Thema abonnieren · Thema bewerten |
Autor |
Thema: Zu viele wissen nichts....
Bewertung:
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Wolkenschieber
Beiträge: 633
|
» 22.07.09 21:13 « |
|
Worüber sprechen wir hier im Forum?
Worum geht es denn hier überhaupt?
Ist dass ein Spiel für lange Winterabende?
Grundlegende Fragen!
******************
Ist Berlin Hauptstadt der BRD?
Ist die BRD ein Staat?
Welche Grenzen hat Deutschland?
Welche Grenzen hat die BRD?
Was kann ein Staatsanwalt ohne Staat und Rechtsstaatlichkeit bewirken?
Was darf ein Richter ohne Geltungsbereich und Hoheitsgebiet bescheiden?
SIND ALLE BÜRGER DER BRD KRIEGSGEFANGENE OHNE RECHTE?
**************************************************
Sind alle politischen Parteien Systemparteien und somit korrupt?
BILD DIR DEINE MEINUNG!!! - GEH DENKEN!!!
************************************
Gerichtsbestätigt ist aber schon lange, z. B. am LG Berlin 61Js
3860/04, Hessischen Finanzgericht 1 K 2474/02, AG Gera 140 Js 9651/05,
AG Goslar 284 OWi 901 Js 22942/05, dass die Siegermächte allein mit dem
Besatzungsvorbehalt durch die von ihnen erzwungene Aufhebung des GG
Art. 23 a. F. am 29.09.1990 schon vor dem 03.10.1990 dem Grundgesetz
den unabdingbaren territorital-räumlichen Erstreckungsbereich
weggenommen haben - und dieses damit nichtig geworden war.
Aus dem gleichen Grund der Aufhebung von GG Art. 23. a. F. wurden das
Gerichtsverfassungsgesetz, die Zivil- und Strafprozessordnungen sowie
deren Einführungsgesetze ebenfalls nichtig. Seit mindest dem 03.10.1990
illegal besetzte Bundestage (Reichstag) arbeiten daher in Eile - zu
spät - an einer "sprachlichen" Bereinigung der
BRD-Gesetzeskonstruktionen, um alle Begriffe mit Bezug auf das Reich in
2006 zu löschen! Dabei haben sie unvorsichtiger Weise auch diesen
Gesetzen noch einmal die unabdingbare territorial-räumliche Geltung
entzogen, weil es bis jetzt dort heißt,
dass die Gesetze im gesamten Umfang des Reiches gelten.
Der Umfang des Reiches wurde und wird aber in allen OMF-BRdvD-Gesetzen
weiterhin in den Grenzen vom 31.12.1937 festgestellt ---> das Datum
1937 ist unbegründet willkürlich.
Zitat: Bonner Rundschau 20.Februar 1951
US-Gericht: Deutsches Reich besteht noch
"Es ist ein Irrtum zu sagen, daß das Deutsche Reich verschwunden sei"
Das oberste amerikanische Berufungsgericht unter Vorsitz von Richter
Fred Cohn hat in einer bedeutenden Entscheidung erstmalig seit
Kriegsende festgestellt, daß das Deutsche Reich trotz der
bedingungslosen Kapitulation niemals aufgehört habe zu bestehen.
(Was haben mir denn dann meine Lehrer in den sechziger Jahren in der
Schule für einen Scheiß erzählt? Die gehören doch nachträglich alle
noch wegen Volksverhetzung angezeigt.)
Offenkundigkeiten nach § 291 ZPO!
***************************
1) Die Staatsanwaltschaft der BRdvD generell mit Streichung des § 1 EG
StPO, GVG jeweils per 19.04.2006 durch das 1. Bundesbereinigungsgesetz
ein Legitimationsproblem hat.
2) Alle Gerichte der BRdvD über keinen gesetzlich geregelten GVP (§ 21
e GVG) verfügen.
3) Alle Gerichte der BRdvD keine staatlichen Gerichte sein können. (
vgl. § 15 GVG)
4) An den Gerichten der BRdvD keine gesetzliche Richter (Art. 101 GG)
(vgl. § 16 GvG) tätig sein können. Den Beschuldigten der gesetzliche
Richter aber nicht entzogen werden darf. ( vgl. § 16 GVG)
5) An den BRdvD-Gerichten unter Vorsatz (auch durch nicht gesetzliche
Zustellungen) das rechtliche Gehör (Art. 103 GG) der Beschuldigten
verletzt wird.
6) Mit Streichung des Art. 23 GG a. F. der Geltungsbereich der BRD
erloschen war. (vgl. 2 BvF 1/73)
7) Deutschland bis heute in den Grenzen von 1937 fortbesteht. ( vgl. 2
BvF 1/73)
8) § 185 BBG auf die Grenzen von 1937 verweist und somit jeder
BRD-Beamte seinen Amts- und Dienst-Eid auf Deutschland in den Grenzen
von 1937 ablegt.
9) Festzustellen ist, welche Staatsangehörigkeit (Beamten und Richter)
eigentlich haben.
10) Festzustellen ist, welche Grenzen die BRD besitzt, zumal die
Regierung der BRD in 1990 an der Oder-Neiße Grenze festgehalten hat. Es
steht somit außer Frage das die BRD nicht identisch mit Deutschland in
den Grenzen von 1937 ist. ( vgl. 2 BvF 1/73)
11) Das Gesetze ohne Geltungsbereich keine Gültigkeit besitzen. ( vgl.
BverwGE 17, 192=DVBI 1964, 147) (BverGE 3, 288(319f.):6, 309 (338,363)).
12) Das die Staatsangehörigkeit der DEUTSCHEN Deutsches Reich nach
RuStAG von 1913 ist.
13) Das die BRD keine eigene Staatsangehörigkeit besitzt ( vgl.
Schreiben vom 01.03.2006 Akz.: 33.30.20 - Landkreis Demmin)
14) Die BRD kein wirksamer Rechtstaat ist ( vgl. EGMR 75529/01)
15) Das die BRD (Bundesrepublik Deutschland) fälschlich DEUTSCHLAND
genannt, im Ergebnis "BRdvD Finanzagentur GmbH". Gegründet am 29.August
1990 als vorgegaukelter/vorgelogener "souveräner Rechtsstaat" und im
Handelsregister Frankfurt eingetragen unter: AZ 72 HRB 51411.
16) Die Gültigkeit der Kontrollratsgesetze im zweiten Gesetz über die
Bereinigung von Bundesrechten im Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums der Justiz bestätigt, und im Bundesgesetzblatt am
16. April 2006 veröffentlicht wurde.
17) Damit auch das Militärregierungsgesetz Gesetz Nr. 2 rechtsgültig
ist.
18) Niemand kann als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt
amtieren, falls er nicht seine Zulassung von der Millitärregierung
erhalten hat.
Das Kontrollratsgesetz Nr. 4 hat jedoch auch unmittelbar Einfluss auf
die Gerichte in Deutschland selbst. Diese müssen grundsätzlich in
Übereinstimmung mit dem Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877
in der Fassung vom 22. März 1924 (RGBI. I S. 299) aufgebaut sein, also
auch nach dem aufgehobenen § 15 GVG.
Der Bundestag hat beschlossen, den § 1 und 13 des Einführungsgesetzes
der Zivilprozess-ordnung (EGZPO), § 1 und § 5 des Einführungsgesetzes
der Strafprozessordnung (EGStPO) sowie den §§ 1, (Geltungsbereich) 3
Abs. 2, §§ 4, 4a Abs. 2 und § 11 EGGVG des Einführungsgesetzes des
Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) zu streichen.
Damit wurde der Geltungsbereich der genannten Gesetze aufgehoben. Mit
der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil 1 Nr. 18
am 19. April 2006 (Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht
im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz) wurden
diese Änderungen rechtsgültig.
Die Konsequenzen auf die laufende Rechtsprechung sind, dass die StPO,
die ZPO und das GVG wegen Verstoßes gegen das Gebot der
Rechtsunsicherheit ungültig und nichtig sind.
( vgl. BverwGE 17, 192=DVBI 1964, 147) (BverGE 3, 288(319f.):6, 309
(338,363)).
:-)
|
|
Wolkenschieber
Beiträge: 633
|
» 22.07.09 21:17 « |
|
Ein
Schein- oder Nichturteil mangels Mitwirkung gesetzlicher Richter ist
übrigens völlig unbeachtlich und wirkungslos, bindet das Gericht nicht,
beendet die Instanz nicht, wird weder formell noch materiell
rechtskräftig, ist keine Grundlage für eine Zwangsvollstreckung, vgl.
Luke ZZP 108, 439; Schwab/Gottwald § 62 Rz. 17ff.; OLG Frankfurt,
Entscheid vom 07. Juni 1995 zu 23 U 25/95; 2/10 O 275/94 LG FRankfurt;
BVerfG NJW 1994, 36ff.; Palandt/Thomas, § 826 BGB, Rz. 48; BGH-Urteil
v. 21.06.1951 zu III RZ 210/50, NJW 1951, S. 759; OLG Düsseldorf vom
21.04.1987, NJW 1987, S. 2591; BGH NJW-RR 1993, 1013; NJW 1998, 818,
NJW 2005, 2991ff., 2994.
Ein Urteil welches ohne richterliche Unterschrift unter das
Verkündungsprotokoll den Parteien als Urteilsausfertigung zugestellt
wird, ist laut Brandenburgisches Oberlandesgericht ein Scheinurteil und
somit lediglich als Urteilsentwurf zu werten, da es an einer
ordnungsgemäßen Urteilsverkündung fehlt.
(3 U 87/06 Brandenburgisches Oberlandesgericht - vom 13.12.2006)
Hier saugen und die Rechtsunsicherheit (im Ordner "GEH DENKEN")
an die Staatsanwaltschaften und Gerichte vor der Hauptverhandlung
versenden und um Aufklärung bitten.
Hier klicken!
Eine Negierung des Auskunftsanspruches führt auch zur Verletzung der
Menscnenrechte durch die angeschriebene Staatsanwaltschaft oder das
Gericht!!!
*******************************
Folgen!
******
Auch meinem Antrag auf Auskunft in bezug auf meine bestehende
Rechtsunsicherheit wurde nicht entsprochen. Die Negierung des
Auskunftsanspruches führt auch zu folgenden Grundrechtsverletzungen
durch die Staatsanwaltschaft/das angerufene Gericht:
1. Artikel 10 der Menschenrechte UNO Resolution 215 A (III) vom
10.12.1948
2. Artikel 6 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und
Grundfreiheiten vom 4.11.1950
3. Artikel 14 Internationaler Pakt über bürgerliche und politische
Rechte
4. Artikel 101 Grundgesetz für die BRD (GG)
5. Artikel 103 GG
6. Informationsfreiheitsgesetz
Vom Anzeigenerstatter wird in diesem Zusammenhang vorsorglich
festgestellt, dass er nicht gewillt ist, die Verletzungen seiner Rechte
durch stillschweigende Duldung zu heilen!
Die Konsequenz:
Alle Anklageverteter der Staatsanwaltschaft/ alle Richter des
angerufenen Gerichts werden, u.a., auch wegen Vorbefasstheit und
politischer Gegnerschaft abgelehnt.
Und nun haben alle erst einmal ein Ziehen im Unterleib!!!
*********************************************
WARUM???
Dazu hier später mehr!
GEH DENKEN!!!
:-)
Zuletzt bearbeitet: 25.07.09 18:40 von Wolkenschieber
|
|
|
|
|
Thema abonnieren · Thema bewerten |
|