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Thema: Erlebnisse im Gerichtssaal
Bewertung:
Goldi

Beiträge: 24

» 25.03.09 18:20 «              Beitrag melden


Ich warte seit ca. 6 Wochen auf eine Rückantwort

Sehr geehrte Frau Staatsanwalt (Richter, ….?)!

Ihr Schreiben enthält keine Unterschrift, sondern schließt stattdessen mit der sachlich falschen Behauptung, es wäre elektronisch erstellt und müsste deshalb nicht unterschrieben sein. Diese Auskunft ist falsch.
Sie lassen Ihr Schreiben postalisch versenden, also vom Computer auf Papier ausgedruckt per Brief zustellen und nicht auf einem elektronischem Weg und dann behaupten Sie, es wäre elektronisch erstellt!!! Entschuldigen Sie, da muss aber die Frage erlaubt sein, wissen Sie eigentlich, wovon Sie schreiben? Offensichtlich nicht.

Ihr Schreiben muss entsprechend BGB unterschrieben sein, falls dieses elektronisch erstellt wurde dann muss ein elektronischer Code gemäß BGB § 126 a angebracht sein. Ansonsten schreibt BGB § 126 die persönliche Unterschrift vor.
Diesen Code enthält Ihr Schreiben nicht (siehe Anlage). Dann kann es nur sein, dass Ihr Schreiben keinen rechtlich relevanten Inhalt enthält und deshalb nicht unterschrieben werden muss. Daraus folgt allerdings, dass Ihr Hinweis auf die fehlende Unterschrift, mit der Begründung, das Schreiben wäre deshalb nicht unterschrieben, weil es elektronisch erstellt sei, falsch. Jeder Beamte ist aber zur richtigen Rechtsauskunft verpflichtet und haftet für eine Falschauskunft.
Wenn man nicht unterschreibt, ist man auch nicht haftbar - glauben Sie zumindest!? Aber Sie wissen, dass spätestens mit dem 2. Bundesbereinigungsgesetz die Staatshaftung erloschen ist! - Deshalb handeln Sie anonym und vermeiden es tunlichst, mir einen Beweis zu liefern, dass Sie persönlich dafür verantwortlich sind.

Ohne rechtsgültige Unterschrift oder rechtsgültige Beglaubigung liegt nach § 44 VwVfG nur ein nichtiger Verwaltungsakt bezw. ein nichtiges Amtshilfeersuchen vor, dass ohne Beachtung ist.

Anlagen:
Auszug BGB §126 und 126a
und § 44 VwVfG



magboy

Beiträge: 5

» 26.03.09 09:01 «              Beitrag melden


Kann mir jemand einen Rat geben?

Familiengericht:
Ich bezahle freiwillig Unterstützung für meinen Sohn und ließ auch freiwillig eine Urkunde des JA ausstellen.
Ich unterstütze gerne meinen Sohn und will mich nicht vor der Verantwortung drücken, weil ich ihn sehr liebe.
Die Anwältin der Gegenseite meinte aber, die Urkunde sei 3 Tage zu spät ausgestellt worden. Außerdem gehe die Unterstütung nicht immer pünktlich ein.
Meine EX-Frau bat die Anwältin, diesbezüglich vor Gericht zu gehen. In der Güteverhandlung solle ich die Anwaltskosten von ihr betr. dieser Sache übernehmen.
Sind inzwischen so ca. 800.-€.
Vor Gericht:
Der Richter sagte im ersten Satz gleich, die Sache sei klar, ich müße bezahlen. Dies sei so Gesetz. Er sprach dann eine Drohung aus, wenn ich das jetzt nicht verstehe, fange er zu brüllen an.
Weiterhin: "Wenn ich Sie," er meinte mich, "hier nochmal sehen muß, platzt mir der Kragen."
Er sagte, bevor höhere Kosten auf mich zukommen, soll ich dies akzeptieren, und Schluß jetzt.
Ich sagte dann, wird mir wohl nichts anders übrigbleiben und verließ den Saal.

Wenn jetzt der Schriftsatz vom Gericht bei mir eintrifft, wie soll ich mich verhalten?
Soll ich dies akzeptieren, oder was kann ich gegen diese Willkür und Bedrohung unternehmen?
Kann mir hier im Forum jemand eine guten Rat geben?
Habe ich überhaupt eine Möglichkeit?
Habe keinen Zeugen, es waren nur 4 Leute anwesend, Richter,
Gegenseite und RA und ich allein.

Danke im Voraus
Gruß aus dem Allgäu

Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 26.03.09 09:43 «              Beitrag melden


Goldi:
Ich warte seit ca. 6 Wochen auf eine Rückantwort

Sehr geehrte Frau Staatsanwalt (Richter, ….?)!

Ihr Schreiben enthält keine Unterschrift, sondern schließt stattdessen mit der sachlich falschen Behauptung, es wäre elektronisch erstellt und müsste deshalb nicht unterschrieben sein. Diese Auskunft ist falsch.
Sie lassen Ihr Schreiben postalisch versenden, also vom Computer auf Papier ausgedruckt per Brief zustellen und nicht auf einem elektronischem Weg und dann behaupten Sie, es wäre elektronisch erstellt!!! Entschuldigen Sie, da muss aber die Frage erlaubt sein, wissen Sie eigentlich, wovon Sie schreiben? Offensichtlich nicht.

Ihr Schreiben muss entsprechend BGB unterschrieben sein, falls dieses elektronisch erstellt wurde dann muss ein elektronischer Code gemäß BGB § 126 a angebracht sein. Ansonsten schreibt BGB § 126 die persönliche Unterschrift vor.
Diesen Code enthält Ihr Schreiben nicht (siehe Anlage). Dann kann es nur sein, dass Ihr Schreiben keinen rechtlich relevanten Inhalt enthält und deshalb nicht unterschrieben werden muss. Daraus folgt allerdings, dass Ihr Hinweis auf die fehlende Unterschrift, mit der Begründung, das Schreiben wäre deshalb nicht unterschrieben, weil es elektronisch erstellt sei, falsch. Jeder Beamte ist aber zur richtigen Rechtsauskunft verpflichtet und haftet für eine Falschauskunft.
Wenn man nicht unterschreibt, ist man auch nicht haftbar - glauben Sie zumindest!? Aber Sie wissen, dass spätestens mit dem 2. Bundesbereinigungsgesetz die Staatshaftung erloschen ist! - Deshalb handeln Sie anonym und vermeiden es tunlichst, mir einen Beweis zu liefern, dass Sie persönlich dafür verantwortlich sind.

Ohne rechtsgültige Unterschrift oder rechtsgültige Beglaubigung liegt nach § 44 VwVfG nur ein nichtiger Verwaltungsakt bezw. ein nichtiges Amtshilfeersuchen vor, dass ohne Beachtung ist.

Anlagen:
Auszug BGB §126 und 126a
und § 44 VwVfG



Sachstandanfrage: "Hallo, kann ich in dieser Dekade noch auf eine Antwort hoffen ... ?!"

Natürlich ohne diese Ironie, aber sinngemäß. Ein 2-Zeiler reicht völlig.

Kleine Bitte: das Strangthema nicht außer Acht lassen.
Fragen, Anfragen, Bitten, etc. bitte in den dafür vorgesehenen Strängen plazieren.

Hier nur: ERLEBNISSE AUS DEM GERICHTSSAAL



Zuletzt bearbeitet: 26.03.09 09:45 von Krascher
Goldi

Beiträge: 24

» 26.03.09 16:27 «              Beitrag melden


Nach einer Verhandlung mit erfolgreicher Richterablehnung habe ich Anzeige gegen alle am Verfahren Beteiligte (Richter und Staatsanwalt)gestellt.

Daraufhin habe ich den Brief siehe unten vom Staatsanwalt ohne Unterschrift erhalten.

19.2.09
Abs. Staatsanwaltschaft Ellwangen Herr Bach

Ermittlungsverfahren gegen Amtsgerichtsdirektor Heyer wegen Rechtsbeugung.

Sehr geehrter Herr ....

in dem oben genannten Verfahren habe ich mit Verfügung vom 19.2.09 folgende Entscheidung getroffen.

Das Ermittlungsverfahren wird gemäß § 170 Abs.2 StPO eingestellt.

Gründe:
Der Anzeigenerstatter ...., gegen den am 29.1.09 vor dem AMG Ellwangen eine Hauptverhandlung stattfand, wirft dem Verhandlungs führenden Direktor des AMG mehrere Rechtsverstösse vor. Als er einen Antrag stellen wollte, sei ihm dies verweigert worden. Der Beschuldigte sei laut geworden und habe geschriehen, (gebrüllt)dass er die Verhandlung führt. Die Frage an den Beschuldigten (Richter) nach seinen Personalien habe er nicht beantwortet. Außerdem habe er sich nicht als gesetzlicher Richter nach Artikel 101 GG ausgewiesen. Deshalb habe er den Richter abgelehnt.
Bereits am Freitag vor der Hauptverh. habe er den Geschäftsverteilungsplan eingesehen und dabei erhebliche Mängel festgestellt. Es sei keine Richterunterschrift mit Dienstsiegel vorhanden gewesen. Des weiteren sei der Geschäftsverteilungsplan fortlaufend aus dem Jahre 2007. Dieser müsse aberfür jedes Geschäftsjahr neu aufgelegt werden.

Das Ermittlungsverfahren war nach Beiziehung und der Auswertung der Akten des gegen den Anzeigeerstatterr anhängigen Verfahrens sowie des Geschäftsverteilungsplanes für 2009 einzustellen, da ein strafbares Verhalten des Beschuldigten nicht vorliegt.

Dem Protokoll der Hauptversammlung ist zu entnehmen, dass der Anzeigeerstatter den Beschuldigten abgelehnt hat, da er sich nicht als Richter ausgewiesen hat. Eine solche Verpflichtung, die Strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht, besteht jedoch entgegen der Auffassung des Anzeigeerstatters nicht. Kein Richter ist in der HV verpflichtet, gegenüber einem Angeklagten seine Personalien anzugeben. Der Name des Richters läßt sich unschwer der öffentlichen ausgehändigten Tagesordnung entnehmen.
Die Prüfung des mit Beschluss des Präsidiums vom 28.11.08 veranschiedenten Geschäftsverteilungsplanes für 2009 hat ergeben, dass der Beschuldigte auch für das Strafverfahren gegen den Angeklagten zuständig ist. ...

Der Geschäftsverteilungsplan ist von 5 Mitgliedern des Präsidiums ordnungsgemäss unterschrieben. Des Abdruckes eines Dienstsiegels bedarf es nicht.
Soweit der Anzeigenerstatter vorbringt, ihm sei in der HV die Stellung eines Antrages verweigert worden, so sind keinerlei Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass der Beschuldigte bewusst das Rechtt zum Nachteil des Anzeigeerstatters gebeugt haben könnte.
Ebenso sind Anhaltspunkte für ein Vegehen der Nötigung gem. § 240 StBG vorhanden. Die Verhandlungsführung obliegt dem Vorsitzenden und nicht dem Angeklagten.


vonRoit

Beiträge: 2405

» 28.03.09 00:17 «              Beitrag melden


Hierauf wird widersprochen und klare Verstösse gegen das rechtliche Gehör reklamiert. Auch die Verweigerung eines GV von 2009 ist schon ein eklatanter Verstoss gegen gesetzlichen Richter sowie und als auch gegen das rechtliche Gehör. Somt wird dem unsachlichen und sachfremden Argumenten aus der Natur der Rechtsverstösse heraus, keinerlei Glauben geschenkt, wie Strafantrag gegen den ermittelden StA gestellt, wegen Verdacht der Strafvereitlung im Amt, der Rechtsbeugung sowie auf seine Ermittlungspflicht hingewiesen, da es sich bei Rechtsbrüchen wie diesen um keinerlei Mundraub handelt sondern um offizial Dilikte ersten Ranges.

Wolkenschieber

Beiträge: 587

» 30.03.09 18:41 «              Beitrag melden


Fortsetzung!!!

Hallo liebe Parteifreunde, am 28.04.2009 gibt es eine Fortsetzung in meinem angeblichen Strafverfahren am AG in Minden. Um 11.00 Uhr geht es im Sitzungssaal 220 (Erdgeschoss) am AG Minden - Königswall 8, 32423 Minden weiter.

Mittlerweile habe ich bis zum Generalstaatsanwalt und auch den Präsidenten des Oberlandgerichtes in Hamm angeschrieben.

Leider immer mit dem selben Ergebnis.

Niemand erkennt tatsächliche Rechtsbeugung und Willkür.

Sie versuchen das Volk (Bürger des Deutschen Reiches) zu verarschen wo es eben nur geht. Mehrfach habe ich nun auch die Staatsanwaltschaften in Bielefeld und Hamm darum gebeten mir Mitteilung darüber zu machen, wo ich am AG Minden meinen gesetzlichen Richter (Art. 101 GG) der mir ja laut § 16 GVG auch nicht entzogen werden darf, finden kann, damit ich dort meine Beweismittel zur bevorstehenden Verhandlung abgeben und auch meine Zeugen endlich benennen kann.

Leider will mir in dieser Angelegenheit wohl niemand helfen.

Warum wohl?

Nun ist es aber auch so, dass auch meine Zeugen auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 GG - § 16 GVG) bestehen, denn auch ein Zeuge muss keine Aussage vor einem BRdvD-Standgericht machen.

Somit habe ich es als Beschuldigter garnicht so einfach.

Offenkundigkeiten:

1.) Frau Weilert verweigerte mir am 09.06.2008 ohne Angaben von Gründen gegen bestehende Gesetze, Akteneinsicht.
2.) Frau Weilert hat meinen Bevollmächtigten in der Vorverhandlung ohne Gesetzesgrundlage einfach angelehnt.
3.) Die Staatsanwaltschaft mit Streichung des § 1 EG StPO, GVG jeweils per 19.04.2006 durch das 1. Bundesbereinigungsgesetz ein Legitimationsproblem hat.
4.) Das AG Minden über keinen gesetzlich geregelten GVP (§ 21 e GVG) verfügt.
5.) Das AG Minden kein staatliches Gericht sein kann. (vgl. § 15 GVG)
6.) Am AG Minden kein gesetzlicher Richter (Art. 101 GG) tätig ist. Den Beschuldigten der gesetzliche Richter aber nicht entzogen werden darf. ( vgl. § 16 GVG)
7.) Das AG Minden unter Vorsatz (auch durch nicht gesetzliche Zustellungen) das rechtliche Gehör (Art. 103 GG) der Beschuldigten verletzt.
8.) Mit Streichung des Art. 23 GG a. F. der Geltungsbereich der BRD in 1990 erloschen war.
9.) Deutschland bis heute in den Grenzen von 1937 fortbesteht. (vgl. 2 BvF 1/73)
10.) § 185 BBG auf die Grenzen von 1937 verweist und somit jeder BRD-Beamte seinen Amts- und Dienst-Eid auf Deutschland in den Grenzen von 1937 ablegt.
11.) Festzustellen ist, welche Staatsangehörigkeit (Beamte und Richter) eigentlich haben.
12.) Festzustellen ist, welche Grenzen die BRdvD GmbH meint zu besitzen, zumal die Regierung der BRD (CDU) in 1990 an der Oder-Neiße Grenze festgehalten hat. Es steht somit außer Frage, dass die BRdvD nicht identisch mit Deutschland in den Grenzen von 1937 sein kann. (vgl. 2 BvF 1/73)
13.) Das Gesetze ohne Geltungsbereiche keine Gültigkeit besitzen. ( vgl. BverwGE 17, 192=DVBI 1964, 147) (BverGE 3, 288(319f.):6, 309(338,363)).
14.) Das meine Staatsangehörigkeit DEUTSCHES REICH nach RuStAG von 1913 ist.
15.) Das die BRdvD keine eigene Staatsangehörigkeit besitzt. (vgl. Schreiben vom 01.03.2006 Akz.: 33.30.20 - Landkreis Demmin)
16.) Die BRD kein wirksamer Rechtstaat ist. (vgl. EGMR 75529/01)
17.) Die Gültigkeit der Kontrollratgesetze im zweiten Gesetz über die Bereinigung von Bundesrechten im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz bestätigt, und im Bundesgesetzblatt am 16. April 2006 veröffentlicht wurde.
18.) Damit auch das Militärregierungsgesetz Gesetz Nr. 2 rechtsgültig ist.
19.) Niemand kann als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt amtieren, falls er nicht seine Zulassung von der Militärregierung erhalten hat.

Außerdem wurde mein Wunsch auf Aufklärung in bezug auf meine bestehende Rechtsunsicherheit bis heute weder durch die Staatsanwaltschaften noch durch das AG Minden (Frau Weilert) genüge getan. Die Negierung des Auskunftsanspruches führt aber auch zu folgenden Grundrechtsverletzungen durch die angerufenen Behörden. (Staatsanwaltschaften und das AG Minden)

1. Art. 10 der Menschenrechte UNO Resolution 215 (III) vom 10.12.1948
2. Art. 6 der Konvention zum Schutz der menschenrechte und Grundfreiheiten vom 04.11.1950
3. Art. 14 Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte
4. Art. 103 GG
5. Informationsgesetz

Schon heute kündige ich auch in meinen Schreiben an die Behörden immer wieder an;

Für den Fall, dass an staatlichen deutschen Gerichten mal wieder unabhängige gesetzliche Richter, Urteile im Namen des Deutschen Volkes sprechen werden, für diesen Fall kündige ich an, dass ich diese unglaublichen Berurteilungen ( zum Nachteil meiner Person) dann einer gerichtlichen Überprüfung unterziehen lassen werde.

In diesem Zusammenhang verweise ich immer auf § 52 (1), (2) sowie auf § 56 BBG, § 38 BRRG, und § 839 BGB (1),(2),(3).

UND SIE SOLLTEN IN ZUKUNFT AUCH SO HANDELN!!!

Stellen Sie bitte Strafanzeige/Strafantrag gegen jeden Beamten der BRdvD GmbH der ohne Rechtsgrundlage gegen Ihre Person vorgehen möchte.

Der Art. 20 (4) GG ist für jeden Bürger des Deutschen Reiches längst zur Pflicht geworden.

Liebe Grüße...



:-)

Zuletzt bearbeitet: 30.03.09 19:19 von Wolkenschieber
Heinrich4Me

Beiträge: 7

» 31.03.09 12:57 «              Beitrag melden


@ Wolkenschieber

danke für die umfangreiche und präzise darstellung.

strafanzeige gg beamte - zählt das nichtverbeamtete fräulein vom amt, also der/die öffentliche dienst-angestellte, auch dazu?

Wenn Du für Dein Handeln die volle Verantwortung übernimmst, und alle Menschen es Dir gleich tun, dann braucht sich um diese Welt niemand mehr Sorgen zu machen.
- Matthias Josef Wölfle -
Swawa

Beiträge: 231

» 31.03.09 15:08 «              Beitrag melden


genau heinrich!
das gleiche wollte ich auch fragen, denn bei mir, ob OWIK oder steuern, werden immer wieder andere personen eingesetzt. hier bei uns vom rathaus weiß ich, dass viele dort keine beamten mehr sind. ich habe mal vereinzelnt nach gefragt und bekam die antwort das sie angestellte im öffentlichen dienst sind. aber auch die unterschreiben ihre briefe schon nicht mehr, derweil ich sie hier mit argumenten durchgeschüttelt habe. sie sind vorsichtiger geworden. auch die haben sich nach der gesetzlichen norm zu halten und haben keinen bürger zu tyrannisieren. letzlich ist das so, dass ihre vorgesetzen meistens noch beamte sind und die zwingen die angestellten da zu nach ihren kadavergehorsam zu handeln.

Wolkenschieber

Beiträge: 587

» 31.03.09 16:32 «              Beitrag melden


@ Heinrich, Swawa, ALLE,

generell gilt das wir jeden Beschäftigten im öffentlichen Dienst mit Strafanzeigen/Strafanträgen belegen sollten, die gegen Euch ohne Rechtsgrundlage vorgehen. Jeder Beschäftigte im öffentlichen Dienst, der auch nur einen Fall von juristischer Willkür oder Rechtsbeugung zur Kenntnis nimmt und nicht zur Bewahrung der grundgesetzmäßigen Ordnung alles Notwendige unternimmt, ist auch bei bloßem Wegsehen oder billigender Duldung Mittäter nach § 25 StGB. Nach StGB § 138 ist der öffentlich Bedienstete, (ACHTUNG) aber auch jeder andere Bürger u. a. in Fällen des Hochverrates, Völkermordes, Verbrechen gegen die persönliche Freiheit, schweren Raubes und Erpressung bei Nichtanzeige mit Strafe bedroht. Hochverrat ist schon jede Rechtsbeugung und Strafvereitelung. (§ 25 StGB)

ALSO IN ZUKUNFT JEDE PERSON MIT STRAFANTRÄGEN BELEGEN, DIE EUCH EUER RECHT VERDREHT!

Mit lieben Grüßen...



:-)
surdomaster

Beiträge: 2

» 02.04.09 19:49 «              Beitrag melden


Hier ein Beitrag aus Berlin, einer Zuschauerin zum Thema HIV

Den folgenden Bericht zum Gerichtsverfahren vom 24.03.09 am Amtsgericht Tiergarten in Berlin, AZ: (234 Cs)3012PLs14916/07(133/08 ), habe ich basierend auf den Aussagen einer Prozessbeobachterin verfasst:

Es war wohl der bedeutendste Prozess überhaupt, der letzten Dienstag, den 24.03.09, in Berlin stattgefunden hat. Der Prozess, der Wendepunkt sein kann in der Geschichte von klein-klein.

Dr. rer. nat. Stefan Lanka gegen Prof. Reinhard Kurth, ehemaliger Präsident des Robert-Koch-Instituts.
Aber nein, eigentlich war es ja umgekehrt: Prof. Reinhard Kurth gegen Dr. rer. nat. Stefan Lanka. Aber das haben die Zuschauer nicht gemerkt, es war auch nur formell gesehen so.

Prof. Reinhard Kurth beging einen großen Nutzen für die Menschheit, als er Dr. Lanka wegen Beleidigung anzeigte, was später in üble Nachrede abgemildert wurde. Die Anzeige war erfolgt, nachdem Dr. Lanka ihm am 28.09.07 ein Fax ins RKI geschickt hatte, das dort von der Mitarbeiterin Frau Rabe entgegengenommen worden war, in welchem er Prof. Kurths Handeln als nach dem Völkerstrafgesetz strafbar behauptet.

Hoch erhobenen Hauptes wenngleich auch mit etwas Angst gemischt kam Prof. Kurth in den Gerichtssaal. Man sah ihm an, dass er die Rollen schon verteilt glaubte: Er in der Rolle des Anzeigenden und Dr. Lanka in der Rolle des Angeklagten.

Aber da hatte er nicht mit Dr. Lanka gerechnet, der in diesem Prozess zur Hochform auflief. Er vertrat sich selbst, ohne Rechtsanwalt, mit einem sehr gut vorbereiteten Karl Krafeld im Hintergrund. Und so hatte Dr. Lanka die einmalige Möglichkeit, Prof. Kurth, der als Zeuge geladen war, inhaltlich zu befragen. Es war fast wie ein Kreuzverhör.

Prof. Kurth ist derjenige, der verantwortlich dafür ist, dass wir klein-klein-aktiven mit nichtssagenden Antworten abgespeist wurden, als wir nach einem Virenbeweis gefragt hatten. Manch einer von uns hätte ihn sicher gerne mal von Angesicht zu Angesicht gesprochen.

Nun war der große Moment gekommen, dass Dr. Lanka dies tun konnte. Und er wusste seine Chance zu nutzen.

Ausgehend von der Anzeige wegen Beleidigung bzw. übler Nachrede als Völkermörder, begann Dr. Lanka seine Befragung des Zeugen Prof. Kurth. Die Bezeichnung als Völkermörder aufgrund der Mitwirkung an der Medikation in Sachen HIV-AIDS kann nur dann eine üble Nachrede sein, wenn HIV tatsächlich existierte. Bei einem nicht existenten HIV hingegen ist die Bezeichnung als Völkermörder eine Tatsachenbenennung und keine üble Nachrede. Dr. Lanka betonte denn auch, dass Prof. Kurth nicht in der Nähe der Straftat als Völkermörder stehe, sondern mittendrin.

Und damit wären wir bei der Kernfrage: Gibt es eine wissenschaftliche Publikation, in der das HIV nachgewiesen ist, oder gibt es sie nicht? - Das erste Mal, dass das Robert-Koch-Institut mit dieser Frage konfrontiert worden war, war 1995. Seitdem sind geschlagene 14 Jahre vergangen, in denen die oberste Gesundheitsbehörde nun wirklich Zeit genug hatte, eine wissenschaftliche Publikation für den Nachweis des HIV herauszusuchen – wenn es denn so eine Publikation geben würde. Im Jahre 2009 von Dr. Lanka dazu im Gerichtssaal befragt, hatte Prof. Kurth aber wieder nur die Ausrede parat: „Im Internet“ bzw. dann bezog sich auf die Publikationen von Montagnier und Gallo.

Dr. Lanka bohrte nach, löcherte ihn und ließ nicht locker. Er bezeichnete ihn als Konsensfotografen, der die Fotografierbarkeit einer Idee behauptet. Auch Ulla Schmidt kam ins Spiel mit ihrer berühmten Äußerung, dass das HIV nur als nachgewiesen gilt. Prof. Kurth hingegen versuchte abzuwiegeln, es gebe halt immer Kritiker, das sei die Natur der Dinge. Es gäbe hunderte, tausende Virenbeweise und sogar einen Nobelpreis für die Entdeckung des HIV. Er habe weder die Aufgabe, noch das Interesse, noch die Mittel, dies weltweit zu überprüfen.

Das ist natürlich eine klare Ausrede. Als Präsident der obersten Gesundheitsbehörde in Deutschland, der als Mediziner und Virologe verantwortlich war für die Gesundheit eines ganzen Volkes, war es selbstverständlich seine Aufgabe, dies zu überprüfen, insbesondere wo er doch ständig darauf aufmerksam gemacht wurde, dass in dieser Virenfrage etwas nicht stimmt. Selbst die Richterin forderte Prof. Kurth schließlich auf, die Frage nach dem Virus-Nachweis doch einmal klar zu beantworten.

Bei der Befragung durch Dr. Lanka legte Prof. Kurth sich dann schließlich auf die Aussage fest, HIV sei direkt nachgewiesen und fotografiert und die AIDS-Tests seien valide.

Insgesamt dauerte die Gerichtsverhandlung 4 ½ Stunden. Prof. Kurth war davon als Zeuge ca. 2 Stunden anwesend. Und während dieser ganzen Zeit wurde Prof. Kurth immer kleinlauter und begann schließlich zu zittern.

Dr. Lanka verstand es geschickt, die Spannung zu steigern und auf einen Höhepunkt zuzusteuern. Er hielt inne und schaute langsam einem nach dem anderen tief in die Augen: ......... Dem Amtsanwalt ...... der Richterin ....... und schließlich schaute er Prof. Kurth in die Augen, dem mittlerweile schon die Schweißperlen herunterliefen, und sagte zu ihm: "SIE SIND EIN MÖRDER, EIN MASSENMÖRDER, EIN VÖLKERMÖRDER!“ In diesem Moment hätte man wohl eine Stecknadel fallen hören können.

Aber damit nicht genug. Das Wichtigste an diesem Prozess kommt erst noch, etwas das tatsächlich in der Lage ist, alles zu verändern: Dr. Lanka beantragte die Vereidigung von Prof. Kurth. Diesem Antrag wurde stattgegeben und so kam dieser denkwürdigste Moment von allen, in dem den Zuschauern der Atem stockte, als Prof. Kurth zitternd seine Hände erhob, um zu schwören, so wahr ihm Gott helfe, dass HIV existiert und dass alle seine Aussagen in diesem Prozess wahr sind!

Den Lesern des klein-klein-verlags fällt natürlich sofort auf, dass Prof. Kurth hier etwas geschworen hat, was er aber bislang noch niemals in der Lage war, nachzuweisen. Und es versteht sich von selbst, dass Dr. Lanka Strafanzeige wegen MEINEID stellen wird, damit diese Frage nach der Virenexistenz, vor der sich bislang alle Gerichte gedrückt haben, nun endlich mal gerichtlich geklärt wird.

Die Tatsache, dass Prof. Kurth in dieser Frage vereidigt wurde, ist einmalig. So etwas hat es noch nicht gegeben.

Welche Tricksereien Prof. Kurth und seine Mitstreiter in dieser Frage noch aus der Tasche zaubern werden, muss sich erst noch herausstellen. Es bleibt aber festzuhalten, dass nunmehr die einmalige Chance besteht, dass endlich, endlich, nach so langer Zeit, die Wahrheit ans Licht kommt!

Das verdanken wir der guten rechtlichen Vorarbeit von Karl Krafeld sowie dem sehr souveränen und überzeugenden Auftritt von Dr. Lanka, dem großen Wissenschaftler, der nicht nur auf dem Gebiet der Biologie, sondern auch vor Gericht Großartiges leistet!

Der_Dipl_Ing

Beiträge: 161

» 02.04.09 23:18 «              Beitrag melden


Gute Info zur Krankenhauspose!

Heute wurde mit Schreiben des LG Stuttgart das Verfahren auf unbestimmte Zeit ausgesetzt!


tobjai

Beiträge: 49


» 03.04.09 09:24 «              Beitrag melden


@ Goldi

"Kein Richter ist in der HV verpflichtet, gegenüber einem Angeklagten seine Personalien anzugeben."

HV?!?
So weit ich das richtig verstanden habe, hast Du den Richter doch abgelehnt, bevor die HV überhaupt begonnen hat. Nicht wahr?

Goldi

Beiträge: 24

» 03.04.09 16:58 «              Beitrag melden


tobjai:
@ Goldi

"Kein Richter ist in der HV verpflichtet, gegenüber einem Angeklagten seine Personalien anzugeben."

HV?!?
So weit ich das richtig verstanden habe, hast Du den Richter doch abgelehnt, bevor die HV überhaupt begonnen hat. Nicht wahr?


Ja, der Richter wurde vor der Hauptversammlung abgelehnt.

Der Richter wollte unbedingt der Staatsanwältin die Anklage verlesen lassen und so in die Hauptverhandlung eintauchen.

Ich habe sofort darauf verwiesen, dass ich zuerst meine Anträge verlesen will. Der Richter wollte mir das unterbinden und brüllte mich an "Ich leite hier die Verhandlung". Dann habe ich den Richter sofort abgelehnt.
Begründung: kein Nachweis als Gesetzlicher Richter GG Artikel 101, Verweigerung von rechtlichem Gehöhr usw....

joku

Beiträge: 130

» 03.04.09 17:45 «              Beitrag melden


@swawa und alle Mitleser,

um es mal ganz deutlich zu sagen:

Beamtenbegriff
Im Rahmen der Staatshaftung gilt ein weiter Beamtenbegriff: Beamter ist danach jede Person, der die Ausübung öffentlicher Gewalt anvertraut ist. Das sind auch Angestellte, Schöffen, Schülerlotsen usw. Auch der Abschleppunternehmer, der von der Polizei herangezogen wird, oder der Schlüsseldienst, der ím Auftrag des GV die Türen öffnet, ist bei der Ausführung der Ersatzvornahme Beamter im Sinne des staatshaftungsrechtlichen Beamtenbegriffs (BGHZ 121, 161).

Also immer gegen alle: Strafanzeige / Strafantrag

Herzlichen Gruß

joku


heinrich

Beiträge: 45

» 03.04.09 21:53 «              Beitrag melden


eigentlich dürfte doch niemand über die vorverhandlung bei gericht hinauskommen, wenn er die checklistenmäßig vorgeht und auf seinen gesetzlichen richter besteht?!

wie kommt es dennoch zu so vielen verhandlungen?

live habe ich noch nicht so viele miterlebt, entdecke erst gerade diese art von diziplin der beobachtung und reaktion.


Gruß Heinrich

Wenn Du für Dein Handeln die volle Verantwortung übernimmst, und alle Menschen es Dir gleich tun, dann braucht sich um diese Welt niemand mehr Sorgen zu machen. - Matthias Josef Wölfle -
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Die Straftäter Datenbank ist im Prozess und wird täglich erweitert.