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Thema: Zu viele wissen nichts....
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Wolkenschieber

Beiträge: 593

» 14.04.08 17:55 «              Beitrag melden


Amerikas Afrika-Zentrale liegt in Stuttgart

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Zu viele wissen nicht, was in Deutschland passiert
Krieg im Inneren

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Verfassungsschutz will Internet-Knoten abhören!

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Zerstört ein Experiment die Erde?

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Warum die Bankenkrise eine Krise der Geldordnung ist!

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Europäischer Gerichtshof unterstützt Billiglöhne und schränkt Streikrecht ein!

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Wolkenschieber

Beiträge: 593

» 24.04.08 11:55 «              Beitrag melden


Fragen zum Verhalten von Amtsgericht, Oberlandesgericht und Staatsanwaltschaft

(Namen sind aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes teilweise geändert.)


Mit Beschluss vom 02.08.04 entzog Richter Herbst vom Amtsgericht Bamberg Frau Petra Heller das Personensorgerecht für ihren 9-jährigen Sohn Aeneas Heller. Der Sorgerechtsentzug erfolgte ohne vorherige Anhörung der Mutter, auf der Grundlage der sogenannten "gutachterlichen Stellungnahme" des Ltd. Medizinaldirektors Dr. Winfried Strauch vom 28.07.04 (B1: Gerichts-Beschluss vom 02.08.04). Wegen der vom Landratsamt Bamberg, Abteilung für Gesundheitswesen diagnostizierten angeblichen "schweren psychischen Störung" der Mutter bestehe eine Gefahr für Leib und Leben des Kindes, weswegen auch ein Zuwarten bis zur endgültigen Entscheidung nicht gestattet sei.

In seiner "gutachtlichen Stellungnahme" vom 28.07.04 unterstellt Dr. Strauch Frau Heller ein Münchhausen-by-proxy-Syndrom, eine schwere psychische Erkrankung, bei der Mütter ihren Kindern Verletzungen, Vergiftungen etc. beibringen, um sie dann Ärzten zur Behandlung vorzustellen. Des Weiteren wird behauptet, Mütter, die an dieser Erkrankung leiden sollen, täuschten bei ihrem Kind Krankheitssymptome vor, um es invasiven diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen auszusetzen.

Unmittelbar nach der Herausnahme von Aeneas telefonierte Dr. S. mit Richter Herbst und erklärte entprechend seinem Schreiben vom 05.08.04, da´ß; Aeneas an Borreliose leidet und dringend behandlungsbedürftig sei (B2: ärztliche Bescheinigung Dr. S. vom 05.08.04). In diesem Moment war deutlich klargestellt, daβ die Borreliose von Aeneas keine von der Mutter am Kind vorgetäuschte Erkrankung war, sondern eine Krankheit, die von einem angesehenen Arzt diagnostiziert worden war, an der Aeneas tatsächlich litt.

Die von Dr. Strauch angenommene psychische Erkrankung eines Münchhausen-by-proxy-Syndromes war also hiermit widerlegt.

Ein Kind, das in Behandlung eines angesehenen Internisten ist, kann durch die von diesem verordneten Medikamente nicht in Lebensgefahr schweben.

Die Bedingungen für eine Kindeswegnahme nach Paragraph 1666, 1666a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) waren also nicht gegeben!(B3: Paragraph 1666, 1666a)

Bereits hier hätte Richter Herbst eine Anhörung anberaumen müssen,in der die verantwortlichen Ärzte Frau Dr. Z. (B4: Attest 29.7.04), Hausärztin und Herr Dr. S. (B2) und (B5: Attest 23.07.04) unter Vorlage der Briefe des beratenden Spezialisten Dr. X. (B6: Attest 10.01.04 und B7: Attest 10.01.04) und Dr. W (B8: Attest 06.10.03) Augenarzt die Behandlung aus ärztlicher Sicht hätten erklären können.
Hierzu hätten auch die bis dahin in Speziallabors erstellten Blutwerte Beweismaterial geliefert (B9: Westernblot vom 07.07.2000;

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Wolkenschieber

Beiträge: 593

» 24.04.08 12:05 «              Beitrag melden


Korruptionsgegner Endzeiter Udo Pohlmann: 0521 123456

Verbrechen in der Regierung NRW, ist Normalität geworden. Bielefeld NRW: Eine ominöse Tätergruppe Stahl Lagerwaren und PKW. Die Polizei half jedes Mal. Der Rädelsführer Rainer 99 bedohte den Eigentümer mit Kopfschuss und verlangte 10.000 Euro, dann 7.500 Euro Bargeld für wichtige Leute. Polizei und Gerichte erwiesen sich bis heute der verbrecherischen Neigung, den Tätern zu helfen und dem Tatopfer zu schaden. Auch am AG Bielefeld wurden Beweise bei Seite geschafft, das LG Bielefeld erledigte den Rest der gemeinschaftlichen Rechtsbeugung. Es folgt ein Tatsachenbericht von Personen, die zusammen halten, wie eine verschworene Loge.

Vorsicht vor der F.O.G.C. 99 ! Geschädigte bitte melden !

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Wolkenschieber

Beiträge: 593

» 25.04.08 11:59 «              Beitrag melden


Probleme mit der Integration, islamische Parallelgesellschaften aus dem Libanon in Berlin

"Deutschland-Funk"

Thema: Probleme mit der Integration

Sendezeit: 24.04.2008 - 09:36h

Autorin: Kirsten Serup-Bilfeldt

Gast: Dr. phil. Ralph Ghadban,
Islamwissenschaftler und Politologe
an der Evangelischen Fachhochschule Berlin

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Programm: Deutschlandfunk - www.dradio.de

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Wolkenschieber

Beiträge: 593

» 28.04.08 12:56 «              Beitrag melden


Arme Welt - Armes Deutschland!

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Wolkenschieber

Beiträge: 593

» 28.04.08 13:38 «              Beitrag melden


Kürzung der Regelleistung bei Krankenhausaufenthalt

Seit gut zwei Jahren gibt es eine intensive Auseinandersetzung über die Kürzung der Regelleistung bei Vollverpflegung wegen häuslicher Ersparnis oder einer Anrechnung als geldwertes Einkommen in stationären Einrichtungen wie Krankenhaus, aber auch in anderen Fällen. Kaum eine Rechtsfrage war und ist bundesweit in ARGE/JobCenter usw. uneinheitlicher und unklarer geregelt.

Die Sozialgerichte haben inzwischen wohl mehrheitlich festgestellt, dass die Kürzung der Regelleistung unter Anrechnung des geldwerten Vorteils der Vollverpflegung rechtswidrig ist. Im SGB II sei aufgrund des Pauschalierungsprinzips eine individuelle Festlegung des Bedarfs nicht vorgesehen (§ 3 Abs. 3 SGB II). Zudem habe die in stationären Einrichtungen verabreichte Vollverpflegung keinen Marktwert. Auch der Petitionsausschuss des deutschen Bundestages sprach sich am 10.10.2007 gegen eine Anrechnung der Vollverpflegung bei stationären Aufenthalt aus.

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killer

Beiträge: 6

» 28.04.08 14:48 «              Beitrag melden


Ich habe Deinen Beitrag zu den RFID-Chips gelesen.Da wir ja auch in unseren Personalausweisen solch Dinger drin haben,gibt es da auch eine Lösung.Man nehme ein Mikrowelle und lege diesen kleinen Scheisser rein.Anstellen das Ding und das wars mit dem Chip.Klappt 100%,denn ich habe es schon ausprobiert.Es gibt fuer alles eine Lösung.

Wolkenschieber

Beiträge: 593

» 28.04.08 18:58 «              Beitrag melden


Merkel gegen das Herunterladen von Computern

Nachlese zum Welttag der geistigen Einfalt

In ihrem eigenen Videopodcast sprach sich Kanzlerin Merkel kürzlich im Zuge des Welttags des geistigen Eigentums gegen das Herunterladen von Computern aus. Das wäre eine Sache, vor der nationale Grenzen nicht schützen würden. Sich erst informieren und dann sprechen hätte zumindest vor der Offenbahrung ihrer Unwissenheit schützen können. Auch der Bericht der Kinderreporter im Frühstücksfernsehen der ARD brachte erschreckende Erkenntnisse zutage. Zahlreiche führende Politiker in Berlin waren nicht in der Lage die einfachsten Fragen der Kleinkinder zu beantworten. Frau Zypries gab zunächst an, sie würde im Internet nicht rumspielen. Auf die Frage, welche Browser es gibt, wusste Frau Zypries aber keine Antwort. Zumindest die Piraten in Hessen und die Berliner Musikerin Barbara Clear haben ein paar Antworten in Hinblick auf das geistige Eigentum parat.

Frau Merkel bloggte jüngst auf ihrem Videopodcast zum Thema Urheberrecht:

"Deshalb müssen wir dies (die Bekämpfung der Raubkopien) im internationalen Rahmen machen, denn das Herunterladen von Computern ist eine Sache, vor der nationale Grenzen nicht schützen können."

Was unsere technikaffine Republiksleiterin damit gemeint haben könnte, bleibt allerdings nebulös, wahrscheinlich aber setzt sie sich für einen europaweiten Schutz vor der Verbreitung weiterer Raubmordkopien ein. Nach Browsern gefragt, hatte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries nur Fragezeichen als Antwort parat. Sie war nicht in der Lage den Kinderreportern vom Morgenmagazin zu erklären, welche Browser es gibt. "Browser? Was sind denn jetzt nochmal Browser?" Kritische Zeitgeister stellten sich die Frage: Wie soll eine solche Frau Entscheidungen bezüglich der Online-Durchsuchung treffen, wenn sie nicht mal die Bedeutung des Wortes Browser kennt? Grünen-Fraktionsvize Hans-Christian Ströbele wusste zumindest, dass man an bestimmten Orten unter Angabe bestimmter "Fundwörter" etwas im Internet finden kann, das ist zumindest besser wie nichts. Er und sein Computer wären häufiger unterschiedlicher Meinung, er hatte zumindest kein Problem damit zuzugeben, dass er sich mit moderner Technik nur ungern beschäftigen würde. Seine Homepage würden dementsprechend seine Mitarbeiter pflegen. SPD-Fraktionschef Peter Struck wusste auf die Frage nach Browsern auch keine Antwort und ging in die Gegenoffensive. Doch die junge Reporterin hatte sich im Gegensatz zu Herrn Struck schlaugemacht, sie hat einen Kurs in HTML besucht. Ihre Homepage dürfte zudem mehr Inhalte als seine bieten, die von Herrn Struck befindet sich derzeit "in Überarbeitung". Sowohl die Aussage von Frau Merkel als auch die Befragung der Politiker scheinen sich optimal in den Tag der geistigen Einfalt einzugliedern.

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Lotte

Beiträge: 314

» 28.04.08 19:36 «              Beitrag melden


@killer Leg deine Geldscheine dazu - da ist nämlich auch ein kleines Chipchen drin...

Lotte

Wolkenschieber

Beiträge: 593

» 29.04.08 02:47 «              Beitrag melden


Volksverhetzung

Zehn Monate Haft für Rechtsextremist Mahler

Der Rechtsextremist Horst Mahler muss wegen Volksverhetzung zehn Monate
in Haft. Die Vorsitzende Richterin Astrid von Boennighausen-Budberg
sagte in ihrer Urteilsbegründung: "Zugunsten des Angeklagten spricht gar
nichts." *

Erding - Das Amtsgericht im oberbayerischen Erding verurteilte Mahler
am Montag zudem wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen und Beleidigung. Eine Aussetzung zur Bewährung sei nicht
in Betracht gekommen. Angeklagt war Mahler wegen Äußerungen in einem
Interview mit dem Journalisten und früheren Vizevorsitzenden des
Zentralrats der Juden in Deutschland, Michel Friedman, für das Magazin
"Vanity Fair" vom Oktober 2007.

Mahler hatte darin den Holocaust geleugnet. Außerdem begrüßte er
Friedman mit den Worten "Heil Hitler, Herr Friedman". Die Richterin
wertete dies als Beleidigung und als Verwendung von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen. Erschwerend kam hinzu, dass Mahler
erst zwei Monate vor dem Interview eine andere Haftstrafe wegen
Volksverhetzung abgesessen hatte.

*Mahler verteidigt sich selbst*

Der Jurist Mahler, der sich selbst verteidigte, versuchte den Prozess
zur Propagandaplattform für seine rechtsradikalen Thesen
umzufunktionieren. So beantragte er etwa, einen Zeugen zu hören, der
wissenschaftlich beweisen sollte, dass es durch die Nationalsozialisten
keine systematische Judenvernichtung gegeben habe. Oberstaatsanwalt
Georg Freutsmiedl erkannte allein darin schon eine weitere Straftat
Mahlers. Auf seinen Antrag hin wurde Mahler für einige Minuten aus dem
Sitzungszimmer entfernt. Die Richterin befand auf "ungebührliches
Verhalten des Angeklagten", was Mahler mit dem Vorwurf der "Barbarei"
konterte.

Ins Rollen gekommen war der Prozess durch eine Strafanzeige Friedmans.
Da das Interview mit Mahler am Münchner Flughafen stattfand, war das
Amtsgericht Erding für den Fall zuständig. Eine Zeit lang drohte
Richterin Boennighausen-Budberg das Verfahren etwas aus der Kontrolle zu
geraten. Vor allem bei der Vernehmung Friedmans durch den Angeklagten
selbst, musste Oberstaatsanwalt Freutsmiedl der Richterin immer wieder
durch Zwischenrufe helfend zur Seite stehen. Zum Teil diktierte der
Anklagevertreter dem Gericht geradezu die Ablehnungsbescheide für manche
Fragen Mahlers.
*
Friedman erstaunt über Mahler*

Friedman sagte, er sei "erstaunt" gewesen, zu welchen Äußerungen sich
Mahler in dem Interview hinreißen ließ. Vor allem von der Begrüßung mit
"Heil Hitler" sei er "schockiert" gewesen. Angesichts der Tatsache, dass
eigene Familienangehörige von ihm durch die Nationalsozialisten
umgebracht wurden, habe er dies als "persönliche Beleidigung" empfunden.

Dass die Richterin Mahler lange gewähren ließ und diesem erst nach
einiger Zeit das Fragerecht entzog, bezeichnete Friedman als Zeichen für
die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens. "Das müssen wir ertragen", sagte
der Zeuge zum Auftritt Mahlers. Staatsanwalt Freutsmiedl hatte damit
mehr Probleme. Immer wieder umklammerte er die Lehnen seines Sessels,
schaute Hilfe suchend zur Decke oder seufzte vernehmlich. Unterdessen
haute Mahler mit der flachen Hand auf den Tisch und beschied der
Richterin: "Was Sie interessiert, interessiert mich nicht."

In seinem Urteil blieb das Gericht einen Monat unter der Forderung der
Staatsanwaltschaft. Doch Mahler war das nach eigenem Bekunden egal. Er
hatte, wie er danach sagte, ohnehin mit einer Verurteilung gerechnet.
Zumal er die beanstandeten Aussagen in dem Interview auch gar nicht
bestritt. Er kündigte an, in Berufung zu gehen. /(dm/ddp)/

Der Tagesspiegel Berlin - 28.04.2008


:-)
killer

Beiträge: 6

» 29.04.08 09:35 «              Beitrag melden


Nun liebe Lotte,die Geldscheine mit einem "X"vor der Nummer sind sowieso Falschgeld.Aber ich glaube das Ihr es auch wisst.Vieles in diesem Land ist falsch und derart verlogen das man nicht mehr weiss was hinten und was vorn ist.

Krascher

Beiträge: 1095

maahks
» 29.04.08 11:16 «              Beitrag melden


Nun liebe Lotte,die Geldscheine mit einem "X"vor der Nummer sind sowieso Falschgeld.Aber ich glaube das Ihr es auch wisst.Vieles in diesem Land ist falsch und derart verlogen das man nicht mehr weiss was hinten und was vorn ist.


Vielleicht sollten Interessierte die €uro-Geldscheine mal mit den alten holl. Gulden vergleichen, insbesondere die "Unterschrift".

Was fällt denn auf ... ?

Lotte

Beiträge: 314

» 29.04.08 11:39 «              Beitrag melden


Mir fällt leider nix auf - habe keine Gulden...



Krascher

Beiträge: 1095

maahks
» 29.04.08 12:02 «              Beitrag melden


Die Unterschrift auf den Euro-Scheinen ist einige Jahrzehnte alt...


Herores

Beiträge: 106

» 29.04.08 12:16 «              Beitrag melden


ich kann mich vage an den Gulden errinern !

war das nicht so,das der NotenbankChef von Holland,auch den EURO Unterschriebn hat ?

Die Unterschrieften sind identisch, vom Gulden, sowie vom EURO Schein.

Ist eh alles wertloses Papier,und hat daher nur Symbolischen Charakter.

Herores

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