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Thema: Erlebnisse im Gerichtssaal
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ull

Beiträge: 111

» 24.02.09 16:04 «              Beitrag melden


ich stelle den link mal hier rein von bayerischen zeitungen, da kann jeder mal mitsuchen - danke

h i e r k l i c k e n

vonRoit

Beiträge: 2405

» 24.02.09 17:16 «              Beitrag melden


Seht mal unter römisch III . 3 wie sehr wir die Bande jucken!

Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister
am 20. November 2008 in Berlin
Tagesordnung
I.
I.1 Juristenausbildung
(Berichterstattung: Niedersachsen)
I.2 Managerverantwortlichkeit
(Berichterstattung: Niedersachsen)
I.3 Begrenzung der Ausgaben für die Prozesskostenhilfe
(Berichterstattung: Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Berlin,
Niedersachsen)
I.4 Entlastung der Sozialgerichtsbarkeit
a. Verbesserung des Sozialhilferechts zur Entlastung der
Sozialgerichtsbarkeit
(Berichterstattung: Sachsen-Anhalt/Niedersachsen)
b. Möglichkeiten zur Verminderung der Belastung und zur
Effizienzsteigerung der Sozialgerichte
(Berichterstattung: Berlin)
I.5 Haftentschädigung
a. Erhöhung der Entschädigung für immateriellen Schaden nach dem
Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen
(StrEG)
(Berichterstattung: Hamburg)
b. Neukonzeption der Entschädigung für
Strafverfolgungsmaßnahmen
(Berichterstattung: Berlin)
I.6 Zukunft der deutschen internationalen rechtlichen Zusammenarbeit –
bessere Information und Kooperation zwischen Bund und Ländern
(Berichterstattung: BMJ)
I.7 Erfahrungsaustausch zum Umgang mit Gewalttätern im Rahmen von
Großdemonstrationen aus zivil-, straf- und polizeirechtlicher Sicht
(Berichterstattung: Niedersachsen)
II.
II.1 Gesamtreform des Sexualstrafrechts
(Berichterstattung: Niedersachsen)
II.2 Stärkung des Führungszeugnisses; Gesetzentwurf des Bundesrates zur
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
(Berichterstattung: Bayern)
II.3 Erfahrungsaustausch zum Aufbau forensischer Nachsorgeambulanzen
(Berichterstattung: Bayern)
III.
Verschiedenes
III.1 Unterbrechung der Strafvollstreckung bei todkranken Gefangenen:
Ergänzung des § 455 IV StPO um eine ausdrückliche Regelung für kranke
Gefangene mit infauster Prognose und konkret begrenzter
Lebenserwartung
(Berichterstattung: Hamburg)
III.2 Gesprächsanfragen an die Justizministerkonferenz
(Berichterstattung: Niedersachsen)
III.3 Auftreten von Mitgliedern des „Rechtsnormen-Schutzvereins“, der
„Interims-Partei“ und ähnlicher Organisationen in Gerichtsverhandlungen
(Berichterstattung: Bayern)
III.4 Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren – Sachstand und weiteres
Vorgehen
(Berichterstattung: BMJ)

Und bald wird Ihnen das Fell jucken, garantiert.


Zuletzt bearbeitet: 24.02.09 17:19 von Administrator
sapereaude82

Beiträge: 98

» 24.02.09 21:02 «              Beitrag melden


wir jucken denen wie Sackratten

Kampfgeist

Beiträge: 146

» 25.02.09 09:38 «              Beitrag melden


Richtig, sapereaude82

wünschen wir denen gemeinsam Sackratten und so kurze Arme, daß sie sich nicht kratzen können - dann verlieren die schon die Konzentration auf ihre Schweineren ...


Respectfully
Kampfgeist
Der_Dipl_Ing

Beiträge: 161

» 26.02.09 12:04 «              Beitrag melden


Zum Bericht von @Terminatorvo 21.02.2009

Heute in der Badischen Zeitung veröffentlicht:




Ohne Worte, mir bleibt die Spuke weg!



Zuletzt bearbeitet: 26.02.09 16:53 von Der_Dipl_Ing
vonRoit

Beiträge: 2405

» 26.02.09 15:54 «              Beitrag melden


Der Bundesgeschäftsführer der IPD wird weiterhin von der Justiz Bayern, in illegaler Geiselhaft gehalten.
Grund:
In einer Beleidigungsklage wird Verdunklungsgefahr befürchtet.
Die spinnen die Bayern.
Eine Beleidigung, wenn es denn eine solche überhaupt gibt, ist getan, nachdem beleidigt wurde.
Hier kann (M)an - Frau nichts mehr verdunkeln.



Zuletzt bearbeitet: 26.02.09 15:56 von Administrator
ToLe

Beiträge: 88

» 26.02.09 20:08 «              Beitrag melden


Mal eine kurze frage dazu.
Wie ist er denn in Haft gekommen? Also müsste ein Urteil/Beschluss von einem nicht gesetzlichen Richter ergangen sein.

Ich hoffe ihr bekommt ihn wieder raus!!

Der_Dipl_Ing

Beiträge: 161

» 26.02.09 20:42 «              Beitrag melden


Zwangsversteigerung in Stuttgart letzten Freitag

Wie erwartet setzt sich die starke politische Gegnerschaft gegen den RNSV fort. Scheinbar haben alle Richter und Rechtspfleger die Anweisung die Rechtsbeistände nach § 79 ZPO bzw. § 138 StPO nicht zuzulassen.

Auch an diesem Tag, nur war Frau Rechtspflegerin Handlos ziemlich ratlos. So durfte der nicht zugelasse Rechtsbeistand die Anträge verlesen und Rechtsbeschwerden einlegen

Aber Frau Rechtspflegerin meinte auch, dass ihr Nichtzulassungsbeschluss unanfechtbar sei - unglaublich, sie spielt „lieber Gott“ äh, „liebe Göttin“. Was ist denn mir Art.19 Abs.4 GG – der Rechtsweg steht offen?

Es waren viele Recht-Interessierte und potentielle Ersteigerer anwesend.
Nach dem 6. Antrag der Verteidigung fragte eine Frau aus der Öffentlichkeit, wie viele Anträge noch gestellt werden würden.
Scheinbar war ihr langweilig, oder sie verstand die Wichtigkeit der Anträge nicht.

Beim Antrag Nr. 8 verdrehten die Bankvertreter und die Rechtspflegerin die Augen, denn dass eine Bank eine Erlaubnis von den Alliierten zum Bankbetrieb haben muss, hatten sie noch nie gehört. Frau Rechtspflegerin fand dies abstrus, wobei vom Beistand nur die Art. 133 und Art. 139 Grundgesetz zur Begründung herangezogen wurden.
Irritiert „verbot“ Frau Rechtspflegerin dem Beistand weitere Anträge zu verlesen, aber der Beistand durfte immerhin die Schuldnerin weiterhin rechtlich beraten. Das ist wirklich zu honorieren, denn normalerweise werden die Beklagten oder Schuldner ohne Rechtsbeistand kurzerhand abgeurteilt, dies nennt man „kurzen Prozess machen“!

Frau Handlos wusste, was sich gehört – danke im Namen der Schuldnerin!

Aber ihre stille Hoffnung, dass durch die „Schweigepflicht“ des Beistandes keine weiteren Anträge mehr gestellt werden würden, erwies sich als unerfüllter Wunsch, die 70- jährige Schuldnerin nahm Ihre „Sache“ selbst in die Hand und stellte weiter 5 Anträge.

Frau Rechtspflegerin erklärte beim letzten Antrag, dass sie nur Rechtspflegerin und keine Richterin sein. Aber gemäß Grundgesetz Art. 14 darf nur ein Richter in das Eigentum eines Bürgers eingreifen, deshalb musste Frau Handlos abgelehnt werden.

Die Schuldnerin erklärte potentiellen Interessenten, dass das Gutachten nicht mit dem Objekt übereinstimmt, das Gericht wisse darüber Bescheid, aber sei der Meinung, dies wäre unerheblich.
Hmmm, ob die Einliegerwohnung im 1 ½ Familienhaus eine Ein- oder Zweizimmerwohnung ist sei unerheblich??? Ich denke nicht.

Die Rechtspflegerin eröffnete trotz Ablehnung die Bieterstunde, wies immerhin die Öffentlichkeit daraufhin, dass Sie, wegen der Ablehnung, einen Zuschlag nicht geben könne, aber „vergaß“ die Öffentlichkeit über das falsche Gutachten zu informieren!
Nun, damit haben mögliche Ersteigerung jederzeit die Möglichkeit vom Zuschlag zurückzutreten, da die zugesicherten Eigenschaften nicht eingehalten sind.

Es wurden drei Gebote abgegeben, die Volksbank legte ihr Veto ein, da die geforderten 7/10tel nicht erreicht worden waren.

Also geht es irgendwann in die zweite Runde – bis dann!




Zuletzt bearbeitet: 27.02.09 00:14 von Der_Dipl_Ing
Frischling

Beiträge: 198

» 26.02.09 20:50 «              Beitrag melden


Ich rege hiermit an, eine BRD-Straftäterdatenbank im außereuropäischen Ausland anzulegen, in welcher alle beruflichen sowie auch privaten Daten der BRD-Straftäter erfaßt werden !!!

ABER WIRKLICH ALLE DATEN inkl. Fotos ... !!!

Vielleicht findet sich ja jemand, der sich damit auskennt und dies evtl. anonym installieren kann !!!

Gruß Frischling

truly

Beiträge: 88

liss7777
» 26.02.09 20:58 «              Beitrag melden


´nabend!

...na ja, ich denke, die haben sich mit dieser aktion von hinten durchs auge direkt ins knie geschossen... die schnüren sich gerade ein päckchen, das am ende keiner zu tragen gewillt sein wird. ich hörte von bundesgeschäftsführen, die sich angeblich zu wehren wissen, wenn es denn soweit ist...

truly

Wende

Beiträge: 39

» 26.02.09 21:37 «              Beitrag melden


Zum Thema Deutschlands infantile Strafgesetze gegen 'Beleidigung' ist unter dem Thema "Pariah-Staat Deutschland missachtet internationale Rechtsnormen" ein Bericht zu finden unter: http://www.eucars.de/violatio/essay/violatio.htm.



Swawa

Beiträge: 231

» 27.02.09 09:38 «              Beitrag melden


Hi Truly,
wie meinst Du den letzten Satz mit den Bundesgeschäftsführer?

Frischling

Beiträge: 198

» 27.02.09 12:05 «              Beitrag melden


100 Jahre Bund Deutscher Rechtspfleger

Bild Im Jahr 2009 feiert der BDR sein 100 jähriges Bestehen. Dieser Anlass wird feierlich am 23.04.2009 in Berlin begangen.


Die gesetzliche Grundlagen der Rechtspflegertätigkeiten !!!

DAS REICH und die LÄNDER !!!!




http://www.bdr-online.de/base/ansicht_gross/big_pic.php?fid=1003

Speichert es vorsorglich, bevor es wieder entfernt wird !!!

Gruß Frischling

Frischling

Beiträge: 198

» 27.02.09 12:19 «              Beitrag melden


ACHTUNG !!!

So arbeiten die BRD-Rechtspfleger !!!

Quelle: Rpfleger 2003, 14 ff. und
http://www.bdr-online.de/base/baden-wuerttemberg/dokumente/index.php

Die Quelle wurde zwischenzeitlich für Bürger gesperrt !!!

Martin Ertle, Rechtspfleger bei dem Amtsgericht Calw

Probleme mit „ Versteigerungsverhinderern „ ... ...

I. Einleitung


Die Problemstellung ist insbesondere Versteigerungsrechtspflegern wohl bekannt:

Angebliche “ Schuldnerberater “, die nichts anderes sind als unseriöse Geschäftemacher, sammeln Daten aus umlaufenden Publikationen von Versteigerungsterminen.

Sie sprechen von sich aus die Vollstreckungsschuldner an, in der Absicht, sich durch ihre angeblichen “ Hilfeleistungen “ in betrügerischer Art und Weise zu bereichern.

Im Versteigerungstermin stellen diese Personen eine Vielzahl von Anträgen , um damit das Gericht, die Beteiligten und insbesondere die Bietinteressenten zu verunsichern und letztlich den Termin “ platzen “ zu lassen.

Grundsätzlich ist beim Auftreten sogenannter “ Versteigerungsverhinderer “ ein energisches Durchgreifen geboten, um derartigen unseriösen Geschäftemachern das Handwerk zu legen[1].

Dabei werden von den Versteigerungsrechtspflegern Stehvermögen und Zivilcourage gefordert.

Allerdings sollte auch darauf geachtet werden, dass eine unnötige Eskalation in der Auseinandersetzung vermieden wird, um die Atmosphäre eines Termins nicht unnötig zu belasten.

Im Folgenden sollen zunächst einige typische Beispiele der Strategie dieser “ Versteigerungsverhinderer “ dargestellt werden.

Zugleich sollen Lösungsansätze aufgezeigt werden, wie sowohl die betroffenen Rechtspfleger als auch die weiteren Verfahrensbeteiligten dieser Geschäftemacherei mit der Not Einhalt gebieten können.

Selbstverständlich muss sich die jeweilige Vorgehensweise an der konkreten Situation des Einzelfalles orientieren.

... FORTSETZUNG folgt ...


Frischling

Beiträge: 198

» 27.02.09 12:21 «              Beitrag melden


... FORTSETZUNG ...

II. Einzelfälle von Anträgen und Vorgehensweisen der “ Versteigerungsverhinderer “

1. Vollstreckungsschutzanträge , §§ 30 a ZVG, 765 a ZPO

Vorbemerkung:


Wird kurz vor dem Versteigerungstermin oder im Termin ein Vollstreckungsschutzantrag gestellt, der offensichtlich unbegründet ist und liegt ansonsten ein zuschlagsfähiges Gebot vor, so kann - je nach Schwierigkeit des Falles - gegebenenfalls nach Unterbrechung der Sitzung sofort über den Zuschlag entschieden werden.

Es besteht ansonsten die Gefahr, dass die “ Versteigerungsverhinderer “ versuchen, das Gericht dazu zu bewegen, einen Verkündungstermin mehrmals zu verlegen.

In diesem Zusammenhang ist noch auf Folgendes hinzuweisen:

Der Versteigerungstermin kann stattfinden, ohne dass über eine Beschwerde des Schuldners gegen die Zurückweisung eines Antrags gemäß § 756 a ZPO bereits entschieden wurde. Außerdem braucht die
aufgrund des Versteigerungsergebnisses erforderlich werdende Entscheidung über den Zuschlag nicht ausgesetzt werden, bis das Rechtsmittelverfahren abgeschlossen ist[2].

Einzelfälle:

a) Schutzantrag nach § 30 a ZVG:


Die Frist für die Stellung eines Antrags nach dieser Bestimmung dürfte im Versteigerungstermin für die Gläubiger, die im Termin als b e t r e i b e n d e Gläubiger gelten, § 43 Abs. 2 ZVG, abgelaufen sein, §§ 30 a, 30 b Abs. 1 ZVG.

Ein derartiger Antrag ist daher als unzulässig zu verwerfen.

... FORTSETZUNG folgt ...



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Die Straftäter Datenbank ist im Prozess und wird täglich erweitert.