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Thema: Zu viele wissen nichts....
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Postbote

Beiträge: 16

» 12.02.09 11:58 «              Beitrag melden


Einfach mal für "Beschäftigung" sorgen.

Strafanzeige wegen Betruges einreichen und auch den Medien wirksam Roß & Reiter präsentieren. So läßt man den Schwarzkitteln die Birne rauchen und alle haben etwas Sinnvolles zu tun. Drohschreiben solcher Art gehören vor Volkes Augen. Dies hat nicht selten motivierenden Charakter, daß andere Opfer solcher Flachschippen für heiße Telefondrähte sorgen.

Spaß muß sein !

Lotte

Beiträge: 314

» 12.02.09 12:40 «              Beitrag melden


Unser Grundgesetz ist in schlechter Verfassung

Am 13.1.2009 wurde eine öffentliche Petition beim Bundestag eingereicht mit dem Ziel, durch eine Volksabstimmung eine vom Volk selbst erarbeitete Verfassung zu verabschieden.

Der Petitionsausschuss gab dem Antragsteller nun schriftlich zu verstehen, dass diese öffentliche Petition abgelehnt wird, weil die BRD bereits eine Verfassung namens Grundgesetz besäße.

Die Begründung, welche offenbar schon mehrfach abgegeben wurde, klingt dünn und fadenscheinig. Aber war etwas anderes zu erwarten?

Die öffentliche Petition wurde mit folgendem Wortlaut beantragt:

Der Deutsche Bundestag möge nach Art. 146 GG eine aus Bürgern bestehende Kommission damit beauftragen, ein Expertenteam zu berufen, welches binnen eines Jahres eine Verfassung für Deutschland ausarbeitet. 4 Wochen danach muss eine Volksabstimmung erfolgen, in welcher einzig über die Annahme oder Ablehnung der Verfassung abgestimmt wird.

Der Bundestag möge außerdem seine endgültige Auflösung zum Termin der Volksabstimmung formal beschließen und sich dann selbst auflösen.

Als Begründung wurde folgendes angegeben:

Das Grundgesetz FÜR die BRD hat seit dem 18.7.1990 keinen Geltungsbereich mehr durch Aufhebung von Artikel 23.

Ebenfalls fehlen seit 2006 und 2007 u. a. die Geltungsbereiche von ZPO und StPO. Die BRD befindet sich auch heute - 2009 - noch unter ständig gültigem Besatzerrecht, die SHAEF-Gesetze haben volle Gültigkeit.

Siehe Artikel 139 GG:

Die zur “Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus” erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.

Da die BRD zur Zeit nur noch ein Schein-Staat ist und alle “Beamten”, Richter, Volksvertreter, Anwälte, Polizei und Staatsanwälte gesetzeswidrig als Privatpersonen handeln und entsprechend haften - zumeist unwissentlich - muss dieser Zustand unmittelbar geändert und korrigiert werden, um amtliche Personen zu schützen und für die Gesamtbevölkerung schnellstmöglich wieder einen formal gültigen und rechtlich einwandfreien Zustand herzustellen.

Es besteht der dringende Bedarf der Wiederherstellung von Rechtsicherheit. Außerdem muss unmittelbar ein Friedensvertrag erarbeitet werden, damit die zahlreichen Staaten, mit denen Deutschland sich noch immer nur im Waffenstillstand befindet, in einen Friedensstatus mit Deutschland gelangen können.

Die Argumentation des Petitionsausschusses ist folgende:

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages sieht keine Notwendigkeit, eine neue deutsche Verfassung zu schaffen, da die BRD mit dem Grundgesetz bereits eine gültige Verfassung besitzt.

Und weiter:

Die Bezeichnung Grundgesetz wurde beibehalten, da das Grundgesetz nach über 40 Jahren zu einem Synoym für eine freiheitliche Verfassung geworden war.

Soso, “Grundgesetz” ist also ein Synonym für “Verfassung”? Tatsächlich, der Microsoft Word Thesaurus macht als Alternativen zu dem Wort “Grundgesetz” folgende Vorschläge: Verfassung, Charta, Statut. Na prima, ist doch alles in bester Ordnung.

Nun, lassen Sie uns folgendes Ersetzungsspiel einmal durchgehen. Der Wortlaut von Artikel 146 des GG ist:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Da man das Wort Grundgesetz also laut Microsoft und auch laut dem Petitionsausschuss durch das Wort Verfassung ersetzen kann, lautet Artikel 146 dann so:

Diese Verfassung, die nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert ihre Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Hm, das bedeutet also, die Verfassung verliert ihre Gültigkeit an dem Tage, an dem sie in Kraft tritt? Ziemlich lustig, unsere Petitionsfuzzies. Ob denen das schon aufgefallen ist?

Lesen Sie sich einmal das gesamte Antwortschreiben des Petitionsausschusses durch. Darin wird auf verschiedene Ziffern des Einigungsvertrages verwiesen. Zum Beispiel in Artikel 1 des Einigungsvertrages steht:

(1) Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemaess Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 werden die Laender Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thueringen Laender der Bundesrepublik Deutschland.

Fuer die Bildung und die Grenzen dieser Laender untereinander sind die Bestimmungen des Verfassungsgesetzes zur Bildung von Laendern in der Deutschen Demokratischen Republik vom 22. Juli 1990 - Laendereinfuehrungsgesetz (GBl. I Nr. 51 S. 955) gemaess Anlage II massgebend.

Schade nur, dass Artikel 23 zu diesem Zeitpunkt im Oktober 1990 schon längst Geschichte war. Ob das den Petitisten auch noch nicht aufgefallen ist?

Interessant ist ebenfalls der letzte Satz im Antwortschreiben:

Der von der Fraktion DIE LINKE gestellte Antrag, die Petition den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, ist mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, der SPD, der FDP und einer Stimme der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und einer Stimme der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt worden.

Gut, dass die etablierten Parteien das abgelehnt haben, denn sonst hätten sie sich ja der eigenen Existenzgrundlage beraubt - wäre doch wirklich sehr schade gewesen.

http://www.wahrheiten.org/blog/2009/02/12/unser-grundgesetz-ist-in-schlechter-verfassung/?emailverteiler

Lotte

Lotte

Beiträge: 314

» 12.02.09 12:55 «              Beitrag melden


Präambel des Grundgesetzes:

Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

Mann, ihr Dösköppe unter der Berliner Käseglocke! Das ist doch Verarsche pur!

ICH war NICHT dabei, als sich "das deutsche Volk" angeblich (noch dazu im Bewusstsein) dieses Grundgesetz gegeben hat, MICH hat nämlich keiner gefragt, ergo auch NIE meine Zustimmung bekommen! Und von "freier Selbstbestimmung" kann auch gar keine Rede sein!

Wir wurden belogen und betrogen, so ist das!

Damit mal Ordnung in diesen gigantischen Betrug am Volke rein kommt, schlage ich einen ganz speziellen Menüpunkt vor, in welchem JEDER BÜRGER bekunden kann, OB ER ZU DEM o.a. angeblichen Grundgesetzt überhaupt befragt wurde!!!

Ich bezeuge hiermit, dass ich im Vollbesitz meines Bewusstseins bezeugen kann, NIE um meine Zustimmung gebeten worden zu sein, und schon gar nicht, diese GEGEBEN zu haben!!!

Ich hoffe, das wird eine lange Liste...

Lotte



Postbote

Beiträge: 16

» 12.02.09 14:09 «              Beitrag melden


Ich schließe mich in adäquat geistigem Zustand an !

Lotte

Beiträge: 314

» 12.02.09 16:00 «              Beitrag melden


1) Anfrage

Vor einiger Zeit hatte ich beim Bundestagspräsidenten angefragt, wann wir denn mit einer Verfassung nach Artikel 146 GG rechnen können. Die Antwort lässt sich kurz zusammenfassen: Gar nicht. Das Dauerprovisorium ist historisch zu einer Verfassung geworden. In der Begründung heißt es: “Auf die Ausarbeitung einer neuen Verfassung wurde (im Zuge der Vereinigung) verzichtet, die notwendigen Veränderungen wurden im Rahmen des Grundgesetzes vorgenommen.
” Bei diesen Änderungen hat man auf jeden Fall vergessen, den Artikel 146 zu streichen, der deshalb nochmals zitiert sei:

“Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.” (Hervorhebung d.V.)

Der Unterschied zwischen einer direkten und einer parlamentarischen Demokratie sollte Politikern bekannt sein. Er wird hier jedoch bewusst völlig ausgeblendet. In einem Antwortschreiben eines anderes Bürgers zu diesem Thema heißt es denn auch: “sprachlich sind die Bezeichnungen Grundgesetz und Verfassung nahezu gleichbedeutend.” Das mag ja sein, nur sachlich eben nicht. Eine Verfassung gibt sich das Volk selbst - in einem Volksentscheid.

Zugleich wird damit ein wesentliches Problem unserer Demokratie deutlich: wir haben eine “führende Rolle der Parteien”, die unseren Staat quasi in Geiselhaft genommen und die Pfründe unter sich aufgeteilt haben. Damit haben sie auch die Gewaltenteilung unterlaufen und sich gegen jede Veränderung (z.B. durch eine Volksabstimmung) immunisiert.
Solange überhaupt ein Bürger noch wählen geht, ist die Macht der Parteien durch das Grundgesetz gedeckt. Oder andersherum: die Nichtwähler interessieren die Parteien nur wenig und Wahlergebnisse werden immer auf die abgegebenen Stimmen gerechnet, nicht auf alle wahlberechtigten Bürger.

Ein anderer Punkt aus dem Antwortschreiben hat mich stutzig gemacht. “Das Grundgesetz wurde von den drei Westmächten genehmigt und von den Landtagen in den westlichen Besatzungszonen ratifiziert.” Ja, das ist Basiswissen für Politikwissenschaftler. Die Genehmigung durch die drei Westmächte nach dem Krieg findet Erwähnung, die nicht stattgefundene Volksabstimmung dagegen nicht. Alles klar. Das nennt man Prioritätensetzung. Oder steckt noch etwas anderes dahinter?

http://horicon.wordpress.com/2009/02/12/grundgesetz-vs-verfassung-gg-art-146/

*****************************************************************************

Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident, ich verwehre mich entschieden dagegen, das gegen den Willen des deutschen Volkes übergestülpte Grundgesetz als Verfassung anzuerkennen!

So weit kommt es noch, dass Sie sich erdreisten, für mich meine Stimme abzugeben, was?

NEIN !!! Denn bei diesem Betrug mache ich nicht mit!

Lotte

Krascher

Beiträge: 1095

maahks
» 13.02.09 00:52 «              Beitrag melden


OLG Hamm wechselt in die Legislative:

LKW - Überholvorgang darf nur 45 Sek. dauern, bei mind. Tempo-Differenz von 10 Km/h. Entgegen iura novit curia, Art. 20 (3) GG und § 1 GVG "entdecken" die Schwarzkittel neue Spielräume.

http://www.jurablogs.com/de/super-fuer-die-praxis-olg-hamm-zu-elefantenrennen

Weitere nützliche Urteile wären:

Dauer von Toilletenbesuchen
Fütterzeit von Babys
Fahrradverbot f. Übergewichtige
Blähverbot auf öffentl. Plätzen
Bei...

Krascher

Beiträge: 1095

maahks
» 13.02.09 00:59 «              Beitrag melden


Grundsätzlich finde ich es äußerst interessant, wenn:

Dritte aus den 37 Punkten & Forum abschreiben, Teile veröffentlichen, Foristen das hier entdecken und dorthin verlinken. Was durchaus begrüßenswert sein mag.

Läuft aber schlecht unter "Neuigkeiten".

Fazit: aber alles, was der Umsetzung von Art. 146 GG hilf, ist gut.


Zuletzt bearbeitet: 13.02.09 01:05 von Krascher
Lotte

Beiträge: 314

» 13.02.09 14:22 «              Beitrag melden


Hans Meiser und die Staatsgeheimnisse – Warum der bekannte Fernsehmoderator Insolvenz anmelden musste

Udo Ulfkotte
Hans Meiser ist einer der bekanntesten deutschsprachigen Fernsehmoderatoren. Auf RTL moderierte er die Sendung »Notruf«, produzierte »Der heiße Stuhl«, die Talkshows »Bärbel Schäfer« sowie »Hans Meiser« und war auch als Quizmaster tätig. Der Mann ist ein lebendes Erfolgsrezept. Irgendwann hatte Hans Meiser die Nase voll von seichten Sendungen. Er wollte den Deutschen in einem Nachrichtenmagazin Dinge präsentieren, die sie noch nie gehört hatten: Deutsche Minister im Bordell, Bundestagsabgeordnete als Kinderschänder und viele andere wahre Begebenheiten. Doch das waren Staatsgeheimnisse. Und Hans Meiser traf auf eine Mauer des Schweigens. Seine Fernseh-Produktionsfirma hat nun Insolvenz angemeldet. Das freut die Hüter der Staatsgeheimnisse.

http://info.kopp-verlag.de/news/hans-meiser-und-die-staatsgeheimnisse-warum-der-bekannte-fernsehmoerator-insolvenz-anmelden-musste.html

Dieses Pack muss ja ganz schön Bammel vor der Wahrheit haben! Höchste Zeit, dass ein KOMPLETTER WECHSEL stattfindet!!!

Lotte

truly

Beiträge: 88

liss7777
» 13.02.09 21:04 «              Beitrag melden


@ lotte!

tja, nur wer möchte dieses verkommene erbe noch antreten?

eine ratlose
TRULY

Frischling

Beiträge: 198

» 15.02.09 09:08 «              Beitrag melden


Warum wurde und wird dem Deutschen Volk die Umsetzung des Artikel 146 GG verweigert !?

Wer hat ein Interesse daran, dass Artikel 146 GG nicht umgesetzt wird !?

Wer sind die Nutznießer der Verweigerung !?

DzD 879-886
Nr. 196
Aufzeichnung des Bundesministeriums des Innern 27. Februar 1990
BK, 422 - 35400 Ve 2 Bd. 1.


Folgen

Neustrukturierung der staatlichen Organisation Deutschlands und einer gesamtdeutschen Verfassung.

Ablösung der Bundesrepublik und ihres Grundgesetzes als bloß vorläufige Ordnungen.


Die verfassungsrechtlichen und verfassungspolitischen Grundentscheidungen der Bundesrepublik stehen zur Disposition eines gesamtdeutschen Souveräns.

Hinsichtlich der völkerrechtlichen Verpflichtungen beider bisheriger Teilstaaten sind Konfliktlagen (bei divergierenden Bindungen) zu lösen (vgl. gesonderte Aufzeichnung).

Art. 146 GG

Für den Weg nach Art. 146 GG könnte sprechen:


- die Ermöglichung einer Abstimmung der Gesamtbevölkerung über die Verfassung (Akzeptanzerhöhung);
- die Einbringung eines in demokratischer Legitimation bestätigten freiheitlichen Ideenguts der friedlichen DDR-Revolution in einen neuen Verfassungstext.

Gegen den Weg nach Art. 146 GG müssen angeführt werden.

- fehlende inhaltliche Vorabfestlegungen für künftigen Verfassungsinhalt, damit (zumindest für Übergangszeit) Verunsicherung bei Bevölkerung beider Teile und bei Partnern/Nachbarn;
- vermutlich lange Wartezeit bis zur Verabschiedung einer Verfassung als Fundament für einheitliche Strukturierung des wiedervereinigten Deutschlands und als verläßliche Basis für den wirtschaftlichen Aufbau;
- Herstellung des Verfassungstextes (Konstituante) und endgültige Verabschiedung (Volksabstimmung) mit nur einfacher Mehrheit (die auf Kompromißbereitschaft, breiten Konsens, Schutz der Minderheiten und Bewahrung des Bewährten angelegten Quoten für GG-Änderungen gelten nicht); Infragestellung bisheriger Grundentscheidungen durch Zufallsmehrheiten; keine Detailkorrektur in Volksabstimmung (bloße Ja/Nein-Entscheidung);
- möglicherweise Verzögerung der Verhandlungen mit Alliierten angesichts der Unkalkulierbarkeit der Grundentscheidungen eines wiedervereinigten Deutschlands;
- wesentlich längerer Zeitraum bis zum Abschluß des Wiedervereinigungsprozesses, dabei Gefahr des Verlusts der für den Einigungsprozeß günstigen Eigendynamik und der Verstärkung der retardierenden Momente.


QUELLE. KLICK ---> 2plus4-Verhandlungen


Die Antworten auf die oben gestellten Fragen könnt ihr Euch selbst geben, wenn Ihr den Text lest.!

Nur die Masse macht es !!!

Gruß Frischling





Wende

Beiträge: 39

» 15.02.09 12:54 «              Beitrag melden


Ich meine, dass dem Deutschen Volk die Umsetzung des Artikel 146 GG verweigert wird, weil die Obrigkeit Angst hat, dass sie ihre Vorteile (Macht und Geld) einbüßen könnte.

Frischling

Beiträge: 198

» 15.02.09 13:37 «              Beitrag melden


Wende
» 15.02.09 12:54 «

Ich meine, dass dem Deutschen Volk die Umsetzung des Artikel 146 GG verweigert wird, weil die Obrigkeit Angst hat, dass sie ihre Vorteile (Macht und Geld) einbüßen könnte.


Hallo Wende,
das ist zwangsläufig so, da die BRD auf dem Grundgesetz FÜR die BRD basiert.!

Folgerichtig sind das GG und die BRD (...und ALLES was darauf beruht !!! ) mit einen Schlag weg, wenn an dem Tag X die Umsetzung des Artikel 146 GG erfolgt !!!

Gruß Frischling



vonRoit

Beiträge: 2405

» 15.02.09 19:25 «              Beitrag melden


Und die Herren und Damen die hinter und mit dem Gesocks das Volk verarscht haben, fürchten natürlich die Konsequenzen ihres Hochverrates gegen den Souverän!

Wolkenschieber

Beiträge: 593

» 16.02.09 11:28 «              Beitrag melden


TERROR IN MECKENHEIM

Im rheinländischen Meckenheim terrorisieren ausländische Jugendbanden die
verbliebene einheimische Restbevölkerung. Drohend ist an Hauswände geschmiert:
"Kein Durchgang für Deutsche!" Dazu zerschlagene Fensterscheiben, brennende
Mülltonnen, zerkratzte Autos. Busse werden mit Kiloschweren Betonsteinen beworfen.
Unlängst steckten "Intensivtäter" die örtliche Schulsporthalle in Brand.
150 Feuerwehrleute verhinderten eine Katastrophe. Der Haftrichter setzte die beiden
Tatverdächtigen sofort wieder auf freien Fuß. Begründung: keine Wiederholugsgefahr,
da die Halle bereits in Schut und Asche liegt. Im Internet heißt es über Meckenheim:
"mecktown is eine der härtesten städte mit frankfurt und berlin! die ganzen kurden und
türken hier sind kickboxer oder junkies mit richtigen waffen". In der Ortspresse beklagen
sich Polizisten (vorsichtshalber anonym), daß Politik und Justiz vor den Migrationsproblemen
kapituliert hätten. Und der "General-Anzeiger" teilt seinen Lesern mit, er nenne weder die
Namen noch die Nationalität der Täter, weil sonst deren Resozialisierung gefährdet sei...

Quelle: NATION & EUROPA 1/2009 S. 48

Hatten wir nicht schon mal ähnliche Verhältnisse zu einer
früheren Zeit z. B. auch in Danzig?

DEUTSCHLAND ERWACHE - JETZT!



:-)

Zuletzt bearbeitet: 16.02.09 15:15 von Wolkenschieber
Wolkenschieber

Beiträge: 593

» 16.02.09 11:33 «              Beitrag melden


DRESDEN 2009!

Ca. 12 000 Bürger des Deutschen Reiches und Kameraden aus dem Ausland
haben sich zum gemeinsamen Trauermarsch durch Dresden am Sonnabend
dem 14.02.2009 zusammengefunden um den Opfern des Bomben-Terrors der
Alliierten in friedlicher Weise zu gedenken.

OMF-BRdvD Politiker und auch Gewerkschaften haben diese Trauerfeier
( auch schon im Vorfeld durch Hetze in der Mitgliederzeitung (siehe IGM 2/2009))
bewußt und mit Vorsatz gestört und somit das Andenken der Ermordeten
beschmutzt. Damit ist auch der Tatbestand der Volksverhetzung, Beleidigung
und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener erfüllt
.

ICH SCHÄME MICH SO SEHR...



:-)
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Die Straftäter Datenbank ist im Prozess und wird täglich erweitert.