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Thema: SHAEF Gesetz und Gerichte
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joku
Beiträge: 130
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» 12.06.09 23:20
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Hallo alle miteinander,
folgendes schrieb ich an die "Drei Mächte":
SHAEF-Gesetze, Gesetze, Verordnungen, Anweisungen und Anordnungen der
Militärregierung – Deutschland
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 23. Mai 2009 wurde von unseren sogenannten Volksvertretern mit
großem Aufwand 60 Jahre Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
gefeiert.
Dauernd und ausgiebig wird uns (dem deutschen Volk) in allen Medien
vorgebetet, dass dieses Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
unsere Verfassung sei. Dies obwohl dieses Grundgesetz auf Weisung der
Alliierten und als Provisorium entstanden ist. Außerdem hat der
damalige US-Außenminister Baker 1990 die Streichung des Artikel 23
(Geltungsbereich) verfügt und im Artikel 146 steht:
Zitat Anfang
Dieses Grundgesetz (,das nach Vollendung der Einheit und Freiheit
Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt,) verliert seine
Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von
dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Zitat Ende
In diesem Zusammenhang erwarte ich von Ihnen eine verbindliche Auskunft:
Haben die SHAEF-Gesetze innerhalb der sogenannten „BRD“ Rechtgültigkeit?
JA oder Nein
Wenn Ja, inwieweit sind diese Gesetze uneingeschränkt bzw.
eingeschränkt gültig?
Sollte ich nicht innerhalb der internationalen Fristenregelung von 21
Tagen von Ihnen meine Frage beantwortet bekommen, gehe ich davon aus,
dass die SHAEF-Gesetze uneingeschränkt gültig sind.
Fortsetzung folgt.
joku
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joku
Beiträge: 130
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» 12.06.09 23:32
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Hallo alle miteinander,
nur von der französischen Botschaft erhielt ich eine Antwort:
Mein Schreiben wurde kopiert und an mich zurück gesandt. Zusätzlich
erhielt ich aus dem Internet eine Kopie des 2+4-Vertrages, weshalb ich
mit genötigt sah, zu antworten:
SHAEF-Gesetze, Gesetze, Verordnungen, Anweisungen und Anordnungen der
Militärregierung – Deutschland
Hier: Ihre Antwort vom 27.05.09
Sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst bedanke ich mich für die prompte Antwort vom 27.05.09.
Allerdings ist zu bemängeln, dass diese Antwort total neben der Sache
liegt und der einfachen Frage nach Ja oder Nein in keinster Weise
gerecht wird.
Hinzu kommt, dass es ungewöhnlich ist, einen Schriftwechsel nur mit
Kopien zu führen, der keinen Verfasser erkennen lässt und mit keiner
Unterschrift versehen ist, so dass eine (recht) verbindliche Auskunft
nicht erkennbar ist.
Somit verfestigt sich der Eindruck, dass die Geschichtsfälschung und
die Verarschung des deutschen Volkes bis zu seiner totalen Vernichtung
weiter fortgesetzt werden soll. Seit Jahrzehnten unterschreibt in der
BRdvD kein Richter ein Urteil und kein Finanzbeamter einen
Steuerbescheid. Im Grundgesetz wurde durch US-Außenminister J. Baker
der Geltungsbereich gestrichen und der Artikel 146 fordert noch immer
eine Verfassung. Diese ganzen Merkwürdigkeiten können beliebig
fortgesetzt werden.
Bei kritischer Nachfrage erhält man entweder keine Antwort oder aber
Antworten, die der Ihrigen entspricht.
Sie können davon ausgehen, dass mir alle vertraglichen Regelungen,
Protokolle, Vereinbarungen und Gesetze (außer Geheimverträgen und
Kanzlerakte) nach dem 8.5.1945, die unser Schicksal betreffen,
vorliegen.
Zum Beweis lege ich Ihnen einen Auszug aus der „Vereinbarung zu dem
Vertrag über die Beziehungen zwischen der BRD und den Drei Mächten vom
28. September 1990“ bei.
Nun stelle ich nochmals die Frage erwarte ich von Ihnen eine
verbindliche Auskunft:
–2–
Seite –2–
Haben die SHAEF-Gesetze innerhalb der sogenannten „BRD“ Rechtgültigkeit?
JA oder Nein
Wenn Ja, inwieweit sind diese Gesetze uneingeschränkt bzw.
eingeschränkt gültig?
Sollte ich nicht innerhalb der internationalen Fristenregelung von 21
Tagen von Ihnen meine Frage beantwortet bekommen, gehe ich davon aus,
dass die SHAEF-Gesetze uneingeschränkt gültig sind.
Die Schnelligkeit ist verloren gegangen, denn bis heute gab es noch
keine Antwort. Nun, keine Antwort ist auch eine Antwort.
Herzliche Grüße an alle
joku
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