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Thema: Zu viele wissen nichts....
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Wolkenschieber

Beiträge: 593

» 26.02.09 01:37 «              Beitrag melden


Die Wahrheit über KRR-FAQ, Esowatch und IDGR

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:-)
heinrich

Beiträge: 45

» 26.02.09 13:30 «              Beitrag melden


@ wolkenschieber,

um auf das thema personalausweis zurückzukommen:

heute fand ich ein schreiben in meinem briefkasten

ablauf der gültigkeit des personalausweises

...gem § 6 abs. 1 des brandenburgischen personalausweisgesetzes sind sie verpflichtet, rechtzeitig vor ablauf der güligkeit...

der sich in ihrem besitz befindliche personalausweis ist seit dem 16.06.2008 ungültig.

ich bitte sie...blablabla bis zum 23.03.2009 im bürgeramt einen neuen personalausweis zu beantragen


mal kurz nachgeschaut - bis zu 500 euro für diese ordnungswidrigkeit sind angedacht.

ja was denn nun, tante luise, das widerstrebt mir ja zutiefst, dem folge zu leisten zu müssen

Gruß Heinrich

Wenn Du für Dein Handeln die volle Verantwortung übernimmst, und alle Menschen es Dir gleich tun, dann braucht sich um diese Welt niemand mehr Sorgen zu machen. - Matthias Josef Wölfle -
Frischling

Beiträge: 198

» 26.02.09 14:34 «              Beitrag melden


Die BRD-Verbrecher möchten mit ihren gefälschten RFID-Ausweisen und Pässe offenkundig mehr UMSATZ für die Druckereiinhaber machen!!! ... ... ...

Einige Bekannte von mir sowie auch ich selbst, wurden daher wie folgt angeschrieben:


Stadtverwaltung
Einwohnermeldeamt
...

An ...

Gesetzliche Ausweispflicht

Sehr geehrte Frau/Herr ...,

gem. § 1 Abs. 1 des Gesetzes über Personalausweise vom 21.04.1986 (bgbl. I S. 548) unterliegen Sie der Ausweispflicht.

Aus unseren Meldeunterlagen geht jedoch hervor, daß Sie derzeit nicht im Besitz eines gültigen amtlichen Ausweisdokumentes sind.

Wir bitten Sie daher, schnellstmöglich bei unserem Passamt einen Personalausweis oder Reisepass zu beantragen.

Für den Antrag, zu dem Sie persönlich erscheinen müssen, benötigen Sie 1 aktuelles Passfoto
(für einen Reisepass muß es biometrietauglich sein).

Sollten Sie doch im Besitz eines gültigen Ausweises oder Passes sein, ist selbstverständlich kein neuer Antrag erforderlich.

Bitte legen Sie uns in diesem Fall das Dokument in den nächsten Tagen vor, damit das Melderegister berichtigt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Ein BRD-Depp


Meine Antwort:
Name ...

Stadtverwaltung
Herr ...
Fax: ...

Identitätskarte der Bundesrepublik Deutschland (IDD)

Sehr geehrter Herr ...,

besten Dank für Ihr Schreiben vom ... 2007.

Sie schreiben, daß ich gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes über Personalausweise vom 21.04.1986 (BGBl. I S. 548) der Ausweispflicht unterliegen würde.

Meine Frage an Sie ist deshalb, ist es richtig, daß sich die o.g. Ausweispflicht, ausschließlich nur auf den territorialen-räumlichen Geltungsbereich des Grundgesetzes FÜR die Bundesrepublik Deutschland beschränkt ?

Oder auf welchen territorialen-räumlichen Geltungsbereich beschränkt sich die Ausweispflicht sonst ?

In Erwartung Ihre Rückantwort verbleibe ich.

Mit freundlichen Grüßen
...

[u]BRD-Antwort:

Handschriftlich!:

Sehr geehrte/r Frau/Herr ...,
Anbei sende ich ihnen § 1 PauswG mit Kommentar.
Eine Fristverlängerung zur Beantragung tritt nicht automatisch in Kraft.
Unterschrift + Stempel

Im kopierten Kommentar wurde mit Leuchtstift markiert:

§ 1 Ausweispflicht

und in der Erläuterung zu § 1:

... für in der Bundesrepublik Deutschland wohnhafte deutsche Staatsangehörige

und

... für Deutsche


Meine Antwort:

Name ..

Stadtverwaltung
- Einwohnermeldeamt -
Herr ...
Fax: ...

Identitätskarte der Bundesrepublik Deutschland (IDD)

Sehr geehrter Herr ...,

besten Dank für Ihre handschriftliche Nachricht vom ... 2007.

Leider haben Sie mir damit meine Frage nicht beantwortet.

Meine Frage an Sie war, ist es richtig, daß sich die o.g. Ausweispflicht, ausschließlich nur auf den territorialen-räumlichen Geltungsbereich des Grundgesetzes FÜR die Bundesrepublik Deutschland beschränkt ?

Oder auf welchen territorialen-räumlichen Geltungsbereich beschränkt sich die Ausweispflicht sonst ?

In Erwartung Ihrer Rückantwort verbleibe ich.

Mit freundlichen Grüßen
...

ANTWORT: BISHER KEINE !!!

Fortsetzung folgt ...

Frischling

Beiträge: 198

» 26.02.09 14:37 «              Beitrag melden


... Fortsetzung !!!

Meine Antwort:

Name ..
Stadtverwaltung
- Einwohnermeldeamt -
Herr ...
Fax: ...

Identitätskarte der Bundesrepublik Deutschland (IDD)

Sehr geehrter Herr... ,

nachdem Sie auf mein Schreiben vom ... 2007 nicht mehr reagiert haben, fordere ich Sie hiermit nochmals auf, mir meine Frage verständlich zu beantworten bzw. Auskunft zu erteilen.

Meine Frage an Sie war:

1. Ist es richtig, daß sich die o.g. Ausweispflicht, ausschließlich nur auf den territorialen-räumlichen Geltungsbereich des Grundgesetzes FÜR die Bundesrepublik Deutschland beschränkt ?

2. Oder auf welchen territorialen-räumlichen Geltungsbereich beschränkt sich die Ausweispflicht sonst ?


Des weiteren, kann ich Ihnen mitteilen, daß ich einer Ausweispflicht gerne nachkomme, insofern Sie mir gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 9 des Gesetz über Personalausweise, meine korrekte Staatsangehörigkeit - Deutsches Reich - eintragen.

Gemäß dem Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit

Artikel 2 – Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieses Übereinkommens:


1. bedeutet "Staatsangehörigkeit" das rechtliche Band zwischen einer Person und einem Staat und weist nicht auf die Volkszugehörigkeit einer Person hin;

Die Angabe muß somit auf den Staat hinweisen, dem diese Person angehört.

Es wird ferner durch dieses Gesetz definiert, daß damit keine Volkszugehörigkeit gemeint ist, also keine Nationalität.

Korrekterweise müssen folgende Begriffe verwendet werden, um einen Deutschen korrekt zu beschreiben:

Staatsangehörigkeit: Deutsches Reich
Nationalität: deutsch

Ich bin nach § 5 EGBGB entsprechend § 1 RuStAG von 1913, unwiderlegbar Staatsangehöriger des Deutschen Reiches, mit unmittelbarer Reichsangehörigkeit (s. auch § 1 StAG von 1999), und fordere deshalb zu Recht den gesetzeskonformen Eintrag - Deutsches Reich - unter der Rubrik Staatsangehörigkeit.

Wie Sie sicher wissen, haben meine Eltern, zur Zeit des Deutschen Reiches (19.. und 19..), ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch die Geburt erworben und diese an mich als Nachkommen nach dem Abstammungsprinzip weitergegeben.

Somit steht unwiderlegbar fest, daß auch meine Staatsangehörigkeit, das rechtlich Band mit dem Staat - Deutsches Reich - ist.

In Erwartung Ihrer o.g. Auskünfte, bitte ich Sie auch, mir vorab zu bestätigen, daß Sie mir unwiderruflich, meine korrekte Staatsangehörigkeit eintragen werden, so daß ich dann in Kürze vorbeikommen kann.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
...

Anlage: 2 Seiten des Deutschland Union Dienst, zum RuStAG und dem rechtlichen Band mit dem Deutschen Reich.

ANTWORT: BISHER KEINE !!!

Gruß Frischling

Bulli

Beiträge: 104

» 26.02.09 15:45 «              Beitrag melden


Sehr schön Frischling !

Kann mir jetzt lebhaft vorstellen wie der kleine brD-Dödel jetzt zum großen brD-Dödel hinlatscht und den fragt was er machen soll und der große brD-Dödel seinen Oberdödel anruft und die schöne brD Welt nicht mehr versteht.

Schätze das mache ich jetzt auch.



heinrich

Beiträge: 45

» 26.02.09 20:14 «              Beitrag melden


ablauf der gültigkeit des personalausweises - teil II

um nicht noch mehr druck aufzubauen, war ich eben die formalitäten bezüglich pa klären.
8 euro erschienen mir in anbetracht der zeitfressenden anderwertigen zwangsweisen gegenwärtigen "bemühungen" angemessen um nicht an mehreren "fronten" gleichzeitig energie zu verschwenden.

und weil ich so ein nettes freundliches kerlchen bin, hat tante bürgerzentrum doch glatt das minimalste bussgeld in höhe von 10,23 euro angesetzt. danke tantchen, warst wie neu mutti zu mir, nämlich ne stief...

frechheit, habe ich natürlich nicht gezahlt - soll ich nun beim abholen der pa tun.
na mal sehen - inspirierenden stoff zum beschäftigen von tantchen bürgerzentrum haben ich ja nun bekommen...

Gruß Heinrich

Wenn Du für Dein Handeln die volle Verantwortung übernimmst, und alle Menschen es Dir gleich tun, dann braucht sich um diese Welt niemand mehr Sorgen zu machen. - Matthias Josef Wölfle -
heinrich

Beiträge: 45

» 26.02.09 20:16 «              Beitrag melden


danke frischling

Gruß Heinrich

Wenn Du für Dein Handeln die volle Verantwortung übernimmst, und alle Menschen es Dir gleich tun, dann braucht sich um diese Welt niemand mehr Sorgen zu machen. - Matthias Josef Wölfle -
Wolkenschieber

Beiträge: 593

» 26.02.09 23:24 «              Beitrag melden


Einbürgerung

Zu dumm für Deutschland

Formulare und andere Schriftstücke müssen Bewerber selbständig lesen können
26. Februar 2009 Ein Ausländer, der weder lesen noch schreiben kann, hat
mangels Kenntnis der deutschen Schriftsprache keinen Anspruch auf Einbürgerung.
Das geht aus einer am Donnerstag in Mannheim veröffentlichten Entscheidung des
baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hervor. Mündliche
Sprachkenntnisse reichten allein nicht aus, heißt es in dem Urteil. Der Mann
müsse zumindest in der Lage sein, Schreiben, Formulare und sonstige
Schriftstücke in deutscher Sprache selbständig zu lesen und zu verstehen.
Das Gericht hob mit seinem Urteil eine anders lautende Entscheidung der
Vorinstanz auf. Geklagt hatte ein seit 1989 in Deutschland lebender Türke. Er
hat nach eigenen Angaben nie die Schule besucht und kann weder lesen noch
schreiben. Seit 1993 ist er als Asylberechtigter anerkannt und besitzt eine
Niederlassungserlaubnis. Seinen Antrag auf Einbürgerung lehnten die Stadt
Pforzheim und das Regierungspräsidium Karlsruhe ab, weil er nicht die
sprachlichen Voraussetzungen dafür erfülle. Dem schloss sich der
Verwaltungsgerichtshof jetzt an.

Eine soziale, politische und gesellschaftliche Integration setze die
Möglichkeit voraus, hiesige Medien zu verstehen und mit der deutschen
Bevölkerung zu kommunizieren, führten die Richter aus. Für eine ausreichende
Integration sei zu verlangen, dass der Mann schriftliche Erklärungen, die in
seinem Namen abgegeben werden, zumindest ihrem wesentlichen Inhalt nach
selbständig auf Richtigkeit überprüfen könne.
Es sei auch vertretbar, wenn die Behörden bei einem Ausländer, der selbst in
seiner Heimatsprache Analphabet sei, keine Ausnahme machten, entschied der
Verwaltungsgerichtshof weiter. Angesichts seines Lebensalters von nur 19 Jahren
beim Zeitpunkt der Einreise sei es ihm zumutbar gewesen, an
Alphabetisierungskursen teilzunehmen. Auch mit jetzt 39 Jahren sei im Übrigen
noch kein Alter erreicht, das den Besuch eines solchen Kurses als unzumutbar
erscheinen ließe. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Quelle: Frankfurter Allgemeine



:-)
Wolkenschieber

Beiträge: 593

» 26.02.09 23:25 «              Beitrag melden


Die Wahrheit über die schweren Brandanschläge in Schweden – Warum nicht nur die Stadt Södertälje brennt

Die schwedische Stadt Södertälje ist die Heimat des Tennisspielers Björn Borg und der Scania-Lastkraftwagen. Früher war es eine beschauliche Industriestadt. Dann wurde sie zu einem Magneten für bestimmte Personen. Und nun stecken sie Södertälje in Brand. Immer schlimmer wüten die Feuerbrünste. Die Sicherheitsbehörden sind ratlos. Denn in Wahrheit ist alles anders, als es auf den ersten Blick aussieht.

Lesen Sie den gesamten Beitrag bitte hier!
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:-)
Frischling

Beiträge: 198

» 27.02.09 08:12 «              Beitrag melden


NACHTRAG: Hier ist noch die o.g. Anlage: 2 Seiten des Deutschland Union Dienst, zum RuStAG und dem rechtlichen Band mit dem Deutschen Reich.

SCHACHMATT DER BRD-DÖDEL ...

Die CDU/CSU und der Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Dr. Hans Hugo Klein,

INFORMIEREN DAS DEUTSCHE VOLK ÜBER IHRE VOLKSZUGEHÖRIGKEIT UND STAATSANGEHÖRIGKEIT !!!


www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg06-071.html

http://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Hugo_Klein









Gruß Frischling



Frischling

Beiträge: 198

» 27.02.09 08:16 «              Beitrag melden




Die Schaffung des Begriffs des >>Deutschen<<
und die weitgehende Gleichstellung der >>Staatsangehörigen<<



Das Deutsche Reich ist nicht in zwei selbständige Staaten zerfallen!!!



Gruß Frischling

tobjai

Beiträge: 49


» 27.02.09 10:07 «              Beitrag melden


"Ein angeklagter Richter gibt Fehler zu" :-)

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Wolkenschieber

Beiträge: 593

» 28.02.09 02:09 «              Beitrag melden


Und dieser Holocaust ist legal?

Da beklagt sich niemand?

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:-)
Wolkenschieber

Beiträge: 593

» 28.02.09 02:13 «              Beitrag melden


Es war einmal:

so könnte das Märchen der BRD beginnen.

Tatsache ist das die BRD mit ihren Organen und Parteien am 03. Oktober 1990
kurzerhand "de jure" untergegangen sind.

Der Gordische Knoten von damals gilt als geknackt.

Möglich das der eine oder andere sich über diese Verfassungsklage amüsiert,
dennoch ist eindeutig Vorsicht angesagt, explizit sollten ab heute insbesondere
die Altparteien ganz leise auftreten!

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:-)
Herores

Beiträge: 106

» 28.02.09 13:30 «              Beitrag melden


@ Frischling

kann man sich diese texte und Dokumente auch irgendwo runterladen ? denn wenn ich mal ein Brief vom Amt bekomme wegen PA, dann möchte ich auch entsprechend reagieren können.

Aber ein sehr gute verständlicher Artikel den ich auch auf meinen Veranstaltungen nutzen werde. Da wird man sicher in der Argumentation.

VG

Herores

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