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                   Thema: SHAEF Gesetz und Gerichte 
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                         Besatzerfeind
                         
                         
                        Beiträge: 28 
                        
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» 03.07.09 15:59 «   | 
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                        Krascher: 
                        Netter Versuch, Besatzerfeind. Deine
Syntax und der Satzbau erinnern an saarländische Problemfälle. 
                         
                         
Geht das schon wieder los! Der einzige saarländische Problemfall, der
mir spontan einfällt, heißt Erich Honecker. Aber im Ernst,
Unterstellungen helfen weder dir noch mir, weder Hühneraugen, Hunden
noch Schmeisfliegen. Ich bin ein normaler Bürger, der an euren Themen
interessiert ist, kein Spitzel, kein U-Boot, kein Troll, kein Fake. Ich
habe halt nur eine EIGENE MEINUNG und auch eine eigene Syntax, was den
Satzbau ja mit einschließt. 
                         
Ich kenne kein Protokoll der Außenminister-Konferenz am 17.07.1990, aus
dem eine Streichung von Art. 23 GG seitens Baker eindeutig hervorgeht.
Punkt. Wenn ein solches existieren sollte, einfach her damit! Butter
bei die Fische bitte - und ebenso bitte Schluss mit diesen unsachlichen
Unterstellungen. Danke. 
                         
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                         Besatzerfeind
                         
                         
                        Beiträge: 28 
                        
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» 04.07.09 12:52 «   | 
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                        Swawa: 
So
Besatzerfeind. Da du ja nun einiges anzweifelst, vergeude nicht deine
Zeit mit sinnlosen Widersprüchen, sondern belehre uns nach deinen
Wissen das es anders ist, aber bitte mit sattelfesten Argumenten. Wenn
nicht, bitte ich dich hier im Forum keine unnötige Unruhe zu erzeugen.
Nach deiner Ausdrucksweise zu Urteilen bist du kein Dummi. Wenn du dich
schon Besatzerfeind nennst, dann spiele hier nicht den Pseudo
Intellektuellen sondern lege die Karten auf den Tisch und komme mit
Argumenten. 
                         
                         
Hallo Swawa, 
                         
wer immer behauptet, Art. 23 GG sei am 17.07.1990 bereits gestrichen
worden, der soll das bitteschön belegen. Der Ausschnitt aus den Pariser
Texten enthält eine eindeutige Aussage zu einem völlig anderem Thema
als der Streichung von Art. 23. Wer behauptet, der muss belegen und
nicht, wer die unbelegte Behauptung bezweifelt!  
                         
Mir geht es nicht darum, ein Forum in Unruhe zu versetzen, sondern
darum, die Rechtsargumentationen dadurch zu stärken, dass unbelegte
Behauptungen (somit gleichsam Fehler) aufgespürt werden, damit die
Schreiben wasserfest werden und eben nicht einfach wegen eines
unbelegten Details erfolgreich angegriffen werden können. Dankeschön,
dafür werde ich nun angegriffen, das ist doch grotesk.  
                         
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                         Bulli
                         
                         
                        Beiträge: 104 
                        
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» 04.07.09 22:00 «   | 
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Selbst die brDvD gibt die Streichung des Art. 23 vor dem
3.10.1990 zu: 
                         
Hessisches FG 12.12.2002, 1 K 2474/02 §§:[GG] Art. 23 Abs. 2, Art. 116
SIS 03 26 15  
                         
                        "Dem Kläger ist insoweit
zwar zuzugeben, dass Art.
23 GG a.F. - wohl aus Ausfluss der Eilbedürftigkeit und Hektik des
Wiedervereinigungsprozesses - durch das nach Art. 10 Abs. 1 am Tage
nach der Verkündung, mithin am 29.9.1990, in Kraft getretenen
Zustimmungsgesetz zum Einigungsvertrag aufgehoben worden und folglich
bei Wirksamwerden des Beitritts am 3.10.1990 nicht mehr in Geltung
gewesen ist. Dies wird aber zu Recht als rechtlich unerheblich
angesehen." 
                         
                         
Natürlich hat das FG, was wunder, hier mal wieder kräftig umgelogen und
fehlinterpretiert. 
Wie sagt das Gericht „rechtlich als unerheblich angesehen“. Man stelle
sich vor, sie wollen bei einem Finanzamt eine Steuervergünstigung auf
Grund eines vorher bereits gelöschten Steuergesetzparagraphen geltend
machen.  
Dann viel Spaß bei der Durchsetzung am besten auch mit der Begründung,
Finanzamt sollte doch bitte die Streichung als „rechtlich unerheblich
ansehen“. Sie könnten das beliebig auf andere Gesetze und Bereiche
ausdehnen, vorher gelöscht ist vorher gelöscht dabei ist es
unerheblich, ob aus Eile oder aus Dummheit.  
                         
Das mal nur als Beispiel. 
                         
                         
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                         Krascher
                         
                         
                        Beiträge: 1096 
                        
                         | 
                         
» 04.07.09 23:45 «   | 
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                        joku:
Wieder mal Werbung auf allen Strängen. 
Das nervt!!!
                         
Gruß an alle 
                         
joku     
                         
                         
Wird abgestellt. 
                         
                        Audiatur et altera pars 
                         
Zuletzt bearbeitet: 05.07.09 14:55 von Krascher 
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