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Thema: Zu viele wissen nichts....
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Wolkenschieber
Beiträge: 732
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» 17.09.09 21:56 « |
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Offenkundigkeiten nach § 291 ZPO
1.) Der Staat “Deutsche Reich“ besteht fort. (vgl. 2 BvF 1/73)
(Bundesverfassungsgerichtsurteil aus 1973)
2.) Der Staat “Deutsche Reich“ hat ein Staatsgebiet. ( vgl. § 185 BBG)
(BBG = Bundesbeamtengesetz)
3.) Der Staat “Deutsche Reich“ hat ein Staatsvolk. ( vgl. RuStAG 1913)
(Staatsangehörigkeisgesetz)
4.) Der Staat “Deutsches Reich“ hat eine Staatsangehörigkeit. ( vgl.
RuStAG 1913)
5.) Der Staat “Deutsches Reich“ hat eine Verfassung. (Weimarer
Reichsverfassung von 1919)
1.) Die BRD ist kein Staat. (vgl. 2 BvF 1/73)
2.) Die BRD hat kein eigenes Staatsgebiet. (vgl. § 185 BBG)
3.) Die BRD hat kein eigenes Staatsvolk. (vgl. BRD-StAG)
4.) Die BRD hat keine Staatsangehörigkeit. (vgl. Schreiben vom
01.03.2006 Az.: 33.30.20 – Landkreis Demmin)
5.) Die BRD hat keine Verfassung. ( vgl. Art. 146 GG)
6.) Gesetze ohne Verfassung sind nichtig.
Zur Kenntnis:
Der Staat “Deutsches Reich“ besteht bis heute in seinen Grenzen von
1937 nach Staats- und Völkerrecht fort. (US-Gerichtsurteil unter
Vorsitz von Richter Fred Cohn – Bonner Rundschau vom 20. Feburar 1951)
Die Siegermächte haben die Grenzen des Staates “Deutsches Reich“ aus
gutem Grund in den Grenzen vom 31.12.1937 festgeschrieben. Das hat auch
mit der Tatsache zu tun, dass die Alliierten dem Staat “Deutsches
Reich“ ein Staatsgebiet von ca. 600 000 km² (Neuschwabenland)
vorenthalten möchten.
Im Londoner “Protokoll über die Besatzungszonen in Deutschland und die
Verwaltung von Groß-Berlin“ vom 12.09.1944 (letzte Fassung: 13.08.1945)
wurde von den Alliierten nur fest-gelegt das Deutschland innerhalb
seiner Grenzen, wie sie am 31. Dezember 1937 bestanden, zum Zwecke der
Besatzung in vier Zonen eingeteilt wird und ein besonderes Berliner
Gebiet geschaffen werden soll.
Dieser Sonderstatus von Berlin hatte auch 1990 noch Gültigkeit und
wurde in den Überein-kommen zur Regelung bestimmter Fragen (BGBI 1990
II S. 1273 und 1274 ff) festgeschrieben und ist in Kraft getreten am
03. Oktober 1990. Somit steht fest, dass Berlin auch weiterhin seinen
Sonderstatus behält und somit unter Offenkundigkeit kein Land der
Bundesrepublik Deutschland ist.
(vgl. Geheimsache BRD von Sven B. Büchter <> ISBN
978-3-00-020929-1 <> Seite 96-98)
Der Art. 23 GG a. F. wurde 1990 aufgehoben. Damit hat das GG seit dem
29.September 1990 unter Nachweis keinen Geltungsbereich mehr. Die
Bundesrepublik Deutschland beschränkte ihre staatsrechtliche
Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes (vgl. Urteil 2
BvF 1/73) und ist somit nach Offenkundigkeit seit 1990 “de jure“
erloschen.
Frage:
Wie soll es möglich sein, dass 5 neuen Bundesländer am 03. Oktober
1990 der BRD gemäß Art. 23 GG beigetreten sein sollen, wenn es den Art.
23 GG schon seit dem 29. September 1990 nach
Offenkundigkeit (§ 291 ZPO) nicht mehr gegeben hat?
Weitere Offenkundigkeiten nach § 291 ZPO
1) Die BRD-Staatsanwaltschaften mit Streichung des § 1 EG StPO, GVG
jeweils per 19.04.2006 durch das 1. Bundesbereinigungsgesetz ein
Legitimationsproblem haben.
2) Das BRD-Gerichte über keinen gesetzlich geregelten GVP (§ 21 e GVG)
verfügen.
3) Das BRD-Gerichte keine staatlichen Gerichte sein können. ( vgl. § 15
GVG)
4) An BRD-Gerichten keine gesetzlichen Richter (Art. 101 GG) tätig
sind. Den Beschuldigten der gesetzliche Richter aber nicht entzogen
werden darf. ( vgl. § 16 GVG)
5) Das BRD-Gerichte unter Vorsatz (auch durch nicht gesetzliche
Zustellungen) das rechtliche Gehör (Art. 103 GG) der Beschuldigten
verletzen.
6) Mit Streichung des Art. 23 GG a. F. der Geltungsbereich der BRD
erloschen war.
7) Deutschland bis heute in den Grenzen von 1937 fortbesteht. ( vgl. 2
BvF 1/73)
8) § 185 BBG auf die Grenzen von 1937 verweist und somit jeder
BRD-Beamte seinen Amts- und Dienst-Eid auf Deutschland in den Grenzen
von 1937 ablegt.
9) Festzustellen ist, welche Staatsangehörigkeit (Beamten und Richter)
eigentlich haben.
10) Festzustellen ist, welche Grenzen die BRD besitzt, zumal die
Regierung der BRD in 1989 an der Oder-Neiße Grenze festgehalten hat. Es
steht somit außer Frage das die BRD nicht identisch mit Deutschland in
den Grenzen von 1937 ist. ( vgl. 2 BvF 1/73)
11) Das Gesetze ohne Geltungsbereich keine Gültigkeit besitzen. ( vgl.
BverwGE 17, 192=DVBI 1964, 147) (BverGE 3, 288(319f.):6, 309 (338,363)).
12) Das meine Staatsangehörigkeit Deutsches Reich nach RuStAG von 1913
ist.
13) Das die BRD keine eigene Staatsangehörigkeit besitzt ( vgl.
Schreiben vom 01.03.2006 Akz.: 33.30.20 - Landkreis Demmin)
14) Die BRD kein wirksamer Rechtstaat ist. ( vgl. EGMR 75529/01)
15) Das die BRD (Bundesrepublik Deutschland) fälschlich DEUTSCHLAND
genannt, im Ergebnis "BRdvD Finanzagentur GmbH" ist. Gegründet am
29.August 1990 als vorgegaukelter/vorgelogener "souveräner Rechtsstaat"
und im Handelsregister Frankfurt eingetragen unter: AZ 72 HRB 51411
steht.
16) Die Gültigkeit der Kontrollratsgesetze im zweiten Gesetz über die
Bereinigung von Bundesrechten im Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums der Justiz bestätigt, und im Bundesgesetzblatt am
16. April 2006 veröffentlicht wurde.
17) Damit auch das Militärregierungsgesetz Gesetz Nr. 2 rechtsgültig
ist.
18) Niemand kann als Richter, Staatsanwalt, Notar
oder Rechtsanwalt amtieren, falls er nicht seine Zulassung von
der Millitärregierung erhalten hat.
Sind BRD-Rechtsanwälte in der Bundesrepublik nach DEUTSCHEM
RECHT überhaupt zugelassen? (http://www.brd-menschenrechte.de) Anschrift:
EZMR, Kolonnenweg 29, 24837 Schleswig
Warum lassen Sie sich vor BRD-Gerichten den gesetzlichen
Richter (Art. 101 GG) unter Vorsatz entziehen, obwohl Ihnen
der gesetzliche Richter nach § 16 GVG nicht entzogen werden
darf?
GEH DENKEN!
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: Wo Recht zu Unrecht wird,
: wird Art. 20 (4) GG zur Pflicht.
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Peter
Beiträge: 43
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» 19.09.09 11:59 « |
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Angela ein Stasispitzel? – Kritische Fragen unerwünscht
Im Auftrag des WDR produzierten Dr. Karin Hartewig und Holger Kulickim
im Jahr 2005 die Dokumentation „Im Auge der Macht- die Bilder der
Stasi”, für welche sie auch ein ganz besonderes Bild verwenden wollten.
Dieses zeigt eine junge Frau, welches sich dem Haus der Familie
Havemann näherte. Diese standen zu diesem Zeitpunkt bereits rund um die
Uhr unter Beobachtung. Das MfS setzte im Jahr 1980 zur Observation des
Geländes auch jugendliche Spitzel ein. Die Autoren der Doku stellten
eine erstaunliche Ähnlichkeit der abgebildeten jungen Frau mit unserer
heutigen Bundeskanzlerin Merkel fest. Diese ließ die Veröffentlichung
jedoch untersagen. Warum? Wenn dieses Foto nicht Angela Merkel zeigt,
dann hätte unsere Kanzlerin doch kein Interesse daran eine
Veröffentlichung durch den WDR zu verbieten? Fakt ist nämlich auch, das
Merkel den Einblick in ihre Stasi Akten zur Geschichtsforschung bisher
untersagt hat. Immerhin war sie als FDJ Sekretärin für den Bereich
Agitation und Propaganda zuständig, war Mitglied der Akademie der
Wissenschaften der DDR und machte somit eine eher unübliche Karriere
für eine Frau, welche aus einer kirchlichen Familie stammte und deren
Vater ein Pfarrer war. Kaum vorstellbar, dass das MfS da kein Interesse
an der damals noch jungen Merkel gehabt hat. Dies sind gewiss alles
keine eindeutigen Beweise, dennoch sollten aufgrund der Fairness
gegenüber anderen Politikern, deren Vergangenheit man durchleuchtet
hat, auch Fragen im Fall Angela Merkel gestellt werden. Dazu wird es
wohl kaum kommen, denn als CDU Mitglied hat unsere Kanzlerin eben das
richtige Parteibuch.
lg Peter
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vonRoit
Beiträge: 2438
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» 19.09.09 12:30 « |
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Komischer Tenor.
Merkel ist auf den Fotos zur Bespitzelung von Havermann und von
Biermann, eindeutig zu erkennen und auch identifiziert.
Und wieso unsere Kanzelerin?
Wer durch Wahlbetrug und Wahlfälschung, Täuschung und Betrug der Wähler
angeblich Kanzler sein will, ist kein Kanzler, schon garnicht "unser
Kanzler", sondern ein ein schlichter Betrüger.
Die Straftaten sind eindeutig:
1. Fälschung von Wahlunterlagen,
2. Wahlbetrug,
3. Wählertäuschung,
4. Aufstellung einer verfassungsfeindlichen Person zu Wahl,
5. Hochverrat
6. Hochverfassungsverrat
sollen wir noch weiter machen?
Alle seit 1956 statt gefundenen Änderungen am Grundgesetz sind illegal
und rechtsunwirksam, daher verfassungsfeindlich und nicht
rechtskräftiges Verfassungsrecht!
Eine Person die auf dieser Basis behauptet Volksvertreter zu sein und
den Willen des Volkes zu tragen, ist simpel und ganz einfach ein
kleiner schnöder Hochstapler , Taschenspieler und Betrüger.
Mehr nicht!
Merkel war STASI und ist es immer geblieben, bis Heute!
Merkel wird von STASI-Mitarbeitern der ehemaligen DDR noch heute
bewacht, die haben nur ein Amt beim BND, sonst hat sich überhaupt
nichts geändert.
Zuletzt bearbeitet: 19.09.09 12:33 von Administrator
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