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Thema: Erlebnisse im Gerichtssaal
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truly
Beiträge: 88
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» 16.05.09 21:10 « |
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rosentor,
muss ich dir recht geben. aber eines ist so sicher wie das amen im
kirchenbus:
DIE SIND FERTIG! UND SIE WISSEN ES AUCH!
es werden harte zeiten auf uns zukommen, das sollten alle bedenken.
aber der umbruch steht kurz bevor, und es wird auch dringend zeit. so
geht es nicht weiter. noch hält das pack zusammen, und hofft, dass es
uns mundtot bekommt, weil es immer noch hofft, dass wir zu wenige sind.
aber dazu hat truly wieder ein zitat aus ihrer sammlung hervorgekramt:
"je mehr leute es sind, die eine sache glauben, desto größer ist die
wahrscheinlichkeit, dass die ansicht falsch ist. menschen, die recht
haben, stehen meistens allein."
(søren kierkegaard)
tja, ihr erbärmlichen volksverräter, eure tage sind wohl gezählt, und
eure party neigt sich langsam aber sicher dem ende...
TRULY
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ull
Beiträge: 111
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» 16.05.09 22:09 « |
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aber der umbruch steht
kurz bevor, und es wird auch dringend zeit.
ja, da steht was bevor, ganz gewaltiges.
erstmal kommt in irland die 2.te eu-abstimmung. ergebnis steht fest :
die iren stimmen zu (laut bilderberger ?)! dann tritt die eu-verfassung
in kraft ab 2010 - alle staaten entmachtet, nur noch befehle aus
brüssel.
dann gibt es 2 möglichkeiten der wirtschaft für das volk :
lange depression oder
sofortiger totalabsturz
aber zuerst wird noch etwas weiter geplündert.
neulich kam mir in denn sinn, warum denn nicht ein einziger der
siermächte einen friedensvertrag anbietet. nun, den russen bietet die
brd gmbh nichts an und die russen denen nix, weil erstmal die brd
keinen vetrag abschliessen kann und das deutsches reich handlungsfähig
ist. genau da beisst sich die katz in der schwanz.
nun hat aber vor wenigen tagen russland den japanern friedensvertrag
angeboten ! das paßt natürlich den amis nicht, denn ..... was ist wenns
in D eben nun doch passiert, dazu wären aber schon ein paar leute
erforderlich und russland müßte ne kommisarische regierung installieren
usw.
tja, wenn da nicht die neue weltordnung im wege stehen würde ... denn
die bilderberger dürften dies zu verhindern wissen.
und deshalb, weil alles verhindert wird, laufend das GG geändert wird,
sonstiges geändert wird, klingt es für mich so, dass der § 146 fast (
nicht ) durchzusetzen ist.
krachen wird es eh in kürze, und das ganz heftig. ob wir dann unseren
146er bekommen?
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vonRoit
Beiträge: 2405
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» 16.05.09 23:41 « |
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Ich denke hier ist die Rubrik Erlebnisse im Gerichtssaal, oder kann ich
nicht lesen?
Auch ist es nicht wahrscheinlich das ab 2010 irgendwelche Gebilderten
Berger hier die große Klappe aufmachen, die sind nämlich auf dem
Rückzug, denn Merkel hat es nachhaltig versaut!
Was nicht nur zu erwarten war, sondern eine Sache der logischen
Konsequenz , das wenn (M)an einen Birnenbaum an die Strasse stellt und
diesem nun suggeriert er soll Äpfel machen, dieser sich weigern wird,
außer Birnen, noch irgendetwas zu produzieren.
Es ist noch reichlich zu früh für diese abartige Sorte von Lebewesen
den großen Max zu spielen, hierzu brauchen diese noch mindestens 2.
Generationen von geschulten Blödmännern, dann klappt es wahrscheinlich
auch mit dem Nachbarn.
Doch jetzt wird es noch nicht gehen, da die Iren irre sind und stur wie
die Klötze, werden diese immer noch nicht zu stimmen, woher kommt
dieser Blödsinn nun schon wieder?
Auch hat die Hälfte der Euro - Blödmänner noch nicht ratifiziert, oder
hat (M)an da wieder geheime und tolle Infos von eingebildeten Bergern,
die anders lauten?
das Spiel der politischen Kaste in den Euro - Ländern ist, wer am
meisten Macht wo bekommt um seine Schweinereien zu machen, bevor dies
nicht geklärt ist, gibt es keine Kokos-Berger, Bilder-Berger,
Berger-Berger , Schweine-Berger, Steig-Berger, Polit-Berger oder
Idioten - Berger!
Und hier sind die Berichte aus dem Gerichtssaal, capische Ul-Berger ?
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vonRoit
Beiträge: 2405
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» 18.05.09 02:07 « |
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@ truly
Es soll Dir Spass machen die Schwarzkittel - Gangster fertig zu machen,
doch lass die Berger hier aus dem Spiel, wenn die wirklich so
gefährlich wären, wüsstet Ihr einen Dreck über sie, nämlich überhaupt
nichts!Eine erkannte Gefahr ist keine Gefahr mehr, weil diese
Bettnässer sollen Euch vorspielen sie wären etwas was sich zu bekämpfen
lohnt, ihre Aufgabe ist es also Euch vom Wesentlichen fern zu halten,
arbeitet immer gut.
Doch merkt Euch Eines; die haben andere Namen und Bezeichnungen, sind
auch nur Laufburschen und Marionetten, die Merkels dieser Welt, nichts
anderes als Lakaien.
Doch ihre Eier , oder auch Eierstöcke holt Ihr nur über die Justiz und
die Normen, weil dies ihre Waffen sind, habt Ihr sie stumpf zu machen
und das Volk wach zu machen und nicht über Pfadfinder-Clubs zu
philosophieren.
Unsere neuen Attacken werden hier in kürze vor gestellt, die "Waffen"
sind gewetzt und bereit ihnen die Hucke voll zu hauen.
Es geht auf breiter Front los und wir haben viele nette Sachen für die
Schwarzkittel vor bereitet.
Es wird ein fröhliches Treiben im deutschen Walde statt finden.
Zuletzt bearbeitet: 18.05.09 02:09 von Administrator
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Diddi
Beiträge: 35
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» 18.05.09 13:49 « |
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Hallo von Roit,
ich möchte an Hand der Auszüge aus dem Urteil 9 K 2470/07 VG MINDEN
belegen, wie einfach gegen geltendes Recht durch Schwarzkittel
verstossen werden kann:
Die erkennende Kammer ist im vorliegenden Verfahren der gesetzliche
Richter i.S.v. Art. 101 Grundgesetz, § 15 GVG, denn nach dem
Geschäftsverteilungsplan des Verwaltungsgerichts Minden für das Jahr
2009 sind ihr unter anderem bauordnungsrechte Streitigkeiten aus dem
Kreis Lippe zugewiesen worden. Der Beschluss des Präsidiums ist auch
rechtmäßig. Er trägt das Datum des 11.12.2008, ist in Beschlussform
ergangen und von den Mitgliedern des Präsidiums unterschrieben worden.
Weshalb der Beschluss im Original „besiegelt und beurkundet" werden
müsste,ist nicht ersichtlich. Gemäß § 21 e Abs. 9
Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) bedarf es einer Veröffentlichung nicht.
Der Geschäftsverteilungsplan ist lediglich (und zwar grundsätzlich nur
in Abschrift) in einer Geschäftsstelle zur Einsichtnahme aufzulegen.
Zur Dokumentierung reicht es aus, wenn der (im übrigen mit Seitenzahlen
versehene) Beschluss in der Verwaltungsgeschäftsstelle in einem
entsprechenden Aktenordner
aufbewahrt wird. Im Übrigen wird er allen Gerichtangehörigen zugänglich
gemacht und auf der lnternetseite des Gerichts veröffentlicht.
Der erkennende Richter ist auch nicht deshalb als gesetzlicher Richter
ausgeschlossen,weil die Klägerin gegen ihn Befangenheitsanträge
gestellt hat. Die Befangenheitsanträge
sind vielmehr als rechtsmissbräuchlich zu werten. Das beanstandete
Verhalten des Richters ist auch aus Sicht einer Partei nicht geeignet,
eine BefangenBefangenheit
zu begründen.
Dem ersten Ablehnungsgesuch lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der
Ehemann der Klägerin als Terminsbevollmächtigter hatte den
Einzelrichter gefragt, ob er als
gesetzlicher Richter zuständig sei. Das wurde vom Einzelrichter bejaht.
Daraufhin beantragte der Terminsbevollmächtigte die Aufnahme dieser
Aussage ins Protokoll.
Dem wurde stattgegeben, allerdings ohne - wie vom
Terminsbevollmächtigten der Klägerin gefordert - Angabe der von ihm
genannten Rechtsvorschriften. Zur Begründung
wurde angegeben, dass der Richter eine eigene Erklärung abgebe und ohne
Gesetzestext die vom Terminsvertreter genannten Rechtsvorschriften
nicht überprüfen könne. Wieso sich aus diesem Sachverhalt eine
Befangenheit des Richters ergeben soll, ist nicht ersichtlich.
Auch der zweite Anlass, den Richter als befangen abzulehnen, ist nicht
geeignet,eine Befangenheit zu begründen. Bei der Antragstellung wurde
der Terminsbevollmächtigte
der Klägerin darauf hingewiesen, dass der Antrag nicht lauten müsse,
die „rechtswidrige" Ordnungsverfügung aufzuheben, die Frage der
Rechtswidrigkeit vielmehr eine Frage der Begründetheit sei. Auch das
nahm der Terminsbevollmächtigte
zum Anlass, den Richter abzulehnen.
Auch der erst nach der mündlichen Verhandlung gestellte weitere
Ablehnungsantrag ist als rechtsmissbräuchlich zurückzuweisen. Der
Richter hatte darauf hingewiesen,
dass bei einem Ablehnungsgesuch erst in der mündlichen Verhandlung der
Termin zunächst fortgeführt werden kann ( vgl. § 54 Abs. 1 VwGO, § 47
Abs. 2 ZPO), wobei die Entscheidung, die ersten beiden
Befangenheitsanträge als rechtsmissbräuchlich
zu werten, erst nach der mündlichen Verhandlung und Vorliegen des
schriftlichen Protokolls erfolgte.
Darüber hinaus ist das erst nach der mündlichen Verhandlung auf die
nicht sofortige Beschlussfassung über die Befangenheitsanträge
gestützte Ablehnungsgesuch nach
§ 54 Abs.1 VwGO, 43 ZPO unzulässig.
Gruß Diddi
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Der_Dipl_Ing
Beiträge: 161
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» 18.05.09 16:02 « |
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Mal was Neues im Gerichtsaal - Tatort: AG
Freiburg, heute!
Vor fast genau einem Jahr (25.5.2008) wurde das gleiche Verfahren (zu
schnelles Fahren) bei einem "Richter" Nowak verhandelt, nachdem der
Rechtsbeistand (ich )
zugelassen wurde, wurde die Verhandlung nach 2 oder 3 Anträgen
ausgesetzt!
Erst im Dezember 2008 beschied das Gericht über die Ablehnung des
Sachverständigen.
Dann schaltete sich eine "Richterin" Schenk ein, dies stellte einen
Entzug des gesetzlichen Richters dar, was selbstverständlich gerügt
wurde.
Es erfolgte eine Ladung (neuer Verfahrensbeginn?) wieder mit einem
Sachverständigen.
Sofortige Rüge, dass ein Sachverständiger nicht von Nöten sei, da die
gemessene Geschwindigkeit nicht angezweifelt wird, sondern nur die
Rechtslage geklärt werden müsse.
Fürsorglich
wurde das Gericht daraufhingewiesen, dass durch die vom Gericht
veranlasste Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für gerichtsabhängige
Sachverständige (Kosten) nicht vom Beklagten übernommen werden wird!
Heute der Verhandlungstag, Frau Schenk
schien geladen zu haben,
jedenfalls war diese im Gerichtssaal, aber weit und breit kein
Sachverständiger zu sehen
Frau Schenk fragte mich, ob ich wieder den
Antrag stelle als
Beistand zugelassen zu werden! Falsch, sagte ich, ich bin der bereits
zugelassene Rechtsbeistand.
Daraufhin erklärte mir Frau Schenk, dass sie dies selbst nicht
entscheiden wolle, sondern dies über einen gerichtlichen Bescheid
klären lassen möchte, sie mir und dem Beklagten aber gerne
Gelegenheit gebe eine Stellungnahme abzugeben.
Dies nahm der Beistand gerne auf
und gab seine Erklärung (dezidierter und substantiierter Sachvortrag)
zu Protokoll, u.a.
dass §§ 78, 79, 90 ZPO, sowie §§ 138, 141ff StPO völkerrechtswidrig
seien, sogar der BGH erst der irrsinnigen Auffassung war (im März
2009), dass ein Anwaltszwang am BGH bestehen würde und nur speziell vom
BGH zugelassene Anwälte Eingaben machen dürfen. Nach einem Sachvortrag
des Beistandes ließ der BGH den rechtswidrigen Anwaltszwang fallen und
nahm die Beschwerde des Rechtsbeistandes an!
Dieser Sachvortrag an den BGH wurde zum Gegenstand dieses Verfahrens
gemacht.
Weiterhin wurde vorgetragen, dass im
Kommentar Jarass/Pierrot zum
Art. 2 GG folgendes steht: Rn 8: "Endlich schützt das Grundrecht im
strafrechtlichen Bereich die Wahl des Verteidigers (BVerfG 34,
272/295)!"
Gerügt wurde auch, da die Ladung des Beklagten über den Rechtsbeistand
erfolgte, dass das Gericht damit den Beistand bereits anerkannt hatte.
Fürsorglich
wurde zu Protokoll genommen, dass der Beistand, falls das Gericht
diesen nun nachträglich nicht zulassen würde, dem Gericht die
Kostennote für diesen Verhandlungstag zum Begleichen überlassen wird!
Nach 1 1/2 Stunden (!) wurde dann die Verhandlung ausgesetzt!
Zuletzt bearbeitet: 18.05.09 18:54 von Der_Dipl_Ing
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