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Autor
Thema: Erlebnisse im Gerichtssaal
Bewertung:
rosentor

Beiträge: 6

» 16.05.09 17:19 «              Beitrag melden


Ist ja unglaublich!!!

truly

Beiträge: 88

liss7777
» 16.05.09 21:10 «              Beitrag melden


rosentor,
muss ich dir recht geben. aber eines ist so sicher wie das amen im kirchenbus:

DIE SIND FERTIG! UND SIE WISSEN ES AUCH!

es werden harte zeiten auf uns zukommen, das sollten alle bedenken. aber der umbruch steht kurz bevor, und es wird auch dringend zeit. so geht es nicht weiter. noch hält das pack zusammen, und hofft, dass es uns mundtot bekommt, weil es immer noch hofft, dass wir zu wenige sind.

aber dazu hat truly wieder ein zitat aus ihrer sammlung hervorgekramt:

"je mehr leute es sind, die eine sache glauben, desto größer ist die wahrscheinlichkeit, dass die ansicht falsch ist. menschen, die recht haben, stehen meistens allein."
(søren kierkegaard)

tja, ihr erbärmlichen volksverräter, eure tage sind wohl gezählt, und eure party neigt sich langsam aber sicher dem ende...

TRULY



ull

Beiträge: 111

» 16.05.09 22:09 «              Beitrag melden


aber der umbruch steht kurz bevor, und es wird auch dringend zeit.


ja, da steht was bevor, ganz gewaltiges.

erstmal kommt in irland die 2.te eu-abstimmung. ergebnis steht fest : die iren stimmen zu (laut bilderberger ?)! dann tritt die eu-verfassung in kraft ab 2010 - alle staaten entmachtet, nur noch befehle aus brüssel.

dann gibt es 2 möglichkeiten der wirtschaft für das volk :
lange depression oder
sofortiger totalabsturz

aber zuerst wird noch etwas weiter geplündert.

neulich kam mir in denn sinn, warum denn nicht ein einziger der siermächte einen friedensvertrag anbietet. nun, den russen bietet die brd gmbh nichts an und die russen denen nix, weil erstmal die brd keinen vetrag abschliessen kann und das deutsches reich handlungsfähig ist. genau da beisst sich die katz in der schwanz.

nun hat aber vor wenigen tagen russland den japanern friedensvertrag angeboten ! das paßt natürlich den amis nicht, denn ..... was ist wenns in D eben nun doch passiert, dazu wären aber schon ein paar leute erforderlich und russland müßte ne kommisarische regierung installieren usw.

tja, wenn da nicht die neue weltordnung im wege stehen würde ... denn die bilderberger dürften dies zu verhindern wissen.

und deshalb, weil alles verhindert wird, laufend das GG geändert wird, sonstiges geändert wird, klingt es für mich so, dass der § 146 fast ( nicht ) durchzusetzen ist.

krachen wird es eh in kürze, und das ganz heftig. ob wir dann unseren 146er bekommen?

vonRoit

Beiträge: 2405

» 16.05.09 23:41 «              Beitrag melden


Ich denke hier ist die Rubrik Erlebnisse im Gerichtssaal, oder kann ich nicht lesen?

Auch ist es nicht wahrscheinlich das ab 2010 irgendwelche Gebilderten Berger hier die große Klappe aufmachen, die sind nämlich auf dem Rückzug, denn Merkel hat es nachhaltig versaut!
Was nicht nur zu erwarten war, sondern eine Sache der logischen Konsequenz , das wenn (M)an einen Birnenbaum an die Strasse stellt und diesem nun suggeriert er soll Äpfel machen, dieser sich weigern wird, außer Birnen, noch irgendetwas zu produzieren.

Es ist noch reichlich zu früh für diese abartige Sorte von Lebewesen den großen Max zu spielen, hierzu brauchen diese noch mindestens 2. Generationen von geschulten Blödmännern, dann klappt es wahrscheinlich auch mit dem Nachbarn.
Doch jetzt wird es noch nicht gehen, da die Iren irre sind und stur wie die Klötze, werden diese immer noch nicht zu stimmen, woher kommt dieser Blödsinn nun schon wieder?
Auch hat die Hälfte der Euro - Blödmänner noch nicht ratifiziert, oder hat (M)an da wieder geheime und tolle Infos von eingebildeten Bergern, die anders lauten?

das Spiel der politischen Kaste in den Euro - Ländern ist, wer am meisten Macht wo bekommt um seine Schweinereien zu machen, bevor dies nicht geklärt ist, gibt es keine Kokos-Berger, Bilder-Berger, Berger-Berger , Schweine-Berger, Steig-Berger, Polit-Berger oder Idioten - Berger!
Und hier sind die Berichte aus dem Gerichtssaal, capische Ul-Berger ?

truly

Beiträge: 88

liss7777
» 17.05.09 11:04 «              Beitrag melden


vielen dank für den hinweis. nett und höflich, wie immer eben. ich verabschiede mich nun, und ziehe mich zurück. macht keinen spaß mehr...

es grüßt,
TRULY

Swawa

Beiträge: 231

» 17.05.09 13:11 «              Beitrag melden


hallo truly,

nicht immer gleich in emotional handeln. so langsam mußt du doch unseren vonRoit kennen. er hat nun mal seine knallharte art einen etwas plausiebel zu machen, schließlich ist das keine kasperbude hier. die berger von ihm fand ich gut. Zb. kokos-berger, oder schweine-berger und bei ull-berger bin ich vor lachen bald vom hocker gefallen. mal sehen was ull für ne meldung macht. recht hat von Roit nun mal, wo erlebnisse im gerichtssaal steht, sollten da auch die erlebnisse hin. so truly und nun mal ein bißchen drahtig und weiter machen, gelle. es grüßt dich swawa.

Kampfgeist

Beiträge: 146

» 17.05.09 14:42 «              Beitrag melden


Hmmm > da gibt es auch die "Alles-was-ich-mit-den-Händen-mühsam-aufgebaut-habe-stosse-ich-mit-meinem-Arsch-wieder-um" - Berger ...

So, nun aber zurück zu den Gerichtserlebnissen, oder?


Respectfully
Kampfgeist
vonRoit

Beiträge: 2405

» 18.05.09 02:07 «              Beitrag melden


@ truly

Es soll Dir Spass machen die Schwarzkittel - Gangster fertig zu machen, doch lass die Berger hier aus dem Spiel, wenn die wirklich so gefährlich wären, wüsstet Ihr einen Dreck über sie, nämlich überhaupt nichts!Eine erkannte Gefahr ist keine Gefahr mehr, weil diese Bettnässer sollen Euch vorspielen sie wären etwas was sich zu bekämpfen lohnt, ihre Aufgabe ist es also Euch vom Wesentlichen fern zu halten, arbeitet immer gut.

Doch merkt Euch Eines; die haben andere Namen und Bezeichnungen, sind auch nur Laufburschen und Marionetten, die Merkels dieser Welt, nichts anderes als Lakaien.

Doch ihre Eier , oder auch Eierstöcke holt Ihr nur über die Justiz und die Normen, weil dies ihre Waffen sind, habt Ihr sie stumpf zu machen und das Volk wach zu machen und nicht über Pfadfinder-Clubs zu philosophieren.

Unsere neuen Attacken werden hier in kürze vor gestellt, die "Waffen" sind gewetzt und bereit ihnen die Hucke voll zu hauen.
Es geht auf breiter Front los und wir haben viele nette Sachen für die Schwarzkittel vor bereitet.
Es wird ein fröhliches Treiben im deutschen Walde statt finden.



Zuletzt bearbeitet: 18.05.09 02:09 von Administrator
Diddi

Beiträge: 35

» 18.05.09 13:49 «              Beitrag melden


Hallo von Roit,

ich möchte an Hand der Auszüge aus dem Urteil 9 K 2470/07 VG MINDEN belegen, wie einfach gegen geltendes Recht durch Schwarzkittel verstossen werden kann:

Die erkennende Kammer ist im vorliegenden Verfahren der gesetzliche Richter i.S.v. Art. 101 Grundgesetz, § 15 GVG, denn nach dem Geschäftsverteilungsplan des Verwaltungsgerichts Minden für das Jahr 2009 sind ihr unter anderem bauordnungsrechte Streitigkeiten aus dem Kreis Lippe zugewiesen worden. Der Beschluss des Präsidiums ist auch rechtmäßig. Er trägt das Datum des 11.12.2008, ist in Beschlussform ergangen und von den Mitgliedern des Präsidiums unterschrieben worden.
Weshalb der Beschluss im Original „besiegelt und beurkundet" werden müsste,ist nicht ersichtlich. Gemäß § 21 e Abs. 9 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) bedarf es einer Veröffentlichung nicht. Der Geschäftsverteilungsplan ist lediglich (und zwar grundsätzlich nur in Abschrift) in einer Geschäftsstelle zur Einsichtnahme aufzulegen.
Zur Dokumentierung reicht es aus, wenn der (im übrigen mit Seitenzahlen versehene) Beschluss in der Verwaltungsgeschäftsstelle in einem entsprechenden Aktenordner
aufbewahrt wird. Im Übrigen wird er allen Gerichtangehörigen zugänglich gemacht und auf der lnternetseite des Gerichts veröffentlicht.

Der erkennende Richter ist auch nicht deshalb als gesetzlicher Richter ausgeschlossen,weil die Klägerin gegen ihn Befangenheitsanträge gestellt hat. Die Befangenheitsanträge
sind vielmehr als rechtsmissbräuchlich zu werten. Das beanstandete Verhalten des Richters ist auch aus Sicht einer Partei nicht geeignet, eine BefangenBefangenheit
zu begründen.

Dem ersten Ablehnungsgesuch lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Ehemann der Klägerin als Terminsbevollmächtigter hatte den Einzelrichter gefragt, ob er als
gesetzlicher Richter zuständig sei. Das wurde vom Einzelrichter bejaht. Daraufhin beantragte der Terminsbevollmächtigte die Aufnahme dieser Aussage ins Protokoll.
Dem wurde stattgegeben, allerdings ohne - wie vom Terminsbevollmächtigten der Klägerin gefordert - Angabe der von ihm genannten Rechtsvorschriften. Zur Begründung
wurde angegeben, dass der Richter eine eigene Erklärung abgebe und ohne Gesetzestext die vom Terminsvertreter genannten Rechtsvorschriften nicht überprüfen könne. Wieso sich aus diesem Sachverhalt eine Befangenheit des Richters ergeben soll, ist nicht ersichtlich.

Auch der zweite Anlass, den Richter als befangen abzulehnen, ist nicht geeignet,eine Befangenheit zu begründen. Bei der Antragstellung wurde der Terminsbevollmächtigte
der Klägerin darauf hingewiesen, dass der Antrag nicht lauten müsse, die „rechtswidrige" Ordnungsverfügung aufzuheben, die Frage der Rechtswidrigkeit vielmehr eine Frage der Begründetheit sei. Auch das nahm der Terminsbevollmächtigte
zum Anlass, den Richter abzulehnen.

Auch der erst nach der mündlichen Verhandlung gestellte weitere Ablehnungsantrag ist als rechtsmissbräuchlich zurückzuweisen. Der Richter hatte darauf hingewiesen,
dass bei einem Ablehnungsgesuch erst in der mündlichen Verhandlung der Termin zunächst fortgeführt werden kann ( vgl. § 54 Abs. 1 VwGO, § 47 Abs. 2 ZPO), wobei die Entscheidung, die ersten beiden Befangenheitsanträge als rechtsmissbräuchlich
zu werten, erst nach der mündlichen Verhandlung und Vorliegen des schriftlichen Protokolls erfolgte.

Darüber hinaus ist das erst nach der mündlichen Verhandlung auf die nicht sofortige Beschlussfassung über die Befangenheitsanträge gestützte Ablehnungsgesuch nach
§ 54 Abs.1 VwGO, 43 ZPO unzulässig.

Gruß Diddi



Der_Dipl_Ing

Beiträge: 161

» 18.05.09 16:02 «              Beitrag melden


Mal was Neues im Gerichtsaal - Tatort: AG Freiburg, heute!

Vor fast genau einem Jahr (25.5.2008) wurde das gleiche Verfahren (zu schnelles Fahren) bei einem "Richter" Nowak verhandelt, nachdem der Rechtsbeistand (ich ) zugelassen wurde, wurde die Verhandlung nach 2 oder 3 Anträgen ausgesetzt!
Erst im Dezember 2008 beschied das Gericht über die Ablehnung des Sachverständigen.

Dann schaltete sich eine "Richterin" Schenk ein, dies stellte einen Entzug des gesetzlichen Richters dar, was selbstverständlich gerügt wurde.

Es erfolgte eine Ladung (neuer Verfahrensbeginn?) wieder mit einem Sachverständigen.
Sofortige Rüge, dass ein Sachverständiger nicht von Nöten sei, da die gemessene Geschwindigkeit nicht angezweifelt wird, sondern nur die Rechtslage geklärt werden müsse.
Fürsorglich wurde das Gericht daraufhingewiesen, dass durch die vom Gericht veranlasste Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für gerichtsabhängige Sachverständige (Kosten) nicht vom Beklagten übernommen werden wird!

Heute der Verhandlungstag, Frau Schenk schien geladen zu haben, jedenfalls war diese im Gerichtssaal, aber weit und breit kein Sachverständiger zu sehen

Frau Schenk fragte mich, ob ich wieder den Antrag stelle als Beistand zugelassen zu werden! Falsch, sagte ich, ich bin der bereits zugelassene Rechtsbeistand.

Daraufhin erklärte mir Frau Schenk, dass sie dies selbst nicht entscheiden wolle, sondern dies über einen gerichtlichen Bescheid klären lassen möchte, sie mir und dem Beklagten aber gerne Gelegenheit gebe eine Stellungnahme abzugeben.

Dies nahm der Beistand gerne auf und gab seine Erklärung (dezidierter und substantiierter Sachvortrag) zu Protokoll, u.a. dass §§ 78, 79, 90 ZPO, sowie §§ 138, 141ff StPO völkerrechtswidrig seien, sogar der BGH erst der irrsinnigen Auffassung war (im März 2009), dass ein Anwaltszwang am BGH bestehen würde und nur speziell vom BGH zugelassene Anwälte Eingaben machen dürfen. Nach einem Sachvortrag des Beistandes ließ der BGH den rechtswidrigen Anwaltszwang fallen und nahm die Beschwerde des Rechtsbeistandes an!

Dieser Sachvortrag an den BGH wurde zum Gegenstand dieses Verfahrens gemacht.

Weiterhin wurde vorgetragen, dass im Kommentar Jarass/Pierrot zum Art. 2 GG folgendes steht: Rn 8: "Endlich schützt das Grundrecht im strafrechtlichen Bereich die Wahl des Verteidigers (BVerfG 34, 272/295)!"

Gerügt wurde auch, da die Ladung des Beklagten über den Rechtsbeistand erfolgte, dass das Gericht damit den Beistand bereits anerkannt hatte.
Fürsorglich wurde zu Protokoll genommen, dass der Beistand, falls das Gericht diesen nun nachträglich nicht zulassen würde, dem Gericht die Kostennote für diesen Verhandlungstag zum Begleichen überlassen wird!

Nach 1 1/2 Stunden (!) wurde dann die Verhandlung ausgesetzt
!


Zuletzt bearbeitet: 18.05.09 18:54 von Der_Dipl_Ing
vonRoit

Beiträge: 2405

» 18.05.09 16:45 «              Beitrag melden


@ Diddi

Dadurch ist es immer noch nicht nach zu vollziehen, warum der GVP nach wie vor manipulierbar ist, oder doch?
Es ist zwar nett juristisch-rabulistischen Quatsch vom Stapel zu lassen, doch erklärt dies nicht die Illegalität des GVP an sich!
Anders herum ist es für Jedermann ein Recht das Original zu begucken, was juristisch-rabulistischen Quatsch nach wie vor nicht nachvollziehbar macht und den Umstand der kriminellen Machenschaften immer noch nicht heilt, da das Original zig Mal geändert und manipuliert wird. Hierbei sieht (M)an - Frau sich auch die Machart an, die den GVP immer wieder rechtswidrig und damit ungültig macht. Der gesetzliche Richter ist auf allen Ebenen nicht gegeben und damit entzogen, egal was die ins Horn blasen.
(M)an könnte auch Muh, Mäh oder Kikereki sagen!

Es ändert sich also rein garnichts, der GVP ist rechtswidrig und bleibt es auch bei aller Freundschaft.



Zuletzt bearbeitet: 18.05.09 16:47 von Administrator
vonRoit

Beiträge: 2405

» 18.05.09 16:52 «              Beitrag melden


Und noch etwas!

Immer die Zusammenhänge sehen und nicht bei den Details verweilen, sonst gibt es immer einen Knick in der Pupille und (M)an - Frau kann nicht mehr gerade aus sehen.

Wir haben hier eine Kausalkette von juristisch - kriminellen Machenschaften vor uns, die klar und deutlich den Willen zur Straftat sowie besonders starke kriminelle Energie aufzeigt!

Dies sagt uns allein der Rechtsgrundsatz das Normen sich nicht widersprechen dürfen!
Der GVP widerspricht der Norm des GG s, also?



Zuletzt bearbeitet: 20.05.09 10:32 von Administrator
Adlerin

Beiträge: 102

» 22.05.09 20:32 «              Beitrag melden


Urteil in der Bußgeldsache wegen Verstoßes gegen die StVO

Das Amtsgericht Stuttgart - Strafrichter - hat in der Sitzung vom 27.4.09, an der teilgenommen haben:

Richterin am Amtsgericht Tichaczek-Krebs als Vorsitzende Amtsinspektorin Haase als Urkundsbeamtin der Geschäftstelle
für Recht erkannt:

Der Einspruch der Betroffenen gegen den Bußgeldbescheid des Amts für öffentliche Ordnung vom 23.2.2009 wird verworfen .

Die Betroffene hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Die Betroffene hat gegen den in der Urteilsformel bezeichneten Bußgeldbescheid rechtzeitig Einspruch eingelegt und ist zunächst auch zum Hauptverhandlungstermin vom 27.4.2009 erschienen. Im Rahmen dieser Hauptverhandlung wurde die erkennende Richterin als befangen abgelehnt. Der Befangenheitsantrag wurde dem zur Entscheidung zuständigen Abteilungsleiter vorgelegt. Die Hauptverhandlung wurde bis 14.15 Uhr unterbrochen, dies wurde der Betroffenen bekanntgegeben. Gleichzeitig wurde sie darauf hingewiesen, dass sie zu diesem Fortsetzungstermin erscheinen muss, da andernfalls der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid gem. § 74 OWiG verworfen wird.

Die Betroffene erschien jedoch bis 14.30 Uhr nicht, so dass der Einspruch gem. § 74 OWiG zu verwerfen ist. Das vorzeitige Entfernen aus der Hauptverhandlung steht einem Ausbleiben gleich. (Göhler, OWiG, 14. Auflage, § 74, Randziffer 28).

Die Entscheidung über die Kosten des gerichtlichen Verfahrens beruht auf § 109 OWiG.

gez. Tichaczek-Krebs
Richterin am Amtsgericht


Diddi

Beiträge: 35

» 23.05.09 17:55 «              Beitrag melden


Hallo vonRoit,

meinst Du damit

vonRoit:

Der GVP widerspricht der Norm des GG s, also?


das die Schwarzkittel nicht unabhängig sind Art. 97?

Gruss Diddi

vonRoit

Beiträge: 2405

» 23.05.09 19:10 «              Beitrag melden


@ Diddi

wäre an sich schon richtig, wenn da nicht noch etwas zu beachten wäre.

Artikel 1 - 20 GG sind unveränderbar und stehen als Norm unverrückbar fest.

Artikel 97 Abs. 1 kann nur in Verbindung mit Artikel 20.Abs 3. zusammen gesehen werden, sonst würde sich der angebliche Richter ja über dem Grundgesetz befinden, was der Artikel 20.3 völlig ausschließt, womit der Richter im Sinne des Artikels 97.Abs. 1 an Recht und Gesetz gebunden ist, nicht über diesen steht.

Die Unabhängigkeit der Richter bezieht sich auf den Grundsatz des Artikel 20 Abs. 3 Grundgesetz und so wird ein Schuh daraus!



Zuletzt bearbeitet: 24.05.09 00:36 von Administrator
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Die Straftäter Datenbank ist im Prozess und wird täglich erweitert.