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Thema: Zu viele wissen nichts....
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Lotte
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» 12.02.09 12:40 « |
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Unser Grundgesetz ist in schlechter
Verfassung
Am 13.1.2009 wurde eine öffentliche Petition beim Bundestag eingereicht
mit dem Ziel, durch eine Volksabstimmung eine vom Volk selbst
erarbeitete Verfassung zu verabschieden.
Der Petitionsausschuss gab dem Antragsteller nun schriftlich zu
verstehen, dass diese öffentliche Petition abgelehnt wird, weil die BRD
bereits eine Verfassung namens Grundgesetz besäße.
Die Begründung, welche offenbar schon mehrfach abgegeben wurde, klingt
dünn und fadenscheinig. Aber war etwas anderes zu erwarten?
Die öffentliche Petition wurde mit folgendem Wortlaut beantragt:
Der Deutsche Bundestag möge nach Art. 146 GG eine aus Bürgern
bestehende Kommission damit beauftragen, ein Expertenteam zu berufen,
welches binnen eines Jahres eine Verfassung für Deutschland
ausarbeitet. 4 Wochen danach muss eine Volksabstimmung erfolgen, in
welcher einzig über die Annahme oder Ablehnung der Verfassung
abgestimmt wird.
Der Bundestag möge außerdem seine endgültige Auflösung zum Termin
der Volksabstimmung formal beschließen und sich dann selbst auflösen.
Als Begründung wurde folgendes angegeben:
Das Grundgesetz FÜR die BRD hat seit dem 18.7.1990 keinen
Geltungsbereich mehr durch Aufhebung von Artikel 23.
Ebenfalls fehlen seit 2006 und 2007 u. a. die Geltungsbereiche von
ZPO und StPO. Die BRD befindet sich auch heute - 2009 - noch unter
ständig gültigem Besatzerrecht, die SHAEF-Gesetze haben volle
Gültigkeit.
Siehe Artikel 139 GG:
Die zur “Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus
und Militarismus” erlassenen Rechtsvorschriften werden von den
Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.
Da die BRD zur Zeit nur noch ein Schein-Staat ist und alle
“Beamten”, Richter, Volksvertreter, Anwälte, Polizei und Staatsanwälte
gesetzeswidrig als Privatpersonen handeln und entsprechend haften -
zumeist unwissentlich - muss dieser Zustand unmittelbar geändert und
korrigiert werden, um amtliche Personen zu schützen und für die
Gesamtbevölkerung schnellstmöglich wieder einen formal gültigen und
rechtlich einwandfreien Zustand herzustellen.
Es besteht der dringende Bedarf der Wiederherstellung von
Rechtsicherheit. Außerdem muss unmittelbar ein Friedensvertrag
erarbeitet werden, damit die zahlreichen Staaten, mit denen Deutschland
sich noch immer nur im Waffenstillstand befindet, in einen
Friedensstatus mit Deutschland gelangen können.
Die Argumentation des Petitionsausschusses ist folgende:
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages sieht keine
Notwendigkeit, eine neue deutsche Verfassung zu schaffen, da die BRD
mit dem Grundgesetz bereits eine gültige Verfassung besitzt.
Und weiter:
Die Bezeichnung Grundgesetz wurde beibehalten, da das Grundgesetz
nach über 40 Jahren zu einem Synoym für eine freiheitliche Verfassung
geworden war.
Soso, “Grundgesetz” ist also ein Synonym für “Verfassung”? Tatsächlich,
der Microsoft Word Thesaurus macht als Alternativen zu dem Wort
“Grundgesetz” folgende Vorschläge: Verfassung, Charta, Statut. Na
prima, ist doch alles in bester Ordnung.
Nun, lassen Sie uns folgendes Ersetzungsspiel einmal durchgehen. Der
Wortlaut von Artikel 146 des GG ist:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit
Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine
Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von
dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Da man das Wort Grundgesetz also laut Microsoft und auch laut dem
Petitionsausschuss durch das Wort Verfassung ersetzen kann, lautet
Artikel 146 dann so:
Diese Verfassung, die nach Vollendung der Einheit und Freiheit
Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert ihre
Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von
dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Hm, das bedeutet also, die Verfassung verliert ihre Gültigkeit an dem
Tage, an dem sie in Kraft tritt? Ziemlich lustig, unsere
Petitionsfuzzies. Ob denen das schon aufgefallen ist?
Lesen Sie sich einmal das gesamte Antwortschreiben des
Petitionsausschusses durch. Darin wird auf verschiedene Ziffern des
Einigungsvertrages verwiesen. Zum Beispiel in Artikel 1 des
Einigungsvertrages steht:
(1) Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen
Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemaess Artikel
23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 werden die Laender Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thueringen Laender
der Bundesrepublik Deutschland.
Fuer die Bildung und die Grenzen dieser Laender untereinander sind
die Bestimmungen des Verfassungsgesetzes zur Bildung von Laendern in
der Deutschen Demokratischen Republik vom 22. Juli 1990 -
Laendereinfuehrungsgesetz (GBl. I Nr. 51 S. 955) gemaess Anlage II
massgebend.
Schade nur, dass Artikel 23 zu diesem Zeitpunkt im Oktober 1990 schon
längst Geschichte war. Ob das den Petitisten auch noch nicht
aufgefallen ist?
Interessant ist ebenfalls der letzte Satz im Antwortschreiben:
Der von der Fraktion DIE LINKE gestellte Antrag, die Petition den
Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, ist mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, der SPD, der FDP und einer Stimme
der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE und einer Stimme der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
abgelehnt worden.
Gut, dass die etablierten Parteien das abgelehnt haben, denn sonst
hätten sie sich ja der eigenen Existenzgrundlage beraubt - wäre doch
wirklich sehr schade gewesen.
http://www.wahrheiten.org/blog/2009/02/12/unser-grundgesetz-ist-in-schlechter-verfassung/?emailverteiler
Lotte
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Lotte
Beiträge: 314
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» 12.02.09 12:55 « |
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Präambel des Grundgesetzes:
Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von
dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten
Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft
seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin,
Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern,
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen,
Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier
Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit
gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
Mann, ihr Dösköppe unter der Berliner Käseglocke! Das ist doch
Verarsche pur!
ICH war NICHT dabei, als sich "das deutsche Volk" angeblich (noch dazu
im Bewusstsein) dieses Grundgesetz gegeben hat, MICH hat nämlich keiner
gefragt, ergo auch NIE meine Zustimmung bekommen! Und von "freier
Selbstbestimmung" kann auch gar keine Rede sein!
Wir wurden belogen und betrogen, so ist das!
Damit mal Ordnung in diesen gigantischen Betrug am Volke rein kommt,
schlage ich einen ganz speziellen Menüpunkt vor, in welchem JEDER
BÜRGER bekunden kann, OB ER ZU DEM o.a. angeblichen Grundgesetzt
überhaupt befragt wurde!!!
Ich bezeuge hiermit, dass ich im Vollbesitz
meines Bewusstseins
bezeugen kann, NIE um meine Zustimmung gebeten worden zu sein, und
schon gar nicht, diese GEGEBEN zu haben!!!
Ich hoffe, das wird eine lange Liste...
Lotte
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Lotte
Beiträge: 314
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» 12.02.09 16:00
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1) Anfrage
Vor einiger Zeit hatte ich beim Bundestagspräsidenten angefragt, wann
wir denn mit einer Verfassung nach Artikel 146 GG rechnen können. Die
Antwort lässt sich kurz zusammenfassen: Gar nicht. Das Dauerprovisorium
ist historisch zu einer Verfassung geworden. In der Begründung heißt
es: “Auf die Ausarbeitung einer neuen Verfassung wurde (im Zuge der
Vereinigung) verzichtet, die notwendigen Veränderungen wurden im Rahmen
des Grundgesetzes vorgenommen.” Bei diesen Änderungen hat man auf
jeden Fall vergessen, den Artikel 146 zu streichen, der deshalb
nochmals zitiert sei:
“Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit
Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine
Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von
dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.”
(Hervorhebung d.V.)
Der Unterschied zwischen einer direkten und einer parlamentarischen
Demokratie sollte Politikern bekannt sein. Er wird hier jedoch bewusst
völlig ausgeblendet. In einem Antwortschreiben eines anderes Bürgers zu
diesem Thema heißt es denn auch: “sprachlich sind die Bezeichnungen
Grundgesetz und Verfassung nahezu gleichbedeutend.” Das mag ja sein,
nur sachlich eben nicht. Eine Verfassung gibt sich das Volk selbst - in
einem Volksentscheid.
Zugleich wird damit ein wesentliches Problem unserer Demokratie
deutlich: wir haben eine “führende Rolle der Parteien”, die unseren
Staat quasi in Geiselhaft genommen und die Pfründe unter sich
aufgeteilt haben. Damit haben sie auch die Gewaltenteilung unterlaufen
und sich gegen jede Veränderung (z.B. durch eine Volksabstimmung)
immunisiert.
Solange überhaupt ein Bürger noch wählen geht, ist die Macht der
Parteien durch das Grundgesetz gedeckt. Oder andersherum: die
Nichtwähler interessieren die Parteien nur wenig und Wahlergebnisse
werden immer auf die abgegebenen Stimmen gerechnet, nicht auf alle
wahlberechtigten Bürger.
Ein anderer Punkt aus dem Antwortschreiben hat mich stutzig gemacht.
“Das Grundgesetz wurde von den drei Westmächten genehmigt und von den
Landtagen in den westlichen Besatzungszonen ratifiziert.” Ja, das ist
Basiswissen für Politikwissenschaftler. Die Genehmigung durch die drei
Westmächte nach dem Krieg findet Erwähnung, die nicht stattgefundene
Volksabstimmung dagegen nicht. Alles klar. Das nennt man
Prioritätensetzung. Oder steckt noch etwas anderes dahinter?
http://horicon.wordpress.com/2009/02/12/grundgesetz-vs-verfassung-gg-art-146/
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Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident, ich verwehre mich entschieden
dagegen, das gegen den Willen des deutschen Volkes übergestülpte
Grundgesetz als Verfassung anzuerkennen!
So weit kommt es noch, dass Sie sich erdreisten, für mich meine Stimme
abzugeben, was?
NEIN !!! Denn bei diesem Betrug mache ich nicht mit!
Lotte
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