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Thema: Erlebnisse im
Gerichtssaal
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vonRoit
Beiträge: 2405
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» 20.02.09 13:19 « |
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Aber liebe Freunde.
Herr Lindemann hat eine Meinung,
die sich irgendwann als wahr oder
eben
nicht wahr, heraus stellen wird.
Herr Lindemann darf eine Meinung
haben Artikel 5 Grundegsetz, doch
klassifiziert er die Meinung
Anderer, als Rad ab, ab.
Entgegen Artikel 5 Grundgesetz.
Die allgmeine Verbildung als
Meinung dar zu stellen, eben als
allgemeine Meinung dar zu
stellen,entbehrt doch schon der
allgemeinen
Logik.
Doch Herr Lindemann ist doch
freundlich geblieben, hat sogar
einen
Smilie gesetzt,daher so bewusst
bösartig kann er doch nicht sein!
(M)an - Frau lasse ihn doch seine
Meinung sagen, sollte es nicht
wieder
Willy Wichtig sein!
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truly
Beiträge: 88
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» 21.02.09 13:41 « |
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an euch alle!
ich hoffe, ihr wisst, was menschen
widerfahren kann, wenn sie sich
von
hass leiten lassen. ich habe
einfach keine lust mehr, mir die
zeit um
die ohren zu schlagen, um mir
diese elende scheiße über einen
gewissen
herrn meyer anzutun. wir wollten
uns auf den art.146 GG
konzentrieren.
oder haben die prioritäten sich
nun verschoben? wen interessiert
willy
meyer? wen? ihr spendet diesem
vogel dermaßen viel energie, dass
ich es
nicht fassen kann, mit welcher
euphorie hier pulver verballert
wird.
für nichts!!! oder glaubt hier
irgendjemand, dass die hetztriaden
zu
irgendeinem, für uns verwertbarem
ergebnis führen? bitte, lasst uns
doch bei der sache bleiben.
je mehr
aufmerksamkeit ihr ihm schenkt, um
so wichtiger fühlt er sich.
ich wünsche euch trotzdem ein
schönes wochenende!
eine genervte
TRULY
PS:
wenn er euch so stinkt, feuert ihn
doch raus!
Zuletzt
bearbeitet: 22.02.09 15:51
von truly
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Terminator
Beiträge: 5
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» 21.02.09 17:09 « |
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2. Verhandlungstag im
Strafverfahren in
Freiburg – Beginn pünktlich um
9:00 Uhr.
Es gab Änderungen gegenüber dem 1.
Tag: ein neuer Staatsanwalt,
Dr.
Coen,
war anwesend und zwei „grüne“
Männchen (Justiz), da der Beklagte
im 1.
Termin nach der Ablehnung (siehe
Bericht vom 17.12.2008 auf S. 23)
nach
Hause gegangen war und der „vorsitzende
Richter“ Lars Petersen
nun den Beklagten über den
Verhandlungstag nicht aus dem
Verhandlungsraum gehen lassen
wollte – sogar zur Toilette hatte
der
Beklagte „Personenschutz“
durch die Justizwachmänner
- unglaublich, der Beklagte wurde
wie ein Schwerverbrecher
behandelt,
obwohl es nur um eine Anklage
wegen gefährlichen Abfälle auf
seinem
Bauernhof ging! Dies ist nur noch
mit Willkür zu beschreiben.
Aber der Beklagte und dessen
Beistand nahmen dies nicht zu
schwer und
vesperten in der Mittagspause im
Gerichtssaal ein Sandwich, das
einer
von uns besorgt hatte.
Der „Richter“ und der Staatsanwalt
hauten sich irgendwo den „Ranzen“
voll – dies im Widerspruch zu Art.
1 und Art. 2 und Art. 3 GG!
Aber nun zum Ablauf.
Der Beistand – letztes Mal nicht
zugelassen nach § 138 StPO, wegen
angeblich nicht ausreichendem
juristischen Wissens
– hatte eine neue Vollmacht dabei,
um seinen Freund zu vertreten,
aber
auch dies interessierte die
Rechtsbeuger „Richter“ und
„Staatsanwalt“
überhaupt nicht, noch nicht einmal
der Hinweis auf das Völkerrecht.
Also erging der rechtswidrige
Beschluss, den Beistand wiederum
nach §
138 StPO, nicht zuzulassen.
Die Folge war die sofortige
Beschwerde durch den Beklagten
selbst, der
Beistand setzte sich in die erste
Reihe des Souveräns in zahlreich
erschienenen Publikums, den
Rechtsuchenden!
Der Beklagte war durch seinen
Beistand sehr gut vorbereitet, so legte dieser dem
„Vorsitzenden“
Petersen 7 Anträge vor,
mit der Aufforderung, diese zu
verlesen
Was Petersen dann auch tat.
Sein Verlesen erinnerte zwar eher
an einen Schnellvorlesewettbewerb,
als ein verständliches Vortragen
von unumstößlichen Fakten.
Aber was soll’s, wir alle
verstanden ausgezeichnet, als er
den
Screenshot von der Homepage der
„Neuen Richtervereinigung“ vorlas,
mit
der Rüge seines Kollegen
Schulze-Kellinghaus vom OLG
Freiburg, der
bereits seit 2 Jahrzehnten
anprangert, dass es keine
unabhängigen
Richter mehr gibt, da
diese durch die Exekutive
gesteuert werden!
Und dies alles zum Gegenstand des
Verfahrens! – Der „Staatsanwalt“
und
„Richter“ rutschten nervös auf dem
Hintern herum.
„Sofortiger Beschluss!!!????“ –
nein, „ich
beschließe, wann ich möchte“
meine Petersen willkürlich.
Sofortige Beschwerde dagegen und Antrag
Nr. 8, selbst verlesen
durch den Beklagten: Rüge,
wegen Fehlens des gesetzlichen
GVP und Antrag auf den
gesetzlichen
Richter nach § 16 GVG,
selbstverständlich mit
sofortigem Beschluss!
Auch hier meinte Petersen, er
entscheide später darüber, erst
dann,
wenn er es für angebracht hielte.
Sofortige Beschwerde und Ablehnung
durch den Beklagten, wegen
des Entzug des gesetzlichen
Richters.
Die Verhandlung wurde
unterbrochen, „Staatsanwalt“ und
„Richter“
schrieben eine dienstliche
Stellungnahme, diese wurde dem
Beklagten
übergeben, um darauf Stellung zu
nehmen.
Wieder Unterbrechung, dies nutzte
der Beklagte sich mit seinem
Beistand
abzustimmen, der dann die
Strategie vorgab und die weiteren
Schriftstücke zu Papier brachte.
Es wurde keine Gegendarstellung
verfasst, sondern eine Beschwerde,
dass
er (der Beklagte als Ablehnender)
2 Wochen Zeit dazu habe.
Nach der Übergabe der Beschwerde
an Peterson wieder eine
Unterbrechung
und Gelegenheit zur neuen
Strategiebesprechung des
Beistandes mit
seinem Schützling
Nach 45 Minuten erschien Petersen
mit dem Beschluss von seinem
„Richter“-Kollegen, der natürlich
keinen Grund für eine Ablehnung
sah.
Petersen, wie ein Anfänger, las
diesen „Beschluss“ selbst vor eine klare
Mitwirkung.
Dies hatte der Beistand
vorausgesehen, der Beklagte gab
daraufhin eine
sofortige Beschwerde zu Protokoll
und lehnte Petersen erneut ab.
Dann Unterbrechung wegen
Mittagspause – Petersen fragte
den
einen Wachmann, ob er während
der Mittagspause den Beklagten
in der
Zelle einsperren will, oder ob
er mit diesem lieber im
Gerichtssaal
verbringen wollte.
Der Wachmann entschied sich für
den Gerichtssaal! (s.o.)
Nach langen 1 ½ Std. Erholung für
Petersen ging es weiter.
Der Beklagte legte Beschwerde ein,
da er wie ein Schwerverbrecher (Freiheitsberaubung)
behandelt wird und unter
unmenschlichen Bedingungen während
der
Mittagspause im Gerichtssaal
verbringen musste.
Da ein Antrag auf Offenkundigkeit
nach § 291 ZPO gestellt wurde,
wegen
des fehlenden Geltungsbereiches
OWiG und ZPO, durch Streichung im
1.
und 2. Rechtsbereinigungsgesetz, erklärte
der „Staatsanwalt“ Dr.
Coen stolz, er
habe damals, als er noch im
Justizministerium war (heute ist
er nur
noch Sta am AG – tolle Karriere)
am 1. Rechtsbereinigungsgesetz
mitgearbeitet. Er kannte sogar
noch den § 1 EGStPO, und zitierte
diesen: „Die
Strafprozessordnung tritt im
ganzen Umfang des Reichs
gleichzeitig mit dem
Gerichtsverfassungsgesetz in
Kraft.“
Aber er meinte, nach 130 Jahren
war diese Streichung doch
durchzuführen. Ach, wieso das
denn???
Leider wurde dann nicht beim
„Experten“ Dr. Coen nachgefragt
(der
Beistand hatte ja Redeverbot), wo
man (er) dann den Geltungsbereich
im
Gesetz versteckt hatte!
... es geht gleich weiter ...
Zuletzt
bearbeitet: 22.02.09 21:21
von Terminator
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Terminator
Beiträge: 5
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» 21.02.09 17:17 « |
|
... Fortsetzung ..
Petersen wollte dann wieder weiter
machen, aber wurde vom Beklagten
unterbrochen:
„Herr Petersen, Sie haben mir
vorhin noch nicht geantwortet,
sind
Sie nun gesetzlicher Richter
nach § 16 GVG, ja oder nein?“
„Darauf brauche ich nicht zu
antworten“ versuchte
Petersen sich
herauszureden.
„Doch, Sie müssen! Sind Sie es
nun? Ja oder Nein?“
Keine Antwort, nur ein verlegendes
und hilfloses Schulterzucken,
daraufhin nochmalige Ablehnung, da
sich Petersen nicht erklären
konnte/wollte!
Und schon die nächste
Unterbrechung, eine gute
Gelegenheit für den
Beistand seinen Schützling neu
einzustellen. Der Beistand
forderte uns
auf in der Zwischenzeit ein Auge
auf den Staatsanwalt zu werfen,
was
dieser so in den Pausen tut.
Wiederaufnahme der Verhandlung,
Petersen bat um Niederschreiben
der
Begründung zur erneuten Ablehnung,
da der zuständige „Richter“, der
über die erneute Ablehnung zu
entscheiden hätte, noch im Hause
sei.
Der Beklagte stellte erst noch den
Antrag auf Einstellung des
Verfahrens, da er zuhause 120 Kühe
im Stall stehen, die unbedingt
gemolken werden müssen. Petersen
meinte nur, er sei selbst dran
schuld,
würde der beklagte nicht so viele
Anträge stellen, dann wäre er ja
schon längst zuhause!
Wow, eine klare Aussage zu
unfairem Verfahren, Entzug des
rechtlichen
Gehörs und kurzen Prozess
machen!
Unterbrechung zum niederschreiben
der Ablehnungsbegründung.
Beistand und Beklagter schrieben
gerade die Ablehnung, als sich
der
Staatsanwalt ins Dienstzimmer
des Vorsitzenden Petersen begab
– und
das im Beisein einiger Zeugen auf
dem Flur!
Dies wurde dem Beistand sofort
mitgeteilt, dieser nahm diesen
Rechtsbruch zur illegalen
Abstimmung gleich in den
Ablehnungsantrag mit
hinein.
Der Beklagte las den
Ablehnungsantrag selbst vor, beim
Verlesen
entglitten dem „Richter“ und
„Staatsanwalt“ die Gesichtszüge!
Erwischt,
die Anfänger!
Dann noch ne Beschwerde, dass er,
der Beklagte, das Recht habe so
viele
Anträge zu stellen wie nötig, um
sich zu verteidigen und dies darf
aber
nicht auf Kosten seiner Tiere
gehen, denn er riskiert sogar eine
Anzeige wegen Tierquälerei!
Dann noch eine Beschwerde zu
Protokoll, er, der Beklagte,
fühle sich
durch den „Vorsitzenden“ nur
noch genötigt und unter Druck
gesetzt.
Es wurde alles protokolliert und
die nächste Unterbrechung.
Nach 15 Minuten erschien
Petersen ganz genervt und fertig
und beschied,
dass das Verfahren ausgesetzt
wird! (War wahrscheinlich
die
Empfehlung seines Kollegen!)
Schade, der Staatsanwalt hatte in
den beiden Verhandlungstagen
bisher
noch nicht vortragen können
(verlesen der Klageschrift), warum
Herr H.
überhaupt angeklagt wurde! :_)
Geschafft gingen wir dann um 15:30
Uhr, nach über 6 interessanten
Stunden nach Hause, der
Beklagte sicherlich schnell zu
seinen
Kühen zum melken.
Achja, hab’s fast vergessen,
der „Richter“
beschimpfte uns
Rechtsuchenden als
„Sympathisanten“ des Beistandes
und nahm dies sogar
ins Protokoll auf.
Werde mir noch überlegen, ob ich
nicht eine Anzeige wegen
Beleidigung
loslassen werde.
Zuletzt
bearbeitet: 22.02.09 21:22
von Terminator
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Wende
Beiträge: 39
|
» 23.02.09 09:27 « |
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Nach
meinen diversen Erlebnisse mit
Richtern herrschen eher Mobbing
bzw.
Mobbingkorruption, anstatt
rechtsstaatliche Verhältnisse.
Es wird allgemein nur von Rechten
geschrieben und geredet, aber
Rechte
bekommt der Einzelne nicht. Die
Obrigkeit will nur Rechte für sich
haben. So ist es auch bei Gericht.
Das werden zwar die meisten Leser
wissen, aber einige nicht.
In einem Fall wollte ich
Schadenersatz von verurteilten
Betreibern
einer Schein-AG und Scheinbank
(weder AG noch Bank waren
angemeldet,
eine Bankerlaubnis war nicht
vorhanden). Anstatt Schadenersatz
gab es
weitere umfangreiche Schädigungen,
wobei sich gegnerische sowie meine
Anwälte und die Landesjustizkasse
reichlich bedient haben und noch
weiter bedienen wollen!
Kürzlich habe ich eine damit
befasste Richterin wegen ihrer
bisherigen
fragwürdigen und gesetzwidrigen
Verfahrensführung als befangen und
nicht gesetzliche Richterin
entsprechend u. a. Kissel, GVG, 5.
Auflage
2008, § 16, u. a. Rn 31, 42, 52,
63, 64, 69, 72 abgelehnt.
Dabei habe ich folgende
Mobbingtatbestände und aufgeführt:
Die Richterin hinderte mich,
anderen etwas mitzuteilen,
verweigerte mir
den Kontakt bzw. isolierte
mich systematisch:
Durch die Abgabe eines
Rechtsstreits an das Landgericht
und die dort
bestehende Anwaltspflicht wurde
ich mehrmals rechtlos gestellt und
musste mir unter Führung der
Richterin alles gefallen lassen.
Trotz Unterbrechung des Verfahrens
wegen Verlust der
Postulationsfähigkeit (§ 241 ZPO)
und dann nochmals wegen
Anwaltsverlust (§ 244 ZPO) wurde
entgegen § 249 ZPO gehandelt und
das
Verfahren durchgezogen. Jedenfalls
war die Vorgehensweise unfair und
menschenunwürdig, weil ich keine
Rechte wahrnehmen konnte.
Anträge u.a. auf
Prozesskostenhilfe, Beiordnung
eines Notanwalts und
Feststellung auf Unterbrechung des
Verfahrens, Anträge auf Aufhebung
des Termins, weil ich noch keinen
Anwalt gefunden hatte sowie
Hinweise
auf gesetzliche Bestimmungen und
die höchstrichterliche
Rechtsprechung
wurden von der Richterin
wiederholt ignoriert, wodurch ich
keine Rechte
wahrnehmen konnte.
Ich erhielt den falschen Hinweis,
dass mindestens 3 Rechtsanwälte
nachgewiesen werden müssen und
bekam trotz Nachweis von mehr
nachgewiesenen Anwälten (zuletzt
von ca. 200 Anwälten) keinen
Notanwalt.
Die Richterin verweigerte im
Anwaltsprozess meinem Anwalt eine
Anspruchsbegründung mitzuteilen,
wodurch ich keine wirksame
Klageschrift anbringen konnte.
Rechtliches Gehör wurde mir in den
Verfahren .... und ..... entgegen
Art. 103 GG nicht gewährt.
Verhandlungen wurden ohne mich
geführt und Entscheidungen ohne
mich
getroffen.
Ein Anwalt, der mich nicht mehr
vertrat, was auch mehrfach vom
Anwalt
und von mir bekanntgegeben wurde,
wurde geladen und auf (nicht
vorhandene Nachteile) hingewiesen.
Ich konnte dadurch keine Rechte
wahrnehmen.
Anstatt Schadenersatz zu bekommen,
wurde ich von der Richterin dazu
verurteilt, die hohen Kosten der
Verfahren zu tragen.
Die Richterin beantwortet auch in
dem Verfahren ..... wiederholte
Anfragen wegen dem Sachstand
nicht.
Die Richterin nahm wiederholt
meine Bereitschaft zur Mitarbeit
bewusst
nicht zur Kenntnis.
Ich wurde von der Richterin
jeweils zielgerichtet rechtlos
gestellt, um
mit mir kurzen Prozess machen zu
können bzw. um mich auf kaltem
Wege
und kostenträchtig aus dem
Rechtsstreit herauszuquälen.
Rechte wurden willkürlich
verweigert. Gesetzliche
Bestimmungen und die
Rechtsprechung wurden ignoriert
und dafür eigene Reglungen
angewandt,
um kurzen Prozess zu machen und
mich zu schädigen.
Sachverhalte wurden wiederholt
verfälscht und in unzulässige
Zusammenhänge gestellt, so dass
ein scheinbar komplexes Problem
entstand.
Die Täterin wand bestehende
Regelwerke falsch an bzw. umging
diese oder
wandte unbekannte bzw. eigene
Regeln an, oder führte Regelwerke
überhaupt nicht als Begründung an.
Die Täterin verweigert jegliche
Verantwortungsübernahme für eigene
Fehler.
Die Täterin suggerierte mit
Polemik die eigene nicht
vorhandene
Fairness.
Meine Notsituation wird
beabsichtigt, um mich zur Aufgabe
des
Widerstandes zu bewegen
(finanzielle, gesundheitliche und
rechtliche
Notsituation - somit existenzielle
Notsituation).
Es wird immer wieder der Versuch
der Suggerierung unternommen: dass
Opfer sei der Täter und der Täter
das eigentliche Opfer, so dass
sich
ein angeblicher „Handlungszwang"
ergibt.
Meine Situation als Mobbing-Opfer
wird als abschließend und
hoffnungslos hingestellt.
Ich werde, ausgehend von
Handlungen der Richterin unter
Druck gesetzt
bzw. es werden von mir Sachen
verlangt, die ich als kränkend
empfinde:
Ich soll mir alles wehrlos
gefallen lassen und die Kosten für
beide
Termine tragen, die wesentlich
höher als der ursprüngliche
Anspruch
sind.
Meine Hinweise auf gesetzliche
Bestimmungen und die
Rechtsprechung
werden umgedeutet oder ignoriert,
wodurch sich andere auf meine
Kosten
bereichern konnten.
Ein Anwalt, der das Mandat
niedergelegt hatte und auch nicht
zum Termin
erscheinen wollte, wurde geladen
und ich soll als ehemaliger
Anspruchsteller für das
Fristversäumnis einstehen und in
der
Berufungsinstanz alle Gerichts-
und Anwaltskosten tragen.
Nach dem Versuch, Schäden
gegenüber Rechtsbrechern geltend
zu machen,
soll ich mich noch von Anwälten
und staatlichen Organen
rücksichtslos
abkassieren lassen.
Ich soll mit hoher Kostenfolge
eine Entscheidung ertragen, die
die
einheitliche höchstrichterliche
Rechtsprechung als „unbillige
Benachteiligung" bezeichnet.
Ich soll mich pfänden lassen, wenn
ich diese unbilligen
Benachteiligungen nicht hinnehme.
Ich soll der Befriedigung von
Bereicherungs- und
Bequemlichkeitsinteressen anderer
dienen.
Von mir wird immer wieder
verlangt, dass ich pauschale,
nichtsagende,
ausweichende, am Thema
vorbeigehende Antworten auf
Rechtsfragen als
qualifizierte Antworten auffassen
soll.
Ich erlebe, ausgehend von
Handlungen der Richterin, Gewalt
oder
Gewaltandrohung:
Man richtet, wie vorstehend
aufgeführt, mit unseriösen Mitteln
Schäden
an und will mich mit Gewaltmitteln
pfänden, sogar (im Rahmen der
Pfändungsmaßnahmen) inhaftieren,
wenn ich Schädigungen nicht
hinnehme.
Das Getue mit dem Rechtsstaat
Bundesrepublik Deutschland halte
ist
Schwachsinn, aber das werdet Ihr
ja schon wissen. Bloß die Masse
weiß
es nicht oder will es nicht
wissen.
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vonRoit
Beiträge: 2405
|
» 23.02.09 14:28 « |
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Ihr seht, mit Methode und dem
entsprechendem Umsetzen der
wirklichen
Rechtsregeln, geht es wie
geschmiert.
Da sich kein Jurist in diesem Land
an diese Regeln hält, habt Ihr
sehr
leichtes Spiel, diese zurück in
die Rille zu schubsen.
Ihr seit es nicht die da Recht und
Gesetz verbiegen, sondern die die
vorgeben, professionell zu sein,
sind die Gangster.
Ihr haltet Euch an Recht und
Gesetz, egal um welches Recht es
sich hier
handelt, ob Reichsrecht oder BRdvD
- Recht, sie haben für Beide
Rechtsauslegungen keine
Legitimation.
Und diese verbiegen Beide
Rechtssysteme.
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