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Thema: Erlebnisse im Gerichtssaal
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Terminator
Beiträge: 5
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» 13.02.09 19:27 « |
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Zwangsversteigerung am 11.02. in Schopfheim
(3. Termin)
Geladen hatte Rechtspfleger Huber vom AG Waldshut-Tiengen und war erstaunt, dass die
Öffentlichkeit (das VOLK) mit 14 Wissenden vertreten war.
Huber begrüßte den Souverän und stellte sich mit Namen vor – Klasse,
weiter so.
Dann stellte er fest, dass der Schuldner persönlich vertreten war, den
Rechtsbeistand des Schuldners übersah er, denn er kannte diesen bereits
schon aus zwei anderen Zwangsversteigerungen.
Huber begrüßte auch den Klägervertreter, Herrn xxx von der
Bankaktiengesellschaft, die die Forderung von der Volks- und
Raiffeisenbank aufgekauft hatte.
Der Rechtsbeistand meldete sich zu Wort:
„Hallo Herr Huber, schön, dass Sie mich
übersehen haben, aber ich bin auch wieder mal da!“
und übergab seine Vollmacht und fürsorglich eine Erklärung, als
Gegenstand des Verfahrens, dass die §§ 78 und 79 ZPO, die Huber
sicherlich wieder zur rechtswidrigen Nicht-Zulassung der
Rechtsbeistandes verwenden wird, völkerrechtswidrig sind.
Der Herr Rechtsbeistand begann dann die Erklärung zu verlesen und wurde
von Huber unterbrochen, dass dies nicht notwendig sei, da diese
Erklärung ja schriftlich vorliege. Der Herr Rechtsbeistand widersprach
mit der Begründung, dass die Öffentlichkeit dies hören und wissen muss
und las weiter.
Daraufhin unterbrach Huber die Sitzung und rief die Polizei und zur
Unterstützung die Frau Basler, Direktorin des AG Schopfheim.
Nachdem die zwei Polizisten erschienen waren machte Huber weiter und
„beschloss“, dass der Rechtsbeistand nach § 79 ZPO nicht zugelassen
werde.
Selbstverständlich legte der Herr Rechtsbeistand sofort Beschwerde ein,
da 1. ein Rechtspfleger keine „Beschlüsse“ erlassen kann und 2.
dasRechtspflegergesetz in § 13 RPflG klar vorschreibt, dass § 78 ZPO
nicht anzuwenden ist. Das bedeutet, dass auch § 79 ZPO nicht zur
Anwendung kommen darf und kann, da dieser sich eindeutig auf § 78 ZPO
bezieht.
Aber dies interessierte Huber überhaupt nicht und forderte den Herrn
Rechtsbeistand auf sich zu den Zuschauern zu setzen.
Der Schuldner legte dann sofortige Beschwerde gegen den „Beschluss“ von
Huber ein und las den 1. Antrag vor: „Ungestörtes Vortragen seiner
Anträge“
Huber meinte, „selbstverständlich dürfen Sie Ihre Anträge ungestört
vortragen.“
Dann begann der Schuldner den 2. Antrag vorzulesen
(Normenkontrollklage), aber Huber unterbrach ihn dauernd! – Wie war das
vorhin mit seiner Aussage zum „ungestörten vortragen“?!?
Die Zuschauer wurden laut und forderten Huber auf, dass der Schuldner
seine Anträge ungestört vortragen darf.
Der Rechtsbeistand forderte Frau Direktorin Basler auf, sofort gegen
die Rechtsbeugung von Huber einzuschreiten, aber Basler schien was an
den Ohren zu haben (oder das Hörgerät war ausgeschaltet) – jedenfalls
schaute sie krampfhaft auf das Blatt Papier vor sich und rührte sich
nicht!
Nachdem Huber den Schuldner andauernd und fortwährend unterbrach, legte
der Schuldner alle weiteren 13 Anträge auf den Richtertisch und machte
diese zum Gegenstand des Verfahrens.
Huber lehnte alle Anträge im Paket ab – ohne auch nur einen Blick
hinein zu werfen – wegen angeblichen Rechtsmissbrauchs, da die Anträge
(ungelesen) nur dazu dienen würden den Prozess zu torpedieren.
Daraufhin wurde "Hellseher" Huber vom Schuldner nach $ 42 ZPO
abgelehnt, mit den Worten: „Ich schreibe die Begründung zur Ablehnung
jetzt nieder!“
Der Schuldner begann die Ablehnungsbegründung zu schreiben und Huber
meinte nur: „Die Ablehnung ist rechtsmissbräuchlich und wird
abgelehnt“ und machte einfach weiter, als wenn nichts wäre.
Aber die Öffentlichkeit stellte ihn zur Rede, daraufhin verwies Huber
vier Zuhörer des Raumes.
Nach erfolgter schriftlicher Begründung der Ablehnung und Überreichung
dieser an Huber, verlies der Schuldner protestierend dieses Kasperletheater.
Huber spielte nicht nur Richter, nein, er
spielte sogar GOTT, denn
er schrie in den Saal, dass sein „Beschluss“ unanfechtbar sei!!!!! Und
hellseherische Eigenschaften hatte er ja auch noch!
Unglaublich, wo sind wir denn, dass ein Beamter, ein Buchhalter Richter
spielen darf und das noch mit einem GOTT-Syndrom???
Wieso schritt Frau Direktorin Richterin Basler nicht ein und lies
diesen Rechtsbeuger nicht sofort verhaften??? Kann das in einem
Rechtstaat geschehen?
Die Bieterstunde wurde natürlich durchgezogen, es wurde sogar ein Gebot
abgegeben und zugelassen.
Nur rechtsgültig ist es noch (lange) nicht!
Zuletzt bearbeitet: 14.02.09 00:45 von Terminator
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vonRoit
Beiträge: 2405
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» 15.02.09 22:22 « |
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Das ist simpel und einfach erklärt!
Wir, bzw. in der BRdvD gibt es keinerlei Wahl durch das Volk, daher wer
was in der Regierung wird, darstellt, welches Amt er aus übt bestimmt
die Partei.
Ein Minister wird nicht durch das Volk bestimmt, sondern durch die
Partei - Lobby, die auch durch Wahlfälschung, Wahlbetrug sowie als auch
der Falschung von Wahlunterlagen dort sitzt, wo diese gerade ihr
Unwesen treibt.
Hier haben wir schon
1. Wahlbetrug entgegen GG 38
2. Parteien - Diktatur, entgegen Artikel 21 GG.
Beide Artikel bestimmen etwas ganz Anderes, als die Realität in
Wirklichkeit aufzeigt.
1. Wahlbetrug:
Macht den Deutschen Bundestag der BRdvD zu einem illegalen Staatsorgan
und somit kommt Artikel 18 GG zum tragen.
A. § 123 Abs. 1 BGB Täuschung im Rechtsverkehr
B. § 123 Abs. 2 BGB arglistige Täuschung >>> § 263 StGB Betrug
C. § 125 Abs. 1 BGB Nichtigkeit wegen Formmangels
D. § 134 Abs. 1 BGB gesetzliches Verbot; Ein Rechtsgeschäft das gegen
ein gesetzliches Verbot verstößt ist nichtig....
E. § 138 Abs. 1 BGB Sittenwidrige Rechtsgeschäfte, sind nichtig.
Erklärung:
Das Bundeswahlgesetz der BRdvD von 1956 hebelt die Wahlen durch das
Volk aus, indem es die vorgeschrieben direkten, unmittelbaren und
geheimen Wahlen annuliert.
Das Bundeswahlgesetz schreibt entgegen Artikel 38 GG die Listenwahl
vor, wodurch die die direkte, geheime und unmittelbare Wahl zwar noch
im Artikel 38 verbrieft, doch in der leidvollen Realität zum Kasperle -
Theater avanciert.
Der Abgeordnete wird nicht mehr direkt gewählt, sondern über eine
Wahlliste, deren Platzhalter durch die Parteien vorher ausgesucht und
bestimmt werden.
Die Parteien besetzen die Plätze und (M)an - Frau hat nur die Wahl
zwischen den Kandidaten der Partei zu wählen, niemanden sonst.
Dies widerspricht dem Artikel 38 GG und ist verfassungswidrig sollte
das GG denn eine Verfassung sein.
Artikel 21 GG erklärt sich nun von allein, doch sollte (M)an - Frau
sich auch den Wortlaut dieser Norm antun.
Das Parteiengesetz der BRdvD verstößt ebenfalls gegen den Artikel 21 GG
, allein schon indem es bestimmt, das die Parteien dem Volk
vorzuschreiben haben, was es zu denken hat.
Das Grundgesetz bestimmt weder eine Parteiendiktatur, noch eine Andere
etwa gleich geartete Ordnung in einem demokratischem Rechtsstaat,
sondern ganz im Gegenteil, es bestimmt einen freiheitlichen
demokratischen Rechtsstaat.
Straftatbestände:
1. § 263 StGB : Betrug,
2. § 132 StGB : Amtsanmaßung
3. § 107 StGB : Wahlbehinderung
4. § 107a StGB : Wahlfälschung
5. § 107b StGB : Fälschung von Wahlunterlagen
6. § 108a StGB : Wählertäuschung
7. § 81 StGB : Hochverrat
8. § 92 Abs. 1 und 2 StGB Hochverfassungsverrat
um nur die Wichtigsten zu nennen.
Und dieses Betrugsinstrumentarium, bestimmt als Partei auch noch über
die Besetzung der Minister-Posten in der Justiz, in der Verwaltung (
Exekutive) und allen anderen Abteilungen der Staatsführung.
Der ausgesuchte Bundesverbrecher des Inneren(nennt sich unter
Tarn-Namen; der Innen-Minister), der Zweite Mann im Staat, da es keine
echte Justiz in diesem Lande gibt, es ist nur ein Scheinamt,( der
Bundes-Justiz-Verbrecher), also ist weisungsabhängig vom
Innen-Verbrecher, weil dieser nicht nur die Dienstaufsicht hat, sondern
weil die BRdvD das Justiz-System aus der Zeit von 1933 - 1945 wieder
voll übernommen hat.
Adolf Hitlers Ermächtigungsgesetz von 1933, man siehe dort.
Um es kurz zu machen; Die Judikative hat in diesem Land keine Macht,
weil diese nie konstituiert wurde, daher ist niemals in ihre wirklichen
Aufgaben und Funktionen gesetzt worden, weder per Gesetz noch durch
Erklärung.
Verwirrung als Waffe und Verwirrung der Begriffe zur Verunsicherung.
Und wenn das alles nicht funktioniert, die lapidare Aussage;
"Staatsaufbaumangel!"
Nun, da wir immer von Gewaltenteilung reden, was in einer Demokratie
normal wäre, womit aber nicht die BRdvD genannt ist, die hat nämlich
keine Gewaltenteilung, die steht nur auf irgend einem Papier, denn die
Realität sieht hier nicht nur etwas, sondern ganz anders aus.
Durch den Deutschen Bundestag wird die Kontrolle der Drei Elemente bzw.
Säulen eines deutschen Rechtsstaates ausgehebelt und somit das gesamte
Grundgesetz.
Und zwar geplant und bewusst!
Was strafrechtlich den Straftatbestand des vorsätzlichen
Hochverfassungsverrates ausmacht, ( Siehe § 92 II Abs.1 und 2 StGB).
Doch bleiben wir bei den Senatoren der Justiz und den Justizministern,
der Stadtstaaten und der Länder, denn hier lässt sich eines der vielen
sogenannten "Staatsaufbaumängel" sehr gut bildlich und plastisch,
darstellen.
Wo stellt man in Deutschland die Richter, die StA s und die
Justizbeamten ein, wer macht das?
Wer bestimmt in Deutschland die Positionen und Beförderungen dieser
Juristen?
Was ist ein Minister oder Senator der Justiz in den Ländern oder
Stadtstaaten, wie Hamburg, Bremen und so weiter?
Wo gehört dieses Unikum hin?
Natürlich in die Legislative, also zur politischen "Elite", also weder
zur Exekutive noch zur Judikative.
Diese Straftäter bestimmen, befördern und werfen raus was man so
befördern, bestimmen und werfen kann.
Diese Politiker aus der Legislative bestimmen also die Besetzung der
Posten, die Beförderung, die Karrieren in der Richterschaft und anderer
Institutionen, ohne Ausnahme.
Das erzeugt nicht nur eine gewisse, sondern eine totale Abhängigkeit
der Richterschaft von der Legislative, was in einem Rechtsstaat
unausdenklich wäre, da die Positionen aus rein politischen Kalkül
vergeben werden, womit nicht nur der Posten, der Verdienst, die üppige
Versorgung, die Beförderung bzw. Karriere, sondern die Abhängigkeit der
gesamten Familie und deren Existenz gemeint ist.
Was bedeute die gegenseitige Kontrolle in einem Rechtsstaat?
Die Exekutive soll die Legislative und Judikative kontrollieren, die
Judikative soll die Exekutive und Legislative kontrollieren, die
Legislative soll die Judikative und Exekutive kontrollieren, was soviel
heißt das alle drei gleichgestellt ihre Kontrollfunktion ausüben können
und zwar unbeschränkt und im Sinne ihres Auftrages durch das Volk.
Anmerkung: Artikel 97 Absatz 1 GG wird hier ins Lächerliche
degradiert,( die sogenannte Unabhängigkeit der Richter in der
BRdvD),also hier wieder bewusster und geplanter Verfassungsbruch.
Wie kann ein Richter unabhängig sein und nur seinem Gewissen unter
worfen, wenn der Richter nur von dem Wohlwollen der Politiker abhängig
ist, wie soll das denn gehen?
Es geht überhaupt nicht,sieh
Zuletzt bearbeitet: 18.02.09 12:22 von Administrator
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vonRoit
Beiträge: 2405
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» 17.02.09 02:09 « |
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Anmerkung:
Durch das Gesetz (Ermächtigungsgesetz) von 1935 machte sich der
Vorgänger von Adenauer, Kohl , Schäuble und Merkel, zum obersten
Henker, Richter und Gesetzgeber im Deutschen Reich. Doch das
wesentliche Merkmal war, die Judikative wurde völlig rechtlos, sowie
zum traurigem Befehlsempfänger dieser degradiert.
Das System wurde auch 1949-50 nicht geändert, sondern so wie es war
durch die BRdvD übernommen und es hat sich seit dem rein überhaupt
nichts geändert.
Richter werden eingesetzt und vorgeschlagen, aber ohne Wahl durch das
Volk, bzw. ohne Mitwirkung durch das Volk.
Hier wird gezielt und bewusst ausgesucht wer,was,wo ......in Namen des
Volkes?
Das hat der Vorgänger von Adenauer, Kohl,Schäuble und Merkel so
eingerichtet 1933 , was wie schon gesagt, gleich wieder so übernommen
wurde 1949.
Und nun fragen wir uns folgendes:
Die Politiker, Beamten und Justizangehörigen haben das 1949 nicht
gewusst?
Sie haben das 1950, 1960 , 1970, 1980, 1990 und 2009 auch nicht gewusst?
Wir haben nun schon des Öfteren erklärt das es keine gesetzlichen
Richter gibt in Deutschland, weil wir keine Judikative haben, sondern
nur eine Unterabteilung der Exekutive die sich fälschlicherweise und in
betrügerischer Weise als Judikative ausgibt.
Hitlers System in einer Demokratie?
Hitlers Gesetze in einer Demokratie?
§ 311 ZPO schreibt vor das dass Gericht die Formel in Namen des Volkes
benutzt um seine demokratische Legitimation und die Kontrolle durch das
Volk zu garantieren!
Ich kann leider keine Mitwirkung durch das Volk in dessen Namen hier
gesprochen wird erkennen, Ihr etwa?
der Rattenschwanz zieht sich durch die ganze Unterabteilung der
Exekutive in Deutschland, vom politisch ausgesuchten Richter am AG bis
zum ausgesuchten politischen Richter am BVerfG.
Keiner von diesen Leuten ist vom Volk legitimiert!
Dies gilt ebenso für den Chef der Hauptabteilung dieser Unterabteilung,
STASI - Schäuble, sowie als auch seiner Chefin STASI - Angela, keiner
hat eine wirkliche Legitimation durch das Volk.
Das Volk hat weder bei Schäuble noch bei Merkel, noch bei den Richtern,
noch bei den StA s , noch bei allen anderen Institutionen mit gewirkt.
Nun sehen wir uns einmal Artikel 123 Grundegsetz an.
Altes Recht bleibt in so fern Deutsches Recht und in Kraft, solange es
nicht gegen eines der Artikel des Grundgesetzes verstösst.
Einführungsgesetz des Bürgerlichen Gesetzbuches, (BGB), oder genau
gesagt; EGBGB § 48 - 52, unter § 50.
Reichsrecht geht jedem Recht vor, bzw. Weimarer Reichsrecht geht jedem
anderem Gesetz vor, weil rechtskräftiges Recht.
Weitere Norm: Überblendungsverbot oder auch zum Grundgesetz bzw.
adressiert zum Grundegsetz hin ;
Vorkonstituelles Recht !
Was ist Vorkonstituell?
Recht was vor einer Verfassung existiert und somit geprüft werden muss,
ob es in diese Verfassung passt oder kollidiert.
Gebot zu überprüfen ob ein Gesetz oder ein Recht mit der jetzigen
Verfassung nicht kollidiert.
Wäre das GG eine Verfassung und stellen wir das GG als eine Verfassung
hin, müssten wir überprüfen ob Gesetze die mit dieser "Verfassung"
kollidieren nicht sofort eleminiert werden müssten,da Gefährdung und
Verfassungsfeindlichkeit ein Verbot/Gebot darstellen, also eine Norm
daher ein Muss sind.
Wir dürfen diese weder mit in die Gesetze bzw. in die laufende
Gesetzgebung und Rechtsannwendung,einfließen lassen.
Überblendungsverbot:-oder auch Umgehungsverbot.
Ein altes Gesetz mit neuem Mantel versehen und es als Recht deklarieren.
Indem wir den Gesetzestext so lassen, diesem aber einen neuen Namen
geben, z.B. Reichsgesetz StGB § 206 (Beleidigung), BRdvD StGB § 185
Beleidigung.
Wurzel und Norm aus der NS - Zeit (Blut und Ehre, Nürnberger
Blut-Gesetze aus dem Reichsbürgergesetzbuch von 1935), und:
Beispiel:
Rechtsberatungsgesetz von 1935
Illegale Gesetzgebung des NS - Regimes verstößt gegen das Grundgesetz,
das EMRK, das MRK und den Internationalen Packt Politischer und
Bürgerliche Rechte.
Beide kollidieren mit dem Grundgesetz und zwar offenkundig.
Dies gilt für das Schornsteinfegergesetz,
dies gilt für das Waffengesetz
dies gilt für das Heilpraktikergesetz
dies gilt für das Rechtsbearatungsgesetz
dies gilt für das Gesetz zum tragen von Titeln, Namen und Bezeichnungen,
dies gilt ebenso für das Familienrecht und und und...
dies gilt für zirka 70 % aller Gesetze in der BRdvD, vom
Verwaltungsrecht heute, bis zum StGB.
Der NS - Jurist Globcke und Company lassen grüßen!
Wir Deutschen, haben das Dritte Reich noch nie verlassen, wir sitzen
mitten drin und die IPD zeigt dieses ohne Hemmungen auf.
Seit 1933 habt Ihr das gleiche Rechtssystem bzw. Justizsystem,
Seit 1933 habt ihr die gleichen juristischen Schleimbeutel vor Euch
sitzen,
Seit 1933 habt die die gleiche "Rechtsprechung" !
Seit 1933 lebt Ihr in einer faschistischen Diktatur, die ständig, wie
ein Januskopf, das Gesicht wechselt, doch die Ziele von 1933 sind immer
die Selben geblieben.
Doch was macht die BRdvD ?
geht noch weiter.....
Zuletzt bearbeitet: 19.02.09 00:33 von Administrator
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Erwin_Lindemann
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» 20.02.09 09:27
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Sehr geehrte Damen und Herren,
lieber Herr von Roit,
danke für die freundliche Begrüßung. In der Tat, den wahren Feind lerne
ich HIER kennen. Sie haben alle ein Rad ab.
Gruß von Erwin
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Robinhood
Beiträge: 26
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» 20.02.09 12:44
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so
wie Herr Lindemann reagiert, werden demnächst noch viele reagieren,
doch wo ist die Alternative zu diesem Forum? Hoffentlich sind auch Sie
nicht Siuzid gefährdet, wenn Ihnen die Wahrheit demnächst übergestülpt
wird und Sie feststellen müssen, das die BRdvD mit keinem anderen Land,
was die Verbildung über 64 Jahre anbelangt, zu vergleichen ist, wenn
Sie es denn aufnahmefähig sind. Die Brutalität eines Unrechtlandes (
ich hätte gerne Staat geschrieben, aber wir haben keinen), nimmt von
Tag zu Tag zu, `raus pressen, was `raus zu pressen geht aus den
Hammstern im Hammsterrad.
Verbildet sind wir übrigens schon seit 2000 Jahren. Nehmen Sie nur die
Matematik: man nimmt 1 Teil in jede Hand (es sind also 2 Teile) und
rechnet: 1x1 = 1 und 1+1 =2, wieso denn das, es bleiben doch jedesmal 2
Teile.
Und bevor Sie Herr Lindemann das nicht kapiert haben, sind Sie hier auf
verlorenen Posten, denn wir sind kein Kinderverein. Wir versuchen den
Unrechtsumpf troken zu legen, mehr nicht.
Merke: Recht ist nicht freundlich!
Robin(
Schauen Sie weiter: Gute Zeiten , Schlechte Zeiten.
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