zur IPD Homepage!


Forum:   Mitglieder online: 6 ·  Suchen
Views (Heute): 1237506 (498)
Beiträge heute: 11

Seiten: Anfang ... 32 33 34 35 36 ... Ende Zurück zur Übersicht
Thema abonnieren · Thema bewerten
Autor
Thema: Zu viele wissen nichts....
Bewertung:
Krascher

Beiträge: 1095

maahks
» 14.01.09 15:50 «              Beitrag melden


Verschoben. Eine Bitte von Kampfgeist
Krascher als MOD


Kampfgeist
» 14.01.09 14:49 «
@ all

obwohl ich in einem Strang schon einmal darauf hingewiesen habe hier noch einmal eine Bitte - sicherlich auch im Sinne aller User:

Links auf Websites, etc. können im Erfassungsfeld der Beiträge direkt aktiviert werden:

Link einfügen > mit der rechten Maustaste markieren > [URL]-Button über dem Editierfeld anklicken > ... und schon kann der Link direkt beim Lesen aktiviert und aufgerufen werden!

Ansonsten muss der geneigte User den Link erst einmal in ein neues Browserfenster kopieren.

D A N K E !!!


Kampfgeist

Beiträge: 146

» 14.01.09 16:32 «              Beitrag melden


Super, Krascher!

"Danke" fürs Verschieben! So kriegt es nur wieder ein Teil der User mit ... Habe bewusst ein neues Thema aufgemacht, weil ein Strang über die technischen Möglichkeiten dieses Forums scheinbar hilfreich, sinnvoll und somit überfällig ist.

In anderen Foren gibt es Bereiche, wo Mods solche Infos in seraraten Bereichen als Info-Strang ohne Beantwortungsmöglichkeiten aber mit dem Hinweis "Wichtig! Lesen!" plazieren!

Jetzt geht diese Info, dieser Hinweis, diese Bedienungsanleitung, diese Hilfe wieder in einem vollkommen themenfremden Strang unter ...

Zu viel Ordnung eine Variante des Chaos!


Respectfully
Kampfgeist
tobjai

Beiträge: 49


» 14.01.09 16:54 «              Beitrag melden


Denn nur weil ich mich aus Gewohnheitsgründen des sprachlichen Alltagsgebrauchs fälschlicherweise als eine "Person" betrachte, heisst das noch lange nicht, dass ich im juristischen Sinne ebenfalls eine bin.


Doch. Und zwar eine natürliche.


Da hatte ich mich wohl falsch ausgedrückt, Krascher. Viel eher hätte dieser Satz so lauten sollen:
Nur weil ich es vorziehe im normalen leben das Wort "Person" in Bezug auf mich selbst zu benutzen, heißt dass nicht, dass ich auch gegenüber dem Staat als "Person" in dessen Definition stehen muss.

Der Mensch ist ein Lebewesen. Das Wort Person (lat. persona: Gesicht, Maske) bedeutet nichts anderes als Bilder von Rollen für Rituale. Des Menschen Person ist also eine Ansammlung von Rollenbildern und die "Rituale" (man könnte sie auch Gesetze nennen) werden von all den Menschen mitgetragen, die sich freiwillig der Person's Sklave machen. Darum bleibe ich dabei: Der Mensch HAT (nicht "ist"!) eine Person.

Ich finde es schon äußerst merkwürdig, wie knausrig man in den Gesetzestexten mit Definitionen bezüglich einer "natürlichen Person" ist.
Zum Beispiel findet man die Definitionen für "Verbraucher" oder "Unternehmer" (ebenfalls selbsterklärende Wörter) in den Paragraphen 13 u. 14 BGB. Die sind dort klar und eindeutig festgelegt!
Eine Person" im BGB klar zu definieren traute man sich aber offensichtlich nicht! Warum?
Außerdem würde ich gerne mal wissen, wo folgender Satz (den viele Seiten im Internet immer wieder zitieren) seinen Ursprung findet?...

"Eine natürliche Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt."

Bei diesem Gedankenspiel muss man sehr darauf achten, nicht die genaue Bedeutung eines jeden Wortes aus dem Auge zu lassen. Dabei spielt es eben überhaupt keine Rolle, welche bedeutung das Wort für einen selber hat.

R I C H T I G !


Was, wenn man diesen Satz so interpretiert?... "Dem Menschen wird eine nicht-zwingenden Rolle gegeben. Will er diese Rolle nicht weiter spielen, so legt er den Zuschreibungsbegriff "Person" einfach ab."

Ein weiterer populärer Satz mit mysteriösem Ursprung ist dieser: "Personenrecht befasst sich mit verschiedenen juristischen Aspekten der Person."

Alleine das Wort "Personenrecht" wirft schon Verdacht auf! Gibt es denn wirklich ein Personenrecht? Es gibt (bzw. gab) ein Strafrecht - dafür hat(te) man ein Strafgesetzbuch. Es gibt (gab) ein Ordnungsrecht - dafür das OWiG. Ich habe aber noch nie von einem Personengesetzbuch gehört! Des weiteren wird auch hier ausdrücklich nur auf die Aspekte der Person, nicht des Menschen verwiesen!

Wie gesagt, der Wortlaut ist das A und O!

Grundsätzlich verstehe ich das Problem nach wie vor nicht.

OK...

Das ganze Fundament dieser These ist, dass ein Staat nur auf ein Regelwerk zurückgreifen kann, dem zuvor in gegenseitigem Einvernehmen von allen Menschen zugestimmt wurde. D.h. es bedarf der Zustimmung eines jeden Einzelnen!

Dagegen argumentierte jemand in einem anderen Forum mit folgendem Satz: "Falsch! Wir haben eine Diktatur der Mehrheit unter Beachtung der Rechte der Minderheiten"
Dem setze ich dem allerdings entgegen, dass das alles Teil der Einvernehmung ist. Das also auch die Regeln einer "Demokratie" der ursprünglichen Zustimmung eines jeden einzelnen Menschen bedarf.

"Aber wie kann das sein? Mich hat nie einer gefragt!", werdet Ihr euch fragen.

Nun, nicht nur Deutschland, sondern die aller meisten Staaten sind Kapitalgesellschaften, die Ihre Angelegenheiten ausschließlich Vertraglich regeln können und dürfen. Darum muss dieses Einvernehmen zwischen Mensch und "Staat" auf vertraglicher Basis beruhen! Aus dieser Situation leitete sich schon vor langer Zeit folgende Frage ab:
"Wie bekommen wir einen freien Menschen nun dazu, sich freiwillig Vertraglich dem Regelwerk unserer Elite zu fügen (sich also praktisch zu versklaven), ohne dass er es weiß?"

Die Antwort fand man darin, dass man die "Rechtsgültige Registration" einer Geburt erfand, worin sich der so wichtige Vertrag spiegelte. Vertreten von seinen Eltern soll der Mensch mit Anerkennung der Geburtsurkunde bzw. Registrierung der Geburt (dem Vertrag) auf Lebenszeit die rechtlich belangbare "Person" mit sich rumtragen. Vom mündigen Mensch wird dieser Vertrag mit dem Antrag (der Bitte) auf eine Sozialversicherungsnummer noch einmal konfirmiert (so zumindest in Kanada). So wird der freie Mensch mehr oder weniger freiwillig unfrei.

Bei diesem Trugspiel mit der Menschheit spielt wie schon erwähnt die Sprache eine ganz ganz große Rolle. Dinge werden absichtlich immer so dargelegt, dass ein freier Mensch meint, er müsste sich der Sache fügen, obwohl das nicht so ist. Und um die ganze Sache noch ein bisschen mehr zu verschleiern, werden vom Staat Grund- und Menschenrechte gegeben, die der Freie (unwissende) Mensch ohnehin schon immer hatte. Außerdem zähmt man die Massen mit Zahlung irgendwelcher Leistungen, die nicht mal ein Bruchteil der eingetriebenen Steuern entsprechen.

Es ist mir klar, dass diese These sehr unkonventionell ist! Sie erfordert dass man zuerst einmal von allem bisher (vermeintlich) Gewusstem los lässt. Aber wäre ich nicht im Glauben, dass diese "Rechtsauffassung" beweisbar ist, und somit das Potential hat der Obrigkeit (egal welcher Natur) in den Arsch zu treten (und um somit womöglich eine echte Deutschland-Verfassung zu erreichen), so hätte ich mir diese Mühe hier nicht gemacht.

Das diese "Theorie" der Wahrheit entspricht, wurde schon in vielen Ländern der Welt Bewiesen. Von den Englischsprachigen, kann ich es selber bezeugen. Wie genau, und ob das in Deutschland funktioniert, bedarf noch einiges an Rechtsrecherche.

Dazu gehört:
- Ein eindringliches Studieren des einzigen wirklich verbindliche Regelwerk für freie Menschen, dem MRK(selbst die, die's kennen lesen mit diesem Hintergrundwissen Sätze mal ganz anders!)
- Es muss geklärt werden ob eine Geburtenregistrierung bzw. Geburtsurkunde in Deutschland umgangen werden kann. Im angelsächsischen hat man diesbezüglich rausgefunden, dass obwohl es heißt "Jeder muss sich registrieren", es nicht so ist. Denn dort wird "muss" rechtlich mit "kann" definiert. Wie ist das in Deutschland? Hat schon mal jemand nach Rechtsdefinitionen für "muss" gesucht?
- ODER ob es möglich sein könnte, dass wenn nicht die Geburtenregistrierung, es eine andere Art Vertrag verbindlich für die Menschen in Deutschland geben könnte.

OK... vorerst lass ich mal gut sein

schlesier

Beiträge: 133

» 14.01.09 18:08 «              Beitrag melden


@tobjai
Vielleicht kannst Du Deine Ergüsse mal ins verständlich eines Normalverbrauchers bringen.
Leider scheinst Du dich vom Philosophenforum hierher verlaufen zu haben.
Ob Person oder Mensch unser Ziel ist der Artikel 146 GG und das ist Klartext.
Vielleicht steige ich noch dahinter,was Du willst.


gruß schlesier
Lotte

Beiträge: 314

» 14.01.09 20:06 «              Beitrag melden


(Sachkundige) Bürger sind ausdrücklich eingeladen...

Wäre zur Aufklärung der ahnungslosen vielleicht gar nicht so schlecht.

http://www.ka-news.de/nachrichten/karlsruhe/Karlsruhe-EU-Refom-Vertrag-von-Lissabonn;art86,132129

Lotte

Lotte

Beiträge: 314

» 15.01.09 00:20 «              Beitrag melden


[19:30] Unglaublich - Polizei schreckt vor islamistischem Mob zurück:

Spiegel: Erster Polizist wagt öffentliche Kritik

Auftragseinbruch im Maschinenbau, rückläufige Exportquote, verlängerte Werksferien: Der Abschwung im zweiten Halbjahr 2008 hat selbst Pessimisten überrascht. Entsprechend gering sind die Erwartungen von Experten für das laufende Jahr - allein die Bürger glauben an eine schnelle Erholung.

Wendt sprach von einer wachsenden Gewaltbereitschaft junger Männer mit Migrationshintergrund, von Attacken auf Polizisten und einem "gezielten Kräftemessen mit dem Staat", das sich die Täter leisteten, und "in dem sich die Verachtung für unsere Gesellschaft" ausdrücke. Der einzelne Streifenbeamte sei dagegen weitestgehend machtlos. Doch nun, und das ist ebenso neu wie erschreckend, knickte auch die Duisburger Polizeiführung vor dem aggressiven Mob ein.

So weit ist es also gekommen: der Staat weicht vor diesem Mob zurück.

Verachtung für den Staat und unsere Gesellschaft: da helfen nur grossflächige Abschiebungen dieses Mobs - heim ins islamische Paradies.

http://hartgeld.com/infos-DE.htm

So richtig lustig wirds dann, wenn die von der sogenannten BundesreGIERung eingeladenen Afros nach Deutschland kommen...

Lotte

Lotte

Beiträge: 314

» 15.01.09 09:21 «              Beitrag melden


13.01.2009
Steuerskandal Zumwinkel muss nicht ins Gefängnis
von Jan Keuchel
Der wegen Steuerbetrugs angeklagte Ex-Post-Chef Klaus Zumwinkel muss nicht hinter Gitter. Wie das Handelsblatt aus Justizkreisen erfuhr, haben Verteidigung und Staatsanwaltschaft einen Deal ausgehandelt. Entscheidend: Zumwinkel muss aussagen.

DÜSSELDORF. Der Handel steht: Nach Informationen des Handelsblatts haben sich Verteidigung und Staatsanwaltschaft darauf verständigt, dass die Ankläger im Prozess maximal zwei Jahre Haft auf Bewährung fordern werden. Im Gegenzug soll Zumwinkel ein Geständnis ablegen. Die Staatsanwaltschaft äußerte sich nicht. Ein Sprecher des Landgerichts Bochum, wo der Prozess am 22. Januar startet, sagte, man wisse nichts von einer Absprache, müsse darüber aber auch nicht informiert werden. Allerdings sei es nicht üblich, dass ein Gericht über den Antrag der Anklage hinausgehe.

Diese wird von zwei Staatsanwälten vorgetragen, deren Gesichter bislang nur Insidern bekannt sein dürften. Daniela Who? Gerrit Wer? Spätestens ab dem 22. Januar aber wird ihr Konterfei nahezu alle Zeitungen in Deutschland zieren, und auch auf dem ein- oder anderen Fernsehsender werden sie zu sehen sein. Am 22. Januar startet in Bochum der Prozess gegen Deutschlands berühmtesten Steuerflüchtling Klaus Zumwinkel (65). Daniela Wolters und Gerrit Gabriel werden ihn anklagen.

Die 34-jährige Wolters und der 39-jährige Gabriel übernehmen diese Aufgabe von Oberstaatsanwältin Margrit Lichtinghagen, die im Dezember letzten Jahres nach Querelen in der Bochumer Behörde und unter lautem Getöse ans Amtsgericht Essen wechselte, Beobachter sagen, zwangsversetzt wurde. Die öffentliche Schlammschlacht wurde zum Mediengau für die Bochumer Ermittler, nicht zuletzt, weil Lichtinghagen zuweilen auch die eigene Pressestelle ignorierte. Vielleicht ist Gabriel auch deshalb zusätzlich zum stellvertretender Pressesprecher der Behörde avanciert.

Für die Zumwinkel-Anwälte sind beide Ankläger allerdings keine unbeschriebenen Blätter. Beide sind mit dem Liechtenstein-Komplex bestens vertraut, beide haben hinter den Kulissen daran mitgearbeitet. Deshalb wird es auch mit auf ihr Konto gehen, dass der in der Liechtenstein-Affäre angeklagte Ex-Postchef nicht ins Gefängnis muss. Wie das Handelsblatt aus Justizkreisen erfuhr, haben Verteidiger und Staatsanwaltschaft sich bereits vor Prozessbeginn darauf geeinigt, dass die Ankläger eine maximale Höchststrafe von zwei Jahre Haft auf Bewährung und eine Geldbuße beantragen. Zumwinkel wird im Gegenzug ein Geständnis ablegen. Bereits am 26. Januar, dem bisher einzigen weiteren Verhandlungstag, wird das Urteil erwartet. Zumwinkel muss sich dafür verantworten, zwischen 2002 und 2006 rund 970 000 Euro vor dem deutschen Fiskus in einer Lichtensteinischen Stiftung mit dem Namen „Family Foundation“ versteckt zu haben. In Justizkreisen wird damit gerechnet, dass er sogar mit einer Haftstrafe von knapp unter zwei Jahren rechnen kann.

Derartige Prozessabsprachen sind rechtlich umstritten. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries arbeitet an einem Gesetz, das Absprachen über die Straffolgen zulässt. Kritiker wie Generalbundesanwältin Monika Harms monieren, dass solche Verständigungen zu einer Hinterzimmer-Justiz führen. Bisher sind Deals vor allem in großen Wirtschaftsstrafverfahren zum Einsatz gekommen.
So kam etwa der damalige VW-Personalvorstand Peter Hartz im Strafprozess um Prostiuiertenbesuche auf Firmenkosten mit einer Bewährungsstrafe davon. Zuvor hatte er ein Geständnis abgelegt. Auch im ersten Prozess gegen einen Liechtenstein-Sünder wurde „gedealt“. Der geständige Täter, ein Immobilienhändler, kam trotz der hohen Hinterziehungssumme von 7,5 Mio. Euro mit zwei Jahren Haft auf Bewährung davon.

http://www.handelsblatt.com/unternehmen/koepfe/zumwinkel-muss-nicht-ins-gefaengnis;2124987

Fazit: Die Ware "Recht" wird NUR in den elitären Kreisen gehandelt werden können, denn wer kein Geld in Deutschland hat, der bekommt auch kein Recht!

Lotte



Krascher

Beiträge: 1095

maahks
» 15.01.09 11:13 «              Beitrag melden


Verschoben. "Neuer" Strang von Frischling
Krascher als MOD


Frischling
» 15.01.09 07:57 «


Wahlen ohne Staatsvolk !!!

Einen solchen Skandal hat es bisher weder in der Geschichte der Demokratien noch in der Geschichte diplomatischer Beziehungen zwischen den Staaten gegeben:

Seit 1998, als Rot-Grün die Herrschaft über die Bundesrepublik Deutschland (BRD) gewann, hat die Einbürgerung türkischer Staatsbürger in der BRD stark zugenommen. Durch eine Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes hat Rot-Grün außerdem vorgeschrieben, daß in der BRD geborene Kinder ausländischer Eltern automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, wenn ein Elternteil seit acht Jahren hier rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und eine Aufenthaltsberechtigung oder seit drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt. Sie werden dadurch in der Regel zunächst Doppelstaatler.

Durch die Einführung dieses sonst meist nur für Einwanderungsländer geltenden ius soli (Bodenrecht) wird solchen Kindern die deutsche Staatsbürgerschaft sogar dann aufgezwungen, wenn ihre Eltern das gar nicht wollen.

Solche ,Zwangsdeutsche" sind aber nach Erreichen der Volljährigkeit verpflichtet, gegenüber der zuständigen Behörde eine Erklärung darüber abzugeben, ob sie die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit behalten wollen. Entscheiden sie sich für die ausländische Staatsangehörigkeit, so geht die deutsche Staatsangehörigkeit verloren:

Doppelte Staatsbürgerschaft ist generell immer noch (wie auch sonst international) unerwünscht.

Die eingebürgerten früheren türkischen Staatsangehörigen haben alle Rechte eines Deutschen, sie besitzen einen deutschen Paß, sind aktiv und passiv wahlberechtigt. Allein in Nordrhein-Westfalen sind bis Ende 2004 rund 300.000 Türken auf diese Weise Deutsche geworden, bundesweit sollen es mindestens 600.000 sein, weitere werden folgen.

Inzwischen ist auch der Öffentlichkeit (der Bundesregierung schon lange) bekanntgeworden, daß viele Türken, die zur Erlangung oder zur Fortsetzung der deutschen Staatsbürgerschaft nach den genannten Vorschriften auf die türkische Staatsbürgerschaft verzichtet hatten, sich ohne Wissen der deutschen Behörden heimlich die türkische Staatsbürgerschaft (wieder) beschafft haben.

Da die deutschen Behörden an diesen Vorgängen nicht beteiligt sind, erfahren sie davon im Einzelfall nichts.

Diese Unkenntnis ist deshalb von Bedeutung, weil solche Personen in dem Moment, in welchem sie auf ihren Antrag die türkische Staatsbürgerschaft zurückerwerben, nach Paragraph 25 des Staatsangehörigkeitsgesetzes die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch wieder verlieren.

Die Folge davon ist, daß in der BRD Zehntausende von Türken leben, die in den Wählerlisten für Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen eingetragen sind, obwohl sie die deutsche Staatsbürgerschaft nicht mehr besitzen, also auch nicht mehr wahlberechtigt sind.

50.000 solcher Fälle hat die türkische Regierung bereits zugegeben, es können auch sehr viel mehr sein.

Wenn solche ,scheindeutschen" Türken an Wahlen teilnehmen, machen sie sich nach Paragraph 107 a StGB strafbar:
Ihnen droht Gefängnis bis zu fünf Jahren.

Das gleiche gilt unter Umständen auch für Wahlleiter, die im Bewußtsein generell fehlerhafter Wählerlisten das Ergebnis einer Wahl zwangsläufig unrichtig verkünden.

Diese Strafvorschriften sind für den Bestand der Demokratie in der BRD von existentieller Bedeutung, die hohe Strafdrohung hat hier ihren Grund.

Es liegt nahe anzunehmen, daß an allen Wahlen der letzten Jahre, vor allem der Bundestagswahl von 2002, aber auch etwa der Landtagswahl in Schleswig-Holstein vor einigen Wochen, solche Scheindeutschen mitgewählt und das rot-grüne Wahlergebnis rechtswidrig ,positiv" beeinflußt haben.

Bei der Europawahl etwa stimmten laut Focus vom 21. März 2005 67 Prozent der eingebürgerten Türken für die SPD, 17 Prozent für Grün/Alternativ und nur 18 Prozent für CDU/CSU.

Da bei der Bundestagswahl 2002 die SPD nur 6.000 Stimmen mehr als die Unionsparteien erhalten hat, ist die Wahrscheinlichkeit groß, daß die Bundestagswahl von nicht wahlberechtigten Türken zugunsten von Rot-Grün entschieden wurde:

Die Bundesregierung wäre dann objektiv illegal im Amt.

Warum Bundestagspräsident Wolfgang Thierse entgegen Paragraph 2 des Wahlprüfungsgesetzes hier nichts unternimmt, mag er erklären.

An der Aufklärung der Sache haben ,politisch" allerdings weder Rot-Grün als Nutznießer noch gar die Türkei ein Interesse.

Letztere war daran interessiert, Rot-Grün in der BRD an die Macht zu bringen, und ist daran interessiert, Rot-Grün an der Macht zu halten:

In der Türkei ist sehr gut bekannt, daß die gegenwärtige Regierungskoalition türkischen Interessen in vieler Hinsicht vor den Interessen des eigenen Staatsvolkes ,weltoffen" den Vorrang einräumt.

Das Eintreten der Bundesregierung für den EU-Beitritt der Türkei sagt genug, ebenso die von ihr praktizierte erleichterte Einbürgerung und fast unbegrenzte Nachzugsregelung für Familienangehörige.

Dieses illoyale Verhalten von ,Neubürgern" beweist zunächst, daß diese sich entgegen ihrer eigenen Bekundung keineswegs mit der BRD identifizieren, sondern die deutsche Staatsbürgerschaft nur zum Zweck des Erwerbes äußerer Vorteile und politischer Einflußnahme erworben haben.

Wer nach der Einbürgerung heimlich die türkische Staatsangehörigkeit wieder erwirbt, demonstriert, welchem Staat er sich innerlich zugehörig fühlt.

Völkerrechtlich skandalös ist das Verhalten des türkischen Staates:

Er arbeitet seit Jahren mit eingebürgerten früheren türkischen Staatsangehörigen zusammen, um die deutschen Rechtsvorschriften zu unterlaufen und über das Wahlrecht im türkischen Interesse Einfluß auf die politischen Verhältnisse in der BRD zu nehmen.

Dadurch wird der deutsche demokratische Staat in noch nie dagewesener Weise unterminiert.

Wenn die Türkei solchen Türken, die zum Zwecke des Erwerbs der deutschen Staatsbürgerschaft ihr gegenüber soeben auf die türkische Staatsbürgerschaft verzichtet haben, einige Zeit später als ,Deutschen" die türkische Staatsbürgerschaft auf Antrag wiedergewährt, so weiß sie genau, was hier abläuft.

Sie handelt vorsätzlich.

Im Hinblick darauf, daß die BRD und die Türkei ,freundschaftliche" diplomatische Beziehungen unterhalten, müßte selbstverständlich der türkische Staat die deutschen Behörden über solche Rückbürgerungen sofort und lückenlos unterrichten, die Bundesregierung müßte ein entsprechendes Verfahren sicherstellen.

... FORTSETZUNG ...


Zuletzt bearbeitet: 15.01.09 11:15 von Krascher
Krascher

Beiträge: 1095

maahks
» 15.01.09 11:14 «              Beitrag melden


... FORTSETZUNG ...

Wahlen ohne Staatsvolk !!!

Durch diese der BRD gegenüber geradezu feindselige türkische Konspiration wird unsere gesamte demokratische Grundordnung in Frage gestellt:

Alle Wählerlisten in Bund, Ländern und Gemeinden, in welchen solche ,deutschen Neubürger" enthalten sind, sind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit falsch.

Diesen Verdacht kann die Masse der Wahlberechtigten durch Einspruch gegen das Wählerverzeichnis kaum beseitigen, da sie nur sehr selten über konkrete Informationen verfügt:

Kaum ein Deutscher hat Einblick, was unter den Türken wirklich abläuft.

Auch die Behörden einschließlich des bei Bundestagswahlen zur Wahlprüfung berufenen Bundestages sind wegen des Zusammenspiels zwischen den eingebürgerten früheren Türken und ihrem Heimatstaat gegenwärtig nicht mehr in der Lage, das jeweils ,wahlberechtigte deutsche Staatsvolk", also den Souverän dieses Landes, zu definieren.

Wenn aber eine Demokratie die Wahlberechtigten nicht bezeichnen kann, ist sie am Ende:

Gültige demokratische Wahlen sind nicht mehr möglich, der demokratische Rechtsstaat ist auf dem Weg in eine Form der Anarchie, wird zum Spott für seine Bürger und die Welt.

Es ist zwar bekannt, daß zwischen der Bundesregierung und der Türkei über diesen Punkt Verhandlungen geführt werden.

Innenminister Otto Schily hat von der Türkei auch eine Liste der Rückeingebürgerten verlangt. Eine solche ist aber bisher nicht geliefert worden, dies wird auch kaum geschehen:

Die Türkei müßte ja dann offen ihre illoyale und allen Grundsätzen fairer Diplomatie zwischen Staaten widersprechende Handlungsweise einräumen und ihre ,Rückbürger" gewissermaßen in der BRD denunzieren, als Betrüger entlarven und, sofern sie bereits unberechtigt an einer Wahl teilgenommen haben, der Staatsanwaltschaft ausliefern.

Es wäre deshalb längst fällig gewesen, daß die BRD gegenüber der Türkei diplomatische Schritte einleitet.

Rot-Grün hat sich aber aus naheliegenden Gründen hier sehr zurückgehalten, obwohl der Bundesregierung das Problem schon lange bekannt ist.

Mancher zieht es eben vor, ein Fußballspiel mit fouls zu gewinnen, statt sportlich anständig zu verlieren.

In Nordrhein-Westfalen kommt man im Hinblick auf die am 22. Mai anstehende Landtagswahl allerdings nicht umhin, sich mit dem Problem zu beschäftigen:

Nachdem peinlicherweise das auch den dortigen Landesbehörden schon lange bekannte Problem in die Öffentlichkeit getragen worden ist, verschicken die Wahlämter Tausende von Briefen an eingebürgerte Türken und fordern diese auf, doch freundlicherweise mitzuteilen, ob sie inzwischen wieder ,Türken" geworden sind, ohne zuvor eine Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten zu haben.

Auch auf strafrechtliche Konsequenzen wird hingewiesen.

In Köln etwa werden diese Briefe, obwohl an eingebürgerte Deutsche gerichtet, von denen man erwarten muß, daß sie die deutsche Sprache beherrschen, auch noch zusätzlich in türkischer Sprache formuliert:

ein Entgegenkommen, das entschieden zu weit geht.

Nach bisherigen Erfahrungen lehnen es diese ,Deutsch-Türken" überwiegend ab, solche Briefe überhaupt zu beantworten.

Das hat sogar seine Logik, denn sie müßten sich dann, falls sie schon einmal unberechtigt gewählt haben, einer strafbaren Handlung bezichtigen.

Selbst wenn sie die Briefe beantworten, kann niemand nachprüfen, ob die Antworten zutreffend sind.

Es sollen sich nur wenige eingebürgerte Türken gemeldet haben, ihre deutschen Pässe wurden eingezogen.

Innenminister Fritz Behrens (SP) ist dazu nichts Besseres eingefallen, als an die Ausländerbehörden zu appellieren, Wiedereinbürgerungsanträge dieser Personen ,wohlwollend" zu prüfen, obwohl diese Türken sich soeben gegenüber der BRD extrem illoyal erwiesen haben:

Sie hätten ihre deutschen Pässe, die sie zu ihrem Vorteil gegebenenfalls auch betrügerisch überall einsetzen können, längst zurückgeben müssen.

Das ohnehin viel zu lange hinausgeschobene Bemühen der nordrhein- westfälischen Behörden, kurz vor der Landtagswahl dieses Problem zu lösen, wirkt hilflos und ist nicht geeignet, die zur Durchführung einer Landtagswahl erforderliche Gewähr für zutreffende Wählerlisten zu bieten.

Die Situation ist in der Geschichte demokratischer Wahlen einzigartig:

Die für eine Wahl verantwortlichen Behörden, Wahlämter und Wahlleiter wissen, daß die Wählerlisten in Zehntausenden von Fällen falsch sind, ohne diese Fälle aber aus eigener Kraft aufklären zu können.

Fest steht aber, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts durch die Teilnahme von Ausländern an einer Wahl grundsätzlich ,demokratische Legitimation nicht vermittelt" werden kann.

Eine Lösung des Problems und damit die Wiederherstellung der bereits verlorenen Grundlage eines demokratischen Staates in der BRD (ohne eindeutige Definition des Staatsvolkes ist Demokratie nicht möglich) kann nur durch sehr konsequente und harte Maßnahmen in verschiedener Richtung gelingen.

Es bleibt nichts anderes übrig, als durch Bundesgesetz schnellstens allen eingebürgerten Türken im Hinblick auf den von dieser Volksgruppe mit Unterstützung ihres Heimatstaates getriebenen massenhaften Mißbrauch jedenfalls das Wahlrecht zu entziehen und sie aus den Wählerlisten zu streichen.

Die Streichung wäre rückgängig zu machen, wenn die Betroffenen durch eine von einem deutschen Konsulat überbeglaubigte Erklärung des türkischen Staates nachweisen, daß sie nicht türkische Staatsbürger sind (Negativ-Atteste).

Daß von dieser Maßnahme auch diejenigen eingebürgerten Türken betroffen werden, die sich gesetzeskonform verhalten haben, muß nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hingenommen werden:

Der deutsche ,ordre public" und damit die Aufrechterhaltung eines demokratischen Staates haben absoluten Vorrang.

Wenn die Zeit - wie abzusehen - bis zum Erlaß eines entsprechenden Bundesgesetzes nicht reicht, muß die NRW-Wahl verschoben werden:

Es geht nicht an, daß ein Staat eine Wahl ansetzt, von der von vornherein feststeht, daß sie wegen der Beteiligung von zahlreichen Nichtwahlberechtigten anfechtbar sein wird.

Darüber hinaus müßten harte diplomatische Schritte gegenüber der Türkei ergriffen werden, um deren allen völkerrechtlichen Regeln widersprechendes Verhalten gegenüber der BRD abzustellen.

... FORTSETZUNG ...

Krascher

Beiträge: 1095

maahks
» 15.01.09 11:14 «              Beitrag melden



... FORTSETZUNG ...

Wahlen ohne Staatsvolk !!!

Soll es bald so sein, daß jeder in der BRD wahlberechtigt ist, der sich zufällig am Wahltag in der BRD aufhält?

Dadurch ist eine verfassungsfeindliche Aktivität entfaltet worden, die alles übertrifft, was jemals diesen Staat durch Aktivitäten von Links- und Rechtsextremisten bedroht haben mag.

Auszuschließen ist die Annahme, die Behörden seien durch das Verhalten der Türken und des türkischen Staates überrascht worden.

In Wirklichkeit war das Verhalten der eingebürgerten Türken voraussehbar, in vielen Einzelfällen auch im Volk bekannt.

Der Staat hätte mit der Türkei deshalb von vornherein klare Vorkehrungen treffen müssen, damit ein solcher Mißbrauch unterbunden wird.

Was hier vorliegt, ist ein von der Bundesregierung und ihrer Mehrheit mit zu verantwortender ,Größter Anzunehmender Unfall" (GAU) des demokratischen Rechtsstaates.

Ein solcher Staat droht als ,Bananenrepublik" auch international allgemeiner Lächerlichkeit anheimzufallen:

ein sehr bemerkenswertes Ergebnis der von der gegenwärtig herrschenden Koalition entfalteten ,Regierungskunst".

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Philipp

.
.
.
.
.

In Ergänzung zu den o.g. Ausführungen, ist unbedingt zu berücksichtigen, daß die BRD nach Aussage des ehemaligen Herrn Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Hans Hugo Klein, über kein eigenes Staatsvolk verfügt, da die deutsche Staatsangehörigkeit das rechtliche Band ist, das alle Deutschen mit dem nicht untergegangenen und als Rechtssubjekt fortbestehenden Staat Deutsches Reich verbindet.

Die Bundesregierung ist daher objektiv überprüfbar illegal im Amt!

Damit sind alle Wahlen, alle Gesetze, alle Pensionsansprüche, alle Diäten, alle Gesundheitsreformen, Hartz IV, ... ungültig und nichtig!

Der Dank für diese Aufklärungsarbeit geht an Herrn Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Dr. Hans Hugo Klein und an Herrn Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Philipp.

Nun muß das deutsche Volk nur noch aufwachen und handeln!

Gruß Frischling

tobjai

Beiträge: 49


» 15.01.09 11:29 «              Beitrag melden


@ schlesier,

dein Kommentar brachte mich zum Schmunzeln. Habe ich mich denn wirklich sooo umständlich ausgedrückt? Rechtinterpretationen und Philosophie haben natürlich schon viel gemeinsam. Aber im Grunde ist die Idee des "Mensch-Sein frei von Staats-Behelligung" recht simpel:

- Nicht der Mensch, sondern ausschließlich die Person ist rechtlich Belangbar.
- Der Mensch ist nicht die Person, sondern er besitzt sie (obwohl viele sich mit Ihr identifizieren).
- Die "Person" ist nichts als eine ablegbare Maske (siehe lat. Ursprung).
- Der Mensch verpflichtet sich dazu, sich nicht als Mensch, sondern Person auszuweisen und als solche Behandelt zu werden. (wie genau diese Verpflichtung in Deutschland unbemerkt "verbindlich" gemacht wird, bleibt noch zu klären - möglicherweise Vertraglich)
- Es könnte sein, dass nur eine fiktive Verpflichtung in diesem Sinne besteht.
- Rechtsunabhängige Menschen haben mehr Macht. Denn ihnen stehen die "Gesetze" einer Gesellschaft nicht im Wege, was ihnen gegenüber eines Staats mehr Verhandlungsfreiraum einräumt.

All diese Punkte seien mal als "Behauptung" dahingestellt. Es würde mich freuen, wenn wer versuchen würde sie zu widerlegen. Beispielsweise konnte mir nach wie vor niemand sagen, wo rechtlich verbindlich die Definition einer "natürlichen Person" festgeschrieben ist. § 1 BGB bietet dafür jedenfalls keinen Beweis.
Und der Satz (wo immer er auch geschrieben steht) "Eine natürliche Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt" bestätigt eigentlich bloß, dass der Mensch eine Rolle spielen kann, in der er "natürliche Person" ist.

Also, helft mal bitte mitzudenken u. zu suchen (siehe die Punkte meines Letzten Kommentars)... ist da was dran an meiner "Storry"?

Adlerin

Beiträge: 102

» 15.01.09 14:12 «              Beitrag melden


ROLF HOCHHUTH in http://fr-online.de/top_news/?em_cnt=1652458&em_cnt_page=1
Vorletzter Absatz:

Zitat:"Als ich unseren Außenminister fragte, ob denn er oder die Frau Bundeskanzlerin endlich mit einem klaren Nein die Zumutung der Nato abschmettern könnten, sogar Deutsche sollten den Russen antun, Ukrainer und Georgier in das Bündnis gegen Moskau einzubinden -, konnte Herr Steinmeier nur seine mindestens momentane Hilflosigkeit andeuten. Deutsche sind eben nicht souverän... leben aber, als sei das so."

Adlerin


Krascher

Beiträge: 1095

maahks
» 15.01.09 15:39 «              Beitrag melden


Bestätigt vom AM der OMF-brdvD:

"Deutsche sind eben nicht souverän, leben aber, als sei das so."

Was braucht es mehr ?

truly

Beiträge: 88

liss7777
» 15.01.09 16:21 «              Beitrag melden


@ schlesier & tobjai!

schlesier, ich muss dir recht geben. das liest doch kein mensch mehr. "ergüsse" ist das richtige wort... lasst uns weiter unser ziel verfolgen (art. 146 GG), und damit sind viele schon maßlos überfordert. wenn wir jetzt noch klären wollen, wer wann was genau gemeint haben könnte, können wir hier zumachen. also, ich für meinen teil muss, was diese ergüsse angeht, dankend ablehnen. ich lese so etwas gar nicht mehr. die zeit habe ich nicht...

auch habe ich noch nicht genau raus, was dein ziel ist, tobjai...

viele grüße an euch alle,
eine gelangweilte truly


Zuletzt bearbeitet: 15.01.09 16:31 von truly
Swawa

Beiträge: 231

» 15.01.09 20:23 «              Beitrag melden


hallo tobjai,

ich behaupte schlicht u. einfach das was du geschrieben hast und versuchst uns zu erklären was person und mensch ist zu beantworten, und warum die zusammenhänge nicht zueinander passen.
aber vorher möchte ich von dir eine antwort, ohne viel kommentar: wieviel leiber hat der mensch? gruß swawa

Thema abonnieren · Thema bewerten
Seiten: Anfang ... 32 33 34 35 36 ... Ende Zurück zur Übersicht


Die Straftäter Datenbank ist im Prozess und wird täglich erweitert.