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Autor
Thema: Zu viele wissen nichts....
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Adlerin

Beiträge: 102

» 30.11.08 18:59 «              Beitrag melden


Aus dem deutschen Strafgesetzbuch: § 129 Bildung krimineller Vereinigungen

(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
1.wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat

Man beachte Absatz 2 Nr.1 !!! DIE DEMOKRATEN HABEN SICH GLEICH SELBST STRAFFREI GESTELLT, WEIL SIE ES FÜR SELBSTVERSTÄNDLICH VORAUSSETZEN, DASS IHRE PARTEIEN DARAUF GERICHTET SIND STRAFTATEN ZU BEGEHEN......


Krascher

Beiträge: 1095

maahks
» 01.12.08 00:10 «              Beitrag melden



Man kann einen vermeintlichen Nachteil auch immer zu einem Vorteil "umdrehen".

Krascher

Beiträge: 1095

maahks
» 01.12.08 17:04 «              Beitrag melden


Verschoben aus "Erlebnisse" im Gerichtssaal
Krascher als MOD


ull
» 28.11.08 19:07 «

@ robinood
sehr gut, gefällt mir.
doch jetz mal eine frage dazu - auch im allgemeinen:

hast du ( oder andere betroffene ) schon mal strafanzeige und strafantrag gemacht gg die betreffende personen also - z.b. angestellter richter der brd-gmbh und gg die brd-gmbh geschäftsführer ( derer 2 abkassierer ) gemacht ?
wäre doch nur logisch, ( die brd is ja nur das verwaltungsorgan eines besetzten gebietes ? )oder ? wäre auch eine weitere richtung der bekämpfung des brdvd-sumpfes.

Robinhood
» 29.11.08 11:49 «

Hallo Ull,

Strafanträge sind gegen diverse BRD-Richter", BRD-GV, Brd-Rechtsanwälte, BRD- Justizangestellte in Arbeit. Das Maß aller guten Dinge ist jetzt voll. Strafanträge auch gegen Regierungspräsidenten, Landräte, Polizeipräsidenten etc.pp. Musterschreiben wird hier veröffentlich.
Meldung zur Registrierung von Regierungskriminalität an die Aufnahmestellen in CH,D. Strafanträge gleich an die General Staatsanwaltschaft schicken, oder gleich an die Bundesstaatsanwaltschaft, spart Porto und Zeit.

Veranlaßt eine Rechnungsstellung an das Finanzamt unter Fristsetzung 21 Tage, die im Auftrage der Finanzagentur Frankfurt GmbH/M. illegal die Plünderung am Deutschen Volk, gnadenlos durchzieht.

bis bald

RobinHood


Lotte
» 01.12.08 12:56 «


Hi Robinhood,

schicks lieber gleich nach Den Haag...

Wenn ich mir Das hier so durchlese:

http://volkszustandsbericht.wordpress.com/2008/08/05/die-abhaengigkeit-unserer-justiz/

Lotte



Zuletzt bearbeitet: 01.12.08 17:06 von Krascher
ToLe

Beiträge: 88

» 01.12.08 19:12 «              Beitrag melden


Hallöchen,
habe ein Schreiben von einem Oberamtsanwalt (StA Essen) bekommen, die frage bezieht sich darauf seit wann es Oberamtsanwälte gibt, hatte soetwas noch nie gehört.

Gruß ToLe

Krascher

Beiträge: 1095

maahks
» 02.12.08 00:11 «              Beitrag melden


Staatsanwalt = Amtsanwalt
Oberstaatsanwalt = Oberamtsanwalt

ToLe

Beiträge: 88

» 02.12.08 09:12 «              Beitrag melden


Was hat denn das für ein Sinn??

Wurde er zum Amt gewählt (vom Volk) oder ist er auch gesetzlicher Anwalt?

Sehr gut ! In einer Demokratie müßte dieser Jurist auch gewählt werden - Gewaltenteilung !
Krascher



Zuletzt bearbeitet: 02.12.08 10:30 von Krascher
Kampfgeist

Beiträge: 146

» 02.12.08 09:28 «              Beitrag melden


@ Krascher + @all

Ich hatte in Hamburg auch schon mit einem Amtsanwalt zu tun. auf meine Nachfrage, was ein Amtsanwalt ist erhielt ich folgende Antwort:

"Ein Amtsanwalt ist ein Jurist, der aufgrund seiner Ausbildung die "Qualifikation" und Voraussetzungen für den Posten eines Staatsanwalts nicht erfüllt und somit nur Amtsanwalt ist."

Eine bessere Erklärung liefert wikipedia:

http://de.wikipedia.org/wiki/Amtsanwalt



Respectfully
Kampfgeist
Reisgericht

Beiträge: 14

» 02.12.08 11:52 «              Beitrag melden


krascher
Staatsanwalt = Amtsanwalt
Oberstaatsanwalt = Oberamtsanwalt


Hallo,

das ist so nicht ganz richtig!

Ein Amtsanwalt ist kein Volljurist, sondern ein Rechtspfleger mit Zusatzausbildung.
Auch ein Oberamtsanwalt ist dabei noch einem "normalen" Staatsanwalt nachgeordnet.
§§ dazu: §142 GVG

mit RECHT freundlichen Grüssen!

Krascher

Beiträge: 1095

maahks
» 02.12.08 12:12 «              Beitrag melden


Danke f.d. Hinweis. In manchen Gebieten, so auch in Norddtl. wird zw. diesen Bezeichnungen nicht unterschieden.

§ 142 GVG


(1) Das Amt der Staatsanwaltschaft wird ausgeübt:
1. bei dem Bundesgerichtshof durch einen Generalbundesanwalt und durch einen oder mehrere Bundesanwälte;
2. bei den Oberlandesgerichten und den Landgerichten durch einen oder mehrere Staatsanwälte;
3. bei den Amtsgerichten durch einen oder mehrere Staatsanwälte oder Amtsanwälte.

(2) Die Zuständigkeit der Amtsanwälte erstreckt sich nicht auf das amtsrichterliche Verfahren zur Vorbereitung der öffentlichen Klage in den Strafsachen, die zur Zuständigkeit anderer Gerichte als der Amtsgerichte gehören.

(3) Referendaren kann die Wahrnehmung der Aufgaben eines Amtsanwalts und im Einzelfall die Wahrnehmung der Aufgaben eines Staatsanwalts unter dessen Aufsicht übertragen werden.

Reisgericht

Beiträge: 14

» 02.12.08 13:57 «              Beitrag melden


krascher
Danke f.d. Hinweis. In manchen Gebieten, so auch in Norddtl. wird zw. diesen Bezeichnungen nicht unterschieden.


Die Unterschiede sind aber da!
Z.B. darf ein Amtsanwalt keine Strafsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende im Ermittlungsverfahren zu bearbeiten. Das darf nur ein Staatsanwalt. Auch in Norddeutschland ist das so.

ein weiterer Unterschied, der vor allem den Betroffenen sehr wichtig sein dürfte:

Amtsanwalt = A12
Staatsanwalt = R1

D.h.: Ein Staatsanwalt bekommt im Schnitt um die 1000€ monatlich mehr auf die Kralle.
http://www.schure.de/2044106/besoldungstabelle.pdf

Mit RECHT freundlichen Grüssen!


Lotte

Beiträge: 314

» 03.12.08 20:39 «              Beitrag melden


Sehr, sehr sehenswert bis zum Schluß:

http://www.nuoviso.de/filmeDetail_scholz.htm

Unbedingt sichern!

Lotte

Lotte

Beiträge: 314

» 03.12.08 21:23 «              Beitrag melden


Der sogenannte "Kampf gegen den Terror" wurde durch das "Attentat auf das WTC ausgelöst...

OB, und WAS wirklich daran ist, analysiert hier Andreas Hauß hervorragend:

http://www.nuoviso.de/filmeDetail_hauss.htm

Abgesehen von dem ebenso hervorragenden Video wie das zuvor eingestellte (das auch unbedingt zum Beweis gesichert werden sollte) - finde ich es äußerst bedenklich, dass unsere sogenannte "ReGIERung" die Schwerstverbrecher als "Freunde" tituliert, die ein derart falsches Spiel spielen...
Huch - löst sich jetzt etwa Schräubles Fundament für den "Kampf gegen den Terror" in Rauch auf...?

Lotte

Wolkenschieber

Beiträge: 593

» 04.12.08 21:09 «              Beitrag melden


Herr Dr. Schäuble ist Innenminister der Bundesrepublik Deutschland. Ihm obliegt die Aufgabe, das Grundgesetz zu schützen und Sorge zu tragen, dass den Bürgern die darin definierten Freiheitsrechte auch in der Zukunft garantiert werden können.

Quelle:
******
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:-)
Wolkenschieber

Beiträge: 593

» 05.12.08 10:27 «              Beitrag melden


Gegen das Vergessen!

Ist, wer Richter oder Staatsanwälte kriminell schimpft, selbst ein Krimineller - oder eher ein Spinner? Kann sein, muss aber nicht sein.
Versteckt in einem unscheinbaren Leserbrief an die Süddeutsche Zeitung vom 9. April 2008 war ein bemerkenswertes Statement zu lesen.

Quelle:
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:-)
Wolkenschieber

Beiträge: 593

» 05.12.08 13:16 «              Beitrag melden


"Rechte Sprüche in der Klasse"

Broschüre soll Lehrern helfen

Kiel - Irgendwann wird jeder Lehrer damit konfrontiert: rechtsextreme Musik in der Klasse, Hakenkreuze auf der Schultoilette, rassistische Äußerungen im Unterricht. Doch wo ist der Unterschied zwischen rechtsextrem und provozierend? Und wie sollten Lehrer damit umgehen?

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