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Thema: Zu viele wissen nichts....
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Frischling
Beiträge: 198
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» 17.04.09 10:34 « |
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"Man fühlt sich nicht
wohl"
Ein Amtsrichter über die Sicherheit in den Gerichten
Walter Groß, 52, leitet die Abteilung Allgemeine Zivilsachen am
Amtsgericht Nürnberg und ist Vorsitzender des Richtervereins in Bayern.
Er sprach mit der SZ über lasche Sicherheitsvorkehrungen bei
Zivilprozessen und Konsequenzen aus der Schießerei von Landshut.
SZ: Herr Groß, fühlen Sie sich im Gerichtssaal sicher?
Walter Groß: Ja. In fast 25 Berufsjahren gab es nur eine gefährliche
Situation. Damals bin ich von einem Beschuldigten bedroht worden. Ich
bin dann von der Polizei geschützt worden. Man fühlt sich dabei nicht
wohl. Aber ich lebe nicht ständig in Angst.
SZ: Der Schütze in Landshut schleuste eine Waffe ins Gericht. Auch
sonst gelten die Sicherheitsvorkehrungen nicht unbedingt als streng,
wenn nicht gerade Schwerverbrecher vor Gericht stehen.
Groß: Man muss es so deutlich sagen: Absolute Sicherheit gibt es nicht.
Unsere Verhandlungen sind öffentlich. Das wollen wir so. Wir wollen uns
als Justiz auch gar nicht abschotten. Das macht auch uns als Richter
angreifbar. Ich kann nicht ausschließen, dass auch mir mal etwas
passiert. Damit muss ich leben.
SZ: Bei Strafprozessen werden Besucher oft nach Waffen durchsucht,
müssen mitunter Sicherheitsschleusen passieren. In Zivilprozessen gilt
das nicht. Hat man die Gefahr unterschätzt?
Groß: Normalerweise geht es in unseren Prozessen nicht aggressiv zu.
Das sieht man schon an den vielen Fällen, die jeden Tag ohne
nennenswerte Störungen verhandelt werden. Aber wenn man hört, dass es
jetzt Tote und Verletzte gegeben hat, muss man über schärfere
Sicherheitsmaßnahmen nachdenken. Auch in Zivilverfahren. Wenn es um
emotional berührende Sachverhalte wie langjährige
Nachbarschaftsstreitigkeiten oder Familienkonflikte geht, schlägt die
Stimmung auch einmal in Aggression um.
SZ: Sollten Sicherheitskontrollen, wie man sie von Flughäfen kennt, vor
Prozessbeginn zur Regel werden?
Groß: Auch darüber müssen wir jetzt offen reden. Auf unserer Agenda
steht die Frage, wie es um die Sicherheit in den Gerichtssälen bestellt
ist, ganz oben.
SZ: Was wird bisher getan?
Groß: Wir haben einen Alarmknopf. Damit können wir Hilfe rufen, wenn
etwas passiert. Es ist nicht üblich, dass im Zivilprozess ein
Wachtmeister in der Verhandlung sitzt. Viele Gerichtsgebäude sind auch
schon mit Sicherheitsschleusen und Metalldetektoren ausgestattet. Sie
werden eingesetzt, wenn mit Gefahr zu rechnen ist.
SZ: Für schärfere Kontrollen in den Gerichtsgebäuden fehlt oftmals das
Geld.
Groß: Das Geld fehlt bei der Justiz an allen Ecken. Wir beobachten auch
mit Sorge, dass immer häufiger an kleinen Gerichten kein Wachtmeister
mehr in den Verhandlungen sitzt. Auch darüber werden wir reden müssen.
Die Politik muss für die Sicherheit aller Prozessbeteiligten sorgen und
die erforderlichen Mittel bereitstellen.
QUELLE
Gruß Frischling
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Twilight
Beiträge: 4
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» 17.04.09 13:50 « |
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fx_Borg:
Was ich noch vergessen habe,
wenn die Internetzensur dann doch durchkommen sollte, sollte ja jeder
wissen wie das zu umgehen ist, wurde auch schonmal gepostet
(Ausländischen DNS Server benutzen).
Wenn es dann aber ne geheime Blacklist gibt, kann es ja sein, das man
auch keine Seiten mit ausländischen DNS Servern mehr findet, deshalb hier ne Seite mit DNS Servern.
Sollte man sich mal abspeichern.
GvBorch
und als erstes war der vertrag - der ist heute unterzeichnet worden
als nächstes steht die "rechtsbasis" an
BKA zensiert bald das Web (ein bisschen
phatetisch)
die "technische seite" wird hier erläutert VERSCHLEIERUNGSTAKTIK
orwell - pass auf - wir überholen dich bald ;(
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Frischling
Beiträge: 198
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» 17.04.09 20:50 « |
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Nürnberger Richter klagt gegen die Justiz
Nach «Versetzung« ruft Jurist das Verwaltungsgericht an
Nürnberger Richter klagt gegen die Justiz
NÜRNBERG - Vom langjährigen Vorsitzenden Richter der 13. Strafkammer
zum Zivilrichter für Verkehrsdelikte - der 59-jährige Richter Thomas
Gruber will nun seinen Posten vor dem Verwaltungsgericht Ansbach
erstreiten.
Thomas Gruber will die Entscheidung des Landgerichts-Präsidiums nicht
hinnehmen, im Ansbacher Verwaltungsgericht hat er einen Antrag auf
einstweilige Anordnung einreichen lassen.
Kontroverse Diskussion
Auch wenn im Verwaltungsgericht Sprecher Peter Burgdorf keine Angaben
zu dem Fall machen will - klar ist, dass über solche Verfahren
nichtöffentlich entschieden wird. Im Nürnberger Justizgebäude wird
derzeit die Entscheidung des Landgerichts-Präsidiums höchst kontrovers
diskutiert. Wie schwer es für die elf Richter im Landgerichts-Präsidium
nun war, die Hand für die Versetzung des Richters zu heben, wird nie
herauskommen: Die Sitzungen des Präsidiums sind geheim, seine elf
Mitglieder werden alle vier Jahre von den 85 Richtern des Landgerichts
Nürnberg-Fürth gewählt. Grundsätzlich
bestimmt das Präsidium die Besetzung der Kammer zu Beginn des
Geschäftsjahres. Anordnungen dürfen nur geändert werden, wenn dies
wegen Überlastung oder nicht genügender Auslastung eines Richters nötig
wird.
Im Beschluss wird allerdings ausdrücklich festgestellt, dass die 13.
Strafkammer weder überlastet war noch überlastet ist - ein Hinweis, der
durchaus als Rüffel für Richter Gruber verstanden werden kann. Er hatte
bereits im September 2008 über den Arbeitsanfall geklagt, wurde jedoch
nie entlastet.
In zeitlich engem Zusammenhang mit dem Beschluss sorgte Anfang Februar
die Entlassung von fünf Häftlingen aus der Untersuchungshaft für viel
Wirbel: Gruber hatte sich zu viel Zeit gelassen, um einen Termin für
die Hauptverhandlung festzulegen - da mussten die fünf Männer,
mutmaßliche Betrüger, auf freien Fuß gesetzt werden.
QUELLE
Gruß Frischling
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vonRoit
Beiträge: 2405
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» 19.04.09 14:36 « |
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Das
alte Rom war schon immer der Ausgangspunkt von miesen Gestalten in der
Geschichte, die für den normalen Menschen noch nie etwas Gutes wollten.
In der angeblichen Geschichte, natürlich verlogen und verdreht, denn es
kommt hier immer darauf an wer der Märchenerzähler ist und welche
Position er inne hat.
Dies geschieht Euch also erst nicht seit gestern, doch dammals, war Rom
der Mittelpunkt der Welt, was sich durch die verschiedenen Epochen,
also bis zur Industriellen Revolution natürlich maßgebend verändert
hat. Doch das alte Rom krankte an der gleichen "Krankheit" wie das
heutige Deutschland, es hat sich nur der Ort des geschehens verändert,
aber nicht die Machart und Die, die dahinter stecken.
Euch werden immer Geschichten von bösen, irren oder wahnsinnigen
Herrschern dieser Epochen des damaligen "Mittelpunktes" der Welt
verkauft, die mit den wirklichen Gegebenheiten bzw. Hintergründen nicht
das geringste gemein haben, also so wahr sind, als wenn (M)an Euch
erzählen würde der Tag ist die Nacht und die Nacht ist der Tag mit
besonderns schönen Sommerwetter, also mit viel Sonnenschein.
Dies geschieht stetig, minütlich, stündlich, täglich, wöchentlich,
monatlich und jährlich. Also mit einer frechen Verlogenheit die in der
Geschichte der Menschheit ihres gleichen sucht.
Klemmt Euch einmal hinter die wirklichen Gründe und wer Die, wirklich
waren und warum das Volk einmal erst aufgewacht, die Ratten auf zwei
Beinen masakriert hat!
Warum ich euch das erzähle?
Vergleicht einmal:
Wir hatten die gleichen Gestalten ab 1840 hier im Lande, deren
Absichten genauso abstrus und hinterhältig waren wie damals im alten
Rom, nur der Mittelpunkt der "Welt" also Europa hatte sich geographisch
etwas verändert und Euer Land war nun die Mitte. Kommt es ein Wenig?
Nun, (M)an baute Wilhem II auf was in die Hose ging, wie auch im alten
Rom mit den Kaisern, dann Herrn Adolf Hitler, was auch in die Hose
ging, wie damals im alten Rom.
Nun Freunde, geht Euch langsam ein Licht auf?
Nun haben wir wieder einen Anlauf von ihnen, doch das wird wieder in
die Hose gehen!
Beispiel:
Täglich seht Ihr im Fernsehen Bilder, Filme und Berichte über die bösen
Nazis, womit Euch suggeriert werden soll das seit Ihr, das ist Eure
Geschichte und das ist Eure Schuld!
Niemand spricht über die Veranlasser und Verursacher dieser Misere,
keiner spricht über die Sponsoren und Macher, dieses Traktates und
dieser Verbrechen gegen alle Europäer, gegen diesen ganzen Globus.
Doch wenn ihr einmal hinter die Kulissen blickt, seht Ihr die
Sponsoren, die Macher und Verursacher dieser Verbrechen gegen uns alle
und werdet feststellen, das es Jene sind, die Euch erzählen Ihr seit es
gewesen, die dies alles zu verantworten haben.
Der Dieb schreit, haltet den Dieb!
Zuletzt bearbeitet: 19.04.09 14:56 von Administrator
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Der_Dipl_Ing
Beiträge: 161
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» 19.04.09 18:26 « |
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EU-Vertrag - es wachen (scheinbar) weitere
Juristen auf:
Pressemitteilung Informationsdienst Wissenschaft vom 17.April 2009
Konstruktionsfehler im Vertrag von Lissabon:
Der Vertrag entmachtet das Bundesverfassungsgericht
Rudolf-Werner Dreier, Kommunikation und Presse
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau
17.04.2009
Grundgesetz wird zur "Landesverfassung" herabgestuft
Der Vertrag von Lissabon hat einen bisher nicht bemerkten
Konstruktionsfehler, der für das verfassungsrechtliche Verhältnis von
Mitgliedstaaten und Europäischer Union geradezu revolutionäre Bedeutung
hat: Er macht den EU-Vertrag zur europäischen Oberverfassung, stuft die
Verfassungen der Mitgliedstaaten zu "Landesverfassungen" herunter und
gibt dem EU-Gerichtshof die Kompetenz, in innerstaatlichen
Verfassungsfragen die nationalen Verfassungsgerichte zu korrigieren.
Dies ist das Ergebnis einer wissenschaftlichen Analyse des Vertrages
von Lissabon, die der Freiburger Staatsrechtler Professor Dr. Dietrich
Murswiek vorgenommen hat und die demnächst in der Neuen Zeitschrift für
Verwaltungsrecht (NVwZ) publiziert wird. Eine Zusammenfassung seiner
Analyse wurde heute, am 17. April 2009, in der Süddeutschen Zeitung
veröffentlicht.
Murswiek weist darauf hin, dass die Vertragsstaaten diese Wirkung des
Vertrages von Lissabon vermutlich nicht beabsichtigt haben; Es handele
sich um eine "Nebenwirkung" dieses hochkomplizierten Vertragswerks, die
man wohl nicht bedacht habe. Die Auflösung der Säulenstruktur der
Europäischen Union und die Erstreckung der Gerichtsbarkeit des
EU-Gerichtshofs auf die meisten Gebiete, auf denen er bisher nicht
zuständig war, führen laut Murswiek dazu, dass der Gerichtshof sich
unter Berufung auf die Grundwerte der EU künftig in innerstaatliche
Angelegenheiten der Mitgliedstaaten einmischen und beispielsweise dem
Bundesverfassungsgericht vorschreiben könne, unter welchen
Voraussetzungen eine politische Partei verboten werden kann oder ob die
Menschenwürde absolut geschützt ist oder mit anderen Werten abgewogen
werden muss. Diese weit reichenden Folgen des Vertrages, die die
Freiheit der Entscheidung der Mitgliedstaaten über ihre eigenen
Verfassungen und damit ihre Souveränität in ihrem Kern berühren, können
noch verhindert werden, wenn die Bundesregierung vor Ratifizierung des
Vertrages einen entsprechenden völkerrechtlichen Vorbehalt erklärt oder
mit den anderen Vertragsstaaten gemeinsam ein Protokoll beschließt,
durch welches ausdrücklich ausgeschlossen wird, dass der Vertrag diese
Wirkungen hat.
Professor Dr. Dietrich Murswiek ist
Geschäftsführender Direktor des
Instituts für Öffentliches Recht der Albert-Ludwigs-Universität
Freiburg.
Nähere Informationen: http://www.jura.uni-freiburg.de/institute/ioeffr3/forschung/papers.php
Kontakt:
Prof. Dr. Dietrich Murswiek
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Institut für Öffentliches Recht
Tel.: 0761/203-2242/2237
E-Mail: dietrich.murswiek@jura.uni-freiburg.de
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Lotte
Beiträge: 314
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» 20.04.09 12:45
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Politische Justiz in der BRD
Heinrich Hannover
Wenn wir Strafverteidiger in den Kommunistenprozessen der 1950er und
60er Jahre den zum großen Teil noch der Nazi-Justiz entstammenden
Richtern und Staatsanwälten vorwarfen, daß sie politische
Gesinnungsjustiz betrieben, dann wurde uns heftig widersprochen. Es
handle sich um die Aburteilung krimineller Vergehen und Verbrechen,
hieß es, von politischer Justiz könne überhaupt nicht die Rede sein,
bei uns gehe alles rechtsstaatlich zu. Konservative Rhetorik, die noch
bis in unsere Tage herrscht.
Wie es um die Rechtsstaatlichkeit der politischen Justiz steht,
beantwortet sich nicht nach der Regel, daß alles, was die Staatsgewalt
in einem Rechtsstaat tut, rechtsstaatlich sei. Man muß den Blick auf
die exemplarischen Fälle richten und dann konkret fragen, ob Verfahren
und Urteil rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprochen haben. Ging es
wirklich um den Schutz von Rechtsgütern oder nicht vielmehr um die
justizförmige Durchsetzung einer bestimmten Regierungspolitik? Haben
die Richter beachtet, daß die Freiheitsrechte des Grundgesetzes – vor
allem die Grundrechte der freien Meinungsäußerung und der
Versammlungsfreiheit – allen Bürgern und nicht nur Aktivisten einer
bestimmten politischen Richtung zustehen? Wie ist man mit den in der
Strafprozeßordnung und den darin verbürgten Rechten des Angeklagten und
der Verteidigung umgegangen? Wie war es um die Wahrheitsfindung
bestellt? Geben die im Urteil festgestellten Tatsachen das Ergebnis der
Beweisaufnahme zutreffend wieder? Wurden bei der Bewertung von
Zeugenaussagen Repräsentanten der Staatsgewalt bevorzugt? Verfuhren die
Richter bei der Auslegung des Gesetzes nach objektiven Maßstäben, oder
ging es nur um die von jedem Juristen beherrschte Kunst, das politisch
erwünschte Ergebnis juristisch zu begründen? Dies ist nur eine Auswahl
aus der Fülle von Fragen, die zu klären sind, bevor gesagt werden kann,
ob die politische Justiz ihren rechtsstaatlichen Anspruch erfüllt oder
ob sie versagt hat.
Als ich 1954 in Bremen als Rechtsanwalt zugelassen wurde, steckte ich
voller rechtsstaatlicher Ideale, die mir auf der Universität
beigebracht worden waren. Ich hatte gelernt, daß wir nun, nach dem
Zusammenbruch des Hitler-Reichs, in einer freiheitlichen Demokratie
lebten, in der alle Menschen und alle politischen Parteien und
Organisationen gleichberechtigt an der öffentlichen Meinungsbildung
mitwirken durften. Ich hatte gelernt, daß das an Juden, Kommunisten,
Sozialdemokraten, Zeugen Jehovas und anderen den Nazis mißliebigen
Bevölkerungsgruppen verübte Unrecht soweit wie möglich wiedergutgemacht
werden mußte. Und ich glaubte, in der Justiz ein Berufsfeld
vorzufinden, auf dem nach Gerechtigkeit für jeden Bürger dieses Staates
gestrebt wurde. Aber meine Erfahrungen in der Berufspraxis ließen meine
rechtsstaatlichen Illusionen wie eine Seifenblase zerplatzen.
Schon mein erster Strafprozeß – die Pflichtverteidigung eines
Kommunisten, der mit der Polizei kollidiert war – machte mir bewußt,
daß in der bundesdeutschen Justiz noch das Freund-Feind-Denken der
Nazizeit herrschte. Der Angeklagte hatte an einer Demonstration von
Arbeitslosen teilgenommen, bei der es zu polizeilichem Knüppeleinsatz
gekommen war. Mein Mandant war von einem Schlag am Auge getroffen und
schwer verletzt worden. Die Staatsanwaltschaft klagte nicht etwa den
Polizeibeamten wegen Körperverletzung im Amt an, sondern den verletzten
Kommunisten, dem die am Prügeleinsatz beteiligten Beamten zur
Rechtfertigung ihres Vorgehens vorwarfen, er habe Widerstand gegen die
Staatsgewalt geleistet. Ich hatte als Verteidiger Zeugen benannt, die
den Aussagen der Polizisten widersprachen und bekundeten, daß der
Angeklagte grundlos geschlagen worden war, als er gerade im Begriff
war, ein heruntergefallenes Plakat aufzuheben. Mein Beweisantrag hatte
lediglich zur Folge, daß die von mir benannten Zeugen, soweit sie
Kommunisten waren, ebenfalls auf die Anklagebank kamen, weil sie ja
offensichtlich auch an der Demonstration beteiligt waren und sich auf
dreimalige polizeiliche Aufforderung nicht entfernt hatten. Dadurch
wurden sie als Zeugen ausgeschaltet. Das Gericht folgte den Aussagen
der schlagenden Polizeibeamten und verurteilte meinen Mandanten zu
einer Gefängnisstrafe.
Obwohl ich damals noch ein naiver Anfänger auf dem Gebiet des
Strafprozesses war, begriff ich, daß dieses Urteil nicht auf dem
Bemühen um objektive Wahrheitsfindung beruhte, sondern einer
politischen Einstellung geschuldet war, die ich für überwunden gehalten
hatte. Es
war für mich der Beginn einer Lehrzeit in deutscher Zeitgeschichte, die
mir ein anderes als das von den Herrschenden, ihren Medien und ihren
Richtern erzeugte Bild vermittelte. Ich begriff, daß das fast
vollständig übernommene alte Justizpersonal des Hitler-Staates wieder
in seinem Element war und mit neuer ideologischer Etikettierung
wiederholen durfte, was es schon unter Hitler gegen Kommunisten und
andere Kriegsgegner und Antifaschisten getan hatte
http://www.sopos.org/aufsaetze/49ec34bbcfba7/1.phtml
Lotte
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Lotte
Beiträge: 314
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» 20.04.09 16:10
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Arbeitsplatzvernichtung - wichtig - Vorlage
an die Gesellschafter und Minister aus Haftungsgründen
Walburga Therese Hüsken Steuerberaterin
45133 Essen, den 20.4.2009, III. Ruschenfeld 3, ehem. und zuk. Anschrift
z.Zt. nur postalisch = Spohrstraße 9, 34246 Vellmar E-Mail: info@zdj.se
1)
An die
Gesellschafter der
Firma Toll Collect GmbH
Die Toll Collect GmbH ist ein gemeinsames Tochterunternehmen der
Daimler Financial Services AG (45%), der Deutschen Telekom AG (45%) und
der französischen Cofiroute S.A. (10%).
Vertreten durch die Geschäftsführung:
Hanns-Karsten Kirchmann, Thomas Eberhardt, Alain Estiot, Dr. Johannes
Springer
Handelsregister: Amtsgericht Charlottenburg, Nr. HRB 83923
Linkstraße 4
10785 Berlin
Telefon: +49 30 74077-0
Telefax: +49 30 74077-2222
E-Mail: info@toll-collect.de
2)
An das
Bundesamt für Güterverkehr
Leiter Presse- & Öffentlichkeitsarbeit
Werderstraße 34
50498 Köln
Telefon: 0221-5776-1620
Fax: 0221-5776-1625
E-Mail: presse@bag.bund.de
3)
Herrn
Minister Wolfgang Tiefensee - persönlich
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Invalidenstraße 44
D-10115 Berlin
Telefon: +49 30 18 - 300-0
Fax: +49 30 18 300-1942
E-Mail: buergerinfo@bmvbs.bund.de
Betr.: Toll-Collect-Abrechnung
http://www.xinos.net/2009/04/20/arbeitsplatzvernichtung-wichtig-vorlage-an-die-gesellschafter-und-minister-aus-haftungsgr%C3%BCnden/
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