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Thema: Zu viele wissen nichts....
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Krascher
Beiträge: 1172
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» 28.07.09 12:26 « |
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"Gespräche" aus >Erlebnisse im
Gerichtssaal< werden verschoben !
Krascher als MOD
Wolkenschieber
Wird sowieso eingestellt, weil kein Vergehen auf breiter Flur.
WICHTIG ist doch nur das ein Diszi gestellt/beantragt wurde. Es ist
doch auch nicht anders mit einem Strafantrag. WICHTIG ist auch in
diesem Fall nur, dass die Vergehen Aktenkundig sind, damit man
vielleicht später mal darauf zurückgreifen kann.
Also nicht den Kopf hängen lassen...
GEH KÄMPFEN...
Liebe Grüße...
:-)
Kampfgeist
Okay > verstanden - aber: Strafanzeige und Strafantrag wird ja auch
in der Regel eingestellt ... trotzdem sollte der Antrag entsprechend
mehr oder weniger umfassend begründet sein (siehe Musterantrag
Wolkenschieber)! Sonst könnten wir auch diese Dinge auf einen 2-Zeiler
reduzieren.
Ergo: Diziplinarstrafantrag als 2-Zeiler mit Verweis auf
Strafanzeige/-antrag, die der Vorgesetzte als Kopie im Anhang erhält ...
Respectfully
Kampfgeist
sweetsina
Hallo Wolkenschieber,
heute kam Antwort auf meinen Strafantrag bei der
Generalstaatsanwaltschaft München gegen Walter Henle (Staatsanwalt? in
Neu-Ulm) und den Herr Hermann (Richter? in Neu-Ulm).
Wen wundert es?
Meiner Strafanzeige, so nennt es ein Herr Kreuzpointner
(Oberstaatsanwalt? in Memmingen), die aber ein Strafantrag mit
Strafverfolgung ist, kann keine Folge gegeben werden.
Der Strafantrag beinhaltete viele mögliche Straftaten (nach Deinem
Vorschlag) aber genannt wurde nur "Rechtsbeugung".
Auch heißt es, daß eine verfolgbare Straftat vorliegen müsse und bloße
Vermutungen nicht ausreichen würden.
Zudem wurde mit keiner Silbe darauf eingegangen, daß der Strafantrag
mit Strafverfolgung gegen alle am AG Neu-Ulm tätigen Personen, die da
Recht sprechen, Haftbefehle ausstellen seit 03.10.90 .......gestellt
war.
Außerdem, so wörtlich:" Die Absonderlichkeit der Anzeige zeigt sich
bereits daran, daß der Staatsanwaltschaft Memmingen die Legitimität
abgesprochen wird, gleichzeitig von ihr aber hoheitliche Maßnahmen
verlangt werden."
Der Strafantrag ging aber nicht nach Memmingen, sondern nach München!
Jetzt mache ich innerhalb von 2 Wochen eben meine Beschwerde.
Anregungen nehme ich gerne entgegen.
sweetsina
Ach ja, habe ich ganz vergessen:
"Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und enthält deshalb keine
Unterschrift, wofür um Verständnis gebeten wird.!
Sorry, das Verständnis habe ich nicht und werde mal als erstes um
Übersendung in klagefähiger Form ersuchen.
Schmidt
In einem OWi-Verfahren steht am 13.08.09 die Hauptverhandlung gegen
mich an. Das AG Bad Hersfeld hat geladen. Ich habe die per e-mail
gebeten mir ausreichend vorher Akteneinsicht zu gewehren. Mit heutiger
Post lehnen sie dies für nicht anwaltlich vertretene Angeklagte gem
§147 STPO ab.
Das müßte doch ausreichen um die Hauptverhandlung platzen zu lassen,
oder?
Kann jemand Hilfe anbieten?
1. Landtagswahl der IPD in
Schleswig-Holstein 2009 !
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Krascher
Beiträge: 1172
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» 28.07.09 12:30 « |
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Verschoben - Krascher als MOD
Wolkenschieber
Erklärung:
Zunächst kann in der Phase der Identistätsprüfung (Vorverhandlung)
grundsätzlich die Gerichtsbesetzung überprüft und infragestellt werden.
Das Recht z. B. auch aus der Strafprozessordnung nach § 222a
(Mitteilung der Gerichtsbesetzung)
( vgl. § 43 ZPO) ist in Verbindung mit § 25 StPO (Richterablehnung)
auch entsprechend in Zivilprozessen nach §§ 41 (Ausschluss eines
Richters kraft Gesetz), § 42 ZPO
(Ablehnung eines Richters) ff. und an den Sondergerichten
(Finanzgericht, Verwaltungsgericht, Sozialgericht etc.) entsprechend zu
nutzen.
Und nun haben alle erst einmal ein Ziehen im Unterleib!!!
WARUM???
GEH DENKEN!!!
Sie sind selbst Justizopfer und brauchen schnelle Hilfe zur Selbsthilfe?
Anschrift: JOle, Postfach 1222, D-38670 Clausthal-Zellerfeld
Benötigen Sie schnelle Hilfe?
(ohne Gewähr und nur auf Grundlage von §§ 79-81 ZPO - Art. 6 Abs. 3 c
EMRK, Art. 14 Abs. 3 d IPbpR. I.V.m. Art. 25 GG)
Skype: Wolkednschieber
Mo. & Fr. von 20 - 21.00 Uhr
Tips:
http://www.kehrusker.net
http://www.nationales-wissen.de
http://www.bernhard-schaub.com
http://www.ipd24.info/forum.html
:-)
Swawa
Also Leute das muß mal gesagt werden.
Was Wolkenschieber hier im Forum an Kommentaren hinterlässt ist große
Klasse u. auch für denjenigen der sich neu im Forum einklinkt
verständlich in seiner Intellektuellen Art. Eine große Hilfe für alle
hier im Forum, ob wissend oder unwissend u. ein großes Spektrum an
Aufklärungsarbeit leistet. Wirklich Wolkenschieber, große Klasse u.
bleibe uns weiterhin treu mit deiner Aufklärungsarbeit. Gruß swawa
Krascher
off topic
jedes Mitglied ist wertvoll, auch wenn nicht jeder persönlich
gestreichelt wird
Krascher
Swawa
Hallo Krascher,
Ich bin voll deiner Meinung, denn ohne den Zusammenhalt und den
Mut jeden Einzelnen sich gegen das jetzige System zu stellen erfordert
eine enorme Charakterstärke. Hinzu kommt die Einschränkung der Freizeit
und die ständige Aufklärungsarbeit. Den Beitrag den ich für
Wolkenschieber geschrieben habe sollte in diesem Sinne auch nicht
falsch verstanden werden, um jemanden besonders hervor zu heben. Ich
denke, manchmal ist es doch auch mal wichtig für den einen oder anderen
mal ein Lob auszusprechen für seine Aktivitäten. Also liebe
Mitstreiter, wie Krascher schon sagte " Wir sind alle wichtig"
ansonsten würden wir auch noch nicht so weit sein. In diesem Sinne:
Euch noch einen angenehmen Tag. Gruß swawa
Kurtchen
Das ist ja ein tolles Forum hier! Danke für eure Aufklärungsarbeit.
1. Landtagswahl der IPD in
Schleswig-Holstein 2009 !
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Krascher
Beiträge: 1172
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» 29.07.09 11:01 « |
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ToLe:
Das mal zu Art. 8 Abs. 1 GG
Aber wird ja immer gemacht wenn was gegen die Politik gesagt oder
gerufen wird.
Interessant
Gruß
ToLe
Artikel 8 Grund-Gesetz
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis
friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch
Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
_____________________________________________
Wer möchte denn mal Hilfreiches aus den gr. Kommentierungen zum GG zum
Art. 8 raussuchen.
v.Mangoldt, Klein, Starck wartet ...
1. Landtagswahl der IPD in
Schleswig-Holstein 2009 !
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Adlerin
Beiträge: 111
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» 30.07.09 00:17 « |
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Verschärfung des Sexualstrafrechts
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s2149.pdf
Kommentiert auf:
http://www.das-gibts-doch-nicht.info/seite5458.php
Da es einige Missverständnisse um diesen Artikel gegeben hat, hier noch
eine Klarstellung: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält noch
nicht alle vorgesehenen und bereits mehrfach geforderten
Verschlimmbesserungen des Sexualstrafrechts, sondern nur die
wesentlichsten, nämlich die Heraufsetzung des "Schutzalters" auf
achtzehn Jahre, die Strafbarkeit von jeglichen Darstellungen und
"Schriften", die als "aufreizend" eingestuft werden, die Abschaffung
der Regelung, dass die Täter mindestens 18 Jahre alt sein müssen und
einige weitere. Bisher noch nicht als Gesetzentwurf in Deutschland
vorgelegt, aber bereits gefordert von "christlichen" Politikern oder in
der Europäischen Rahmenverordnung oder in US-Vorlagen genannt (oder
auch in der ersten Version der Rahmenverordnung, die von der
europäischen Kommission stammte) sind: Die vierjährige Mindeststrafe,
die Strafbarkeit des "Verleitens", die Einbeziehung von unter 14
-jährigen in den Täterkreis und die öffentlich zugängliche
Sexualstraftäter-Datei u.a.. Ist das Gesetz erst einmal durchgebracht,
werden wahrscheinlich diese noch weiter gehenden Punkte angegangen.
Grüßle
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Lotte
Beiträge: 329
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» 01.08.09 11:04
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Der Lissabon-Vertrag – ein Trojanisches Pferd
von Dr. Titine Kriesi und Gisbert Otto
In ihrem Urteil vom 30. Juni 2009 über den Lissabonner Vertrag weisen
die höchsten deutschen Richter auf das strukturelle Demokratiedefizit
des Vertrages hin, aber auch darauf, dass Deutschland seine
Souveränität nicht preisgeben dürfe. Zugleich widersprechen sich die
Richter, denn sie sagen, dass eine solche Preisgabe im Vertrag von
Lissabon nicht enthalten sei. Tatsächlich wird im Widerspruch zum
Grundgesetz durch den Vertrag von Lissabon faktisch eine neue
Verfassung geschaffen. Dafür müsste jedoch das deutsche Volk gefragt
werden, denn eine neue Verfassung kann nur durch Beschluss des
deutschen Volkes in Kraft treten (Art. 146 GG). Auf Grund der vom
Bundesverfassungsgericht festgestellten Mängel wäre eine Ablehnung des
Lissabonner Vertrages die logische Konsequenz gewesen. Leider fehlte
dem Gericht die nötige Unabhängigkeit, sich dem politischen Projekt
«EU» in seiner derzeitigen verfassungswidrigen Gestalt
entgegenzustellen – doch mit welch furchtbaren Konsequenzen: So
schreibt sich die EU im Vertrag von Lissabon sogar ein Recht zum Krieg
zu! Einer der wenigen, die sich erlauben und sich verpflichtet fühlen,
den wahren Inhalt des Lissaboner Vertrages mit seinen verheerenden
Folgen für das tagtägliche Leben der Bürger aufzuzeigen, ist der
Staatsrechtsprofessor Karl Albrecht Schachtschneider. Die Ablehnung des
Vertrages von Lissabon, die das Bundesverfassungsgericht hätte
aussprechen müssen, begründet er auf dem Boden von Recht und Wahrheit.
Einige der wichtigsten Kritikpunkte werden im folgenden dargestellt.
Der Lissabonner Vertrag wird die undemokratischen und unsozialen
Verhältnisse in der EU noch vertiefen. Die Nationalstaaten übertragen
in diesem Vertrag fast alle ihre Rechte an die EU. Die nahezu 500
Millionen Bürger verlieren weitestgehend ihre Möglichkeit zur
demokratischen Gestaltung. Die EU wird in alle Lebensbereiche der
Bürger eingreifen. Die Schere zwischen arm und reich wird weiter
auseinandergehen. Diese Entwicklung steht im Widerspruch zu Artikel 1
des deutschen Grundgesetzes, der die Würde des Menschen für unantastbar
erklärt und Deutschland den Menschenrechten verpflichtet.
http://www.zeit-fragen.ch/ausgaben/2009/nr30-vom-2772009/der-lissabon-vertrag-ein-trojanisches-pferd/
Lotte
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