zur IPD Homepage!


Forum:   Mitglieder online: 5 ·  Suchen
Views (Heute): 1237479 (471)
Beiträge heute: 11

Seiten: Anfang ... 12 13 14 15 16 ... Ende Zurück zur Übersicht
Thema abonnieren · Thema bewerten
Autor
Thema: Zu viele wissen nichts....
Bewertung:
ull

Beiträge: 112

» 14.10.08 23:01 «              Beitrag melden


und hier der gesetzesentwurf zum rfid-e-pass

elektronische vorabfassung - 119 Seiten

so nennt man das :
Gesetzentwurf der ( Placebo ) Bundesregierung

Entwurf eines Gesetzes über Personalausweise und dem elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung weiterer Vorschriften

der entwurf fängt an mit :

A. Problem und Ziel !!!!!!

BvB
» 15.10.08 00:29 «              Beitrag melden


Richtig wäre es, jeden sog. "Ausländer" darüber aufzuklären, dass sie eine richtige Staatsangehörigkeit abgeben und dafür die Scheinangehörigkeit "deutsch" erhalten.

Das BGB nennt das gem. § 123 (2) BGB "arglistige Täuschung", was wiederum autom. auf Betrug, § 263 StGB verweist ! Dieses Rechtsgeschäft ist sittenwidrig und jedes weitere, auf diesem sittenwidrigen Geschäft basierende Rechtsgeschäft ist ebenfalls sittenwidrig (§§ 123 - 138 BGB mal lesen) und somit nichtig !
Das muß man allerdings wissen und entsprechend reagieren können, dann behält man auch sein Grundvermögen / Eigentum, allerdings immer unter dem Aspekt, dass es einen 100% Schutz gegen Willkür nie gegeben kann !


herr krascher,
zählt das denn nur für ausländer? die "scheinangehörigkeit" "deutsch" haben wir doch alle in unserem ausweis stehen.
und was können wir nun tun? alle strafanzeige stellen?


Krascher

Beiträge: 1095

maahks
» 15.10.08 09:14 «              Beitrag melden



herr krascher,
zählt das denn nur für ausländer? die "scheinangehörigkeit" "deutsch" haben wir doch alle in unserem ausweis stehen.
und was können wir nun tun? alle strafanzeige stellen?


Hallo.

Wir "laufen" zwar alle mit der mittelbaren Falschbeurkundung (§ 271 StGB) "deutsch" durch die Lande, was nach § 111 (1)OWiG eine Täuschung im Rechtsverkehr darstellt und mit € 1.000,-- Strafe belegt werden kann, allerdings weist auch jeder Polizist (Exekutive) sich mit der Clubkarte der OMF-brdvD aus, insofern werden diese "Straftaten" keine Folgen haben.

Nach Beamtenrecht (§ 56 BBG / § 38 BRRG / § 185 BBG / Art. 20 (3) GG) müßten sich die Herrschaften nach Kenntnisnahme selbst Anzeigen. Und aufgeklärt haben wir schon zur Genüge....

Wenngleich die Deutschen ebenfalls mit "deutsch" getäuscht werden, wissen die aufgeklärten IPDler und Interessierten, dass sie Deutsche - im Gegensatz zu den "Ausländern" - im Sinne des Art. 116 GG sind.
Damit ist nicht die Tautologie gemeint, die den derzeitigen Text, identisch mit dem Text aus § 1 StAG, meint, sondern die Definition, wie sie bis 2005 noch in den Gesetzen stand:

Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt. (§ 1 RuStAG / 1997 in "StAG" umbenannt)

Jeder, der in den Grenzen Deutschlands vom 31.12.1937 geboren ist und/oder einen Elternteil mit unmittlbarer Reichsangehörigkeit besitzt/besaß, hat/hatte die unmittelbare Reichsangehörigkeit.

Die OMFbrD / OMF-brdvD kann die unmittelbare Reichsangehörigkeit nicht verleihen und nur mittels argl. Täuschung/ Betrug durch "deutsch" versuchen zu verschleiern.

Möglichkeit: einfach mal bei der ört. Gemeinde / Stadt einen Antrag auf Ausstellung eines richtigen Personenausweises mit der richtigen Staatsangehörigkeit stellen und auf Antwort warten.

Viele von uns haben das schon gemacht und machen es weiter /wieder, denn neuerdings stehen uns sogar herrliche AZ von AG, LG und OLG zur Verfügung, welche die Personenausweise mit der richtigen Staatsangehörigkeit (immer streng im Sinne des Art. 116 GG und BVerfG-Urteil 2 Bvf 1/73 & 85 weitere Urteile) "DEUTSCHES REICH" zum amtl. Legitimationsmittel "machen".

Selbstverständlich wird keine Behörde auch nur einen solchen Ausweis ausstellen dürfen, sie würde ansonsten eine Kettenreaktion auslösen, allerdings sind die "Antworten" der Ämter immer wieder Anlaß für ein paar heitere Sekunden/Minuten.

Ich gehe davon aus, dass das Schreiben des Landrates vom Landkreis Demmin " ... dass es eine Staatsangehörigkeit der BRD, deren Erwerb sie anstreben, nicht gibt." bekannt ist.

Die BRD hat keine Staatsangehörigkeit und kann die "deutsche Staatsangehörigkeit" auch nicht verleihen, weil hierfür die unmittelbare Reichsangehörigkeit - selbst nach "BRD-Recht" - verliehen werden muß. Und das kann ein alliiertes Besatzerkonstrukt auf einem Teilgebiet eines rechtskräftigen, dt. Völkerrechtssubjektes nuneinmal nicht.

Einfach mal machen und auf Antwort warten.


Zuletzt bearbeitet: 15.10.08 09:21 von Krascher
Lotte

Beiträge: 314

» 15.10.08 14:52 «              Beitrag melden


EU-Diktatur -- Videointerview m. Prof. Dr. Hanke über die Zukunft des Teuro

http://vodpod.com/watch/873932-gds-003-prof-dr-wilhelm-hankel-h

Der Pseudo-Politiker Genscher hat mit der illegalen Einführung des T-Euro dem deutschen Volk einen Riesenschaden zugefügt. Wann wird er dafür zur Rechenschaft gezogen werden?

Lotte

Eugen

Beiträge: 27

» 15.10.08 16:11 «              Beitrag melden


Ich habe vor 2 Wochen hier in Baden-Württemberg eine Anfrage bez. meiner Staatsangehörigkeit schriftlich, persönliche Überbringung des Briefes, gestartet. Direkt beim Rathaus.
Die Frau, welche für Staatsangehörigkeits-wesen zuständig ist, hat mir patzig geantwortet, Sie dürfe hier keine Auskunft geben. Der Bürgermeister wußte natürlich auch nicht weiter, meinte aber, daß es hier sicher ein "Überleitungsgesetz" gäbe, und die Sache sich sicher klären lässt. Er würde meinen Brief ans Landratsamt weiterleiten.
Bisher habe ich natürlich nichts erhalten.
Sobald ich "etwas" Falsches im Falschen erhalte, werde ichs hier schreiben.

Krascher

Beiträge: 1095

maahks
» 15.10.08 16:30 «              Beitrag melden


Sehr schön.

Nach 14 Tagen kann man mal eine Sachstandsanfrage hinterherschicken.

Wenn das nicht fruchtet, mittels einstweiliger Anordnung über das zust. Verwaltungsgericht die Behörde zur Arbeit verklagen.

Eugen

Beiträge: 27

» 15.10.08 16:38 «              Beitrag melden


Werde mal noch eine Woche warten, dann direkt auf dem LRA nachfragen.
Der Bürgermeister war ein wenig verwundert, über mein Anliegen. Vorallem habe ich darauf hingewiesen, daß für mich seit Geburt das RuStAG galt. Durch Änderung in StAG wurde mir die Staatsangehörigkeit genommen, was lt. Grundgesetz nicht sein darf. Dafür habe ich meinen alten grünen Reisepass gezeigt.(seit langer Zeit abgelaufen) Hier steht immerhin noch drin: "Der Inhaber dieses Reisepasses ist Deutscher".
Ich habe extra diesen Weg gewählt, daß auch mal hier in einem kleinen Dorf über solche "Unstimmigkeiten" informiert werden. Vielleicht wacht der eine oder andere auf.

Commander_J
» 15.10.08 17:36 «              Beitrag melden


Ich am Überlegen, ob ich mal mit ner Videokamera bewaffnet ne Anfrage beim "Meldeamt" machen. Ich klemme mir nen Weltatlas, nen Globus und meine Club-Karte untern Arm und will da mal wegen meiner Staatsangehörigkeit nachfragen... ;-)

Eugen

Beiträge: 27

» 16.10.08 13:05 «              Beitrag melden


Guten Tag,
Ich habe heute die Antwort vom Landratsamt bez. der Staatsangehörigkeit erhalten. Ausschließlich nur Falsches im Falschen:

Sehr geehrter Herr...
ich bedanke mich für Ihre Anfrage zur deutschen Staatsangehörigkeit, die im folgenden beantwortet wird:
zu 1) Durch die Gesetzesänderung hat sich Ihre Staatsangehörigkeit nicht geändert.
zu 2) Ihre Staatsangehörigkeit ist "Deutsch"
zu 3) Eine Änderung der Staatsang... ist durch die Neufassung des Gesetzes nicht erfolgt.
zu 4) In Ihrem Reisepass steht unter Staatsang... "Deutsch"
zu 5) Ihre Staatsangehörigkeit ist "Deutsch"
Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen beantworten.

Werde jetzt nachfragen, wo den das Land "Deutsch" liegt, da ich auf keinem Globus und keinem Atlas dieses Land gefunden habe. Auf die Frage warum hier das Land bzw. der Staat, welchem ich angehöre, nicht genannt wird, kommt so ein wischiwaschi-Dreck. War eigentlich nicht anders zu erwarten.
Trotzdem hat mich die schnelle Reaktion gewundert.

Krascher

Beiträge: 1095

maahks
» 16.10.08 14:35 «              Beitrag melden


Auch ruhig mal auf das bayer. Inneministeriume verweisen, dass der Besitz des PA kein Nachweis für die dt. Staatsangehörigkeit ist.

Ein einfacher Widerspruch, der sich selbst einem Vorschulkind erschließt, somit auch dem Leiter einer Verwaltungseinheit.

Herores

Beiträge: 106

» 16.10.08 14:38 «              Beitrag melden


Das klingt gut !
Das werd ich hier bei unserem Bürgeramt auch mal versuchen. Mal sehn was fürn Käse ich bekomme.
Gibt es für die Bürgerämter ein Standart SChreiben für die Frage der Staatsangehörigkeit ?

Danke und Gruß

Herores

d_eutschland

Beiträge: 87


» 16.10.08 15:13 «              Beitrag melden


Immer die gleiche dumme Antwort.

Kannst dem Beamten ruihg mal sagend das du an deiner Nationalität, die ja richtig Deutsch ist, nicht zweifelst. Du möchtest nur den deutschen Staat benannt haben.

Kannst auch als Beispiel ein Dokument der Schweiz mit angeben. Die kennen eine Staatsbürgerschaft der BRD. Sag, wenn das die Schweiz macht willst du das auch haben.



Auch immer wieder auf dieses Dokument hinweisen und auch mal durchlesen

Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit

Gruß
d-eutschland


Commander_J
» 16.10.08 16:40 «              Beitrag melden


Ein einfacher Widerspruch, der sich selbst einem Vorschulkind erschließt, somit auch dem Leiter einer Verwaltungseinheit.


Sicher???

Commander_J
» 16.10.08 18:01 «              Beitrag melden


Ich stell den Link zu meinem Meldestellenvideo dann auf jeden Fall hier rein. Ich such momentan aber immernoch jemanden, der die Kamera hält. Leider traut sich von meinen Leuten keiner so wirklich...

Baude

Beiträge: 39

» 16.10.08 18:39 «              Beitrag melden


Kann mir mal einer Bitte erklären warum alle Aktien fallen, aber die VW Aktie führt das rennen nach oben hin an??????

Gruß Baude


Thema abonnieren · Thema bewerten
Seiten: Anfang ... 12 13 14 15 16 ... Ende Zurück zur Übersicht


Die Straftäter Datenbank ist im Prozess und wird täglich erweitert.