Thema abonnieren · Thema bewerten |
Autor |
Thema: Zu viele wissen nichts....
Bewertung:
|
Krascher
Beiträge: 1095
|
» 05.04.09 23:24 « |
|
Strang verschoben
Krascher als MOD
Nagkania
Hallo an alle!
Ich habe heute folgende Erfahrung im Gerichtssaal machen müssen.
Aber erst mal zur Vorgeschichte, damit auch jeder weiß, um was es hier
geht:
Also, eines Tages kam ein Vertreter bei uns vorbei und sagte, daß er
von der Stadt Königslutter käme und sie würden mit der Stadt
Königslutter gemeinsam einen Faltplan mit einer Auflage von 100.000
Exemplaren herausbringen. Ich fand das sehr gut und war der Meinung,
hier in der Gegend etwas für den Tourismus zu tun und meine Frau
unterschrieb einen Anzeigenauftrag im Werte von ca. 1.300,- €. Als ich
die Mitarbeiter der Stadt Königslutter eine Woche später auf dieses
Vorhaben ansprach, erklärte er mir, daß der Vertreter sich nur Adressen
geholt habe und die Stadt Königslutter gar keine Werbeaktion plane.
Daraufhin habe wir den Vertrag sofort wegen arglistiger Täuschung
gekündigt und der Firma untersagt unsere Werbeanzeige zu
veröffentlichen.
Im Vertrag stand aber : Dieser Vertag ist unkündbar! Als der Plan
herauskam stand auf unserem eigentlichen Anzeigenplatz die Werbung der
Stadt Königslutter.
Die Firma ging mit uns vor Gericht und die Richterin entschied, daß wir
die Anzeige der Stadt Königslutter bezahlen müssen, weil es sich
hierbei angeblich nur um einen Platzhalter handelt.
Da wir uns weigerten, trotz Urteil, die Anzeigenrechnung zu bezahlen,
zeigte der Rechtsanwalt der Firma meine Frau wegen Betruges an.
Daraufhin bekam sie einen Strafbefehl über 400,- € gegen den wir sofort
Widerspruch einlegte haben. Die Anklage lautete: Meine Frau erteilte
für die Waldgaststätte Heinrichsruh gegenüber der Kartographischen
Verlags- und Werbegesellschaft einen Anzeigenauftrag, obwohl sie wußte,
daß sie die entstehenden Kosten nicht aufbringen konnte. Gleichwohl kam
es ihr auf das Erscheinen der Anzeige an.
Als wir die Ladung zum Termin bekamen, beantragten wir schriftlich
weitere Zeugen zu laden. Als Grund schrieb meine Frau, diese Zeugen
können alle im einzelnen zur Wahrheitsfindung beitragen, sofern dieses
überhaupt gewünscht ist. Und beantragte gleichzeitig, mich als ihren
Ehemann, als Rechtsbeistand zuzulassen.
Jetzt geht`s erst richtig los!
Ein Tag vor dem Termin wurde meine Frau krank und ging zum Arzt, sie
bekam eine Einweisung ins Krankenhaus und eine
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit dem Vermerk: Bettruhe nach
Vorstellung im Krankenhaus. Meine Frau schrieb mir noch kurz eine
Vollmacht, daß ich sie wegen Krankheit vor Gericht vertreten kann.
Also, meine Frau ins Krankenhaus, ich zum Gericht!
Pünktlich um 1300 Uhr forderten mich die „T..........“ auf,
hereinzukommen. Jetzt saßen da zwei Kerle und ein Weib.
Der Redelsführer fragte mich gleich, wo denn meine Frau sei. Daraufhin
sagte ich: „Im Krankenhaus, aber ich habe eine Vollmacht, sie zu
vertreten.“ Ich fragte: „ Wo sind denn die Zeugen, die von uns geladen
wurden?“ daraufhin antwortete mir das A........ in der Mitte: „ Er habe
die Zeugen nicht geladen, weil ich angeblich nicht begründet habe, zu
welchem Thema im einzelnen, sie gehört werden sollen.“ Daraufhin habe
ich die Herrschaften gebeten, sich doch einmal mit Namen vorzustellen,
damit ich sie anreden kann. Darauf keine Reaktion !! Dann kam meine
Frage, ob sich hier im Saal ein gesetzlicher Richter nach Artikel 101
GG befindet, was ich hätte lieber nicht tun sollen. Der „W......“ in
der Mitte brauste gleich auf, daß er mich hier nicht als Rechtsbeistand
zulassen könne. Auf meine Frage hin: „Warum?“, diktierte er gleich
dieser Dame, die nebenan gesessen hat, den Grund. Der schmierige Typ
lächelte mich an und meinte: „ Er könne mich als Rechtsbeistand nicht
zulassen, weil ich mich nicht oder nur teilweise mit der
Strafprozeßordnung auskennen würde und außerdem bin ich hier auch als
Zeuge geladen. Beschlossen und verkündet.“ Darufhin bin ich
aufgestanden, zu diesem Typen nach vorne, habe ihm den Faltplan unter
die Nase gehalten und gefragt: „ Um welche Anzeige handelt es sich
hier.“ Er fummelte den Plan auch auseinander, fand die Anzeige nicht,
faltete den Plan fein säuberlich zusammen und gab ihn mir mit den
Worten zurück: „ Es sei unerheblich, ob die Anzeige hier erschienen ist
oder nicht!“ Ich nahm den Plan nicht an und sagte:“Er solle ihn als
Beweistsück in die Akte legen!“ Er weigerte sich mit den Worten: „ Das
würde hier sowieso nur ohne Bedeutung rumliegen.“ Da hatte ich schon
das Gefühl, daß sich die „P.....“ über mich lustig machen. Ohne meine
Reaktion abzuwarten, fing dieser andere „A....“ an zu labern und
beantragte, den Widerspruch zu verwerfen, weil meine Frau nur eine
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichte. Daraufhin der in der
Mitte: „Beschlossen und verkündet!“
Als ich merkte, daß ich da alleine keine Chance habe, habe ich ihn
gefragt, wie er dazu kommt, mir eine Ladung mit den drohenden Sätzen:
Wenn du nicht kommst, dann 1.000 € Ordnungsgeld, Erzwingungshaft bis 6
Wochen usw. ... , zuzusenden. Daraufhin zückte er sofort seine
Strafprozeßordnung und meinte:“ Er darf das und ich solle mir mal den §
48, 49 und 51 durchlesen! Außerdem könne ich meiner Frau jetzt
berichten, daß sie verurteilt wurde und er wünscht mit noch einen
schönen Tag!“
Habe ich hier vielleicht was falsch gemacht?
Und können wir wirklich gegen das Urteil keine Berufung mehr einlegen ?
Bei dieser Gelegenheit frage ich gleich mal an: Haben wir in der Region
Helmstedt-Braunschweig IPDler , um einen Stammtisch zu gründen?
Krascher
Hallo
Das Fluchen wollen wir mal lassen.
Zum Beitrag:
1. die Anzahl der Klicks zeigt, was bisher alles nicht gelesen worden
ist, dann würde sich manche (alle) Frage schon erklärt haben
2. was ist falsch gelaufen ? Alles. Warum ? Mangels Kenntnis ist etwas
"probiert" worden, was man entweder beherrschen oder lieber ganz lassen
sollte
3. Berufung ist was für Standesrechtler; wenn kein ges. Richter
anwesend ist, geht doch keine Berufung, dann heißt das Revision !
Außerdem hast du dich bereits in eine Verhandlung eingelassen und damit
den Vorsitzenden als ges. Richter anerkannt.
4. Warum ist das erste "Urteil " ohne Rechtsmittel geblieben ? Sich
weigern zu zahlen ist kein Rechtsmittel !
5. Rechtsanwälte sind Rechtsbeistände, du nicht
Fazit: es ist so ziemlich alles falsch gemacht worden, was so falsch zu
machen geht ! Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen und man "ruft"
nach der IPD und schreibt plötzlich im Forum, wenngleich man seit 1,5
Jahren sich schon längst den Ärger vom Halse hätte halten können.
Es ist aber nicht Aufgabe der IPD, Einzelprobleme zu lösen, sondern den
Art. 146 GG zu realisieren. Erkenntnisse aus unseren Veranstaltungen
können als Hilfe zur Selbsthilfe genommen und genutzt werden.
Einen Stammtisch gibt es nur in Norddeutschland, aber man
|
|
Krascher
Beiträge: 1095
|
» 05.04.09 23:42 « |
|
Verschoben
Krascher als MOD
Joachim1976
Werte Forumsmitglieder,
vielleicht könnt Ihr helfen, ich wollte einen Beitrag ins Forum stellen
wo in Spiegel online oder Stern online erschienen ist, wo der BND einen
Kleinunternehmer aus Kiel (Firma war am Hafen) zur Mitarbeit überreden
wollte und dieser lehnte ab, vielleicht könnt Ihr behilflich sein bei
der Artikelsuche, seitdem der gute Mann abgelehnt hatte bekam er nur
noch Probleme mit den Behörden sowie sprangen seine Auftraggeber ab,
ich glaube es ging um Sonargeräte für U-Boote ?
Vielleicht weiß jemand mehr, ich denke dieser Artikel wäre äusserst
wertvoll für uns.
Gruß Joachim
IchSelbst
Hallo,
lies mal hier:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,550124,00.html
Ich denke, der Artikel war gemeint.
(... es gibt halt noch mehr Hafenstädte in Deutschland )
IchSelbst
vonRoit
Davon gibt es Hunderte von Fällen, siehe den Fall Kohn.Das Stehlen
seiner Minenräumgeräte durch die BRdvD und dadurch schließlich und
endlich durch die NATO. Alles ein und der Selbe Mist , gemacht aus dem
Hause Merkel und Co.
Erfindest Du etwas verstecke es so tief wie nur möglich, sonst bist Du
es los !!!!
Joachim1976
Genau diesen Artikel meine ich. vonRoit hat vollkommen recht, es ist
eine Schande wie mit Menschen umgegangen wird, die das Spiel "BRD"
nicht mitspielen wollen !
|
|
Krascher
Beiträge: 1095
|
» 05.04.09 23:47 « |
|
Verschoben Krascher als MOD
Autor Thema: Krankenkasse
Guenther
Hallo,
brauche mal den Rat von Onkel Norbert. Da ich ja nun nicht mehr aus der
Krankenkasse p. Gesetzbeschluß austreten kann, hat man mich auf Grund
eines alten Steuerbescheides hochgestuft rückwirkend für fast ein Jahr
die Beiträge erhöht. Meine Bitte die Zwangsbeiträge wieder auf den
alten Stand zurückzusetzen, da ich mittlerweile keine Einnahmen, oder
nur noch weitaus geringere Einnahmen habe, wurde abgelehnt mit der
Begründung: " Es kann im Einzelfall durchaus zu Problemen bei der
Beitragsbemessung führen, wenn die Einkommensnachweise wirtschaftliche
Verhältnisse widerspiegeln, welche längere Zeit zurückliegen." Lt.
Urteil des LSG Nordrhein Westfalen ( Urteil v. 03.03. 1994 - L 16 Kr
131/93 -) muß dies jedoch aus Gründen der Praktikabilität hingenommen
werden.
Frage an Onkel Norbert:
Habe ich keinen aktuellen Steuerbescheid, wie kann ich denn sonst
glaubhaft machen das ich nur noch weitaus geringere Einnahmen habe, als
die von der Krankenkasse willkürlich festgesetzten. ( Man sagt, ich
soll zum Sozialamt gehen und Hilfe beantragen, daß möchte ich aber
nicht.)
Sind die rückwirkend für letztes Jahr festgesetzten höheren Beiträge
rechtens, oder nicht? Ich habe meine Beiträge immer bezahlt, nur jetzt
verlangen sie rückwirkend für ein Jahr einfach höhere Beiträge und ich
soll fast 1800 Euro nachzahlen, die ich nicht hab. Jetzt drohen sie mit
Gerichtsvollzieher, da mein Einspruch keine aufschiebende Wirkung hat.
Und wie komme ich aus der Krankenkasse raus, weil ich weder Chemogifte,
Quecksilberimpfungen, noch irgendeine pharmazeutische Heilslehre
praktizieren möchte. Seit dem 1.1.09 besteht ja die
Zwangsmitgliedschaft.
heinrich
die krankenkassenpflicht ist wohl noch immer ein gesetzentwurf und
sieht auch keine bestrafung vor.
im falle eines falles, den man nicht selbst bezahlen kann z.b. geht man
rückwirkend für, norbert glaubt max 3 jahre, in die kv zurück,
natürlich mit beitragsnachzahlung für diesen zeitraum.
warum onkel norbert nun ausgerechnet die anwartschaft einer privaten
krankenkasse vorgezogen hat, mit dieser die alte kv verließ, und die
anwartschaft dann auch anschließend kündigte, mag keiner so recht
verstehen.
schließlich war er so auf einmal ohne krankenkasse...
und die drohbriefe, der bettelnden krankenkassen nimmt er schon lange
nicht mehr ernst.
da bettelt nur einer um seinen verlorengegangen kunden...
schlechte verlierer...
Gruß Heinrich
Wenn Du für Dein Handeln die volle
Verantwortung übernimmst, und
alle Menschen es Dir gleich tun, dann braucht sich um diese Welt
niemand mehr Sorgen zu machen. - Matthias Josef Wölfle -
heinrich
onkel norbert wollte noch anmerken, dass er sich beim vertreter seiner
wahl natürlich über die möglichkeit einer anwartschaft in der privaten
kv informiert hatte.
so erfuhr er, dass er max 9 monate anwartschaft in anspruch nehmen (z.b
aufgrund wirtschaftlicher verhältnisse), und während dieser zeit die
priv kv kündigen konnte.
die anwartschaft kam nicht mal 10 euronen im monat und die 3
monatsbeiträge waren auch zu verschmerzen, in anbetracht der gewonnenen
"freiheit".
onkel norberts neffe angelo m. ging einfach ins meldeamt, meldete sich
dort und seperat bei den krankenkassen entsprechend ab und zog für drei
wochen ins benachbarte ausland.
da er aber sich dort nicht wohl fühlte, kam er kurzerhand wieder zurück
und vergaß letztlich doch glatt sich bei den kk wieder anzumelden.
so ein pech aber auch, aber er wußte ja schon dass die kk maximal
nerven können und mit dem papier heizkosten senken.
Gruß Heinrich
Wenn Du für Dein Handeln die volle
Verantwortung übernimmst, und
alle Menschen es Dir gleich tun, dann braucht sich um diese Welt
niemand mehr Sorgen zu machen. - Matthias Josef Wölfle -
autsch
hallo Günther,
kenne dieses Spiel. bei mir haben Sie nach 3 Jahren nachträglich die
Beiträge erhöht, nachdem die Krankenkasse von der Finanzagentur sich
meine Einkommenssteuererklärung geholt hat (datenschutz lässt grüssen),
Da erkennt man den Sinn der Häftlingsnummer. Bei mir waren es 3400
europäisches Falschgeld.
|
|
Krascher
Beiträge: 1095
|
» 06.04.09 09:55 « |
|
Verschoben - Krascher als MOD
Autor Thema: Stalins Angriffspläne für den Westen
d_eutschland
Beiträge: 86
» 17.03.08 11:00 «
Ich finde diesen Beitrag der Welt einfach nur mal Interessant.
http://www.welt.de/politik/article1799869/Stalins_Angriffsplaene_fuer_den_Westen.html?page=5#article_readcomments
Man sieht wie das deutsche Volk seit 60 Jahren verarscht wird ...
vonRoit
Die Diktaturen dieser Welt haben noch immer ihr Fett, früher oder auch
später, immer vom Volk gekriegt.
Stalin oder Bush , Merkel oder Kohl, Schäuble oder Mussolini, Napoleon
oder Hitler, oder, oder.....
Ganz egal, ist immer die Gleiche Machart, die Ami s kleben ebenso voll
Dreck und Schmutz was ganz ihr Naturell darstellt, ohne Frage, doch
ändert dies was an der Jetztsituation
Du hättest gleich auf den zweiten Bericht in der Welt hinweisen sollen,
der ist nämlich genauso real, wer dort Hitler angestiftet haben soll !
matu
in diesem Beitrag hört man die Wiederhohlung des immer gleichen Schemas
seit 100 Jahren
" begeh eine Straftat und schiebe sie jemand anderem in die Schuhe"
oder " klaue etwas und schreie selbst haltet den Dieb".
Beitrag zum Thema IPD TV. Vergleiche mit Deutschland tragen zum
Erkenntnisgewinn bei!
http://www.youtube.com/watch?v=qGxDb3d8N0M&feature=related
|
|
Krascher
Beiträge: 1095
|
» 06.04.09 10:48 « |
|
Autor Thema: 500 Milliarden Bürgschaft
Robinhood
» 28.11.08 11:54 «
Hallo Patrioten,
versteift noch nicht zu sehr auf den nichtigen GVP usw. sondern schaut
auf das neue Flurbereinigungsgesetz was am 01.01.2009 in Kraft treten
soll?
Was bedeutet das? Die totale Enteignung z.B. der Landwirte u.a.
Großgrundbesitzer durch Beschlagnahme Ihrer Ländereien.
Es ist schwer zu verstehen, aber so sieht die Realität aus, wenn die
Bürgschaft über 500 MIlliarden Relität werden könnte.
Und die Deutschen im Hamsterrad merken gar nichts, sicherlich haben die
aber einen ruhigeren Schlaf, im Gegensatz zum Mehrwisser.
mfG. RobinHood
Flurbereinigungsgesetz§ 143
1Der Vorsitzende des Flurbereinigungsgerichts nimmt die Ermittlungen
und Verhandlungen vor, die er zur Vorbereitung der Entscheidung für
erforderlich hält. 2Er kann einem Mitglied des Gerichts als
beauftragtem Richter diese Aufgabe übertragen. 3Der Vorsitzende kann
auch eine Flurbereinigungsbehörde sowie mit Zustimmung der zuständigen
Dienststelle einen höheren Beamten einer oberen Flurbereinigungsbehörde
oder einen höheren staatlichen kulturbautechnischen Beamten mit
Erhebungen und Verhandlungen beauftragen und von ihnen gutachtliche
Äußerungen fordern, die Vorschläge für Änderungen des
Flurbereinigungsplanes enthalten können. 4Die Behörde, die den
angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, sowie Beamte, die bei diesem
Verwaltungsakt oder dem angefochtenen Bescheid tätig waren, können
nicht beauftragt werden.
§ 144
1Soweit das Flurbereinigungsgericht die Klage für begründet hält, kann
es den angefochtenen Verwaltungsakt durch Urteil ändern oder den
Widerspruchsbescheid der Flurbereinigungsbehörde oder der oberen
Flurbereinigungsbehörde ganz oder teilweise aufheben und die Sache,
soweit der Widerspruchsbescheid aufgehoben wird, zur erneuten
Verhandlung und Bescheidung an die Flurbereinigungsbehörde oder die
obere Flurbereinigungsbehörde zurückverweisen. 2Diese haben die
Beurteilung, die der Aufhebung zugrunde gelegt ist, auch ihrer
Entscheidung zugrunde zu legen.
§ 145
(1) Der Vorsitzende kann namens des Flurbereinigungsgerichts die
Anfechtungsklage ohne mündliche Verhandlung durch einen mit Gründen
versehenen Bescheid abweisen, wenn das Sach- und Rechtsverhältnis
genügend geklärt und die Klage offensichtlich unbegründet ist.
(2) 1Die Beteiligten können innerhalb von zwei Wochen nach der
Zustellung des Bescheides mündliche Verhandlung beantragen; auf dieses
Recht ist im Bescheid hinzuweisen. 2Wird der Antrag rechtzeitig
gestellt, so gilt der Bescheid als nicht ergangen; anderenfalls gilt er
als rechtskräftiges Urteil.
§ 146
In den Fällen der §§ 32 und 59 Abs. 2 gelten folgende
Sondervorschriften:
1.
Das Flurbereinigungsgericht ist an Anträge der Beteiligten nicht
gebunden.
2.
Das Flurbereinigungsgericht hat auch zu prüfen, ob die
Flurbereinigungsbehörde oder die obere Flurbereinigungsbehörde in
zweckmäßiger Weise von ihrem Ermessen Gebrauch gemacht hat.
§ 147
(1) 1Für die abweisende Entscheidung im Verwaltungsgerichtsverfahren
wird ein Pauschsatz erhoben, der unter Berücksichtigung der durch das
Verfahren entstandenen baren Auslagen zu berechnen ist. 2Außerdem kann
eine Gebühr festgesetzt werden.
(2) Ist die Entscheidung nur zum Teil abweisend, so kann dem
anfechtenden Beteiligten ein entsprechender Teil der Kosten nach Absatz
1 auferlegt werden.
(3) 1Wird eine Klage zurückgenommen, so können dem anfechtenden
Beteiligten die entstandenen Auslagen auferlegt werden. 2Ist der
Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt, dürfen dem anfechtenden
Beteiligten nur Auslagen auferlegt werden.
(4) Die Vorschriften der Absätze 1 bis 3 gelten sinngemäß für das
Widerspruchsverfahren vor der oberen Flurbereinigungsbehörde.
§ 148
Für die Vollstreckung der Urteile des Flurbereinigungsgerichts gelten
die §§ 136 und 137 entsprechend.
Elfter Teil
§ 149
(1) 1Die Flurbereinigungsbehörde schließt das Verfahren durch die
Feststellung (Schlußfeststellung) ab, daß die Ausführung nach dem
Flurbereinigungsplan bewirkt ist und daß den Beteiligten keine
Ansprüche mehr zustehen, die im Flurbereinigungsverfahren hätten
berücksichtigt werden müssen; sie stellt fest, ob die Aufgaben der
Teilnehmergemeinschaft abgeschlossen sind. 2Die Schlußfeststellung ist
öffentlich bekanntzumachen. 3Gegen die Schlußfeststellung steht auch
dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft der Widerspruch an die obere
Flurbereinigungsbehörde zu.
(2) Die Schlußfeststellung ist der Teilnehmergemeinschaft zuzustellen,
nachdem sie unanfechtbar geworden ist und nachdem über Anträge auf
Wiederaufnahme des Verfahrens, die bis zum Ablauf der Frist für
Widersprüche gegen die Schlußfeststellung gestellt worden sind,
entschieden ist.
(3) 1Mit der Zustellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das
Flurbereinigungsverfahren beendet. 2Die beteiligten Behörden sollen
eine Abschrift der Schlußfeststellung erhalten.
(4) Die Teilnehmergemeinschaft erlischt, wenn ihre Aufgaben in der
Schlußfeststellung für abgeschlossen erklärt sind.
§ 150
(1) 1Der Gemeinde oder ihrer Aufsichtsbehörde sind zur Aufbewahrung zu
übersenden:
1.
eine Ausfertigung der die neue Feldeinteilung nachweisenden Karte;
2.
ein Verzeichnis der neuen Grundstücke und der gemeinschaftlichen und
öffentlichen Anlagen mit Kartenbezeichnung und Größe;
3.
eine Zusammenstellung der Bestimmungen des Flurbereinigungsplanes, die
dauernd von allgemeiner Bedeutung und nicht in das Grundbuch oder in
andere öffentliche Bücher übernommen sind;
4.
eine Abschrift der Schlußfeststellung.
2Erstreckt sich das Flurbereinigungsgebiet auf mehrere Gemeinden, so
bestimmt die Flurbereinigungsbehörde die Gemeinde.
(2) Jeder Beteiligte und jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegt,
kann die in Absatz 1 aufgeführten Unterlagen einsehen. (nicht zu 2-4!)
Zwölfter TeilDie Teilnehmergemeinschaft nach der Beendigung des
Flurbereinigungsverfahrens
§ 151
1Die Teilnehmergemeinschaft bleibt als Körperschaft des öffentlichen
Rechts bestehen, solange über die Beendigung des
Flurbereinigungsverfahrens hinaus Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft,
insbesondere Verbindlichkeiten aus Darlehensverträgen, zu erfüllen
sind. 2Mit der Unanfechtbarkeit der Schlußfeststellung gemäß § 149 kann
die Vertretung der Teilnehmergemeinschaft und die Verwaltung ihrer
Angelegenheiten durch die Flurbereinigungsbehörde auf die
Gemeindebehörde übertragen werden; die Aufsic
|
|
Krascher
Beiträge: 1095
|
» 06.04.09 10:49 « |
|
Fortsetzung:
vonRoit
2. Seite
Dreizehnter Teil
Schluß- und Übergangsbestimmungen
§ 154
(1) Ordnungswidrig handelt, wer den Vorschriften des § 34 Abs. 1 Nr. 2
und 3 oder des § 85 Nr. 5 zuwiderhandelt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
(3) Gegenstände, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht, können
eingezogen werden.
§ 155
(1)
(2) Soweit in Gesetzen und Verordnungen des Bundes und der Länder auf
Vorschriften des Umlegungsgesetzes, der Reichsumlegungsordnung sowie
der Ersten und Zweiten Verordnung zur Reichsumlegungsordnung sowie
sonstiger nach Absatz 1 aufgehobener Vorschriften verwiesen ist, gilt
dies als Verweisung auf die entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes.
§ 156
1Auf anhängige Verfahren, in denen die Bekanntgabe des
Flurbereinigungsplanes oder der ihm gleichstehenden Urkunde begonnen
hat, ist dieses Gesetz nicht anzuwenden, sofern die Landesgesetzgebung
nicht Abweichendes bestimmt. 2Die nach dem Bayerischen
Flurbereinigungsrecht (§ 155 Abs. 1) begonnenen Verfahren können nach
dem bisherigen Recht zu Ende geführt werden. 3Im übrigen ist die
Rechtswirksamkeit von Anordnungen, Festsetzungen und Entscheidungen der
Behörden und Spruchstellen aus der Zeit vor dem Inkrafttreten dieses
Gesetzes nach dem bisherigen Recht zu beurteilen. 4Anhängige
Rechtsbehelfsverfahren gehen auf die nach diesem Gesetz zuständigen
Stellen über.
§ 157
Werden Grundstücke in ein Flurbereinigungs- oder Zusammenlegungsgebiet
eines benachbarten Landes einbezogen (§ 3 Abs. 3 Satz 2), so gelten die
auf Grund von Ermächtigungen dieses Gesetzes ergangenen Vorschriften
des Landes auch für die genannten Grundstücke.
§ 158
1Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten
Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1),
zuletzt geändert durch das Finanzanpassungsgesetz vom 30. August 1971
(Bundesgesetzbl. I S. 1426), auch im Land Berlin. 2Die Vorschrift des §
138 Abs. 2 Satz 2 findet auch auf Berlin Anwendung.
§ 159
Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden
Kalendermonats in Kraft.
mfG. RobinHood
Zuletzt bearbeitet: 06.04.09 10:50 von Krascher
|
|
|
|
|
Krascher
Beiträge: 1095
|
» 07.04.09 14:45 « |
|
Verschoben - Krascher als MOD
Thema: Merkel: Kein ewigen Anspruch auf Demokratie
Jensen
» 17.01.08 14:56 «
Rede der Vorsitzenden der CDU Deutschlands,
Dr. Angela Merkel, MdB,
anläßlich der Festveranstaltung „60 Jahre CDU“
am 16. Juni 2005, Berlin
"……………..Die Wiedervereinigung unseres Landes wäre ohne diese Konsequenz
im Denken und Handeln nicht denkbar gewesen.
Politik ohne Angst. Politik mit Mut - das ist heute erneut gefragt. Denn
wir haben wahrlich keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale
Marktwirtschaft auf alle Ewigkeit.
Unsere Werte müssen sich auch im Zeitalter von Globalisierung und
Wissensgesellschaft behaupten. Und wenn sie sich behaupten sollen, dann
müssen wir bereit sein, die Weichen richtig zu stellen. Auch da sind
wieder Widerstände zu überwinden. Es sind wieder Prioritäten zu setzen.
Ist dem Wichtigen der Vorrang vor dem weniger Wichtigen zu
geben………………………………."
Auszug aus der Rede
Denkt mal drüber nach !
Jensen
Krascher
Zum Glück hat keiner der Hoch- und Verfassungshochverräter Anspruch auf
Unantastbarkeit beim Betrug und den schweren Kapitalverbrechen gegen
das dt. Volk.
vonRoit
Welcher Anspruch auf Welche Demokratie ?
Wer hat hier den den letzten Knall nicht gehört ?
vonRoit
Der Spiegel, 3/14.1.2008, Seite 26
Papier: Es ist ja tatsächlich so, dass sich der Staat der Neuzeit zu
einem wesentlichen Teil dadurch legitimiert, dass er seinen Bürgern ein
hinreichendes Maß an Sicherheit gewährleistet. Was nützt mir zum
Beispiel die Garantie meines Eigentums, wenn ich überhaupt keine
Rechtssicherheit habe, wenn ich ständig damit rechnen muss, dass mein
Eigentum von dritter Seite angetastet wird? Es gibt deshalb kein
Entweder-oder und auch keine Gewichtung dahin gehend, dass das eine
wichtiger sei als das andere.
SPIEGEL: Gibt es ein Grundrecht auf Sicherheit?
Papier: Nicht im Sinne eines regelmäßig einklagbaren Rechts auf
bestimmte staatliche Schutzmaßnahmen. Es gibt Schutzpflichten des
Staates seinen Bürgern gegenüber. Bei der Erfüllung dieser Pflichten
dürfen aber die Freiheitsrechte der Bürger nicht unverhältnismäßig
beeinträchtigt werden. Angesichts der modernen, globalen Bedrohungen,
aber auch aufgrund der neuen Technologien, über die Rechtsbrecher
verfügen, mag es notwendig sein, Ermittlungsbefugnisse weiter
auszudehnen. Dies kann aber nur geschehen, wenn ein angemessener
Ausgleich mit den Freiheitsrechten der Bürger hergestellt wird.
SPIEGEL: Über diesen heiklen Ausgleich wird immer öfter höheren Ortes
befunden. Die Vereinten Nationen entscheiden über das Maß zulässiger
Abwehr, der US-Heimatschutzminister spricht mit dem deutschen
Innenminister, um sich über Kommunikationsverbote für Terrorverdächtige
zu verständigen. Da erscheint das Bundesverfassungsgericht manchmal
ganz altmodisch. Zunehmend werden die Freiheiten der Bürger durch
überstaatliche Gewalten tangiert, auf die Sie gar keinen Einfluss haben.
Wer auf die Liste kommt ist verloren. Ihm wird von keinem BRD-Gericht
geholfen. Er kann sich nicht mehr wehren, auch wenn es nur eine
Namensverwechslung war.
Papier: Hier sprechen Sie wirklich ein ganz heikles und in meinen Augen
ungelöstes Problem an. Auf der Ebene des Völkerrechts ist es noch nicht
gelungen, die beiden Pole Freiheit und Sicherheit angemessen
auszubalancieren. Zum Beispiel hat der Sicherheitsrat der Vereinten
Nationen einen sogenannten Sanktionsausschuss eingerichtet. Dieses
Gremium verfasst Listen, auf denen natürliche Personen, aber auch
Organisationen stehen, die aus der Sicht des Sanktionsausschusses mit
den Taliban oder al-Qaida in Verbindung stehen. Genannt werden derzeit
knapp 500 Personen oder Organisationen, die EU hat das in ihr
Gemeinschaftsrecht übernommen. Wenn Sie auf einer solchen Terrorliste
stehen, können Sie im Grunde gar nichts mehr machen.
SPIEGEL: Dann sind Sie rechtlos.
Papier: Dann können Sie weder über Ihre Guthaben verfügen, noch dürfen
Sie irgendetwas erwerben.
SPIEGEL: Sie dürfen kein Geld in Empfang nehmen, und Sie dürfen auch
das Land nicht mehr verlassen.
Orwell-Instanzen im fernen New York entscheiden über das Schicksal der
Bürger. Und die BRD sowie die EU erkennen diese Rechtlosigkeit als
jahwistische Welturteile an!
Papier: In der Tat. Das Interessante ist, dass die Betreffenden, die
auf eine solche Liste kommen, weder vorher angehört werden noch dass
ihnen die Gründe mitgeteilt werden, weshalb sie aufgeführt sind. Die
zugrunde liegenden Beweise werden nicht mitgeteilt, und es gibt keinen
effektiven gerichtlichen Rechtsschutz.
Fortsetzung...
Zuletzt bearbeitet: 07.04.09 14:49 von Krascher
|
|
Krascher
Beiträge: 1095
|
» 07.04.09 14:46 « |
|
Fortsetzung:
SPIEGEL: Kann das Bundesverfassungsgericht deutsche Bürger in einem
solchen Fall nicht schützen?
Papier: Wenn so etwas in Deutschland vorkommt, kann es sein, dass das
Bundesverfassungsgericht mit diesen Fragen befasst wird.
SPIEGEL: Ja, und dann?
Papier: Das würden Sie gern hören, was wir dann machen!
SPIEGEL: In der Tat.
Papier: Das glaube ich.
SPIEGEL: Aber für zuständig halten Sie sich?
Selbst bei einer banalen Namensverwechslung hat der Bürger keine Chance
mehr. Die Lobby kann ihn nach Guantanamo bringen und kein BRD-Gericht
wird dem Unschuldigen helfen
Papier: Auch das kann ich Ihnen jetzt noch nicht sagen. Im Hinblick auf
den Grundrechtsschutz gegenüber EG-Recht hat das
Bundesverfassungsgericht entschieden, dass es sich nur so lange
zurückhält, wie auf europäischer Ebene gleichwertiger Grundrechtsschutz
gewährleistet ist. Und das erfordert in aller Regel
Individualrechtsschutz durch unabhängige Gerichte, die mit angemessener
Prüfungs- und Entscheidungsmacht ausgerüstet sind. Daran fehlt es hier:
Die einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats sehen derzeit keinen
effektiven gerichtlichen Rechtsschutz für die Betroffenen vor. Es kann
vor allem über diplomatische Wege versucht werden, jemanden wieder von
der Liste streichen zu lassen.
SPIEGEL: Niemand wird etwas dagegen haben, dass man das Vermögen von
Terrororganisationen beschlagnahmt.
Papier: Dagegen wird sicher keiner etwas einwenden. Aber es ist doch
verständlich, dass bei der Aufstellung dieser Listen auch Fehler
passieren können. Und wenn Sie als Betroffener dann nicht die
Möglichkeit haben, dazu gehört zu werden, wenn Sie nicht die Gründe
erfahren und auch keinen formalen Rechtsbehelf haben, dann sind Sie
ziemlich schutzlos.
Rechtsstaat. Über solch einen Begriff lacht die Lobby nur!
SPIEGEL: Da sehen Sie mal, was man in der großen weiten Welt vom
Rechtsstaat hält. Nichts!
Papier: Das ist sicher übertrieben. Aber es lässt sich auch nicht
leugnen, dass ein Teil der Mitglieder der Vereinten Nationen,
jedenfalls in ihrer tatsächlichen Verfasstheit, nicht den Anforderungen
der europäischen Rechtsstaatlichkeit genügen. Dann können Sie natürlich
auch von der Völkerrechtsordnung nicht genauso viel erwarten.
SPIEGEL: Steuert das Verfassungsgericht auf einen Clash der
Rechtskulturen zu?
Globalisierung, das Lobby-Instrument zur Entrechtung der Menschen und
zur Erringung der Weltherrschaft!
Papier: Es tauchen jedenfalls ganz neue Herausforderungen an das
Verfassungsrecht und auch an die Verfassungsrechtsprechung auf. Die
Globalisierung beeinflusst nicht nur das wirtschaftliche und soziale
Leben, sondern auch unsere Rechtskultur, unser Rechtsschutzsystem.
Darauf müssen wir eine Antwort finden.
SPIEGEL: Herr Präsident, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.
Niemand ficht verbissener für die Orwell-Welt als der Mann im
Rollstuhl. Innenminister Wolfgang Schäuble griff den höchsten
Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier wegen dessen Enthüllungen scharf
an: "Schäuble ist verärgert über den Präsidenten des obersten deutschen
Gerichts, Hans-Jürgen Papier." Die schockierenden Enthüllungen des
Höchstrichters "betrachtet Schäuble als Anmaßung." Der globalistische
Innenminister ermahnte den Richter, das Verfassungsgericht solle sich
bei den Orwell-Maßnahmen gegen die Bürger heraushalten, den Menschen
keine Hilfe angedeihen lassen: "Das Verfassungsgerich
Jensen
# Der Präsident des obersten deutschen Gerichts Hans-Jürgen Papier
hat dem Schäuble im wahrsten Sinne des Wortes
"Die Luft aus den Reifen gelassen !"
Jensen
vonRoit
STASI - Schäuble wird sauer sein, weil unser kleiner Wolfgang fühlt
sich erkannt.
Schämst Du Dich nicht Wolfgang ?
Wenn man schon lügt soll man sich nicht so dumm erwischen lassen !
Doch Wolfgang wird nicht müde werden seine Faschistenhorde zu bedienen,
wozu haben diese ihn denn sonst am Leben gelassen ?
Könnte sein das Wolfi sonst ein 2ter Möllemann geworden wäre oder
vieleicht etwa nicht ?
|
|
|
Krascher
Beiträge: 1095
|
» 07.04.09 15:10 « |
|
Verschoben - Krascher als MOD
Thema: "Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes&qu
Kampfgeist
Hallo zusammen,
kann jemand mit der "Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes" als
Ermittlungsgrund durch die Staatsanwaltschaft etwas anfangen oder ist
das auch nur irgendein juristisches Gefasel?!
Respectfully
Kampfgeist
vonRoit
Wird in der Regel bei Verträgen und Schweigeverpflichtungen zur
Anwendung gebracht.
Zum Beispiel Firmeninternas !
Muss aber schriftlich fixiert sein.
Kampfgeist
Das ist jahoch interessant! ich mit Datum 7.7.2008 von der
Staatsanwaltschaft Hamburg ein Schreiben mit folgenden Inhalt erhalten:
-Zitatanfang-
Ermittlungsverfahren gegen Sie
Vorwurf: Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
Sehr geehrter Herr xxx,
das gegen Sie geführte Ermittlungsverfahren wurde gemäß § 170 Abs. 2
Strafprozessordnung eingestellt.
Hochachtungsvoll
Thomzik
Amtsanwalt
-Zitatende-
Hat mich schon etwas überrascht, denn von irgendeinen
Ermittlungsverfahren war mir bis dato nichts bekannt!? Die einzige
Situation, die Hintergrund für dieses schreiben sein könnte war, daß
ich am 2.4.2008 bei einem Strafprozess Tonaufnahmen mit einem
Diktiergerät gemacht habe. das hat wohl eine anderer zuschauer bemerkt
und gepetzt. In der Pause vor der "Urteilsberatung" überrumpelte mich
die Richterin und forderte die Kassette, die ich Ihr leider damals noch
in Unkenntnis der Situation übergab. Allerdings habe ich mir nach der
Verhandlung die Abnahme der Kassette quittieren lassen.
Aber: Was hat das mit der Vertraulichkeit des Wortes zu tun!? Was ist
über ein AMTSANWALT ???
Würde da gern noch was draus machen!?
Respectfully
Kampfgeist
vonRoit
Ach so, es geht hierbei um die Öffentlichkeit , steht auch alles schon
hier im Forum.
Es geht hierbei konkret über bzw. um die Norm des § 169 GVG .
Die Vertraulichkeit des Wortes ist eine Versteckte Waffe um Dich
Mundtot zu machen und die Öffentlichkeit auszuschließen, damit
außerhalb des Gerichtest die Bevölkerung nicht mit bekommt was für
Sauereien in BRdvD - Gerichten betrieben werden.
Z.B. die Presse, streitet sich dauernd und ewig um die Rechte Aufnahmen
und Filmaufnahmen im Interesse der Öffentlichkeit machen zu können, was
die Herren in den Gerichten strikt ablehnen, daher, schau Dich im Forum
um, dort siehst Du auf fast jeder Seite die Antwort.
Es wiederspricht dem Grundgesetz z.B. Artikel 5 GG , das Recht auf
Informationen und berührt auch weitere Artikel des GG s, die verletzt
werden.
Wenn es für die Vögel brenzlig wird, können die jederzeit die
Öffentlichkeit draußen halten !
Das heißt nicht "Nachtigall ick hör Dir trapsen, sondern Nazi ick hör
Dir rumeiern!"
|
|
|
Krascher
Beiträge: 1095
|
» 07.04.09 15:47 « |
|
Verschoben - Krascher als MOD
Thema: Betr. Der MICHEL
Anegger
» 22.04.08 12:59 «
Der durchschn. Michel ist total überfordert mit Themen wie hier im
Forum - da liegt das Problem an erster Stelle, zudem erst wenn es ihn
selbst und persönlich betrifft beginnt er zu reagieren, aber auch nur
so lange bis der erste Schmerz vorüber ist - dann geht er wieder unter
seine Wollmütze und zieht diese über seine eigenen Ohren und das war`s.
Krascher
Von Wolkenschieber reingestellt, wegen des besonderen Prädikats aber
nocheinmal erwähnt. Sind ca. 10 Teile. Einfach mal reinsehen.
Prädikat: empfehlenswert !
http://www.youtube.com/watch?v=qWZbEKjcd1M
Auch für J E D E N Michel verständlich !
Lotte
Ihr Lieben!
Bedauerlicherweise muss ich mich auch noch zu einem gewissen Grad als
sogenannter "Michel" zählen - denn ich warte nach wie vor auf das Buch,
das ich bei Euch bestellt habe!
Ohne Buch - kein Wissen. Jedenfalls nicht das, welches ich gern hätte!
Lotte
vonRoit
Nicht verzagen, wenn das Buch bestellt ist, wird es auch kommen, doch
unsere Bürokraft ist zur Kur und auch die arbeitet ehrenamtlich so wie
alle anderen auch.
Mit drei Mann/Frau kommen sie momentan nicht gegen all die Arbeit an ,
es braucht also noch etwas.
Lotte
Danke, vonRoit. Dachte schon, Ihr habt mich vergessen...
Hoffentlich kommt es noch, bevor der grosse Poststreik los geht.
Übrigens - die Ähnlichkeiten zu damals und heute sind unübersehbar:
http://www.bohrwurm.net/Umsturztabelle.htm
Muss man das wirklich braune Mimikri jetzt mit CDU/CSU/SPD etc.
übersetzen? Kommt mir so vor!
Lotte
vonRoit
Gut aufgepasst Lotte, doch die Hälfte vergessen.
Einmal darüber nachgedacht was Joshua Fischbein, alias Jochka Fischer
mindestens einmal im Jahr in New York zu suchen hatte ?
Nicht ?
Die Grünen sind zwar von P.K. und Konsorten gegründet worden doch
später sind die Ahnungslosen schwer mißbraucht worden.
Der Auftrag aus New York war die deutsche Wirtschaft zu ruinieren ,
angefangen mit der Energiewirtschaft !
Die Freunde von Merkel sitzen nicht in der CDU/CSU, nein, sie sitzen in
der PDS jetzt genannt Linke.
Egal welches Schwein man quicken hört, die kommen alle aus dem selben
Stall !
Merkel hat und hatte die Aufgabe die CDU / CSU zu elemenieren, egal was
da komme, die mit dem deutschen Gedanken, wenn auch alles Alt - Nazi s,
mussten still gelegt werden.
Die Bayern haben s immer noch nicht begriffen !
Doch das ganze Außmass begreifen, hieße so viele Kotztüten gibt es auf
der ganzen Welt nicht !
Lotte
Danke. Wieder was gelernt...
Lotte
Asuncion19
da bin ich völlig anderer Meinung. Die wachsende Zahl der
Internetseiten mit Themen, wie sie hier in den Foren auch behandelt
werden, bestätigt mir, dass Deutschland und die Deutschen erwachen. Man
kann und darf nicht erwarten, dass 80 Millionen aufwachen. Es reichen
wenige hunderttausend um den gesamten Apparat lahm zu legen. Die hier
im Ansatz praktizierte Vorgehensweise ist einzig richtig. Das System
muß an seiner schwächsten Selle, der Rechtsstaatlichkeit, getroffen
werden. Da wird am deutlichsten, dass Anspruch (das GG ist die
freiheitlichste Grundordnung, die es je auf deutschem Boden gab) und
Wirklichkeit kaum noch etwas miteinander zu tun haben. Sollte es dann
auch noch gelingen dem Beatzungskonstrukt durch zivilen Ungehorsam die
finanzielle Basis zu schmälern oder gar zu entziehen, dann fällt es wie
eine reife Frucht vom Baum. Also nicht ungeduldig sein, Rom wurde auch
nicht in sieben Tagen gebaut. Das Ziel ist klar und der Weg richtig.
Der Rest erledigt sich in Kleinarbeit dann von selbst.
Krascher
Richtig, A19 !
Die Knackpunkte sind woanders, bsw. in der Klage gegen die
Merkel-Wahlen, der Adlerkrieg, oder die Klärung hinsichtlich der
Ausweise, Stichwort Staatsangehörigkeit !
Das verlangt die volle Aufmerksamkeit.
Jensen
- Napoleon I. (Napoleon Bonaparte, 1769-1821) - Kaiser der Franzosen,
meinte -
"Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigeres Volk als
das deutsche. Zwiespalt brauchte ich unter ihnen zu säen. Ich brauchte
nur meine Netze auszuspannen, dann liefen sie wie ein scheues Wild
hinein. Untereinander haben sie sich gewürgt, und sie meinten ihre
Pflicht zu tun. Törichter ist kein anderes Volk auf Erden. Keine Lüge
kann grob genug ersonnen werden: die Deutschen glauben sie. Um eine
Parole, die man ihnen gab, verfolgten sie ihre Landsleute mit größerer
Erbitterung als ihre wirklichen Feinde."
Aus dem WWW
Jensen
|
|
Thema abonnieren · Thema bewerten |
|