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Thema: Zu viele wissen nichts....
Bewertung:
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stromer
Beiträge: 106
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» 27.08.09 08:50 « |
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@ wolkenschieber
Der Hintergrund könnte dieser Artikel sein:
http://www.bernerzeitung.ch/schweiz/standard/Privatbankier-prophezeit-Niedergang-der-USA/story/15439843
Mutig ist der Mann- hoffentlich fährt er keinen Phaeton...
st.
Zuletzt bearbeitet: 27.08.09 11:27 von stromer
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truly
Beiträge: 109
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» 29.08.09 14:49 « |
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hallo, wolkenschieber...
aber eigentlich geht es an besagten "weltmeister"!
habe den letzten beitrag gerade gelesen, und wie immer wird einem übel
bei so viel einfältigkeit, ja eigentlich kann man es schon verblödung
nennen. sag mal, du "weltmeister", was glaubst du denn, oder besser
gefragt: wie lange noch, hoffen du und deines gleichen, lässt sich
diese erbärmliche nummer, alles, was den weg von euch unheilbar
"blinden" kreuzt, und eure beschissene, kleine heile welt zu zerstören
droht, noch aufrecht erhalten? auch dir sage ich, was ich jedem
starrsinnigen deines verblödeten schlags sage: du kannst den kopf genau
so lange in den sand stecken, und heile welt spielen, bis du und deine
völlig fanatischen kollegen den arschtritt ihres lebens ziemlich
unvorbereitet von hinten kriegen. hast du schon mal überlegt, auf
welcher seite du eigentlich stehst, wenn das recht endlich seinen weg
gefunden hat? dann möchte ich nicht in deiner haut stecken. dann musst
du sehen, wer dir hilft, wer dich aufklärt, und wie es für solche
hirntoten staatsanhänger wie dich und den rest eurer kaputten truppe
weitergeht... glaube nicht, dass hier jemand platz hätte für dich.
alles, was hier steht, ob es der wolkenschieber veröffentlicht hat,
oder andere, sich für den 146er einsetzen, entspricht schlicht der
wahrheit. haltet euch weiterhin die augen zu, und spielt schön "hier
bin ich gar nicht"... als ich langsam erwachsen wurde, musste ich
feststellen, dass das ein shice-spiel ist. ganz einfach aus dem grund,
weil es nie wirklich funktioniert hat. jeder hat ein recht auf seine
entwicklung im leben, wie lange es bei manchem auch dauern mag. wenn
dann auch für dich und deine spezies endlich der tag gekommen ist, an
dem selbst ihr erwachsen werden wollt, werdet ihr feststellen müssen,
dass dieses spielchen der völlig falsche weg war... die wahrheit
verschwindet nun mal nicht, nur weil ihr sie leugnet.
ich hoffe, dass dir das hier jemand vorliest. denn: dass du lesen
kannst, bezweifle ich einfach mal. schätze, dass du dich andernfalls
schon mal informiert hättest, was hier bestehendes recht ist, und durch
dein analphabetentum bist jetzt einfach keine chance hattest, dir
eigenes wissen aunzueigenen, oder gar den kern, eine eigene meinung zu
vertreten. deinen vorgekauten BRD-dreck behalt einfach für dich, und
hör auf, leute zu nerven, die sich für das recht einsetzen...
was sagt cheffe immer? geh schön spielen...
weltmeister, informiere dich, so lange du noch zeit dazu hast...
es grüßt TRULY
von der anderen seite!
Zuletzt bearbeitet: 29.08.09 17:26 von truly
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Krascher
Beiträge: 1251
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» 30.08.09 17:06 « |
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Verschoben - Krascher als MOD
Thema: Drittvollstreckungsaufrag
Anegger
???? wusste nicht das es so was auch schon/noch gibt!!
Was kann man hiergegen rechtl. einwandfrei unternehmen??
Für Info`s - auch darüber hinaus - dankend
Anegger
schlesier
Hallo Anegger,
meinst Du diese Problematik:
Nach BRD-Recht ist das so
Beschlagnahme bei Gewahrsam Dritter
Der Gerichtsvollzieher kann auch Sachen pfänden, die im alleinigen
Gewahrsam des Dritten oder im gemeinschaftlichen Gewahrsam des
Schuldners und des Dritten stehen. Eine solche Pfändung ist nach § 809
ZPO nur möglich, wenn der Dritte zur Herausgabe bereit ist.
Eine wichtige Vorschrift für die Pfändung von beweglichen Sachen, die
im gemeinschaftlichen Gewahrsam von Eheleuten stehen, ist die Regelung
des § 739 ZPO. Danach gilt der Schuldner als alleiniger
Gewahrsamsinhaber auch der Sachen, die sich im Gewahrsam des anderen
Ehegatten oder beider Ehegatten befinden. Das hat zur Folge, dass die
Sache auch gepfändet werden kann, wenn der andere Ehegatte nicht zur
Herausgabe bereit ist. Die Regelung des § 739 ZPO ist jedoch nicht auf
die Sachen anzuwenden, die offensichtlich im Eigentum und Gewahrsam des
anderen Ehegatten stehen: Beispielsweise bei geschlechtsspezifischem
Schmuck oder geschlechtstypischen Kleidungsstücken.
Aber warum lehnst Du den Gerichtsvollzieher nicht einfach ab?
Gruß Schlesier
Anegger
Hallo Schlesier,
ja klar wird der GV abgelehnt ( § 16 GVG, Art 101 GG....etc)
nur der wilde Bursche hat sich beim Finanzamt die KFZ
Steuerrückerstattung - ja - gekrallt - der üble Bursche - so was jetzt?
Dem F A eine einstw. Verfügung oder ???? mmmmh
1. Landtagswahl der IPD in
Schleswig-Holstein 2009 !
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Wolkenschieber
Beiträge: 685
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» 31.08.09 00:26 « |
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Quelle:
Hier klicken!
Das ist Fakt und hat Tradition in der BRdvD:
Wenn den BRdvD-Fuzis die Argumente gegen Offenkundigkeiten und Wahrheiten
ausgehen,
dann wird der Vortragende zum Spielball von BRdvD
üblichen Schlamschlachten in der dann
in jedem Fall immer die Holo- und NAZI-Keule zur
Anwendung kommt um von der eigentlichen
Wahrheit in dem Vortrag
abzulenken.
Jeder frei denkende Mensch sollte sich den Murks der
als "Komentar" zu meinem Vortrag dort
verfasst worden ist mal genau auf der Zunge zergehen lassen.
Dann erübrigt sich eigentlich
eine echte Stellungnahme zu diesen Zeilen.
Nur aus diesem Grund habe ich die vorherigen
Stellungnahmen zu diesem BRdvD-Dreck auch vom Mod hier im
Forum löschen lassen.
Nichts von dem was dort als Mießmache geschrieben steht
entspricht den echten Tatsachen.
Das fängt bei der Vergabe von individuellen Namen an und hört
mit der Behauptung auf,
das Collegium Humanum
wäre ein Sammelbecken der Holocaust-Leugner gewesen.
Anscheinend wird hier unter Vorsatz
der Versuch unternommen Unwahrheiten in die Welt zu
setzen.
Warum das so ist und welches Ziel
damit vom Inhaber dieser Seite verfolgt wird, werde ich noch
rausbekommen.
Jedenfalls hat das Collegium Humanum z. B. auch den
Verein "Bauernhilfe e.V." unter seinem Dach beherbergt.
Und nur weil Personen z. B. in der Garage
stehen, werden sie ja nicht gleich zum Auto.?
Geh Denken!!!
PS. Weil es gerade so schön passt!
Zitat:
Bonner Rundschau 20.Februar 1951
US-Gericht: Deutsches Reich besteht noch
"Es ist ein Irrtum zu sagen, daß das Deutsche Reich verschwunden sei"
Das oberste amerikanische Berufungsgericht unter Vorsitz von Richter
Fred Cohn hat in einer bedeutenden Entscheidung erstmalig seit
Kriegsende festgestellt, daß das Deutsche Reich trotz der
bedingungslosen Kapitulation niemals aufgehört habe zu bestehen. (vgl. 2BvF
1/73)
UNGLAUBLICHES!!!
§ 185 BBG (in den Grenzen von 1937)
Somit legt jeder BRdvD-Beamte seinen Amts- und Dienst-Eid auf
Deutschland in den Grenzen von 1937 ab.
Und da soll nun der Wolkenschieber ein NAZI sein?
Geh Denken!
Offenkundigkeiten nach § 291 ZPO!
1) Die Staatsanwaltschaft der BRdvD generell mit Streichung des § 1 EG
StPO, GVG jeweils per 19.04.2006 durch das 1. Bundesbereinigungsgesetz
ein Legitimations-problem hat.
2) Alle Gerichte der BRdvD über keinen gesetzlich geregelten GVP (§ 21
e GVG) (Geschäftsverteilungsplan) verfügen.
3) Alle Gerichte der BRdvD keine staatlichen Gerichte sein können. (
vgl. § 15 GVG)
4) An den Gerichten der BRdvD keine gesetzlichen Richter (Art. 101 GG)
tätig sein können. Den Beschuldigten der gesetzliche Richter aber nicht
entzogen werden darf. (vgl. § 16 GVG)
5) An den BRdvD-Gerichten unter Vorsatz (a. d. nicht gesetzliche
Zustellungen) das rechtliche Gehör (Art. 103 GG) der Beschuldigten
verletzt wird.
6) Mit Streichung des Art. 23 GG a. F. der Geltungsbereich und das
Hoheitsgebiet der BRD erloschen war. (vgl. 2 BvF 1/73)
7) Deutschland bis heute in den Grenzen von 1937 fortbesteht. ( vgl. 2
BvF 1/73)
8) § 185 BBG auf die Grenzen von 1937 verweist und somit jeder
BRD-Beamte seinen Amts- und Dienst-Eid auf Deutschland in den Grenzen
von 1937 ablegt.
9) Festzustellen ist, welche Staatsangehörigkeit (BRdvD-Beamte und
Richter) eigentlich haben.
10) Festzustellen ist, welche Grenzen die BRD besitzt, zumal die
Regierung der BRD in 1989 an der Oder-Neiße Grenze festgehalten hat. Es
steht somit außer Frage das die BRD nicht identisch mit Deutschland in
den Grenzen von 1937 ist. ( vgl. 2 BvF 1/73)
11) Das Gesetze ohne Geltungsbereich keine Gültigkeit besitzen. ( vgl.
BverwGE 17, 192=DVBI 1964, 147) (BverGE 3, 288(319f.):6, 309 (338,363)).
12) Das die Staatsangehörigkeit der DEUTSCHEN Deutsches Reich nach
RuStAG von 1913 ist.
13) Das die BRD keine eigene Staatsangehörigkeit besitzt ( vgl.
Schreiben vom 01.03.2006 Akz.: 33.30.20 - Landkreis Demmin)
14) Die BRD kein wirksamer Rechtstaat ist ( vgl. EGMR 75529/01)
15) Das die BRD (Bundesrepublik Deutschland) fälschlich DEUTSCHLAND
genannt, im Ergebnis "BRdvD Finanzagentur GmbH" ist. Gegründet am
29.August 1990 als vorgegaukelter/vorgelogener "souveräner Rechtsstaat"
und im Handelsregister Frankfurt eingetragen unter: AZ 72 HRB 51411
steht.
16) Die Gültigkeit der Kontrollratsgesetze im zweiten Gesetz über die
Bereinigung von Bundesrechten im Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums der Justiz bestätigt, und im Bundesgesetzblatt am
16. April 2006 veröffentlicht wurde.
17) Damit auch das Militärregierungsgesetz Gesetz Nr. 2 rechtsgültig
ist.
18) Niemand kann als Richter, Staatsanwalt, Notar
oder Rechtsanwalt amtieren, falls er nicht seine Zulassung von
der Millitärregierung erhalten hat.
Geh Denken!
Nachtrag:
Als Deutscher haben Sie die Staatsangehörigkeit des Deutschen Reichs.
(RuStAG von 1913)
Die war auch zu Zeiten der Bundesrepublik schon immer so.
Es hat unter Nachweis nie eine eigene Staatsangehörigkeit der BRD
gegeben.
Die BRD war nie ein eigener Staat.
Quelle: Geheimsache BRD - ISBN: 978-3-00-020929-1 Seite: 104
Geh Denken!
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: Wo Recht zu Unrecht wird,
: wird Art. 20 (4) GG zur Pflicht.
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