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Thema: Zu viele wissen nichts....
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Wolkenschieber
Beiträge: 677
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» 24.08.09 17:18 « |
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Interview zwischen Dr. Hamer und Helmut
Pilhar:
Geerd, Du hast mit Deinem letzten Brief die Vermutung ausgedrückt, dass
die flächendeckende Impferei nicht dazu da ist, eine harmlose
Sommergrippe zu bekämpfen, genannt "Schweinegrippe", sondern dass
eigentlich eine flächendeckende Chipeinpflanzung der Bevölkerung
geplant ist.
Hamer: Ja, Helmut, die ganze Sache ist so unglaublich, mit
welcher Gewalt man eine Zwangsimpfung gegen eine lächerliche
Sommergrippe durchdrücken will, dass man sich nur an den Kopf
fasst.
Wenn der amerikanische Präsident Obama sogar
für eine angebliche
Grippeimpfung Militär und Polizei mobilisiert und für den Fall von
Unruhen sogar Zehntausende von Särgen bereitgestellt hat, dann steht
dieser Aufwand in keinem Verhältnis zu dem angeblichen Ziel dieser
Aktion.
Hier klicken!
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
: Wo Recht zu Unrecht wird,
: wird Art. 20 (4) GG zur Pflicht.
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Zuletzt bearbeitet: 24.08.09 18:40 von Wolkenschieber
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Krascher
Beiträge: 1240
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» 24.08.09 19:29 « |
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Strang verschoben - Krascher als MOD
Thema: Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung FlurbG
invisible
Hallo, habe vor kurzem einen Brief bekomen von einer Dubiosen
Gemeinschaft die ich nicht kenne mit der ich nichts zu tun haben will
und den ich keinen "Auftrag" zur Flurbereinigung gegeben habe... hier
der Text aus dem Brief:
nach §19 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) hat jeder Teilnehmer
der Ländlichen Neuordnung Beiträge zu den der Teilnehmergemeinschaft
(TG) nach Abzug von Zuschüssen und Kontenbeteiligung Dritter
verbleibenden Kosten zu leisten. Sie dienen der Finanzierung der
anfallenden Flurbereinigungskosten (Bau- und Pflanzmaßnahmen etc.)
Der Endgültige Beitrag ermittelt sich nach dem Verhältnis des Wertes
der neuen Grundstücke.
Solange dieser Maßstab noch nichtfeststeht, bestimmt die TG einen
Vorläufigen Maßstab für die Erhebung von Vorschüssen. Der Vorstand der
TG hat beschlossen, als vorläufigen Beitragsmaßstabfür die erhebung von
Vörschüssen die Fläche der Grundstücke Heranzuziehen.
Zur Umsetzung der Maßnahmen des Wege-und Gewässerplanes mit
landschaftspflegerischem
begleitplan nach §14 FlurbG ist laut Vorstandsbeschluss vom 16.
September 2008 (Beschluss 2008-15) für das Jahr 2009 ein Vrschuss in
Höhe von 35,00€/ha zu erheben Dese Vorschussrate ergibt mit der bereits
erhobenen 1. und 2. Rate in Höhe von 55,00 €/ha zusammen 90,00 €/ha.
Dazu sagen muss ich, dass ich Grundstücksbesitzer bin.
Was haltet Ihr davon?
Grüße Invisible
Habmich heute etwas schlau gemacht, ist eine Abteilung vom Landratsamt
und das beste an der geschichte die haben aus feldwegen schöne wege aus
Pflaster, Teer oer Ähnliches gebaut inkl einer tollen Bepflanzung und
wem hilft das am meisten??? Einer "Lobby" der 3 Größten Bauern die
haben einfluss bis nach "oben" und nun Ratet mal wem die wege zu 90%
gehören...? Richtig den Bauern!!!
Ich Saniere doch nicht den Ihre Feldwege!!!! ICh glaube ich bin im
falschen Film!!!
invisible
Mir stellt sich z.B. die frage ob das eine Zwangsmitgliedschaft in
einer Teilnehmergemeinschaft ist oder irgendetwas anderes ... was auch
immer!?
Grüße
invisible
Krascher
Was sagt "dein" Schreiben ? - Jeder hat.
Und, hat/muss nach Voelkerrecht irgendjemand ? - Nein, nach Art. 20 (2)
MRK hat N I E M A N D.
Egal, ob als Einzelner, oder eine Gruppe, oder was auch immer.
Nicht immer etwas Richtiges im Falschen suchen wollen.
NEIN heisst NEIN. Egal, wann und wo oder wie ...
Krascher
Selbst, wenn ihr mal unsicher seid: macht einen Schritt zurueck und
fragt: "Was sagt die NORM ?" - Ist ganz einfach.
invisible
sorry aber evtl liegts ja an den 2 bier die in getrunken habe aber ich
verstehe das ni so richtig...!!!???
bitte ni falsch verstehen... will´s ja nur begreifen und kein rätsel
lösen ;-)...
grüße
invisible
invisible
hier mein Antwortschreiben:
Betreff: Zwangsmitgliedschaften sind Verboten
Ihr Aktenzeichen: 3532-8461.30 / 280061
Sehr geehrter Herr Jäger,
Ich bin mit Ihrem Schreiben vom 29.05.2009 NICHT EINVERSTANDEN und lege
Widerspruch ein!!!
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Resolution 217 A (III) vom
10.12.1948)ging der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und
Grundfreiheiten voraus und besagt u.a.: Niemand darf gezwungen werden,
einer Vereinigung anzugehören (Art. 20, Ziff. 2 MRK)
Nach der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
sind Zwangsmitgliedschaften ausgeschlossen (Art.11 Versammlungs- und
Vereinigungsfreiheit). Die gleiche Konvention verbietet den Missbrauch
der Rechte (Art. 17 Verbot des Missbrauchs der Rechte). Unter der
Internetadresse http://www.staatsvertraege.de/emrk.htm kann der gesamte
Gesetzestext nachgelesen werden. Es handelt sich also um eine
offenkundige Tatsache, die nicht gesondert zu beweisen ist.
Beide Gesetze sind von der BRdvD ratifiziert und anerkannt, denn wie
ließe sich sonst erklären, dass Bundeskanzlerin, Bundespräsident und
alle Politiker und Abgeordnete überall auf der Welt die Beachtung der
Menschenrechte einfordern. Ein Witz bzw. ein Verstoß gegen die
Rechtstaatlichkeit wäre gegeben, wenn diese Rechtsnormen dann gegen das
eigene Volk außer Kraft gesetzt werden.
Weiterhin:
Verstößt ein untergeordnetes Gesetz gegen ein übergeordnetes Gesetz
gilt selbstverständlich das Übergeordnete.
Ein höheres Gesetz z. B. GG, BGB und MRK kann nicht durch ein
Niedrigeres Gesetz Gebrochen werden z.B. durch Ihr FlurbG. Und somit
BRICHT das Zitierte MRK das Landesrecht(FlurbG)!!!
Daraus folgt:
Die Norm ist, ich darf NICHT gezwungen werden. Und daran wird sich auch
NICHTS Ändern!!!
Des Weiteren fällt mir auf das Ihr Schreiben nicht mit VOR &
ZUNAMEN Unterschrieben ist! Das verstößt gegen § 125
Nichtigkeit wegen Formmangels!
§ 125
Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form
ermangelt, ist nichtig. Der Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten
Form hat im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge.
Somit beantrage ich § 44 (5) VwVfG die Feststellung der Nichtigkeit,
u.a. wg. Verstoß gegen Formrecht, § 126 BGB, Absender nicht erkennbar.
Hochachtungsvoll
grüße
invisible
invisible
dürfen die eigentlich ein Aktenzeichen für Mehrere Personen benutzen?
Ich habe festgestellt das die das Hier so machen...
grüße
....
invisible
nur zur zwischen info, bis heute keine antwort.
ich glaube hier zieht art. 20 mrk!!!
grüße
invisible
nur kämpfen lohnt sich wenn auch meistens allein...!!!
1. Landtagswahl der IPD in
Schleswig-Holstein 2009 !
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Krascher
Beiträge: 1240
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» 25.08.09 19:02 « |
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Verschoben - Krascher als MOD
Werna
Hallo Mitstreiter,
für den Fall daß einer von euch sich ein von den BRD-Gangstern
inizierte "Gerichtsverhandlung" interessiert, so möchte ich euch auf
folgende Veranstaltung aufmerksam machen:
31. August 2009, 11:30 Uhr, "Amtsgericht Dortmund", Hauptgebäude,
Gerichtstr. 22, Dortmund, Raum 1172.
In der angebelichen "Verhandlung" soll eine "Mahnsache" eines "WAB"
diskutiert werden.
Bei Interesse doch einfach bitte kurze PN schreiben um vorher etwas zu
kalkulieren:-)
Vorab zur Info: Es liegt mir keine Ladung gegenüber vor, hab es nur
zufällig mündlich über acht Ecken erfahren. Im übrigen hat der sich
nennende und die Gegenseite vertretende "Volljurist" unter Zeugenohren
noch vor zwei Tagen beteuert, er halte sich aus der Sache raus
(=Neutralität).
Laßt uns die Möchtegern-Juristen schön zeigen, wer Recht hat.
Beste Grüße Werna
truly
mensch werna.....
mir fallen spontan fünf verschiedene stränge ein, unter die man das
hätte stellen können. es musste mal wieder ein neuer sein? unser forum
wird immer unübersichtlicher...
TRULY
1. Landtagswahl der IPD in
Schleswig-Holstein 2009 !
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