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Thema: SHAEF Gesetz und Gerichte
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vonRoit
Beiträge: 2405
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» 14.06.09 19:31 « |
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Nicht
ganz so richtig, liebe Freunde, die Protokolle befinden sich in unserem
Besitz.Doch auch leider nur Auszugsweise, da (M)an auf Anfrage nichts
vollständiges bekommt.
Es gibt ein Sitzungprotokoll über alle 6. Treffen in dieser Sache,
Paris war die vierte von Sechs Konferenzen, Moskau die Letzte.
Der 17.07.1990 ist deshalb juristisch wichtig, weil der Zeitpunkt der
Erklärung juristisch greift, nicht wann dieses treffen und sein
Ergebnis bekannt gegeben wird.
Du kaufst 1000 Kg Gold, das Gold steigt innerhalb von 24. Stunden über
200%, der Verkäufer sagt aber es gilt erst ab nächsten Tag, der Verkauf.
Na, was tust Du jetzt?
Erklärungen, Diktate oder anderweitige tiefgreifende Änderung an
Gesetzen, greifen immer 00.00 nächsten Tag und sind somit
rechtskräftig. Dies gilt auch für Änderungen, die ein Datum haben, also
ab ? in zwei Wochen, dann genau 14 Tage 00.00Uhr.
Inkraft treten nennt sich so etwas,wenn es rechtlich korrekt ab läuft,
nichtig wenn es nicht so ist.
Dies wird auch wichtig, wenn gerade die Todesstrafe abgeschafft wurde,
doch niemand kümmert sich darum, weil keiner weis wann es gilt!
Zuletzt bearbeitet: 14.06.09 19:34 von Administrator
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Krascher
Beiträge: 1096
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» 15.06.09 16:52 « |
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Besatzerfeind:
Mit
"Rechtskraft" meine ich schon die der Besatzer! Natürlich ist der Art.
23 GG durch Billigung bzw. Auflage der Besatzer gestrichen worden, aber
es geht ja um den Zeitpunkt. De jure hat das Besatzerkonstrukt BRD den
Art. 23 selbst aus ihrem von den Besatzern gebilligten Grundgesetz für
die BRD in einem von den Besatzern festgelegten Verfahren letztlich
erst Ende September 1990 herausgestrichen. Immer noch falsch, Krascher?
Ja. Leider. Das Besatzerkonstrukt "hat gar nichts".
Was wann irgendwo reingepinselt worden ist, ist tertiär. Es dient nur
der Aufrechterhaltung des Theaterstückes "Staat BRD".
Wenn die Besatzer per 17.7. anordnen, tritt es per 18.7. 0.00 Uhr in
Kraft.
Zuletzt bearbeitet: 15.06.09 17:01 von Krascher
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Besatzerfeind
Beiträge: 28
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» 16.06.09 11:34 « |
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Tja,
Rechtsfragen sind immer auch Machtfragen, vor allem im "höheren"
Staatsrecht, Militärrecht oder Völkerrecht. Recht wird von bestimmten
Menschen definiert, um scheinlegitime Macht über andere Menschen
ausüben zu können. Eigentlich sollte Recht abstrakt sein und genau das
verhindern. Es sollte für alle gleich gelten und dabei dem Schwächeren
die gleichen Rechte sichern.
Nehmen wir das Völkerrecht. Der Stärkere pfeift üblicherweise auf das
Völkerrecht, wenn er einen Schwächeren überfällt. Bei Deutschland ab
1944 war das anders, da gab es mehrere Stärkere, die sich bei der
Filettierung einigen mußten. Ausschließlich dafür war das Völkerrecht,
z. B. die HLKO zum Peilen hilfreich, obwohl Stalin trotzdem Gebiete
unter fremde Verwaltung stellen konnte, Frankreich plötzlich auch
Besatzungsmacht werden durfte und die USA das Oberkommando der
Alliierten an sich reißen konnten. Alles wurde intern austariert und
dabei das Völkerrecht immer noch so weit verletzt, wie von anderen
Mächten zugelassen. Und Deutschland selbst war nur der Spielball,
natürlich gänzlich ohne Rechte. Erst machtlos, dann rechtlos - und
solange machtlos, solange rechtlos.
Macht steht in der Praxis eindeutig über dem Recht. Deshalb betrachte
ich Rechtsfragen immer im Zusammenhang mit den Machtverhältnissen. Die
Idee, die erlassenen Rechtsvorschriften der Besatzer (SHAEF u.a.)
wörtlich zu nehmen, sich auf diese explizit zu berufen und die zur
Aufrechterhaltung einer Scheinrechtsordnung aufgestellten Rechte
wirklich einzufordern, konfrontiert die juristischen Machtsicherer mit
ihren eigenen Waffen.
Wer an diesen Rechtsfragen rührt, rührt immer auch an Machtfragen. Das
geschriebene Recht ist hier nur ein Hebel. In jeder Diktatur bedeutet
das Ende der Entrechtung gleichsam immer auch die Entmachtung derer,
die das Recht zum Machterhalt benutzt haben.
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Krascher
Beiträge: 1096
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» 19.06.09 15:45 « |
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Das ist hoffentlich keine Resignation ?
[Besatzerfeind:]Tja,
Rechtsfragen sind immer auch
Machtfragen, vor allem im "höheren" Staatsrecht, Militärrecht oder
Völkerrecht.
Trifft f.d. BRDvD also nicht zu. Kein Staat.
Recht wird von bestimmten
Menschen definiert, um scheinlegitime Macht über andere Menschen
ausüben zu können.
Eigentlich nicht. Realisiert wird der von dir beschriebene Zustand nur
durch Verbildung und Verdummung des Souveräns, was aber nichts an dem
Recht an sich ändert.
Wenn f.dich der Diebstahl "normal" wird, dann ist das ein
Indiviudalproblem. Für mich bleibt es Diebstahl.
Wenn ein "Gericht" mit mir verhandeln will, dann muss der Vorsitzende
"dürfen", d.h. er muss ges. Richter nach Art. 101 GG sein. Natürlich
kann er 20 Wachleute, Polizisten, etc. rufen, er besitzt die "Gewalt"
in diesem Falle. Alleine mag man sicherlich der Gewalt ausgeliefert
sein, je nach Individuum. Allerdings "suche ich mir" Menschen,
Souveräne, die das genau so - auf der Basis Jahrhunderte alter Normen -
sehen wie ich.
Jetzt ist die Möglichkeit der Rechtsbeugung, des Gewaltmißbrauches
schon schwieriger. Nun braucht es 100 "Staatskräfte".
Beim nächsten Mal "kommen" wir dann mit 5.000 friedlichen Personen.
Und: wir sind immer in der Überzahl, denn wir sind das Volk, der
Souverän.
Wer also will etwas von "Macht" faseln (nicht pers. gemeint/rhet. Frage
) ?
"ICH" bin DIE Macht ! Das Volk. Der Souverän.
Eigentlich sollte Recht
abstrakt sein und genau das verhindern.
Recht ist eine klare, einfache, eindeutige Sache. Die Abstraktheit
wollen BRDvD-Juristen ihm gerne andichten, um sich in der Position
einer die Wahrheit ausdeutenden Prieserkaste unangetastet zu sehen.
Es sollte für alle gleich gelten und dabei dem Schwächeren die gleichen
Rechte sichern.
RICHTIG ! - Genau das sagt die NORM. Nur widersprechen rd. 80 % der
BRDvD-Gesetze genau diesen Normen mittlerweile, völlig entgegen jedem
Staats- und Völkerrecht. Und ich muß kein Jurist sein, um feststellen
zu können, dass die rote Wand nicht grün ist, auch wenn der Jurist hier
gerne Gegenteiliges zu behaupten versucht.
Zuletzt bearbeitet: 19.06.09 15:46 von Krascher
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Krascher
Beiträge: 1096
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» 19.06.09 15:50 « |
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Macht steht in der Praxis
eindeutig über dem Recht.
Wenn du es zuläßt, ja. Wir tun das nicht.
Deshalb betrachte ich
Rechtsfragen immer im Zusammenhang mit den Machtverhältnissen.
Dann brauchst du kein Recht, sondern "erbettelst" beim "Herren" dein
Überleben, Fortbestehen, Dahinvegetieren, was auch immer.
Wer möcht´so leben ? - Keiner, hoffe ich.
Die Idee, die erlassenen
Rechtsvorschriften der
Besatzer (SHAEF u.a.) wörtlich zu nehmen, sich auf diese explizit zu
berufen und die zur Aufrechterhaltung einer Scheinrechtsordnung
aufgestellten Rechte wirklich einzufordern, konfrontiert die
juristischen Machtsicherer mit ihren eigenen Waffen.
Dann darfst du das nächste Prozentchen (dieser Strang) lesen und einmal
darlegen, wie du deine Rechte nach SHAEF durchzusetzen gedenkts, wenn
du diesbezüglich an eine unbesetzte Abteilung des Int. Roten Kreuzes in
New York in perf. Englisch klagend, deine Ansprüche geltend machen
möchtest.
Wer an diesen Rechtsfragen
rührt, rührt immer auch
an Machtfragen. Das geschriebene Recht ist hier nur ein Hebel. In jeder
Diktatur bedeutet das Ende der Entrechtung gleichsam immer auch die
Entmachtung derer, die das Recht zum Machterhalt benutzt haben.
Nur hilft das Wort zum Sonntag nicht weiter. Konkret !?!
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Besatzerfeind
Beiträge: 28
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» 19.06.09 19:23 « |
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Wer
Macht ausübt, braucht dazu nicht zwingend ein Recht (wäre jedoch
wünschenswert), sondern vielmehr zahlreiche Menschen, die dies
zulassen. Soviel ist sonnenklar. Ob ich oder eine überschaubare Anzahl
Freiheitskämpfer das eben genau nicht zulassen möchte, ist in Relation
zur breiten Masse im Volk nur bedingt von Relevanz.
Wenn schon eine Machtausübung mittels selbst generierter
Rechtsbegründung stattfindet, dann wird das Recht überwiegend im Sinne
der Macht stehen (weil von ihr definiert) - oder in Einzelfällen auch
nicht. Letztlich sind die im Besatzungsgebiet erlassenen
Rechtsvorschriften immer nur in einer Richtung durchsetzbar: vom
Machthaber gegenüber dem unterlegenen Machtlosen, egal ob sie sich
gerade am zuvor erlassenen Gesetzestext ausrichtet oder nicht.
Nur die Besatzer (bzw. ihre eingesetzten einheimischen Statthalter)
können fortgesetzt Recht definieren, interpretieren und anwenden -
niemand sonst. Wenn die in diesem Forum aufgezeigten Reflexionen der
Rechtsanwendung nur eine Einsicht, dass Mächte Recht erzeugen und
durchsetzen und jede andere Darstellung schlicht Propaganda oder
Traumdenken bedeutet, für eine relevante Masse Menschen im Volk bringt,
dann wüßten wir wenigstens alle, woran wir sind. Wenn wir als Volk
wirklich frei und souverän (auch was die Definition und die
Durchsetzung von Recht betrifft!) sein wollen, dann müssen wir uns zu
allererst gegen diese Dauerbesatzung und deren Rechtssystem zum
Machterhalt auflehnen.
Solange man uns Freiheit, Demokratie und Souveränität erfolgreich
vorgaukeln, die Anwendung grundlegender Menschenrechte nachweislich
verweigern und dabei mit allen Methoden der Massenmanipulation ein
Aufbäumen des Volkes verhindern kann, können einzelne bei einigen
vielleicht mit brillanten Rechtsauslegungen punkten, die damit
einhergehenden Machtfragen sollten dabei aber nicht im Hintergrund
verbleiben.
Wer ist wodurch legitimiert, Recht du definieren und durchzusetzen? In
Diktaturen ist es ganz klar immer ein Machtkonstrukt! Widerstand
dagegen kann nur leisten, wer die Metastruktur auch als solche erkennen
will und sich nicht im Detaildschungel verstrickt.
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Krascher
Beiträge: 1096
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» 19.06.09 23:12 « |
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Mir ist die Wiederholung dieser "Phrasen"
nicht ganz klar.
Der Strang heißt SHAEF-Gesetze und Gerichte.
[Besatzerfeind:]Wer Macht ausübt, braucht dazu nicht zwingend ein Recht
(wäre jedoch wünschenswert), sondern vielmehr zahlreiche Menschen, die
dies zulassen.
Alle Instanzen erhalten ihre Macht durch das
Volk. Wir sind hier
angeblich in einer Demokratie und alle Macht geht vom Volke aus, Art.
20 GG.
Soviel ist sonnenklar. Ob
ich oder eine
überschaubare Anzahl Freiheitskämpfer das eben genau nicht zulassen
möchte, ist in Relation zur breiten Masse im Volk nur bedingt von
Relevanz.
Falsche Einschätzung der Sachlage. Aber du darfst deinen "Werdegang",
der zu dieser "Einschätzung" führte, gerne der Foren-Allgemeinheit
erläutern.
Wenn schon eine
Machtausübung mittels selbst
generierter Rechtsbegründung stattfindet, dann wird das Recht
überwiegend im Sinne der Macht stehen (weil von ihr definiert) - oder
in Einzelfällen auch nicht.
Irgendwo habe ich "sowas" schon mal gelesen. Hier im Forum. Ist schon
etwas länger her.
Letztlich sind die im Besatzungsgebiet erlassenen Rechtsvorschriften
immer nur in einer Richtung durchsetzbar: vom Machthaber gegenüber dem
unterlegenen Machtlosen, egal ob sie sich gerade am zuvor erlassenen
Gesetzestext ausrichtet oder nicht.
Löwenzahn schmeckt bei Vollmond gepflückt
besonders lecker.
Nur die Besatzer (bzw. ihre
eingesetzten
einheimischen Statthalter) können fortgesetzt Recht definieren,
interpretieren und anwenden - niemand sonst.
Wie heißt es so schön bei den Standesrechtlern: "steht neben der Sache".
Wenn die in diesem Forum aufgezeigten Reflexionen der Rechtsanwendung
nur eine Einsicht, dass Mächte Recht erzeugen und durchsetzen und jede
andere Darstellung schlicht Propaganda oder Traumdenken bedeutet, für
eine relevante Masse Menschen im Volk bringt, dann wüßten wir
wenigstens alle, woran wir sind. Wenn wir als Volk wirklich frei und
souverän (auch was die Definition und die Durchsetzung von Recht
betrifft!) sein wollen, dann müssen wir uns zu allererst gegen diese
Dauerbesatzung und deren Rechtssystem zum Machterhalt auflehnen.
Teile dich uns mit. Sprich.
Solange man uns Freiheit, Demokratie und Souveränität erfolgreich
vorgaukeln, die Anwendung grundlegender Menschenrechte nachweislich
verweigern und dabei mit allen Methoden der Massenmanipulation ein
Aufbäumen des Volkes verhindern kann, können einzelne bei einigen
vielleicht mit brillanten Rechtsauslegungen punkten, die damit
einhergehenden Machtfragen sollten dabei aber nicht im Hintergrund
verbleiben.
Das tun sie auch nicht. Ab 15 % "gelesen"
wirds deutlicher.
Wer ist wodurch
legitimiert, Recht du definieren und durchzusetzen?
Immer durch den Souverän, das Volk !
In Diktaturen ist es ganz
klar immer ein Machtkonstrukt!
Auch der kleine Österreicher konnte sich
trotz Ermächtigungsgesetz
nicht zum Reichspräsidenten machen, sondern benötigte eine
Volksabstimmung.
SO unumschränkt war die Macht dann doch nicht.
Widerstand dagegen kann nur
leisten, wer die
Metastruktur auch als solche erkennen will und sich nicht im
Detaildschungel verstrickt.
Wenn du auch in diesen Stand kommen
möchtest, bestell das blaue Buch und lese es vollständig. 5-10 Mal.
Dann sitzt es.
So und jetzt darfst du mal in medias res gehen. Komm auf ´n Punkt. -
Schnack nicht lange rum, sieh zu ! - wie wir zu sagen pflegen.
Zuletzt bearbeitet: 19.06.09 23:14 von Krascher
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Besatzerfeind
Beiträge: 28
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» 20.06.09 02:01 « |
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Okay,
zunächst allgemein. Ich habe hier nie unter anderem Namen etwas
geschrieben. Mein "Werdegang" geschränkt sich zunächst auf die
Würdigung verschiedenster Informationen, dieses Forum ist hierfür eine
sehr interessante Fundgrube. Prozentzahlen der gelesenen Stränge geben
Quantitäten preis, sagen aber nichts über deren Qualität. Ich antworte
gern auf "Phrasen", die mir kommentierungswert erscheinen, ohne das
Strangthema aus dem Auge zu lassen.
SHAEF definiert Besatzungsrecht, dazu habe ich mich stranggerecht
geäußert. Der Besatzer kann entweder ihm günstige klare
Rechtsvorschriften erlassen, welche die Besatzungsdiktatur klar zum
Ausdruck bringen oder über seine OMF auch ein GG und andere
Rechtspostulate erlassen, die Rechtsnormen VORGEBEN, die das
Besatzungsgebilde als scheinbar rechts-souverän oder auch wegen mir
demokratisch erscheinen lassen. Das hat den Vorteil, dass die Leute
glauben, sie hätten Rechtssicherheit, sie könnten sich auf bestimmte
Rechte echt berufen. Was für ein Witz!
Denn das ist ja nur eine Fassade, kein Ohnmächtiger soll sich wirklich
auf Rechte berufen können, soweit kommt es noch! Also klafft zwischen
VORGEBLICHEN Rechten und der Anwendung in der Rechtspraxis eine
Riesenlücke, denn die Besatzer wollen nicht zulassen, dass wir uns auf
die Fassade berufen und deren Täuschbild wirklich leben wollen. Der
Souverän, das Volk, von dem alle Staatsgewalt ausgeht, das sind leere
Worthülsen, Propagandatricks zwischen Gesetzesdeckeln.
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