Thema abonnieren · Thema bewerten |
Autor |
Thema: Zu viele wissen nichts....
Bewertung:
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
heinrich
Beiträge: 47
|
» 11.09.09 16:41 « |
|
Staatsanwaltschaft Karlsruhe: Kein Bock auf
Recht?
Freitag, den 11. September 2009 um 13:20 Uhr von Joachim Kelke
Karlsruhe, den 09.09.2009.
In einem Offenen Brief
beschwert sich ein Bürger über die Vorgehensweise der
Staatsanwaltschaft Karlsruhe bei der Ausfertigung einer
Einstellungsverfügung. Diese sei rechtsunwirksam, da diese keine
rechtsverbindliche Unterschrift trüge. Die Angabe am Ende des Dokuments
“Diese Mitteilung wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine
Unterschrift, wofür um Verständnis gebeten wird” diene lediglich dazu,
den Empfänger über die Rechtsunwirksamkeit hinwegzutäuschen.
Ein nicht persönlich von den Beamten unterzeichnetes, rechtswirksames
“elektronisch erstelltes” Dokument, dessen Vorliegen hier offenbar
vorgetäuscht werden soll, bedarf, um seine Rechtswirksamkeit zu
entfalten, einer digitalen Signatur nach den Vorschriften des
Signaturgesetzes als Ersatz für die persönliche Unterschrift eines
Beamten. Demgemäß trägt also diese “Verfügung” keine rechtsverbindliche
Unterschrift, die den Aussteller dieses Dokumentes zweifelsfrei
erkennen lässt.
Vielleicht liegt das “Versäumnis” einfach nur an § 63
Bundesbeamtengesetzes, denn “(1) Beamtinnen und Beamte tragen für die
Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche
Verantwortung.” Da die Staatsanwältin diese Verantwortung
offensichtlich im vorliegenden Fall nicht tragen will, hofft diese,
sich auf diesem fragwürdigen Weg darum drücken zu können. Die Verfügung
ist somit weiterhin als unerledigt zu betrachten und trägt auch nicht
zum Ablauf von Fristen bei, zumindest solange bis die
Staatsanwaltschaft Karlsruhe es für nötig befindet, ein rechtswirksam
unterzeichnetes Dokument auszuhändigen.
Dass die, zumindest theoretisch verantwortliche Staatsanwältin zudem
einen Telefonanruf des “fast Getäuschten” nicht entgegen genommen hat,
stimmt sehr bedenklich.
Achtung: Dieser Artikel ist nicht rechtswirksam unterzeichnet! Der
Autor lehnt daher jegliche Verantwortung ab, auch oder insbesondere
deshalb, weil er nicht dem Beamtengesetz unterliegt!
Gruß Heinrich
Wenn Du für Dein Handeln die volle
Verantwortung übernimmst, und
alle Menschen es Dir gleich tun, dann braucht sich um diese Welt
niemand mehr Sorgen zu machen. - Matthias Josef Wölfle -
|
|
|
|
|
|
Thema abonnieren · Thema bewerten |