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                  | Autor | 
                  
                   Thema: SHAEF Gesetz und Gerichte 
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                         Krascher
                         
                         
                        Beiträge: 1096 
                        
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» 23.06.09 01:56 «   | 
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                        BvB:
                        Würd mich auch
interessieren, woher der soviel weiß. 
Krascher als MOD 
                        
                        
                        ???
                        
Das ist doch jetzt wohl nicht Ihr  ERNST? Wissen Sie nicht wer
sein Vater war?
                         
Gruß 
BvB
                        
                          
                         
Na, jetzt bin ich zu morgentlicher Stunde gar arg neugierig. -
Allerdings denke ich nicht an seinen "Vater", sondern an die Menschen,
die ihm das beigebracht haben. - War im Sommer 2008, wenn ich mich
recht entsinne ! 
                         
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                         vonRoit
                         
                         
                        Beiträge: 2405 
                        
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» 23.06.09 03:30 «   | 
                                           | 
                       
                      
                        
                        
  
                         @ BvB 
                         
Beitrag 00.34 Uhr. 
                         
Da hat er aber etwas in den falschen Hals bekommen, oder auch falsch
aus dem Unterricht von uns interpretiert. 
                         
Das ist die Gefahr beim mischen mit angeblichen Fakten anderer
Editoren, die haltlos und ohne jedwede Grundlage sind. 
                         
Und auch das weis die IPD, wenn man mit falschem Sachvortrag, sei es
rechtlich, gerichtlich , formel oder materiel, glücklich durch eine
Verhandlung schlittert, weil der Richter Panik bekommt, ist das zwar
ein Erfolg, doch kein Grund zur Freude. 
Der nächste Richter, abgeklärt und abgebrüht, brettert ihn einfach weg,
weil der Sachvortrag nicht stimmt. 
                         
Es ist darauf zu achten, das alles stimmt, von der Norm bis zu dem
Sachvortrag bezüglich der SHEAF - Gesetze. 
                         
Ich will hierzu keinerlei großes Fass aufmachen, doch nun steht es hier
im Forum und wird wahrscheinlich auch so weiter getragen, was
verherrende Folgen haben kann. 
                         
Es gibt überhaupt keinen fest gesetzten Zeitraum einer Besatzungszeit,
daher auch keinerlei Frist für den Besetzenden.  
In der Haager Landkriegsordnung steht, " in einem angemessenen
Zeitraum" was nur eine Richtlinie für den Besetzenden darstellt bzw.
darstellen soll, diesen aber nicht auf einen Zeitraum verpflichtet. 
In der Regel war das Maß vergangener Besatzerzeiten und deren Dauer in
anderen Ländern maßgebend, so lag eine Besetzung immer zwischen 5. - 7.
Jahren , mehr nicht. 
                         
Das hätten die Völkerrechtsverletzer auch als Maßstab verwenden sollen,
doch sie haben es nicht getan. 
                         
Ein Jurist mit den richtigen Nervensträngen, hätte ihn da schon aus
gezählt und vor dem Publikum lächerlich gemacht. 
                         
Damit wäre alles gelaufen! 
                         
Das weis die IPD z.B. sehr genau, auch kennt die IPD das Besatzerrecht
(SHEAF),die Haager Landkriegsordnung (HLKO), das Reichsrecht , das
Grundgesetz, das GVG , das BGB, das MRK und und und.... 
                         
Daher bekommen die BRdvD ler es auch gleich richtig, schlüssig und ohne
Umstände serviert.  
                         
                         
                         
                         
Zuletzt bearbeitet: 23.06.09 03:50 von Administrator 
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                         Besatzerfeind
                         
                         
                        Beiträge: 28 
                        
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» 23.06.09 16:18 «   | 
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                        vonRoit: 
                        Das
ist die Gefahr beim mischen mit angeblichen Fakten anderer Editoren,
die haltlos und ohne jedwede Grundlage sind. Und auch das weis die IPD,
wenn man mit falschem Sachvortrag, sei es rechtlich, gerichtlich ,
formel oder materiel, glücklich durch eine Verhandlung schlittert, weil
der Richter Panik bekommt, ist das zwar ein Erfolg, doch kein Grund zur
Freude. 
Der nächste Richter, abgeklärt und abgebrüht, brettert ihn einfach weg,
weil der Sachvortrag nicht stimmt. Es ist darauf zu achten, das alles
stimmt, von der Norm bis zu dem Sachvortrag bezüglich der SHEAF -
Gesetze. 
                         
                         
Das spricht mir aus der Seele! Der Sachvortrag muss unbedingt
wasserdicht sein!!! Was behauptet wird, muss stichhaltig nachgewiesen
werden.  
                         
                        Der_Dipl_Ing: 
@Besatzerfeind 
Die 60 Jahre stehen nicht in der HLKO, sondern in den Wiener
Konventionen! 
                         
                         
                         
Welche der zahlreichen Wiener Übereinkommen meinst du? Die Wiener
Konvention über das Recht der Verträge von 1969 vielleicht? Wo genau
steht denn dort etwas von 60 Jahren maximaler Besatzungszeit? Ich
konnte in keinem Wiener Übereinkommen eine solche Regelung finden.
Zudem ergäbe sich beim Rückgriff auf Völkergewohnheitsrecht bei
Verträgen nach 1945 ein Problem bei der rückwirkenden Anwendung.  
                         
Hieb- und stichfeste Belege für den Sachvortrag, genau das habe ich in
meinen Beiträgen, auch wenn es mancher für Zeitverschwendung hält,
versucht darzustellen, ob nun bei den "60 Jahren", beim "17.07.90" oder
auch bei der Anwendung des GG ohne räumlichen Geltungsbereich. Es kann
vielleicht manchmal hilfreich sein, leicht durch das System angreifbare
Argumente für den Sachvortrag aufzuspüren und zu thematisieren, ohne
sich gleichsam dem absurden Vorwurf von "schwammigen Phrasen",
Unterstellungen oder blabla auszuliefern. 
                         
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                         vonRoit
                         
                         
                        Beiträge: 2405 
                        
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» 23.06.09 18:34 «   | 
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                        Tut mit leid, es ist nirgendwo klar und
deutlich ausgesagt, somit auch in den Wiener Konventionen nicht. 
Doch das wäre allein nicht das Problem, da (M)an Rückschlüsse aus den
Konventionen ziehen kann, wenn (M)an Beide, die HLKO und die Wiener
Konventionen, sowie die MRK zu Hilfe nimmt, wird ein Schuh daraus. 
                         
Hier gehen wir ganz einfach über die Fürsorgepflicht und deren
Vetragsverletzungen, (Verletzung der MRK und der HLKO) und schon sind
wir bei dem illegalen Besatzer und Menschrechtsverletzer USA angelangt. 
                         
Beispiele: 
                         
1. Menschrechtsverletzungen gegen Kuba, ständig auf kubanischen
Hoheitsgebiet, wo gefoltert, Geiselnahme, Entführungen, Inhaftieren und
sogar Todesurteile vollstreckt worden sind. 
Täter: USA 
                         
2. Menschenrechtsverletzungen gegen Taiwan, seit Jahrzehnten durch die
USA, illegal besetzt. 
                         
Täter: USA 
                         
3. Menschenrechtsverletzungen gegen den Irak, seit zig Jahren illegaler
Kampfeinsatz unter falschen Anschuldigungen,Völkermord und Schlimmeres 
                         
Täter: USA 
                         
4. Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen,gegen Japan, seit 60
Jahren unter Besatzungsmacht,Völkermord und Massenmord (Hiroshima und
Nagasaki) um nur etwas zu benennen 
                         
Täter: USA 
                         
5. Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen gegen das Deutsche
Reich, Völkermord, Massenmord an der Bevölkerung, 
                         
Täter USA, GB  
                         
6. Menschenrechtsverletzungen, Kriegsverbrechen,Völkermord und
Massenmord, an über 150. Millionen eingeborene Amerikaner deren Land
diese illegal besetzen und seit über 250 Jahren illegal weiterhin
besetzen. 
                         
Täter: Besatzermacht auf dem amerikanischen Kontinent, nennen sich
Amerikaner. 
                         
Uns so was soll ich meine Freunde nennen? 
                         
Da brauche keine Feinde mehr bei solchen Freunden! 
                         
Hierzu kommen noch andere Staaten wie Korea und viele afrikanische
Kleinstaaten, wo diese "Freunde" heute noch zu gange sind! 
                         
1.  
                         
Juristisch sind die Wiener Konventionen ein Vertragswerk, der ohne
Vorbehalte durch die USA unterschrieben worden ist. 
Hier haben wir eine konkrete Verletzung der Vertragsbestimmungen durch
die USA 
                         
2.  
                         
Juristisch ist die HLKO ein Vertragswerk, der ohne Vorbehalte durch die
USA unterschrieben worden ist. 
Hier haben wir eine konkrete Verletzung der Vertragsbestimmungen durch
die USA 
                         
3. 
                         
Juristisch ist die MRK (nicht die EMRK, diese hat mit der MRK rein
garnichts zu tun, vorsicht die EU trickst hier),ein Vertragswerk und
wurde ohne Vorbehalte von den USA unterschrieben. Hier haben wir eine
konkrete Verletzung der Vertragsbestimmungen durch die USA. 
                         
Den Kosovo und Somalia lass ich einfach einmal weg, wird sonst zu viel.
Dies gilt auch für Vietnam und andere asiatischen Länder wo diese
Herren ihre Sauereien betrieben haben. 
                         
Doch hier die erste Salve gegen Besatzervasallen: 
                         
Wiener Konvention über das Recht der Verträge, von 1969: 
                         
Art. 52: Ein Vertrag ist nichtig, wenn sein Abschluss durch Androhung
oder Anwendung von Gewalt zustandegekommen ist. 
                         
Art. 53: Ein Vertrag ist nichtig, wenn er im Zeitpunkt seines
Abschlusses einer zwingenden Norm des allgemeinen Völkerrechtes
widerspricht (wie der Haager Landkriegsordnung, der IV. Genfer
Konvention und dem Selbstbestimmungsrecht der Völker). 
                         
Hier haben wir schon die ersten Vertragsbrüche, brauchen diese nur noch
zu konkretisieren und im Detail auf zu listen. 
                         
Und hier die zweite Salve gegen die Besatzervasallen: 
                         
IV Genfer Konvention von 1949 
                         
Art. 8: Auf die durch das Abkommen gewährten Rechte ist der Verzicht
verboten 
                         
Art.11: Sondervereinbarungen zwischen Mächten, deren eine infolge der
Besetzung ihres Gebietes oder eines wichtigen Teiles ihres Gebietes in
ihrer Verhandlungsfreiheit beschränkt ist, sind verboten und nichtig. 
                         
Art. 43: Kollektivstrafen, Einschüchterung, Terrorisierung,
Plünderungen und Vergeltungsmaßnahmen gegen dritte Personen oder ihr
Eigentum sind verboten. 
                         
Art. 49: Die Besatzungsmacht darf Teile ihrer eigenen Bevölkerung nicht
in das von ihr besetzte Gebiet verschleppen oder verschicken. 
                         
Art. 64: Das Strafrecht im besetzten Gebiet bleibt in Kraft. Es muss
dafür gesorgt werden, dass die Gerichte im besetzten Gebiet ihre
Tätigkeit fortsetzen können. 
                         
Und hier die dritte Salve gegen die Besatzervasallen: 
                         
Die Haager Landkriegsordnung von 1907: 
                         
Art. 43: Die Besatzungsmacht muss die Landesgesetze beachten. 
                         
Art. 45: Sie darf die Bewohner des besetzten Landes nicht zwingen, den
Treueid zu leisten oder die andere Staatsangehörigkeit anzunehmen. 
                         
Art. 46: Sie darf Privateigentum nicht einziehen. 
                         
Art. 47: Sie muss Plünderungen unterlassen und unterbinden. 
                         
Art. 50: Sie darf keine Strafe durch Geld oder anderer Art wegen der
Handlungen Einzelner über eine ganze Bevölkerung verhängen. 
                         
Und nummer vier für die Vasallen der USA Besatzer ganz wichtig, auch
immer wieder vorzutragen: 
                         
UNO-Konvention vom 27. November 1968 über die Nichtverjährung: 
Art.1: Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Vertreibung ... verjähren
nicht. 
                         
                         
                         
                         
                         
                         
Zuletzt bearbeitet: 23.06.09 19:56 von Administrator 
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