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Thema: Zu viele wissen nichts....
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Wolkenschieber
Beiträge: 593
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» 24.04.08 11:55 « |
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Fragen zum Verhalten von Amtsgericht,
Oberlandesgericht und Staatsanwaltschaft
(Namen sind aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes teilweise
geändert.)
Mit Beschluss vom 02.08.04 entzog Richter Herbst vom Amtsgericht
Bamberg Frau Petra Heller das Personensorgerecht für ihren 9-jährigen
Sohn Aeneas Heller. Der Sorgerechtsentzug erfolgte ohne vorherige
Anhörung der Mutter, auf der Grundlage der sogenannten "gutachterlichen
Stellungnahme" des Ltd. Medizinaldirektors Dr. Winfried Strauch vom
28.07.04 (B1: Gerichts-Beschluss vom 02.08.04). Wegen der vom
Landratsamt Bamberg, Abteilung für Gesundheitswesen diagnostizierten
angeblichen "schweren psychischen Störung" der Mutter bestehe eine
Gefahr für Leib und Leben des Kindes, weswegen auch ein Zuwarten bis
zur endgültigen Entscheidung nicht gestattet sei.
In seiner "gutachtlichen Stellungnahme" vom 28.07.04 unterstellt Dr.
Strauch Frau Heller ein Münchhausen-by-proxy-Syndrom, eine schwere
psychische Erkrankung, bei der Mütter ihren Kindern Verletzungen,
Vergiftungen etc. beibringen, um sie dann Ärzten zur Behandlung
vorzustellen. Des Weiteren wird behauptet, Mütter, die an dieser
Erkrankung leiden sollen, täuschten bei ihrem Kind Krankheitssymptome
vor, um es invasiven diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen
auszusetzen.
Unmittelbar nach der Herausnahme von Aeneas telefonierte Dr. S. mit
Richter Herbst und erklärte entprechend seinem Schreiben vom 05.08.04,
da´ß; Aeneas an Borreliose leidet und dringend behandlungsbedürftig sei
(B2: ärztliche Bescheinigung Dr. S. vom 05.08.04). In diesem Moment war
deutlich klargestellt, daβ die Borreliose von Aeneas keine von der
Mutter am Kind vorgetäuschte Erkrankung war, sondern eine Krankheit,
die von einem angesehenen Arzt diagnostiziert worden war, an der Aeneas
tatsächlich litt.
Die von Dr. Strauch angenommene psychische Erkrankung eines
Münchhausen-by-proxy-Syndromes war also hiermit widerlegt.
Ein Kind, das in Behandlung eines angesehenen Internisten ist, kann
durch die von diesem verordneten Medikamente nicht in Lebensgefahr
schweben.
Die Bedingungen für eine Kindeswegnahme nach Paragraph 1666, 1666a des
Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) waren also nicht gegeben!(B3: Paragraph
1666, 1666a)
Bereits hier hätte Richter Herbst eine Anhörung anberaumen müssen,in
der die verantwortlichen Ärzte Frau Dr. Z. (B4: Attest 29.7.04),
Hausärztin und Herr Dr. S. (B2) und (B5: Attest 23.07.04) unter Vorlage
der Briefe des beratenden Spezialisten Dr. X. (B6: Attest 10.01.04 und
B7: Attest 10.01.04) und Dr. W (B8: Attest 06.10.03) Augenarzt die
Behandlung aus ärztlicher Sicht hätten erklären können.
Hierzu hätten auch die bis dahin in Speziallabors erstellten Blutwerte
Beweismaterial geliefert (B9: Westernblot vom 07.07.2000;
Quelle:
******
Hier lesen Sie den gesamten Beitrag!
:-)
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Wolkenschieber
Beiträge: 593
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» 28.04.08 18:58 « |
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Merkel gegen das Herunterladen von Computern
Nachlese zum Welttag der geistigen Einfalt
In ihrem eigenen Videopodcast sprach sich Kanzlerin Merkel kürzlich im
Zuge des Welttags des geistigen Eigentums gegen das Herunterladen von
Computern aus. Das wäre eine Sache, vor der nationale Grenzen nicht
schützen würden. Sich erst informieren und dann sprechen hätte
zumindest vor der Offenbahrung ihrer Unwissenheit schützen können. Auch
der Bericht der Kinderreporter im Frühstücksfernsehen der ARD brachte
erschreckende Erkenntnisse zutage. Zahlreiche führende Politiker in
Berlin waren nicht in der Lage die einfachsten Fragen der Kleinkinder
zu beantworten. Frau Zypries gab zunächst an, sie würde im Internet
nicht rumspielen. Auf die Frage, welche Browser es gibt, wusste Frau
Zypries aber keine Antwort. Zumindest die Piraten in Hessen und die
Berliner Musikerin Barbara Clear haben ein paar Antworten in Hinblick
auf das geistige Eigentum parat.
Frau Merkel bloggte jüngst auf ihrem Videopodcast zum Thema
Urheberrecht:
"Deshalb müssen wir dies (die Bekämpfung der Raubkopien) im
internationalen Rahmen machen, denn das Herunterladen von Computern ist
eine Sache, vor der nationale Grenzen nicht schützen können."
Was unsere technikaffine Republiksleiterin damit gemeint haben könnte,
bleibt allerdings nebulös, wahrscheinlich aber setzt sie sich für einen
europaweiten Schutz vor der Verbreitung weiterer Raubmordkopien ein.
Nach Browsern gefragt, hatte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries
nur Fragezeichen als Antwort parat. Sie war nicht in der Lage den
Kinderreportern vom Morgenmagazin zu erklären, welche Browser es gibt.
"Browser? Was sind denn jetzt nochmal Browser?" Kritische Zeitgeister
stellten sich die Frage: Wie soll eine solche Frau Entscheidungen
bezüglich der Online-Durchsuchung treffen, wenn sie nicht mal die
Bedeutung des Wortes Browser kennt? Grünen-Fraktionsvize Hans-Christian
Ströbele wusste zumindest, dass man an bestimmten Orten unter Angabe
bestimmter "Fundwörter" etwas im Internet finden kann, das ist
zumindest besser wie nichts. Er und sein Computer wären häufiger
unterschiedlicher Meinung, er hatte zumindest kein Problem damit
zuzugeben, dass er sich mit moderner Technik nur ungern beschäftigen
würde. Seine Homepage würden dementsprechend seine Mitarbeiter pflegen.
SPD-Fraktionschef Peter Struck wusste auf die Frage nach Browsern auch
keine Antwort und ging in die Gegenoffensive. Doch die junge Reporterin
hatte sich im Gegensatz zu Herrn Struck schlaugemacht, sie hat einen
Kurs in HTML besucht. Ihre Homepage dürfte zudem mehr Inhalte als seine
bieten, die von Herrn Struck befindet sich derzeit "in Überarbeitung".
Sowohl die Aussage von Frau Merkel als auch die Befragung der Politiker
scheinen sich optimal in den Tag der geistigen Einfalt einzugliedern.
Video runterladen hier!
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Hier klicken!
:-)
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Wolkenschieber
Beiträge: 593
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» 29.04.08 02:47 « |
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Volksverhetzung
Zehn Monate Haft für Rechtsextremist Mahler
Der Rechtsextremist Horst Mahler muss wegen Volksverhetzung zehn Monate
in Haft. Die Vorsitzende Richterin Astrid von Boennighausen-Budberg
sagte in ihrer Urteilsbegründung: "Zugunsten des Angeklagten spricht
gar
nichts." *
Erding - Das Amtsgericht im oberbayerischen Erding verurteilte Mahler
am Montag zudem wegen des Verwendens von Kennzeichen
verfassungswidriger
Organisationen und Beleidigung. Eine Aussetzung zur Bewährung sei nicht
in Betracht gekommen. Angeklagt war Mahler wegen Äußerungen in einem
Interview mit dem Journalisten und früheren Vizevorsitzenden des
Zentralrats der Juden in Deutschland, Michel Friedman, für das Magazin
"Vanity Fair" vom Oktober 2007.
Mahler hatte darin den Holocaust geleugnet. Außerdem begrüßte er
Friedman mit den Worten "Heil Hitler, Herr Friedman". Die Richterin
wertete dies als Beleidigung und als Verwendung von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen. Erschwerend kam hinzu, dass Mahler
erst zwei Monate vor dem Interview eine andere Haftstrafe wegen
Volksverhetzung abgesessen hatte.
*Mahler verteidigt sich selbst*
Der Jurist Mahler, der sich selbst verteidigte, versuchte den Prozess
zur Propagandaplattform für seine rechtsradikalen Thesen
umzufunktionieren. So beantragte er etwa, einen Zeugen zu hören, der
wissenschaftlich beweisen sollte, dass es durch die Nationalsozialisten
keine systematische Judenvernichtung gegeben habe. Oberstaatsanwalt
Georg Freutsmiedl erkannte allein darin schon eine weitere Straftat
Mahlers. Auf seinen Antrag hin wurde Mahler für einige Minuten aus dem
Sitzungszimmer entfernt. Die Richterin befand auf "ungebührliches
Verhalten des Angeklagten", was Mahler mit dem Vorwurf der "Barbarei"
konterte.
Ins Rollen gekommen war der Prozess durch eine Strafanzeige Friedmans.
Da das Interview mit Mahler am Münchner Flughafen stattfand, war das
Amtsgericht Erding für den Fall zuständig. Eine Zeit lang drohte
Richterin Boennighausen-Budberg das Verfahren etwas aus der Kontrolle
zu
geraten. Vor allem bei der Vernehmung Friedmans durch den Angeklagten
selbst, musste Oberstaatsanwalt Freutsmiedl der Richterin immer wieder
durch Zwischenrufe helfend zur Seite stehen. Zum Teil diktierte der
Anklagevertreter dem Gericht geradezu die Ablehnungsbescheide für
manche
Fragen Mahlers.
*
Friedman erstaunt über Mahler*
Friedman sagte, er sei "erstaunt" gewesen, zu welchen Äußerungen sich
Mahler in dem Interview hinreißen ließ. Vor allem von der Begrüßung mit
"Heil Hitler" sei er "schockiert" gewesen. Angesichts der Tatsache,
dass
eigene Familienangehörige von ihm durch die Nationalsozialisten
umgebracht wurden, habe er dies als "persönliche Beleidigung" empfunden.
Dass die Richterin Mahler lange gewähren ließ und diesem erst nach
einiger Zeit das Fragerecht entzog, bezeichnete Friedman als Zeichen
für
die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens. "Das müssen wir ertragen",
sagte
der Zeuge zum Auftritt Mahlers. Staatsanwalt Freutsmiedl hatte damit
mehr Probleme. Immer wieder umklammerte er die Lehnen seines Sessels,
schaute Hilfe suchend zur Decke oder seufzte vernehmlich. Unterdessen
haute Mahler mit der flachen Hand auf den Tisch und beschied der
Richterin: "Was Sie interessiert, interessiert mich nicht."
In seinem Urteil blieb das Gericht einen Monat unter der Forderung der
Staatsanwaltschaft. Doch Mahler war das nach eigenem Bekunden egal. Er
hatte, wie er danach sagte, ohnehin mit einer Verurteilung gerechnet.
Zumal er die beanstandeten Aussagen in dem Interview auch gar nicht
bestritt. Er kündigte an, in Berufung zu gehen. /(dm/ddp)/
Der Tagesspiegel Berlin - 28.04.2008
:-)
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