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Thema: Erlebnisse im Gerichtssaal
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Terminator

Beiträge: 5

» 13.02.09 19:27 «              Beitrag melden


Zwangsversteigerung am 11.02. in Schopfheim (3. Termin)

Geladen hatte Rechtspfleger Huber vom AG Waldshut-Tiengen und war erstaunt, dass die Öffentlichkeit (das VOLK) mit 14 Wissenden vertreten war.

Huber begrüßte den Souverän und stellte sich mit Namen vor – Klasse, weiter so.
Dann stellte er fest, dass der Schuldner persönlich vertreten war, den Rechtsbeistand des Schuldners übersah er, denn er kannte diesen bereits schon aus zwei anderen Zwangsversteigerungen.

Huber begrüßte auch den Klägervertreter, Herrn xxx von der Bankaktiengesellschaft, die die Forderung von der Volks- und Raiffeisenbank aufgekauft hatte.
Der Rechtsbeistand meldete sich zu Wort:
„Hallo Herr Huber, schön, dass Sie mich übersehen haben, aber ich bin auch wieder mal da!“ und übergab seine Vollmacht und fürsorglich eine Erklärung, als Gegenstand des Verfahrens, dass die §§ 78 und 79 ZPO, die Huber sicherlich wieder zur rechtswidrigen Nicht-Zulassung der Rechtsbeistandes verwenden wird, völkerrechtswidrig sind.

Der Herr Rechtsbeistand begann dann die Erklärung zu verlesen und wurde von Huber unterbrochen, dass dies nicht notwendig sei, da diese Erklärung ja schriftlich vorliege. Der Herr Rechtsbeistand widersprach mit der Begründung, dass die Öffentlichkeit dies hören und wissen muss und las weiter.

Daraufhin unterbrach Huber die Sitzung und rief die Polizei und zur Unterstützung die Frau Basler, Direktorin des AG Schopfheim.

Nachdem die zwei Polizisten erschienen waren machte Huber weiter und „beschloss“, dass der Rechtsbeistand nach § 79 ZPO nicht zugelassen werde.

Selbstverständlich legte der Herr Rechtsbeistand sofort Beschwerde ein, da 1. ein Rechtspfleger keine „Beschlüsse“ erlassen kann und 2. dasRechtspflegergesetz in § 13 RPflG klar vorschreibt, dass § 78 ZPO nicht anzuwenden ist. Das bedeutet, dass auch § 79 ZPO nicht zur Anwendung kommen darf und kann, da dieser sich eindeutig auf § 78 ZPO bezieht.

Aber dies interessierte Huber überhaupt nicht und forderte den Herrn Rechtsbeistand auf sich zu den Zuschauern zu setzen.
Der Schuldner legte dann sofortige Beschwerde gegen den „Beschluss“ von Huber ein und las den 1. Antrag vor: „Ungestörtes Vortragen seiner Anträge“
Huber meinte, „selbstverständlich dürfen Sie Ihre Anträge ungestört vortragen.“

Dann begann der Schuldner den 2. Antrag vorzulesen (Normenkontrollklage), aber Huber unterbrach ihn dauernd! – Wie war das vorhin mit seiner Aussage zum „ungestörten vortragen“?!?
Die Zuschauer wurden laut und forderten Huber auf, dass der Schuldner seine Anträge ungestört vortragen darf.
Der Rechtsbeistand forderte Frau Direktorin Basler auf, sofort gegen die Rechtsbeugung von Huber einzuschreiten, aber Basler schien was an den Ohren zu haben (oder das Hörgerät war ausgeschaltet) – jedenfalls schaute sie krampfhaft auf das Blatt Papier vor sich und rührte sich nicht!

Nachdem Huber den Schuldner andauernd und fortwährend unterbrach, legte der Schuldner alle weiteren 13 Anträge auf den Richtertisch und machte diese zum Gegenstand des Verfahrens.

Huber lehnte alle Anträge im Paket ab – ohne auch nur einen Blick hinein zu werfen – wegen angeblichen Rechtsmissbrauchs, da die Anträge (ungelesen) nur dazu dienen würden den Prozess zu torpedieren.

Daraufhin wurde "Hellseher" Huber vom Schuldner nach $ 42 ZPO abgelehnt, mit den Worten: „Ich schreibe die Begründung zur Ablehnung jetzt nieder!“
Der Schuldner begann die Ablehnungsbegründung zu schreiben und Huber meinte nur: „Die Ablehnung ist rechtsmissbräuchlich und wird abgelehnt“ und machte einfach weiter, als wenn nichts wäre.
Aber die Öffentlichkeit stellte ihn zur Rede, daraufhin verwies Huber vier Zuhörer des Raumes.

Nach erfolgter schriftlicher Begründung der Ablehnung und Überreichung dieser an Huber, verlies der Schuldner protestierend dieses Kasperletheater.

Huber spielte nicht nur Richter, nein, er spielte sogar GOTT, denn er schrie in den Saal, dass sein „Beschluss“ unanfechtbar sei!!!!! Und hellseherische Eigenschaften hatte er ja auch noch!

Unglaublich, wo sind wir denn, dass ein Beamter, ein Buchhalter Richter spielen darf und das noch mit einem GOTT-Syndrom???
Wieso schritt Frau Direktorin Richterin Basler nicht ein und lies diesen Rechtsbeuger nicht sofort verhaften??? Kann das in einem Rechtstaat geschehen?

Die Bieterstunde wurde natürlich durchgezogen, es wurde sogar ein Gebot abgegeben und zugelassen.

Nur rechtsgültig ist es noch (lange) nicht!



Zuletzt bearbeitet: 14.02.09 00:45 von Terminator
Der_Dipl_Ing

Beiträge: 161

» 14.02.09 13:30 «              Beitrag melden


@Terminator

prima beobachtet und exakt beschrieben dieses "Kasperletheater"

DANKE und Gruß

Hahnebampel

Beiträge: 5

» 14.02.09 14:50 «              Beitrag melden


Als kleine Ergänzung.
Unser Rechtspfleger (Schön)Huber fragte den Schuldner im Sitzungssaal: Warum haben Sie sich diesen Rechtsbeistand ausgesucht? Da ging das erste Raunen durch den Saal.

Gruß
Hahnebampel


sapereaude82

Beiträge: 98

» 14.02.09 17:45 «              Beitrag melden


spätestens nach dieser Frage hätte die Ablehnung wegen Befangenheit kommen müssen.

Wende

Beiträge: 39

» 15.02.09 13:03 «              Beitrag melden


Außer dem Rechtsbruch im Gerichtssaal würde auch der Rechtsbruch in der Vorgeschichte interessieren. Nach meinen Erfahrungen beginnt ja der Rechtsbruch schon vorher und wird im Gerichtssaal fortgesetzt. Darauf sollte laufend higewiesen werden.

vonRoit

Beiträge: 2405

» 15.02.09 22:22 «              Beitrag melden


Das ist simpel und einfach erklärt!

Wir, bzw. in der BRdvD gibt es keinerlei Wahl durch das Volk, daher wer was in der Regierung wird, darstellt, welches Amt er aus übt bestimmt die Partei.

Ein Minister wird nicht durch das Volk bestimmt, sondern durch die Partei - Lobby, die auch durch Wahlfälschung, Wahlbetrug sowie als auch der Falschung von Wahlunterlagen dort sitzt, wo diese gerade ihr Unwesen treibt.

Hier haben wir schon
1. Wahlbetrug entgegen GG 38
2. Parteien - Diktatur, entgegen Artikel 21 GG.

Beide Artikel bestimmen etwas ganz Anderes, als die Realität in Wirklichkeit aufzeigt.

1. Wahlbetrug:

Macht den Deutschen Bundestag der BRdvD zu einem illegalen Staatsorgan und somit kommt Artikel 18 GG zum tragen.

A. § 123 Abs. 1 BGB Täuschung im Rechtsverkehr
B. § 123 Abs. 2 BGB arglistige Täuschung >>> § 263 StGB Betrug
C. § 125 Abs. 1 BGB Nichtigkeit wegen Formmangels
D. § 134 Abs. 1 BGB gesetzliches Verbot; Ein Rechtsgeschäft das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt ist nichtig....
E. § 138 Abs. 1 BGB Sittenwidrige Rechtsgeschäfte, sind nichtig.

Erklärung:
Das Bundeswahlgesetz der BRdvD von 1956 hebelt die Wahlen durch das Volk aus, indem es die vorgeschrieben direkten, unmittelbaren und geheimen Wahlen annuliert.
Das Bundeswahlgesetz schreibt entgegen Artikel 38 GG die Listenwahl vor, wodurch die die direkte, geheime und unmittelbare Wahl zwar noch im Artikel 38 verbrieft, doch in der leidvollen Realität zum Kasperle - Theater avanciert.
Der Abgeordnete wird nicht mehr direkt gewählt, sondern über eine Wahlliste, deren Platzhalter durch die Parteien vorher ausgesucht und bestimmt werden.

Die Parteien besetzen die Plätze und (M)an - Frau hat nur die Wahl zwischen den Kandidaten der Partei zu wählen, niemanden sonst.
Dies widerspricht dem Artikel 38 GG und ist verfassungswidrig sollte das GG denn eine Verfassung sein.

Artikel 21 GG erklärt sich nun von allein, doch sollte (M)an - Frau sich auch den Wortlaut dieser Norm antun.
Das Parteiengesetz der BRdvD verstößt ebenfalls gegen den Artikel 21 GG , allein schon indem es bestimmt, das die Parteien dem Volk vorzuschreiben haben, was es zu denken hat.

Das Grundgesetz bestimmt weder eine Parteiendiktatur, noch eine Andere etwa gleich geartete Ordnung in einem demokratischem Rechtsstaat, sondern ganz im Gegenteil, es bestimmt einen freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat.

Straftatbestände:

1. § 263 StGB : Betrug,
2. § 132 StGB : Amtsanmaßung
3. § 107 StGB : Wahlbehinderung
4. § 107a StGB : Wahlfälschung
5. § 107b StGB : Fälschung von Wahlunterlagen
6. § 108a StGB : Wählertäuschung
7. § 81 StGB : Hochverrat
8. § 92 Abs. 1 und 2 StGB Hochverfassungsverrat

um nur die Wichtigsten zu nennen.

Und dieses Betrugsinstrumentarium, bestimmt als Partei auch noch über die Besetzung der Minister-Posten in der Justiz, in der Verwaltung ( Exekutive) und allen anderen Abteilungen der Staatsführung.

Der ausgesuchte Bundesverbrecher des Inneren(nennt sich unter Tarn-Namen; der Innen-Minister), der Zweite Mann im Staat, da es keine echte Justiz in diesem Lande gibt, es ist nur ein Scheinamt,( der Bundes-Justiz-Verbrecher), also ist weisungsabhängig vom Innen-Verbrecher, weil dieser nicht nur die Dienstaufsicht hat, sondern weil die BRdvD das Justiz-System aus der Zeit von 1933 - 1945 wieder voll übernommen hat.
Adolf Hitlers Ermächtigungsgesetz von 1933, man siehe dort.

Um es kurz zu machen; Die Judikative hat in diesem Land keine Macht, weil diese nie konstituiert wurde, daher ist niemals in ihre wirklichen Aufgaben und Funktionen gesetzt worden, weder per Gesetz noch durch Erklärung.

Verwirrung als Waffe und Verwirrung der Begriffe zur Verunsicherung.

Und wenn das alles nicht funktioniert, die lapidare Aussage; "Staatsaufbaumangel!"

Nun, da wir immer von Gewaltenteilung reden, was in einer Demokratie normal wäre, womit aber nicht die BRdvD genannt ist, die hat nämlich keine Gewaltenteilung, die steht nur auf irgend einem Papier, denn die Realität sieht hier nicht nur etwas, sondern ganz anders aus.

Durch den Deutschen Bundestag wird die Kontrolle der Drei Elemente bzw. Säulen eines deutschen Rechtsstaates ausgehebelt und somit das gesamte Grundgesetz.

Und zwar geplant und bewusst!

Was strafrechtlich den Straftatbestand des vorsätzlichen Hochverfassungsverrates ausmacht, ( Siehe § 92 II Abs.1 und 2 StGB).

Doch bleiben wir bei den Senatoren der Justiz und den Justizministern, der Stadtstaaten und der Länder, denn hier lässt sich eines der vielen sogenannten "Staatsaufbaumängel" sehr gut bildlich und plastisch, darstellen.

Wo stellt man in Deutschland die Richter, die StA s und die Justizbeamten ein, wer macht das?
Wer bestimmt in Deutschland die Positionen und Beförderungen dieser Juristen?

Was ist ein Minister oder Senator der Justiz in den Ländern oder Stadtstaaten, wie Hamburg, Bremen und so weiter?
Wo gehört dieses Unikum hin?

Natürlich in die Legislative, also zur politischen "Elite", also weder zur Exekutive noch zur Judikative.

Diese Straftäter bestimmen, befördern und werfen raus was man so befördern, bestimmen und werfen kann.
Diese Politiker aus der Legislative bestimmen also die Besetzung der Posten, die Beförderung, die Karrieren in der Richterschaft und anderer Institutionen, ohne Ausnahme.

Das erzeugt nicht nur eine gewisse, sondern eine totale Abhängigkeit der Richterschaft von der Legislative, was in einem Rechtsstaat unausdenklich wäre, da die Positionen aus rein politischen Kalkül vergeben werden, womit nicht nur der Posten, der Verdienst, die üppige Versorgung, die Beförderung bzw. Karriere, sondern die Abhängigkeit der gesamten Familie und deren Existenz gemeint ist.

Was bedeute die gegenseitige Kontrolle in einem Rechtsstaat?
Die Exekutive soll die Legislative und Judikative kontrollieren, die Judikative soll die Exekutive und Legislative kontrollieren, die Legislative soll die Judikative und Exekutive kontrollieren, was soviel heißt das alle drei gleichgestellt ihre Kontrollfunktion ausüben können und zwar unbeschränkt und im Sinne ihres Auftrages durch das Volk.

Anmerkung: Artikel 97 Absatz 1 GG wird hier ins Lächerliche degradiert,( die sogenannte Unabhängigkeit der Richter in der BRdvD),also hier wieder bewusster und geplanter Verfassungsbruch.

Wie kann ein Richter unabhängig sein und nur seinem Gewissen unter worfen, wenn der Richter nur von dem Wohlwollen der Politiker abhängig ist, wie soll das denn gehen?
Es geht überhaupt nicht,sieh


Zuletzt bearbeitet: 18.02.09 12:22 von Administrator
vonRoit

Beiträge: 2405

» 17.02.09 02:09 «              Beitrag melden


Anmerkung:

Durch das Gesetz (Ermächtigungsgesetz) von 1935 machte sich der Vorgänger von Adenauer, Kohl , Schäuble und Merkel, zum obersten Henker, Richter und Gesetzgeber im Deutschen Reich. Doch das wesentliche Merkmal war, die Judikative wurde völlig rechtlos, sowie zum traurigem Befehlsempfänger dieser degradiert.
Das System wurde auch 1949-50 nicht geändert, sondern so wie es war durch die BRdvD übernommen und es hat sich seit dem rein überhaupt nichts geändert.

Richter werden eingesetzt und vorgeschlagen, aber ohne Wahl durch das Volk, bzw. ohne Mitwirkung durch das Volk.
Hier wird gezielt und bewusst ausgesucht wer,was,wo ......in Namen des Volkes?

Das hat der Vorgänger von Adenauer, Kohl,Schäuble und Merkel so eingerichtet 1933 , was wie schon gesagt, gleich wieder so übernommen wurde 1949.

Und nun fragen wir uns folgendes:

Die Politiker, Beamten und Justizangehörigen haben das 1949 nicht gewusst?
Sie haben das 1950, 1960 , 1970, 1980, 1990 und 2009 auch nicht gewusst?

Wir haben nun schon des Öfteren erklärt das es keine gesetzlichen Richter gibt in Deutschland, weil wir keine Judikative haben, sondern nur eine Unterabteilung der Exekutive die sich fälschlicherweise und in betrügerischer Weise als Judikative ausgibt.

Hitlers System in einer Demokratie?
Hitlers Gesetze in einer Demokratie?

§ 311 ZPO schreibt vor das dass Gericht die Formel in Namen des Volkes benutzt um seine demokratische Legitimation und die Kontrolle durch das Volk zu garantieren!

Ich kann leider keine Mitwirkung durch das Volk in dessen Namen hier gesprochen wird erkennen, Ihr etwa?

der Rattenschwanz zieht sich durch die ganze Unterabteilung der Exekutive in Deutschland, vom politisch ausgesuchten Richter am AG bis zum ausgesuchten politischen Richter am BVerfG.

Keiner von diesen Leuten ist vom Volk legitimiert!
Dies gilt ebenso für den Chef der Hauptabteilung dieser Unterabteilung, STASI - Schäuble, sowie als auch seiner Chefin STASI - Angela, keiner hat eine wirkliche Legitimation durch das Volk.

Das Volk hat weder bei Schäuble noch bei Merkel, noch bei den Richtern, noch bei den StA s , noch bei allen anderen Institutionen mit gewirkt.

Nun sehen wir uns einmal Artikel 123 Grundegsetz an.

Altes Recht bleibt in so fern Deutsches Recht und in Kraft, solange es nicht gegen eines der Artikel des Grundgesetzes verstösst.

Einführungsgesetz des Bürgerlichen Gesetzbuches, (BGB), oder genau gesagt; EGBGB § 48 - 52, unter § 50.
Reichsrecht geht jedem Recht vor, bzw. Weimarer Reichsrecht geht jedem anderem Gesetz vor, weil rechtskräftiges Recht.

Weitere Norm: Überblendungsverbot oder auch zum Grundgesetz bzw. adressiert zum Grundegsetz hin ;
Vorkonstituelles Recht !

Was ist Vorkonstituell?

Recht was vor einer Verfassung existiert und somit geprüft werden muss, ob es in diese Verfassung passt oder kollidiert.

Gebot zu überprüfen ob ein Gesetz oder ein Recht mit der jetzigen Verfassung nicht kollidiert.

Wäre das GG eine Verfassung und stellen wir das GG als eine Verfassung hin, müssten wir überprüfen ob Gesetze die mit dieser "Verfassung" kollidieren nicht sofort eleminiert werden müssten,da Gefährdung und Verfassungsfeindlichkeit ein Verbot/Gebot darstellen, also eine Norm daher ein Muss sind.
Wir dürfen diese weder mit in die Gesetze bzw. in die laufende Gesetzgebung und Rechtsannwendung,einfließen lassen.

Überblendungsverbot:-oder auch Umgehungsverbot.
Ein altes Gesetz mit neuem Mantel versehen und es als Recht deklarieren.
Indem wir den Gesetzestext so lassen, diesem aber einen neuen Namen geben, z.B. Reichsgesetz StGB § 206 (Beleidigung), BRdvD StGB § 185 Beleidigung.
Wurzel und Norm aus der NS - Zeit (Blut und Ehre, Nürnberger Blut-Gesetze aus dem Reichsbürgergesetzbuch von 1935), und:

Beispiel:
Rechtsberatungsgesetz von 1935

Illegale Gesetzgebung des NS - Regimes verstößt gegen das Grundgesetz, das EMRK, das MRK und den Internationalen Packt Politischer und Bürgerliche Rechte.

Beide kollidieren mit dem Grundgesetz und zwar offenkundig.

Dies gilt für das Schornsteinfegergesetz,
dies gilt für das Waffengesetz
dies gilt für das Heilpraktikergesetz
dies gilt für das Rechtsbearatungsgesetz
dies gilt für das Gesetz zum tragen von Titeln, Namen und Bezeichnungen,
dies gilt ebenso für das Familienrecht und und und...
dies gilt für zirka 70 % aller Gesetze in der BRdvD, vom Verwaltungsrecht heute, bis zum StGB.
Der NS - Jurist Globcke und Company lassen grüßen!

Wir Deutschen, haben das Dritte Reich noch nie verlassen, wir sitzen mitten drin und die IPD zeigt dieses ohne Hemmungen auf.

Seit 1933 habt Ihr das gleiche Rechtssystem bzw. Justizsystem,
Seit 1933 habt ihr die gleichen juristischen Schleimbeutel vor Euch sitzen,
Seit 1933 habt die die gleiche "Rechtsprechung" !
Seit 1933 lebt Ihr in einer faschistischen Diktatur, die ständig, wie ein Januskopf, das Gesicht wechselt, doch die Ziele von 1933 sind immer die Selben geblieben.

Doch was macht die BRdvD ?

geht noch weiter.....



Zuletzt bearbeitet: 19.02.09 00:33 von Administrator
vonRoit

Beiträge: 2405

» 18.02.09 16:23 «              Beitrag melden


Der NEUE ZENTRALKURIER ist auf der Strasse, daher wieder Fratzengeballer für den Faschismus ala Merkel und Co.

Besser, Umfangreicher, schon bis 24. Seiten Verbrechen der BRdvD öffentlich gemacht, zum Wohle aller Deutschen, unseres Volkes!



Zuletzt bearbeitet: 19.02.09 00:21 von Administrator
vonRoit

Beiträge: 2405

» 19.02.09 20:23 «              Beitrag melden


Tut uns leid, wir werden nun jeden Neu-Zugang hier kontrollieren.

Und wenn das so weiter geht kommen nur noch Mitglieder mit Parteinummer in dieses Forum.

Wir haben es leid uns andauernd den Mist von Anderen hier rein zu ziehen!
Nochmals: Wir sind keine Plattform um für Merkwürdige Individuen Reklame zu fahren.
Kauft Euch selbst ein Forum und tut es Euch selbst an, nicht uns.


Erwin_Lindemann
» 20.02.09 09:27 «              Beitrag melden


Sehr geehrte Damen und Herren,
lieber Herr von Roit,

danke für die freundliche Begrüßung. In der Tat, den wahren Feind lerne ich HIER kennen. Sie haben alle ein Rad ab.

Gruß von Erwin

vonRoit

Beiträge: 2405

» 20.02.09 11:23 «              Beitrag melden


Danke für das Kompliment.

Nur die , die ein Rad ab haben, haben etwas geändert in dieser Welt!


Swawa

Beiträge: 231

» 20.02.09 11:49 «              Beitrag melden


Wer hat denn den Herrn Lindemann freundlich begrüßt. Mann nenne mir die Seite. Da wir ja nun alle friedliche und aufgewachte Menschen sind, möchte ich Herrn Lindemann auch herzlich willkommen heißen. Gruß swawa

Delphin8

Beiträge: 104

» 20.02.09 12:28 «              Beitrag melden


Sehr geehrter Herr Lindemann,

sie verwechseln da etwas.

Wir sind nicht Loriot und Lotto spielen wir auch nicht.

truly

Beiträge: 88

liss7777
» 20.02.09 12:40 «              Beitrag melden




...und ich dachte, hirntote haben jetzt keinen zutritt mehr...

eine sich wundernde
Truly

Robinhood

Beiträge: 26

» 20.02.09 12:44 «              Beitrag melden


so wie Herr Lindemann reagiert, werden demnächst noch viele reagieren, doch wo ist die Alternative zu diesem Forum? Hoffentlich sind auch Sie nicht Siuzid gefährdet, wenn Ihnen die Wahrheit demnächst übergestülpt wird und Sie feststellen müssen, das die BRdvD mit keinem anderen Land, was die Verbildung über 64 Jahre anbelangt, zu vergleichen ist, wenn Sie es denn aufnahmefähig sind. Die Brutalität eines Unrechtlandes ( ich hätte gerne Staat geschrieben, aber wir haben keinen), nimmt von Tag zu Tag zu, `raus pressen, was `raus zu pressen geht aus den Hammstern im Hammsterrad.

Verbildet sind wir übrigens schon seit 2000 Jahren. Nehmen Sie nur die Matematik: man nimmt 1 Teil in jede Hand (es sind also 2 Teile) und rechnet: 1x1 = 1 und 1+1 =2, wieso denn das, es bleiben doch jedesmal 2 Teile.
Und bevor Sie Herr Lindemann das nicht kapiert haben, sind Sie hier auf verlorenen Posten, denn wir sind kein Kinderverein. Wir versuchen den Unrechtsumpf troken zu legen, mehr nicht.

Merke: Recht ist nicht freundlich!

Robin(

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