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Thema: Zu viele wissen nichts....
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tobjai
Beiträge: 49
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» 14.01.09 16:54 « |
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Denn
nur weil ich mich aus Gewohnheitsgründen des sprachlichen
Alltagsgebrauchs fälschlicherweise als eine "Person" betrachte, heisst
das noch lange nicht, dass ich im juristischen Sinne ebenfalls eine bin.
Doch. Und zwar eine natürliche.
Da hatte ich mich wohl falsch ausgedrückt, Krascher. Viel eher hätte
dieser Satz so lauten sollen:
Nur weil ich es vorziehe im normalen leben das Wort "Person" in Bezug
auf mich selbst zu benutzen, heißt dass nicht, dass ich auch gegenüber
dem Staat als "Person" in dessen Definition stehen muss.
Der Mensch ist ein Lebewesen. Das Wort Person (lat. persona: Gesicht,
Maske) bedeutet nichts anderes als Bilder von Rollen für Rituale. Des
Menschen Person ist also eine Ansammlung von Rollenbildern und die
"Rituale" (man könnte sie auch Gesetze nennen) werden von all den
Menschen mitgetragen, die sich freiwillig der Person's Sklave machen.
Darum bleibe ich dabei: Der Mensch HAT (nicht "ist"!) eine Person.
Ich finde es schon äußerst merkwürdig, wie knausrig man in den
Gesetzestexten mit Definitionen bezüglich einer "natürlichen Person"
ist.
Zum Beispiel findet man die Definitionen für "Verbraucher" oder
"Unternehmer" (ebenfalls selbsterklärende Wörter) in den Paragraphen 13
u. 14 BGB. Die sind dort klar und eindeutig festgelegt!
Eine Person" im BGB klar zu definieren traute man sich aber
offensichtlich nicht! Warum?
Außerdem würde ich gerne mal wissen, wo folgender Satz (den viele
Seiten im Internet immer wieder zitieren) seinen Ursprung findet?...
"Eine natürliche Person ist der Mensch in seiner Rolle als
Rechtssubjekt."
Bei diesem Gedankenspiel
muss
man sehr darauf achten, nicht die genaue Bedeutung eines jeden Wortes
aus dem Auge zu lassen. Dabei spielt es eben überhaupt keine Rolle,
welche bedeutung das Wort für einen selber hat.
R I C H T I G !
Was, wenn man diesen Satz so interpretiert?... "Dem Menschen wird eine
nicht-zwingenden Rolle gegeben. Will er diese Rolle nicht weiter
spielen, so legt er den Zuschreibungsbegriff "Person" einfach ab."
Ein weiterer populärer Satz mit mysteriösem Ursprung ist dieser:
"Personenrecht befasst sich mit verschiedenen juristischen Aspekten der
Person."
Alleine das Wort "Personenrecht" wirft schon Verdacht auf! Gibt es denn
wirklich ein Personenrecht? Es gibt (bzw. gab) ein Strafrecht - dafür
hat(te) man ein Strafgesetzbuch. Es gibt (gab) ein Ordnungsrecht -
dafür das OWiG. Ich habe aber noch nie von einem Personengesetzbuch
gehört! Des weiteren wird auch hier ausdrücklich nur auf die Aspekte
der Person, nicht des Menschen verwiesen!
Wie gesagt, der Wortlaut ist das A und O!
Grundsätzlich verstehe ich
das Problem nach wie vor nicht.
OK...
Das ganze Fundament dieser These ist, dass ein Staat nur auf ein
Regelwerk zurückgreifen kann, dem zuvor in gegenseitigem Einvernehmen
von allen Menschen zugestimmt wurde. D.h. es bedarf der Zustimmung
eines jeden Einzelnen!
Dagegen argumentierte jemand in einem anderen Forum mit folgendem Satz:
"Falsch! Wir haben eine Diktatur der Mehrheit unter Beachtung der
Rechte der Minderheiten"
Dem setze ich dem allerdings entgegen, dass das alles Teil der
Einvernehmung ist. Das also auch die Regeln einer "Demokratie" der
ursprünglichen Zustimmung eines jeden einzelnen Menschen bedarf.
"Aber wie kann das sein? Mich hat nie einer gefragt!", werdet Ihr euch
fragen.
Nun, nicht nur Deutschland, sondern die aller meisten Staaten sind
Kapitalgesellschaften, die Ihre Angelegenheiten ausschließlich
Vertraglich regeln können und dürfen. Darum muss dieses Einvernehmen
zwischen Mensch und "Staat" auf vertraglicher Basis beruhen! Aus dieser
Situation leitete sich schon vor langer Zeit folgende Frage ab:
"Wie bekommen wir einen freien Menschen nun dazu, sich freiwillig
Vertraglich dem Regelwerk unserer Elite zu fügen (sich also praktisch
zu versklaven), ohne dass er es weiß?"
Die Antwort fand man darin, dass man die "Rechtsgültige Registration"
einer Geburt erfand, worin sich der so wichtige Vertrag spiegelte.
Vertreten von seinen Eltern soll der Mensch mit Anerkennung der
Geburtsurkunde bzw. Registrierung der Geburt (dem Vertrag) auf
Lebenszeit die rechtlich belangbare "Person" mit sich rumtragen. Vom
mündigen Mensch wird dieser Vertrag mit dem Antrag (der Bitte) auf eine
Sozialversicherungsnummer noch einmal konfirmiert (so zumindest in
Kanada). So wird der freie Mensch mehr oder weniger freiwillig unfrei.
Bei diesem Trugspiel mit der Menschheit spielt wie schon erwähnt die
Sprache eine ganz ganz große Rolle. Dinge werden absichtlich immer so
dargelegt, dass ein freier Mensch meint, er müsste sich der Sache
fügen, obwohl das nicht so ist. Und um die ganze Sache noch ein
bisschen mehr zu verschleiern, werden vom Staat Grund- und
Menschenrechte gegeben, die der Freie (unwissende) Mensch ohnehin schon
immer hatte. Außerdem zähmt man die Massen mit Zahlung irgendwelcher
Leistungen, die nicht mal ein Bruchteil der eingetriebenen Steuern
entsprechen.
Es ist mir klar, dass diese These sehr unkonventionell ist! Sie
erfordert dass man zuerst einmal von allem bisher (vermeintlich)
Gewusstem los lässt. Aber wäre ich nicht im Glauben, dass diese
"Rechtsauffassung" beweisbar ist, und somit das Potential hat der
Obrigkeit (egal welcher Natur) in den Arsch zu treten (und um somit
womöglich eine echte Deutschland-Verfassung zu erreichen), so hätte ich
mir diese Mühe hier nicht gemacht.
Das diese "Theorie" der Wahrheit entspricht, wurde schon in vielen
Ländern der Welt Bewiesen. Von den Englischsprachigen, kann ich es
selber bezeugen. Wie genau, und ob das in Deutschland funktioniert,
bedarf noch einiges an Rechtsrecherche.
Dazu gehört:
- Ein eindringliches Studieren des einzigen wirklich verbindliche
Regelwerk für freie Menschen, dem MRK(selbst die, die's kennen lesen
mit diesem Hintergrundwissen Sätze mal ganz anders!)
- Es muss geklärt werden ob eine Geburtenregistrierung bzw.
Geburtsurkunde in Deutschland umgangen werden kann. Im angelsächsischen
hat man diesbezüglich rausgefunden, dass obwohl es heißt "Jeder muss
sich registrieren", es nicht so ist. Denn dort wird "muss" rechtlich
mit "kann" definiert. Wie ist das in Deutschland? Hat schon mal jemand
nach Rechtsdefinitionen für "muss" gesucht?
- ODER ob es möglich sein könnte, dass wenn nicht die
Geburtenregistrierung, es eine andere Art Vertrag verbindlich für die
Menschen in Deutschland geben könnte.
OK... vorerst lass ich mal gut sein
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Lotte
Beiträge: 314
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» 15.01.09 09:21
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13.01.2009
Steuerskandal Zumwinkel muss nicht ins
Gefängnis
von Jan Keuchel
Der wegen Steuerbetrugs angeklagte Ex-Post-Chef Klaus Zumwinkel muss
nicht hinter Gitter. Wie das Handelsblatt aus Justizkreisen erfuhr,
haben Verteidigung und Staatsanwaltschaft einen Deal ausgehandelt.
Entscheidend: Zumwinkel muss aussagen.
DÜSSELDORF. Der Handel steht: Nach Informationen des Handelsblatts
haben sich Verteidigung und Staatsanwaltschaft darauf verständigt, dass
die Ankläger im Prozess maximal zwei Jahre Haft auf Bewährung fordern
werden. Im Gegenzug soll Zumwinkel ein Geständnis ablegen. Die
Staatsanwaltschaft äußerte sich nicht. Ein Sprecher des Landgerichts
Bochum, wo der Prozess am 22. Januar startet, sagte, man wisse nichts
von einer Absprache, müsse darüber aber auch nicht informiert werden.
Allerdings sei es nicht üblich, dass ein Gericht über den Antrag der
Anklage hinausgehe.
Diese wird von zwei Staatsanwälten vorgetragen, deren Gesichter bislang
nur Insidern bekannt sein dürften. Daniela Who? Gerrit Wer? Spätestens
ab dem 22. Januar aber wird ihr Konterfei nahezu alle Zeitungen in
Deutschland zieren, und auch auf dem ein- oder anderen Fernsehsender
werden sie zu sehen sein. Am 22. Januar startet in Bochum der Prozess
gegen Deutschlands berühmtesten Steuerflüchtling Klaus Zumwinkel (65).
Daniela Wolters und Gerrit Gabriel werden ihn anklagen.
Die 34-jährige Wolters und der 39-jährige Gabriel übernehmen diese
Aufgabe von Oberstaatsanwältin Margrit Lichtinghagen, die im Dezember
letzten Jahres nach Querelen in der Bochumer Behörde und unter lautem
Getöse ans Amtsgericht Essen wechselte, Beobachter sagen,
zwangsversetzt wurde. Die öffentliche Schlammschlacht wurde zum
Mediengau für die Bochumer Ermittler, nicht zuletzt, weil Lichtinghagen
zuweilen auch die eigene Pressestelle ignorierte. Vielleicht ist
Gabriel auch deshalb zusätzlich zum stellvertretender Pressesprecher
der Behörde avanciert.
Für die Zumwinkel-Anwälte sind beide Ankläger allerdings keine
unbeschriebenen Blätter. Beide sind mit dem Liechtenstein-Komplex
bestens vertraut, beide haben hinter den Kulissen daran mitgearbeitet.
Deshalb wird es auch mit auf ihr Konto gehen, dass der in der
Liechtenstein-Affäre angeklagte Ex-Postchef nicht ins Gefängnis muss. Wie
das Handelsblatt aus Justizkreisen erfuhr, haben Verteidiger und
Staatsanwaltschaft sich bereits vor Prozessbeginn darauf geeinigt, dass
die Ankläger eine maximale Höchststrafe von zwei Jahre Haft auf
Bewährung und eine Geldbuße beantragen. Zumwinkel wird im Gegenzug
ein Geständnis ablegen. Bereits am 26. Januar, dem bisher einzigen
weiteren Verhandlungstag, wird das Urteil erwartet. Zumwinkel muss sich
dafür verantworten, zwischen 2002 und 2006 rund 970 000 Euro vor dem
deutschen Fiskus in einer Lichtensteinischen Stiftung mit dem Namen
„Family Foundation“ versteckt zu haben. In Justizkreisen wird damit
gerechnet, dass er sogar mit einer Haftstrafe von knapp unter zwei
Jahren rechnen kann.
Derartige Prozessabsprachen sind rechtlich umstritten.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries arbeitet an einem Gesetz, das
Absprachen über die Straffolgen zulässt. Kritiker wie
Generalbundesanwältin Monika Harms monieren, dass solche
Verständigungen zu einer Hinterzimmer-Justiz führen. Bisher sind Deals
vor allem in großen Wirtschaftsstrafverfahren zum Einsatz gekommen.
So kam etwa der damalige VW-Personalvorstand Peter Hartz im
Strafprozess um Prostiuiertenbesuche auf Firmenkosten mit einer
Bewährungsstrafe davon. Zuvor hatte er ein Geständnis abgelegt. Auch im
ersten Prozess gegen einen Liechtenstein-Sünder wurde „gedealt“. Der
geständige Täter, ein Immobilienhändler, kam trotz der hohen
Hinterziehungssumme von 7,5 Mio. Euro mit zwei Jahren Haft auf
Bewährung davon.
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/koepfe/zumwinkel-muss-nicht-ins-gefaengnis;2124987
Fazit: Die Ware "Recht" wird NUR in den elitären Kreisen gehandelt
werden können, denn wer kein Geld in Deutschland hat, der bekommt auch
kein Recht!
Lotte
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Krascher
Beiträge: 1095
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» 15.01.09 11:13 « |
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Verschoben. "Neuer" Strang von Frischling
Krascher als MOD
Frischling
» 15.01.09 07:57 «
Wahlen ohne Staatsvolk !!!
Einen solchen Skandal hat es bisher weder in der Geschichte der
Demokratien noch in der Geschichte diplomatischer Beziehungen zwischen
den Staaten gegeben:
Seit 1998, als Rot-Grün die Herrschaft über die Bundesrepublik
Deutschland (BRD) gewann, hat die Einbürgerung türkischer Staatsbürger
in der BRD stark zugenommen. Durch eine Änderung des
Staatsangehörigkeitsgesetzes hat Rot-Grün außerdem vorgeschrieben, daß
in der BRD geborene Kinder ausländischer Eltern automatisch die
deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, wenn ein Elternteil seit acht
Jahren hier rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und eine
Aufenthaltsberechtigung oder seit drei Jahren eine unbefristete
Aufenthaltserlaubnis besitzt. Sie werden dadurch in der Regel zunächst
Doppelstaatler.
Durch die Einführung dieses sonst meist nur für Einwanderungsländer
geltenden ius soli (Bodenrecht) wird solchen Kindern die deutsche
Staatsbürgerschaft sogar dann aufgezwungen, wenn ihre Eltern das gar
nicht wollen.
Solche ,Zwangsdeutsche" sind aber nach Erreichen der Volljährigkeit
verpflichtet, gegenüber der zuständigen Behörde eine Erklärung darüber
abzugeben, ob sie die deutsche oder die ausländische
Staatsangehörigkeit behalten wollen. Entscheiden sie sich für die
ausländische Staatsangehörigkeit, so geht die deutsche
Staatsangehörigkeit verloren:
Doppelte Staatsbürgerschaft ist generell immer noch (wie auch sonst
international) unerwünscht.
Die eingebürgerten früheren türkischen Staatsangehörigen haben alle
Rechte eines Deutschen, sie besitzen einen deutschen Paß, sind aktiv
und passiv wahlberechtigt. Allein in Nordrhein-Westfalen sind bis Ende
2004 rund 300.000 Türken auf diese Weise Deutsche geworden, bundesweit
sollen es mindestens 600.000 sein, weitere werden folgen.
Inzwischen ist auch der Öffentlichkeit (der Bundesregierung schon
lange) bekanntgeworden, daß viele Türken, die zur Erlangung oder zur
Fortsetzung der deutschen Staatsbürgerschaft nach den genannten
Vorschriften auf die türkische Staatsbürgerschaft verzichtet hatten,
sich ohne Wissen der deutschen Behörden heimlich die türkische
Staatsbürgerschaft (wieder) beschafft haben.
Da die deutschen Behörden an diesen Vorgängen nicht beteiligt sind,
erfahren sie davon im Einzelfall nichts.
Diese Unkenntnis ist deshalb von Bedeutung, weil solche Personen in dem
Moment, in welchem sie auf ihren Antrag die türkische
Staatsbürgerschaft zurückerwerben, nach Paragraph 25 des
Staatsangehörigkeitsgesetzes die deutsche Staatsangehörigkeit
automatisch wieder verlieren.
Die Folge davon ist, daß in der BRD Zehntausende von Türken leben, die
in den Wählerlisten für Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen
eingetragen sind, obwohl sie die deutsche Staatsbürgerschaft nicht mehr
besitzen, also auch nicht mehr wahlberechtigt sind.
50.000 solcher Fälle hat die türkische Regierung bereits zugegeben, es
können auch sehr viel mehr sein.
Wenn solche ,scheindeutschen" Türken an Wahlen teilnehmen, machen sie
sich nach Paragraph 107 a StGB strafbar:
Ihnen droht Gefängnis bis zu fünf Jahren.
Das gleiche gilt unter Umständen auch für Wahlleiter, die im Bewußtsein
generell fehlerhafter Wählerlisten das Ergebnis einer Wahl zwangsläufig
unrichtig verkünden.
Diese Strafvorschriften sind für den Bestand der Demokratie in der BRD
von existentieller Bedeutung, die hohe Strafdrohung hat hier ihren
Grund.
Es liegt nahe anzunehmen, daß an allen Wahlen der letzten Jahre, vor
allem der Bundestagswahl von 2002, aber auch etwa der Landtagswahl in
Schleswig-Holstein vor einigen Wochen, solche Scheindeutschen
mitgewählt und das rot-grüne Wahlergebnis rechtswidrig ,positiv"
beeinflußt haben.
Bei der Europawahl etwa stimmten laut Focus vom 21. März 2005 67
Prozent der eingebürgerten Türken für die SPD, 17 Prozent für
Grün/Alternativ und nur 18 Prozent für CDU/CSU.
Da bei der Bundestagswahl 2002 die SPD nur 6.000 Stimmen mehr als die
Unionsparteien erhalten hat, ist die Wahrscheinlichkeit groß, daß die
Bundestagswahl von nicht wahlberechtigten Türken zugunsten von Rot-Grün
entschieden wurde:
Die Bundesregierung wäre dann objektiv illegal im Amt.
Warum Bundestagspräsident Wolfgang Thierse entgegen Paragraph 2 des
Wahlprüfungsgesetzes hier nichts unternimmt, mag er erklären.
An der Aufklärung der Sache haben ,politisch" allerdings weder Rot-Grün
als Nutznießer noch gar die Türkei ein Interesse.
Letztere war daran interessiert, Rot-Grün in der BRD an die Macht zu
bringen, und ist daran interessiert, Rot-Grün an der Macht zu halten:
In der Türkei ist sehr gut bekannt, daß die gegenwärtige
Regierungskoalition türkischen Interessen in vieler Hinsicht vor den
Interessen des eigenen Staatsvolkes ,weltoffen" den Vorrang einräumt.
Das Eintreten der Bundesregierung für den EU-Beitritt der Türkei sagt
genug, ebenso die von ihr praktizierte erleichterte Einbürgerung und
fast unbegrenzte Nachzugsregelung für Familienangehörige.
Dieses illoyale Verhalten von ,Neubürgern" beweist zunächst, daß diese
sich entgegen ihrer eigenen Bekundung keineswegs mit der BRD
identifizieren, sondern die deutsche Staatsbürgerschaft nur zum Zweck
des Erwerbes äußerer Vorteile und politischer Einflußnahme erworben
haben.
Wer nach der Einbürgerung heimlich die türkische Staatsangehörigkeit
wieder erwirbt, demonstriert, welchem Staat er sich innerlich zugehörig
fühlt.
Völkerrechtlich skandalös ist das Verhalten des türkischen Staates:
Er arbeitet seit Jahren mit eingebürgerten früheren türkischen
Staatsangehörigen zusammen, um die deutschen Rechtsvorschriften zu
unterlaufen und über das Wahlrecht im türkischen Interesse Einfluß auf
die politischen Verhältnisse in der BRD zu nehmen.
Dadurch wird der deutsche demokratische Staat in noch nie dagewesener
Weise unterminiert.
Wenn die Türkei solchen Türken, die zum Zwecke des Erwerbs der
deutschen Staatsbürgerschaft ihr gegenüber soeben auf die türkische
Staatsbürgerschaft verzichtet haben, einige Zeit später als ,Deutschen"
die türkische Staatsbürgerschaft auf Antrag wiedergewährt, so weiß sie
genau, was hier abläuft.
Sie handelt vorsätzlich.
Im Hinblick darauf, daß die BRD und die Türkei ,freundschaftliche"
diplomatische Beziehungen unterhalten, müßte selbstverständlich der
türkische Staat die deutschen Behörden über solche Rückbürgerungen
sofort und lückenlos unterrichten, die Bundesregierung müßte ein
entsprechendes Verfahren sicherstellen.
... FORTSETZUNG ...
Zuletzt bearbeitet: 15.01.09 11:15 von Krascher
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Krascher
Beiträge: 1095
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» 15.01.09 11:14 « |
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... FORTSETZUNG ...
Wahlen ohne Staatsvolk !!!
Durch diese der BRD gegenüber geradezu feindselige türkische
Konspiration wird unsere gesamte demokratische Grundordnung in Frage
gestellt:
Alle Wählerlisten in Bund, Ländern und Gemeinden, in welchen solche
,deutschen Neubürger" enthalten sind, sind mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit falsch.
Diesen Verdacht kann die Masse der Wahlberechtigten durch Einspruch
gegen das Wählerverzeichnis kaum beseitigen, da sie nur sehr selten
über konkrete Informationen verfügt:
Kaum ein Deutscher hat Einblick, was unter den Türken wirklich abläuft.
Auch die Behörden einschließlich des bei Bundestagswahlen zur
Wahlprüfung berufenen Bundestages sind wegen des Zusammenspiels
zwischen den eingebürgerten früheren Türken und ihrem Heimatstaat
gegenwärtig nicht mehr in der Lage, das jeweils ,wahlberechtigte
deutsche Staatsvolk", also den Souverän dieses Landes, zu definieren.
Wenn aber eine Demokratie die Wahlberechtigten nicht bezeichnen kann,
ist sie am Ende:
Gültige demokratische Wahlen sind nicht mehr möglich, der demokratische
Rechtsstaat ist auf dem Weg in eine Form der Anarchie, wird zum Spott
für seine Bürger und die Welt.
Es ist zwar bekannt, daß zwischen der Bundesregierung und der Türkei
über diesen Punkt Verhandlungen geführt werden.
Innenminister Otto Schily hat von der Türkei auch eine Liste der
Rückeingebürgerten verlangt. Eine solche ist aber bisher nicht
geliefert worden, dies wird auch kaum geschehen:
Die Türkei müßte ja dann offen ihre illoyale und allen Grundsätzen
fairer Diplomatie zwischen Staaten widersprechende Handlungsweise
einräumen und ihre ,Rückbürger" gewissermaßen in der BRD denunzieren,
als Betrüger entlarven und, sofern sie bereits unberechtigt an einer
Wahl teilgenommen haben, der Staatsanwaltschaft ausliefern.
Es wäre deshalb längst fällig gewesen, daß die BRD gegenüber der Türkei
diplomatische Schritte einleitet.
Rot-Grün hat sich aber aus naheliegenden Gründen hier sehr
zurückgehalten, obwohl der Bundesregierung das Problem schon lange
bekannt ist.
Mancher zieht es eben vor, ein Fußballspiel mit fouls zu gewinnen,
statt sportlich anständig zu verlieren.
In Nordrhein-Westfalen kommt man im Hinblick auf die am 22. Mai
anstehende Landtagswahl allerdings nicht umhin, sich mit dem Problem zu
beschäftigen:
Nachdem peinlicherweise das auch den dortigen Landesbehörden schon
lange bekannte Problem in die Öffentlichkeit getragen worden ist,
verschicken die Wahlämter Tausende von Briefen an eingebürgerte Türken
und fordern diese auf, doch freundlicherweise mitzuteilen, ob sie
inzwischen wieder ,Türken" geworden sind, ohne zuvor eine Genehmigung
zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten zu haben.
Auch auf strafrechtliche Konsequenzen wird hingewiesen.
In Köln etwa werden diese Briefe, obwohl an eingebürgerte Deutsche
gerichtet, von denen man erwarten muß, daß sie die deutsche Sprache
beherrschen, auch noch zusätzlich in türkischer Sprache formuliert:
ein Entgegenkommen, das entschieden zu weit geht.
Nach bisherigen Erfahrungen lehnen es diese ,Deutsch-Türken"
überwiegend ab, solche Briefe überhaupt zu beantworten.
Das hat sogar seine Logik, denn sie müßten sich dann, falls sie schon
einmal unberechtigt gewählt haben, einer strafbaren Handlung
bezichtigen.
Selbst wenn sie die Briefe beantworten, kann niemand nachprüfen, ob die
Antworten zutreffend sind.
Es sollen sich nur wenige eingebürgerte Türken gemeldet haben, ihre
deutschen Pässe wurden eingezogen.
Innenminister Fritz Behrens (SP) ist dazu nichts Besseres eingefallen,
als an die Ausländerbehörden zu appellieren, Wiedereinbürgerungsanträge
dieser Personen ,wohlwollend" zu prüfen, obwohl diese Türken sich
soeben gegenüber der BRD extrem illoyal erwiesen haben:
Sie hätten ihre deutschen Pässe, die sie zu ihrem Vorteil
gegebenenfalls auch betrügerisch überall einsetzen können, längst
zurückgeben müssen.
Das ohnehin viel zu lange hinausgeschobene Bemühen der nordrhein-
westfälischen Behörden, kurz vor der Landtagswahl dieses Problem zu
lösen, wirkt hilflos und ist nicht geeignet, die zur Durchführung einer
Landtagswahl erforderliche Gewähr für zutreffende Wählerlisten zu
bieten.
Die Situation ist in der Geschichte demokratischer Wahlen einzigartig:
Die für eine Wahl verantwortlichen Behörden, Wahlämter und Wahlleiter
wissen, daß die Wählerlisten in Zehntausenden von Fällen falsch sind,
ohne diese Fälle aber aus eigener Kraft aufklären zu können.
Fest steht aber, daß nach der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts durch die Teilnahme von Ausländern an einer
Wahl grundsätzlich ,demokratische Legitimation nicht vermittelt" werden
kann.
Eine Lösung des Problems und damit die Wiederherstellung der bereits
verlorenen Grundlage eines demokratischen Staates in der BRD (ohne
eindeutige Definition des Staatsvolkes ist Demokratie nicht möglich)
kann nur durch sehr konsequente und harte Maßnahmen in verschiedener
Richtung gelingen.
Es bleibt nichts anderes übrig, als durch Bundesgesetz schnellstens
allen eingebürgerten Türken im Hinblick auf den von dieser Volksgruppe
mit Unterstützung ihres Heimatstaates getriebenen massenhaften
Mißbrauch jedenfalls das Wahlrecht zu entziehen und sie aus den
Wählerlisten zu streichen.
Die Streichung wäre rückgängig zu machen, wenn die Betroffenen durch
eine von einem deutschen Konsulat überbeglaubigte Erklärung des
türkischen Staates nachweisen, daß sie nicht türkische Staatsbürger
sind (Negativ-Atteste).
Daß von dieser Maßnahme auch diejenigen eingebürgerten Türken betroffen
werden, die sich gesetzeskonform verhalten haben, muß nach dem
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hingenommen werden:
Der deutsche ,ordre public" und damit die Aufrechterhaltung eines
demokratischen Staates haben absoluten Vorrang.
Wenn die Zeit - wie abzusehen - bis zum Erlaß eines entsprechenden
Bundesgesetzes nicht reicht, muß die NRW-Wahl verschoben werden:
Es geht nicht an, daß ein Staat eine Wahl ansetzt, von der von
vornherein feststeht, daß sie wegen der Beteiligung von zahlreichen
Nichtwahlberechtigten anfechtbar sein wird.
Darüber hinaus müßten harte diplomatische Schritte gegenüber der Türkei
ergriffen werden, um deren allen völkerrechtlichen Regeln
widersprechendes Verhalten gegenüber der BRD abzustellen.
... FORTSETZUNG ...
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Krascher
Beiträge: 1095
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» 15.01.09 11:14 « |
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... FORTSETZUNG ...
Wahlen ohne Staatsvolk !!!
Soll es bald so sein, daß jeder in der BRD wahlberechtigt ist, der sich
zufällig am Wahltag in der BRD aufhält?
Dadurch ist eine verfassungsfeindliche Aktivität entfaltet worden, die
alles übertrifft, was jemals diesen Staat durch Aktivitäten von Links-
und Rechtsextremisten bedroht haben mag.
Auszuschließen ist die Annahme, die Behörden seien durch das Verhalten
der Türken und des türkischen Staates überrascht worden.
In Wirklichkeit war das Verhalten der eingebürgerten Türken
voraussehbar, in vielen Einzelfällen auch im Volk bekannt.
Der Staat hätte mit der Türkei deshalb von vornherein klare
Vorkehrungen treffen müssen, damit ein solcher Mißbrauch unterbunden
wird.
Was hier vorliegt, ist ein von der Bundesregierung und ihrer Mehrheit
mit zu verantwortender ,Größter Anzunehmender Unfall" (GAU) des
demokratischen Rechtsstaates.
Ein solcher Staat droht als ,Bananenrepublik" auch international
allgemeiner Lächerlichkeit anheimzufallen:
ein sehr bemerkenswertes Ergebnis der von der gegenwärtig herrschenden
Koalition entfalteten ,Regierungskunst".
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Philipp
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In Ergänzung zu den o.g. Ausführungen, ist unbedingt zu
berücksichtigen, daß die BRD nach Aussage des ehemaligen Herrn
Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Hans Hugo Klein, über kein eigenes
Staatsvolk verfügt, da die deutsche Staatsangehörigkeit das rechtliche
Band ist, das alle Deutschen mit dem nicht untergegangenen und als
Rechtssubjekt fortbestehenden Staat Deutsches Reich verbindet.
Die Bundesregierung ist daher objektiv überprüfbar illegal im Amt!
Damit sind alle Wahlen, alle Gesetze, alle Pensionsansprüche, alle
Diäten, alle Gesundheitsreformen, Hartz IV, ... ungültig und nichtig!
Der Dank für diese Aufklärungsarbeit geht an Herrn
Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Dr. Hans Hugo Klein und an Herrn
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Philipp.
Nun muß das deutsche Volk nur noch aufwachen und handeln!
Gruß Frischling
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tobjai
Beiträge: 49
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» 15.01.09 11:29 « |
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@ schlesier,
dein Kommentar brachte mich zum Schmunzeln. Habe ich mich denn wirklich
sooo umständlich ausgedrückt? Rechtinterpretationen und Philosophie
haben natürlich schon viel gemeinsam. Aber im Grunde ist die Idee des
"Mensch-Sein frei von Staats-Behelligung" recht simpel:
- Nicht der Mensch, sondern ausschließlich die Person ist rechtlich
Belangbar.
- Der Mensch ist nicht die Person, sondern er besitzt sie (obwohl viele
sich mit Ihr identifizieren).
- Die "Person" ist nichts als eine ablegbare Maske (siehe lat.
Ursprung).
- Der Mensch verpflichtet sich dazu, sich nicht als Mensch, sondern
Person auszuweisen und als solche Behandelt zu werden. (wie genau diese
Verpflichtung in Deutschland unbemerkt "verbindlich" gemacht wird,
bleibt noch zu klären - möglicherweise Vertraglich)
- Es könnte sein, dass nur eine fiktive Verpflichtung in diesem Sinne
besteht.
- Rechtsunabhängige Menschen haben mehr Macht. Denn ihnen stehen die
"Gesetze" einer Gesellschaft nicht im Wege, was ihnen gegenüber eines
Staats mehr Verhandlungsfreiraum einräumt.
All diese Punkte seien mal als "Behauptung" dahingestellt. Es würde
mich freuen, wenn wer versuchen würde sie zu widerlegen. Beispielsweise
konnte mir nach wie vor niemand sagen, wo rechtlich verbindlich die
Definition einer "natürlichen Person" festgeschrieben ist. § 1 BGB
bietet dafür jedenfalls keinen Beweis.
Und der Satz (wo immer er auch geschrieben steht) "Eine natürliche
Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt"
bestätigt eigentlich bloß, dass der Mensch eine Rolle spielen kann, in
der er "natürliche Person" ist.
Also, helft mal bitte mitzudenken u. zu suchen (siehe die Punkte meines
Letzten Kommentars)... ist da was dran an meiner "Storry"?
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truly
Beiträge: 88
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» 15.01.09 16:21 « |
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@ schlesier & tobjai!
schlesier, ich muss dir recht geben. das liest doch kein mensch mehr.
"ergüsse" ist das richtige wort... lasst uns weiter unser ziel
verfolgen (art. 146 GG), und damit sind viele schon maßlos überfordert.
wenn wir jetzt noch klären wollen, wer wann was genau gemeint haben
könnte, können wir hier zumachen. also, ich für meinen teil muss, was
diese ergüsse angeht, dankend ablehnen. ich lese so etwas gar nicht
mehr. die zeit habe ich nicht...
auch habe ich noch nicht genau raus, was dein ziel ist, tobjai...
viele grüße an euch alle,
eine gelangweilte truly
Zuletzt bearbeitet: 15.01.09 16:31 von truly
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