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Thema: Erlebnisse im Gerichtssaal
Bewertung:
Delphin8

Beiträge: 104

» 14.03.09 14:07 «              Beitrag melden


Er wurde durch die Gerichte und die Krankenhäuser fertig gemacht und regelrecht zerstört


Hallo von Roit,

genau das habe ich vermutet. Danke für deine Bestätigung!

Liebe Grüße

Kampfgeist

Beiträge: 146

» 14.03.09 14:08 «              Beitrag melden


@ vonRoit

danke für die Aufklärung > das forciert selbstverständlich die Bereitschaft für Toleranz - auch wenn ich KleinWilma alias Maerchenprinz60 für PN´s auf "ignore" gesetzt habe ...


Respectfully
Kampfgeist
truly

Beiträge: 88

liss7777
» 14.03.09 18:33 «              Beitrag melden


hallo, delphin8!

wie ich bereits schrieb, habe ich klein wilma über PN angeschrieben, um es nicht öffentlich zu machen. hier wird niemand angegangen, noch wird front gemacht. ganz im gegenteil. wir haben uns bereits ausgetauscht, so dass eher zu verstehen ist, wieso, weshalb, warum...

es ging lediglich darum, dass ich offenbar nicht die einzige war, die nach lesen des textes wie ein schwein ins uhrwerk geguckt hat... ich wusste nicht annährend, um was es sich handelt. gestaltet sich wohl ein bischen schwierig mit der schreiberei... aber nichts desto trotz helfen wir, wenn möglich, oder wenn fragen beantwortet werden können.

euch allen einen schönen samstagabend!
TRULY


Zuletzt bearbeitet: 14.03.09 20:27 von truly
Delphin8

Beiträge: 104

» 14.03.09 22:32 «              Beitrag melden


Hallo truly,

auch ich habe Probleme damit seine Texte zu verstehen, hatte aber wie schon erwähnt die Vermutung, dass dieser Mensch durch diese SauVerbrecherBande so fies zerstört wurde. Irgendwann werden die dafür zahlen, für das was sie tun.

Ich glaube es ist besser, wenn wir wissen, warum Märchenprinz60 so ist wie er ist. Auch für Neueinsteiger. Es weiß halt noch nicht jeder, was diese Oberschwerstverbrecher (es gibt eigentlich kein passendes Wort für diese Bande)so alles anrichten um unbequeme Leute zum schweigen zu bringen.

Wir werden beim Duschen naß, aber bei Märchenprinz60 hat man einen Tsunami losgetreten und der hat ihn voll erwischt.

Liebe Grüße und schönes Wochenende an alle

Terminator

Beiträge: 5

» 18.03.09 16:27 «              Beitrag melden


Kasperle-Theater im Krankenhaus!

Das wollte ich mir nicht ergehen lassen, die Einladung zur Verhandlung in einer Strafsache war sehr kurzfristig, aber umso interessanter.

Erstmals trat einer unserer RNSV-Beistände gemeinsam mit einem Rechtsanwalt in einem Strafverfahren auf!

Verhandlungsort: Krankenhaus!!!!

Frau Richterin Helga Müller (Jg. 1945) vom LG Stuttgart wollte nur die 21-Tageregelung (es war der letzte Tag) einhalten, deshalb musste ums Verrecken der Termin eingehalten werden.
Der Beklagte befand sich seit einer Woche in der Krankenstation.

Das 1-Bett-Privatzimmer war mit ca. 25 Personen mehr als voll:
2 Richterinnen
2 Schöffen
1 Protokollführerin
1 Staatsanwalt
1 Pflichtverteidiger (von der Richterin sicherheitshalber mitgebracht)
1 Verteidiger (guter Rechtsanwalt)
1 Rechtsbeistand
ca. 15 Zeugen (Öffentlichkeit)

Frau Vorsitzende war sehr über das Öffentlichkeitinteresse überrascht.
Der RA hatte seine Vollmacht am Tage zuvor eingereicht und gleich mehrere Schriftsätze (diese mussten noch verlesen werden).
Der Rechtsbeistand legte seine Vollmacht vor und wurde akzeptiert.
Dieser fragte gleich: "bevor wir eröffnen hätte ich gerne gewußt, wer die Verfahrensbeteiligten sind"
Frau Vorsitzende nannte alle Namen und wollte die Verhandlung eröffnen.

Da kam es zu einem kurzen Wortgefecht zwischen ihr und dem Rechtsbeistand: "Nein, sie eröffnen noch nicht, erst müssen wir einige Anträge stellen!" - "Ich bin die Richterin, ich entscheide!" - "Gerne dürfen sie entscheiden, aber erst, wenn wir unsere Anträge verlesen haben, oder wollen sie uns ungesetzlich in die Hauptverhandlung ziehen? Sie wissen ganz genau, dass unsere Anträge vorher zu stellen sind, ansonsten wäre alles geheilt! Ich denke, sie wollen doch das rechtliche Gehör nicht verletzen!"

Daraufhin begann der Rechtsbeistand seine Antrage zu verlesen, z.B. Antrag auf Aufhebung dieses Termines wegen Unmenchlichkeit! Der Beklagte lag im Bett, jeder konnte sehen, dass es ihm nicht gut ging!
Nach dem 3. Antrag musste der Arzt gerufen werden (nicht wegen der Richterin), da der Patient fast kollabierte - die Anstrengung und Aufregung war einfach zu groß! Ergänzend ist zu erwähnen, dass das Krankenhaus gerade umgebaut wird und dass ein höllischer Lärm (Presslufthämmer) herrschte, man verstand sein eigenes Wort kaum!
Aber das interessierte Frau Richterin überhaupt nicht, der Krannkheitszustand des Beschuldigten war ihr sichtlich egal!

Das Krankenzimme wurde geräumt, der RA und der Beistand durften beim Patienten bleiben.
Zeugen hörten auf dem Gang, dass der eine Schöffe sich zu folgender Bemerkung hinreisen lies:

"Der hat doch keine Gallenkolik, der simuliert doch nur!"

Diese "medizinische Diagnose" des Schöffen (kein Mediziner!) wurde sogleich dem RA und dem Beistand mitgeteilt, diese setzten dann sofort den Antrag zur Ablehnung und zum Ausschluss dieses Schöffen auf.
Mittlerweile wurde der Patient medizinisch versorgt (starke Schmerzmittel) und war so gut wie nicht ansprechbar!

Dann "großes" Treffen: Gericht, Verteidigung und Arzt, dieser war sichtlich überfordert, ob er ein weiteres "verhandeln" überhaupt zulassen kann/darf.
10 Minuten gestand er dann der Richterin zu, es war zu erkennen, er fühlte sich überhaupt nicht wohl in seiner Haut!

Dann strömten alle wieder ins Krankenzimmer, armer kranker Patient!

Der Verteidiger (der GUTE) verlas die Ablehnung des Schöffen, das "Gericht" war damit beschlussunfähig geworden!
Aber das interessierte Frau Richterin überhaupt nicht und "beschloss" mal schnell die drei gestellten Anträge des Rechtsbeistandes und bügelte diese ab, da diese angeblich rechtsmissbräuchlich seien. Dabei waren es doch nur Anträge auf Offenkundigkeit § 291 ZPO, dass der Geltungsbereiche der StPO erloschen ist und ein Gesetz ohne Geltungsbereich nichtig ist!

Dann beendete Frau Richterin das "Kasperle-Theater" mit den Worten: "Die Verhandlung wird vertagt!"

Komisch, eine Verhandlung hatte doch noch gar nicht begonnen!

Sofortiger Einspruch des Verteidiger, dass Frau Richterin genau wußte, dass er noch Anträge stellen wollte und auch der Beistand auch noch weitere hatte - dies sei eine schwere Verletzung des rechtlichen Gehörs! Aber Frau Richterin meinte nur "die Anträge können sie außergerichtlich einreichen" und verschwand!

Achja, habs fast vergessen: dem Staatsanwalt fiel nach der krankheitsbedingten Unterbrechung auf, dass eine Videokamera lief und informierte die Vorsitzende, aber sie unterband die Aufnahme nicht, sondern beeilte sich ganz schnell ihre "Beschlüsse" zu verkünden und abzuhauen! Ja keine weiteren Rechtsbeugungen dokumentieren lassen!


Zuletzt bearbeitet: 19.03.09 17:55 von Terminator
Swawa

Beiträge: 231

» 18.03.09 20:11 «              Beitrag melden


hi terminator,

wie hieß der film und auf welchen programm lief der. ich kann das nicht glauben was da passiert ist, welcher ort und welches KH.was hat die person verbrochen, dass man die verhandlung auf diese art durch ziehen mußte. das liest sich wie ein schlechter ami-film. wenn dort wirklich video aufnahmen gemacht wurden und es kommt an die öffentlichkeit, bin ich auf die resonanz gespannt.

Terminator

Beiträge: 5

» 18.03.09 22:41 «              Beitrag melden


Hi swawa,

nein, das ist leider kein schlechter Ami-Film, sondern Realität.
Das Krankenhaus ist in 74321 Bietigheim-Bissingen.

Das Video ist gemacht worden, keine Ahnung, wer der Kameramann war, die Richterin hatte "vergessen" seine Personalien aufzunehmen.
Hmmm, wenn der nun den Film von einem Internet-Cafe ins Netz stellt, dann kann das niemand mehr nachvollziehen.
Hoffen wir, er tut das und dann können sich die Rechtsbeuger im "Fernsehen" bewundern!

Der_Dipl_Ing

Beiträge: 161

» 18.03.09 22:52 «              Beitrag melden


Hallochen Swawa,

ich kann die Aussagen von Terminator bestätigen - ich war ja auch dort, an der Seite des guten Rechtanwalts
Es ging nur darum, dass nach 21 Tagen Verhandlungsunterbrechung der Prozeß wieder von vorne anfangen muss, mit allen Zeugenbefragungen etc. pp.
Es gab erst drei Verhandlungstermine, aber Frau "Richterin" hat gerade einen ganz großen Prozess im LG Stuttgart begonnen und will halt nicht nochmals von vorne anfangen - deshalb diese Unmenschlichkeit.

Wie wir ja alle wissen, es geht nicht um Gerechtigkeit oder Menschlichkeit, es geht nur ums System und ums abkassieren.


Zuletzt bearbeitet: 18.03.09 23:38 von Der_Dipl_Ing
vonRoit

Beiträge: 2405

» 19.03.09 15:15 «              Beitrag melden


Juristen sind sich für Nichts zu schade, wie Ihr sehen könnt.
Ich hoffe bald auch auf Video zur gefälligen Betrachtung und des Nachweises was hier im Lande so vor sicht geht, ohne das der Bürger etwas davon mit bekommt. Außer das er selbst Betroffener ist.


heinrich

Beiträge: 45

» 24.03.09 08:01 «              Beitrag melden


Gedächtnisprotokoll zur Gerichtsverhandlung
am 11.März 2009 / AG Senftenberg

Verhandlungsbeginn: 9.45 Uhr - der Saal war übervoll: es standen 18 Sitzplätze zur Verfügung, ca. 12 Bürger fanden keinen Sitzplatz. Der Richter ordnete an, dass alle stehenden Personen den Saal zu räumen haben, was aber von den Bürgern nicht akzeptiert wurde. Daraufhin verwies er mehrmals darauf, dass er die polizeiliche Gewalt im Saal habe, ohne dass es Ansätze zu Randalen o.ä. gegeben hätte. Es ging halt nur um die Herstellung der Öffentlichkeit im ausreichendem Maße (seine Pflicht)! Der Beklagte, Herr B. verlangte vom Richter, in dieser Verhandlung das Recht der Öffentlichkeit der Verhandlung zu wahren und den Bürgern die Teilnahme zu gestatten. Schlußendlich ordnete der Richter an, dass all Jene, die keinen Sitzplatz haben, binnen 10 min. den Saal zu verlassen haben, ansonsten, werde er mit „gerichtspolizeilicher Gewalt“ den Saal räumen lassen! Die Personen, die keinen Sitzplatz fanden verließen daraufhin friedlich, aber unter Protest den Saal.
Aufnahme der Personalien: Herr B. verlangte die Legitimation des Richters –Antwort: „Meinen Namen können Sie an der Tür lesen“ Ich bin nicht verpflichtet, mich Ihnen gegenüber auszuweisen! (somit ist lediglich der Familienname bekannt: Hr. Witzke; keine weiteren Angaben!).Herr B. forderte den Richter auf, nachzuweisen, dass er ein deutscher Richter vor einem deutschen Staatsgericht ist, der Richter ging nicht auf diese Aufforderung ein.
Zur Frage der Staatsangehörigkeit fragte der Richter: „haben sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder sind Sie Reichsbürger“ Hr. B stellte die Gegenfrage „Was meinen Sie mit Reichsbürger?“, worauf der Richter keine Antwort gab. Dies wiederholte sich 2 Mal, bis Hr.B verneinte. (Was der Richter mit dieser Frage bezweckte ist nicht klar; jedoch sollte diese Frage dem Leser zu denken geben: wieso solch eine Frage überhaupt auftauchen kann.) Jedoch wurde die Frage zur Staatsangehörigkeit letztendlich nicht klargestellt. Der Richter meinte, auch diese Frage müsse er nicht beantworten.
Hr. B. verlangt die Einsicht in den Geschäftsverteilungsplan unter dem Hinweis, dass im Internet lediglich der Plan von 2008 veröffentlicht ist und der im Gericht ausliegende Plan von 2009 nicht unterschrieben ist. Der Richter versuchte abzuwiegeln, dieser stehe ja im Internet zur Einsicht zur Verfügung. Nachdem Hr. B. aber mehrfach ausdrücklich auf Einsicht in den GV-Plan bestand, unterbrach der Richter sehr aufgebracht die Sitzung und ging mit Hr. B. in die entspr. Amtsstube zur Einsichtnahme.
Die Frage nach der Gültigkeit des OWiG wurde überhaupt nicht thematisiert. Der Richter beantwortete kurz: „Ich gehe davon aus, dass das OWiG im Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland ein gültiges Gesetz ist und rechtens ist.“
Hr.B. verlas ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, demnach der Geltungsbereich eines Gesetzes eindeutig für Laien nachvollziehbar sein muss. Hr.B. forderte den Richter auf, den Geltungsbereich des OwiG nachzuweisen. Zu einer weiteren Erläuterung der Frage nach dem Geltungsbereich des OWiG kam es nicht.
Der Richter fragte, ob Hr. B. dafür einen Antrag stellen möchte, mit dem Hinweis „Diesen würde ich aber ablehnen, da das als ein Normenkontrollantrag zu sehen sei, den ich nicht behandle. Dafür müssen sie eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht stellen.“
Dann verließ der Richter den Bußgeldbescheid und stellte fest, dass alles korrekt ist.
Hr.B. stellte den Antrag auf Einstellung des Verfahrens wegen fehlenden Geltungsbereichs des OwiG.
Der Richter ging nicht auf den Antrag ein, sondern begann die Anklage vorzulesen und sprach danach sein Urteil
Bisher hat der Verurteilte das Urteil noch nicht erhalten – es bleibt abzuwarten. Infos folgen.
Schlussbemerkungen:
Gerichtssäale sind nicht Besitz der Richter sondern des Volkes als Souverän! "Corpus juris civilis!" Soll soviel heißen, wie: Der Richter vertritt die Interessen des Bürgers oder handelt zugunsten desselben! Das klappt aber nur in einer wirklichen Demokratie mit wirklicher Gewaltenteilung Legislative-Exekutive-Judikative!
Wie zusehen war, gab es ja nicht einmal einen Vertreter der Exekutive/Polizei, um Herrn B. ein Vergehen vorzuwerfen.
Der Richter handelte nach Aktenlage als "oberstes Organ" der Exekutive und da hat das widerspenstige Volk keine Chance! Somit schlüpfte er, genau betrachtet in die Rolle des Klägers. Wie soll er da noch Recht sprechen?
Als eigenständige Judikative müßte er nach o.g. lateinischen Grundsatz Corpus juris civilis in Verbindung mit "Jura Novit Curia" handeln, dass heißt nämlich: Das Gericht kennt das Gesetz! oder anders gesagt: Gib mir die Fakten - ich gebe Dir das Recht! Das OWiG wollte er nicht kennen, obwohl die Rechtslage eindeutig ist. Er hat sich die Normenkontrollklage als Ausweg ausgedacht, mal sehen ob das mein Richter auch sagt, dann ist das ihre Strategie zur weiteren Verarschung des Souveräns?! 
Erst wenn immer mehr Menschen die Gültigkeit des Ordnungswidrigkeitengesetzes in Frage stellen, werden sie bemerken, dass hier in der so genannten BRD etwas nicht stimmt. Dann werden sie begreifen wo unser Recht geblieben ist. Nur ein waches Volk kann für seine Rechte einstehen. Und das hätte sehr weit reichende Folgen:
Die BRD ist die Firma der Besatzer und wir zahlen heute noch Reparationszahlungen aus I. und II Weltkrieg! Das deutsche Volk hat kein Vaterland mehr. Nur noch die Beamten haben eins – siehe §185 des Beamtengesetzes: §185 [Reichsgebiet] Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches bis zum 31.Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom 31.Dezember 1937“!!! (prüfen Sie es bitte selbst! )
Warum wohl? Weil eine Firma niemals Beamte bestallen kann. Das kann nur ein Staat. Die BRD ist kein Staat, sondern das Besatzungskonstrukt der Besatzer. Solange das deutsche Volk dies hinnimmt, wird es mittels Zinsgeld, „Staatsverschuldung“ und Reparationszahlungen ausgepresst. Alle Parteien, alle BRD-Regierungen sind immer nur Diener der Alliierten. Wollen wir das wirklich?
Stellen sie sich mal vor es gäbe diese Lasten nicht mehr – dann würden Sie keine direkten Steuern (Einkommenssteuer) mehr zahlen müssen (was, genau betrachtet, auch nicht einmal das Grundgesetz der BRD festschreibt…). Evtl. nur noch eine Verbrauchssteuer. Dann würden wir wieder frei werden. Die Unternehmen müssten nicht permanent rationalisieren und den „Faktor Mensch“ reduzieren. Jeder hätte Arbeit und genügend freie Zeit für seine Familie. Würden wir das wollen?


Gruß Heinrich

Wenn Du für Dein Handeln die volle Verantwortung übernimmst, und alle Menschen es Dir gleich tun, dann braucht sich um diese Welt niemand mehr Sorgen zu machen. - Matthias Josef Wölfle -
heinrich

Beiträge: 45

» 24.03.09 08:10 «              Beitrag melden


heute las ich einen hinweis auf ein
Prozessformularbuch
.
kann mir dazu jemand was ergänzendes mitteilen?

Gruß Heinrich

Wenn Du für Dein Handeln die volle Verantwortung übernimmst, und alle Menschen es Dir gleich tun, dann braucht sich um diese Welt niemand mehr Sorgen zu machen. - Matthias Josef Wölfle -
schlesier

Beiträge: 133

» 24.03.09 09:04 «              Beitrag melden


Amtsgericht Kamenz 23.03.2009
Owi-Verfahren gegen einen 72 jährigen Bürgerrechtler aus Kamenz.
Die anwesenden Prozeßbeobachter konnten sich wieder einmal von einer Rechtsbeugung im Amt von Frau "Richterin am Amtsgericht Kamenz" Hirschberg überzeugen.
Der Beklagte hat seit der Bombardierung von Dessau durch die Allierten in den letzten Kriegstagen einen schweren Hörschaden,
der Ihn nicht in die Lage versetzt allen Ausführungen und Reden im Gerichtssaal zu folgen.
Der von Ihm gewählte Beistand wurde von Frau Hirschberg, auch mit den obengenannten Handycap nicht zugelassen, weil er keine juristische Ausbildung nachweisen konnte.
Mit der Bemerkung : "Wenn ich das Verfahren ausrufe ist das Verfahren eröffnet.", wischte Sie die Formrechtsklärung in der Vorverhandlung vom Tisch.
Auch die Rüge nach Scheinzustellung, nicht unterschriebener Ladung und nur teilweise gewährte Akteneinsicht,war für Sie nicht relevant.
Die Zwei Herren vom Landrats(abkassier)amt setzten sich wie selbstverständlich auf die Seite der Anklage und machten gute Miene zum bösen Spiel.
Frau Hirschberg vernachlässigte auch Ihre richterliche Aufklährungspflicht, in dem sie den dann auf sich allein gestellten Beklagten in die Hauptverhandlung reinziehen wollte.
Der Beklagte hat dann die Frau Hirschberg wegen großer politischer Gegnerschaft nach ZPO §§ 42 und 44 abgelehnt und ist mit seinem Beistand gegangen.
Sie unterbrach die Verhandlung für 5 Minuten, um dann in Abwesenheit des Beklagten zu verkünden, das in diesem Verfahren nur die StPO(eine Ordnung bricht Gesetz) gelte und das Sie die Ablehnung verwerfe.
Danach hat Sie "im Namen des Volkes" ein Urteil gesprochen.
Der Beklagte und Beistand haben in dieser Zeit das Polizeirevier Kamenz angerufen und da wahrscheinlich etwas für Bewegung gesorgt, um eine Anzeige wegen Rechtsbeugung gegen Frau Hirschberg aufnehmen zu lassen.
Das Polizeirevier schickten keine einfachen Polizisten, sondern die Herren in Zivil vom Ermittlungsdienst.
Wahrscheinlich waren Sie bei der Anzeigenaufnahme eher darauf aus, den Beklagten und die Prozeßbeobachter in eine Ihnen genehme Ecke zu schieben.
Der Beklagte blieb trotz gestellter Fangfrage dabei, ob er denn auf der Grundlage des GG steht , weil sich die Beobachter mit Personenausweisen ausgewiesen haben und offensichtlich den Untergang der BRD möchten:" Ich bin Deutscher nach Art. 116 Grundgesetz."
Auch eine Mitnahme seiner Gerichtsunterlagen verweigerte der aufgeklärte Beklagte.
Fazit: Das Urteil vom Ausnahmegericht Kamenz ist anfechtbar und es gibt zivile Kriminalbeamte die Menschen mit Rückrat kennengelernt haben.
Den Beobachtern vielen Dank für ihr Kommen und Beistand.


gruß schlesier
Frischling

Beiträge: 198

» 24.03.09 11:57 «              Beitrag melden


Damit Ihr wisst, mit wem Ihr es zu tun habt:

WITZKE Thomas
geb. 27.11.1961

HIRSCHBERGER Marion
geb. 14.07.1963

Gruß Frischling


heinrich

Beiträge: 45

» 24.03.09 12:25 «              Beitrag melden


heinrich:
heute las ich einen hinweis auf ein
Prozessformularbuch
.
kann mir dazu jemand was ergänzendes mitteilen?


kleine ergänzung - da ging es um den strukturellen aufbau einer verhandlung vor gericht und orientierung wann wie anträge etc. eingereicht werden könnten/sollten, quasi als leitfaden für "autodidakten".

ich meinte im zusammenhang zum fall beck und zum besseren verständnis für gerichtsneulinge und somit also nicht die beck´schen nachschlagewerke im eigentlichen sinne.

Gruß Heinrich

Wenn Du für Dein Handeln die volle Verantwortung übernimmst, und alle Menschen es Dir gleich tun, dann braucht sich um diese Welt niemand mehr Sorgen zu machen. - Matthias Josef Wölfle -
Goldi

Beiträge: 24

» 25.03.09 13:44 «              Beitrag melden


Kann mir hier jemand Auskunft erteilen?

Nach dem ein Richter erfolgreich nach ZPO §42 abgelehnt wurde, welche Frist gibt es dann um das Verfahren weiteraufzunehmen und einen neuen Verh.-Termin anzusetzen?

Der Richter muss eine Stellungnahme schreiben, warum seines Erachtens kein Ablehnungsgrund vorliegt, d.h. er sich nicht "befangen fühlt".
Dann hast du 14 Tage Zeit zur Stellungnahme der Stellungnahme.
Ein weiterer Richter muss dem Abgelehnten dann das "Richterprivileg" wieder einräumen, d.h., nach seiner Meinung hat sein "Kollege" (Standesrecht) alles richtig gemacht und ist nicht abzulehnen.

Gegen diesen Beschluss kann man wieder Rechtsmittel einlegen, weil der "Einsetzer" auch kein ges. Richter nach Art. 101 GG ist. Usw. ...

Krascher



Zuletzt bearbeitet: 05.04.09 00:08 von Krascher
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