicken

Wie können die neuen Bundesländer am 03.10.1990 nach Art. 23 GG beigetreten sein, wenn dieser zu diesem Zeitpunk erloschen war?

Und hier noch ein Dokument zu Grenzfragen.

Hier Klicken

Gruß Diddi

Swawa

Beiträge: 231

» 03.07.09 21:18 «              Beitrag melden


hallo Diddi,

Pariser Text: Lese dir mal den Art:4 richtig durch, ich habe ihn mindestens 20 mal gelesen. gruß swawa

Diddi

Beiträge: 35

» 04.07.09 10:31 «              Beitrag melden


Hallo swawa,

ich hatte mich natürlich mit dieser Frage an einigen Volkszertreter gewandt. Ich bekam nur eine Antwort:

Bekanntlich wurde der Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes beschlossen. Die drei genannten Ausgangspunkte spielen dafür keine Rolle. Der Art. 23 GG musste abgeschafft werden, damit es keine weiteren Beitritte geben kann. Die Abschaffung erfolgte aber erst, nachdem der Beitritt der DDR bereits beschlossen war.

Gruß Diddi

Besatzerfeind

Beiträge: 28

» 04.07.09 12:52 «              Beitrag melden


Swawa:
So Besatzerfeind. Da du ja nun einiges anzweifelst, vergeude nicht deine Zeit mit sinnlosen Widersprüchen, sondern belehre uns nach deinen Wissen das es anders ist, aber bitte mit sattelfesten Argumenten. Wenn nicht, bitte ich dich hier im Forum keine unnötige Unruhe zu erzeugen. Nach deiner Ausdrucksweise zu Urteilen bist du kein Dummi. Wenn du dich schon Besatzerfeind nennst, dann spiele hier nicht den Pseudo Intellektuellen sondern lege die Karten auf den Tisch und komme mit Argumenten.


Hallo Swawa,

wer immer behauptet, Art. 23 GG sei am 17.07.1990 bereits gestrichen worden, der soll das bitteschön belegen. Der Ausschnitt aus den Pariser Texten enthält eine eindeutige Aussage zu einem völlig anderem Thema als der Streichung von Art. 23. Wer behauptet, der muss belegen und nicht, wer die unbelegte Behauptung bezweifelt!

Mir geht es nicht darum, ein Forum in Unruhe zu versetzen, sondern darum, die Rechtsargumentationen dadurch zu stärken, dass unbelegte Behauptungen (somit gleichsam Fehler) aufgespürt werden, damit die Schreiben wasserfest werden und eben nicht einfach wegen eines unbelegten Details erfolgreich angegriffen werden können. Dankeschön, dafür werde ich nun angegriffen, das ist doch grotesk.

Bulli

Beiträge: 104

» 04.07.09 22:00 «              Beitrag melden


Selbst die brDvD gibt die Streichung des Art. 23 vor dem 3.10.1990 zu:

Hessisches FG 12.12.2002, 1 K 2474/02 §§:[GG] Art. 23 Abs. 2, Art. 116 SIS 03 26 15

"Dem Kläger ist insoweit zwar zuzugeben, dass Art. 23 GG a.F. - wohl aus Ausfluss der Eilbedürftigkeit und Hektik des Wiedervereinigungsprozesses - durch das nach Art. 10 Abs. 1 am Tage nach der Verkündung, mithin am 29.9.1990, in Kraft getretenen Zustimmungsgesetz zum Einigungsvertrag aufgehoben worden und folglich bei Wirksamwerden des Beitritts am 3.10.1990 nicht mehr in Geltung gewesen ist. Dies wird aber zu Recht als rechtlich unerheblich angesehen."


Natürlich hat das FG, was wunder, hier mal wieder kräftig umgelogen und fehlinterpretiert.
Wie sagt das Gericht „rechtlich als unerheblich angesehen“. Man stelle sich vor, sie wollen bei einem Finanzamt eine Steuervergünstigung auf Grund eines vorher bereits gelöschten Steuergesetzparagraphen geltend machen.
Dann viel Spaß bei der Durchsetzung am besten auch mit der Begründung, Finanzamt sollte doch bitte die Streichung als „rechtlich unerheblich ansehen“. Sie könnten das beliebig auf andere Gesetze und Bereiche ausdehnen, vorher gelöscht ist vorher gelöscht dabei ist es unerheblich, ob aus Eile oder aus Dummheit.

Das mal nur als Beispiel.


joku

Beiträge: 130

» 04.07.09 23:31 «              Beitrag melden


Wieder mal Werbung auf allen Strängen.
Das nervt!!!

Gruß an alle

joku


Krascher

Beiträge: 1096

maahks
» 04.07.09 23:45 «              Beitrag melden


joku:
Wieder mal Werbung auf allen Strängen.
Das nervt!!!

Gruß an alle

joku


Wird abgestellt.

Audiatur et altera pars

Zuletzt bearbeitet: 05.07.09 14:55 von Krascher
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