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Thema: Erlebnisse im Gerichtssaal
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truly
Beiträge: 88
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» 14.03.09 18:33 « |
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hallo, delphin8!
wie ich bereits schrieb, habe ich klein wilma über PN angeschrieben, um
es nicht öffentlich zu machen. hier wird niemand angegangen, noch wird
front gemacht. ganz im gegenteil. wir haben uns bereits ausgetauscht,
so dass eher zu verstehen ist, wieso, weshalb, warum...
es ging lediglich darum, dass ich offenbar nicht die einzige war, die
nach lesen des textes wie ein schwein ins uhrwerk geguckt hat... ich
wusste nicht annährend, um was es sich handelt. gestaltet sich wohl ein
bischen schwierig mit der schreiberei... aber nichts desto trotz helfen
wir, wenn möglich, oder wenn fragen beantwortet werden können.
euch allen einen schönen samstagabend!
TRULY
Zuletzt bearbeitet: 14.03.09 20:27 von truly
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Terminator
Beiträge: 5
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» 18.03.09 16:27 « |
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Kasperle-Theater im Krankenhaus!
Das wollte ich mir nicht ergehen lassen, die Einladung zur Verhandlung
in einer Strafsache war sehr kurzfristig, aber umso interessanter.
Erstmals trat einer unserer RNSV-Beistände gemeinsam mit einem
Rechtsanwalt in einem Strafverfahren auf!
Verhandlungsort: Krankenhaus!!!!
Frau Richterin Helga Müller (Jg. 1945) vom LG Stuttgart wollte nur die
21-Tageregelung (es war der letzte Tag) einhalten, deshalb musste ums
Verrecken der Termin eingehalten werden.
Der Beklagte befand sich seit einer Woche in der Krankenstation.
Das 1-Bett-Privatzimmer war mit ca. 25 Personen mehr als voll:
2 Richterinnen
2 Schöffen
1 Protokollführerin
1 Staatsanwalt
1 Pflichtverteidiger (von der Richterin sicherheitshalber mitgebracht)
1 Verteidiger (guter Rechtsanwalt)
1 Rechtsbeistand
ca. 15 Zeugen (Öffentlichkeit)
Frau Vorsitzende war sehr über das Öffentlichkeitinteresse überrascht.
Der RA hatte seine Vollmacht am Tage zuvor eingereicht und gleich
mehrere Schriftsätze (diese mussten noch verlesen werden).
Der Rechtsbeistand legte seine Vollmacht vor und wurde akzeptiert.
Dieser fragte gleich: "bevor wir eröffnen hätte ich gerne gewußt, wer
die Verfahrensbeteiligten sind"
Frau Vorsitzende nannte alle Namen und wollte die Verhandlung eröffnen.
Da kam es zu einem kurzen Wortgefecht zwischen ihr und dem
Rechtsbeistand: "Nein, sie eröffnen noch nicht, erst müssen wir einige
Anträge stellen!" - "Ich bin die Richterin, ich entscheide!" -
"Gerne dürfen sie entscheiden, aber erst, wenn wir unsere Anträge
verlesen haben, oder wollen sie uns ungesetzlich in die
Hauptverhandlung ziehen? Sie wissen ganz genau, dass unsere Anträge
vorher zu stellen sind, ansonsten wäre alles geheilt! Ich denke, sie
wollen doch das rechtliche Gehör nicht verletzen!"
Daraufhin begann der Rechtsbeistand seine Antrage zu verlesen, z.B.
Antrag auf Aufhebung dieses Termines wegen Unmenchlichkeit! Der
Beklagte lag im Bett, jeder konnte sehen, dass es ihm nicht gut ging!
Nach dem 3. Antrag musste der Arzt gerufen werden (nicht wegen der
Richterin), da der Patient fast kollabierte - die Anstrengung und
Aufregung war einfach zu groß! Ergänzend ist zu erwähnen, dass das
Krankenhaus gerade umgebaut wird und dass ein höllischer Lärm
(Presslufthämmer) herrschte, man verstand sein eigenes Wort kaum!
Aber das interessierte Frau Richterin überhaupt nicht, der
Krannkheitszustand des Beschuldigten war ihr sichtlich egal!
Das Krankenzimme wurde geräumt, der RA und der Beistand durften beim
Patienten bleiben.
Zeugen hörten auf dem Gang, dass der eine Schöffe sich zu folgender
Bemerkung hinreisen lies:
"Der hat doch keine Gallenkolik, der
simuliert doch nur!"
Diese "medizinische Diagnose" des Schöffen (kein Mediziner!) wurde
sogleich dem RA und dem Beistand mitgeteilt, diese setzten dann sofort
den Antrag zur Ablehnung und zum Ausschluss dieses Schöffen auf.
Mittlerweile wurde der Patient medizinisch versorgt (starke
Schmerzmittel) und war so gut wie nicht ansprechbar!
Dann "großes" Treffen: Gericht, Verteidigung und Arzt, dieser war
sichtlich überfordert, ob er ein weiteres "verhandeln" überhaupt
zulassen kann/darf.
10 Minuten gestand er dann der Richterin zu, es war zu erkennen, er
fühlte sich überhaupt nicht wohl in seiner Haut!
Dann strömten alle wieder ins Krankenzimmer, armer kranker Patient!
Der Verteidiger (der GUTE) verlas die Ablehnung des Schöffen, das
"Gericht" war damit beschlussunfähig geworden!
Aber das interessierte Frau Richterin überhaupt nicht und "beschloss"
mal schnell die drei gestellten Anträge des Rechtsbeistandes und
bügelte diese ab, da diese angeblich rechtsmissbräuchlich seien. Dabei
waren es doch nur Anträge auf Offenkundigkeit § 291 ZPO, dass der
Geltungsbereiche der StPO erloschen ist und ein Gesetz ohne
Geltungsbereich nichtig ist!
Dann beendete Frau Richterin das "Kasperle-Theater" mit den Worten:
"Die Verhandlung wird vertagt!"
Komisch, eine Verhandlung hatte doch noch gar nicht begonnen!
Sofortiger Einspruch des Verteidiger, dass Frau Richterin genau wußte,
dass er noch Anträge stellen wollte und auch der Beistand auch noch
weitere hatte - dies sei eine schwere Verletzung des rechtlichen
Gehörs! Aber Frau Richterin meinte nur "die Anträge können sie
außergerichtlich einreichen" und verschwand!
Achja, habs fast vergessen: dem Staatsanwalt fiel nach der
krankheitsbedingten Unterbrechung auf, dass eine Videokamera lief und
informierte die Vorsitzende, aber sie unterband die Aufnahme nicht,
sondern beeilte sich ganz schnell ihre "Beschlüsse" zu verkünden und
abzuhauen! Ja keine weiteren Rechtsbeugungen dokumentieren lassen!
Zuletzt bearbeitet: 19.03.09 17:55 von Terminator
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heinrich
Beiträge: 45
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» 24.03.09 08:01 « |
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Gedächtnisprotokoll zur
Gerichtsverhandlung
am 11.März 2009 / AG Senftenberg
Verhandlungsbeginn: 9.45 Uhr - der Saal war übervoll: es standen 18
Sitzplätze zur Verfügung, ca. 12 Bürger fanden keinen Sitzplatz. Der
Richter ordnete an, dass alle stehenden Personen den Saal zu räumen
haben, was aber von den Bürgern nicht akzeptiert wurde. Daraufhin
verwies er mehrmals darauf, dass er die polizeiliche Gewalt
im Saal habe, ohne dass es Ansätze zu Randalen o.ä. gegeben hätte. Es
ging halt nur um die Herstellung der Öffentlichkeit im ausreichendem
Maße (seine Pflicht)! Der Beklagte, Herr B. verlangte vom Richter, in
dieser Verhandlung das Recht der Öffentlichkeit der Verhandlung zu
wahren und den Bürgern die Teilnahme zu gestatten. Schlußendlich
ordnete der Richter an, dass all Jene, die keinen Sitzplatz haben,
binnen 10 min. den Saal zu verlassen haben, ansonsten, werde er mit
„gerichtspolizeilicher Gewalt“ den Saal räumen lassen! Die Personen,
die keinen Sitzplatz fanden verließen daraufhin friedlich, aber unter
Protest den Saal.
Aufnahme der Personalien: Herr B. verlangte die Legitimation des
Richters –Antwort: „Meinen Namen können Sie an der Tür lesen“ Ich bin
nicht verpflichtet, mich Ihnen gegenüber auszuweisen! (somit ist
lediglich der Familienname bekannt: Hr. Witzke; keine weiteren
Angaben!).Herr B. forderte den Richter auf, nachzuweisen, dass er ein
deutscher Richter vor einem deutschen Staatsgericht ist, der Richter
ging nicht auf diese Aufforderung ein.
Zur Frage der Staatsangehörigkeit fragte der Richter: „haben sie die
deutsche Staatsangehörigkeit oder sind Sie Reichsbürger“ Hr. B stellte
die Gegenfrage „Was meinen Sie mit Reichsbürger?“, worauf der Richter
keine Antwort gab. Dies wiederholte sich 2 Mal, bis Hr.B verneinte.
(Was der Richter mit dieser Frage bezweckte ist nicht klar; jedoch
sollte diese Frage dem Leser zu denken geben: wieso solch eine Frage
überhaupt auftauchen kann.) Jedoch wurde die Frage zur
Staatsangehörigkeit letztendlich nicht klargestellt. Der Richter
meinte, auch diese Frage müsse er nicht beantworten.
Hr. B. verlangt die Einsicht in den Geschäftsverteilungsplan unter dem
Hinweis, dass im Internet lediglich der Plan von 2008 veröffentlicht
ist und der im Gericht ausliegende Plan von 2009 nicht unterschrieben
ist. Der Richter versuchte abzuwiegeln, dieser stehe ja im Internet zur
Einsicht zur Verfügung. Nachdem Hr. B. aber mehrfach ausdrücklich auf
Einsicht in den GV-Plan bestand, unterbrach der Richter sehr
aufgebracht die Sitzung und ging mit Hr. B. in die entspr. Amtsstube
zur Einsichtnahme.
Die Frage nach der Gültigkeit des OWiG wurde überhaupt nicht
thematisiert. Der Richter beantwortete kurz: „Ich gehe davon aus, dass
das OWiG im Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland ein gültiges
Gesetz ist und rechtens ist.“
Hr.B. verlas ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, demnach der
Geltungsbereich eines Gesetzes eindeutig für Laien nachvollziehbar sein
muss. Hr.B. forderte den Richter auf, den Geltungsbereich des OwiG
nachzuweisen. Zu einer weiteren Erläuterung der Frage nach dem
Geltungsbereich des OWiG kam es nicht.
Der Richter fragte, ob Hr. B. dafür einen Antrag stellen möchte, mit
dem Hinweis „Diesen würde ich aber ablehnen, da das als ein
Normenkontrollantrag zu sehen sei, den ich nicht behandle. Dafür müssen
sie eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht stellen.“
Dann verließ der Richter den Bußgeldbescheid und stellte fest, dass
alles korrekt ist.
Hr.B. stellte den Antrag auf Einstellung des Verfahrens wegen fehlenden
Geltungsbereichs des OwiG.
Der Richter ging nicht auf den Antrag ein, sondern begann die Anklage
vorzulesen und sprach danach sein Urteil
Bisher hat der Verurteilte das Urteil noch nicht erhalten – es bleibt
abzuwarten. Infos folgen.
Schlussbemerkungen:
Gerichtssäale sind nicht Besitz der Richter sondern des Volkes als
Souverän! "Corpus juris civilis!" Soll soviel heißen, wie: Der
Richter vertritt die Interessen des Bürgers oder handelt zugunsten
desselben! Das klappt aber nur in einer wirklichen Demokratie mit
wirklicher Gewaltenteilung Legislative-Exekutive-Judikative!
Wie zusehen war, gab es ja nicht einmal einen Vertreter der
Exekutive/Polizei, um Herrn B. ein Vergehen vorzuwerfen.
Der Richter handelte nach Aktenlage als "oberstes Organ" der Exekutive
und da hat das widerspenstige Volk keine Chance! Somit schlüpfte er,
genau betrachtet in die Rolle des Klägers. Wie soll er da noch Recht
sprechen?
Als eigenständige Judikative müßte er nach o.g. lateinischen Grundsatz
Corpus juris civilis in Verbindung mit "Jura Novit Curia" handeln,
dass heißt nämlich: Das Gericht kennt das Gesetz! oder anders gesagt:
Gib mir die Fakten - ich gebe Dir das Recht! Das OWiG wollte er
nicht kennen, obwohl die Rechtslage eindeutig ist. Er hat sich die
Normenkontrollklage als Ausweg ausgedacht, mal sehen ob das mein
Richter auch sagt, dann ist das ihre Strategie zur weiteren
Verarschung des Souveräns?!
Erst wenn immer mehr Menschen die Gültigkeit des
Ordnungswidrigkeitengesetzes in Frage stellen, werden sie bemerken,
dass hier in der so genannten BRD etwas nicht stimmt. Dann werden sie
begreifen wo unser Recht geblieben ist. Nur ein waches Volk kann für
seine Rechte einstehen. Und das hätte sehr weit reichende Folgen:
Die BRD ist die Firma der Besatzer und wir zahlen heute noch
Reparationszahlungen aus I. und II Weltkrieg! Das deutsche Volk hat
kein Vaterland mehr. Nur noch die Beamten haben eins – siehe §185 des
Beamtengesetzes: §185 [Reichsgebiet] Als Reichsgebiet im Sinne dieses
Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches bis zum 31.Dezember 1937
in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom
31.Dezember 1937“!!! (prüfen Sie es bitte selbst! )
Warum wohl? Weil eine Firma niemals Beamte bestallen kann. Das kann nur
ein Staat. Die BRD ist kein Staat, sondern das Besatzungskonstrukt der
Besatzer. Solange das deutsche Volk dies hinnimmt, wird es mittels
Zinsgeld, „Staatsverschuldung“ und Reparationszahlungen ausgepresst.
Alle Parteien, alle BRD-Regierungen sind immer nur Diener der
Alliierten. Wollen wir das wirklich?
Stellen sie sich mal vor es gäbe diese Lasten nicht mehr – dann würden
Sie keine direkten Steuern (Einkommenssteuer) mehr zahlen müssen (was,
genau betrachtet, auch nicht einmal das Grundgesetz der BRD
festschreibt…). Evtl. nur noch eine Verbrauchssteuer. Dann würden wir
wieder frei werden. Die Unternehmen müssten nicht permanent
rationalisieren und den „Faktor Mensch“ reduzieren. Jeder hätte Arbeit
und genügend freie Zeit für seine Familie. Würden wir das wollen?
Gruß Heinrich
Wenn Du für Dein Handeln die volle
Verantwortung übernimmst, und
alle Menschen es Dir gleich tun, dann braucht sich um diese Welt
niemand mehr Sorgen zu machen. - Matthias Josef Wölfle -
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schlesier
Beiträge: 133
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» 24.03.09 09:04 « |
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Amtsgericht Kamenz 23.03.2009
Owi-Verfahren gegen einen 72 jährigen Bürgerrechtler aus Kamenz.
Die anwesenden Prozeßbeobachter konnten sich wieder einmal von einer
Rechtsbeugung im Amt von Frau "Richterin am Amtsgericht Kamenz"
Hirschberg überzeugen.
Der Beklagte hat seit der Bombardierung von Dessau durch die Allierten
in den letzten Kriegstagen einen schweren Hörschaden,
der Ihn nicht in die Lage versetzt allen Ausführungen und Reden im
Gerichtssaal zu folgen.
Der von Ihm gewählte Beistand wurde von Frau Hirschberg, auch mit den
obengenannten Handycap nicht zugelassen, weil er keine juristische
Ausbildung nachweisen konnte.
Mit der Bemerkung : "Wenn ich das Verfahren ausrufe ist das Verfahren
eröffnet.", wischte Sie die Formrechtsklärung in der Vorverhandlung vom
Tisch.
Auch die Rüge nach Scheinzustellung, nicht unterschriebener Ladung und
nur teilweise gewährte Akteneinsicht,war für Sie nicht relevant.
Die Zwei Herren vom Landrats(abkassier)amt setzten sich wie
selbstverständlich auf die Seite der Anklage und machten gute Miene zum
bösen Spiel.
Frau Hirschberg vernachlässigte auch Ihre richterliche
Aufklährungspflicht, in dem sie den dann auf sich allein gestellten
Beklagten in die Hauptverhandlung reinziehen wollte.
Der Beklagte hat dann die Frau Hirschberg wegen großer politischer
Gegnerschaft nach ZPO §§ 42 und 44 abgelehnt und ist mit seinem
Beistand gegangen.
Sie unterbrach die Verhandlung für 5 Minuten, um dann in Abwesenheit
des Beklagten zu verkünden, das in diesem Verfahren nur die StPO(eine
Ordnung bricht Gesetz) gelte und das Sie die Ablehnung verwerfe.
Danach hat Sie "im Namen des Volkes" ein Urteil gesprochen.
Der Beklagte und Beistand haben in dieser Zeit das Polizeirevier Kamenz
angerufen und da wahrscheinlich etwas für Bewegung gesorgt, um eine
Anzeige wegen Rechtsbeugung gegen Frau Hirschberg aufnehmen zu lassen.
Das Polizeirevier schickten keine einfachen Polizisten, sondern die
Herren in Zivil vom Ermittlungsdienst.
Wahrscheinlich waren Sie bei der Anzeigenaufnahme eher darauf aus, den
Beklagten und die Prozeßbeobachter in eine Ihnen genehme Ecke zu
schieben.
Der Beklagte blieb trotz gestellter Fangfrage dabei, ob er denn auf der
Grundlage des GG steht , weil sich die Beobachter mit Personenausweisen
ausgewiesen haben und offensichtlich den Untergang der BRD möchten:"
Ich bin Deutscher nach Art. 116 Grundgesetz."
Auch eine Mitnahme seiner Gerichtsunterlagen verweigerte der
aufgeklärte Beklagte.
Fazit: Das Urteil vom Ausnahmegericht Kamenz ist anfechtbar und es gibt
zivile Kriminalbeamte die Menschen mit Rückrat kennengelernt haben.
Den Beobachtern vielen Dank für ihr Kommen und Beistand.
gruß schlesier
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heinrich
Beiträge: 45
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» 24.03.09 12:25 « |
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heinrich:
heute las ich einen hinweis auf ein
Prozessformularbuch
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kann mir dazu jemand was ergänzendes mitteilen?
kleine ergänzung - da ging es um den strukturellen aufbau einer
verhandlung vor gericht und orientierung wann wie anträge etc.
eingereicht werden könnten/sollten, quasi als leitfaden für
"autodidakten".
ich meinte im zusammenhang zum fall beck und zum besseren verständnis
für gerichtsneulinge und somit also nicht die beck´schen
nachschlagewerke im eigentlichen sinne.
Gruß Heinrich
Wenn Du für Dein Handeln die volle
Verantwortung übernimmst, und
alle Menschen es Dir gleich tun, dann braucht sich um diese Welt
niemand mehr Sorgen zu machen. - Matthias Josef Wölfle -
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