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Thema: Zu viele wissen nichts....
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Wolkenschieber
Beiträge: 593
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» 10.08.08 20:44 « |
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Eine Armada ist auf den Weg in den
Persischen Golf
Die Marineübung Brimstone endete vor einer Woche, bei dem die
amerikanische,
britische und französische Marine Kriegsspiele im Atlantik übten, als
Vorbereitung für eine Seeblockade des Iran und möglichen
anschliessenden Krieg
in der Golfregion. Jetzt ist eine gigantische Armada an Schiffen
unterwegs in
den Persischen Golf.
Bei dem Grossmanöver waren beteiligt, US-Kampfverbände mit zwei
Flugzeugträgern, ein britischer Kampfverband mit Flugzeugträger,
französische
U-Boote, plus eine grosse Zahl an US-Kreuzern, Zerstörer und Fregatten,
welche
den "Feind" spielten.
Das Führungsschiff, der Flugzeugträger USS Theodor Roosevelt und ihr
Kampfverband, sind auf dem Weg zur iranischen Küste. Dazustossen wird
der zweite
Kampfverband, mit den Flugzeugträger USS Ronald Reagan, der aus Japan
kommt.
Insgesamt werden dann vier Kampfverbände zusammengezogen, denn die USS
Abraham
Lincoln und die USS Peleliu sind bereits Vorort.
Es könnte sein, dass noch weitere Kampfverbände in den Persischen Golf
kommen,
wie die USS Iwo Jima und der Flugzeugträger der Royal Navy HMS Ark
Royal, die
von französischen Kriegsschiffen und U-Booten eskortiert wird.
Diese Schiffsarmada in den Gewässern vor dem Iran wird die grösste
sein, seit
den ersten und zweiten Golfkriegen. Das Ziel ist die Durchsetzung der
US/EU-Seeblockade gegen den Iran, was laut internationalen Recht einer
Kriegserklärung gleich kommt. Ziel ist es, den Iran vom lebenswichtigen
Benzin
abzuschneiden, da der Iran wohl über sehr viel Rohöl verfügt, aber
nicht genug
Raffineriekapazität hat und deshalb Benzin importieren muss.
Offensichtlich will der Westen unbedingt einen Krieg mit dem Iran
provozieren.
Beide, die USA und die EU, stehen kurz davor oder haben bereits, die
totale
Blockade des Iran beschlossen. Die Resolution H.J. Res 362, die im
Kongress zur
Abstimmung steht, ist de facto eine Kriegserklärung gegen den Iran.
Damit werden
massive Sanktionen, ein Boykott und eine Blockade des Iran verlangt. Es
ist sehr
sehr ernst.
Aber die Armada ist nicht nur gegen den Iran gerichtet. Es gibt
Befürchtungen,
die Russen und Chinesen werden sich gegen diese Blockade des Iran
stellen. Wenn
russische und chinesische Kriegsschiffe die Tanker vom und zum Iran
eskortieren
und beschützen, könnte es zu einer sehr gefährlichen Konfrontation auf
hoher See
kommen. Alle involvierten Teilnehmer an diesem ernsten Kriegsspiel sind
Atommächte, und die Russen und Chinesen haben es satt, dass der Westen
meint, er
kann die Ölversorgung aus dem Nahen Osten nach Belieben kontrollieren.
So hat die russische Marine im Frühling einen Kampfverband ins
Mittelmeer
geschickt, angeführt vom modernen Flugzeugträger Admiral Kuznetsov und
das
Flagschiff ihrer Schwarzmeerflotte, den schweren Raketenkreuzer Moskva.
Diese
schlagkräftige Gruppe besteht aus mindestens 11 Kriegsschiffen und einer
unbekannten Anzahl U-Boote. Sie benutzen die russischen Einrichtungen im
syrischen Hafen von Tartous zur Versorgung.
Die Admiral Kuznetsov hat ca. 47 Kampfjets und 10 Helikopter an Bord.
Die
Russen verfügen wohl nicht über die gleiche Tarnkappentechnologie wie
die
Amerikaner, sagen aber, sie hätten ein auf Plasma basierendes
Tarnsystem,
welches jedes Flugzeug unsichtbar macht. Bei einem Zwischenfall vor
kurzem, sind
russische Kampfjets unerkannt mitten über einen amerikanischen
Flugzeugträgerverband aufgetaucht, was ihre Fähigkeit bestätigen würde.
Dazu kommt, dass die Russen über die modernste Raketentechnologie
verfügen, wie
die SS-N-22 Sunburn und die noch schlagkräftigere SS-N-26 Yakhont,
beides
Antischiffraketen, welche knapp über der Wasseroberfläche ins Ziel
steuern. Die
Raketen sind speziell dazu entwickelt worden, Flugzeugträger zu
versenken, in
dem sie mit Überschallgeschwindigkeit und mit erratischen Manövern, jede
Verteidigung umgehen können. Dazu kommt noch die Unterwasserrakete
VA-111
Shkval, welche aus Torpedorohren von U-Booten abgefeuert wird und eine
unglaubliche Geschwindigkeit von 360 Kilometer unter Wasser erreichen
kann. Es
gibt keine Gegenmassnahmen der westliche Marine zu diesen
Waffensystemen.
Der neue Konflikt zwischen Russland und dem amerikanischen
Stellvertreter
Georgien, ist möglicherweise ein Vorgeplänkel zum grossen Showdown der
Grossmächte. Denn eins ist sicher, Saakashvili hätte niemals diesen
Konflikt um
Südossetien angefangen, ohne der Aufforderung und Rückendeckung der USA.
Kuwait hat bereits seinen "Kriegsnotfallplan" aktiviert, sowie die
anderen
Golfstaaten, und sich auf die Wahrscheinlichkeit eines grösseren
regionalen
Krieges im Nahen Osten mit Massenvernichtungswaffen vorbereitet.
Aber der Iran und auch Syrien sind nicht wehrlos, sondern haben sich in
den
letzten Jahren massiv mit modernsten russischen und chinesischen
Verteidigungswaffen aufgerüstet.
Wir müssen jetzt etwas unternehmen, um die völlig verrückten
Kriegshetzer im
Westen, die USA, Grossbritannien, Frankreich und Israel aufzuhalten,
denn der
nächste Krieg im Nahen Osten, wird einer mit Atomwaffen sein und uns
alle
treffen.
Verwandte Artikel:
"Der Iran kann sich wehren"
"Chinesisches U-Boot schockt US-Navy"
"Russische Manöver im Atlantik"
"US-Militär sagt, Bush und Cheney sind ausser Kontrolle"
Quelle:
******
Hier klicken!
:-)
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Wolkenschieber
Beiträge: 593
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» 21.08.08 12:31 « |
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Bluttat in Fußgängerzone macht Rüsselsheimer
fassungslos
Mittwoch, 13. August, 16:30 Uhr
Rüsselsheim (AP) Diese Brutalität macht Rüsselsheim fassungslos. In
einem
belebten Straßencafe mitten in der City tragen junge Türken ihre Fehde
mit
Waffengewalt aus und richten dabei ein Blutbad an. Am Ende sind zwei
von ihnen
tot. Keine Chance hat die völlig unbeteiligte Anna A. im Nachbarcafe:
Die
55-jährige Griechin wird von einer verirrten Kugel getroffen und
verblutet in
den Armen ihrer
Verwandten.
Hintergrund ist offenbar eine Auseinandersetzung zwischen
rivalisierenden
türkischen Gruppen: «Man kann davon ausgehen, dass das ganze mit dem
Verhalten
und den Gewohnheiten des Kulturkreises zusammenhängt», sagt
LKA-Ermittler Stefan
Müller. Schon am Wochenende habe es Streit zwischen Männern aus beiden
Gruppen
gegeben, möglicherweise spiele verletzte Ehre eine Rolle. Seit
Mittwochmorgen
sitzen die ersten zwei Verdächtigen in Haft, ob sie am Tatort waren,
steht noch
nicht fest. Die kleine Stadt Rüsselsheim reagiert geschockt auf das
Verbrechen.
Bahnhofstraße 33 im Zentrum der 60.000-Einwohner-Stadt: Vor dem
italienischen
Eiscafe «De Rocco» und der Taverne «Leonidas» sind die Spuren auch
Stunden nach
dem Verbrechen noch deutlich zu sehen. Zwei Leichen liegen zwischen
Tischen und
umgestürzten Stühlen. Es handelt sich um einen 26-jährigen Angreifer aus
Wiesbaden und einen 29-jährigen Cafegast aus Raunheim.
«Rüsselsheim ist wie Texas»
Der aktuelle Fall weckt Erinnerungen an eine jahrelange, mörderische
Fehde
zwischen zwei türkischen Clans im Raum Wiesbaden-Rüsselsheim, die seit
2001
mindestens fünf Menschen das Leben kostete. Ein Zusammenhang soll laut
Polizei
aber nicht bestehen.
«Was ist nur aus der Stadt geworden? Rüsselsheim ist wie Texas», sagt
ein
kopfschüttelnder Anwohner. «Die ordentlichen Bewohner ziehen weg, und
was
übrigbleibt, sind solche Leute.»
Immer wieder komme es zu blutigen Auseinandersetzungen, berichten
andere. Erst
vor wenigen Tagen hätten Gäste bei «De Rocco» eine Messerstecherei
angefangen.
Von Bandenkonflikten reden die Leute, von blutigem Streit um Gewinne und
Schulden aus Wettbüros und illegalem Glücksspiel. «Durchgreifen müsste
man»,
hört man immer wieder. «Aber die Polizei kommt ja nur noch, wenn was
richtig
Schlimmes passiert.»
:-)
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Wolkenschieber
Beiträge: 593
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» 21.08.08 12:59 « |
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Die Gefahren der RFID-Technologie
von Markus Miller
RFID ist aus meiner Sicht durchaus ein Risiko für die Sicherheit und
Privatsphäre eines jeden einzelnen von uns.
Was bedeutet RFID?
RFID steht für "Radio Frequency Identification". Auf Deutsch bedeutet
dies,
eine "Identifizierung per Funk". Diese Technologie ermöglicht es, Daten
mittels Funkwellen berührungslos und ohne Sichtkontakt zu übertragen.
Mit RFID versehene Dinge (Kleidungsstücke, Produkte aller Art) können so
auch ohne Kenntnis ihres Eigentümers heimlich ausgelesen und
identifiziert
werden. RFID-Chips werden deshalb auch "Schnüffelchips" genannt.
Die Gefahren - was ist technisch möglich?
+ Mit RFID erhält jedes einzelne Exemplar einer Ware eine weltweit
eindeutige Seriennummer. Der bisher gebräuchliche Strichcode bezeichnet
nur
die Warenart.
+ RFID-Chips können berührungslos aus der Entfernung gelesen werden -
auch
ohne Sichtkontakt.
+ Die Seriennummer und die Information auf dem RFID-Chip sind nur
vordergründig allein produktbezogen. Tatsächlich können die
Seriennummern
der Chips, sobald sie einmal mit den persönlichen Daten der
Besitzer/innen
verknüpft werden, zur Identifizierung von Menschen per Funk eingesetzt
werden. Diese Verknüpfung kann auch im Nachhinein erfolgen und damit
die bis
dahin unspezifisch gesammelten Daten auf einen Schlag personalisieren
(personenbeziehbar).
+ RFID-Chips und RFID-Scanner können versteckt angebracht sein.
+ Bürgerinnen und Bürger können ohne ihr Wissen danach gescannt werden,
ob
und welche RFID-Chips sie mit sich führen.
+ Die Leseentfernung lässt sich vergrößern, unter anderem durch Erhöhen
der
Sendeleistung der RFID-Scanner und durch das Abschalten von
Sicherheitsmerkmalen.
+ Das bedeutet, Menschen können anhand der RFID-Chips, die sie bei sich
tragen, identifiziert und "getrackt" (geortet) werden.
+ RFID ermöglichen nicht nur Konsumprofile (wie Kundenkarten schon
jetzt),
sondern zusätzlich detaillierte Bewegungs-, Interessen- und
Kontaktprofile.
+ Neue Datenbanken mit den RFID-Chip-Seriennummern und verknüpften
Informationen bieten schnellen Zugang zu großen Mengen an
personenbeziehbaren Daten.
Welche Folgen kann diese Technologie mit sich bringen?
RFID bietet völlig neue Möglichkeiten zur Überwachung.
+ Das "Tracking" von Menschen wird möglich durch RFID-gechipte
Produkte, die
sie bei sich tragen, insbesondere RFID in Kleidung, Schuhen,
Ausweispapieren, Bargeld etc.
+ Die Bevormundung durch technische Systeme wird möglich, die anhand von
RFID-Chips entscheiden, was für die Nutzer gut ist und was nicht.
(Technikpaternalismus)
+ Gezielte Manipulation wird möglich, beispielsweise indem
Informationen aus
den mit RFID gewonnenen Bewegungs- und Interessenprofilen ausgenutzt
werden.
+ Gezielte Diskriminierung wird möglich, beispielsweise
Preisdiskriminierung. Das bedeutet, für dieselbe Ware im selben
Supermarkt
würde es unterschiedliche Preise für verschiedene Menschen geben.
Attraktive
Sonderangebote gäbe es gerade nicht für Menschen mit wenig Geld,
sondern nur
für wohlhabende Kunden, die der Handel damit in Kauflaune und zu
zusätzlichem Konsum bringen will. Diese Segmentierung verstärkte die
soziale
Kluft.
:-)
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Wolkenschieber
Beiträge: 593
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» 21.08.08 13:02 « |
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QUELLE: Börsenbrief „Kapital& Steuern global“
FID Verlag GmbH
Koblenzer Straße 99
53177 Bonn
Internationale Strategien für Ihr Vermögen, Ausgabe vom 19. August 2008
Schnüffelchips – RFID!
Die Gefahren der RFID-Technologie
Schnüffelchips – RFID!von Markus Miller
Ich denke nicht alle von Ihnen haben von der RFID-Technologie schon
einmal
gehört. Aus meiner Sicht ist diese - wie so viele Technologien einst
aus dem
Militär entstammend - eine Überwachungsmöglichkeit, welche das Leben von
Verbrauchern und Bürgen einschneidend verändern wird. Der
Datenschutzverein
FoeBuD e.V. hat seit längerem bereits eine Initiative laufen, welche
über die
Gefahren von RFID aufklären soll. Die EU-Kommission erwägt derzeit, ein
offizielles Warnzeichen für RFID-Anwendungen europaweit verbindlich zu
machen.
Einige Unternehmen haben in der Vergangenheit bereits ohne Wissen Ihrer
Kunden
beispielsweise Kundenkarten mit RFID-Chips bestückt.
Warum ist eine totale Überwachung von Bürgern so gefährlichEgal ob
durch einen
Staat oder durch Unternehmen. Ein Mensch, der ständig bespitzelt,
registriert,
und von speziell auf ihn abgestimmter Werbung gegängelt wird, verändert
mit der
Zeit sein Verhalten. Er soll zum durchschaubaren, beliebig
manipulierbaren
Objekt derjenigen degradiert werden, die seine Daten benützen. Damit
werden
Grundprinzipien unserer Verfassung - die Menschenwürde und das Recht
auf freie
Entfaltung der Persönlichkeit - beschädigt.
Wer sich überwacht und ausspioniert fühlt, nimmt möglicherweise andere
von der
Verfassung garantierte Rechte wie freie Meinungsäußerung und
Versammlungsfreiheit nicht mehr in Anspruch. So zerstört der Verlust der
informationellen Selbstbestimmung die Bereitschaft zur Engagement und
Teilnahme
an der Gesellschaft. Damit geht der Gemeinschaft eine Vielfalt von
Ideen,
Meinungen und Talenten verloren.
Hier geht es also keineswegs nur um private Bedürfnisspielräume, die
jeder für
sich selbst aushandeln kann. Zur Disposition stehen zunehmend
Grundrechte, die
nicht verhandelbar sind, sondern unverzichtbar für Gemeinwohl und den
Fortbestand der Demokratie.
Metro - Kundenausschnüffelung ohne deren WissenMetro ist einer der
größten
Handelskonzerne der Welt. In Deutschland gehören dazu große Ketten wie
Media
Markt, Saturn, real, extra, Praktiker, Galeria Kaufhof. Mit dieser
Marktmacht
versucht das Unternehmen, RFID flächendeckend einzuführen. Zu diesem
Zweck wurde
beispielsweise ein eigener Test-Supermarkt der Metro AG in Rheinberg bei
Duisburg konzipiert.
Ein Praxisfall - Eigentlich zum lachen, aber!Der Datenschutzverein
FoeBuD
bekommt immer auch Leserbriefe zu dieser Thematik und einen möchte ich
hier
einmal anführen. Ein Ehepaar aus Greifswald hatte gerade den Einkauf in
einem
"real" Supermarkt (Metro) bezahlt, schob seinen Wagen samt ihrem Kind
durch die
Kontrolle, als es piepste. Nichts ungewöhnliches möchte man meinen.
Aber für
eine unerbittliche Mitarbeiterin von "real" Anlass genug, die Hose des
14 Monate
alten Kindes unter den Augen zahlreicher Schaulustiger nach vergessenen
Funkchips zu durchsuchen.
Funkchips werden heute bereits oftmals nicht deaktiviertAls der Sohn
bitter zu
weinen begann, verlangte sein Vater, sofort den Geschäftsführer zu
sprechen.
Worauf die Angestellte für alle laut und vernehmlich verkündete: "Na
gut, dann
hole ich jetzt unseren Hausdetektiv".
In dessen Büro stellte sich raus: Die vor Wochen bei "real" gekaufte und
korrekt bezahlte Hose des Jungen enthält einen nicht-entsicherten
Funkchip.
Anscheinend nimmt man es bei "real" sehr genau mit der Etikettierung
von Waren,
nicht jedoch mit der anschließenden Deaktivierung. Verkaufsstände vor
dem
Eingang verfügen nämlich über gar keinen Deaktivator.
Wörtlich heißt es im Leserbrief:"Die Tatsache, dass ich mein
14-monatiges Baby
nicht mehr aus ihrem Markt "entnehmen" konnte, ohne von Ihrer Security
in einem
Spezialbüro eine Sonderbehandlung über mich ergehen zu lassen, weil Sie
Baby-Kleidung datentechnisch präparieren, obwohl Sie nicht
sicherstellen können,
dass mit diesen Daten verantwortlich umgegangen wird, sprengt die
Dimension
eines Einzelfalls."
Das neue an RFID-ChipsSie kennen das sicher bereits auch aus der
Praxis. Wenn
Sie einkaufen, deaktivieren oder entfernen Verkäufer/innen oftmals
Chips oder
Elektronikteile von Produkten oder Kleidungsstücken. Dies dient in
diesem Fall
dem absolut legitimen Diebstahlschutz.
Sie werden zum gläsernen KonsumentenDas neue an RFID-Chips ist
allerdings auch,
dass damit jeder Gegenstand eine weltweit eindeutige Seriennummer
bekommt und
damit eindeutig identifizierbar ist. Bislang hat jede Getränkedose einer
bestimmten Sorte im Regal den gleichen Strichcode aufgedruckt. Mit RFID
wird
jede Dose einzeln identifiziert. Erst der nachgeschalteten Datenbank
ist zu
entnehmen, zu welcher Sorte gerade diese Dose gehört. Sie als Käufer/in
werden
dadurch ebenfalls eindeutig identifizierbar, wenn Sie die Dose
beispielsweise
mit Ihrer Bank- oder Kundenkarte bezahlt haben.
RFID-Chips sind winzig klein und billigDer Vorteil für die Industrie
ist, dass
die Chips so klein und billig sind. Ebenso können diese natürlich nicht
nur zum
Diebstahlschutz eingesetzt werden, sondern auch für die - für
Unternehmen -
wichtige Forschung nach Kaufverhalten. Selbst Bewegungsprofile können
damit
erstellt werden. Die RFID-Chips können in jeden Jackenkragen, oder jede
Schuhsohle eingepflanzt werden. Dort lassen sie sich nicht mehr
entfernen, ohne
das Produkt (z.B. den Schuh) zu zerstören. Das bedeutet: Jede
Lese-Antenne, an
der Sie vorbei kommen, erfasst Ihren Chip aufs Neue. Vielleicht im Bus,
an der
Tankstelle, im nächsten Supermarkt.
:-)
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Wolkenschieber
Beiträge: 593
|
» 21.08.08 13:16 « |
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Annette Schavan (53, CDU)
Zu den Annehmlichkeiten, die Mitgliedern der Bundesregierung zustehen,
gehört die Nutzung der Flugbereitschaft der Bundeswehr. Sie befördert
den Bundespräsidenten, die Kanzlerin und ihre Minister an fast jeden
Ort
in Deutschland und in der Welt, wenn es dienstlich geboten erscheint.
Am Nachmittag des 20. Mai nutzte Bildungsministerin Annette Schavan
einen Bundeswehr-Hubschrauber, um von Stuttgart nach Zürich zu einer
Vortragsveranstaltung zu gelangen. Die Staatskasse kommt der
146-Kilometer-Kurzflug freilich teuer zu stehen: mindestens 26 500 Euro!
Denn der Hubschrauber mit dreiköpfiger Besatzung vom Typ AS 532 Cougar
(im normalen Flugbetrieb sind vier VIP-Sitze plus fünf Komfortsitze
eingebaut) musste eigens für den Kurztrip nach Zürich von Berlin-Tegel
nach Stuttgart fliegen. Anschließend ging es ohne Frau Ministerin von
Zürich nach Tegel zurück, wie das Bundesverteidigungsministerium der
BILD am SONNTAG bestätigte.
Diese Strecke entspricht insgesamt rund 1330 Flugkilometern. Bei seiner
Reisegeschwindigkeit von 278 km/h benötigt der Cougar dafür etwa fünf
Stunden. Eine Flugstunde kostet rund 5300 Euro, wie Oberst Bernhard
Gertz, Vorsitzender des Bundeswehrverbandes BILD am SONNTAG bestätigt.
Warum so abgehoben, Frau Schavan?
Ihre Sprecherin sagt dazu: "Am 20. Mai 2008 hat
Bundesbildungsministerin
Schavan den Ideenpark der Initiative ,Zukunft Technik entdecken' in
Stuttgart besucht und war dort bis 14.00 Uhr in eine öffentliche
Podiumsdiskussion eingebunden. Um 16.00 Uhr hat sie Gespräche in Zürich
geführt, unter anderem ein lange angefragtes Redaktionsgespräch bei der
,Neuen Zürcher Zeitung'. Um 18.00 Uhr begann die Vortragsveranstaltung
der Deutsch-Schweizer Handelskammer, zu der die
Bundesforschungsministerin als Rednerin eingeladen war."
Sie habe die Flugbereitschaft für einen Flug von Stuttgart nach Zürich
genutzt, weil es sonst keine anderen Möglichkeiten gegeben habe, ihren
terminlichen Verpflichtungen pünktlich nachzukommen.
Klingt plausibel, stimmt aber nicht ganz:
Nach BamS-Recherchen hätte sie ebenso gut einen Linienflug buchen
können: An diesem Tag flog die Lufthansa (durchgeführt von Swiss) um
15.20 Uhr von Stuttgart nach Zürich (Ankunft 16.10 Uhr). Ticketpreis
für
einfache Strecke business: 329 Euro. Und ausgebucht war der Flug auch
nicht.
Eine kleine Verspätung, wie sie bei Ministerbesuchen oft vorkommt,
hätte dem Bundeshaushalt fast 26 000 Euro erspart. Und es gab noch
andere Reise-Alternativen für Schavan (siehe Kasten). In der Zeitung
erschien übrigens ein kurzer Beitrag mit 381 Worten über "Deutsche
Innovationspolitik" . . .
Undine Kurth, parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, kritisiert
in BILD am SONNTAG: "Die Flugbereitschaft ist ein gutes Instrument,
damit Regierungsmitglieder in Ausnahmefällen wichtige Termine erfüllen
können. Wenn Frau Schavan meint, dass ein Vortrag und ein
Interviewtermin solche wichtigen Termine sind, sollte sie das
Koordinatensystem ihrer Bedeutung überprüfen. Sie hat offenbar eine
falsche Einschätzung ihrer Wichtigkeit."
Solche Termine, so die Grünenpolitikerin, seien für Minister mit einem
großen Stab von Mitarbeitern anders planbar -- mit Linienflug, Bahn,
Taxi oder Leihwagen.
Unverständnis auch bei Oberst Bernhard Gertz: "Wenn unsere Politiker zu
Vorträgen fliegen, sollten diese Kosten zulasten des Finanzhaushaltes
und nicht aus dem Bundeswehr-Etat bezahlt werden. Die Truppe braucht
das
Geld dringender -- zum Beispiel für Hubschrauber für den
Afghanistan-Einsatz."
Bleibt die Frage, wie die Ministerin eigentlich nach Stuttgart kam und
wie sie von Zürich nach Hause flog. Ihre Sprecherin: "Mit normalen
Linienflügen."
:-)
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Wolkenschieber
Beiträge: 593
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» 22.08.08 17:12 « |
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Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
1987
§ 3 Keine Ahndung ohne Gesetz. Eine Handlung kann als
Ortnungswidrigkeit
nur geahndet werden, wenn die Möglichkeit der Ahndung gesetzlich
bestimmt
war, bevor die Handlung begangen wurde.
Zum Nachdenken!
§ 11 StGB
Personen- und Sachbegriffe (1) 1Im Sinne dieses Gesetzes ist
1. Angehöriger:
wer zu den folgenden Personen gehört:
a) Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, der Ehegatte, der
Lebenspartner, der Verlobte,
auch im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, Geschwister, Ehegatten
oder Lebenspartner
der Geschwister, Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner, und zwar
auch dann,
wenn die Ehe, oder die Lebenspartnerschaft, welche die Beziehung
begründet hat, nicht
mehr besteht oder wenn die Verwandtschaft oder Schwägerschaft erloschen
ist,
b) Pflegeeltern und Pflegekinder;
2. Amtsträger:
wer nach deutschem Recht
a) Beamter oder Richter ist,
b) in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis steht oder
c) sonst dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen
Stelle oder in deren Auftrag
Aufgaben der öffentlichen Verwaltung unbeschadet der zur
Aufgabenerfüllung gewählten
Organisationsform wahrzunehmen;
3. Richter: wer nach deutschem Recht Berufsrichter oder ehrenamtlicher
Richter ist;
Richter ist, wer nach deutschem Recht Berufsrichter oder ehrenamtlicher
Richter ist.
Es gibt aber kein "BRD-Recht“, es gibt nur das deutsche Recht des
Deutschen Reiches.
siehe Art. 101 GG
„Ausnahmegerichte sind unzulässig“ Mit der Aufhebung des Artikels 23
herrscht in
Deutschland ein Ausnahmezustand mit dazugehörigen Ausnahmegerichten...
"Niemand darf aber seinem gesetzlichen Richter entzogen werden“.
Artikel 23 (Geltungsbereich des Grundgesetzes)
Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder Baden, Bayern,
Bremen, Groß-Berlin,
Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz,
Schleswig-Holstein,
Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen
Deutschlands ist es nach
deren Beitritt in Kraft zu setzen.
Mit Stand November 1990: Artikel 23 aufgehoben.
Mit der Aufhebung des Geltungsbereiches eines Gesetzes erlischt
logischerweise auch das Gesetz
selbst; durch das Aufheben des Geltungsbereiches des Grundgesetzes
erlischt das Grundgesetz
selbst.
Artikel 2 Abs. 1 des Überleitungsvertrages im Klartext:
Alle Rechte und Verpflichtungen... der Besatzungsbehörden...sind und
bleiben in jeder Hinsicht
nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in
Übereinstimmung mit anderen
Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind.
Also gelten doch ganz offenbar grundsätzliche Bestimmungen des
Besatzungsrechts
auch weiterhin...
Die ausdrückliche Festschreibung der Fortgeltung des hier zitierten und
der anderen
aufgezählten Artikel des Überleitungsvertrages belegt, daß die
„Bundesrepublik
Deutschland“ offenkundig weiterhin den zeitlich unbegrenzt ergangenen
Bestimmungen
des früheren Besatzungsrechts unterworfen ist.
Berlin steht bis auf den heutigen Tag unter Sonderstatus
Es ist die Existenz eines weiteren Vertrages festzustellen, mit dem
Titel: „Übereinkommen zur
Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“.
Ist Berlin also die Hauptstadt der Bundesrepublik, ohne gemäß
fortgeltenden Bestimmungen
der ehemaligen Siegermächte und angesichts getrennter „Vereinbarungen“
und „Übereinkommen“
ihr rechtlicher und politischer Bestandteil zu sein?
All dies und auch die Fortgeltung der UNO-Feindstaatenklauseln bis
heute zeigen, daß wir
entgegen den offiziellen politischen Verlautbarungen auf den Abschluß
eines all dies beendenden
Friedensvertrages keinesfalls verzichten können.
Dies folgt auch aus den Bestimmungen des Überleitungsvertrages von
1954, die nach dem Vertrag
vom 27./28. September 1990 ausdrücklich als in Kraft bleibend
bezeichnet werden. So beginnt
beispielsweise der fortgeltende NEUNTE TEIL, Artikel 1 mit den Worten:
„Vorbehaltlich der Bestimmungen einer Friedensregelung mit Deutschland
dürfen deutsche
Staatsangehörige, die der Herrschaftsgewalt der Bundesrepublik
unterliegen, gegen die Staaten,
welche die Erklärung der Vereinten Nationen vom 1. Januar 1942
unterzeichnet haben oder
ihr beigetreten sind oder mit Deutschland im Kriegszustand waren oder
in Artikel 5 des Fünften
Teils dieses Vertrages genannt sind, sowie gegen deren Staatsangehörige
keine Ansprüche irgendwelcher
Art erheben wegen Maßnahmen, welche von den Regierungen dieser Staaten
oder
mit ihrer Ermächtigung in der Zeit zwischen dem 1. September 1939 und
dem 5. Juni 1945
wegen des in Europa bestehenden Kriegszustandes getroffen worden sind;
auch darf niemand
derartige Ansprüche vor einem Gericht in der Bundesrepublik geltend
machen.“
Ein weiteres Beispiel: Im SECHSTEN TEIL, Artikel 3, Absätze 1 und 3 des
Überleitungsvertrages von 1954, der ausdrücklich in Kraft bleibt, heißt
es:
„(1)Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die
Maßnahmen
erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen
durchgeführt worden sind
oder werden sollen, das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der
Reparation oder Restitution
oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die
Drei Mächte mit
anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen
Bundesgenossen Deutschlands
geschlossen haben oder schließen werden.“
„(3) Ansprüche und Klagen gegen Personen, die aufgrund der in Absatz
(1) und (2) dieses
Artikels bezeichneten Maßnahmen Eigentum erworben oder übertragen
haben, sowie Ansprüche
und Klagen gegen internationale Organisationen, ausländische
Regierungen oder Personen, die
auf Anweisung dieser Organisationen oder Regierungen gehandelt haben,
werden nicht
zugelassen.“
:-)
Zuletzt bearbeitet: 24.08.08 18:37 von Wolkenschieber
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Wolkenschieber
Beiträge: 593
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» 22.08.08 17:18 « |
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Diese Festlegungen bedeuten, daß sich die ehemaligen Siegermächte
hiermit außerhalb jeder
Rechtsverfolgung stellen.
Besondere Aufmerksamkeit verdient jedoch die oben zitierte Formulierung
am Ende des Artikels 3,
Absatz 1: „... geschlossen haben oder schließen werden“.
Dies heißt nichts anderes, als daß die Siegermächte auch heute noch und
für die Zukunft zeitlich
unbegrenzt deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen zum Zwecke von
Reparationen, Restitutionen
oder aus anderen Kriegsgründen beschlagnahmen und sich aneignen dürfen
und sogar das Recht
haben, hierzu auch in Zukunft noch spezielle Abkommen zu treffen.
In Artikel 1, Satz 1 wird ausdrücklich festgeschrieben: „Die
Bundesrepublik wird keine Einwendungen
erheben ...“.
Existiert das Deutsche Reich fort, ist auch seine Verfassung, die
Reichsverfassung von
1919, nach wie vor gültig, wenn auch zur Zeit überlagert vom
Grundgesetz, weil das
Deutsche Reich eben „nicht handlungsfähig“ ist.
Wer also ist nun völkerrechtlich befugt, den überfälligen
Friedensvertrag für die deutsche Seite zu
unterschreiben?
Fehlt ihm die Zustimmung des deutschen Volkes?
Offiziell ja!
Das Volk kann aber auch zustimmen durch Duldung!
Aber es gibt auch was Neues!
Der Artikel 146 des im Jahre 1949 unter westalliierter Oberhoheit für
die Bundesrepublik
geschaffenen Grundgesetzes lautete bis zum Inkrafttreten des
Einigungsvertrages am 31.8.1990
wie folgt:
Artikel 146 [Geltungsdauer des Grundgesetzes]
Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine
Verfassung in Kraft tritt,
die vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Mit Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt Teil II vom 28.9.1990, Seite
891:
Art. 146 [Geltungsdauer des Grundgesetzes]
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit
Deutschlands für das gesamte
deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine
Verfassung in Kraft tritt, die
von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Zur Erinnerung:
Artikel 23 GG aufgehoben.
Wird einem Gesetz der Geltungsbereich entzogen wird, so ist das ganze
Gesetz nichtig und ungültig!
Seit dem ca. 18. September 1990 existiert in Deutschland kein
Grundgesetz, für Niemanden!
Deutschland befindet sich seitdem in einem gesetz- und rechtsfreien
Vakuum;
sämtlichen Beschlüsse werden benutzerdefiniert erlassen und die
Benutzer sind die
Placebo-Richter bzw. ihre Drahtzieher. Da hilft keine Gesetzeskenntnis:
sämtlichen Beschlüsse
sind ein privates Willkürakt, die durch die eitlen
Darstellungsneurotiker unterstützt werden.
Im Punkt 2 des Besatzungsrechts für die Bundesrepublik Deutschland
steht alles klar und unmißverständlich
definiert: keine Strafe ohne Gesetze.
Hinweis:
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus!
Urteil: Bundesverfassungsgericht vom 31.07.1973 - Akz. 2 BvF 1/73
"Die Bundesrepublik...sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt
auf den Geltungsbereich des
Grundgesetzes". (vgl. BverfGE 3, 288 (319f); 6, 309 (338,363)).
ACHTUNG!!!
Ist der Geltungsbereich des GG futsch, so ist logischerweise das
gesamte Grundgesetz samt aller
anderen untergeordneten Gesetze nichtig! Ohne Geltungsbereich und
Grundgesetz, ist die BRdvD
ohne Hoheitsgewalt auf dem Staatsgebiet des Deutschen Reiches.
Daß mit der Aufhebung des Artikels 23 des GG für die „BRD“ alle, aber
auch wirklich
alle abgeleitete Gesetze, mit Ausnahme der Besatzungsgesetze natürlich,
ebenfalls aufgehoben
sind, steht auf einem völlig anderem Blatt. Deswegen heißt es ja auch
„Grundgesetz“
, ein Grund, auf dem alle anderen Gesetze aufgebaut sind. Die russische
Verfassung
trägt übrigens den Untertitel: Grundgesetz (основной закон . Was das zu bedeutet hat soll
jeder selbst rauskriegen. Vielleicht ist Rußland auch noch immer
besetzt? Wer weiß schon
alles? In Deutschland jedenfalls werden die Besatzungsgesetze erst mit
einem Friedensvertrag
aufgehoben...
Wenn der Anfang einer Geschichte eine Lüge ist, kann das Ende dieser
Geschichte nicht die Wahrheit
sein.
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Das Gehirn entscheidet, bevor der Mensch
entscheidet!
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 103 [Grundrechte
vor Gericht]
(1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.
(2) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit
gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat
begangen wurde.
(3) Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen
Strafgesetze mehrmals bestraft
werden.
Wahrheit ist nicht nur das Beweisbare;
Wahrheit ist das Unausweichliche…
Die s. g. Bundesregierung ist im Klartext nichts anderes als eine
Verwaltung des nach dem 28. September
1990 entstandenen Vereinigten Wirtschaftsgebietes.
Die Voraussetzungen für die Gründung des vereinigte Wirtschaftsgebietes
wurden mit dem
Gesellschaftsvertrag vom 29.08.1990 gelegt; daraus entstand dann
„Bundesrepublik Deutschland-
Finanzagentur GmbH“ AZ.: 72 HRB 51411 beim Amtsgericht Frankfurt am Mai.
Wer jetzt noch Bußgelder wegen OWiG bezahlt,
der ist selber schuld.
Bitte hier saugen!
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Liebe Grüße...
:-)
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Anubis1802
Beiträge: 47
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» 23.08.08 22:08 « |
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auf jeden Fall IPD wählen!!!!!!!!!!
treten wir denn 2009 zu Bundestagswahl an?
auch wenn es da noch nicht so viel sein sollte, wird es in den nächsten
Jahren ordentlich scheppern!!
Ringsdorf, der Verbrecher, hat sich ja nicht um sonst zurückgezogen wa!?
jetzt mal sorry, aber man muss nicht ganz so schlecht über die SPD
denken (heut vielleicht schon ein wenig),
denn von 1919-1933( (2.)Deutsches Reich bzw Weimarer Republik) war die
Koalition der SPD und
Zentrumpartei(die Reichsregierung) gar nicht so schlecht(Ebert,
Scheidemann und co.) oder!?
Die SPD wurde leider ein Wendelhals auch später von der SED, und
anderen Stasiorganen
(Bsp.Platzeck ua.)usw, unterlaufen.
vielleicht finden diese alten Demokraten und Anti-Nazis
wieder auf den alten Weg zurück (hoffe es), und wenn nicht ist die IPD
bestimmt gerne behilflich oder
es wird langsam Zeit, dass jeder deutsche Bürger wieder anfängt, für
die Gemeinschaft da zu sein!!!
einer für alle...und nicht "nur für mein
Bankkonto"
(an die Verwaltungsregierung und Diebe (Art. 134 GG)
des vereinigten Wirtschaftsgebietes gemäß Art. 133 GG)
gemeinsam schaffen wir es und holen uns
die Unabhängigkeit(gemäß Art. 146 GG) zurück!!
nur ein unabhängiges Deutschland als Ganzes und ein gerechter
Friedensvertrag, können einen dauerhaften Frieden in Europa
gewährleisten bzw garantieren
gruß @ all
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