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                               Thema: Erlebnisse im
                                Gerichtssaal 
                              Bewertung:    
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                                     vonRoit
                                       
                                       
                                      Beiträge: 2405 
                                      
                                     | 
                                     
                                      » 20.02.09 13:19 «   | 
                                    
                                                        | 
                                   
                                  
                                    
                                      
  
                                      Aber liebe Freunde. 
                                       
                                      Herr Lindemann hat eine Meinung,
                                      die sich irgendwann als wahr oder
                                      eben
                                      nicht wahr, heraus stellen wird. 
                                       
                                      Herr Lindemann darf eine Meinung
                                      haben Artikel 5 Grundegsetz, doch
                                      klassifiziert er die Meinung
                                      Anderer, als Rad ab, ab. 
                                       
                                      Entgegen Artikel 5 Grundgesetz. 
                                       
                                      Die allgmeine Verbildung als
                                      Meinung dar zu stellen, eben als
                                      allgemeine Meinung dar zu
                                      stellen,entbehrt doch schon der
                                      allgemeinen
                                      Logik. 
                                       
                                      Doch Herr Lindemann ist doch
                                      freundlich geblieben, hat sogar
                                      einen
                                      Smilie gesetzt,daher so bewusst
                                      bösartig kann er doch nicht sein!
                                       
                                       
                                      (M)an - Frau lasse ihn doch seine
                                      Meinung sagen, sollte es nicht
                                      wieder
                                      Willy Wichtig sein! 
                                       
                                     | 
                                   
                                
                               
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                             | 
                           
                          
                            
                              
                                
                                  
                                     truly
                                       
                                       
                                      Beiträge: 88 
                                      
                                     | 
                                     
                                      » 21.02.09 13:41 «   | 
                                    
                                                        | 
                                   
                                  
                                    
                                      
  
                                      an euch alle! 
                                       
                                      ich hoffe, ihr wisst, was menschen
                                      widerfahren kann, wenn sie sich
                                      von
                                      hass leiten lassen. ich habe
                                      einfach keine lust mehr, mir die
                                      zeit um
                                      die ohren zu schlagen, um mir
                                      diese elende scheiße über einen
                                      gewissen
                                      herrn meyer anzutun. wir wollten
                                      uns auf den art.146 GG
                                      konzentrieren.
                                      oder haben die prioritäten sich
                                      nun verschoben? wen interessiert
                                      willy
                                      meyer? wen? ihr spendet diesem
                                      vogel dermaßen viel energie, dass
                                      ich es
                                      nicht fassen kann, mit welcher
                                      euphorie hier pulver verballert
                                      wird.
                                      für nichts!!! oder glaubt hier
                                      irgendjemand, dass die hetztriaden
                                      zu
                                      irgendeinem, für uns verwertbarem
                                      ergebnis führen? bitte, lasst uns
                                      doch bei der sache bleiben. 
                                      je mehr
                                      aufmerksamkeit ihr ihm schenkt, um
                                      so wichtiger fühlt er sich.  
                                       
                                      ich wünsche euch trotzdem ein
                                      schönes wochenende! 
                                       
                                      eine genervte  
                                      TRULY 
                                       
                                      PS:  
                                      wenn er euch so stinkt, feuert ihn
                                      doch raus! 
                                       
                                       
                                        Zuletzt
                                        bearbeitet: 22.02.09 15:51
                                        von truly 
                                     | 
                                   
                                
                               
                             | 
                           
                          
                            
                              
                                
                                  
                                     Terminator
                                       
                                       
                                      Beiträge: 5 
                                      
                                     | 
                                     
                                      » 21.02.09 17:09 «   | 
                                    
                                                        | 
                                   
                                  
                                    
                                      
  
                                      2. Verhandlungstag im
                                        Strafverfahren in
                                        Freiburg – Beginn pünktlich um
                                        9:00 Uhr. 
                                       
                                      Es gab Änderungen gegenüber dem 1.
                                      Tag: ein neuer Staatsanwalt,
                                        Dr.
                                        Coen,
                                      war anwesend und zwei „grüne“
                                      Männchen (Justiz), da der Beklagte
                                      im 1.
                                      Termin nach der Ablehnung (siehe
                                      Bericht vom 17.12.2008 auf S. 23)
                                      nach
                                      Hause gegangen war und der „vorsitzende
                                        Richter“ Lars Petersen
                                      nun den Beklagten über den
                                      Verhandlungstag nicht aus dem
                                      Verhandlungsraum gehen lassen
                                      wollte – sogar zur Toilette hatte
                                      der
                                      Beklagte „Personenschutz“
                                      durch die Justizwachmänner  
                                      - unglaublich, der Beklagte wurde
                                      wie ein Schwerverbrecher
                                      behandelt,
                                      obwohl es nur um eine Anklage
                                      wegen gefährlichen Abfälle auf
                                      seinem
                                      Bauernhof ging! Dies ist nur noch
                                      mit Willkür zu beschreiben.    
                                       
                                      Aber der Beklagte und dessen
                                      Beistand nahmen dies nicht zu
                                      schwer und
                                      vesperten in der Mittagspause im
                                      Gerichtssaal ein Sandwich, das
                                      einer
                                      von uns besorgt hatte.  
                                        
                                      Der „Richter“ und der Staatsanwalt
                                      hauten sich irgendwo den „Ranzen“
                                      voll – dies im Widerspruch zu Art.
                                      1 und Art. 2 und Art. 3 GG!    
                                       
                                        Aber nun zum Ablauf. 
                                       
                                      Der Beistand – letztes Mal nicht
                                      zugelassen nach § 138 StPO, wegen
                                      angeblich nicht ausreichendem
                                      juristischen Wissens  
                                      – hatte eine neue Vollmacht dabei,
                                      um seinen Freund zu vertreten,
                                      aber
                                      auch dies interessierte die
                                      Rechtsbeuger „Richter“ und
                                      „Staatsanwalt“
                                      überhaupt nicht, noch nicht einmal
                                      der Hinweis auf das Völkerrecht. 
                                       
                                      Also erging der rechtswidrige
                                      Beschluss, den Beistand wiederum
                                      nach §
                                      138 StPO, nicht zuzulassen.    
                                      Die Folge war die sofortige
                                      Beschwerde durch den Beklagten
                                      selbst, der
                                      Beistand setzte sich in die erste
                                      Reihe des Souveräns in zahlreich
                                      erschienenen Publikums, den
                                      Rechtsuchenden! 
                                       
                                      Der Beklagte war durch seinen
                                      Beistand sehr gut vorbereitet,   so legte dieser dem
                                      „Vorsitzenden“
                                      Petersen 7 Anträge vor,
                                      mit der Aufforderung, diese zu
                                      verlesen    
                                      Was Petersen dann auch tat.  
                                      Sein Verlesen erinnerte zwar eher
                                      an einen Schnellvorlesewettbewerb,
                                      als ein verständliches Vortragen
                                      von unumstößlichen Fakten.      
                                      Aber was soll’s, wir alle
                                      verstanden ausgezeichnet, als er
                                      den
                                      Screenshot von der Homepage der
                                      „Neuen Richtervereinigung“ vorlas,
                                      mit
                                      der Rüge seines Kollegen
                                      Schulze-Kellinghaus vom OLG
                                      Freiburg, der
                                        bereits seit 2 Jahrzehnten
                                        anprangert, dass es keine
                                        unabhängigen
                                        Richter mehr gibt,   da
                                      diese durch die Exekutive
                                      gesteuert werden!  
                                      Und dies alles zum Gegenstand des
                                      Verfahrens! – Der „Staatsanwalt“
                                      und
                                      „Richter“ rutschten nervös auf dem
                                      Hintern herum.    
                                       
                                      „Sofortiger Beschluss!!!????“ –
                                        nein, „ich
                                        beschließe, wann ich möchte“
                                        meine Petersen willkürlich.  
                                       
                                      Sofortige Beschwerde dagegen und Antrag
                                        Nr. 8, selbst verlesen
                                      durch den Beklagten: Rüge,
                                        wegen Fehlens des gesetzlichen
                                        GVP und Antrag auf den
                                        gesetzlichen
                                        Richter nach § 16 GVG,
                                        selbstverständlich mit
                                        sofortigem Beschluss! 
                                       
                                      Auch hier meinte Petersen, er
                                      entscheide später darüber, erst
                                      dann,
                                      wenn er es für angebracht hielte. 
                                       
                                      Sofortige Beschwerde und Ablehnung
                                      durch den Beklagten, wegen
                                      des Entzug des gesetzlichen
                                      Richters. 
                                       
                                      Die Verhandlung wurde
                                      unterbrochen, „Staatsanwalt“ und
                                      „Richter“
                                      schrieben eine dienstliche
                                      Stellungnahme, diese wurde dem
                                      Beklagten
                                      übergeben, um darauf Stellung zu
                                      nehmen. 
                                       
                                      Wieder Unterbrechung, dies nutzte
                                      der Beklagte sich mit seinem
                                      Beistand
                                      abzustimmen, der dann die
                                      Strategie vorgab und die weiteren
                                      Schriftstücke zu Papier brachte.    
                                       
                                      Es wurde keine Gegendarstellung
                                      verfasst, sondern eine Beschwerde,
                                      dass
                                      er (der Beklagte als Ablehnender)
                                      2 Wochen Zeit dazu habe. 
                                      Nach der Übergabe der Beschwerde
                                      an Peterson wieder eine
                                      Unterbrechung
                                      und Gelegenheit zur neuen
                                      Strategiebesprechung des
                                      Beistandes mit
                                      seinem Schützling    
                                       
                                      Nach 45 Minuten erschien Petersen
                                      mit dem Beschluss von seinem
                                      „Richter“-Kollegen, der natürlich
                                      keinen Grund für eine Ablehnung
                                      sah.        
                                       
                                      Petersen, wie ein Anfänger, las
                                      diesen „Beschluss“ selbst vor   eine klare
                                        Mitwirkung.
                                      Dies hatte der Beistand
                                      vorausgesehen, der Beklagte gab
                                      daraufhin eine
                                      sofortige Beschwerde zu Protokoll
                                      und lehnte Petersen erneut ab. 
                                       
                                      Dann Unterbrechung wegen
                                      Mittagspause – Petersen fragte
                                        den
                                        einen Wachmann, ob er während
                                        der Mittagspause den Beklagten
                                        in der
                                        Zelle einsperren will, oder ob
                                        er mit diesem lieber im
                                        Gerichtssaal
                                        verbringen wollte.    
                                      Der Wachmann entschied sich für
                                      den Gerichtssaal! (s.o.)    
                                       
                                      Nach langen 1 ½ Std. Erholung für
                                      Petersen ging es weiter. 
                                      Der Beklagte legte Beschwerde ein,
                                      da er wie ein Schwerverbrecher (Freiheitsberaubung)
                                      behandelt wird und unter
                                      unmenschlichen Bedingungen während
                                      der
                                      Mittagspause im Gerichtssaal
                                      verbringen musste. 
                                       
                                      Da ein Antrag auf Offenkundigkeit
                                      nach § 291 ZPO gestellt wurde,
                                      wegen
                                      des fehlenden Geltungsbereiches
                                      OWiG und ZPO, durch Streichung im
                                      1.
                                      und 2. Rechtsbereinigungsgesetz, erklärte
                                        der „Staatsanwalt“ Dr.
                                        Coen stolz, er
                                      habe damals, als er noch im
                                      Justizministerium war (heute ist
                                      er nur
                                      noch Sta am AG – tolle Karriere)
                                      am 1. Rechtsbereinigungsgesetz
                                      mitgearbeitet. Er kannte sogar
                                      noch den § 1 EGStPO, und zitierte
                                      diesen: „Die
                                        Strafprozessordnung tritt im
                                        ganzen Umfang des Reichs
                                        gleichzeitig mit dem
                                        Gerichtsverfassungsgesetz in
                                        Kraft.“      
                                      Aber er meinte, nach 130 Jahren
                                      war diese Streichung doch
                                      durchzuführen. Ach, wieso das
                                      denn??? 
                                      Leider wurde dann nicht beim
                                      „Experten“ Dr. Coen nachgefragt
                                      (der
                                      Beistand hatte ja Redeverbot), wo
                                      man (er) dann den Geltungsbereich
                                      im
                                      Gesetz versteckt hatte! 
                                       
                                      ... es geht gleich weiter ...  
                                       
                                       
                                        Zuletzt
                                        bearbeitet: 22.02.09 21:21
                                        von Terminator 
                                     | 
                                   
                                
                               
                             | 
                           
                          
                            
                              
                                
                                  
                                     Terminator
                                       
                                       
                                      Beiträge: 5 
                                      
                                     | 
                                     
                                      » 21.02.09 17:17 «   | 
                                    
                                                        | 
                                   
                                  
                                    
                                      
  
                                      ... Fortsetzung .. 
                                       
                                      Petersen wollte dann wieder weiter
                                      machen, aber wurde vom Beklagten
                                      unterbrochen:  
                                       
                                      „Herr Petersen, Sie haben mir
                                        vorhin noch nicht geantwortet,
                                        sind
                                        Sie nun gesetzlicher Richter
                                        nach § 16 GVG, ja oder nein?“
                                         
                                      „Darauf brauche ich nicht zu
                                        antworten“ versuchte
                                      Petersen sich
                                      herauszureden.    
                                      „Doch, Sie müssen! Sind Sie es
                                        nun? Ja oder Nein?“    
                                       
                                      Keine Antwort, nur ein verlegendes
                                      und hilfloses Schulterzucken,
                                      daraufhin nochmalige Ablehnung, da
                                      sich Petersen nicht erklären
                                      konnte/wollte! 
                                       
                                      Und schon die nächste
                                      Unterbrechung, eine gute
                                      Gelegenheit für den
                                      Beistand seinen Schützling neu
                                      einzustellen. Der Beistand
                                      forderte uns
                                      auf in der Zwischenzeit ein Auge
                                      auf den Staatsanwalt zu werfen,
                                      was
                                      dieser so in den Pausen tut.    
                                       
                                      Wiederaufnahme der Verhandlung,
                                      Petersen bat um Niederschreiben
                                      der
                                      Begründung zur erneuten Ablehnung,
                                      da der zuständige „Richter“, der
                                      über die erneute Ablehnung zu
                                      entscheiden hätte, noch im Hause
                                      sei. 
                                       
                                      Der Beklagte stellte erst noch den
                                      Antrag auf Einstellung des
                                      Verfahrens, da er zuhause 120 Kühe
                                      im Stall stehen, die unbedingt
                                      gemolken werden müssen. Petersen
                                      meinte nur, er sei selbst dran
                                      schuld,
                                      würde der beklagte nicht so viele
                                      Anträge stellen, dann wäre er ja
                                      schon längst zuhause!    
                                       
                                        Wow, eine klare Aussage zu
                                        unfairem Verfahren, Entzug des
                                        rechtlichen
                                        Gehörs und kurzen Prozess
                                        machen! 
                                       
                                      Unterbrechung zum niederschreiben
                                      der Ablehnungsbegründung. 
                                       
                                      Beistand und Beklagter schrieben
                                      gerade die Ablehnung, als sich
                                        der
                                        Staatsanwalt ins Dienstzimmer
                                        des Vorsitzenden Petersen begab
                                      – und
                                      das im Beisein einiger Zeugen auf
                                      dem Flur!      
                                       
                                      Dies wurde dem Beistand sofort
                                      mitgeteilt, dieser nahm diesen
                                      Rechtsbruch zur illegalen
                                      Abstimmung gleich in den
                                      Ablehnungsantrag mit
                                      hinein.    
                                       
                                      Der Beklagte las den
                                      Ablehnungsantrag selbst vor, beim
                                      Verlesen
                                      entglitten dem „Richter“ und
                                      „Staatsanwalt“ die Gesichtszüge!
                                      Erwischt,
                                      die Anfänger!    
                                       
                                      Dann noch ne Beschwerde, dass er,
                                      der Beklagte, das Recht habe so
                                      viele
                                      Anträge zu stellen wie nötig, um
                                      sich zu verteidigen und dies darf
                                      aber
                                      nicht auf Kosten seiner Tiere
                                      gehen, denn er riskiert sogar eine
                                      Anzeige wegen Tierquälerei! 
                                       
                                        Dann noch eine Beschwerde zu
                                        Protokoll, er, der Beklagte,
                                        fühle sich
                                        durch den „Vorsitzenden“ nur
                                        noch genötigt und unter Druck
                                        gesetzt. 
                                       
                                      Es wurde alles protokolliert und
                                      die nächste Unterbrechung. 
                                       
                                        Nach 15 Minuten erschien
                                        Petersen ganz genervt und fertig
                                        und beschied,
                                        dass das Verfahren ausgesetzt
                                        wird! (War wahrscheinlich
                                      die
                                      Empfehlung seines Kollegen!)  
                                       
                                      Schade, der Staatsanwalt hatte in
                                      den beiden Verhandlungstagen
                                      bisher
                                      noch nicht vortragen können
                                      (verlesen der Klageschrift), warum
                                      Herr H.
                                      überhaupt angeklagt wurde! :_) 
                                       
                                      Geschafft gingen wir dann um 15:30
                                      Uhr, nach über 6 interessanten
                                        Stunden nach Hause, der
                                      Beklagte sicherlich schnell zu
                                      seinen
                                      Kühen zum melken. 
                                       
                                      Achja, hab’s fast vergessen,
                                        der „Richter“
                                        beschimpfte uns
                                        Rechtsuchenden als
                                        „Sympathisanten“ des Beistandes
                                        und nahm dies sogar
                                        ins Protokoll auf.    
                                        Werde mir noch überlegen, ob ich
                                        nicht eine Anzeige wegen
                                        Beleidigung
                                        loslassen werde. 
                                       
                                       
                                        Zuletzt
                                        bearbeitet: 22.02.09 21:22
                                        von Terminator 
                                     | 
                                   
                                
                               
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                                     Wende
                                       
                                       
                                      Beiträge: 39 
                                      
                                     | 
                                     
                                      » 23.02.09 09:27 «   | 
                                    
                                                        | 
                                   
                                  
                                    
                                      
  
                                      Nach
                                      meinen diversen Erlebnisse mit
                                      Richtern herrschen eher Mobbing
                                      bzw.
                                      Mobbingkorruption, anstatt
                                      rechtsstaatliche Verhältnisse.  
                                       
                                      Es wird allgemein nur von Rechten
                                      geschrieben und geredet, aber
                                      Rechte
                                      bekommt der Einzelne nicht. Die
                                      Obrigkeit will nur Rechte für sich
                                      haben. So ist es auch bei Gericht.
                                      Das werden zwar die meisten Leser
                                      wissen, aber einige nicht. 
                                       
                                      In einem Fall wollte ich
                                      Schadenersatz von verurteilten
                                      Betreibern
                                      einer Schein-AG und Scheinbank
                                      (weder AG noch Bank waren
                                      angemeldet,
                                      eine Bankerlaubnis war nicht
                                      vorhanden). Anstatt Schadenersatz
                                      gab es
                                      weitere umfangreiche Schädigungen,
                                      wobei sich gegnerische sowie meine
                                      Anwälte und die Landesjustizkasse
                                      reichlich bedient haben und noch
                                      weiter bedienen wollen!  
                                       
                                      Kürzlich habe ich eine damit
                                      befasste Richterin wegen ihrer
                                      bisherigen
                                      fragwürdigen und gesetzwidrigen
                                      Verfahrensführung als befangen und
                                      nicht gesetzliche Richterin
                                      entsprechend u. a. Kissel, GVG, 5.
                                      Auflage
                                      2008, § 16, u. a. Rn 31, 42, 52,
                                      63, 64, 69, 72 abgelehnt. 
                                       
                                      Dabei habe ich folgende
                                      Mobbingtatbestände und aufgeführt: 
                                       
                                      Die Richterin hinderte mich,
                                      anderen etwas mitzuteilen,
                                      verweigerte mir
                                      den Kontakt  bzw. isolierte
                                      mich systematisch: 
                                       
                                      Durch die Abgabe eines
                                      Rechtsstreits an das Landgericht
                                      und die dort
                                      bestehende Anwaltspflicht wurde
                                      ich mehrmals rechtlos gestellt und
                                      musste mir unter Führung der
                                      Richterin alles gefallen lassen. 
                                      Trotz Unterbrechung des Verfahrens
                                      wegen Verlust der
                                      Postulationsfähigkeit (§ 241 ZPO)
                                      und dann nochmals wegen
                                      Anwaltsverlust (§ 244 ZPO) wurde
                                      entgegen § 249 ZPO gehandelt und
                                      das
                                      Verfahren durchgezogen. Jedenfalls
                                      war die Vorgehensweise unfair und
                                      menschenunwürdig, weil ich keine
                                      Rechte wahrnehmen konnte.  
                                      Anträge u.a. auf
                                      Prozesskostenhilfe, Beiordnung
                                      eines Notanwalts und
                                      Feststellung auf Unterbrechung des
                                      Verfahrens, Anträge auf Aufhebung
                                      des Termins, weil ich noch keinen
                                      Anwalt gefunden hatte sowie
                                      Hinweise
                                      auf gesetzliche Bestimmungen und
                                      die höchstrichterliche
                                      Rechtsprechung
                                      wurden von der Richterin
                                      wiederholt ignoriert, wodurch ich
                                      keine Rechte
                                      wahrnehmen konnte.  
                                      Ich erhielt den falschen Hinweis,
                                      dass mindestens 3 Rechtsanwälte
                                      nachgewiesen werden müssen und
                                      bekam trotz Nachweis von mehr
                                      nachgewiesenen Anwälten (zuletzt
                                      von ca. 200 Anwälten) keinen
                                      Notanwalt.  
                                      Die Richterin verweigerte im
                                      Anwaltsprozess meinem Anwalt eine
                                      Anspruchsbegründung mitzuteilen,
                                      wodurch ich keine wirksame
                                      Klageschrift anbringen konnte.  
                                      Rechtliches Gehör wurde mir in den
                                      Verfahren .... und ..... entgegen
                                      Art. 103 GG nicht gewährt.  
                                      Verhandlungen wurden ohne mich
                                      geführt und Entscheidungen ohne
                                      mich
                                      getroffen. 
                                      Ein Anwalt, der mich nicht mehr
                                      vertrat, was auch mehrfach vom
                                      Anwalt
                                      und von mir bekanntgegeben wurde,
                                      wurde geladen und auf (nicht
                                      vorhandene Nachteile) hingewiesen.
                                      Ich konnte dadurch keine Rechte
                                      wahrnehmen.  
                                      Anstatt Schadenersatz zu bekommen,
                                      wurde ich von der Richterin dazu
                                      verurteilt, die hohen Kosten der
                                      Verfahren zu tragen.  
                                      Die Richterin beantwortet auch in
                                      dem Verfahren ..... wiederholte
                                      Anfragen wegen dem Sachstand
                                      nicht. 
                                      Die Richterin nahm wiederholt
                                      meine Bereitschaft zur Mitarbeit
                                      bewusst
                                      nicht zur Kenntnis. 
                                      Ich wurde von der Richterin
                                      jeweils zielgerichtet rechtlos
                                      gestellt, um
                                      mit mir kurzen Prozess machen zu
                                      können bzw. um mich auf kaltem
                                      Wege
                                      und kostenträchtig aus dem
                                      Rechtsstreit herauszuquälen. 
                                      Rechte wurden willkürlich
                                      verweigert. Gesetzliche
                                      Bestimmungen und die
                                      Rechtsprechung wurden ignoriert
                                      und dafür eigene Reglungen
                                      angewandt,
                                      um kurzen Prozess zu machen und
                                      mich zu schädigen.  
                                      Sachverhalte wurden wiederholt
                                      verfälscht und in unzulässige
                                      Zusammenhänge gestellt, so dass
                                      ein scheinbar komplexes Problem
                                      entstand. 
                                      Die Täterin wand bestehende
                                      Regelwerke falsch an bzw. umging
                                      diese oder
                                      wandte unbekannte bzw. eigene
                                      Regeln an, oder führte Regelwerke
                                      überhaupt nicht als Begründung an. 
                                      Die Täterin verweigert jegliche
                                      Verantwortungsübernahme für eigene
                                      Fehler. 
                                      Die Täterin suggerierte mit
                                      Polemik die eigene nicht
                                      vorhandene
                                      Fairness. 
                                      Meine Notsituation wird
                                      beabsichtigt, um mich zur Aufgabe
                                      des
                                      Widerstandes zu bewegen
                                      (finanzielle, gesundheitliche und
                                      rechtliche
                                      Notsituation - somit existenzielle
                                      Notsituation). 
                                      Es wird immer wieder der Versuch
                                      der Suggerierung unternommen: dass
                                      Opfer sei der Täter und der Täter
                                      das eigentliche Opfer, so dass
                                      sich
                                      ein angeblicher „Handlungszwang"
                                      ergibt. 
                                      Meine Situation als Mobbing-Opfer
                                      wird als abschließend und
                                      hoffnungslos hingestellt. 
                                        
                                      Ich werde, ausgehend von
                                      Handlungen der Richterin unter
                                      Druck gesetzt
                                      bzw. es werden von mir Sachen
                                      verlangt, die ich als kränkend
                                      empfinde:  
                                       
                                      Ich soll mir alles wehrlos
                                      gefallen lassen und die Kosten für
                                      beide
                                      Termine tragen, die wesentlich
                                      höher als der ursprüngliche
                                      Anspruch
                                      sind. 
                                      Meine Hinweise auf gesetzliche
                                      Bestimmungen und die
                                      Rechtsprechung
                                      werden umgedeutet oder ignoriert,
                                      wodurch sich andere auf meine
                                      Kosten
                                      bereichern konnten. 
                                      Ein Anwalt, der das Mandat
                                      niedergelegt hatte und auch nicht
                                      zum Termin
                                      erscheinen wollte, wurde geladen
                                      und ich soll als ehemaliger
                                      Anspruchsteller für das
                                      Fristversäumnis einstehen und in
                                      der
                                      Berufungsinstanz alle Gerichts-
                                      und Anwaltskosten tragen. 
                                      Nach dem Versuch, Schäden
                                      gegenüber Rechtsbrechern geltend
                                      zu machen,
                                      soll ich mich noch von Anwälten
                                      und staatlichen Organen
                                      rücksichtslos
                                      abkassieren lassen. 
                                      Ich soll mit hoher Kostenfolge
                                      eine Entscheidung ertragen, die
                                      die
                                      einheitliche höchstrichterliche
                                      Rechtsprechung als „unbillige
                                      Benachteiligung" bezeichnet. 
                                      Ich soll mich pfänden lassen, wenn
                                      ich diese unbilligen
                                      Benachteiligungen nicht hinnehme. 
                                      Ich soll der Befriedigung von
                                      Bereicherungs- und
                                      Bequemlichkeitsinteressen anderer
                                      dienen.  
                                      Von mir wird immer wieder
                                      verlangt, dass ich pauschale,
                                      nichtsagende,
                                      ausweichende, am Thema
                                      vorbeigehende Antworten auf
                                      Rechtsfragen als
                                      qualifizierte Antworten auffassen
                                      soll. 
                                       
                                      Ich erlebe, ausgehend von
                                      Handlungen der Richterin, Gewalt
                                      oder
                                      Gewaltandrohung: 
                                       
                                      Man richtet, wie vorstehend
                                      aufgeführt, mit unseriösen Mitteln
                                      Schäden
                                      an und will mich mit Gewaltmitteln
                                      pfänden, sogar (im Rahmen der
                                      Pfändungsmaßnahmen) inhaftieren,
                                      wenn ich Schädigungen nicht
                                      hinnehme. 
                                       
                                      Das Getue mit dem Rechtsstaat
                                      Bundesrepublik Deutschland halte
                                      ist
                                      Schwachsinn, aber das werdet Ihr
                                      ja schon wissen. Bloß die Masse
                                      weiß
                                      es nicht oder will es nicht
                                      wissen. 
                                       
                                       
                                     | 
                                   
                                
                               
                             | 
                           
                          
                            
                              
                                
                                  
                                     vonRoit
                                       
                                       
                                      Beiträge: 2405 
                                      
                                     | 
                                     
                                      » 23.02.09 14:28 «   | 
                                    
                                                        | 
                                   
                                  
                                    
                                      
  
                                      Ihr seht, mit Methode und dem
                                      entsprechendem Umsetzen der
                                      wirklichen
                                      Rechtsregeln, geht es wie
                                      geschmiert. 
                                      Da sich kein Jurist in diesem Land
                                      an diese Regeln hält, habt Ihr
                                      sehr
                                      leichtes Spiel, diese zurück in
                                      die Rille zu schubsen. 
                                      Ihr seit es nicht die da Recht und
                                      Gesetz verbiegen, sondern die die
                                      vorgeben, professionell zu sein,
                                      sind die Gangster. 
                                       
                                      Ihr haltet Euch an Recht und
                                      Gesetz, egal um welches Recht es
                                      sich hier
                                      handelt, ob Reichsrecht oder BRdvD
                                      - Recht, sie haben für Beide
                                      Rechtsauslegungen keine
                                      Legitimation. 
                                       
                                      Und diese verbiegen Beide
                                      Rechtssysteme. 
                                       
                                     | 
                                   
                                
                               
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