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Thema: SHAEF Gesetz und Gerichte
Besatzerfeind

Beiträge: 28

» 14.06.09 12:20 «              Beitrag melden


Hallo,

nachdem eine Kleinigkeit hier immer wieder auftaucht, frage ich mal konkret: Welchen Beleg gibt es für die Behauptung, James Baker hätte (im Rahmen eines Notenwechsels auf der Außenministerkonferenz in Paris am 17.07.1990) den Artikel 23 GG (a.F.) mit Ablauf dieses Tages einfach mal so GESTRICHEN?

Sollte dieser Nachweis nicht möglich sein (da die Protokolle der Konferenz nun eben nicht öffentlich sind), wäre es dann nicht stichhaltiger, die rechtswirksame Streichung des Art. 23 GG auf den 29.09.1990, den Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger, zu legen?

Warum beharren so viele (auch hier) auf diesen ominösen 17./18.07.1990, wenn die Rechtskonsequenz aus der nachweislichen Streichung Ende September 1990 doch die gleiche ist?

Krascher

Beiträge: 1096

maahks
» 14.06.09 13:07 «              Beitrag melden


Besatzerfeind:
Hallo,

nachdem eine Kleinigkeit hier immer wieder auftaucht, frage ich mal konkret: Welchen Beleg gibt es für die Behauptung, James Baker hätte (im Rahmen eines Notenwechsels auf der Außenministerkonferenz in Paris am 17.07.1990) den Artikel 23 GG (a.F.) mit Ablauf dieses Tages einfach mal so GESTRICHEN?

Sollte dieser Nachweis nicht möglich sein (da die Protokolle der Konferenz nun eben nicht öffentlich sind), wäre es dann nicht stichhaltiger, die rechtswirksame Streichung des Art. 23 GG auf den 29.09.1990, den Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger, zu legen?

Warum beharren so viele (auch hier) auf diesen ominösen 17./18.07.1990, wenn die Rechtskonsequenz aus der nachweislichen Streichung Ende September 1990 doch die gleiche ist?


Der Besatzungsvorbehalt seit 1949 ist DER Beleg schlechthin. Und hinsichtlich der schwierigen Beweisbarkeit hinsichtlich der genauen Uhrzeit und der phys. Verfassung von Herrn Baker und Herrn Genscher zum Zeitpunkt x kann nur wenig ausgesagt werden.

Mit der "Veroeffentlichung" im BGBl. wird f.d. Besatzerkonstrukt allerdings ueberhaupt gar nichts ausgesagt.


Besatzerfeind

Beiträge: 28

» 14.06.09 18:21 «              Beitrag melden


Genau, Krascher, dieser Besatzervorbehalt ist für mich auch der rote Faden, worin mich diese Datumsspielchen nur irritieren, weil m.E. nicht nötig. Die Rechtslage auch ohne die Betonung auf den 17.07.90 ist doch mehr als eindeutig und gehört nicht durch unbelegbare Fakten verwässert bzw. der Angreifbarkeit preisgegeben.

vonRoit

Beiträge: 2405

» 14.06.09 19:31 «              Beitrag melden


Nicht ganz so richtig, liebe Freunde, die Protokolle befinden sich in unserem Besitz.Doch auch leider nur Auszugsweise, da (M)an auf Anfrage nichts vollständiges bekommt.
Es gibt ein Sitzungprotokoll über alle 6. Treffen in dieser Sache, Paris war die vierte von Sechs Konferenzen, Moskau die Letzte.
Der 17.07.1990 ist deshalb juristisch wichtig, weil der Zeitpunkt der Erklärung juristisch greift, nicht wann dieses treffen und sein Ergebnis bekannt gegeben wird.

Du kaufst 1000 Kg Gold, das Gold steigt innerhalb von 24. Stunden über 200%, der Verkäufer sagt aber es gilt erst ab nächsten Tag, der Verkauf.
Na, was tust Du jetzt?

Erklärungen, Diktate oder anderweitige tiefgreifende Änderung an Gesetzen, greifen immer 00.00 nächsten Tag und sind somit rechtskräftig. Dies gilt auch für Änderungen, die ein Datum haben, also ab ? in zwei Wochen, dann genau 14 Tage 00.00Uhr.
Inkraft treten nennt sich so etwas,wenn es rechtlich korrekt ab läuft, nichtig wenn es nicht so ist.

Dies wird auch wichtig, wenn gerade die Todesstrafe abgeschafft wurde, doch niemand kümmert sich darum, weil keiner weis wann es gilt!





Zuletzt bearbeitet: 14.06.09 19:34 von Administrator
Krascher

Beiträge: 1096

maahks
» 14.06.09 21:10 «              Beitrag melden


Besatzerfeind:
Genau, Krascher, dieser Besatzervorbehalt ist für mich auch der rote Faden, worin mich diese Datumsspielchen nur irritieren, weil m.E. nicht nötig. Die Rechtslage auch ohne die Betonung auf den 17.07.90 ist doch mehr als eindeutig und gehört nicht durch unbelegbare Fakten verwässert bzw. der Angreifbarkeit preisgegeben.


Die Ausabe "Grund-Gesetz" von Oktober 1990 weist bereits die Aenderung (Streichung Art. 23 GG) auf.
"Man" wusste schon Anfang 1990, was zu streichen ist.

Keine Spielchen. Fakten. Ob darauf ein OMF-BRD-Notar sein Standesrechtler-Siegel gemacht hat oder nicht, ist irrelevant.

Jeder darf das allerdings als relevant erachten.



Besatzerfeind

Beiträge: 28

» 14.06.09 23:04 «              Beitrag melden


Stimmt, mein GG-Büchlein von Oktober 1990 weist den Art 23 als gestrichen aus. Vielleicht kann man differenzieren, dass die Streichung von 23 GG am 17.07.90 besprochen ("auf den Weg gebracht") wurde und dann am Ende des üblichen parlamentarischen Verfahrens zum 29.09.90 letztlich Rechtskraft erlangte. Bei dieser Beschreibung wäre jedwede Angreifbarkeit futsch, alles belegbar.

Krascher

Beiträge: 1096

maahks
» 15.06.09 14:09 «              Beitrag melden


Besatzerfeind:
Stimmt, mein GG-Büchlein von Oktober 1990 weist den Art 23 als gestrichen aus. Vielleicht kann man differenzieren, dass die Streichung von 23 GG am 17.07.90 besprochen ("auf den Weg gebracht") wurde und dann am Ende des üblichen parlamentarischen Verfahrens zum 29.09.90 letztlich Rechtskraft erlangte. Bei dieser Beschreibung wäre jedwede Angreifbarkeit futsch, alles belegbar.


Das ist aber ein schlaues Büchlein, wenn es die Veröffentlichungen von Ende Sep. 1990 bereits in dem Druck von Okt. 1990 berücksichtigt.

Und wieder nein. Es erlangt in der BRD durch BRD-Organe überhaupt nichts "Rechtskraft". Es bedarf immer - auch nach 1991 - der Zustimmung der Alliierten.
Warum also die Veröffentlichung im BGBl. ? - Weil´s gut aussieht !

Ein 12 Jähriger kann ein Haus kaufen wollen. De jure nicht möglich (die Ausnahmen über sog. "Vormundschaftsgerichte" - auch kein gesetzlicher Richter nach Art. 101 GG dort vorhanden ! - wollen wir mal außer Acht lassen); nur der ges. Vertreter könnte.

Das Besatzerkonstrukt OMF-BRD, ab 1991 OMF-BRDvD, sieht nur aus wie ein Völkerrechtssubjekt, ist aber keines.



Zuletzt bearbeitet: 15.06.09 14:12 von Krascher
Besatzerfeind

Beiträge: 28

» 15.06.09 15:36 «              Beitrag melden


Mit "Rechtskraft" meine ich schon die der Besatzer! Natürlich ist der Art. 23 GG durch Billigung bzw. Auflage der Besatzer gestrichen worden, aber es geht ja um den Zeitpunkt. De jure hat das Besatzerkonstrukt BRD den Art. 23 selbst aus ihrem von den Besatzern gebilligten Grundgesetz für die BRD in einem von den Besatzern festgelegten Verfahren letztlich erst Ende September 1990 herausgestrichen. Immer noch falsch, Krascher?

Krascher

Beiträge: 1096

maahks
» 15.06.09 16:52 «              Beitrag melden


Besatzerfeind:
Mit "Rechtskraft" meine ich schon die der Besatzer! Natürlich ist der Art. 23 GG durch Billigung bzw. Auflage der Besatzer gestrichen worden, aber es geht ja um den Zeitpunkt. De jure hat das Besatzerkonstrukt BRD den Art. 23 selbst aus ihrem von den Besatzern gebilligten Grundgesetz für die BRD in einem von den Besatzern festgelegten Verfahren letztlich erst Ende September 1990 herausgestrichen. Immer noch falsch, Krascher?


Ja. Leider. Das Besatzerkonstrukt "hat gar nichts".
Was wann irgendwo reingepinselt worden ist, ist tertiär. Es dient nur der Aufrechterhaltung des Theaterstückes "Staat BRD".

Wenn die Besatzer per 17.7. anordnen, tritt es per 18.7. 0.00 Uhr in Kraft.


Zuletzt bearbeitet: 15.06.09 17:01 von Krascher
Besatzerfeind

Beiträge: 28

» 16.06.09 11:34 «              Beitrag melden


Tja, Rechtsfragen sind immer auch Machtfragen, vor allem im "höheren" Staatsrecht, Militärrecht oder Völkerrecht. Recht wird von bestimmten Menschen definiert, um scheinlegitime Macht über andere Menschen ausüben zu können. Eigentlich sollte Recht abstrakt sein und genau das verhindern. Es sollte für alle gleich gelten und dabei dem Schwächeren die gleichen Rechte sichern.

Nehmen wir das Völkerrecht. Der Stärkere pfeift üblicherweise auf das Völkerrecht, wenn er einen Schwächeren überfällt. Bei Deutschland ab 1944 war das anders, da gab es mehrere Stärkere, die sich bei der Filettierung einigen mußten. Ausschließlich dafür war das Völkerrecht, z. B. die HLKO zum Peilen hilfreich, obwohl Stalin trotzdem Gebiete unter fremde Verwaltung stellen konnte, Frankreich plötzlich auch Besatzungsmacht werden durfte und die USA das Oberkommando der Alliierten an sich reißen konnten. Alles wurde intern austariert und dabei das Völkerrecht immer noch so weit verletzt, wie von anderen Mächten zugelassen. Und Deutschland selbst war nur der Spielball, natürlich gänzlich ohne Rechte. Erst machtlos, dann rechtlos - und solange machtlos, solange rechtlos.

Macht steht in der Praxis eindeutig über dem Recht. Deshalb betrachte ich Rechtsfragen immer im Zusammenhang mit den Machtverhältnissen. Die Idee, die erlassenen Rechtsvorschriften der Besatzer (SHAEF u.a.) wörtlich zu nehmen, sich auf diese explizit zu berufen und die zur Aufrechterhaltung einer Scheinrechtsordnung aufgestellten Rechte wirklich einzufordern, konfrontiert die juristischen Machtsicherer mit ihren eigenen Waffen.

Wer an diesen Rechtsfragen rührt, rührt immer auch an Machtfragen. Das geschriebene Recht ist hier nur ein Hebel. In jeder Diktatur bedeutet das Ende der Entrechtung gleichsam immer auch die Entmachtung derer, die das Recht zum Machterhalt benutzt haben.

Krascher

Beiträge: 1096

maahks
» 19.06.09 15:45 «              Beitrag melden


Das ist hoffentlich keine Resignation ?

[Besatzerfeind:]Tja, Rechtsfragen sind immer auch Machtfragen, vor allem im "höheren" Staatsrecht, Militärrecht oder Völkerrecht.

Trifft f.d. BRDvD also nicht zu. Kein Staat.

Recht wird von bestimmten Menschen definiert, um scheinlegitime Macht über andere Menschen ausüben zu können.

Eigentlich nicht. Realisiert wird der von dir beschriebene Zustand nur durch Verbildung und Verdummung des Souveräns, was aber nichts an dem Recht an sich ändert.
Wenn f.dich der Diebstahl "normal" wird, dann ist das ein Indiviudalproblem. Für mich bleibt es Diebstahl.

Wenn ein "Gericht" mit mir verhandeln will, dann muss der Vorsitzende "dürfen", d.h. er muss ges. Richter nach Art. 101 GG sein. Natürlich kann er 20 Wachleute, Polizisten, etc. rufen, er besitzt die "Gewalt" in diesem Falle. Alleine mag man sicherlich der Gewalt ausgeliefert sein, je nach Individuum. Allerdings "suche ich mir" Menschen, Souveräne, die das genau so - auf der Basis Jahrhunderte alter Normen - sehen wie ich.
Jetzt ist die Möglichkeit der Rechtsbeugung, des Gewaltmißbrauches schon schwieriger. Nun braucht es 100 "Staatskräfte".
Beim nächsten Mal "kommen" wir dann mit 5.000 friedlichen Personen.
Und: wir sind immer in der Überzahl, denn wir sind das Volk, der Souverän.

Wer also will etwas von "Macht" faseln (nicht pers. gemeint/rhet. Frage ) ? "ICH" bin DIE Macht ! Das Volk. Der Souverän.

Eigentlich sollte Recht abstrakt sein und genau das verhindern.


Recht ist eine klare, einfache, eindeutige Sache. Die Abstraktheit wollen BRDvD-Juristen ihm gerne andichten, um sich in der Position einer die Wahrheit ausdeutenden Prieserkaste unangetastet zu sehen.

Es sollte für alle gleich gelten und dabei dem Schwächeren die gleichen Rechte sichern.


RICHTIG ! - Genau das sagt die NORM. Nur widersprechen rd. 80 % der BRDvD-Gesetze genau diesen Normen mittlerweile, völlig entgegen jedem Staats- und Völkerrecht. Und ich muß kein Jurist sein, um feststellen zu können, dass die rote Wand nicht grün ist, auch wenn der Jurist hier gerne Gegenteiliges zu behaupten versucht.



Zuletzt bearbeitet: 19.06.09 15:46 von Krascher
Krascher

Beiträge: 1096

maahks
» 19.06.09 15:50 «              Beitrag melden


Macht steht in der Praxis eindeutig über dem Recht.

Wenn du es zuläßt, ja. Wir tun das nicht.

Deshalb betrachte ich Rechtsfragen immer im Zusammenhang mit den Machtverhältnissen.

Dann brauchst du kein Recht, sondern "erbettelst" beim "Herren" dein Überleben, Fortbestehen, Dahinvegetieren, was auch immer.
Wer möcht´so leben ? - Keiner, hoffe ich.

Die Idee, die erlassenen Rechtsvorschriften der Besatzer (SHAEF u.a.) wörtlich zu nehmen, sich auf diese explizit zu berufen und die zur Aufrechterhaltung einer Scheinrechtsordnung aufgestellten Rechte wirklich einzufordern, konfrontiert die juristischen Machtsicherer mit ihren eigenen Waffen.

Dann darfst du das nächste Prozentchen (dieser Strang) lesen und einmal darlegen, wie du deine Rechte nach SHAEF durchzusetzen gedenkts, wenn du diesbezüglich an eine unbesetzte Abteilung des Int. Roten Kreuzes in New York in perf. Englisch klagend, deine Ansprüche geltend machen möchtest.

Wer an diesen Rechtsfragen rührt, rührt immer auch an Machtfragen. Das geschriebene Recht ist hier nur ein Hebel. In jeder Diktatur bedeutet das Ende der Entrechtung gleichsam immer auch die Entmachtung derer, die das Recht zum Machterhalt benutzt haben.

Nur hilft das Wort zum Sonntag nicht weiter. Konkret !?!

Besatzerfeind

Beiträge: 28

» 19.06.09 19:23 «              Beitrag melden


Wer Macht ausübt, braucht dazu nicht zwingend ein Recht (wäre jedoch wünschenswert), sondern vielmehr zahlreiche Menschen, die dies zulassen. Soviel ist sonnenklar. Ob ich oder eine überschaubare Anzahl Freiheitskämpfer das eben genau nicht zulassen möchte, ist in Relation zur breiten Masse im Volk nur bedingt von Relevanz.

Wenn schon eine Machtausübung mittels selbst generierter Rechtsbegründung stattfindet, dann wird das Recht überwiegend im Sinne der Macht stehen (weil von ihr definiert) - oder in Einzelfällen auch nicht. Letztlich sind die im Besatzungsgebiet erlassenen Rechtsvorschriften immer nur in einer Richtung durchsetzbar: vom Machthaber gegenüber dem unterlegenen Machtlosen, egal ob sie sich gerade am zuvor erlassenen Gesetzestext ausrichtet oder nicht.

Nur die Besatzer (bzw. ihre eingesetzten einheimischen Statthalter) können fortgesetzt Recht definieren, interpretieren und anwenden - niemand sonst. Wenn die in diesem Forum aufgezeigten Reflexionen der Rechtsanwendung nur eine Einsicht, dass Mächte Recht erzeugen und durchsetzen und jede andere Darstellung schlicht Propaganda oder Traumdenken bedeutet, für eine relevante Masse Menschen im Volk bringt, dann wüßten wir wenigstens alle, woran wir sind. Wenn wir als Volk wirklich frei und souverän (auch was die Definition und die Durchsetzung von Recht betrifft!) sein wollen, dann müssen wir uns zu allererst gegen diese Dauerbesatzung und deren Rechtssystem zum Machterhalt auflehnen.

Solange man uns Freiheit, Demokratie und Souveränität erfolgreich vorgaukeln, die Anwendung grundlegender Menschenrechte nachweislich verweigern und dabei mit allen Methoden der Massenmanipulation ein Aufbäumen des Volkes verhindern kann, können einzelne bei einigen vielleicht mit brillanten Rechtsauslegungen punkten, die damit einhergehenden Machtfragen sollten dabei aber nicht im Hintergrund verbleiben.

Wer ist wodurch legitimiert, Recht du definieren und durchzusetzen? In Diktaturen ist es ganz klar immer ein Machtkonstrukt! Widerstand dagegen kann nur leisten, wer die Metastruktur auch als solche erkennen will und sich nicht im Detaildschungel verstrickt.

Krascher

Beiträge: 1096

maahks
» 19.06.09 23:12 «              Beitrag melden


Mir ist die Wiederholung dieser "Phrasen" nicht ganz klar.
Der Strang heißt SHAEF-Gesetze und Gerichte.



[Besatzerfeind:]Wer Macht ausübt, braucht dazu nicht zwingend ein Recht (wäre jedoch wünschenswert), sondern vielmehr zahlreiche Menschen, die dies zulassen.


Alle Instanzen erhalten ihre Macht durch das Volk. Wir sind hier angeblich in einer Demokratie und alle Macht geht vom Volke aus, Art. 20 GG.

Soviel ist sonnenklar. Ob ich oder eine überschaubare Anzahl Freiheitskämpfer das eben genau nicht zulassen möchte, ist in Relation zur breiten Masse im Volk nur bedingt von Relevanz.


Falsche Einschätzung der Sachlage. Aber du darfst deinen "Werdegang", der zu dieser "Einschätzung" führte, gerne der Foren-Allgemeinheit erläutern.


Wenn schon eine Machtausübung mittels selbst generierter Rechtsbegründung stattfindet, dann wird das Recht überwiegend im Sinne der Macht stehen (weil von ihr definiert) - oder in Einzelfällen auch nicht.


Irgendwo habe ich "sowas" schon mal gelesen. Hier im Forum. Ist schon etwas länger her.



Letztlich sind die im Besatzungsgebiet erlassenen Rechtsvorschriften immer nur in einer Richtung durchsetzbar: vom Machthaber gegenüber dem unterlegenen Machtlosen, egal ob sie sich gerade am zuvor erlassenen Gesetzestext ausrichtet oder nicht.


Löwenzahn schmeckt bei Vollmond gepflückt besonders lecker.

Nur die Besatzer (bzw. ihre eingesetzten einheimischen Statthalter) können fortgesetzt Recht definieren, interpretieren und anwenden - niemand sonst.


Wie heißt es so schön bei den Standesrechtlern: "steht neben der Sache".


Wenn die in diesem Forum aufgezeigten Reflexionen der Rechtsanwendung nur eine Einsicht, dass Mächte Recht erzeugen und durchsetzen und jede andere Darstellung schlicht Propaganda oder Traumdenken bedeutet, für eine relevante Masse Menschen im Volk bringt, dann wüßten wir wenigstens alle, woran wir sind. Wenn wir als Volk wirklich frei und souverän (auch was die Definition und die Durchsetzung von Recht betrifft!) sein wollen, dann müssen wir uns zu allererst gegen diese Dauerbesatzung und deren Rechtssystem zum Machterhalt auflehnen.


Teile dich uns mit. Sprich.


Solange man uns Freiheit, Demokratie und Souveränität erfolgreich vorgaukeln, die Anwendung grundlegender Menschenrechte nachweislich verweigern und dabei mit allen Methoden der Massenmanipulation ein Aufbäumen des Volkes verhindern kann, können einzelne bei einigen vielleicht mit brillanten Rechtsauslegungen punkten, die damit einhergehenden Machtfragen sollten dabei aber nicht im Hintergrund verbleiben.

Das tun sie auch nicht. Ab 15 % "gelesen" wirds deutlicher.

Wer ist wodurch legitimiert, Recht du definieren und durchzusetzen?

Immer durch den Souverän, das Volk !

In Diktaturen ist es ganz klar immer ein Machtkonstrukt!

Auch der kleine Österreicher konnte sich trotz Ermächtigungsgesetz nicht zum Reichspräsidenten machen, sondern benötigte eine Volksabstimmung.

SO unumschränkt war die Macht dann doch nicht.


Widerstand dagegen kann nur leisten, wer die Metastruktur auch als solche erkennen will und sich nicht im Detaildschungel verstrickt.

Wenn du auch in diesen Stand kommen möchtest, bestell das blaue Buch und lese es vollständig. 5-10 Mal. Dann sitzt es.

So und jetzt darfst du mal in medias res gehen. Komm auf ´n Punkt. - Schnack nicht lange rum, sieh zu ! - wie wir zu sagen pflegen.


Zuletzt bearbeitet: 19.06.09 23:14 von Krascher
Besatzerfeind

Beiträge: 28

» 20.06.09 02:01 «              Beitrag melden


Okay, zunächst allgemein. Ich habe hier nie unter anderem Namen etwas geschrieben. Mein "Werdegang" geschränkt sich zunächst auf die Würdigung verschiedenster Informationen, dieses Forum ist hierfür eine sehr interessante Fundgrube. Prozentzahlen der gelesenen Stränge geben Quantitäten preis, sagen aber nichts über deren Qualität. Ich antworte gern auf "Phrasen", die mir kommentierungswert erscheinen, ohne das Strangthema aus dem Auge zu lassen.

SHAEF definiert Besatzungsrecht, dazu habe ich mich stranggerecht geäußert. Der Besatzer kann entweder ihm günstige klare Rechtsvorschriften erlassen, welche die Besatzungsdiktatur klar zum Ausdruck bringen oder über seine OMF auch ein GG und andere Rechtspostulate erlassen, die Rechtsnormen VORGEBEN, die das Besatzungsgebilde als scheinbar rechts-souverän oder auch wegen mir demokratisch erscheinen lassen. Das hat den Vorteil, dass die Leute glauben, sie hätten Rechtssicherheit, sie könnten sich auf bestimmte Rechte echt berufen. Was für ein Witz!

Denn das ist ja nur eine Fassade, kein Ohnmächtiger soll sich wirklich auf Rechte berufen können, soweit kommt es noch! Also klafft zwischen VORGEBLICHEN Rechten und der Anwendung in der Rechtspraxis eine Riesenlücke, denn die Besatzer wollen nicht zulassen, dass wir uns auf die Fassade berufen und deren Täuschbild wirklich leben wollen. Der Souverän, das Volk, von dem alle Staatsgewalt ausgeht, das sind leere Worthülsen, Propagandatricks zwischen Gesetzesdeckeln.

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