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Autor
Thema: SHAEF Gesetz und Gerichte
joku

Beiträge: 130

» 22.06.09 19:03 «              Beitrag melden


@Besatzerfeind,

überleg Dir mal selbstkritisch, ob Deine 18 Beiträge hier im Forum irgendjemand von den über 700 Teilnehmern weitergeholfen hat!

Man kann seine und anderer Leute Zeit sicherlich sinnvoller totschlagen.

Herzliche Grüße

joku


BvB
» 23.06.09 00:34 «              Beitrag melden



Nicht so schnell, zuerst benötigt es eine einheitliche Analyse, ein geschärftes Problembewußtsein. Nicht nur im Recht (SHAEF und davon abhängige Gerichte), sondern verbunden mit der dahinter stehenden Macht. Der größte Teil des Volkes weiß davon nichts und "wacht" auch nach über 60 Jahren Medienmanipulation nicht wirklich auf.


Ich schreibe dazu mal ein Zitat vom Wolkenschieber;

Fakt ist die BRD ist ein Kriegsgefangenenlager für Bürger des Deutschen Reichs nach RuStAG von 1913.

Gesetze ohne Verfassung sind nichtig, da die Grundlage dazu (Verfassung) nicht anwendbar ist. Ein Grundgesetz kann nicht zu einer Verfassung "vergewaltigt" werden, weil es sich um ein alliiertes Besatzungsmittel handelt. Die Verfassung muß vom Volk gewählt/rativiziert werden. Ein Grundgesetz ist ein kriegstechnisches Provisiorium mit einer Gültigkeit von max. 60 Jahren nach Staats- und Völkerrecht.

Und das weiß auch die IPD!!!?

Gruß
BvB

Würd mich auch interessieren, woher der soviel weiß.
Krascher als MOD



Zuletzt bearbeitet: 23.06.09 00:59 von Krascher
BvB
» 23.06.09 01:35 «              Beitrag melden


Würd mich auch interessieren, woher der soviel weiß.
Krascher als MOD


???

Das ist doch jetzt wohl nicht Ihr ERNST? Wissen Sie nicht wer sein Vater war?

Gruß
BvB



Krascher

Beiträge: 1096

maahks
» 23.06.09 01:56 «              Beitrag melden


BvB:
Würd mich auch interessieren, woher der soviel weiß.
Krascher als MOD


???

Das ist doch jetzt wohl nicht Ihr ERNST? Wissen Sie nicht wer sein Vater war?

Gruß
BvB


Na, jetzt bin ich zu morgentlicher Stunde gar arg neugierig. - Allerdings denke ich nicht an seinen "Vater", sondern an die Menschen, die ihm das beigebracht haben. - War im Sommer 2008, wenn ich mich recht entsinne !

BvB
» 23.06.09 02:36 «              Beitrag melden


Na, jetzt bin ich zu morgentlicher Stunde gar arg neugierig. - Allerdings denke ich nicht an seinen "Vater", sondern an die Menschen, die ihm das beigebracht haben. - War im Sommer 2008, wenn ich mich recht entsinne !


Nun, vielleicht kommt ja noch die Dämmerstunde!, und das EINE hat nun wirklich nichts mit dem ANDEREN zu tun!!!

Ich dachte die IPD hätte das schon längst in ihrer Datenbank!!!

Ich mache mal lieber wieder Hintergrund!





Besatzerfeind

Beiträge: 28

» 23.06.09 02:59 «              Beitrag melden


BvB:
Die Verfassung muß vom Volk gewählt/rativiziert werden. Ein Grundgesetz ist ein kriegstechnisches Provisiorium mit einer Gültigkeit von max. 60 Jahren nach Staats- und Völkerrecht.


Wo steht das, wo genau ist das geregelt? Belege hierfür suche ich schon seit Jahren. In der HLKO steht definitiv nichts von 60 Jahren, aber wo dann?

Danke und freundliche Grüße an euch alle.

vonRoit

Beiträge: 2405

» 23.06.09 03:30 «              Beitrag melden


@ BvB

Beitrag 00.34 Uhr.

Da hat er aber etwas in den falschen Hals bekommen, oder auch falsch aus dem Unterricht von uns interpretiert.

Das ist die Gefahr beim mischen mit angeblichen Fakten anderer Editoren, die haltlos und ohne jedwede Grundlage sind.

Und auch das weis die IPD, wenn man mit falschem Sachvortrag, sei es rechtlich, gerichtlich , formel oder materiel, glücklich durch eine Verhandlung schlittert, weil der Richter Panik bekommt, ist das zwar ein Erfolg, doch kein Grund zur Freude.
Der nächste Richter, abgeklärt und abgebrüht, brettert ihn einfach weg, weil der Sachvortrag nicht stimmt.

Es ist darauf zu achten, das alles stimmt, von der Norm bis zu dem Sachvortrag bezüglich der SHEAF - Gesetze.

Ich will hierzu keinerlei großes Fass aufmachen, doch nun steht es hier im Forum und wird wahrscheinlich auch so weiter getragen, was verherrende Folgen haben kann.

Es gibt überhaupt keinen fest gesetzten Zeitraum einer Besatzungszeit, daher auch keinerlei Frist für den Besetzenden.
In der Haager Landkriegsordnung steht, " in einem angemessenen Zeitraum" was nur eine Richtlinie für den Besetzenden darstellt bzw. darstellen soll, diesen aber nicht auf einen Zeitraum verpflichtet.
In der Regel war das Maß vergangener Besatzerzeiten und deren Dauer in anderen Ländern maßgebend, so lag eine Besetzung immer zwischen 5. - 7. Jahren , mehr nicht.

Das hätten die Völkerrechtsverletzer auch als Maßstab verwenden sollen, doch sie haben es nicht getan.

Ein Jurist mit den richtigen Nervensträngen, hätte ihn da schon aus gezählt und vor dem Publikum lächerlich gemacht.

Damit wäre alles gelaufen!

Das weis die IPD z.B. sehr genau, auch kennt die IPD das Besatzerrecht (SHEAF),die Haager Landkriegsordnung (HLKO), das Reichsrecht , das Grundgesetz, das GVG , das BGB, das MRK und und und....

Daher bekommen die BRdvD ler es auch gleich richtig, schlüssig und ohne Umstände serviert.




Zuletzt bearbeitet: 23.06.09 03:50 von Administrator
Der_Dipl_Ing

Beiträge: 161

» 23.06.09 12:19 «              Beitrag melden


@Besatzerfeind

Die 60 Jahre stehen nicht in der HLKO, sondern in den Wiener Konventionen!


Besatzerfeind

Beiträge: 28

» 23.06.09 16:18 «              Beitrag melden


vonRoit:
Das ist die Gefahr beim mischen mit angeblichen Fakten anderer Editoren, die haltlos und ohne jedwede Grundlage sind. Und auch das weis die IPD, wenn man mit falschem Sachvortrag, sei es rechtlich, gerichtlich , formel oder materiel, glücklich durch eine Verhandlung schlittert, weil der Richter Panik bekommt, ist das zwar ein Erfolg, doch kein Grund zur Freude.
Der nächste Richter, abgeklärt und abgebrüht, brettert ihn einfach weg, weil der Sachvortrag nicht stimmt. Es ist darauf zu achten, das alles stimmt, von der Norm bis zu dem Sachvortrag bezüglich der SHEAF - Gesetze.


Das spricht mir aus der Seele! Der Sachvortrag muss unbedingt wasserdicht sein!!! Was behauptet wird, muss stichhaltig nachgewiesen werden.

Der_Dipl_Ing:
@Besatzerfeind
Die 60 Jahre stehen nicht in der HLKO, sondern in den Wiener Konventionen!


Welche der zahlreichen Wiener Übereinkommen meinst du? Die Wiener Konvention über das Recht der Verträge von 1969 vielleicht? Wo genau steht denn dort etwas von 60 Jahren maximaler Besatzungszeit? Ich konnte in keinem Wiener Übereinkommen eine solche Regelung finden. Zudem ergäbe sich beim Rückgriff auf Völkergewohnheitsrecht bei Verträgen nach 1945 ein Problem bei der rückwirkenden Anwendung.

Hieb- und stichfeste Belege für den Sachvortrag, genau das habe ich in meinen Beiträgen, auch wenn es mancher für Zeitverschwendung hält, versucht darzustellen, ob nun bei den "60 Jahren", beim "17.07.90" oder auch bei der Anwendung des GG ohne räumlichen Geltungsbereich. Es kann vielleicht manchmal hilfreich sein, leicht durch das System angreifbare Argumente für den Sachvortrag aufzuspüren und zu thematisieren, ohne sich gleichsam dem absurden Vorwurf von "schwammigen Phrasen", Unterstellungen oder blabla auszuliefern.

vonRoit

Beiträge: 2405

» 23.06.09 18:34 «              Beitrag melden


Tut mit leid, es ist nirgendwo klar und deutlich ausgesagt, somit auch in den Wiener Konventionen nicht.
Doch das wäre allein nicht das Problem, da (M)an Rückschlüsse aus den Konventionen ziehen kann, wenn (M)an Beide, die HLKO und die Wiener Konventionen, sowie die MRK zu Hilfe nimmt, wird ein Schuh daraus.

Hier gehen wir ganz einfach über die Fürsorgepflicht und deren Vetragsverletzungen, (Verletzung der MRK und der HLKO) und schon sind wir bei dem illegalen Besatzer und Menschrechtsverletzer USA angelangt.

Beispiele:

1. Menschrechtsverletzungen gegen Kuba, ständig auf kubanischen Hoheitsgebiet, wo gefoltert, Geiselnahme, Entführungen, Inhaftieren und sogar Todesurteile vollstreckt worden sind.
Täter: USA

2. Menschenrechtsverletzungen gegen Taiwan, seit Jahrzehnten durch die USA, illegal besetzt.

Täter: USA

3. Menschenrechtsverletzungen gegen den Irak, seit zig Jahren illegaler Kampfeinsatz unter falschen Anschuldigungen,Völkermord und Schlimmeres

Täter: USA

4. Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen,gegen Japan, seit 60 Jahren unter Besatzungsmacht,Völkermord und Massenmord (Hiroshima und Nagasaki) um nur etwas zu benennen

Täter: USA

5. Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen gegen das Deutsche Reich, Völkermord, Massenmord an der Bevölkerung,

Täter USA, GB

6. Menschenrechtsverletzungen, Kriegsverbrechen,Völkermord und Massenmord, an über 150. Millionen eingeborene Amerikaner deren Land diese illegal besetzen und seit über 250 Jahren illegal weiterhin besetzen.

Täter: Besatzermacht auf dem amerikanischen Kontinent, nennen sich Amerikaner.

Uns so was soll ich meine Freunde nennen?

Da brauche keine Feinde mehr bei solchen Freunden!

Hierzu kommen noch andere Staaten wie Korea und viele afrikanische Kleinstaaten, wo diese "Freunde" heute noch zu gange sind!

1.

Juristisch sind die Wiener Konventionen ein Vertragswerk, der ohne Vorbehalte durch die USA unterschrieben worden ist.
Hier haben wir eine konkrete Verletzung der Vertragsbestimmungen durch die USA

2.

Juristisch ist die HLKO ein Vertragswerk, der ohne Vorbehalte durch die USA unterschrieben worden ist.
Hier haben wir eine konkrete Verletzung der Vertragsbestimmungen durch die USA

3.

Juristisch ist die MRK (nicht die EMRK, diese hat mit der MRK rein garnichts zu tun, vorsicht die EU trickst hier),ein Vertragswerk und wurde ohne Vorbehalte von den USA unterschrieben. Hier haben wir eine konkrete Verletzung der Vertragsbestimmungen durch die USA.

Den Kosovo und Somalia lass ich einfach einmal weg, wird sonst zu viel. Dies gilt auch für Vietnam und andere asiatischen Länder wo diese Herren ihre Sauereien betrieben haben.

Doch hier die erste Salve gegen Besatzervasallen:

Wiener Konvention über das Recht der Verträge, von 1969:

Art. 52: Ein Vertrag ist nichtig, wenn sein Abschluss durch Androhung oder Anwendung von Gewalt zustandegekommen ist.

Art. 53: Ein Vertrag ist nichtig, wenn er im Zeitpunkt seines Abschlusses einer zwingenden Norm des allgemeinen Völkerrechtes widerspricht (wie der Haager Landkriegsordnung, der IV. Genfer Konvention und dem Selbstbestimmungsrecht der Völker).

Hier haben wir schon die ersten Vertragsbrüche, brauchen diese nur noch zu konkretisieren und im Detail auf zu listen.

Und hier die zweite Salve gegen die Besatzervasallen:

IV Genfer Konvention von 1949

Art. 8: Auf die durch das Abkommen gewährten Rechte ist der Verzicht verboten

Art.11: Sondervereinbarungen zwischen Mächten, deren eine infolge der Besetzung ihres Gebietes oder eines wichtigen Teiles ihres Gebietes in ihrer Verhandlungsfreiheit beschränkt ist, sind verboten und nichtig.

Art. 43: Kollektivstrafen, Einschüchterung, Terrorisierung, Plünderungen und Vergeltungsmaßnahmen gegen dritte Personen oder ihr Eigentum sind verboten.

Art. 49: Die Besatzungsmacht darf Teile ihrer eigenen Bevölkerung nicht in das von ihr besetzte Gebiet verschleppen oder verschicken.

Art. 64: Das Strafrecht im besetzten Gebiet bleibt in Kraft. Es muss dafür gesorgt werden, dass die Gerichte im besetzten Gebiet ihre Tätigkeit fortsetzen können.

Und hier die dritte Salve gegen die Besatzervasallen:

Die Haager Landkriegsordnung von 1907:

Art. 43: Die Besatzungsmacht muss die Landesgesetze beachten.

Art. 45: Sie darf die Bewohner des besetzten Landes nicht zwingen, den Treueid zu leisten oder die andere Staatsangehörigkeit anzunehmen.

Art. 46: Sie darf Privateigentum nicht einziehen.

Art. 47: Sie muss Plünderungen unterlassen und unterbinden.

Art. 50: Sie darf keine Strafe durch Geld oder anderer Art wegen der Handlungen Einzelner über eine ganze Bevölkerung verhängen.

Und nummer vier für die Vasallen der USA Besatzer ganz wichtig, auch immer wieder vorzutragen:

UNO-Konvention vom 27. November 1968 über die Nichtverjährung:
Art.1: Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Vertreibung ... verjähren nicht.






Zuletzt bearbeitet: 23.06.09 19:56 von Administrator
Besatzerfeind

Beiträge: 28

» 23.06.09 19:01 «              Beitrag melden


Volle Zustimmung, vonRoit! Mit dieser stichhaltigen Argumentation haben sich auch die anderen lancierten Rechtsbehauptungen ohne jeglichen Beleg erledigt und können im Kampf gegen das Besatzerregime von diesem nicht mehr einfach in der Luft zerrissen werden.


Zuletzt bearbeitet: 23.06.09 19:52 von Besatzerfeind
BvB
» 25.06.09 03:37 «              Beitrag melden


Da hat er aber etwas in den falschen Hals bekommen, oder auch falsch aus dem Unterricht von uns interpretiert.


Er hat bestimmt nichts in den falschen Hals bekommen, denn das Ergebnis hat bisher immer gestimmt.

Und nur das zählt.

Alle Verfahren die "ER" betreut hat, wurden aufgrund seiner Einlassungen vor Gericht eingestellt.

Was bitte will man mehr?

Andere haben viel Geld bekommen um sich mal kurz vor Gericht ablehnen (Krascher geh denke) zu lassen und haben im Anschluss nichts mehr für den "Klienten" getan.

So jedenfalls die Aussage mehrerer Mitglieder!

Nicht so beim WOLKENSCHIEBER. Er gewinnt vor Gericht, und das ohne viel Geld vom Beschuldigten zu verlangen.

Und das alleine hat Klasse!!!

Gruß
BvB

Und nun gehen wir wieder spielen, BvB !
Krascher



Zuletzt bearbeitet: 25.06.09 11:21 von Krascher
Rabenschwarz

Beiträge: 87

» 01.07.09 15:16 «              Beitrag melden


Das war überhaupt kein "Seitenhieb gegen Kraschers Ausführungen" - ich hab die drei Möglichkeiten zitiert und die letztere für am aussichtsreichsten angesehen.

Das da wer entfernt wurde und/oder unter einem Deckmantel was nicht läuft, weil der Parteivorstand das nicht zuläßt, diese Info habe ich verstanden.

Jemandem "die Milch ans Bett" zu bringen, ist wirklich sehr dämlich.

Gruss von Rabenschwarz


sapereaude82

Beiträge: 99

» 02.07.09 14:00 «              Beitrag melden


"Provisiorium mit einer Gültigkeit von max. 60 Jahren nach Staats- und Völkerrecht."

ist ein dummes gerücht, genauso abwegig wie die behauptung shaef nr 52 hätte privatvermögen beschlagnahmt und kein deutscher hätte deswegen eigentum.

Besatzerfeind

Beiträge: 28

» 03.07.09 01:36 «              Beitrag melden


Mein Reden. Das ist alles durchsichtige Desinformation, um diejenigen, die wirklich um Recht und Gesetz kämpfen, zu diskreditieren. Genau wie die Legende um den 17.07.1990, an dem angeblich das Grundgesetz "erloschen" sein soll auf Verfügung des Besatzervertreters James Baker in Paris. Solange solche wirren Rechtslegenden herumschwirren, ist es sehr leicht, die ansonsten wertvolle und harte Arbeit anzugreifen und als Rechtsspinnerei lächerlich zumachen. Ich würde das mal so deutlich klarstellen wie andere Wichtigkeiten hier auch.

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