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Thema: Erlebnisse im Gerichtssaal
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Dirty_P
Beiträge: 8
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» 14.10.09 10:04 « |
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Hallo zusammen,
ist schon ne weile her aber ich möchte euch dieses Erlebnis nicht
vorenthalten!!
Neulich vor Gericht:
eines Wunderschönen Donnerstag Morgens trafen sich ein Gruppe Menschen
vor dem Gerichtsgebäude die mit Spannung die Verhandlung eines
Parkverbrechers miterleben wollten.
Dem Verbrecher wurde zur Last gelegt, er habe an dem tag X zum
Zeitpunkt Y sein Auto An Straße Z geparkt und dabei die Parkzeit
überschritten.
So, um 10.30 Uhr wahr es dann endlich soweit, die Öffentlichkeit und
der Verbrecher durften den Sitzungssaal betreten. Jedoch war noch kein
Richter in sicht. etwa 10 min später war dann auch der Richter
anwesend. Jedoch fehlte auch noch der Hauptzeuge, nämlich der
Bedienstete der Stadt der das Verbrechen bezeugen sollte. Nach weiteren
20 minuten traf auch dieser endlich ein.
Nach Aussage des Zeugen konnte zwar das Fahrzeug identifiziert werden
jedoch nicht der Verbrecher.
Nun kam auch der Verbrecher endlich zu Wort und stellte dem Richter
eine schlichte und eigentlich ganz einfache Frage:
V: "Herr K. ich befinde mich in einer Rechtsunsicherheit, können sie
mir bitte sagen ob das Owig gilt oder nicht!?"
R: "ich bin nicht hier um diese Sachen zu klären!!"
V ganz enttäuscht) "aber
herr K. sie verfahren doch nach diesem Gesetz also müssen sie mir doch
sagen können ob das owig noch gilt oder nicht!?"
R: "da müssen sie schon zur Rechtsberatung gehen"
V: " das kostet ja Geld nee nee, das möchte ich jetzt schon von ihnen
wissen!"
R: "ich prüfe das schon von Amtswegen!"
V: "oh das ist aber toll, dann können sie mir ja jetzt eindeutig sagen
ob das Owig noch rechtskraft hat oder nicht!!!"
R mittlerweile schon Zitternd
und schreiend) "ich habe doch gesagt das ich dies schon von amtswegen
prüfe!!"
V: "ja sie wiederholen sich aber meine Frage ist damit noch nicht
beantwortet!"
Als der Richter nun schon einen hochroten Kopf auf hatte, unterbrach er
die Verhandlung für 5 Minuten um eine Halterfeststellung durchzuführen,
da nicht ganz klar war ob der Verbrecher auch zur Tatzeit der halter
des KFZ war.
Der Verbrecher nutzte die Zeit und fragte mal bei der Protokollführerin
ob es in diesem Haus denn keine Putzfrauen oder Hausmeister gibt, denn
er habe einen alten Kaugummi an seinem Stuhl entdeckt.
daraufhin gab die "tippse" als antwort: "doch haben wir, aber die nennt
man bei Gericht Wachtmeister!"
Nach Sage und Schreibe 36min betrat der Richter erneut den Gerichtssaal
mit einem sehr schweren und großen Buch unter dem Arm. Dem STVG!
Er Stand da und zeigte auf den Verbrecher...
R: "Sie wissen schon das sie im Falle einer Verurteilung auch die
gerichtskosten zahlen müssen nach §24a stvg..."
V: "wart mer mal ab!
Der richter gab zu protokoll das der Verbrecher auch zur Tatzeit der
Halter des Fahrzeugs war.
Auf die Frage des Richters ob noch weitere Anträge vorzubringen sind,
stand der Verbrecher auf und gab dem Richter ein Blatt mit der
Aufschrift: antrag auf klärung der Rechtssicherheit...
(der weitere Wortlaut eines solchen Antrages dürfte euch ja allen
bekannt sein).
Der Richter wollte jedoch dieses schreiben gar nicht annehmen da dies
kein beweisantrag sei!
Der Verbrecher gab dies aber zu Protokoll und der Richter war sogar
bereit es selber vorzulesen.
Daraufhin entstand ein weiteres Wortgefecht...
R: "ich kenne diese Schreiben!"
V: "schön dann konnten sie ja schon im Vorfeld prüfen ob das Owig noch
existiert oder nicht!"
R: "JA"
V: "und"
R: "also ich meine schon!!!"
V: "aha dann wird also vor gericht Meinung gesprochen...!!!!
haben das auch alle die hier im Publikum sitzen gehört???
Hier wird Meinung gesprochen!"
R: "jetzt sind sie aber mal nicht so vorlaut!"
V: "falls sie sich nicht ganz sicher sind verweise ich gern auch auf
die die urteile des BVerwG und das OLG...."
Der Richter wird stinksauer und schreit!!
R: "Das interessiert mich nicht Wir sind Hier in Bayern!!!"
V: "aha und da gelten keine Grundsatzurteile oder wie? Es heißt doch
BUNDESgericht, da steht doch schon im Namen das es ..."
Der Richter unterbricht wieder:
R: "Wissen sie was, ich diskutiere mit ihnen hier nicht länger rum!
V: "ja aber Herr K. sie kennen doch das GG, oder?"
R: "ja, bestimmt"
V: "Haben sie es grad zur Hand?"
R "nein"
V: "aber ein Mann in ihrer Position kennt das GG doch sicher
Auswendig!? Falls nicht, kann ich ihnen gern den Art. 100 vorlesen, da
steht nämlich das sie..."
Und erneut unterbricht der Richter.
R: "Jaja, ich kenne das Grundgesetz!"
V: "Das ist doch schon mal ein guter Anfang!"
R: "Dies alles hat jedoch nichts mit der Beweissicherung zu tun.
Deshalb frage ich sie, haben sie noch irgendetwas zu sagen?"
V: "In einem Gericht, in dem Meinung gesprochen wird, das kein
Bundesrecht anerkennt und in dem der Richter gegen das GG handelt, habe
ich beim besten willen nichts mehr zu sagen!"
Nach kurzer Sichtung aller "Beweismittel" verkündete der Richter das
Urteil!
R: "also ich spreche sie hiermit frei aber sie tragen die Kosten des
Verfahrens nach §24a STVG!!!"
V: "Okay aber das Urteil bekomme ich schriftlich, oder?"
R: "Nein! Wenn ihnen der Freispruch nicht passt können sie ja
Rechtsmittel bei der Geschäftsstelle einlegen!"
V: "Und wie soll das funktionieren ohne Urteil?"
R: "Es reicht wenn ich das Urteil hier Verkünde mehr ist nicht
Notwendig!"
Der Richter verabschiedete sich mit den Worten "Schönen Tag noch" und
verließ den Gerichtsaal doch das Hintertürchen!
Der arme Parkverbrecher hat bis heute noch kein Urteil und hat bis
heute auch noch keine Gerichtskosten erhalten.
Werde ihm mal raten eine Sachstandsanfrage zu machen!!!
Es ist sehr interessant wenn man bedenkt das eine Verhandlung wegen 10€
(Plus nebenkosten und Bearbeitungsgebühr = 42€)
fast über 1 1/2 Stunden dauert.
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