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Thema: Zu viele wissen nichts....
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vonRoit
Beiträge: 2405
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» 09.03.09 17:57 « |
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(1)
Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die
Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige
Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen, das beschlagnahmt
worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder
auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei
Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder
ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schließen
werden.
Hier die einfache und klare Übersetzung:
Die Abgeordneten haben hiermit Euer Vermögen und Eure Häuser, Autos, ja
Unterhosen jederzeitig an die USA verpfändet zur gefälligen Bedienung
nach Bedarf.
Unterschrieben wurden diese Verträge von 2 Staatssekretären die schon
kurz vor der Pension standen, was diese zwar nicht durften, doch Kohl
wollte den Schädel dafür nicht her halten.
Der Arme hat genug mit dem Aussitzen zu tun um seine Freunde wegen der
Spenden ( Spender : HOECHST,BAYER und BASF und Andere), nicht zu
verraten.
IG - Farben lebt und es ist immer noch der gleiche Dreck der Euch
auszuplündern versucht.
Der Janus-Kopf - Clan momentan unter der Leitung von Merkel , Sarkozy,
Berlusconi, Brown und Busch bereiten Euren Untergang vor.
Zuletzt bearbeitet: 09.03.09 18:01 von Administrator
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Halbgott
Beiträge: 38
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» 09.03.09 18:43 « |
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Habe mal zu diesem Thema gegoogelt. Dabei bin ich auf
www.abgeordnetenwatch.de gestoßen, da hat jemand folgendes geschrieben:
Sehr geehrter Herr Nitzsche,
aus Interesse und Unklarheit politischer Relevanz möchte ich ihre
Meinung zu folgendem Thema erfragen.
Zur Wiedervereinigung wurde eine Vereinbarung getroffen, welche
besagte, dass die Besatzungsmächte ihre Rechte und Zuständigkeiten
verlieren und der Überleitungsvertrag von 1952/54 außer Kraft tritt.
(Dazu: Bundesgesetzblatt 1990 Teil2 S.1386 und folgende)
Bei 3. steht: Folgende Bestimmungen des Überleitungsvertrags bleiben
jedoch in Kraft...
(ich erwähne nun nur den Artikel aus diesem Überleitungsvertrag von
1952/54 um den es sich dreht und der nach meinem Informationsstand laut
dieser Vereinbarung von 1990 noch geltend ist)
... Sechster Teil: Artikel 3 Absätze 1 und 3
Und hier sind die Absätze 1 und 3:
(1) Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die
Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige
Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen, das beschlagnahmt
worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund
des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte
mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen
Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schließen werden.
(3) Ansprüche und Klagen gegen Personen, die auf Grund der in Absatz
(1) und (2) dieses Artikels bezeichneten Maßnahmen Eigentum erworben
oder übertragen haben, sowie Ansprüche und Klagen gegen internationale
Organisationen, ausländische Regierungen oder Personen, die auf
Anweisung dieser Organisationen oder Regierungen gehandelt haben,
werden nicht zugelassen.
Was bedeutet das genau und mit welcher Relevanz ist dies zu betrachten?
Mit freundlichen Grüßen
Quelle:
http://www.abgeordnetenwatch.de/henry_nitzsche-650-5890.html
Seit 06.12.2008 noch keine Antwort.
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