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Thema: Erlebnisse im Gerichtssaal
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Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 10.02.09 11:25 «              Beitrag melden


"Sie können mich am Arsch lecken, wenn sie es wollen. Das ist eine Aufforderung, der sie Folge leisten können, aber nicht müssen".

Dieser Satz an einen Polizeibeamten gerichtet, klingt förmlich nach "Beleidigung". Heute hat ein Amtsgericht in Hamburg darüber verhandeln wollen und eingestellt !

Der Beklagte hatte ein paar doofe Anträge nach dem ges. GVP nach § 21 e GVG und dem ges. Richter nach Art. 101 GG.

"Richer" und Staatsanwalt waren sich daraufhin einig, das Verfahren auf "Staatskosten" einzustellen.

Glückwunsch nach Hamburg.
__________________________________________________

Achtung: die Nachahmung wird nicht empfoheln. Seid immer nett zu den Menschen. Schließlich wird eine intakte, rechtskonforme Exekutive, die nicht jeden judikativen BRD-Auswurf blind befolgt, benötigt.
__________________________________________________

Ich hoffe auf einen persönlichen Bericht durch Beteiligte !


Zuletzt bearbeitet: 10.02.09 11:41 von Krascher
Frischling

Beiträge: 198

» 10.02.09 12:13 «              Beitrag melden


Hallo Krascher,
diese Formulierung ist schon etwas heiß !!!
Aber es gibt ja auch andere, die schon durch den TV gingen, wie:

Man sollte sagen dürfen, Sie sind ein .... !!!

Gruß Frischling

Wie gesagt: nicht nachahmen !
Krascher



Zuletzt bearbeitet: 10.02.09 12:16 von Krascher
stromer

Beiträge: 89

» 10.02.09 13:02 «              Beitrag melden


Schon wieder Riesenerfolg in Hamburg!

Richter in der "Vorverhandlung": "Sie gehen hier ohne Sanktionen raus.." ...beim Anblick der noch nicht verlesenen und überreichten Anträge...

VERFAHREN EINGESTELLT !!!

Glückwunsch, lieber Egon; Dank an die Mitstreiter im Zuhörerraum.

st.

Kurze Richtigstellung: die IPD tritt NICHT vor Gericht und/oder Verhandlungen auf. Danke für künftige Beachtung !
Krascher



Zuletzt bearbeitet: 11.02.09 17:20 von stromer
vonRoit

Beiträge: 2405

» 10.02.09 22:10 «              Beitrag melden


Übrigens das " Sie können mich am Arsch lecken , 3. Sekunden Pause, etwas nett anlächeln und dann sagen; "wenn Sie wollen" stammt von mir und ist rein jura - technisch nur eine unhöfliche Aufforderung, der der Angesproche Folge leisten kann, oder es auch sein lassen kann. Dies liegt nicht in meiner Hand.

Doch nach zirka 30 Sekunden entschuldige ich mich, weil es doch nicht geht, denn im Wegdrehen sage ich ihm (also informiere in über den Sachstand), das ich es schon einer anderen Sau versprochen habe.

Und immer lächeln dabei, nie bösartig sein!



Zuletzt bearbeitet: 10.02.09 22:11 von Administrator
vonRoit

Beiträge: 2405

» 10.02.09 22:19 «              Beitrag melden


Ihr könnt Sie auch anders zur Weisglut bringen, da (M)an - Frau, es ständig und meist mit geistigen Tieffliegern zu tun hat.

Stellt immer nur Fragen!

Wie das geht?

Nun, ganz einfach.

Gehe ich recht in der Annahme das Sie etwas unterbelichtet sind ?

Gehe ich recht in der Annahme das Sie nicht des Lesens kundig sind, oder warum können Sie eine einfache Information mittels Gesetz nieder geschrieben, nicht umsetzen ?

Gehe ich recht in der Annahme, das Sie nicht anders können als Ihren Chef den Arsch zu lecken?

Gehe ich recht in der Annahme....... und so weiter und so fort.

Ihr fragt und seit bereit Euch immer eines Besseren belehren zu lassen, was natürlich niemals in der Frage enden sollte;

Gehe ich recht in der Annhame das Sie mich verscheissern wollen?

Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 10.02.09 22:51 «              Beitrag melden


@all
Bitte nur "beginnen", was man auch alleine bis zum Schluss händeln kann/könnte.
Krascher


vonRoit

Beiträge: 2405

» 11.02.09 01:39 «              Beitrag melden


Natürlich keine Anleitung, aber wenn (M)an-Frau es beherrscht, ein Gaudi vor dem Herren.

Erst üben, Können, und dann vieleichtmachen, wenn (M)an es kann!



vonRoit

Beiträge: 2405

» 11.02.09 01:49 «              Beitrag melden


@ Alle

Ihr bekommt sicherlich von anderen Usern e-mail, was ihr auch sollt, nichts dagegen.
Doch Achtung, dort treiben sich 2 - 3. Leute im Forum herum die es nicht so gut mit Euch meinen.

Einer von Ihnen ist W. Mayer und Freunde, die sich ständig ins Forum schleichen und dies auch immer wieder probieren werden, was wir nicht immer zu verhindern in der Lage sind.

Doch, diese Vögel sind es die Euch bei der StA denunzieren, wenn sie erst einmal wissen wer Ihr seit.
Daher, seit sehr vorsichtig wenn Ihr von Usern die Euch nicht bekannt sind angesprochen werdet, das kann für Euch nach hinten los gehen!

Erst spielen die Verständis, dann locken Sie Euch in Aussagen, die diese dann mit einen Screen festhalten um Euch strafrechtlich belangen zu können.

Auch fangen solche Leute langsam an zu Hetzen und unsere Leute schlecht zu machen, also überlegt was Ihr macht oder Antwortet wenn Ihr die User nicht kennt.
Die arbeiten mit aller Abgebrühtheit im Auftrage von professionellen Hetzern der BRdvD.

ToLe

Beiträge: 88

» 11.02.09 03:45 «              Beitrag melden


Danke für den Hinweis!!

Also ambesten die sichtbarkeit der e-Mailadresse im Forum abschalten, dann wird man sowas auch nicht bekommen


Kampfgeist

Beiträge: 146

» 11.02.09 09:35 «              Beitrag melden


Alternativ zur indirekten mündlichen "Beleidigung" kann man das auch schriftlich tun, indem man zum Beispiel folgendes schreibt:

"Genauso wenig wie ich ein J****t bin, sind Sie eine ausgemachte Dampfnase!"

Das schlägt auch gut ´rein! Zumal man ja aufgrund der Niederschrift - die ja im konkreten Wortlaut eigentlich das Gegenteil einer "Beleidigung" ist - auch keine Verdrehung oder Ähnliches befürchten muss...


Respectfully
Kampfgeist
Jensen

Beiträge: 95

» 11.02.09 11:21 «              Beitrag melden


Hallo vonRoit !

Sehr gut der Vorschlag, bei ungebetenen "Gästen" vorsichtig zu sein.
Mein Tipp: Wenn ihr jemanden nicht kennt, ihr das Gefühl habt, der/die macht aber auf Vertraulich - WEGLÖSCHEN - ohne Kommentar.

Jensen


Jensen

Beiträge: 95

» 11.02.09 11:40 «              Beitrag melden


Gericht Hamburg am 10. Februar 9:15 Uhr

Das war ein Erlebnis !!!!
Der sog. Richter - den kannten wir schon aus einer "Verhandlung" eine Woche vorher - wandte seine Blicke sofort auf den Stapel Anträge, meinte dann, er wollte FÜRSORGE walten lassen.
Die Fragen nach Namen und Geburtstag waren nur rethorisch.
Dann die Bemerkung: Das ist alles nur Vorverhandlung. Ich kann Sie verstehen Herr S...., Sie wurden beim präsentieren Ihrers Schildes von den Polizeibeamten ständig an andere Stellen - auch mit Zwang - verwiesen. Da hätte ich auch so reagiert, ich kann Sie verstehen. Da wird man schon mal wütend.
Also, nehmen Sie sich beim nächsten Mal einfach ein wenig zurück. Die Sache ist dann hiermit erledigt, der Staatsanwalt sieht das auch so. Kosten trägt die "Staats"kasse.
Herr S.... hat dann noch auf die vorsätzlichen Gesetzesbrüche der Pol.-Beamten mit hochgehaltenem GG-Buch hingewiesen und dann war die Sache erldigt.
Der sog. Richter hat während der 5 Minuten des Gesprächs nicht unbedingt ruhige Hände gehabt. Die werden wohl demnächst häufiger zittern.

Jensen


Bulli

Beiträge: 104

» 11.02.09 12:52 «              Beitrag melden


Na ist doch toll.

Der sog. Richter hat während der 5 Minuten des Gesprächs nicht unbedingt ruhige Hände gehabt. Die werden wohl demnächst häufiger zittern.


Kann man diesen Richter jetzt als aufgeklärt bezeichnen.

Das Aktenzeichen würde ich jetzt als Beweis für weitere "Verhandlungen" heranziehen.

joku

Beiträge: 130

» 11.02.09 21:27 «              Beitrag melden


Der ertappte Dieb

Am 29.01.09 besuchte ich als Öffentlichkeit eine Verhandlung beim Amtsgericht Ellwangen. Da schon einige Fortbildungen in Sachen Recht besucht worden waren, war mein erster Gang ca. 20 min. vor Verhandlungsbeginn in das Geschäftszimmer und ich verlangte Einblick in den der Öffentlichkeit zugänglichen Geschäftsverteilungsplan. Die üblichen Fragen warum, weshalb, wozu ignorierte ich und bestand auf Einblick. Erster Blick: nichts so, wie es sein müßte. Zweiter Blick: noch viel schlimmer. Auf meine Feststellung: Ihr habt hier aber ein komisches Geschäftsjahr kam die Frage: Wieso? Na ja, das beginnt hier am 13.06.2008 und nirgendwo ist vermerkt wann es endet. Darauf kam: Das endet mit der nächsten Änderung und dann beginnt das neue. So, so, damit stelle ich fest, dass das AG Ellwangen mit einem nichtigen GVP arbeitet und ich mache sie darauf aufmerksam, dass deshalb alle Verfahren, die unter einem nichtigen GVP stattfinden ebenfalls nichtig sind.

Da kam Bewegung in die Szene. Als ich das Geschäftszimmer verlassen wollte, da wurde es laut: Halt, halt, da muss ich einen Aktenvermerk schreiben. Ich sagte: Ja dann schreiben sie mal, sie wissen ja jetzt was die Beanstandungen sind und wer beanstandet, das sage ich ihnen jetzt. Ja, aber sie müssen den Aktenvermerk unterschreiben. Ihren Aktenvermerk den unterschreiben sie mal selber und draußen war ich.

Die Verhandlung war dann relativ knapp (vielleicht kommt vom Betroffenen ein gesonderter Bericht) und endete nach kurzer, aber rüder Verhandlungsführung von Herrn Heyer, Direktor des Amtsgerichts, mit dessen Ablehnung.

Danach stellten der Betroffene und ich Strafanzeige / Strafantrag gegen Herrn Heyer.

Heute wurde mir vom Betroffenen folgendes Schriftstück zugänglich gemacht:

AG Ellwangen , 04.02.2009
Direktor d. AG Heyer

Geschäftsnummer: xxxxxxxxx

Dienstliche Äußerung

In der Strafsache gegen

xxxxxxxx

wegen xxxxxxx

nehme ich zum Ablehnungsantrag des Angeklagten vom 29.01.2009 wie folgt Stellung:

Mit Beschluss des Präsidiums des Amtsgerichts Ellwangen vom 28.11.2008 wurde der Geschäftsverteilungsplan ab 01.01.2009 festgelegt. Danach ist der Direktor des Amtsgerichts Heyer für den Geschäftsbereich 3 (Strafrichter und Schöffengericht) zuständig. Es ist allerdings einzuräumen, dass dem Begleiter des Angeklagten XXXXXXXX, einem Herrn Jochen Kuschel, der Geschäftsverteilungsplan vom 13.06.2008 vorgelegt wurde, da der Geschäftsverteilungsplan ab 01.01.2009 noch nicht ausgedruckt war. Für den Fall, dass der Antragsteller erneut um Einsichtnahme in den Geschäftsverteilungsplan bittet, wird ihm dies gewährt. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass eine Mitteilung der Gerichtsbesetzung gemäß § 222a StPO nur vor dem Landgericht oder vor dem Oberlandesgericht zu erfolgen hat. Zum weiteren Vorbringen ist nichts auszuführen.

Heyer
Direktor des Amtsgerichts

das ganze ohne Unterschrift und Siegel

So sieht der verzweifelte Versuch aus, noch zu retten was noch zu retten ist. Ist da noch was zu retten???????????????

Noch eine Bemerkung zum Schluß: Ich bitte nicht um Einsichtnahme, sondern ich bestehe auf Einsichtnahme; sie wird auch nicht gewährt, sondern verlangt.

Herzliche Grüße an alle Aufrechten und Rechtsuchenden

joku


Frischling

Beiträge: 198

» 12.02.09 11:37 «              Beitrag melden


Prozessrecht: Anhörung / rechtliches Gehör
Kennzahl sgb_20070812
Art. 103 Abs. 1 GG; § 153 Abs. 4 SGG,

Wird eine Entscheidung (hier: nach § 153 Abs. 4 SGG) nicht verkündet, ist das Gericht verpflichtet, Vorbringen der Beteiligten auch dann zu beachten, wenn es nach Ablauf einer gesetzten Erklärungsfrist oder nach Fertigung, aber vor Herausgabe der Entscheidung einläuft. (Fortführung von BSG vom 17. 9. 1997 – 6 RKa 97/96 = SozR 3-1500 § 153 Nr. 4, BSG vom 20. 10. 1999 – B 9 SB 4/98 R = SozR 3-1500 § 153 Nr. 8).

Beschluss des 13. Senats des BSG vom 29. 8. 2006 – B 13 R 37/06 B –
Anmerkung von Hermann Frehse, Vorsitzender Richter am LSG Nordrhein-Westfalen, Essen
(Seite 508 - 512)

Quelle: http://www.diesozialgerichtsbarkeit.de/aid/sgb_20070812/_sid/CBTZ-039376-PTxs/inhalt.html

Gruß Frischling


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