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Thema: Zu viele wissen nichts....
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Krascher

Beiträge: 1095

maahks
» 05.04.09 23:24 «              Beitrag melden


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Krascher als MOD

Nagkania


Hallo an alle!
Ich habe heute folgende Erfahrung im Gerichtssaal machen müssen.
Aber erst mal zur Vorgeschichte, damit auch jeder weiß, um was es hier geht:
Also, eines Tages kam ein Vertreter bei uns vorbei und sagte, daß er von der Stadt Königslutter käme und sie würden mit der Stadt Königslutter gemeinsam einen Faltplan mit einer Auflage von 100.000 Exemplaren herausbringen. Ich fand das sehr gut und war der Meinung, hier in der Gegend etwas für den Tourismus zu tun und meine Frau unterschrieb einen Anzeigenauftrag im Werte von ca. 1.300,- €. Als ich die Mitarbeiter der Stadt Königslutter eine Woche später auf dieses Vorhaben ansprach, erklärte er mir, daß der Vertreter sich nur Adressen geholt habe und die Stadt Königslutter gar keine Werbeaktion plane.
Daraufhin habe wir den Vertrag sofort wegen arglistiger Täuschung gekündigt und der Firma untersagt unsere Werbeanzeige zu veröffentlichen.
Im Vertrag stand aber : Dieser Vertag ist unkündbar! Als der Plan herauskam stand auf unserem eigentlichen Anzeigenplatz die Werbung der Stadt Königslutter.
Die Firma ging mit uns vor Gericht und die Richterin entschied, daß wir die Anzeige der Stadt Königslutter bezahlen müssen, weil es sich hierbei angeblich nur um einen Platzhalter handelt.
Da wir uns weigerten, trotz Urteil, die Anzeigenrechnung zu bezahlen, zeigte der Rechtsanwalt der Firma meine Frau wegen Betruges an. Daraufhin bekam sie einen Strafbefehl über 400,- € gegen den wir sofort Widerspruch einlegte haben. Die Anklage lautete: Meine Frau erteilte für die Waldgaststätte Heinrichsruh gegenüber der Kartographischen Verlags- und Werbegesellschaft einen Anzeigenauftrag, obwohl sie wußte, daß sie die entstehenden Kosten nicht aufbringen konnte. Gleichwohl kam es ihr auf das Erscheinen der Anzeige an.
Als wir die Ladung zum Termin bekamen, beantragten wir schriftlich weitere Zeugen zu laden. Als Grund schrieb meine Frau, diese Zeugen können alle im einzelnen zur Wahrheitsfindung beitragen, sofern dieses überhaupt gewünscht ist. Und beantragte gleichzeitig, mich als ihren Ehemann, als Rechtsbeistand zuzulassen.
Jetzt geht`s erst richtig los!
Ein Tag vor dem Termin wurde meine Frau krank und ging zum Arzt, sie bekam eine Einweisung ins Krankenhaus und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit dem Vermerk: Bettruhe nach Vorstellung im Krankenhaus. Meine Frau schrieb mir noch kurz eine Vollmacht, daß ich sie wegen Krankheit vor Gericht vertreten kann.
Also, meine Frau ins Krankenhaus, ich zum Gericht!
Pünktlich um 1300 Uhr forderten mich die „T..........“ auf, hereinzukommen. Jetzt saßen da zwei Kerle und ein Weib.
Der Redelsführer fragte mich gleich, wo denn meine Frau sei. Daraufhin sagte ich: „Im Krankenhaus, aber ich habe eine Vollmacht, sie zu vertreten.“ Ich fragte: „ Wo sind denn die Zeugen, die von uns geladen wurden?“ daraufhin antwortete mir das A........ in der Mitte: „ Er habe die Zeugen nicht geladen, weil ich angeblich nicht begründet habe, zu welchem Thema im einzelnen, sie gehört werden sollen.“ Daraufhin habe ich die Herrschaften gebeten, sich doch einmal mit Namen vorzustellen, damit ich sie anreden kann. Darauf keine Reaktion !! Dann kam meine Frage, ob sich hier im Saal ein gesetzlicher Richter nach Artikel 101 GG befindet, was ich hätte lieber nicht tun sollen. Der „W......“ in der Mitte brauste gleich auf, daß er mich hier nicht als Rechtsbeistand zulassen könne. Auf meine Frage hin: „Warum?“, diktierte er gleich dieser Dame, die nebenan gesessen hat, den Grund. Der schmierige Typ lächelte mich an und meinte: „ Er könne mich als Rechtsbeistand nicht zulassen, weil ich mich nicht oder nur teilweise mit der Strafprozeßordnung auskennen würde und außerdem bin ich hier auch als Zeuge geladen. Beschlossen und verkündet.“ Darufhin bin ich aufgestanden, zu diesem Typen nach vorne, habe ihm den Faltplan unter die Nase gehalten und gefragt: „ Um welche Anzeige handelt es sich hier.“ Er fummelte den Plan auch auseinander, fand die Anzeige nicht, faltete den Plan fein säuberlich zusammen und gab ihn mir mit den Worten zurück: „ Es sei unerheblich, ob die Anzeige hier erschienen ist oder nicht!“ Ich nahm den Plan nicht an und sagte:“Er solle ihn als Beweistsück in die Akte legen!“ Er weigerte sich mit den Worten: „ Das würde hier sowieso nur ohne Bedeutung rumliegen.“ Da hatte ich schon das Gefühl, daß sich die „P.....“ über mich lustig machen. Ohne meine Reaktion abzuwarten, fing dieser andere „A....“ an zu labern und beantragte, den Widerspruch zu verwerfen, weil meine Frau nur eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichte. Daraufhin der in der Mitte: „Beschlossen und verkündet!“
Als ich merkte, daß ich da alleine keine Chance habe, habe ich ihn gefragt, wie er dazu kommt, mir eine Ladung mit den drohenden Sätzen: Wenn du nicht kommst, dann 1.000 € Ordnungsgeld, Erzwingungshaft bis 6 Wochen usw. ... , zuzusenden. Daraufhin zückte er sofort seine Strafprozeßordnung und meinte:“ Er darf das und ich solle mir mal den § 48, 49 und 51 durchlesen! Außerdem könne ich meiner Frau jetzt berichten, daß sie verurteilt wurde und er wünscht mit noch einen schönen Tag!“

Habe ich hier vielleicht was falsch gemacht?
Und können wir wirklich gegen das Urteil keine Berufung mehr einlegen ?
Bei dieser Gelegenheit frage ich gleich mal an: Haben wir in der Region Helmstedt-Braunschweig IPDler , um einen Stammtisch zu gründen?


Krascher

Hallo
Das Fluchen wollen wir mal lassen.

Zum Beitrag:

1. die Anzahl der Klicks zeigt, was bisher alles nicht gelesen worden ist, dann würde sich manche (alle) Frage schon erklärt haben
2. was ist falsch gelaufen ? Alles. Warum ? Mangels Kenntnis ist etwas "probiert" worden, was man entweder beherrschen oder lieber ganz lassen sollte
3. Berufung ist was für Standesrechtler; wenn kein ges. Richter anwesend ist, geht doch keine Berufung, dann heißt das Revision ! Außerdem hast du dich bereits in eine Verhandlung eingelassen und damit den Vorsitzenden als ges. Richter anerkannt.
4. Warum ist das erste "Urteil " ohne Rechtsmittel geblieben ? Sich weigern zu zahlen ist kein Rechtsmittel !
5. Rechtsanwälte sind Rechtsbeistände, du nicht

Fazit: es ist so ziemlich alles falsch gemacht worden, was so falsch zu machen geht ! Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen und man "ruft" nach der IPD und schreibt plötzlich im Forum, wenngleich man seit 1,5 Jahren sich schon längst den Ärger vom Halse hätte halten können.

Es ist aber nicht Aufgabe der IPD, Einzelprobleme zu lösen, sondern den Art. 146 GG zu realisieren. Erkenntnisse aus unseren Veranstaltungen können als Hilfe zur Selbsthilfe genommen und genutzt werden.

Einen Stammtisch gibt es nur in Norddeutschland, aber man

Krascher

Beiträge: 1095

maahks
» 05.04.09 23:42 «              Beitrag melden


Verschoben
Krascher als MOD

Joachim1976


Werte Forumsmitglieder,

vielleicht könnt Ihr helfen, ich wollte einen Beitrag ins Forum stellen wo in Spiegel online oder Stern online erschienen ist, wo der BND einen Kleinunternehmer aus Kiel (Firma war am Hafen) zur Mitarbeit überreden wollte und dieser lehnte ab, vielleicht könnt Ihr behilflich sein bei der Artikelsuche, seitdem der gute Mann abgelehnt hatte bekam er nur noch Probleme mit den Behörden sowie sprangen seine Auftraggeber ab, ich glaube es ging um Sonargeräte für U-Boote ?

Vielleicht weiß jemand mehr, ich denke dieser Artikel wäre äusserst wertvoll für uns.

Gruß Joachim



IchSelbst

Hallo,

lies mal hier:

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,550124,00.html
Ich denke, der Artikel war gemeint.

(... es gibt halt noch mehr Hafenstädte in Deutschland )

IchSelbst



vonRoit

Davon gibt es Hunderte von Fällen, siehe den Fall Kohn.Das Stehlen seiner Minenräumgeräte durch die BRdvD und dadurch schließlich und endlich durch die NATO. Alles ein und der Selbe Mist , gemacht aus dem Hause Merkel und Co.

Erfindest Du etwas verstecke es so tief wie nur möglich, sonst bist Du es los !!!!



Joachim1976

Genau diesen Artikel meine ich. vonRoit hat vollkommen recht, es ist eine Schande wie mit Menschen umgegangen wird, die das Spiel "BRD" nicht mitspielen wollen !



Krascher

Beiträge: 1095

maahks
» 05.04.09 23:47 «              Beitrag melden


Verschoben Krascher als MOD

Autor Thema: Krankenkasse
Guenther


Hallo,
brauche mal den Rat von Onkel Norbert. Da ich ja nun nicht mehr aus der Krankenkasse p. Gesetzbeschluß austreten kann, hat man mich auf Grund eines alten Steuerbescheides hochgestuft rückwirkend für fast ein Jahr die Beiträge erhöht. Meine Bitte die Zwangsbeiträge wieder auf den alten Stand zurückzusetzen, da ich mittlerweile keine Einnahmen, oder nur noch weitaus geringere Einnahmen habe, wurde abgelehnt mit der Begründung: " Es kann im Einzelfall durchaus zu Problemen bei der Beitragsbemessung führen, wenn die Einkommensnachweise wirtschaftliche Verhältnisse widerspiegeln, welche längere Zeit zurückliegen." Lt. Urteil des LSG Nordrhein Westfalen ( Urteil v. 03.03. 1994 - L 16 Kr 131/93 -) muß dies jedoch aus Gründen der Praktikabilität hingenommen werden.
Frage an Onkel Norbert:
Habe ich keinen aktuellen Steuerbescheid, wie kann ich denn sonst glaubhaft machen das ich nur noch weitaus geringere Einnahmen habe, als die von der Krankenkasse willkürlich festgesetzten. ( Man sagt, ich soll zum Sozialamt gehen und Hilfe beantragen, daß möchte ich aber nicht.)
Sind die rückwirkend für letztes Jahr festgesetzten höheren Beiträge rechtens, oder nicht? Ich habe meine Beiträge immer bezahlt, nur jetzt verlangen sie rückwirkend für ein Jahr einfach höhere Beiträge und ich soll fast 1800 Euro nachzahlen, die ich nicht hab. Jetzt drohen sie mit Gerichtsvollzieher, da mein Einspruch keine aufschiebende Wirkung hat.
Und wie komme ich aus der Krankenkasse raus, weil ich weder Chemogifte, Quecksilberimpfungen, noch irgendeine pharmazeutische Heilslehre praktizieren möchte. Seit dem 1.1.09 besteht ja die Zwangsmitgliedschaft.

heinrich

die krankenkassenpflicht ist wohl noch immer ein gesetzentwurf und sieht auch keine bestrafung vor.
im falle eines falles, den man nicht selbst bezahlen kann z.b. geht man rückwirkend für, norbert glaubt max 3 jahre, in die kv zurück, natürlich mit beitragsnachzahlung für diesen zeitraum.

warum onkel norbert nun ausgerechnet die anwartschaft einer privaten krankenkasse vorgezogen hat, mit dieser die alte kv verließ, und die anwartschaft dann auch anschließend kündigte, mag keiner so recht verstehen.
schließlich war er so auf einmal ohne krankenkasse...

und die drohbriefe, der bettelnden krankenkassen nimmt er schon lange nicht mehr ernst.
da bettelt nur einer um seinen verlorengegangen kunden...
schlechte verlierer...

Gruß Heinrich

Wenn Du für Dein Handeln die volle Verantwortung übernimmst, und alle Menschen es Dir gleich tun, dann braucht sich um diese Welt niemand mehr Sorgen zu machen. - Matthias Josef Wölfle -


heinrich

onkel norbert wollte noch anmerken, dass er sich beim vertreter seiner wahl natürlich über die möglichkeit einer anwartschaft in der privaten kv informiert hatte.
so erfuhr er, dass er max 9 monate anwartschaft in anspruch nehmen (z.b aufgrund wirtschaftlicher verhältnisse), und während dieser zeit die priv kv kündigen konnte.
die anwartschaft kam nicht mal 10 euronen im monat und die 3 monatsbeiträge waren auch zu verschmerzen, in anbetracht der gewonnenen "freiheit".

onkel norberts neffe angelo m. ging einfach ins meldeamt, meldete sich dort und seperat bei den krankenkassen entsprechend ab und zog für drei wochen ins benachbarte ausland.
da er aber sich dort nicht wohl fühlte, kam er kurzerhand wieder zurück und vergaß letztlich doch glatt sich bei den kk wieder anzumelden.
so ein pech aber auch, aber er wußte ja schon dass die kk maximal nerven können und mit dem papier heizkosten senken.

Gruß Heinrich

Wenn Du für Dein Handeln die volle Verantwortung übernimmst, und alle Menschen es Dir gleich tun, dann braucht sich um diese Welt niemand mehr Sorgen zu machen. - Matthias Josef Wölfle -


autsch

hallo Günther,
kenne dieses Spiel. bei mir haben Sie nach 3 Jahren nachträglich die Beiträge erhöht, nachdem die Krankenkasse von der Finanzagentur sich meine Einkommenssteuererklärung geholt hat (datenschutz lässt grüssen), Da erkennt man den Sinn der Häftlingsnummer. Bei mir waren es 3400 europäisches Falschgeld.



Krascher

Beiträge: 1095

maahks
» 06.04.09 09:55 «              Beitrag melden


Verschoben - Krascher als MOD

Autor Thema: Stalins Angriffspläne für den Westen
d_eutschland

Beiträge: 86
» 17.03.08 11:00 «

Ich finde diesen Beitrag der Welt einfach nur mal Interessant.

http://www.welt.de/politik/article1799869/Stalins_Angriffsplaene_fuer_den_Westen.html?page=5#article_readcomments

Man sieht wie das deutsche Volk seit 60 Jahren verarscht wird ...



vonRoit

Die Diktaturen dieser Welt haben noch immer ihr Fett, früher oder auch später, immer vom Volk gekriegt.
Stalin oder Bush , Merkel oder Kohl, Schäuble oder Mussolini, Napoleon oder Hitler, oder, oder.....
Ganz egal, ist immer die Gleiche Machart, die Ami s kleben ebenso voll Dreck und Schmutz was ganz ihr Naturell darstellt, ohne Frage, doch ändert dies was an der Jetztsituation

Du hättest gleich auf den zweiten Bericht in der Welt hinweisen sollen, der ist nämlich genauso real, wer dort Hitler angestiftet haben soll !

matu

in diesem Beitrag hört man die Wiederhohlung des immer gleichen Schemas seit 100 Jahren
" begeh eine Straftat und schiebe sie jemand anderem in die Schuhe" oder " klaue etwas und schreie selbst haltet den Dieb".
Beitrag zum Thema IPD TV. Vergleiche mit Deutschland tragen zum Erkenntnisgewinn bei!

http://www.youtube.com/watch?v=qGxDb3d8N0M&feature=related




Krascher

Beiträge: 1095

maahks
» 06.04.09 10:48 «              Beitrag melden


Autor Thema: 500 Milliarden Bürgschaft

Robinhood

» 28.11.08 11:54 «

Hallo Patrioten,

versteift noch nicht zu sehr auf den nichtigen GVP usw. sondern schaut auf das neue Flurbereinigungsgesetz was am 01.01.2009 in Kraft treten soll?
Was bedeutet das? Die totale Enteignung z.B. der Landwirte u.a. Großgrundbesitzer durch Beschlagnahme Ihrer Ländereien.
Es ist schwer zu verstehen, aber so sieht die Realität aus, wenn die Bürgschaft über 500 MIlliarden Relität werden könnte.
Und die Deutschen im Hamsterrad merken gar nichts, sicherlich haben die aber einen ruhigeren Schlaf, im Gegensatz zum Mehrwisser.

mfG. RobinHood

Flurbereinigungsgesetz§ 143

1Der Vorsitzende des Flurbereinigungsgerichts nimmt die Ermittlungen und Verhandlungen vor, die er zur Vorbereitung der Entscheidung für erforderlich hält. 2Er kann einem Mitglied des Gerichts als beauftragtem Richter diese Aufgabe übertragen. 3Der Vorsitzende kann auch eine Flurbereinigungsbehörde sowie mit Zustimmung der zuständigen Dienststelle einen höheren Beamten einer oberen Flurbereinigungsbehörde oder einen höheren staatlichen kulturbautechnischen Beamten mit Erhebungen und Verhandlungen beauftragen und von ihnen gutachtliche Äußerungen fordern, die Vorschläge für Änderungen des Flurbereinigungsplanes enthalten können. 4Die Behörde, die den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, sowie Beamte, die bei diesem Verwaltungsakt oder dem angefochtenen Bescheid tätig waren, können nicht beauftragt werden.

§ 144

1Soweit das Flurbereinigungsgericht die Klage für begründet hält, kann es den angefochtenen Verwaltungsakt durch Urteil ändern oder den Widerspruchsbescheid der Flurbereinigungsbehörde oder der oberen Flurbereinigungsbehörde ganz oder teilweise aufheben und die Sache, soweit der Widerspruchsbescheid aufgehoben wird, zur erneuten Verhandlung und Bescheidung an die Flurbereinigungsbehörde oder die obere Flurbereinigungsbehörde zurückverweisen. 2Diese haben die Beurteilung, die der Aufhebung zugrunde gelegt ist, auch ihrer Entscheidung zugrunde zu legen.

§ 145

(1) Der Vorsitzende kann namens des Flurbereinigungsgerichts die Anfechtungsklage ohne mündliche Verhandlung durch einen mit Gründen versehenen Bescheid abweisen, wenn das Sach- und Rechtsverhältnis genügend geklärt und die Klage offensichtlich unbegründet ist.

(2) 1Die Beteiligten können innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung des Bescheides mündliche Verhandlung beantragen; auf dieses Recht ist im Bescheid hinzuweisen. 2Wird der Antrag rechtzeitig gestellt, so gilt der Bescheid als nicht ergangen; anderenfalls gilt er als rechtskräftiges Urteil.

§ 146

In den Fällen der §§ 32 und 59 Abs. 2 gelten folgende Sondervorschriften:

1.

Das Flurbereinigungsgericht ist an Anträge der Beteiligten nicht gebunden.

2.

Das Flurbereinigungsgericht hat auch zu prüfen, ob die Flurbereinigungsbehörde oder die obere Flurbereinigungsbehörde in zweckmäßiger Weise von ihrem Ermessen Gebrauch gemacht hat.

§ 147

(1) 1Für die abweisende Entscheidung im Verwaltungsgerichtsverfahren wird ein Pauschsatz erhoben, der unter Berücksichtigung der durch das Verfahren entstandenen baren Auslagen zu berechnen ist. 2Außerdem kann eine Gebühr festgesetzt werden.

(2) Ist die Entscheidung nur zum Teil abweisend, so kann dem anfechtenden Beteiligten ein entsprechender Teil der Kosten nach Absatz 1 auferlegt werden.

(3) 1Wird eine Klage zurückgenommen, so können dem anfechtenden Beteiligten die entstandenen Auslagen auferlegt werden. 2Ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt, dürfen dem anfechtenden Beteiligten nur Auslagen auferlegt werden.

(4) Die Vorschriften der Absätze 1 bis 3 gelten sinngemäß für das Widerspruchsverfahren vor der oberen Flurbereinigungsbehörde.

§ 148

Für die Vollstreckung der Urteile des Flurbereinigungsgerichts gelten die §§ 136 und 137 entsprechend.

Elfter Teil

§ 149

(1) 1Die Flurbereinigungsbehörde schließt das Verfahren durch die Feststellung (Schlußfeststellung) ab, daß die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan bewirkt ist und daß den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen; sie stellt fest, ob die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft abgeschlossen sind. 2Die Schlußfeststellung ist öffentlich bekanntzumachen. 3Gegen die Schlußfeststellung steht auch dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft der Widerspruch an die obere Flurbereinigungsbehörde zu.

(2) Die Schlußfeststellung ist der Teilnehmergemeinschaft zuzustellen, nachdem sie unanfechtbar geworden ist und nachdem über Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens, die bis zum Ablauf der Frist für Widersprüche gegen die Schlußfeststellung gestellt worden sind, entschieden ist.

(3) 1Mit der Zustellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Flurbereinigungsverfahren beendet. 2Die beteiligten Behörden sollen eine Abschrift der Schlußfeststellung erhalten.

(4) Die Teilnehmergemeinschaft erlischt, wenn ihre Aufgaben in der Schlußfeststellung für abgeschlossen erklärt sind.

§ 150

(1) 1Der Gemeinde oder ihrer Aufsichtsbehörde sind zur Aufbewahrung zu übersenden:

1.

eine Ausfertigung der die neue Feldeinteilung nachweisenden Karte;

2.

ein Verzeichnis der neuen Grundstücke und der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen mit Kartenbezeichnung und Größe;

3.

eine Zusammenstellung der Bestimmungen des Flurbereinigungsplanes, die dauernd von allgemeiner Bedeutung und nicht in das Grundbuch oder in andere öffentliche Bücher übernommen sind;

4.

eine Abschrift der Schlußfeststellung.

2Erstreckt sich das Flurbereinigungsgebiet auf mehrere Gemeinden, so bestimmt die Flurbereinigungsbehörde die Gemeinde.

(2) Jeder Beteiligte und jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegt, kann die in Absatz 1 aufgeführten Unterlagen einsehen. (nicht zu 2-4!)

Zwölfter TeilDie Teilnehmergemeinschaft nach der Beendigung des Flurbereinigungsverfahrens

§ 151

1Die Teilnehmergemeinschaft bleibt als Körperschaft des öffentlichen Rechts bestehen, solange über die Beendigung des Flurbereinigungsverfahrens hinaus Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft, insbesondere Verbindlichkeiten aus Darlehensverträgen, zu erfüllen sind. 2Mit der Unanfechtbarkeit der Schlußfeststellung gemäß § 149 kann die Vertretung der Teilnehmergemeinschaft und die Verwaltung ihrer Angelegenheiten durch die Flurbereinigungsbehörde auf die Gemeindebehörde übertragen werden; die Aufsic

Krascher

Beiträge: 1095

maahks
» 06.04.09 10:49 «              Beitrag melden


Fortsetzung:

vonRoit

2. Seite

Dreizehnter Teil
Schluß- und Übergangsbestimmungen

§ 154

(1) Ordnungswidrig handelt, wer den Vorschriften des § 34 Abs. 1 Nr. 2 und 3 oder des § 85 Nr. 5 zuwiderhandelt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

(3) Gegenstände, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht, können eingezogen werden.

§ 155

(1)

(2) Soweit in Gesetzen und Verordnungen des Bundes und der Länder auf Vorschriften des Umlegungsgesetzes, der Reichsumlegungsordnung sowie der Ersten und Zweiten Verordnung zur Reichsumlegungsordnung sowie sonstiger nach Absatz 1 aufgehobener Vorschriften verwiesen ist, gilt dies als Verweisung auf die entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes.

§ 156

1Auf anhängige Verfahren, in denen die Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes oder der ihm gleichstehenden Urkunde begonnen hat, ist dieses Gesetz nicht anzuwenden, sofern die Landesgesetzgebung nicht Abweichendes bestimmt. 2Die nach dem Bayerischen Flurbereinigungsrecht (§ 155 Abs. 1) begonnenen Verfahren können nach dem bisherigen Recht zu Ende geführt werden. 3Im übrigen ist die Rechtswirksamkeit von Anordnungen, Festsetzungen und Entscheidungen der Behörden und Spruchstellen aus der Zeit vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes nach dem bisherigen Recht zu beurteilen. 4Anhängige Rechtsbehelfsverfahren gehen auf die nach diesem Gesetz zuständigen Stellen über.

§ 157

Werden Grundstücke in ein Flurbereinigungs- oder Zusammenlegungsgebiet eines benachbarten Landes einbezogen (§ 3 Abs. 3 Satz 2), so gelten die auf Grund von Ermächtigungen dieses Gesetzes ergangenen Vorschriften des Landes auch für die genannten Grundstücke.

§ 158

1Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1), zuletzt geändert durch das Finanzanpassungsgesetz vom 30. August 1971 (Bundesgesetzbl. I S. 1426), auch im Land Berlin. 2Die Vorschrift des § 138 Abs. 2 Satz 2 findet auch auf Berlin Anwendung.

§ 159

Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.

mfG. RobinHood



Zuletzt bearbeitet: 06.04.09 10:50 von Krascher
Lotte

Beiträge: 314

» 06.04.09 15:05 «              Beitrag melden


Das gläserne Auto...

http://www.mmnews.de/index.php/200904062689/MM-News/Das-glaserne-Auto.html

Die spinnen immer mehr.
Bis 2013 ist diese Bande längst vom Platz gefegt!

Lotte

pitter

Beiträge: 24

» 06.04.09 17:46 «              Beitrag melden



nicht nur das, der strom ist gelb und hat ohren.

http://www.xinos.net/2009/04/05/der-strom-ist-gelb-und-er-hat-ohren/

da kommt noch einiges auf uns zu.

grüße
pitter
Krascher

Beiträge: 1095

maahks
» 07.04.09 13:59 «              Beitrag melden


Schießerein im Landgericht Landshut:

http://de.news.yahoo.com/1/20090407/twl-zwei-tote-bei-schieerei-in-landshute-8b73c05.html

Die Opfer werden nur "erwähnt" und sofort geht es mit der "Verschärfung" des Waffenrechts weiter. - Als habe man auf einen weiteren Vorfall "gewartet" ...

Lt. ntv:

Mann erschießt Frau und geht dann in den Gerichtsaal und erklärt einem Richter gegenüber, dass er gerade eine Frau erschossen hat.

Richter:" Haben sie auch etwas gegen mich ?"

Der Mann verneinte und erschoß sich dann selbst (Nebenraum).


Zuletzt bearbeitet: 07.04.09 14:05 von Krascher
Krascher

Beiträge: 1095

maahks
» 07.04.09 14:45 «              Beitrag melden


Verschoben - Krascher als MOD
Thema: Merkel: Kein ewigen Anspruch auf Demokratie

Jensen

» 17.01.08 14:56 «

Rede der Vorsitzenden der CDU Deutschlands,
Dr. Angela Merkel, MdB,
anläßlich der Festveranstaltung „60 Jahre CDU“
am 16. Juni 2005, Berlin

"……………..Die Wiedervereinigung unseres Landes wäre ohne diese Konsequenz im Denken und Handeln nicht denkbar gewesen.
Politik ohne Angst. Politik mit Mut - das ist heute erneut gefragt. Denn wir haben wahrlich keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft auf alle Ewigkeit.
Unsere Werte müssen sich auch im Zeitalter von Globalisierung und Wissensgesellschaft behaupten. Und wenn sie sich behaupten sollen, dann müssen wir bereit sein, die Weichen richtig zu stellen. Auch da sind wieder Widerstände zu überwinden. Es sind wieder Prioritäten zu setzen. Ist dem Wichtigen der Vorrang vor dem weniger Wichtigen zu geben………………………………."

Auszug aus der Rede

Denkt mal drüber nach !

Jensen

Krascher

Zum Glück hat keiner der Hoch- und Verfassungshochverräter Anspruch auf Unantastbarkeit beim Betrug und den schweren Kapitalverbrechen gegen das dt. Volk.

vonRoit

Welcher Anspruch auf Welche Demokratie ?
Wer hat hier den den letzten Knall nicht gehört ?

vonRoit

Der Spiegel, 3/14.1.2008, Seite 26

Papier: Es ist ja tatsächlich so, dass sich der Staat der Neuzeit zu einem wesentlichen Teil dadurch legitimiert, dass er seinen Bürgern ein hinreichendes Maß an Sicherheit gewährleistet. Was nützt mir zum Beispiel die Garantie meines Eigentums, wenn ich überhaupt keine Rechtssicherheit habe, wenn ich ständig damit rechnen muss, dass mein Eigentum von dritter Seite angetastet wird? Es gibt deshalb kein Entweder-oder und auch keine Gewichtung dahin gehend, dass das eine wichtiger sei als das andere.

SPIEGEL: Gibt es ein Grundrecht auf Sicherheit?

Papier: Nicht im Sinne eines regelmäßig einklagbaren Rechts auf bestimmte staatliche Schutzmaßnahmen. Es gibt Schutzpflichten des Staates seinen Bürgern gegenüber. Bei der Erfüllung dieser Pflichten dürfen aber die Freiheitsrechte der Bürger nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt werden. Angesichts der modernen, globalen Bedrohungen, aber auch aufgrund der neuen Technologien, über die Rechtsbrecher verfügen, mag es notwendig sein, Ermittlungsbefugnisse weiter auszudehnen. Dies kann aber nur geschehen, wenn ein angemessener Ausgleich mit den Freiheitsrechten der Bürger hergestellt wird.

SPIEGEL: Über diesen heiklen Ausgleich wird immer öfter höheren Ortes befunden. Die Vereinten Nationen entscheiden über das Maß zulässiger Abwehr, der US-Heimatschutzminister spricht mit dem deutschen Innenminister, um sich über Kommunikationsverbote für Terrorverdächtige zu verständigen. Da erscheint das Bundesverfassungsgericht manchmal ganz altmodisch. Zunehmend werden die Freiheiten der Bürger durch überstaatliche Gewalten tangiert, auf die Sie gar keinen Einfluss haben.

Wer auf die Liste kommt ist verloren. Ihm wird von keinem BRD-Gericht geholfen. Er kann sich nicht mehr wehren, auch wenn es nur eine Namensverwechslung war.

Papier: Hier sprechen Sie wirklich ein ganz heikles und in meinen Augen ungelöstes Problem an. Auf der Ebene des Völkerrechts ist es noch nicht gelungen, die beiden Pole Freiheit und Sicherheit angemessen auszubalancieren. Zum Beispiel hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen einen sogenannten Sanktionsausschuss eingerichtet. Dieses Gremium verfasst Listen, auf denen natürliche Personen, aber auch Organisationen stehen, die aus der Sicht des Sanktionsausschusses mit den Taliban oder al-Qaida in Verbindung stehen. Genannt werden derzeit knapp 500 Personen oder Organisationen, die EU hat das in ihr Gemeinschaftsrecht übernommen. Wenn Sie auf einer solchen Terrorliste stehen, können Sie im Grunde gar nichts mehr machen.

SPIEGEL: Dann sind Sie rechtlos.

Papier: Dann können Sie weder über Ihre Guthaben verfügen, noch dürfen Sie irgendetwas erwerben.
SPIEGEL: Sie dürfen kein Geld in Empfang nehmen, und Sie dürfen auch das Land nicht mehr verlassen.

Orwell-Instanzen im fernen New York entscheiden über das Schicksal der Bürger. Und die BRD sowie die EU erkennen diese Rechtlosigkeit als jahwistische Welturteile an!

Papier: In der Tat. Das Interessante ist, dass die Betreffenden, die auf eine solche Liste kommen, weder vorher angehört werden noch dass ihnen die Gründe mitgeteilt werden, weshalb sie aufgeführt sind. Die zugrunde liegenden Beweise werden nicht mitgeteilt, und es gibt keinen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz.

Fortsetzung...


Zuletzt bearbeitet: 07.04.09 14:49 von Krascher
Krascher

Beiträge: 1095

maahks
» 07.04.09 14:46 «              Beitrag melden


Fortsetzung:

SPIEGEL: Kann das Bundesverfassungsgericht deutsche Bürger in einem solchen Fall nicht schützen?

Papier: Wenn so etwas in Deutschland vorkommt, kann es sein, dass das Bundesverfassungsgericht mit diesen Fragen befasst wird.

SPIEGEL: Ja, und dann?

Papier: Das würden Sie gern hören, was wir dann machen!

SPIEGEL: In der Tat.

Papier: Das glaube ich.

SPIEGEL: Aber für zuständig halten Sie sich?

Selbst bei einer banalen Namensverwechslung hat der Bürger keine Chance mehr. Die Lobby kann ihn nach Guantanamo bringen und kein BRD-Gericht wird dem Unschuldigen helfen

Papier: Auch das kann ich Ihnen jetzt noch nicht sagen. Im Hinblick auf den Grundrechtsschutz gegenüber EG-Recht hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass es sich nur so lange zurückhält, wie auf europäischer Ebene gleichwertiger Grundrechtsschutz gewährleistet ist. Und das erfordert in aller Regel Individualrechtsschutz durch unabhängige Gerichte, die mit angemessener Prüfungs- und Entscheidungsmacht ausgerüstet sind. Daran fehlt es hier: Die einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats sehen derzeit keinen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz für die Betroffenen vor. Es kann vor allem über diplomatische Wege versucht werden, jemanden wieder von der Liste streichen zu lassen.

SPIEGEL: Niemand wird etwas dagegen haben, dass man das Vermögen von Terrororganisationen beschlagnahmt.

Papier: Dagegen wird sicher keiner etwas einwenden. Aber es ist doch verständlich, dass bei der Aufstellung dieser Listen auch Fehler passieren können. Und wenn Sie als Betroffener dann nicht die Möglichkeit haben, dazu gehört zu werden, wenn Sie nicht die Gründe erfahren und auch keinen formalen Rechtsbehelf haben, dann sind Sie ziemlich schutzlos.

Rechtsstaat. Über solch einen Begriff lacht die Lobby nur!

SPIEGEL: Da sehen Sie mal, was man in der großen weiten Welt vom Rechtsstaat hält. Nichts!

Papier: Das ist sicher übertrieben. Aber es lässt sich auch nicht leugnen, dass ein Teil der Mitglieder der Vereinten Nationen, jedenfalls in ihrer tatsächlichen Verfasstheit, nicht den Anforderungen der europäischen Rechtsstaatlichkeit genügen. Dann können Sie natürlich auch von der Völkerrechtsordnung nicht genauso viel erwarten.

SPIEGEL: Steuert das Verfassungsgericht auf einen Clash der Rechtskulturen zu?

Globalisierung, das Lobby-Instrument zur Entrechtung der Menschen und zur Erringung der Weltherrschaft!

Papier: Es tauchen jedenfalls ganz neue Herausforderungen an das Verfassungsrecht und auch an die Verfassungsrechtsprechung auf. Die Globalisierung beeinflusst nicht nur das wirtschaftliche und soziale Leben, sondern auch unsere Rechtskultur, unser Rechtsschutzsystem. Darauf müssen wir eine Antwort finden.

SPIEGEL: Herr Präsident, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.

Niemand ficht verbissener für die Orwell-Welt als der Mann im Rollstuhl. Innenminister Wolfgang Schäuble griff den höchsten Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier wegen dessen Enthüllungen scharf an: "Schäuble ist verärgert über den Präsidenten des obersten deutschen Gerichts, Hans-Jürgen Papier." Die schockierenden Enthüllungen des Höchstrichters "betrachtet Schäuble als Anmaßung." Der globalistische Innenminister ermahnte den Richter, das Verfassungsgericht solle sich bei den Orwell-Maßnahmen gegen die Bürger heraushalten, den Menschen keine Hilfe angedeihen lassen: "Das Verfassungsgerich

Jensen

# Der Präsident des obersten deutschen Gerichts Hans-Jürgen Papier
hat dem Schäuble im wahrsten Sinne des Wortes
"Die Luft aus den Reifen gelassen !"

Jensen

vonRoit

STASI - Schäuble wird sauer sein, weil unser kleiner Wolfgang fühlt sich erkannt.
Schämst Du Dich nicht Wolfgang ?
Wenn man schon lügt soll man sich nicht so dumm erwischen lassen !

Doch Wolfgang wird nicht müde werden seine Faschistenhorde zu bedienen, wozu haben diese ihn denn sonst am Leben gelassen ?

Könnte sein das Wolfi sonst ein 2ter Möllemann geworden wäre oder vieleicht etwa nicht ?


Krascher

Beiträge: 1095

maahks
» 07.04.09 14:56 «              Beitrag melden


Verschoben - Krascher als MOD
Thema: Von Kollegen für Kollegen
Rabenschwarz

29.04.08 01:10 «

na, das ist ja mal ein "nettes" Forum
http://www.isar-fachseminare.de/phpBB2/viewtopic.php?t=1385

zum rumstöbern...
Gruss R.

Krascher

Beiträge: 1095

maahks
» 07.04.09 15:10 «              Beitrag melden


Verschoben - Krascher als MOD

Thema: "Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes&qu
Kampfgeist

Hallo zusammen,

kann jemand mit der "Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes" als Ermittlungsgrund durch die Staatsanwaltschaft etwas anfangen oder ist das auch nur irgendein juristisches Gefasel?!

Respectfully
Kampfgeist

vonRoit

Wird in der Regel bei Verträgen und Schweigeverpflichtungen zur Anwendung gebracht.
Zum Beispiel Firmeninternas !
Muss aber schriftlich fixiert sein.

Kampfgeist

Das ist jahoch interessant! ich mit Datum 7.7.2008 von der Staatsanwaltschaft Hamburg ein Schreiben mit folgenden Inhalt erhalten:

-Zitatanfang-

Ermittlungsverfahren gegen Sie
Vorwurf: Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

Sehr geehrter Herr xxx,

das gegen Sie geführte Ermittlungsverfahren wurde gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt.

Hochachtungsvoll

Thomzik
Amtsanwalt

-Zitatende-

Hat mich schon etwas überrascht, denn von irgendeinen Ermittlungsverfahren war mir bis dato nichts bekannt!? Die einzige Situation, die Hintergrund für dieses schreiben sein könnte war, daß ich am 2.4.2008 bei einem Strafprozess Tonaufnahmen mit einem Diktiergerät gemacht habe. das hat wohl eine anderer zuschauer bemerkt und gepetzt. In der Pause vor der "Urteilsberatung" überrumpelte mich die Richterin und forderte die Kassette, die ich Ihr leider damals noch in Unkenntnis der Situation übergab. Allerdings habe ich mir nach der Verhandlung die Abnahme der Kassette quittieren lassen.

Aber: Was hat das mit der Vertraulichkeit des Wortes zu tun!? Was ist über ein AMTSANWALT ???

Würde da gern noch was draus machen!?

Respectfully
Kampfgeist

vonRoit

Ach so, es geht hierbei um die Öffentlichkeit , steht auch alles schon hier im Forum.
Es geht hierbei konkret über bzw. um die Norm des § 169 GVG .

Die Vertraulichkeit des Wortes ist eine Versteckte Waffe um Dich Mundtot zu machen und die Öffentlichkeit auszuschließen, damit außerhalb des Gerichtest die Bevölkerung nicht mit bekommt was für Sauereien in BRdvD - Gerichten betrieben werden.

Z.B. die Presse, streitet sich dauernd und ewig um die Rechte Aufnahmen und Filmaufnahmen im Interesse der Öffentlichkeit machen zu können, was die Herren in den Gerichten strikt ablehnen, daher, schau Dich im Forum um, dort siehst Du auf fast jeder Seite die Antwort.

Es wiederspricht dem Grundgesetz z.B. Artikel 5 GG , das Recht auf Informationen und berührt auch weitere Artikel des GG s, die verletzt werden.

Wenn es für die Vögel brenzlig wird, können die jederzeit die Öffentlichkeit draußen halten !

Das heißt nicht "Nachtigall ick hör Dir trapsen, sondern Nazi ick hör Dir rumeiern!"


Lotte

Beiträge: 314

» 07.04.09 15:46 «              Beitrag melden


Zensur: Es geht voran!

Dienstag, 7. April 2009
Wikileaks enthuellt detailierte geheime Zensurlisten sowie Plaene zur Zensur der Regierungen von acht Laendern - darunter Thailand, die Vereinigten Arabischen Emirate, Australien und Deutschland.

Westliche Internetzensur:
Anfang vom Ende oder Ende vom Anfang?

Sie sind verhaftet wegen Geschwindigkeitsueberschreitung.
Was ist denn das Tempolimit?
Die Hoechstgeschwindigkeit ist geheim.

Die Zensur der Zensur. Die Listen der zensierten Internetseiten sind geheim. Die Veröffentlichung der geheimen Listen wird untersagt. Am Ende weiss niemand mehr, was zensiert ist und was nicht. Wohin führt die Reise?

http://www.mmnews.de/index.php/200904072697/MM-News/Zensur-Es-geht-voran.html

Ach ja... JETZT verstehe ich, WAS Demokratie in diesem, unserem Lande bedeutet:

D I K T A T R U R ! ! !

Pfui Teufel

Lotte


Zuletzt bearbeitet: 07.04.09 15:50 von Krascher
Krascher

Beiträge: 1095

maahks
» 07.04.09 15:47 «              Beitrag melden


Verschoben - Krascher als MOD
Thema: Betr. Der MICHEL
Anegger
» 22.04.08 12:59 «

Der durchschn. Michel ist total überfordert mit Themen wie hier im Forum - da liegt das Problem an erster Stelle, zudem erst wenn es ihn selbst und persönlich betrifft beginnt er zu reagieren, aber auch nur so lange bis der erste Schmerz vorüber ist - dann geht er wieder unter seine Wollmütze und zieht diese über seine eigenen Ohren und das war`s.

Krascher

Von Wolkenschieber reingestellt, wegen des besonderen Prädikats aber nocheinmal erwähnt. Sind ca. 10 Teile. Einfach mal reinsehen.

Prädikat: empfehlenswert !

http://www.youtube.com/watch?v=qWZbEKjcd1M

Auch für J E D E N Michel verständlich !

Lotte

Ihr Lieben!

Bedauerlicherweise muss ich mich auch noch zu einem gewissen Grad als sogenannter "Michel" zählen - denn ich warte nach wie vor auf das Buch, das ich bei Euch bestellt habe!

Ohne Buch - kein Wissen. Jedenfalls nicht das, welches ich gern hätte!

Lotte

vonRoit

Nicht verzagen, wenn das Buch bestellt ist, wird es auch kommen, doch unsere Bürokraft ist zur Kur und auch die arbeitet ehrenamtlich so wie alle anderen auch.
Mit drei Mann/Frau kommen sie momentan nicht gegen all die Arbeit an , es braucht also noch etwas.


Lotte

Danke, vonRoit. Dachte schon, Ihr habt mich vergessen...

Hoffentlich kommt es noch, bevor der grosse Poststreik los geht.

Übrigens - die Ähnlichkeiten zu damals und heute sind unübersehbar: http://www.bohrwurm.net/Umsturztabelle.htm

Muss man das wirklich braune Mimikri jetzt mit CDU/CSU/SPD etc. übersetzen? Kommt mir so vor!

Lotte

vonRoit

Gut aufgepasst Lotte, doch die Hälfte vergessen.

Einmal darüber nachgedacht was Joshua Fischbein, alias Jochka Fischer mindestens einmal im Jahr in New York zu suchen hatte ?

Nicht ?

Die Grünen sind zwar von P.K. und Konsorten gegründet worden doch später sind die Ahnungslosen schwer mißbraucht worden.

Der Auftrag aus New York war die deutsche Wirtschaft zu ruinieren , angefangen mit der Energiewirtschaft !

Die Freunde von Merkel sitzen nicht in der CDU/CSU, nein, sie sitzen in der PDS jetzt genannt Linke.

Egal welches Schwein man quicken hört, die kommen alle aus dem selben Stall !

Merkel hat und hatte die Aufgabe die CDU / CSU zu elemenieren, egal was da komme, die mit dem deutschen Gedanken, wenn auch alles Alt - Nazi s, mussten still gelegt werden.

Die Bayern haben s immer noch nicht begriffen !

Doch das ganze Außmass begreifen, hieße so viele Kotztüten gibt es auf der ganzen Welt nicht !


Lotte

Danke. Wieder was gelernt...

Lotte

Asuncion19

da bin ich völlig anderer Meinung. Die wachsende Zahl der Internetseiten mit Themen, wie sie hier in den Foren auch behandelt werden, bestätigt mir, dass Deutschland und die Deutschen erwachen. Man kann und darf nicht erwarten, dass 80 Millionen aufwachen. Es reichen wenige hunderttausend um den gesamten Apparat lahm zu legen. Die hier im Ansatz praktizierte Vorgehensweise ist einzig richtig. Das System muß an seiner schwächsten Selle, der Rechtsstaatlichkeit, getroffen werden. Da wird am deutlichsten, dass Anspruch (das GG ist die freiheitlichste Grundordnung, die es je auf deutschem Boden gab) und Wirklichkeit kaum noch etwas miteinander zu tun haben. Sollte es dann auch noch gelingen dem Beatzungskonstrukt durch zivilen Ungehorsam die finanzielle Basis zu schmälern oder gar zu entziehen, dann fällt es wie eine reife Frucht vom Baum. Also nicht ungeduldig sein, Rom wurde auch nicht in sieben Tagen gebaut. Das Ziel ist klar und der Weg richtig. Der Rest erledigt sich in Kleinarbeit dann von selbst.

Krascher

Richtig, A19 !

Die Knackpunkte sind woanders, bsw. in der Klage gegen die Merkel-Wahlen, der Adlerkrieg, oder die Klärung hinsichtlich der Ausweise, Stichwort Staatsangehörigkeit !

Das verlangt die volle Aufmerksamkeit.

Jensen

- Napoleon I. (Napoleon Bonaparte, 1769-1821) - Kaiser der Franzosen, meinte -

"Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigeres Volk als das deutsche. Zwiespalt brauchte ich unter ihnen zu säen. Ich brauchte nur meine Netze auszuspannen, dann liefen sie wie ein scheues Wild hinein. Untereinander haben sie sich gewürgt, und sie meinten ihre Pflicht zu tun. Törichter ist kein anderes Volk auf Erden. Keine Lüge kann grob genug ersonnen werden: die Deutschen glauben sie. Um eine Parole, die man ihnen gab, verfolgten sie ihre Landsleute mit größerer Erbitterung als ihre wirklichen Feinde."

Aus dem WWW

Jensen

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