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Autor
Thema: Erlebnisse im Gerichtssaal
Bewertung:
eltigre

Beiträge: 5

geobiologe24.de
» 10.12.08 17:41 «              Beitrag melden


HAllo zusammen,
hatte heute meinen ersten Gerichtstermin - es ging um eine OWi wegen nicht angelegtem Sicherheitsgurt mit Einspruch.
Am Amtsgericht wurde meine Name aufgerufen und ich betrat das leere Zimmer - außer der sitzenden "Richterin"
Ich nahm an der Fensterseite Platz wegen meiner Helligkeitsempfindlichkeit.
Nachdem ich der Vorsitzneden gefragt haeb, wer Sie sei, hat Sie als Unterstützung eine Protokollführerin gerufen.
Diese wollte sich ebenso wenig wie die Vorsitzende vorstellen - was ich mit einer Beschwerde ahnte.
Nun gut, ich gab Anträge zu Protokoll
ungehinderte Vortragen von Anträgen,
Trinken von Wasser (wurde abgelehnt - Beschwerde meinerseits)
Offenkundigkeit des Fehlens des gesetzl. GVG (abgelehnt)
auf gesetzl. Richter gemäß Art 101 GG (wird am Schluß ...)
Ablehnuung wegen Befangenheit - konnte nicht nachweisen gesetzl. Richter zu sein
und zum Schluß nach §44 ZPO auch weiterhin abgelehnt.
Danach verließ ich den Raum - die angebliche Richterin hat noch was erzählt, daß Sie irgendwelche Maßnahmne gegen mich jetzt beschließt.
Mein Kommentar - abgelehnt bleibt abgelehnt

So, was habe ich richtig gemacht - auch was verkehrt?
Ich wollte wegen den Androhungen noch was zu Protokoll bringen lassen , nur lt. Staatsanwalt ist kein Urkundsbeamter heut vorhanden gewesen.
lg eltigre


Bulli

Beiträge: 104

» 11.12.08 10:19 «              Beitrag melden


Hast Du das schriftlich zu Protokoll gegeben und zwar bevor die "Verhandlung" begonnen hat ?
Nur mündlich geht zwar auch aber wer weiß was da protokolliert wurde, Juristen haben ein unglaublich schlechtes Gedächtnis in solchen Fällen.

P.S.
Wenn das Bußgeld nicht so hoch ist und auch keine Punkte drohen ist es vielleicht besser zu zahlen.
Man spart dann Zeit und Fahrtkosten.

Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 17.12.08 12:32 «              Beitrag melden


Amtsgericht Neumünster, Mittwoch 17.12.2008, 09.00 Uhr

Kontrolle am Eingang. Die RAF war nicht anwesend, aber es sollte ein Einspruch zu einer angebl. Beleidigung verhandelt werden.

Der Vertreter (unbekannt) der Staatsanwaltschaft saß bei Eintreten bereits in dem Saal, ebenso eine junge, im AG tätige Dame, die in Vorsicht bzgl. des § 169 GVG dort platziert worden ist (keine Jacke, Außentemp. 4° Celsius).

Der Vorsitzende war vermutlich Herr M., der sich allerdings nicht zu erkennen geben wollte. Der Name des Vertreters der StA war genauso geheimnisvoll, wie der der Protokollkraft.

Das äußerste war ein "steht draußen dran".

Trotz mehfacher Aufforderung und 3fachen Versuch, eine Anklageschrift vorzulesen, wurde der Vorsitzende schließlich abgelehnt. Er bleibt es auch, wenngleich er prüfen wollte, ob er selbst entscheiden könne.
________________________________________________

Bekanntlich haben die Richter und Staatsanwälte in der OMF-brdvD eine "Neue Richter-Vereinigung" gegründet. Man ist dort um eine eigenständige Judikative bemüht.
Zu spät meine Damen und Herren. Auch mit 120.000 "geläuterten" Kolleginnen und Kollegen wird ein 80 Mio Volk nicht zu besänftigen sein.

Diesbezüglich sollten sie jederzeit nett zu Mitglieder der IPD, eines RNSV oder einer Justizopferinitiative sein, denn die sind nicht ihr Feind, sondern das letzte Bollwerk zwischen ihnen und einer Öffentlichkeit, die immer mehr begreift, was sie da machen ...

truly

Beiträge: 88

liss7777
» 17.12.08 12:42 «              Beitrag melden


seid alle gegrüßt!

mir ist eben beim lesen der letzten eintragung kraschers zu diesem thema hier ein zitat von "mahatma gandhi" eingefallen, welches ich doch als recht passend hier hinsetzen möchte:

zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du...

ich wünsche euch eine schöne vorweihnachtszeit, und ein fest, wie ihr es euch vorstellt. genießt es ruhig noch einmal... 2009 steht nämlich vor der tür. wenn die wirtschaft im nächsten jahr dann eingestampft und kompostiert sein wird, könnte (wird) auch weihnachten anders aussehen...

viele liebe grüße von eurer
TRULY


Der_Dipl_Ing

Beiträge: 161

» 17.12.08 18:21 «              Beitrag melden


Gestern - AG Freiburg - Strafsache!

War nett, der "Richter" P. hatte Humor - nachdem er reinkam und nur der Staatsanwalt, die Schriftführerin und zwei Auszubildende vom Gericht aufgestanden waren - meinte er:

"Bitte setzen Sie sich bitte, falls Sie aufgestanden waren!"

Dann kamen wir zur Sache - ich legte meine Vollmacht vor, er fragte mich, ob ich Rechtsanwalt sei oder Rechtsprofessor an einer Uni!
Ich sagte wahrheitsgemäß "Nein!" und übergab ihm eine "Erklärung" zu den Akten, dass ein Anwaltszwang völkerrechtswidrig sei!

Er unterbrach die Sitzung für 10 Minuten, er wollt über meinen Antrag zur Zulassung (????) beschließen!
Ich glaub, der hat was an den Ohren, ich habe keinen Antrag auf Zulassung gestellt, denn ich bin ja hier aufgrund Gesetzeskraft!

Die Unterbrechung dauerte doch fast 25 Minuten, aber dann brachte er auch gleich einen 4-seitigen "Beschluss" mit, in dem alle meine bisherigen (fast alle) "Schandtaten" bei zwei unterschiedlichen Verfahren hier im AG Freiburg aufgeführt waren:

Begründung zur Ablehnung als Beistand:
Mir fehle jede Sachkunde, denn ich hatte mir damals "erlaubt":

1. die Ladung zum Verfahren zu rügen
2. das Fehlen des räumlichen Geltungsbereiches OWiG zu rügen
3. zu bezweifeln, dass die zuständige "Richterin" eine gesetzliche Richterin sei
4. das Gericht darüber zu informieren, dass ein Geschäftsverteilungsplan generell nichtig sei
5. die "Richterin" abzulehnen
5. mit dem Beklagten nach der Ablehnung der "Richterin" einfach gegangen zu sein
6. die Scheinzustellung zu rügen
7. das fehlen eines Urkundsbeamten zu rügen
8. den vom Gericht bestellten Sachverständigen abzulehnen

Oh mano, bin ich ein schlimmer Finger

Dann forderte mich Herr "Richter" P. auf mich in den Zuschauerraum zu setzen, ansonsten würde er mich aus dem Saal entfernen lassen!

Nun erfolgte die schriftliche Ablehnung des Herrn "Richters" durch den Beklagten selbst und wir wünschten dem verwunderten "Richter" noch nen schönen Tag und gingen raus!

Sein "Halt" ignorierten wir mit dem Hinweis: "Sie sind abgelehnt!"

Unsere Ablehnung wurde vom "Richter"zu Protokoll gegeben, ebenso das Weggehen des Beklagten und die Verhandlung vertagt!

Ach ja, der Herr Staatsanwalt lief uns nach und überreicht uns dann noch den "Ablehnungsbeschluss" - danke, das war nett, Herr Staatsanwalt!


Zuletzt bearbeitet: 17.12.08 18:30 von Der_Dipl_Ing
Frischling

Beiträge: 198

» 17.12.08 18:53 «              Beitrag melden


Der sogenannte "Ablehnungsbeschluss"
wurde dann ja wohl unwirksam übergeben bzw. "zugestellt"
und setzt keine Rechtsmittelfrist in Lauf !!!

Gruß Frischling


Richtig, aber: I M M E R (!!!) reagieren !
Krascher



Zuletzt bearbeitet: 22.12.08 11:22 von Krascher
vonRoit

Beiträge: 2405

» 22.12.08 13:56 «              Beitrag melden


An Alle
Die Nazi - Juristen der BRdvD schnüffeln in diesem Forum was das Zeug hält und verwenden dies illegal im Verfahren zur Meinungsmache und Rechtsbeugung bzw. zur Begründung der Rechtsbeugung gegen Leute von uns in Prozessen, weil diese Verräter am deutschen Volk glauben, diese Leute wären die Autoren oder Schreiber von Artikeln in diesem Forum, was zwar nur Vermutungen darstellt, aber wie schon tausendfach bewiesen, genügt die unbewiesene Behauptung in einer Diktatur ohne Recht und Rechtsgrundlagen, um falsche Meinungen und falsch interpretierte Falschanschuldigungen, sowie politische Verfolgungen zur erweiterten Falschanschuldigung und zu illegalen Verurteilungen zu kreiieren.
Achtetalso auf das was Ihr hier schreibt, es kann gegen Euch illegal verwendet werden.

Frischling

Beiträge: 198

» 07.01.09 07:26 «              Beitrag melden


DUMMSCHWÄTZER !!!

BVerfG: Bezeichnung als "Dummschwätzer" nicht immer eine Beleidigung
_____________________________________________________________

Der Beschwerdeführer ist Stadtratsmitglied. Während einer Rede zur kommunalen Integrationspolitik erwähnte er, dass er selbst früher in einem bestimmten Stadtteil das Gymnasium besucht habe. Diese Ausführungen unterbrach ein anderes Ratsmitglied durch einen Zwischenruf, der nach der bestrittenen Darstellung des Beschwerdeführer folgenden Inhalt hatte: „Der war auf einer Schule? – Das kann ich gar nicht glauben!“. In Erwiderung hierauf bezeichnete der Beschwerdeführer den Zeugen als „Dummschwätzer“.

Das Amtsgericht verurteilte den Beschwerdeführer wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 60 €. Die Revision des Beschwerdeführers blieb erfolglos.

Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hob die Entscheidungen der Gerichte wegen der Verletzung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) auf. Weder der Bedeutungsgehalt der Äußerung des Beschwerdeführers noch der vom Amtsgericht festgestellte Kontext tragen die Annahme einer der Abwägung entzogenen Schmähung des Zeugen. Der Anlass und Zusammenhang der Äußerung sind im Urteil nicht berücksichtigt worden, so dass nicht festgestellt werden kann, ob es sich bei dem vom Beschwerdeführer verwendeten Begriffs des "Dummschwätzers" um eine sog. "Schmähkritik" handelt, bei der die Diffamierung des Zeugen im Vordergrund stand oder ob die Äußerung durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens und des Meinens geprägt war.

Nur dann, wenn eine solche Äußerung nicht mehr der Auseinandersetzung in der Sache dient, hat sie als Schmähung regelmäßig hinter dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen zurückzustehen.

Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:

Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass das Amtsgericht die Bezeichnung des Zeugen als „Dummschwätzer“ als ein ehrverletzendes Werturteil eingeordnet hat. Zu Unrecht hat es aber die Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Zeugen und dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers nicht vorgenommen.

Von dieser kann unabhängig von ihrem konkreten Zusammenhang nur bei einer Äußerung abgesehen werden, die stets als persönlich diffamierende Schmähung aufgefasst werden muss, wie dies möglicherweise bei der Verwendung besonders schwerwiegender Schimpfwörter - etwa aus der Fäkalsprache- der Fall sein kann.

Für eine solche Konstellation ergeben sich nach den Feststellungen des Amtsgerichts jedoch keine Anhaltspunkte. Es handelt sich zwar um eine ehrverletzende Äußerung, nicht aber um eine solche, die ihrem Bedeutungsgehalt nach unabhängig vom Verwendungskontext die bezeichnete Person stets als ganze herabsetzt, ihr also ihren personalen Wert insgesamt abspricht und sie so vom Prozess der freien Kommunikation ausschließt. Vielmehr knüpft der Begriff seiner Bedeutung nach an ein Verhalten des Betroffenen an, nämlich dessen verbale Äußerungen.

Dies schließt es zwar nicht von vornherein aus, in der Beschimpfung eines anderen als „Dummschwätzer“ im Einzelfall gleichwohl eine Schmähkritik zu sehen, etwa wenn ohne sachlichen Anlass ausgedrückt werden soll, dass es sich bei dem Betroffenen um einen Menschen handele, der ausschließlich Dummheiten zu äußern in der Lage sei und daher als Teilnehmer an einer sachlichen verbalen Auseinandersetzung von vornherein ausscheide.

Anders liegt der Fall aber, wenn sich das Schimpfwort nur als die sprachlich pointierte Bewertung im Kontext einer bestimmten Aussage des Betroffenen darstellt, wenn also der Gemeinte als „Dummschwätzer“ tituliert wird, weil er nach Auffassung des Äußernden (im Rahmen einer Sachauseinandersetzung) dumme Aussagen getroffen hat. Welche der beiden Verwendungsweisen vorliegt, hängt aber gerade von den Umständen des Einzelfalles ab. Dazu hat das Amtsgericht hier keine Feststellungen in ausreichendem Umfang getroffen. Der Verwerfungsbeschluss des Oberlandesgerichts teilt diese Fehlerhaftigkeit des amtsgerichtlichen Urteils, weil er keine eigenständige Begründung enthält.

1 BvR 1318/07

Quelle: Pressemitteilung Nr. 110/2008 des BVerfG v. 30.12.2008


Ich frage mich dabei,
was sind eigentlich von der Exekutive angeblich ernannte sogenannte "Richter" !?

Volljuristen sollten doch normalerweise wissen, dass eine legitimationslose angebliche Ernennung, durch die Exekutive, von Anfang an null und nichtig ist !!!

Wie fühlt sich wohl so ein Unrecht sprechender "Exekutive-Richter" in Gegenwart eines aufwachenden deutschen Volkes !?


Gruß Frischling



sapereaude82

Beiträge: 98

» 08.01.09 15:14 «              Beitrag melden


Diverse bundesweite Verfahren:

- Staatsanwälte bekamen knallrote Ohren und haben nur noch nach unten geschaut
- einen Gerichtsdirektor, der sich kurz vor einem Tobsuchtsanfall gerade noch bremsen konnte
- unauffindbare Akten und verschwundene Protokolle
- Hyperventilierende Justizangestellte
- äußerst creative & fantasievolle Antworten und Begründungen auf gestellte Anträge
- sich plötzlich und sprunghaft ändernde Gesichtsfarben bei Gerichtspersonal

das könnte man noch beliebig fortfahren

schlesier

Beiträge: 133

» 12.01.09 15:10 «              Beitrag melden


Hallo Mitstreiter,
heute Gerichtsverhandlung in meinem Beleidigungsprozeß.
Die Rechtsbeuger vom Ausnahmegericht Bautzen gingen heute mit der Frau Kitzmüller als "Richter" und Herrn Josinger als "Staatsanwalt" ins Rennen.
Herr Josinger man höre und staune als Staatsanwalt hatte heute Schlüsseldienst und schloss den zum Montag morgen 20 Prozessbeobachtern den Gerichtssaal auf.
Mit der Bemerkung:"Sie wollen heute alle zugucken?"
Die Menge strömte in den mit Absicht klein gehaltenen Saal.
An dieser Stelle ein großes Dankeschön an alle die gekommen waren mich zu unterstützen.
Frau Kitzmüller fegte in den Raum und wollte im Handstreich alle Anträge und Rügen zunichte machen und "...später mal lesen."
Anträge nach Ihrer Legitimation dem gesetzlichen Richter waren Ihr am Montag suspekt und wurden im barschen Ton zurückgewiesen.
Der Souverän der dem Treiben durch Raunen begegnete wurde angeschnautzt, "....Kasperletheater,... ich lasse gleich den Saal räumen."
Meine Person, die auf die Klärung des Formrechts in der Vorverhandlung hinwies wurde mit Ordnungsgeld bedroht, falls ich nicht endlich ruhig bin.
Mein Hinweis,das die Zuschauermenge Ihr und dem Staatsanwalt sein Gehalt zahlt brachte nur eine kurze Verschnaufpause.
"Herr J...r sie sind hier im falschen Film. Die schreiben kenne ich alle zur genüge", war die Antwort auf meinen Einwurf nach der Forderung auf verlesen und beschliessen der Anträge.
Dann sind Sie ja gut geschult, mein Gegenrede.
Ohne sich um mich und meine Anträge zu scheren durfte der Staatsanwalt schon den Strafbefehl vorlesen und Sie rabulierte nuschelnd in der Akte herum.
Meine Bitte um verständlicheres und lauteres Reden wurde mit der Bemerkung das Sie das tue abgetan.
Ich denke das die Ablehnung durch mich nach §24 StPO ff. für Sie und alle Anwesenden die Erlösung war, denn der Antrag wurde von Ihr mit dem Ausruf:"Die Verhandlung ist ausgesetzt!" auf den Stapel nicht bearbeiteter Anträge geknallt.
Nach einer kurzen Schaltpause habe ich dann auch bemerkt das die Verhandlung vorbei war.
Auf Fragen und Bemerkungen aus dem Kreis der Beobachter reagierte Sie schnippisch und eine Bemerkung über IHre Kleiderordnung wurde mit Drohungen quittiert.
Ich denke das Kapitel des Niedergangs der sich immer grotesker gebärdenden und in Ihrem eigenen Paragraphendschungel verirrten BRD-Juristen-mafia ist um eine neue Episode reicher.
Einer Frau unter den Beobachtern stand auf dem Flur des Amtsgebäudes noch das Entsetzen über diese juristisch- richterliche Glanzleistung ins Gesicht geschrieben.
Was sich erst beim anschließenden Auswertekäffchen in der Gerichtskantine etwas auflöste.
Naja Freislers Enkeltochter ist eben nicht Barbara Salesch.
Alle Anwesenden haben gemeinsam gezeigt, das wir Masse bilden und solidarisch zusammenstehen, wenn es heißt sich gegen die Steigbügelhalter der Parteiendiktatur zu wehren.
Haut rein.


gruß schlesier
Kampfgeist

Beiträge: 146

» 12.01.09 16:17 «              Beitrag melden


Hallo Schlesier,

die Verhandlung hat ja noch eine interessante Wendung erfahren ... dank § 24 StGB.

Die Schwarzkittelin hat den Hinweis zur Straffreiheit bei Abbruch ihrer Straftat auf sich bezogen und ihre angefangene Straftat beendet...

Habe ich den Ablauf so richtig verstanden? Danke für einen aufklärenden Hinweis!



Respectfully
Kampfgeist
schlesier

Beiträge: 133

» 12.01.09 16:55 «              Beitrag melden


@Kampfgeist
Durch die Präsenz von soviel Zeugen und dem Beharren auf der Norm wurde eine vorbereitete Rechtsbeugung immer schwerer durchführbar. Man ist eben gern unter sich beim stehlen.
Ich denke je mehr aufgeklärte Massen desto schneller ist der Talar voll.

gruß schlesier
blondi

Beiträge: 14

» 20.01.09 02:22 «              Beitrag melden


Hallo liebe Mitstreiter,

19.01.2009, 14 Uhr Sievekingplatz 3, Strafjustizgebäude, Hamburg, es geht um Owi 10€.

Nach dem Motto: Kleinvieh macht auch Mist trafen sich heute 16 Zuhörer nebst der Beklagten mit seinem Rechtsbeistand und Richterin Frau Spiegelhalder (Riin) mit Protokollkraft, Wachtmeister und einem Belastungszeugen der DEKRA.

Zunächst beginnt der Angeklagte (Ak) einen Bekannten als Rechtsbeistand zuzulassen.

Frau Riin stellt fest das es kein zugel. RA ist, aber als RB eine Zulassung beim Amtsgericht Barmbek hat.

Auf Anfrage des Angeklagten sagt die Riin wird der Dienstausweis der Riin nicht vorgezeigt. Es wird u.a. festgestellt, dass der STA fehlt.

Riin: der RB wird abgelehnt.

Anm.: isja komisch der RB hatte sich gerade erst namentlich vorgestellt, mehr nicht!

Anfrage des Angeklagten: Weshalb der RB abgelehnt wird.

Antwort der Riin: zugunsten der Rechtspflege und wegen vortragens verfahrensfremder Zwecke.

Einwand RB: Dies verstößt gegen Art. 65, wo ausdrücklich draus hervorgeht das Völkerrecht vorgeht.

Antwort Riin: das ist eine Rechtsauffassung oder Rechtsmeinung.

Ak: stellt Antrag auf Begründung warum GG, Art. 25 und MRK 6 abgelehnt wird und dazu einen rechtskraftfähigen Beschluß.

14.10Uhr, Riin: Beschluß: 5min. Pause

14.18Uhr
Beschlußverkündung: Gem. 138 STGB nach pflichtgemäßem Ermessen,
und weil es kein rechtsstaatliches Verfahren zuläßt und die notwendige Sachkunde nicht vorhanden ist, wird abgelehnt. So ...

Ak: Antrag: Sind sie gesetzlicher Richter nach GG 101.

Riin: Antrag wird abgelehnt.

Ak: wir waren in den Geschäftszimmern und es gab keinen gültigen Geschäftsverteilungsplan (Gvpl), können Sie jetzt einen vorlegen?

Riin: sie mit ihren Konsorten habe ich bemerkt!

------Raunen im Gerichtssaal------

Riin: bitte Ruhe im Gerichtssaal, sonst lass ich den Saal räumen!

Riin legt jetzt einen Gvpl aus 2008 auf ihrem Schreibtisch vor ein dicker Block und zieht einmal mit ihrem Finger drüber.

Ak: hab ich gesehen und warte bis ein gültiger vom Präsidium mit Unterschrift vorliegt.

Riin: ich kann auch anders, ich bitte um Ruhe!

Ak: Feststellung, dass gültiger Gvpl gem. GVG 21 e-f gar nicht vorliegt.

Es folgt eine Diskussion ohne die Zuhörer um den Gvpl.

Riin: Es geht um einen Bußgeldbescheid.

Ak: nein, ich beantrage die Vorlage des Antrags.

Riin: wird abgelehnt.

AK: ich beantrage die Angabe zur Staatsangehörigkeit der Riin.

Riin: das übersteigt meine Möglichkeiten.

Ak: kann endlich Anträge verlesen. Frage, welche Staatsangehörigkeit haben Sie?

Riin: es wird sowieso abgelehnt.

Riin: Antäge abgelehnt, Beschluß: Betroffener versucht seine Ansichten in irriger Weise fortzuführen.

Ak: es ergeht sofortige Rechtsbeschwerde.

Riin: wird abgelehnt.

Ak: Antrag Nr. 6 örtlicher Geltungsbereich des OwiG, es liegt gem. §5 kein räumlicher Geltungsbereich vor, da EGOwiG bereits abgeschafft wurde.

Riin: soll das Antrag oder Rechtsmeinung sein?

Ak: es ist ein Antrag und führt weiter aus .....

Riin: die Feststellung des räumlichen Geltungsbereichs wird abgelehnt, wegen falscher Auffassung.

Ak: ich habe jetzt mindestens 12 Gründe vorgetragen, sie können nicht begründen, weshalb sie die alle Anträge ablehnen, berauben mich meines Rb`s und legt Antrag Nr. 6 und 7 schriftlich vor.

Riin: Pause von 15-1505 Uhr.

Riin: Anträge werden wegen mangelnder Zuständigkeit (räumlicher Geltungsbereich) und mangelnder Präsenz eines Staatsanwalts

Anm.: na was wohl --------ABGELEHNT---------

Ak: Frau Spiegelhalder als Riin wird abgelehnt und die Begründung wird verlesen.

wieder angeordnete Pause der Vorsitzenden von 1515-1527 Uhr.

Es erscheint ein Mensch in einem blau-schwarz-weiß gestreiftem Hemd und sitzt da, wo vorher Frau Riin saß und gibt vor die Verhandlung als Vorsitzender (Ri) weiterzuführen.

Anm.: wo ist Frau Riin?

Ri: lt. Gvpl bin ich der Vorsitzende.

Ak: sind sie gesetzlicher Richter lt. Art. 101 GG.

Ri: ja, ich bin gesetzlicher Richter, aber nehmen sie lt. Art. 101 nicht mit auf.

Anfr. des Publikums: weshalb sind sie so gekleidet?

Antw. weil ich heute normalerweise keinen solchen Dienst habe.

Ri: verkündet: Riin: lt. dienstlicher Äußerung habe ich die Anträge zu Recht abgelehnt.

Ak: zu den vorgelegten Anträgen beanstande ich, dass von der ehem. Vorsitzenden meine Anträge nicht dezidiert und expliziert angenommen wurden.

Ri: nur was ich diktier kommt ins Protokoll.

Ri: Fortsetzung am 23.01.2009 um 9.30 Uhr am gleichen Ort, event. anderer Saal.

Ende der Sitzung 15.45 Uhr.

Vielen Dank, das ich dabei sein durfte, jetzt weiß ich für was fürn Zirkus ich noch Steuern zahlen soll, dabei wird mir richtig anders!




Zuletzt bearbeitet: 20.01.09 11:49 von Administrator
vonRoit

Beiträge: 2405

» 20.01.09 11:53 «              Beitrag melden


Der Beitrag ist zwar gut beschrieben, doch wurde hier fehlerhaft reagiert.

Hier wurden zwei gravierende Dinge außer acht gelassen von Euch!

1. Ein neuer "Richter" in der Verhandlung ist nicht statthaft, der gesetzliche Rihter wurde hier entzogen, dem hätte ich aber was erzählt.

1. Die Meinungsmache ist ein Ablehnungsgrund nach § 42 Rn 31 ZPO (starke politische Gegnerschaft), also raus damit und ablehnen das Schwarzkittelpack.

JFH

Beiträge: 25

» 20.01.09 13:26 «              Beitrag melden


@blondi ist doch schon mal nicht schlecht gelaufen ^^

Viel Erfolg am 23.!

Nicht so erfolgreich, aber doch eine gewisse befriedigung, der verlauf meiner heutigen verhandlung bei richter W. Ich nenne ihn mal "Beinhart wie´n rocker":

Ich war für 12:10 zum örtlichen AG wegen einer 100€ OWi geladen worden.
Man liess mich zunächst eine knappe viertel stunde warten, nicht etwa, weil eine zuvor begonnene verhandlung länger gedauert hatte, nein, der saal war leer bis mein richter (allein) gegen 12:25 plötzlich auftauchte.
5min später wäre ich zum pförtner gegangen und hätte mich nach dem verbleib meines herrn richter erkundigt...

Man könnte hier schon fast vermuten, dass dies vorsätzlich geschah, um den unbequemen fragen zu entgehen.
Oder sind solche verspätungen gängige praxis?

Da ich in der materie nicht allzu firm bin und völlig allein war, hatte ich beschlossen mich nur auf das thema §5 OWiG zu beschränken und nicht etwa den armen mann noch abzulehnen


...
R(Richter):Sie haben nun die möglichkeit zur sache stellung zu nehmen, sie müssen aber nichts sagen. Wollen sie etwas sagen?

I(Ich): Ja, deswegen bin ich ja hier.

...vergehen wird zugegeben, richter empfiehlt einspruch zurückzunehmen...

I: Was mich aber eigentlich interessiert und weswegen ich hier bin, ist die sache mit dem geltungsbereich des OwiG, darf ich das etwas ausführen?

R: Ja

I: Schon das bundesverwaltungsgericht hat 1964 festgestellt: (Verlese)

„Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).

„Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischem Inhalt lesen.“ (BVerwG a.a.O)


Wo steht denn nun dieser Geltungsbereich?

R (leicht nervös) : Also ich kann ihnen versichern, dass das gültiges recht ist, dass hier angewandt wurde.

I: Aber wo ist der bereich denn nun festgelegt?

R (fängt an mit seinem stift runzuspielen) : Schauen sie, jedes bundesland hat die macht solche gesetze zu verabschieden, auch niedersachsen.

I: Ja, mir geht es aber hier, wie gesagt, nicht um das niedersächsische meldegesetz, sondern um das OWiG und das ist ja "Bundessache".

R (fällt nun schon fast sein stift runter) : Also, also ich kann ihnen nur versichen, dass das OWiG gültiges recht ist, wenn sie die ansicht nicht teilen können sie einspruch gegen mein urteil einlegen.

...

Obwohl(oder vllt gerade weil)schon fast bedürftig und mit sehr geringem einkommen war mir diese vorstellung die 100€ wert und ich nahm den einspruch zurück, da ich keine lust habe deswegen vor die nächste instanz zu ziehen.

Tja, recht haben und recht kriegen sind in der firmenpolitik der brD-GmbH zwei grundverschiedene dinge

Apropos - neben dem AG ist das "Finanzamt", dass auch noch so heisst, ist das nur auf die trägheit der ortlichen behörden zurückzuführen, oder erfolgt die umbenennung nach und nach?

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