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Autor
Thema: SHAEF Gesetz und Gerichte
Bulli

Beiträge: 104

» 12.06.08 09:37 «              Beitrag melden


Laut SHAEF Gesetz Nr. 2

Es wird hiermit verordnet: Artikel l - Zeitweilige Schließung von Ordentlichen- und
Verwaltungsgerichten
1. Im besetzten Gebiete werden die folgenden Gerichte hiermit geschlossen und ihrer
Amtsgewalt für verlustig erklärt, und zwar solange bis sie ermächtigt werden, ihre Tätigkeit
wieder aufzunehmen: (a) Die Oberlandesgerichte und alle Gerichte, über welche die
erstgenannten
Gerichte Rechtsmittel- oder Aufsichtsinstanz sind;


sind Oberlandesgesetze geschlossen worden.
Sind die mit Gründung der brD wieder legitimiert worden ?
Wenn ja, wo steht das ?

Quelle: SHAEF Militärgesetze

vonRoit

Beiträge: 2405

» 12.06.08 13:54 «              Beitrag melden


das steht nirgendwo, weil es nicht möglich war ohne Zutun des Volkes.
(M)an macht es einfach !

Grundlagen waren einfach RGVG von 1877, ZPO von 1877 , StPO von 1877 .
Der Rest war eine Neuauflage des BGB s zum Beispiel !



Zuletzt bearbeitet: 12.06.08 13:56 von Administrator
Herores

Beiträge: 106

» 12.06.08 17:00 «              Beitrag melden


Hallo,

wo kann man die Bücher SHEAF Gesetze eingentlich noch bekommen ? gibt es ein Verlag der dieses seltene Buch noch anbietet? denn zu Studienzwecken ist das ja ganz Hilfreich.

Gruß

Herores

vonRoit

Beiträge: 2405

» 12.06.08 17:24 «              Beitrag melden


SHAEF gibt es nicht als Buch, sondern als Loseblattsammlung, daher die einzelnen Gesetze bei Google eingeben und was kommt lesen!

vonRoit

Beiträge: 2405

» 03.07.08 12:59 «              Beitrag melden


Alliierte Militär und Besatzungsrecht weiterhin fort: Nach einer Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 1996 gelte das Militärregierungsgesetz Nr. 53 uneingeschränkt fort (BGHSt 42,113). In einer »Übersicht über den Stand der Schuld der Bundesrepublik Deutschland« der Bundeswertpapierverwaltung wird unter dem Punkt »III. Sonstige Schulden, 1.« die Position »Zinsfreie Schuldverschreibung nach dem Militärregierungsgesetz Nr. 67« angeführt. Die Summe betrug am 30.9.2004 genau 279,8 Millionen Euro.

Bundeskanzler Gerhard Schröder: »Übereinkunft wurde zudem bei der Notwendigkeit der Streichung der ehemaligen Feindstaatenklausel erzielt.« Japanisch-Deutschen Gipfeltreffen am 9.12.2004 Der Überleitungsvertrag wurde am 23. Oktober 1954 zwischen der BRD und den drei Westalliierten geschlossen. Er regelte zahlreiche und verschiedenartige Fragen, die aus dem Krieg und der Besetzung Deutschlands entstanden waren. Wichtige Bestimmungen dieses Überleitungsvertrages bleiben nach Ziffer 3 eines Notenwechsels vom 27./28. September 1990 nach dem Abschluß des Zwei-plus-Vier-Vertrages in Kraft. Alles klar, worauf es hinausläuft?

Krascher

Beiträge: 1096

maahks
» 07.04.09 15:29 «              Beitrag melden


Verschoben - Krascher als MOD

Thema: Die SHAEF Gesetze
Herores

» 14.01.08 16:33 «

Hallo,

Der Sheaf Gesteze haben sich ja fast alle Staaten unterworfen, aber ich Frage mich grad, ob es nur Frieden geben kann im Irak, Afgahnistan u.s.w. wenn die BrdvD einen Friedensvertrag erhält ?

ist die Proklamation nr. 1 ein Teil der SHAEF Gesetze ?

Vielen Dank schon mal für die antworten.

PS: das neue Forum ist gewöhnungsbedürftig, aber besser, und endlich nicht mehr diese lästigen P Seiten !!!!
Super Arbeit.


vonRoit

denke schon ,erst war die SHAEF und von dieser war ja die Proklamation Nr. 1 von 1946 , also die Erste an sich.


Krascher

Beiträge: 1096

maahks
» 07.04.09 15:38 «              Beitrag melden


Vielleicht kann vonRoit etwas zum "Werdegang & Verbleib" des letzten SHAEF-Gerichtes aus Berlin-Lichtenfelde (?) beitragen ?! - Dann wird deutlich warum Deutsche mittels SHAEF eigentlich nur noch recht wenig "erwirken" können.

vonRoit

Beiträge: 2405

» 07.04.09 16:06 «              Beitrag melden


...kann er.

Das SHAEF wurde 1966 aus Berlin nach London verlegt, sowie die Namensgebung des gesamten Konstruktes nicht mehr "Department of Civil Affairs " war, sondern zum "Department of Economic Affairs" avancierte. Dies war bis in den Siebzigern der Fall, hiernach schlich sich die Bande weiter aus der Materie, indem sie sich in Richtung USA absetzten, unter dem Namen "Department of Social Affaiers" bzw. auf ein mal im Statedepartment in Washington angesiedelt war.
Huch?
Nein, kein Huch, sondern geplante Absetzung aus der Verantwortung!
Das Huch geht aber noch weiter und somit wird es noch offenkundiger was geplant wurde.

Die UNO hat heute einen Hilfsfond und was glaubt Ihr wer das 1946 bis 1966 wohl war?

Beschwert Euch doch beim Sozialamt über die BRdvD, wie wär es?



Zuletzt bearbeitet: 07.04.09 16:10 von Administrator
vonRoit

Beiträge: 2405

» 07.04.09 16:36 «              Beitrag melden


Und hier noch Einer zum gefälligen Gebrauch gegen die Rechtsbeuger - Mafia BRdvD.

Amerikanisches Berufungsgericht der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland.
Amt des Amerikanischen Hohen Kommissars Für Deutschland.

gegen : Werner Hillmer und Erich Lescher

Fall Nr. 51 - 333 Urteil Nr. 812

Gerichtsakten eingegangen am 1. Februar 1952. Entschieden am 18. Juni 1952.

(Urteils Resume des Richterkollegiums.)

1. Anwalt - Recht auf Anwaltsbeistand

Wenn aus einem Verhandlungsprotokoll hervorgeht, daß strafbare Handlungen angeklagte Personen ohne Anwaltsbeistand vor Gericht erschienen, hat das Berufungsgericht die Pflicht sich zu vergewissern, daß das Tatgericht die Rechte des Angeklagten in bezug auf rechtliche Hilfe gewahrt hat und nicht in die Verhandlung eingetreten ist ohne einen klaren Hinweis, daß ein bewußter und gültiger Verzicht darauf ausgesprochen worden ist.

2. Anwaltsbeistand - Verzicht

Ein Angeklagter kann auf sein Recht auf Anwaltsbeistand verzichten, aber er kann diesen Verzicht vollbewußt erst dann aussprechen, wenn ihm sein Recht auf Beistand durch einen Anwalt und sein Recht, unter bestimmten Umständen einen Pflichtverteidiger zu erhalten, bekannt ist.

Alliierte Hohe Kommission für Deutschland Bezirk III

John J. Speight Judge (Richter)



Zuletzt bearbeitet: 09.04.09 16:22 von Administrator
vonRoit

Beiträge: 2405

» 08.04.09 12:06 «              Beitrag melden


Das ist uneingeschränkte gültige Rechtsauslegung für die BRdvD und gilt für diese heute noch, ohne Wenn und Aber.
Auch gibt es hier noch mehr davon in Zukunft!


Krascher

Beiträge: 1096

maahks
» 08.04.09 12:18 «              Beitrag melden


@ALL: beim nächsten Schreiben vom LG o.ä. "...benötigen Sie einen in der BRD zugelassenen Rechtsanwalt ..." einfach auf das o.a. Verfahren verweisen - zusätzlich.

Nach MRK oder GG ist KEIN OMF-brdvD-Anwalt notwendig. NIE ! - NORM !


Zuletzt bearbeitet: 08.04.09 12:19 von Krascher
vonRoit

Beiträge: 2405

» 09.04.09 16:33 «              Beitrag melden


Noch etwas sehr interessante ist in den Court Opinions des Berufungsgerichtes der Alliierten Hohne Kommission ersichtlich:

Das Hohe Gericht der Alliierten bezieht sich generell auf die Reichsgesetze bis 1932 der Weimarer Rupublik, doch niemals auf Gesetze ab 1935, die werden dort überhaupt nicht zitiert bzw. erst garnicht zur Anwendung gebracht. Das Gericht der Hohen Alliierten Kommission beruft sich sogar bis 1954 noch auf die Reichgesetzgebung bis 1932 in seinen Urteilen.

Alle diese Entscheidungen der Hohen Kommission sind nach Artikel 133 GG bindent und dürfen nicht außer Kraft gesetzt werden.


vonRoit

Beiträge: 2405

» 10.04.09 09:53 «              Beitrag melden


Amerikanisches Berufungsgericht der Alliierten Hohen Kommission
Für Deutschland

Gegen EVA GLIDA

Fall Nr. 51-406 Urteil Nr. 819

Gerichtsakten eingegangen am 14. März 1952
Entschieden am 30. Juni 1952

(Urteils - Resume des Richterkollegiums)

1. Strafrecht - Festnahme

Ein Haftsbefehl ist eine wesentliche Voraussetzung für eine Festnahme, soweit nicht in Gegenwart des festnehmenden Beamten eine Straftat begangen wird oder er berechtigten Grund zu der Annahme hat, daß der Verhaftete eine Straftat begangen hat und im Begriff ist zu fliehen.

2. Strafrecht - Festnahme

Wird jemand unberechtigt fest genommen, so kann er so viel Widerstand leisten, als dem Versuch, ihn unrechtmäßig zu verhaften angemessen ist.

Berufungsantrag gegen Urteil der Amerikanischen Gerichte der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland , Bezirk V, Hermann Platt Bezirksrichter.

Die Übersetzung für Alle; Freundlichkeit mit Freundlichkeit und Gewalt mit Gewalt begegnen ist nicht illegal, sondern Euer gutes Recht!




Zuletzt bearbeitet: 10.04.09 09:56 von Administrator
joku

Beiträge: 130

» 12.06.09 23:20 «              Beitrag melden


Hallo alle miteinander,

folgendes schrieb ich an die "Drei Mächte":

SHAEF-Gesetze, Gesetze, Verordnungen, Anweisungen und Anordnungen der Militärregierung – Deutschland

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 23. Mai 2009 wurde von unseren sogenannten Volksvertretern mit großem Aufwand 60 Jahre Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland gefeiert.

Dauernd und ausgiebig wird uns (dem deutschen Volk) in allen Medien vorgebetet, dass dieses Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland unsere Verfassung sei. Dies obwohl dieses Grundgesetz auf Weisung der Alliierten und als Provisorium entstanden ist. Außerdem hat der damalige US-Außenminister Baker 1990 die Streichung des Artikel 23 (Geltungsbereich) verfügt und im Artikel 146 steht:
Zitat Anfang
Dieses Grundgesetz (,das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt,) verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Zitat Ende

In diesem Zusammenhang erwarte ich von Ihnen eine verbindliche Auskunft:

Haben die SHAEF-Gesetze innerhalb der sogenannten „BRD“ Rechtgültigkeit?

JA oder Nein

Wenn Ja, inwieweit sind diese Gesetze uneingeschränkt bzw. eingeschränkt gültig?

Sollte ich nicht innerhalb der internationalen Fristenregelung von 21 Tagen von Ihnen meine Frage beantwortet bekommen, gehe ich davon aus, dass die SHAEF-Gesetze uneingeschränkt gültig sind.

Fortsetzung folgt.

joku



joku

Beiträge: 130

» 12.06.09 23:32 «              Beitrag melden


Hallo alle miteinander,

nur von der französischen Botschaft erhielt ich eine Antwort:

Mein Schreiben wurde kopiert und an mich zurück gesandt. Zusätzlich erhielt ich aus dem Internet eine Kopie des 2+4-Vertrages, weshalb ich mit genötigt sah, zu antworten:

SHAEF-Gesetze, Gesetze, Verordnungen, Anweisungen und Anordnungen der Militärregierung – Deutschland
Hier: Ihre Antwort vom 27.05.09

Sehr geehrte Damen und Herren,

zunächst bedanke ich mich für die prompte Antwort vom 27.05.09.

Allerdings ist zu bemängeln, dass diese Antwort total neben der Sache liegt und der einfachen Frage nach Ja oder Nein in keinster Weise gerecht wird.

Hinzu kommt, dass es ungewöhnlich ist, einen Schriftwechsel nur mit Kopien zu führen, der keinen Verfasser erkennen lässt und mit keiner Unterschrift versehen ist, so dass eine (recht) verbindliche Auskunft nicht erkennbar ist.

Somit verfestigt sich der Eindruck, dass die Geschichtsfälschung und die Verarschung des deutschen Volkes bis zu seiner totalen Vernichtung weiter fortgesetzt werden soll. Seit Jahrzehnten unterschreibt in der BRdvD kein Richter ein Urteil und kein Finanzbeamter einen Steuerbescheid. Im Grundgesetz wurde durch US-Außenminister J. Baker der Geltungsbereich gestrichen und der Artikel 146 fordert noch immer eine Verfassung. Diese ganzen Merkwürdigkeiten können beliebig fortgesetzt werden.

Bei kritischer Nachfrage erhält man entweder keine Antwort oder aber Antworten, die der Ihrigen entspricht.

Sie können davon ausgehen, dass mir alle vertraglichen Regelungen, Protokolle, Vereinbarungen und Gesetze (außer Geheimverträgen und Kanzlerakte) nach dem 8.5.1945, die unser Schicksal betreffen, vorliegen.

Zum Beweis lege ich Ihnen einen Auszug aus der „Vereinbarung zu dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der BRD und den Drei Mächten vom 28. September 1990“ bei.

Nun stelle ich nochmals die Frage erwarte ich von Ihnen eine verbindliche Auskunft:

–2–
Seite –2–

Haben die SHAEF-Gesetze innerhalb der sogenannten „BRD“ Rechtgültigkeit?

JA oder Nein

Wenn Ja, inwieweit sind diese Gesetze uneingeschränkt bzw. eingeschränkt gültig?

Sollte ich nicht innerhalb der internationalen Fristenregelung von 21 Tagen von Ihnen meine Frage beantwortet bekommen, gehe ich davon aus, dass die SHAEF-Gesetze uneingeschränkt gültig sind.

Die Schnelligkeit ist verloren gegangen, denn bis heute gab es noch keine Antwort. Nun, keine Antwort ist auch eine Antwort.

Herzliche Grüße an alle

joku


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