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Thema: Erlebnisse im Gerichtssaal
Bewertung:
vonRoit

Beiträge: 2405

» 20.02.09 13:19 «              Beitrag melden


Aber liebe Freunde.

Herr Lindemann hat eine Meinung, die sich irgendwann als wahr oder eben nicht wahr, heraus stellen wird.

Herr Lindemann darf eine Meinung haben Artikel 5 Grundegsetz, doch klassifiziert er die Meinung Anderer, als Rad ab, ab.

Entgegen Artikel 5 Grundgesetz.

Die allgmeine Verbildung als Meinung dar zu stellen, eben als allgemeine Meinung dar zu stellen,entbehrt doch schon der allgemeinen Logik.

Doch Herr Lindemann ist doch freundlich geblieben, hat sogar einen Smilie gesetzt,daher so bewusst bösartig kann er doch nicht sein!

(M)an - Frau lasse ihn doch seine Meinung sagen, sollte es nicht wieder Willy Wichtig sein!

Jensen

Beiträge: 95

» 20.02.09 13:43 «              Beitrag melden


Warum schreibt ein Lindwurm - oh Verzeihung - Lindemann überhaupt was in unser Forum ?
Der braucht diese Reaktionen der Empörung.
Er läßt sich wahrscheinlich gerne beschimpfen. Das nimmt dann später groteske Züge an.
Also aufpassen Herr Lindemann - Hochmut kommt vor dem Fall.

Jetzt kommt bestimmt ne hoch intelligente Antwort.

Jensen

vonRoit

Beiträge: 2405

» 20.02.09 15:14 «              Beitrag melden


Jensen

kann unser Willy Mayer sein. Großes M. und kleine Eier, siehe Willy Mayer.



Frischling

Beiträge: 198

» 20.02.09 21:21 «              Beitrag melden


Ich weiß nicht ob es jemanden interessiert,
aber der Willi hat seine alte Seite wieder aktiviert !!!


Willis kleine Seite

Er bedankt sich dort bei seinem Bruder Anton für seine Hilfe bei der Veröffentlichung seiner Seiten !!!

Auf seiner alten Seite im Web Archiv ist noch die E-Mail-Adresse von seinem Bruder !!!

KLICKT hier für ---> Willi im Web Archiv


... und wenn Ihr dort auf den Link "Anton" klickt,
kommt Ihr auf die Seite von Willis Bruder Anton !!!

KLICKT hier für ---> Willis Bruder Eugen

Willis Bruder ist übrigens Programmierer !!!

!!!
!!!
!!!


Gruß Frischling


vonRoit

Beiträge: 2405

» 20.02.09 22:04 «              Beitrag melden


Jetzt wird mir Einiges klarer, armer Willi

Doch Frischling, wo sind die anderen Infos her, die stehen nicht auf den Seiten, was vergessen?



Doch nun lassen wir Willi , einfach Willi Mayer sein, klein, häßlich und teuflisch verlogen, wie eben ein BRdvD Beamter so ist.



Zuletzt bearbeitet: 20.02.09 22:59 von Administrator
Frischling

Beiträge: 198

» 20.02.09 22:38 «              Beitrag melden


Hallo vonRoit,

ich hatte wie Krascher vor ca. 2-2,5 Jahren immer wieder nette Begegnungen und regen Schriftverkehr mit Willi und maf/maf2/fachmaf/Fachmann !!!

Ich habe mich dann ein wenig dem alten kranken Willi angenommen und etwas recherchiert !!!

Seine zahlreichen Nicks und und und, zumal er nicht der Hellste ist !!!

GOOGLE ... sei DANK !!!

Die Seite gibts nicht mehr, aber ich habs damals ins FG gestellt und gerade wieder kurz rausgesucht !!!

Gruß Frischling




Halbgott

Beiträge: 38

» 21.02.09 07:43 «              Beitrag melden


Hallo Leute,

Blieskastel Willi hat nun wieder eine neue Hetzseite : http://reichling.wordpress.com/
Im http://politik-forum.eu/ nennt er sich badenweiler, dies ist mind. 1 Nickname den er dort hat. Ist 100% geprüft.

MfG Halbgott

truly

Beiträge: 88

liss7777
» 21.02.09 13:41 «              Beitrag melden


an euch alle!

ich hoffe, ihr wisst, was menschen widerfahren kann, wenn sie sich von hass leiten lassen. ich habe einfach keine lust mehr, mir die zeit um die ohren zu schlagen, um mir diese elende scheiße über einen gewissen herrn meyer anzutun. wir wollten uns auf den art.146 GG konzentrieren. oder haben die prioritäten sich nun verschoben? wen interessiert willy meyer? wen? ihr spendet diesem vogel dermaßen viel energie, dass ich es nicht fassen kann, mit welcher euphorie hier pulver verballert wird. für nichts!!! oder glaubt hier irgendjemand, dass die hetztriaden zu irgendeinem, für uns verwertbarem ergebnis führen? bitte, lasst uns doch bei der sache bleiben.  je mehr aufmerksamkeit ihr ihm schenkt, um so wichtiger fühlt er sich.

ich wünsche euch trotzdem ein schönes wochenende!

eine genervte
TRULY

PS:
wenn er euch so stinkt, feuert ihn doch raus!


Zuletzt bearbeitet: 22.02.09 15:51 von truly
Terminator

Beiträge: 5

» 21.02.09 17:09 «              Beitrag melden


2. Verhandlungstag im Strafverfahren in Freiburg – Beginn pünktlich um 9:00 Uhr.

Es gab Änderungen gegenüber dem 1. Tag: ein neuer Staatsanwalt, Dr. Coen, war anwesend und zwei „grüne“ Männchen (Justiz), da der Beklagte im 1. Termin nach der Ablehnung (siehe Bericht vom 17.12.2008 auf S. 23) nach Hause gegangen war und der „vorsitzende Richter“ Lars Petersen nun den Beklagten über den Verhandlungstag nicht aus dem Verhandlungsraum gehen lassen wollte – sogar zur Toilette hatte der Beklagte „Personenschutz“ durch die Justizwachmänner - unglaublich, der Beklagte wurde wie ein Schwerverbrecher behandelt, obwohl es nur um eine Anklage wegen gefährlichen Abfälle auf seinem Bauernhof ging! Dies ist nur noch mit Willkür zu beschreiben.

Aber der Beklagte und dessen Beistand nahmen dies nicht zu schwer und vesperten in der Mittagspause im Gerichtssaal ein Sandwich, das einer von uns besorgt hatte.

Der „Richter“ und der Staatsanwalt hauten sich irgendwo den „Ranzen“ voll – dies im Widerspruch zu Art. 1 und Art. 2 und Art. 3 GG!

Aber nun zum Ablauf.


Der Beistand – letztes Mal nicht zugelassen nach § 138 StPO, wegen angeblich nicht ausreichendem juristischen Wissens – hatte eine neue Vollmacht dabei, um seinen Freund zu vertreten, aber auch dies interessierte die Rechtsbeuger „Richter“ und „Staatsanwalt“ überhaupt nicht, noch nicht einmal der Hinweis auf das Völkerrecht.

Also erging der rechtswidrige Beschluss, den Beistand wiederum nach § 138 StPO, nicht zuzulassen.
Die Folge war die sofortige Beschwerde durch den Beklagten selbst, der Beistand setzte sich in die erste Reihe des Souveräns in zahlreich erschienenen Publikums, den Rechtsuchenden!

Der Beklagte war durch seinen Beistand sehr gut vorbereitet, so legte dieser dem „Vorsitzenden“ Petersen 7 Anträge vor, mit der Aufforderung, diese zu verlesen
Was Petersen dann auch tat.
Sein Verlesen erinnerte zwar eher an einen Schnellvorlesewettbewerb, als ein verständliches Vortragen von unumstößlichen Fakten.
Aber was soll’s, wir alle verstanden ausgezeichnet, als er den Screenshot von der Homepage der „Neuen Richtervereinigung“ vorlas, mit der Rüge seines Kollegen Schulze-Kellinghaus vom OLG Freiburg, der bereits seit 2 Jahrzehnten anprangert, dass es keine unabhängigen Richter mehr gibt, da diese durch die Exekutive gesteuert werden!
Und dies alles zum Gegenstand des Verfahrens! – Der „Staatsanwalt“ und „Richter“ rutschten nervös auf dem Hintern herum.

„Sofortiger Beschluss!!!????“ – nein, „ich beschließe, wann ich möchte“ meine Petersen willkürlich.

Sofortige Beschwerde dagegen und Antrag Nr. 8, selbst verlesen durch den Beklagten: Rüge, wegen Fehlens des gesetzlichen GVP und Antrag auf den gesetzlichen Richter nach § 16 GVG, selbstverständlich mit sofortigem Beschluss!

Auch hier meinte Petersen, er entscheide später darüber, erst dann, wenn er es für angebracht hielte.

Sofortige Beschwerde und Ablehnung durch den Beklagten, wegen des Entzug des gesetzlichen Richters.

Die Verhandlung wurde unterbrochen, „Staatsanwalt“ und „Richter“ schrieben eine dienstliche Stellungnahme, diese wurde dem Beklagten übergeben, um darauf Stellung zu nehmen.

Wieder Unterbrechung, dies nutzte der Beklagte sich mit seinem Beistand abzustimmen, der dann die Strategie vorgab und die weiteren Schriftstücke zu Papier brachte.

Es wurde keine Gegendarstellung verfasst, sondern eine Beschwerde, dass er (der Beklagte als Ablehnender) 2 Wochen Zeit dazu habe.
Nach der Übergabe der Beschwerde an Peterson wieder eine Unterbrechung und Gelegenheit zur neuen Strategiebesprechung des Beistandes mit seinem Schützling

Nach 45 Minuten erschien Petersen mit dem Beschluss von seinem „Richter“-Kollegen, der natürlich keinen Grund für eine Ablehnung sah.

Petersen, wie ein Anfänger, las diesen „Beschluss“ selbst vor eine klare Mitwirkung. Dies hatte der Beistand vorausgesehen, der Beklagte gab daraufhin eine sofortige Beschwerde zu Protokoll und lehnte Petersen erneut ab.

Dann Unterbrechung wegen Mittagspause – Petersen fragte den einen Wachmann, ob er während der Mittagspause den Beklagten in der Zelle einsperren will, oder ob er mit diesem lieber im Gerichtssaal verbringen wollte.
Der Wachmann entschied sich für den Gerichtssaal! (s.o.)

Nach langen 1 ½ Std. Erholung für Petersen ging es weiter.
Der Beklagte legte Beschwerde ein, da er wie ein Schwerverbrecher (Freiheitsberaubung) behandelt wird und unter unmenschlichen Bedingungen während der Mittagspause im Gerichtssaal verbringen musste.

Da ein Antrag auf Offenkundigkeit nach § 291 ZPO gestellt wurde, wegen des fehlenden Geltungsbereiches OWiG und ZPO, durch Streichung im 1. und 2. Rechtsbereinigungsgesetz, erklärte der „Staatsanwalt“ Dr. Coen stolz, er habe damals, als er noch im Justizministerium war (heute ist er nur noch Sta am AG – tolle Karriere) am 1. Rechtsbereinigungsgesetz mitgearbeitet. Er kannte sogar noch den § 1 EGStPO, und zitierte diesen: „Die Strafprozessordnung tritt im ganzen Umfang des Reichs gleichzeitig mit dem Gerichtsverfassungsgesetz in Kraft.
Aber er meinte, nach 130 Jahren war diese Streichung doch durchzuführen. Ach, wieso das denn???
Leider wurde dann nicht beim „Experten“ Dr. Coen nachgefragt (der Beistand hatte ja Redeverbot), wo man (er) dann den Geltungsbereich im Gesetz versteckt hatte!

... es geht gleich weiter ...


Zuletzt bearbeitet: 22.02.09 21:21 von Terminator
Terminator

Beiträge: 5

» 21.02.09 17:17 «              Beitrag melden


... Fortsetzung ..

Petersen wollte dann wieder weiter machen, aber wurde vom Beklagten unterbrochen:

Herr Petersen, Sie haben mir vorhin noch nicht geantwortet, sind Sie nun gesetzlicher Richter nach § 16 GVG, ja oder nein?
Darauf brauche ich nicht zu antworten“ versuchte Petersen sich herauszureden.
Doch, Sie müssen! Sind Sie es nun? Ja oder Nein?

Keine Antwort, nur ein verlegendes und hilfloses Schulterzucken, daraufhin nochmalige Ablehnung, da sich Petersen nicht erklären konnte/wollte!

Und schon die nächste Unterbrechung, eine gute Gelegenheit für den Beistand seinen Schützling neu einzustellen. Der Beistand forderte uns auf in der Zwischenzeit ein Auge auf den Staatsanwalt zu werfen, was dieser so in den Pausen tut.

Wiederaufnahme der Verhandlung, Petersen bat um Niederschreiben der Begründung zur erneuten Ablehnung, da der zuständige „Richter“, der über die erneute Ablehnung zu entscheiden hätte, noch im Hause sei.

Der Beklagte stellte erst noch den Antrag auf Einstellung des Verfahrens, da er zuhause 120 Kühe im Stall stehen, die unbedingt gemolken werden müssen. Petersen meinte nur, er sei selbst dran schuld, würde der beklagte nicht so viele Anträge stellen, dann wäre er ja schon längst zuhause!

Wow, eine klare Aussage zu unfairem Verfahren, Entzug des rechtlichen Gehörs und kurzen Prozess machen!


Unterbrechung zum niederschreiben der Ablehnungsbegründung.

Beistand und Beklagter schrieben gerade die Ablehnung, als sich der Staatsanwalt ins Dienstzimmer des Vorsitzenden Petersen begab – und das im Beisein einiger Zeugen auf dem Flur!

Dies wurde dem Beistand sofort mitgeteilt, dieser nahm diesen Rechtsbruch zur illegalen Abstimmung gleich in den Ablehnungsantrag mit hinein.

Der Beklagte las den Ablehnungsantrag selbst vor, beim Verlesen entglitten dem „Richter“ und „Staatsanwalt“ die Gesichtszüge! Erwischt, die Anfänger!

Dann noch ne Beschwerde, dass er, der Beklagte, das Recht habe so viele Anträge zu stellen wie nötig, um sich zu verteidigen und dies darf aber nicht auf Kosten seiner Tiere gehen, denn er riskiert sogar eine Anzeige wegen Tierquälerei!

Dann noch eine Beschwerde zu Protokoll, er, der Beklagte, fühle sich durch den „Vorsitzenden“ nur noch genötigt und unter Druck gesetzt.


Es wurde alles protokolliert und die nächste Unterbrechung.

Nach 15 Minuten erschien Petersen ganz genervt und fertig und beschied, dass das Verfahren ausgesetzt wird!
(War wahrscheinlich die Empfehlung seines Kollegen!)

Schade, der Staatsanwalt hatte in den beiden Verhandlungstagen bisher noch nicht vortragen können (verlesen der Klageschrift), warum Herr H. überhaupt angeklagt wurde! :_)

Geschafft gingen wir dann um 15:30 Uhr, nach über 6 interessanten Stunden nach Hause, der Beklagte sicherlich schnell zu seinen Kühen zum melken.

Achja, hab’s fast vergessen, der „Richter“ beschimpfte uns Rechtsuchenden als „Sympathisanten“ des Beistandes und nahm dies sogar ins Protokoll auf.
Werde mir noch überlegen, ob ich nicht eine Anzeige wegen Beleidigung loslassen werde.



Zuletzt bearbeitet: 22.02.09 21:22 von Terminator
schlesier

Beiträge: 133

» 22.02.09 21:11 «              Beitrag melden


Weiter dranbleiben Terminator,
nicht vergessen die Strafanträge an die Herren und Damen, den die geben schwarze Punkte ihren Personalakten, und uns die Möglichkeit der späteren Eintreibung unserer Forderungen....
Aber lass die Smileys weg, davon bekommt man Augenschmerzen.

gruß schlesier
Wolkenschieber

Beiträge: 587

» 23.02.09 02:49 «              Beitrag melden


Also hier nur mal so als Gedankenanstoß auf das neue Jahr 2009 bezogen.

Für ALLE Parteifreunde und Kameraden die noch was von einem Gericht zu erwarten haben!


Ich habe mein zuständiges AG mit Schreiben vom 17.02.2009 darüber in Kenntnis gesetzt, dass ich mich in einer Rechtsunsicherheit befinde und begründete Zweifel an der Gerichtsbarkeit und der Judikative in der BRdvD habe.

Mit diesem Schreiben habe ich das zuständige AG darüber in Kenntnis gesetzt, dass nun ja ein neues Jahr begonnen hat und sich somit vielleicht auch Änderungen im GVP ergeben hätten.

Ich habe also um folgende Nachweise gebeten:

1.) Eine schriftliche Bestätigung/Legitimation, dass es sich bei den im Geschäftsverteilungsplan aufgelisteten Personen um die gesetzlichen Richter gemäß § 16 GVG in Verbindung mit Art. 101 GG für den Unterzeichner handelt.

2.) Daß es sich bei dem angeschriebenen Gericht um ein "Staatsgericht" handelt und wenn dies der Fall sein sollte um welchen Staat es sich dabei handelt, da nach dem Wegfall des § 15 GVG in diesem Hinblick erhebliche Rechtsunsicherheit besteht.

3.) Die Zusendung eines neuen Geschäftsverteilungsplans mit der Kopie des Präsidialbeschlusses zum GVP gebeten wird.

4.) Das AG den juristischen Nachweis darüber erbringen mag, dass das GG im Jahr 1990 durch Streichung des Art. 23 GG a. F. nicht außer Kraft gesetzt worden ist und dass das GVG, die StPO und die ZPO weder im Jahr 1990 noch im Jahr 2006 durch die Ereingnisse. die sich aus der Anlage ergeben, ihre Rechtskraft verloren haben.

Dazu bat ich noch um juristische Aufklärung in bezug auf meine bestehende Rechtsunsicherheit durch das angeschriebene AG. Die Rechtsunsicherheit wurde als ANLAGE dem Schreiben beigefügt.

Nun werde ich dem AG zwei Wochen Frist zur Beantwortung einräumen und dann auf Antrag alle Richter des angerufenen Gerichts, die namentlich auf dem aktuellen GVP genannt sind, nach § 42 ZPO ablehnen.

Die Begründung hierzu erfolgt dann in der Fortsetzung!



:-)
Wende

Beiträge: 39

» 23.02.09 09:27 «              Beitrag melden


Nach meinen diversen Erlebnisse mit Richtern herrschen eher Mobbing bzw. Mobbingkorruption, anstatt rechtsstaatliche Verhältnisse.

Es wird allgemein nur von Rechten geschrieben und geredet, aber Rechte bekommt der Einzelne nicht. Die Obrigkeit will nur Rechte für sich haben. So ist es auch bei Gericht. Das werden zwar die meisten Leser wissen, aber einige nicht.

In einem Fall wollte ich Schadenersatz von verurteilten Betreibern einer Schein-AG und Scheinbank (weder AG noch Bank waren angemeldet, eine Bankerlaubnis war nicht vorhanden). Anstatt Schadenersatz gab es weitere umfangreiche Schädigungen, wobei sich gegnerische sowie meine Anwälte und die Landesjustizkasse reichlich bedient haben und noch weiter bedienen wollen!

Kürzlich habe ich eine damit befasste Richterin wegen ihrer bisherigen fragwürdigen und gesetzwidrigen Verfahrensführung als befangen und nicht gesetzliche Richterin entsprechend u. a. Kissel, GVG, 5. Auflage 2008, § 16, u. a. Rn 31, 42, 52, 63, 64, 69, 72 abgelehnt.

Dabei habe ich folgende Mobbingtatbestände und aufgeführt:

Die Richterin hinderte mich, anderen etwas mitzuteilen, verweigerte mir den Kontakt  bzw. isolierte mich systematisch:

Durch die Abgabe eines Rechtsstreits an das Landgericht und die dort bestehende Anwaltspflicht wurde ich mehrmals rechtlos gestellt und musste mir unter Führung der Richterin alles gefallen lassen.
Trotz Unterbrechung des Verfahrens wegen Verlust der Postulationsfähigkeit (§ 241 ZPO) und dann nochmals wegen Anwaltsverlust (§ 244 ZPO) wurde entgegen § 249 ZPO gehandelt und das Verfahren durchgezogen. Jedenfalls war die Vorgehensweise unfair und menschenunwürdig, weil ich keine Rechte wahrnehmen konnte.
Anträge u.a. auf Prozesskostenhilfe, Beiordnung eines Notanwalts und Feststellung auf Unterbrechung des Verfahrens, Anträge auf Aufhebung des Termins, weil ich noch keinen Anwalt gefunden hatte sowie Hinweise auf gesetzliche Bestimmungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung wurden von der Richterin wiederholt ignoriert, wodurch ich keine Rechte wahrnehmen konnte.
Ich erhielt den falschen Hinweis, dass mindestens 3 Rechtsanwälte nachgewiesen werden müssen und bekam trotz Nachweis von mehr nachgewiesenen Anwälten (zuletzt von ca. 200 Anwälten) keinen Notanwalt.
Die Richterin verweigerte im Anwaltsprozess meinem Anwalt eine Anspruchsbegründung mitzuteilen, wodurch ich keine wirksame Klageschrift anbringen konnte.
Rechtliches Gehör wurde mir in den Verfahren .... und ..... entgegen Art. 103 GG nicht gewährt.
Verhandlungen wurden ohne mich geführt und Entscheidungen ohne mich getroffen.
Ein Anwalt, der mich nicht mehr vertrat, was auch mehrfach vom Anwalt und von mir bekanntgegeben wurde, wurde geladen und auf (nicht vorhandene Nachteile) hingewiesen. Ich konnte dadurch keine Rechte wahrnehmen.
Anstatt Schadenersatz zu bekommen, wurde ich von der Richterin dazu verurteilt, die hohen Kosten der Verfahren zu tragen.
Die Richterin beantwortet auch in dem Verfahren ..... wiederholte Anfragen wegen dem Sachstand nicht.
Die Richterin nahm wiederholt meine Bereitschaft zur Mitarbeit bewusst nicht zur Kenntnis.
Ich wurde von der Richterin jeweils zielgerichtet rechtlos gestellt, um mit mir kurzen Prozess machen zu können bzw. um mich auf kaltem Wege und kostenträchtig aus dem Rechtsstreit herauszuquälen.
Rechte wurden willkürlich verweigert. Gesetzliche Bestimmungen und die Rechtsprechung wurden ignoriert und dafür eigene Reglungen angewandt, um kurzen Prozess zu machen und mich zu schädigen.
Sachverhalte wurden wiederholt verfälscht und in unzulässige Zusammenhänge gestellt, so dass ein scheinbar komplexes Problem entstand.
Die Täterin wand bestehende Regelwerke falsch an bzw. umging diese oder wandte unbekannte bzw. eigene Regeln an, oder führte Regelwerke überhaupt nicht als Begründung an.
Die Täterin verweigert jegliche Verantwortungsübernahme für eigene Fehler.
Die Täterin suggerierte mit Polemik die eigene nicht vorhandene Fairness.
Meine Notsituation wird beabsichtigt, um mich zur Aufgabe des Widerstandes zu bewegen (finanzielle, gesundheitliche und rechtliche Notsituation - somit existenzielle Notsituation).
Es wird immer wieder der Versuch der Suggerierung unternommen: dass Opfer sei der Täter und der Täter das eigentliche Opfer, so dass sich ein angeblicher „Handlungszwang" ergibt.
Meine Situation als Mobbing-Opfer wird als abschließend und hoffnungslos hingestellt.
 
Ich werde, ausgehend von Handlungen der Richterin unter Druck gesetzt bzw. es werden von mir Sachen verlangt, die ich als kränkend empfinde:

Ich soll mir alles wehrlos gefallen lassen und die Kosten für beide Termine tragen, die wesentlich höher als der ursprüngliche Anspruch sind.
Meine Hinweise auf gesetzliche Bestimmungen und die Rechtsprechung werden umgedeutet oder ignoriert, wodurch sich andere auf meine Kosten bereichern konnten.
Ein Anwalt, der das Mandat niedergelegt hatte und auch nicht zum Termin erscheinen wollte, wurde geladen und ich soll als ehemaliger Anspruchsteller für das Fristversäumnis einstehen und in der Berufungsinstanz alle Gerichts- und Anwaltskosten tragen.
Nach dem Versuch, Schäden gegenüber Rechtsbrechern geltend zu machen, soll ich mich noch von Anwälten und staatlichen Organen rücksichtslos abkassieren lassen.
Ich soll mit hoher Kostenfolge eine Entscheidung ertragen, die die einheitliche höchstrichterliche Rechtsprechung als „unbillige Benachteiligung" bezeichnet.
Ich soll mich pfänden lassen, wenn ich diese unbilligen Benachteiligungen nicht hinnehme.
Ich soll der Befriedigung von Bereicherungs- und Bequemlichkeitsinteressen anderer dienen.
Von mir wird immer wieder verlangt, dass ich pauschale, nichtsagende, ausweichende, am Thema vorbeigehende Antworten auf Rechtsfragen als qualifizierte Antworten auffassen soll.

Ich erlebe, ausgehend von Handlungen der Richterin, Gewalt oder Gewaltandrohung:

Man richtet, wie vorstehend aufgeführt, mit unseriösen Mitteln Schäden an und will mich mit Gewaltmitteln pfänden, sogar (im Rahmen der Pfändungsmaßnahmen) inhaftieren, wenn ich Schädigungen nicht hinnehme.

Das Getue mit dem Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland halte ist Schwachsinn, aber das werdet Ihr ja schon wissen. Bloß die Masse weiß es nicht oder will es nicht wissen.


vonRoit

Beiträge: 2405

» 23.02.09 14:28 «              Beitrag melden


Ihr seht, mit Methode und dem entsprechendem Umsetzen der wirklichen Rechtsregeln, geht es wie geschmiert.
Da sich kein Jurist in diesem Land an diese Regeln hält, habt Ihr sehr leichtes Spiel, diese zurück in die Rille zu schubsen.
Ihr seit es nicht die da Recht und Gesetz verbiegen, sondern die die vorgeben, professionell zu sein, sind die Gangster.

Ihr haltet Euch an Recht und Gesetz, egal um welches Recht es sich hier handelt, ob Reichsrecht oder BRdvD - Recht, sie haben für Beide Rechtsauslegungen keine Legitimation.

Und diese verbiegen Beide Rechtssysteme.

vonRoit

Beiträge: 2405

» 24.02.09 15:28 «              Beitrag melden


An Alle

es soll einen Artikel in der bayrischen Presse geben, der auf die Aktivitäten des RNSV hinweist und gleichzeitig eine Drohung gegne die Aktivisten des RNSV darstellt
Genau gesagt; In diesem Artikel wird der RNSV und seine Mitglieder offen durch den Präsidenten des AG München bedroht.
Wer kann sagen wo es diesen Artikel gibt bzw. wo, wer, wann, diesen Artikel geschrieben hat!
Sehr wichtig diesen Artikel zu finden.
Wer es weiss , bitte hier bescheid geben!!!!!


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