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Thema: Zu viele wissen nichts....
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Krascher
Beiträge: 1095
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» 15.10.08 09:14 « |
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herr krascher,
zählt das denn nur für ausländer? die "scheinangehörigkeit" "deutsch"
haben wir doch alle in unserem ausweis stehen.
und was können wir nun tun? alle strafanzeige stellen?
Hallo.
Wir "laufen" zwar alle mit der mittelbaren Falschbeurkundung (§ 271
StGB) "deutsch"
durch die Lande, was nach § 111 (1)OWiG eine Täuschung im Rechtsverkehr
darstellt und mit € 1.000,-- Strafe belegt werden kann, allerdings
weist auch jeder Polizist (Exekutive) sich mit der Clubkarte der
OMF-brdvD aus, insofern werden diese "Straftaten" keine Folgen haben.
Nach Beamtenrecht (§ 56 BBG / § 38 BRRG / § 185 BBG / Art. 20 (3) GG)
müßten sich die Herrschaften nach Kenntnisnahme selbst Anzeigen. Und
aufgeklärt haben wir schon zur Genüge....
Wenngleich die Deutschen ebenfalls mit "deutsch" getäuscht werden,
wissen die aufgeklärten IPDler und Interessierten, dass sie Deutsche -
im Gegensatz zu den "Ausländern" - im Sinne des Art. 116 GG sind.
Damit ist nicht die Tautologie gemeint, die den derzeitigen Text,
identisch mit dem Text aus § 1 StAG, meint, sondern die Definition, wie
sie bis 2005 noch in den Gesetzen stand:
Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt. (§
1 RuStAG / 1997 in "StAG" umbenannt)
Jeder, der in den Grenzen Deutschlands vom 31.12.1937 geboren ist
und/oder einen Elternteil mit unmittlbarer Reichsangehörigkeit
besitzt/besaß, hat/hatte die unmittelbare Reichsangehörigkeit.
Die OMFbrD / OMF-brdvD kann die unmittelbare Reichsangehörigkeit nicht
verleihen und nur mittels argl. Täuschung/
Betrug durch "deutsch" versuchen zu verschleiern.
Möglichkeit: einfach mal bei der ört. Gemeinde / Stadt einen Antrag auf
Ausstellung eines richtigen Personenausweises mit der richtigen
Staatsangehörigkeit stellen und auf Antwort warten.
Viele von uns haben das schon gemacht und machen es weiter /wieder,
denn neuerdings stehen uns sogar herrliche AZ von AG, LG und OLG zur
Verfügung, welche die Personenausweise mit der richtigen
Staatsangehörigkeit (immer streng im Sinne des Art. 116 GG und
BVerfG-Urteil 2 Bvf 1/73 & 85 weitere Urteile) "DEUTSCHES REICH"
zum amtl. Legitimationsmittel "machen".
Selbstverständlich wird keine Behörde auch nur einen solchen Ausweis
ausstellen dürfen, sie würde ansonsten eine Kettenreaktion auslösen,
allerdings sind die "Antworten" der Ämter immer wieder Anlaß für ein
paar heitere Sekunden/Minuten.
Ich gehe davon aus, dass das Schreiben des Landrates vom Landkreis
Demmin " ... dass es eine Staatsangehörigkeit der BRD, deren Erwerb
sie anstreben, nicht gibt." bekannt ist.
Die BRD hat keine Staatsangehörigkeit und kann die "deutsche
Staatsangehörigkeit" auch nicht verleihen, weil hierfür die
unmittelbare Reichsangehörigkeit - selbst nach "BRD-Recht" - verliehen
werden muß. Und das kann ein alliiertes Besatzerkonstrukt auf einem
Teilgebiet eines rechtskräftigen, dt. Völkerrechtssubjektes nuneinmal
nicht.
Einfach mal machen und auf Antwort warten.
Zuletzt bearbeitet: 15.10.08 09:21 von Krascher
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Commander_J
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» 15.10.08 17:36 « |
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Ich
am Überlegen, ob ich mal mit ner Videokamera bewaffnet ne Anfrage beim
"Meldeamt" machen. Ich klemme mir nen Weltatlas, nen Globus und meine
Club-Karte untern Arm und will da mal wegen meiner Staatsangehörigkeit
nachfragen... ;-)
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Commander_J
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» 16.10.08 18:01 « |
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Ich
stell den Link zu meinem Meldestellenvideo dann auf jeden Fall hier
rein. Ich such momentan aber immernoch jemanden, der die Kamera hält.
Leider traut sich von meinen Leuten keiner so wirklich...
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