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Thema: Zu viele wissen nichts....
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Diddi
Beiträge: 35
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» 20.05.09 22:38 « |
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Der weisungsgebundene Staatsanwalt
In der Strafjustiz spielt der Staatsanwalt bekanntlich eine zentrale
Rolle. Er bestimmt, ob und in welchem Umfang Ermittlungen stattfinden
und ob Anklage erhoben wird. Er hat - von wenigen Ausnahmen abgesehen -
das Anklagemonopol, ohne seine Anklageerhebung findet keine
gerichtliche Untersuchung statt. Im Volksmund heißt es daher
zutreffend: wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter. Dieser
Kläger, also der Staatsanwalt, ist nach derzeitiger Rechtslage ein
weisungsgebundener Beamter. Jeder Staatsanwalt hat als Vorgesetzten
einen weisungsberechtigten Abteilungsleiter, der wiederum hat einen
weisungsberechtigten Behördenleiter, der Behördenleiter unterliegt den
Weisungen des Generalstaatsanwaltes und der Generalstaatsanwalt
schließlich hat den Weisungen des Justizministers zu folgen. Diese
Anordnungsbefugnis der Exekutive gegenüber den Staatsanwälten hat in
den Jahren ab 1933 dazu geführt, dass die verbrechen der
Nationalsozialisten nicht strafrechtlich geahndet wurden. Die
weisungsgebundenen Staatsanwälte durften derartige Verbrechen nicht
anklagen.
Das Rechtssystem, dass damals die Staatsanwälte an ihrer Arbeit
gehindert hat, existiert als solches immer noch. Tatsächlich ergehen
auch heute noch direkte Weisungen an Staatsanwälte bei der Bearbeitung
einzelner Verfahren. Der Einfluss des Bürgers auf die
staatsanwaltschaftliche Arbeit ist dagegen sehr gering. Weigert sich -
um beim Beispiel der nationalsozialistischen Verhältnisse zu bleiben -
ein Staatsanwalt Anklage zu erheben und schließt er die Akten, so hat
der Verletzte zwar grundsätzlich die Möglichkeit, ein sog.
Klageerzwingungsverfahren (§ 172 StPO) einzuleiten. Dieses Verfahren
ist jedoch mit so vielen formalen Schwierigkeiten belastet, dass es
nicht praktikabel ist. Es ist deshalb an der Zeit, die Staatsanwälte
aus ihrer Weisungsgebundenheit zu befreien.
Die Staatsanwälte müssten nicht nur aus ihrer Weisungsgebundenheit
befreit werden, sondern es muss erst mal geklärt werden, für welchen
Staat sie tätig sind!!!!!!
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Diddi
Beiträge: 35
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» 21.05.09 11:26 « |
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Ich möchte auf einen Beitrag Sendung Plus/Minus verweisen:
SoFFin
Vertrauen ist gut, Kontrolle besser
Es soll alles anders werden, haben die Politiker gelobt: Transparenz
und Kontrolle sollen einkehren auf den Finanzmärkten. Als Gegenleistung
für hunderte von Milliarden an Hilfen und Bürgerschaften versprach die
Regierung, Banken und ihre Rettung streng zu kontrollieren. Soweit die
Sonntagsreden. Doch wie sieht die Praxis aus? Anders, ganz anders.
Machtlose Parlamentarier
Alexander Bonde sitzt für Bündnis 90/die Grünen im Bundestag und ist
Mitglied des einflussreichen Haushaltsausschusses. Immer freitags aber,
wenn er an den Sitzungen des parlamentarischen Kontrollgremiums zur
Bankenrettung teilnimmt, vollzieht sich eine merkwürdige Verwandlung:
Aus dem selbstbewussten Volksvertreter wird ein zahnloser
Pseudo-Parlamentarier, denn seine angestammten Rechte als Abgeordneter
muss er an der Garderobe abgeben.
Dabei soll der parlamentarische Ausschuss die milliardenschwere
Bankenrettung unter die Lupe nehmen und kontrollieren. Das Problem
dabei: Der Ausschuss ist ein reines Informationsgremium und hat
keinerlei Entscheidungsbefugnis. An wen das Geld vergeben wird und
unter welchen Bedingungen, das entscheidet allein der so genannte
"Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung" (SoFFin) und damit die
Regierung.
Alexander Bonde sieht sich und seine Abgeordnetenkollegen damit in der
parlamentarischen Kontrolle der entscheidenden Hebel beraubt.
Alles streng geheim
Die Parlamentarier dürfen noch nicht einmal Einsicht in die Bücher der
Banken nehmen, um zu prüfen, wie es tatsächlich um die Institute steht,
die mit den Steuermilliarden gestützt werden. Und schlimmer noch: Über
die Fakten, die er hier erfährt, darf er mit niemandem reden, nicht
einmal mit seinen Fraktionskollegen. Alles, was die Regierung zur
Bankenrettung preisgibt, ist streng geheim. Den neun Parlamentariern in
diesem Gremium drohen sogar Gefängnisstrafen. Obwohl es um Milliarden
an Steuergeldern geht.
Insgesamt werden so 480 Milliarden Euro an direkten Hilfen und
Bürgschaften vergeben. Das ist mehr als der doppelte Bundeshaushalt.
Dort wird jedes Jahr ausgiebig über die Verwendung einzelner
Millionenbeträge gestritten. Bei den Milliarden für die Banken dagegen
haben die Parlamentarier nicht nur nichts zu sagen - sie werden nicht
mal informiert.
So funktioniert die Bankenrettung
Der Bund und damit die Bürger und Steuerzahler müssen die Milliarden
aufbringen. Das Geld fließt in den "Sonderfonds
Finanzmarktstabilisierung", eine Behörde, kurz "SoFFin" genannt. Der
SoFFin bestimmt, wie das Geld verteilt wird.
Geleitet wird die Anstalt von ehemaligen Bankern und Politikern wie
Norbert Stratthaus, ehemals Finanzminister in Baden-Württemberg, Hannes
Rehm, Ex-Vorstandsvorsitzender der Norddeutschen Landesbank und
Christopher Pleister, langjähriger Präsident des Bundesverbandes der
Volks-und Raiffeisenbanken.
Sie machen Vorschläge , welcher Bank mit welcher Summe geholfen werden
soll.
Die Rettungskonzepte werden dem so genannten Lenkungsausschuss
vorgelegt. In dem sitzen Staatssekretäre wie der einflussreiche
Ausschussvorsitzende aus dem Finanzminsterium, Jörg Asmussen, Jens
Weidmann aus dem Bundeskanzleramt und Walther Otremba aus dem
Wirtschaftsministerium. Sie entscheiden, wer welche Hilfe bekommt - oft
in direkter geheimer Absprache mit den betroffenen Banken.
Das letzte Wort hat der Finanzminister. Parlament und Bevölkerung
werden vor vollendete Tatsachen gestellt. Was genau mit dem Geld
geschieht, ob die Hilfen mit Auflagen verbunden sind, ob geprüft wurde,
ob die Banken selbst über Mittel verfügen oder ob die Banken weiter
damit zocken, das erfahren sie nicht. Nur der kleine Unterausschuss des
Bundestages wird über Details informiert. Aber er ist eben zum
Schweigen vergattert.
Fortsetzung folgt
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Diddi
Beiträge: 35
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» 21.05.09 11:29 « |
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Fortsetzung
Vorsitzender sieht kein Problem
Albert Rupprecht von der CSU ist Vorsitzender des parlamentarischen
Kontrollgremiums. Er sieht kein Problem in der strengen Geheimhaltung.
Es gebe nun mal die Notwendigkeit, dass bestimmte Informationen über
einzelne Vertragsbestandteile nicht öffentlich werden, weil das
anderenfalls zu einer Destabilisierung der Banken führen könnte.
Nicht im Einklang mit dem Grundgesetz
Dass die Geschäftsgeheimnisse aber über den demokratischen
Kontrollrechten stehen, stößt bei Verfassungsrechtlern auf Widerspruch.
So auch bei Joachim Wieland. Der Professor für Öffentliches Recht und
Haushaltsrecht an der Verwaltungshochschule in Speyer hält die
weitreichende Beschränkung der Rechte der Abgeordneten in dem
Kontrollgremium für verfassungswidrig. Er sagt, die Parlamentarier
haben das Recht und die Pflicht, die Regierung zu kontrollieren. Dafür
benötigten sie nun einmal Informationen und müssten auch in der Lage
sein, mit ihren Kolleginnen im Parlament über das zu diskutieren und zu
sprechen, was sie erfahren hätten.
Anwaltskanzleien schreiben Gesetzentwürfe
Aber diese vom Grundgesetz garantierten Rechte gab das Parlament im
Oktober 2008 freiwillig auf - unter dem Schock der Finanzkrise. Damals
stand die internationale Finanzwelt kurz vor dem Zusammenbruch - mit
unabsehbaren Folgen. Der Staat sollte den Kollaps verhindern. Bei der
nächtlichen Krisensitzung im Kanzleramt einigte man sich auf
gigantische Hilfen für die Finanzinstitute.
Der Chef der Deutschen Bank saß nach Angaben von Insidern ebenso mit am
Tisch wie eine Reihe von Bankanwälten. Die internationale
Anwaltskanzlei Freshfields wurde damals beauftragt, ein Gesetz zur
Stabilisierung des Finanzmarktes zu entwerfen. Diese Kanzlei arbeitete
vorher auch für Banken wie die angeschlagene Hypo Real Estate. Der
Gesetzentwurf wurde wenige Tage später dem Parlament vorgelegt. Eine
echte Wahl hatte es nicht. Die Bundeskanzlerin ließ wissen, dass die
Verabschiedung dieses Pakets von Maßnahmen völlig ohne Alternative sei.
In nur einer Woche wurde das Gesetz an allen Fristen vorbei durch alle
Gremien gepeitscht. CDU, SPD und FDP stimmten für das Rettungspaket von
480 Milliarden Euro - und gleichzeitig dafür, dass die Verantwortung
für das gigantische Finanzpaket praktisch komplett bei der Regierung
liegen sollte. Das Parlament schaltete sich am 17. Oktober 2008
weitgehend selbst aus. Dem Volk bleibt nur, zu zahlen.
Bei insgesamt vier Gesetzesvorhaben zur Finanzmarkt-Stabilisierung
arbeiteten externe Anwaltskanzleien mit. Das bestätigte die Regierung
inzwischen auf Anfrage des FDP-Abgeordneten Frank Schäffler.
Ein Stück Weltbild breche für ihn zusammen, meinte Schäffler, habe er
doch bisher noch in dem guten Glauben gelebt, dass Gesetze in den
Ministerien oder in den Fraktionen geschrieben werden - die Praxis
lehre nun etwas anderes.
Regierung: Keine Interessenkollision
Die Regierung sieht dagegen keine Interessenkollisionen durch die
Vergabe von Beratungsaufträgen an die Kanzlei. Das sei schon aus
standesrechtlichen Gründen ausgeschlossen, lässt man Plusminus wissen.
Offiziell betonten die Spitzen aus Wirtschaft und Politik wie zuletzt
Bundespräsident Köhler in seiner vielbeachteten Rede zur Finanzkrise,
dass an die Banken kein Geld
verschenkt werde und dass man von den Instituten Gegenleistungen
fordere in Gestalt von Mitsprache, Zinsen und Mitarbeit bei der
Krisenbewältigung.
Haushaltsrecht aufgegeben
De facto aber passiert das Gegenteil. Der Bürger und seine Vertreter im
Parlament erfahren wenig und haben praktisch nichts mitzubestimmen. Das
Parlament hat seine Haushaltsrechte in Sachen Bankenrettung an die
Finanzmarktstabilisierungsanstalt, kurz Soffin, abgegeben. Dabei ist
das Haushaltsrecht historisch das erste Recht des Parlaments und wird
von der Verfassung garantiert. Man kann es nicht einfach aufgeben, auch
das Parlament selbst nicht, sagt der Verfassungsrechtler Professor
Wieland:
"Es ist mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren, dass das Parlament
der Regierung eine Generalvollmacht erteilt, eine große Summe Geldes,
die höher ist als der gesamte Haushalt des Bundes, nach eigenem
Ermessen auszugeben, ohne irgendwelche konkrete Vorgaben darüber zu
machen, was mit dem Geld geschehen soll, wer das Geld empfangen soll
und ob es etwa und unter welchen Bedingungen zurückgezahlt werden muss."
Vielleicht wird die Konstruktion des Soffin ja noch ein Fall für das
Bundesverfassungsgericht. In den USA jedenfalls verlangt das Parlament
Rechenschaft über Milliarden, die der Steuerzahler für die Finanzwelt
aufbringt. Das sollte eigentlich auch in Deutschland möglich sein.
Ein Beitrag von Ingo Blank und Dietrich Krauß
nachzulesen http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,sv4816e72j5qif2i~cm.asp
Diddi
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Lotte
Beiträge: 314
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» 21.05.09 22:23 « |
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BEITRAG EINES RICHTERS ZUR KLASSE(N) JUSTIZ
erstellt von plonemanager at 18.05.2009 17:15
Der sächsische SPD-Abgeordnete Karl Nolle
soll von Teilen der
sächsischen Justiz, sicher nicht ohne höhere Weihen, politisch und
insbesondere wirtschaftlich ruiniert werden. Da genügt ein absurder
Vorwurf des Betrugs, sowie ein williger Helfer in den Medien - und
schon wird einer der seltenen couragierten Kritiker des sächsischen
Feudalsystems in die Ecke eines Kriminellen gestellt. Ach, das wollten
wir nicht, tut uns leid - wird man grinsend sagen und zur Tagesordnung
übergehen. Und wieder einmal ist das Ziel erreicht - politische
Flurbereinigung. Da hat man in den letzten Monaten ja bereits viel
erreicht. Nun gibt es aber noch etwas zu berichten, was mit Sachsen im
Prinzip nichts zu tun hat (oder vielleicht doch?), sondern mit Teilen
der höchsten deutschen Richterschaft, unter anderem den (völlig
unabhängigen) Richtern des XI. Zivilsenats beim Bundesgerichtshofs,
bekannt in der Vergangenheit für die bankenfreundlichen und
entsprechend verbraucherfeindlichen Urteile. Was würde geschehen, wenn
ich sagen würde, "bei desem Senat handelt es sich um den verlängerten
Arm der Reichen und Mächtigen, der allzu oft die Interessen der
Regierenden zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht
davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten?" Gleich wäre wieder ein
Verfahren wegen übler Nachrede oder Staatsverleumdung fällig. Das
Grundrecht auf Meinungsfreiheit hat halt seine Grenzen im Sachsenland.
Tatsache ist, dass das o.g. Zitat in einen Urteil des LG Stuttgart zu
finden ist. Das LG Stuttgart stellte fest, das die höchstrichterliche
Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit von Kreditverträgen zu
bankenfreundlich ist. Und weiter ist In diesem Urteil folgendes
Unglaubliches zu lesen:
http://www.mafialand.de/Members/plonemanager/die-verlorene-unschuld-der-justiz
Lotte
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fx_Borg
Beiträge: 27
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» 22.05.09 10:03 « |
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Hallo alle,
ich hoffe Ihr hattet einen schönen Himmelfahrtstag. Ich habe ihn
jedenfalls gehabt.
Und ich habe gelernt, es gibt wirklich Bildzeitungsleser und die sind
wirklich Beratungsresistet, also wenn das echt ein repräsentativer Teil
der michels sind, dann hut ab, dann will ich nicht wissen, was nach den
wahlen abgeht.
Soviel Dummheit gehört verboten oder gar bestraft.
Entschuldigung aber das musste raus, und passt auch gut zu Überschrift
"zu viele wissen nichts!".
An der Stelle kein Link, aber ein grosses Danke an Wolkenschieber, für
den Link mit Demokratie, Episch und hat meinen Tag gerettet, es gibt
doch noch Leute die den Faschismus verstehen, und öffendlich dagegen
angehen.
GvBorch
PS: Danke Wolkenschieber
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