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Autor
Thema: Erlebnisse im Gerichtssaal
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schlesier

Beiträge: 145

» 06.10.09 16:15 «              Beitrag melden


Hallo Mitstreiter,
bei der gestrigen Verhandlung des Sächsischen Finanzgerichts in Leipzig 5.Senat als Einzelrichter Frau Lohmen kamen mehrere Stilblühten zum Vorschein,die den Hund mit samt seiner Hütte vergraulen würden.Frau Lohmen wollte alle Anträge und Rügen des Beistandes erst in Ihrem Urteil bearbeiten. Auf die Frage auf welcher gesetzlichen Grundlage sie Anträge aus der Vorverhandlung erst so spät bearbeite antwortete sie "auf der Grundlage der Finanzgerichtsordnung § 100 ". Frau Lohmen:"Derweil können wir ja so tun, als ob ich gesetzliche Richterin nach Art. 101 GG bin" was allgemeine Heiterkeit auslöste.In einer beantragten Pause hat sich Frau Lohmen ersteinmal ein Grundgesetz geholt, um sich zu belesen, was Art. 101 und 103 sind.Der Herr Präsident des Sächsischen Finanzgerichtes saß sehr eifrig mitschreibend im Publikum und beobachtete misstrauisch das zahlreich angereiste Volk.Auf meine direkte Ansprache was den ungültigen GVP betrifft, erklärte er, er sei Gast dieser Verhandlung.
"Der Ablehnungsantrag wird auch erst im Urteil bearbeitet.
Außerdem gilt hier nur die Finanzgerichtsordnung und nicht die ZPO." verkündete Frau Lohmen. Die Angereisten Gäste schwankten nach den Ende des Trauerspiels zwischen Empörung und Entsetzen. Und noch ein Politikum: Der Päsident des Sächsischen FG verhinderte Gespräche mit dem Verteter des Finanzamtes Bautzen in dessen Verlauf sich mehrere Handwerker über die Willkür der Finanzbeamten vor allem in der Vollstreckung beschwerten und sich davon distanzierten einer bestimmten Ecke zuordnen zu lassen, indem er Ihn auf sein Zimmer komplementierte und uns des Gebäudes verwies.
Wer kunkelt denn da mit wem?
Wir können nur sagen, das Volk ist da und wehrt sich!


gruß schlesier
Dirty_P

Beiträge: 8

» 14.10.09 10:04 «              Beitrag melden


Hallo zusammen,

ist schon ne weile her aber ich möchte euch dieses Erlebnis nicht vorenthalten!!

Neulich vor Gericht:

eines Wunderschönen Donnerstag Morgens trafen sich ein Gruppe Menschen vor dem Gerichtsgebäude die mit Spannung die Verhandlung eines Parkverbrechers miterleben wollten.

Dem Verbrecher wurde zur Last gelegt, er habe an dem tag X zum Zeitpunkt Y sein Auto An Straße Z geparkt und dabei die Parkzeit überschritten.

So, um 10.30 Uhr wahr es dann endlich soweit, die Öffentlichkeit und der Verbrecher durften den Sitzungssaal betreten. Jedoch war noch kein Richter in sicht. etwa 10 min später war dann auch der Richter anwesend. Jedoch fehlte auch noch der Hauptzeuge, nämlich der Bedienstete der Stadt der das Verbrechen bezeugen sollte. Nach weiteren 20 minuten traf auch dieser endlich ein.

Nach Aussage des Zeugen konnte zwar das Fahrzeug identifiziert werden jedoch nicht der Verbrecher.

Nun kam auch der Verbrecher endlich zu Wort und stellte dem Richter eine schlichte und eigentlich ganz einfache Frage:

V: "Herr K. ich befinde mich in einer Rechtsunsicherheit, können sie mir bitte sagen ob das Owig gilt oder nicht!?"

R: "ich bin nicht hier um diese Sachen zu klären!!"

V ganz enttäuscht) "aber herr K. sie verfahren doch nach diesem Gesetz also müssen sie mir doch sagen können ob das owig noch gilt oder nicht!?"

R: "da müssen sie schon zur Rechtsberatung gehen"

V: " das kostet ja Geld nee nee, das möchte ich jetzt schon von ihnen wissen!"

R: "ich prüfe das schon von Amtswegen!"

V: "oh das ist aber toll, dann können sie mir ja jetzt eindeutig sagen ob das Owig noch rechtskraft hat oder nicht!!!"

R mittlerweile schon Zitternd und schreiend) "ich habe doch gesagt das ich dies schon von amtswegen prüfe!!"

V: "ja sie wiederholen sich aber meine Frage ist damit noch nicht beantwortet!"

Als der Richter nun schon einen hochroten Kopf auf hatte, unterbrach er die Verhandlung für 5 Minuten um eine Halterfeststellung durchzuführen, da nicht ganz klar war ob der Verbrecher auch zur Tatzeit der halter des KFZ war.

Der Verbrecher nutzte die Zeit und fragte mal bei der Protokollführerin ob es in diesem Haus denn keine Putzfrauen oder Hausmeister gibt, denn er habe einen alten Kaugummi an seinem Stuhl entdeckt.
daraufhin gab die "tippse" als antwort: "doch haben wir, aber die nennt man bei Gericht Wachtmeister!"

Nach Sage und Schreibe 36min betrat der Richter erneut den Gerichtssaal mit einem sehr schweren und großen Buch unter dem Arm. Dem STVG!

Er Stand da und zeigte auf den Verbrecher...

R: "Sie wissen schon das sie im Falle einer Verurteilung auch die gerichtskosten zahlen müssen nach §24a stvg..."

V: "wart mer mal ab!

Der richter gab zu protokoll das der Verbrecher auch zur Tatzeit der Halter des Fahrzeugs war.
Auf die Frage des Richters ob noch weitere Anträge vorzubringen sind, stand der Verbrecher auf und gab dem Richter ein Blatt mit der Aufschrift: antrag auf klärung der Rechtssicherheit...
(der weitere Wortlaut eines solchen Antrages dürfte euch ja allen bekannt sein).
Der Richter wollte jedoch dieses schreiben gar nicht annehmen da dies kein beweisantrag sei!
Der Verbrecher gab dies aber zu Protokoll und der Richter war sogar bereit es selber vorzulesen.

Daraufhin entstand ein weiteres Wortgefecht...

R: "ich kenne diese Schreiben!"

V: "schön dann konnten sie ja schon im Vorfeld prüfen ob das Owig noch existiert oder nicht!"

R: "JA"

V: "und"

R: "also ich meine schon!!!"

V: "aha dann wird also vor gericht Meinung gesprochen...!!!!
haben das auch alle die hier im Publikum sitzen gehört???
Hier wird Meinung gesprochen!"

R: "jetzt sind sie aber mal nicht so vorlaut!"

V: "falls sie sich nicht ganz sicher sind verweise ich gern auch auf die die urteile des BVerwG und das OLG...."

Der Richter wird stinksauer und schreit!!

R: "Das interessiert mich nicht Wir sind Hier in Bayern!!!"

V: "aha und da gelten keine Grundsatzurteile oder wie? Es heißt doch BUNDESgericht, da steht doch schon im Namen das es ..."

Der Richter unterbricht wieder:

R: "Wissen sie was, ich diskutiere mit ihnen hier nicht länger rum!

V: "ja aber Herr K. sie kennen doch das GG, oder?"

R: "ja, bestimmt"

V: "Haben sie es grad zur Hand?"

R "nein"

V: "aber ein Mann in ihrer Position kennt das GG doch sicher Auswendig!? Falls nicht, kann ich ihnen gern den Art. 100 vorlesen, da steht nämlich das sie..."

Und erneut unterbricht der Richter.

R: "Jaja, ich kenne das Grundgesetz!"

V: "Das ist doch schon mal ein guter Anfang!"

R: "Dies alles hat jedoch nichts mit der Beweissicherung zu tun. Deshalb frage ich sie, haben sie noch irgendetwas zu sagen?"

V: "In einem Gericht, in dem Meinung gesprochen wird, das kein Bundesrecht anerkennt und in dem der Richter gegen das GG handelt, habe ich beim besten willen nichts mehr zu sagen!"

Nach kurzer Sichtung aller "Beweismittel" verkündete der Richter das Urteil!

R: "also ich spreche sie hiermit frei aber sie tragen die Kosten des Verfahrens nach §24a STVG!!!"

V: "Okay aber das Urteil bekomme ich schriftlich, oder?"

R: "Nein! Wenn ihnen der Freispruch nicht passt können sie ja Rechtsmittel bei der Geschäftsstelle einlegen!"

V: "Und wie soll das funktionieren ohne Urteil?"

R: "Es reicht wenn ich das Urteil hier Verkünde mehr ist nicht Notwendig!"

Der Richter verabschiedete sich mit den Worten "Schönen Tag noch" und verließ den Gerichtsaal doch das Hintertürchen!

Der arme Parkverbrecher hat bis heute noch kein Urteil und hat bis heute auch noch keine Gerichtskosten erhalten.
Werde ihm mal raten eine Sachstandsanfrage zu machen!!!

Es ist sehr interessant wenn man bedenkt das eine Verhandlung wegen 10€ (Plus nebenkosten und Bearbeitungsgebühr = 42€)
fast über 1 1/2 Stunden dauert.



vonRoit

Beiträge: 2473

» 17.10.09 16:39 «              Beitrag melden


Hallo Schlesier

Frau Lohmann ist die Beste, sie sollte sich dann auch gleich über Artikel 105 GG und 123 GG hermachen, gelle!

Nachdem wir hier fleissig waren, das setze ich natürlich voraus, kümmern wir uns um den Geltenbereich der AO und FAO und suchen den verzweifelt, wollen wir?

Danach gehen wir einmal zur Gerichtsbesetzungsrüge über und wollen die Gerichtsbesetzung und deren Funktionen, Qualifikationen , Herkunft und alles was so einen gesetzlichen Richter in einem Rechtsstaat ausmachen würde, wissen.

Ich hoffe das Prozedere ist bekannt?



Zuletzt bearbeitet: 17.10.09 17:34 von Administrator
stromer

Beiträge: 134

» 23.10.09 01:27 «              Beitrag melden


Heute fand eine Verhandlung gegen einen >"Getreuen>" in Hamburg statt.

Obwohl 9 dezidierte und substantiierte Anträge eingereicht, verlesen und kommentiert wurden- Alle wurden für nichtig erklärt und es geht jetzt in die nächste Instanz...OLG...!!!

Mal sehen, ob DIE sich trauen...!!!

Meine Prognose: Das Verfahren gegen Dr.E. wird eingestellt...!!

st.

Kampfgeist

Beiträge: 158

» 23.10.09 11:09 «              Beitrag melden


Hallo stromer,

wer war denn der "Richter/in" bei Dr. E.?


Respectfully
Kampfgeist
Pluto

Beiträge: 12

» 23.10.09 15:54 «              Beitrag melden


Hallo Mitstreiter

Ich habe am 04.11. eine Berufungsverhandlung am LG Karlsruhe.
Beginn 14.00 Uhr Saal 126, 1.OG
Ihr seit herzlich eingeladen. Geht um Beleidigung (drei Mal) und fahren ohne Fahrerlaubnis. Macht summasummarum acht Monate ohne Bewährung.

Gruß
Pluto

stromer

Beiträge: 134

» 23.10.09 18:04 «              Beitrag melden


Den Namen des Richters notierte ich mir nicht; dieser wurde allerdings vom Angeklagten auf die Straftäterdatenbank aufmerksam gemacht und ein Neueintrag mit dessen Namen angekündigt.

st.

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Die Straftäter Datenbank ist im Prozess und wird täglich erweitert.