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Thema: Erlebnisse im Gerichtssaal
Bewertung:
Adlerin

Beiträge: 102

» 26.11.08 13:51 «              Beitrag melden


Das STGB ist zwar aufgehoben, steht aber so drin:
§ 226
(1) Die Hauptverhandlung erfolgt in ununterbrochener Gegenwart der zur Urteilsfindung
berufenen Personen sowie der Staatsanwaltschaft und eines Urkundsbeamten der
Geschäftsstelle.
(2) Der Strafrichter kann in der Hauptverhandlung von der Hinzuziehung eines
Urkundsbeamten der Geschäftsstelle absehen. Die Entscheidung ist unanfechtbar

Ist die Begründung der Aufhebung des STGB beizufügen?



vonRoit

Beiträge: 2405

» 26.11.08 14:22 «              Beitrag melden


@ Adlerin

Den Schuh nicht verkehrt herum anziehen, macht immer Aua.
Das Strafgesetzbuch hat seit dem 1800 Jhrd. niemals eine Änderung erfahren, wurde seit dem immer nur novelliert, also geändert.
Die letzte Novellierung war 1976 und hier liegt der Irrtum, es ist nicht aufgehoben durch die BRdvD, daher die BRdvD kann kein Recht das von Ihr selbst niemals kreiiert, noch wirklich ratifiziert noch eben demokratisch zur Revision oder anderweitig bearbeitet, gestrichen noch in Kraft gesetzt werden kann mit dem Bundesbereinigunggesetz, streichen.
Die BRdvD hat die Novellierung des StGB s von 1976 gestrichen, mehr nicht!
Das Deutsche Strafgesetzbuch ist in erster Auflage 1804 Jhrd. erschienen und hatte den Namen " Die Carolina" und ist ein Gesetz des Deutschen Reiches vielmehr des Norddeutschen Bundes.

Und hier liegt der Hebel für Euch!
Die BRdvD behauptet ein demokratischer Rechtsstaat zu sein, oder nicht?
Die BRdvD behauptet eine Verfassung zu haben , oder etwa nicht? Die BRdvD behauptet das Grundgesetz ist rechtskräftig und hat volle Gültigkeit, oder etwa nicht?

Nun, dann möchte ich nun sehr genau wissen, wie man in einer angeblichen Verfassung die es seit 1949 geben soll, verfassungswidriges Recht und vorkonstituelles Recht zur Anwendung bringen soll, da Recht was in eine Verfassung einfliesen soll, vorher auf seine verfassungsmäßigkeit geprüft werden muss und dieser Verfassung nicht widersprechen darf und kann, daher somit seine Rechtskraft verliert, ohne Wenn und Aber!
Da das Grundgesetz eine Verfassung darstellen soll und gilt nach Aussage der BRdvD - Schergen, kann das StGB nicht greifen, weil auch wenn die Nummern der Paragraphen geändert wurden, doch Rechtssprechung des dritten Reiches greift, was lt. GG doch strengstens verboten ist.

Das heisst also , die BRdvD kann Gesetze überhaupt nicht aufheben, diese ist rechtlich nicht in der Lage dazu, sowie als auch die nicht anwenden kann und darf, weil nicht zur angeblichen "Verfassung " gehörig. Ist es nun etwas klarer?

Siehe hier zu Beleidigung , in diesem Forum schon behandelt!


Zuletzt bearbeitet: 26.11.08 14:30 von Administrator
Adlerin

Beiträge: 102

» 26.11.08 14:42 «              Beitrag melden


Hätte heute Verhandlung gehabt, bin aber krank und habe vom Arzt gestern eine Bescheinigung ins AG gefaxt.
Danach rief die Richterin meinen Hausarzt an, den sie nicht erreichte.
Heute früh wollte ich von ihr wissen auf welcher Rechtsgrundlage sie sich erlaubt, meinen Hausarzt befragen zu wollen.
Antwort: Sie könne Einkünfte einholen im Rahmen des Beweisverfahrens (ohne Angabe von §§).
Würde Tante Käthe das rügen?


Wolkenschieber

Beiträge: 587

» 26.11.08 14:46 «              Beitrag melden


Prozeß Dirk Reinecke am 24.11.2008 im Amtsgericht Zossen

Termin am AG Zossen um 15:20 Uhr im Saal 110 - Beginn: 15:49 Uhr

Auf Grund erheblichen Interesse der Öffentlichkeit an diesem Prozeß erschien der Sitzungssaal zu klein und die Richterin wollte den größten Teil der Öffentlichkeit den Zugang zur Gerichtsverhandlung verwehren.

Der Bevollmächtigte "Wolkenschieber", der sich als Senator für Recht – Mitglied des erw. Vorstandes – Bevollmächtigter nach § 7 (1) RDG des Rechtsnormen-Schutzverein e. V. mit Sitz in 23909 Ratzeburg auswies, rügte den Versuch der Richterin Mörke die Öffentlichkeit vom Prozeß ausschließen zu wollen.

Erst nach einer zweiten Rüge kam die Richterin Mörke dem Wunsch des Bevollmächtigten "Wolkenschieber" nach und ließ durch einen Justizbeamten prüfen, ob der größere Saal 1 im Erdgeschoss frei wäre.

Nach positiver Prüfung erfolgt der Umzug in den großen Sitzungssaal 1.

Um 16.00 Uhr erfolgte dann der Einlaß in Saal 1 im Erdgeschoß, in dem nun auch die gesamte Öffentlichkeit (ca. 35 – 40 Personen) Platz finden konnte.

Die Vorsitzende nimmt die Personalien auf und bei der Übergabe der Vollmacht und der BPA verweist der Bevollmächtigte auf den § 111 OWiG und das er die Personalausweise nur unter Vorbehalt herausgibt.
(§ 111 OWiG – Täuschung im Rechtsverkehr)

Im Anschluß daran fordert der Bevollmächtigte die Richterin auf ihren Namen mitzuteilen. Die Richterin stellte sich als Frau Mörke vor.

Dann nutzte die Richterin den Moment und befragte den Beklagten Dirk Reinecke noch einmal zu Namen und Anschrift. Doch bevor sie in die Hauptverhandlung eintauchen konnte funkte der Bevollmächtigte mit den Worten dazwischen, dass er noch Rügen zu verlesen hätte.

1.) Der Bevollmächtigte rügte die fehlerhafte Ladung.
2.) Der Bevollmächtigte rügte den fehlerhaften Geschäftsverteilungsplan.
3.) Der Bevollmächtigte rügte die fehlende Gesetzesgrundlage. (§ 291 ZPO)

Die Richterin Frau Mörke sieht die Rügen als “eigene Ansicht“ an und erklärt auch gerade in bezug auf den Geschäftsverteilungsplan der beim AG Zossen vorliegt, dass dieser GVP den gesetzlichen Vorschriften entsprechen würde.

Um exakt 16:07 Uhr stellt der Bevollmächtigte den Antrag, dass die Vorsitzende Frau Mörke bitte den Nachweis darüber erbringen möge gesetzlicher Richter nach Art. 101 GG zu sein. Wolkenschieber machte diesen Antrag zum Gegenstand der Verhandlung und bestand auf einen sofortigen Beschluß.

Frau Mörke erklärte daraufhin das sie hier die zuständige Richterin wäre. Der Bevollmächtigte Wolkenschieber gab zu verstehen, dass er diese Frage nicht gestellt hätte. Er sagte; “das habe ich sie nicht gefragt, ich fragte sie danach ob sie ein gesetzlicher Richter nach Art. 101 GG sind“.

Die Vorsitzende beantwortete diese Frage dann mit einem “Ja das bin ich“. Der Bevollmächtigte sagte dann mit dem Gesicht zur Öffentlichkeit gewendet; “Überlegen sie sich bitte ganz genau, was sie hier sagen, denn hier sitzen genügend Zeugen die das nun genau gehört haben“.

Im Anschluß daran um genau 16:11 Uhr, wurde Frau Mörke dann durch den Bevollmächtigten nach § 42 ZPO wegen Verdacht der schweren Befangenheit abgelehnt und der Wolkenschieber überreichte die Ablehnung die er von Dirk Reinecke erhalten hatte nach vorne zur Vorsitzenden durch.

Aus der Zuschauermenge ertönte dann noch ein Hinweis an den Bevollmächtigten, er solle sich die Aussage der Richterin “eine gesetzliche Richterin nach Art. 101 GG zu sein“, doch noch bitte schriftlich geben lassen.

Der Wolkenschieber bestand dann auf eine entsprechende schriftliche Erklärung, die dann aber von der Vorsitzenden Frau Mörke mit den Worten abgelehnt wurde; „“Jetzt nicht mehr, sie haben mich ja gerade abgelehnt“.

Um 16:13 Uhr verlassen der Bevollmächtigte und der Beklagte zusammen den Gerichtssaal des AG Zossen.

Die Vorsitzende unterbricht die Sitzung und die Öffentlichkeit muß den Saal verlassen!

Um 16:37 Uhr dann Einlaß in den Gerichtssaal. Die Vorsitzende fragt ob der Beklagte Reinecke sich noch im Gericht aufhält und läßt ihn durch den Gerichtsdiener suchen.

Um 16:40 Uhr verkündet die Vorsitzende, dass fünf Minuten gewartet wird und schickt nun beide Gerichtsdiener auf die Suche nach dem Beklagten Dirk Reinecke. Die Öffentlichkeit muß den Saal erneut verlassen.

Um 16:49 Uhr erneuter Einlaß in den Gerichtssaal und nach dem sich alle gesetzt hatten werden alle Beteiligten über die Sprechanlage aufgerufen.

Um 16:51 Uhr verkündet die abgelehnte Vorsitzende, daß der Antrag wegen Befangenheit gegen sie abgelehnt ist und verkündet das Urteil.

Das Urteil lautet: Der Einspruch des Dirk Reinecke wird abgelehnt und der Beklagte Dirk Reinecke hat die Kosten der Verhandlung zu tragen.

Um16:52 Uhr wird die Sitzung geschlossen und die Öffentlichkeit verläßt den Saal.

Im Internetcafe - Berliner Str. 11, 15806 Zossen fand dann im Anschluß an diese Gerichtsverhandlung noch ein Vortrag statt, in dem der Wolkenschieber u.a. auch noch die Ziele der Bundespartei IPD erklärte und auch auf die Fragen der ca. 20 Anwesenden einging und Rede und Antwort stand.

25.11.2008 – 20:22 Uhr

Wie ich (der Berichterstatter) heute dann noch durch eine gute Bekannte in Erfahrung bringen konnte, hat der Beklagte Dirk Reinecke mittlerweile auch Strafantrag gegen die nicht gesetzliche Richterin Frau Mörke gestellt.

Somit dürfen wir alle auf den Ausgang dieser Behördenwillkür gespannt sein.

Gruß
HB (Berichterstatter aus Zossen)

PS.

Die Gerichtsverhandlung war heute einen Tag danach, Gesprächsthema Nr. 1 an jeder Ecke hier in Zossen. Ich selber habe das Gefühl dass nun immer mehr Bürger aufwachen und den Mut haben sich zu wehren.

So wie der Wolkenschieber am Schuß gesagt hat;

Widerstandsrecht Art. 20 (4) GG ist für jeden Bürger des Deutschen Reiches längst zur Pflicht geworden.

Aber wir haben das ja schon einmal durchgestanden!



DANKE lieber HB für deine Berichterstattung und die Verteileraktion im Internet!!!

Liebe Grüße...



:-)
vonRoit

Beiträge: 2405

» 26.11.08 14:52 «              Beitrag melden


Ich hoffe die "Patientin" hat den Arzt von der Schweigepflicht entbunden und zwar schriftlich!

vonRoit

Beiträge: 2405

» 26.11.08 14:56 «              Beitrag melden


@ Wolkenschieber

Nach 24 StPO und 42 ZPO bleibt ein einmal abgelehnter Richter auch weiterhin nach 44 ZPO abgelehnt.

Ein Beschluss in eigener Sache ändert auch daran nichts.
"Niemand kann in eigener Sache Richter sein sagt der Rechtsgrundsatz "!

Rechtsgrundsatz 1.
Nemo testis in propria causa!
(Niemand kann Zeuge in eigener Sache sein)


Rechtsgrundsatz 2.

Nemo testis in judex propria esse debet
Niemand kann in eigener Sache Richter sein.





Zuletzt bearbeitet: 26.11.08 15:05 von Administrator
Adlerin

Beiträge: 102

» 26.11.08 15:04 «              Beitrag melden


Nein, habe ich nicht. Begründung?

Adlerin

Beiträge: 102

» 26.11.08 15:06 «              Beitrag melden


Das ist mir ein bisserl zu hoch...
Es gilt demzufolge die Weimarer Verfassung.

Das heißt, sie konnten auch nicht die Einführungsgesetze bzw. GG § 23, bzw. die ZPO abschaffen? (Siehe Beitrag Recht in der BRDvG)


Wolkenschieber

Beiträge: 587

» 27.11.08 01:44 «              Beitrag melden


@ Wolkenschieber

Nach 24 StPO und 42 ZPO bleibt ein einmal abgelehnter Richter auch weiterhin nach 44 ZPO abgelehnt.

Ein Beschluss in eigener Sache ändert auch daran nichts.
"Niemand kann in eigener Sache Richter sein sagt der Rechtsgrundsatz "!

Rechtsgrundsatz 1.
Nemo testis in propria causa!
(Niemand kann Zeuge in eigener Sache sein)

Rechtsgrundsatz 2.

Nemo testis in judex propria esse debet
Niemand kann in eigener Sache Richter sein.


@ Meister,

wir alle wissen das, aber die Damen und Herren in den schwarzen Roben halten sich nicht mehr an Recht und Gesetz.

Es ist in Deutschland gefährlich geworden in Dingen Recht zu suchen, in denen die korrupten etablierten Autoritäten unter Vorsatz Unrecht tun.





:-)
matu

Beiträge: 32

gabapento
» 27.11.08 02:24 «              Beitrag melden


@Adlerin

Nicht die BRD hat Artikel 23 abgeschafft oder ist, wie fälschlich behauptet wird, durch den Einigungsvertrag zwischen DDR und BRD hinfällig geworden.

Da das GG für die BRD als Diensteinrichtung der Besatzer weiterhin gilt, gilt auch Artikel 79 GG, der für die Änderung eines Artikels des GG ein Gesetz vorschreibt. In diesem Gesetz muß das Wort bezeichnet werden, das geändert werden soll.

Von Artikel aufheben steht da nichts. Das konnte nur der Chef machen, welcher nach Artikel 133 GG die Bi- später die Trizone als vereintes Wirtschaftsgebiet der Verwaltung seines Adlatus unterstellt hat mit den AGB, die im GG genannt sind.

Der Chef hatte seinen Beauftragten Baker die Änderung der
AGB´s bei den 4 + 2 Verhandlungen durchführen lassen.

So agiert, seit 18.07.1990 BRD GmbH, die BRdvD ohne territorialen Geltungsbereich und ist somit nichts anderes als eine Wach- und Schließgesellschaft ohne Auftrag eines Betriebes aber mit vollem Zugriff zum Kassenschrank. Abgekürzt kann man diese auch als Schutzgelderpressertruppe und damít als MAFFIA bezeichnen.

Auch als Argument vor Gericht zu gebrauchen, wenn man nachfrägt, wo das Gesetz nach Artikel 79 GG sei. Dazu brauchts immerhin einen Parlamentsbeschluß mit mindesten 2/3 Mehrheit und der ist normalerweise auch protokolliert. Ein Vertrag kann nicht die Gesetze oder Normen aufheben, aus denen er angeblich entstanden ist, weil dann nur Mist herauskommt,siehe Artikel 144 GG.



vonRoit

Beiträge: 2405

» 27.11.08 10:48 «              Beitrag melden


Hallo zusammen,

habe ein versäumnisurteil erhalten vom LG

zuvor wurde mir meine Rechtsbestand (Normenschützer) wegen ungenügender Jura ausbildungsnachweise entzogen.
Diesen Bescheid erhielt ich genau nach ablauf der Meldefrist (14 tage)
Mir bleibe nichts übrig,schrieb den Richter nochmals an dieser meinet ich brauch dann nicht zu erscheinen ohnen RA!!
Nun paar tage später dann das Versäumnisurteil usw.

Jetzt kann ich Widerspruch machen oder was sollte ich tun nach Tante Kähte????

Gruss an alle

Hierher transferiert, weil diese Nachricht hier her gehört und keines neuen Stranges bedarf.
vom user lawnbg


vonRoit

Beiträge: 2405

» 27.11.08 10:52 «              Beitrag melden


Einspruch , Widerspruch und Rechtsbeschwerde auf diesen Bescheid.
Verletzung des rechtlichen Gehörs und Prozesbetrugsanzeige gegen diesen Richter, würde Tante Käthe machen.
Ob Du dazu in der Lage bist musst Du selbst wissen, sagt Tante Käthe.
Und nochmals, hier gibt es nur Erlebnisberichte und keinerlei Rechtsberatung.

vonRoit

Beiträge: 2405

» 28.11.08 11:36 «              Beitrag melden


@ Adlerin

Deine Frage trifft nicht die Sache!
Wieso eine Begründung?
Der Arzt hat eine Schweigepflicht gegenüber dem Patienten, darf also überhaupt keinerlei Auskunft geben.
Es bedarf einer Erlaubnis bzw. einer Befreiung der Schweigepflicht durch den Patienten, damit der Weiskittel überhaupt was sagen kann.
Daher meine Frage!
Hast Du ihn von der Schweigepflicht entbunden?
Da die Ri das weis ist es nicht ganz klar wieso die Krähe da anruft!


Adlerin

Beiträge: 102

» 28.11.08 11:59 «              Beitrag melden


Ja, ich habe gestern das Schreiben zum Dr. gebracht.
Und ich habe alles durchsucht, finde keine Hinweise, daß die Ri eine Krankmeldung nicht akzeptieren darf oder muß.

Robinhood

Beiträge: 26

» 28.11.08 14:33 «              Beitrag melden


Hallo Wolkenschieber,

bei meinem letzten Termin, war ich `mal als Angeklagter beteiligt. Der Vorsitzende BRD-Richter G…….. im LG-Verden, fühlte sich beleidigt, wegen einer Strafanzeige/Strafantrag. Vorwurf: Amtsanmaßung, Rechtsbeugung, Willkür, kriminelle Vereinigung. Ergebnis: Strafbefehl 1200,00 €.
Im Termin des BRD-Strafrichter D………..der die Verhandlung geführt hat, kam ich kaum dazu meine ganzen Akten, Anträge, STP0, STGB, GG (ala Wenzel) aufzubauen, da ging es zielgerade gleich in die Hauptverhandlung. Rüge, auf Rüge meine Anträge ungestört vorlesen zu dürfen, half nichts. Während dessen traf die Polizei ein, einer davon Kreidebleich. Ein Anwesender des Deutschen Volkes hatte über 110 Notruf die Polizei gerufen, die mit Blaulicht kamen, weil sich niemand legitimieren wollte. Als die Polizei im Verhandlungsraum eintrafen, sagte ich laut und deutlich: bitte verhaften sie diese Herrschaften, hier will sich niemand legitimieren, die wollen hier Gericht spielen, hier findet irgendwie eine private Verhandlung statt. Der jenige, der mit der Trachtengruppe eintrat, ist vom BRD Richter sofort auf Anweisung `rausgeschickt worden. Mittlerweile trafen dann noch weitere „Gerichtshilfe in blauer Tracht ein und die Verhandlung lief weiter. Mir platzte dann der Kragen und ich fragte dann den BRD-Richter, welche Staatsangehörigkeit er denn hat. Dessen Kopf flog darauf sofort in die Entgegengesetzte Richtung zum BRD-Staatsanwalt, als wenn er von ihm Hilfe erwartete oder dem zuerkennen gab: „ jetzt ist es aus“. Ich wiederholte meine Frag drei Mal. Das zur Seite abgekehrte Gesicht des BRD-Richter hatte bereits gute Farbe erreicht, wo man sagen konnte, jetzt platzt da irgendetwas. Dann kehrte sein Gesicht wieder zurück und er befahl der anwesenden Trachtengruppe, mich vor die Tür zusetzen- Hausverbot. Ich wurde mit 3-4 von der Trachtengruppe hinaus eskortiert. Anschließend auf zur Polizeiwache. Anzeige wollte der Dienstleiter dort nicht aufnehmen. Darauf erfolgte die schriftliche Anzeige via Internet an die LKA-Korruptionstelle in Niedersachen. Insgesamt wurden vier Strafanträge gestellt. Nochmals: Amtsanmaßung, Willkür, Rechtsbeugung, kriminelle Vereinigung, Aussetzung, Entwürdigung, Volksverdummung etc. gegen den BRD-Strafrichter D………... Gegen die gerufene Trachtengruppe Strafantrag wegen unterlassener Hilfestellung, Verschleierung, Beteiligung an diversen Straftatbeständen.
Gegen die Justizangestellte W………….Strafantrag wegen Urkundenfälschung. Sie hatte mit demselben Kugelschreiber mit der sie Krikkel-Krakkel gemacht hat, auf der linken Seite des Strafbefehls in Druckbuchstaben „D………..“ geschrieben, tätig am: Amtsgericht, durchgestrichen. Ich habe in der Anzeige eine graphologische Schriftprobe beantragt, da der D……….. behauptet hat, er hat den Strafbefehl auf Vorhalt von mir, unterschrieben.
Da mit zu Ohren gekommen ist, dass BRD-Richter u.a. aus der ehemaligen UDSSR bei uns tätig sind, habe ich vermutlich ins Schwarze getroffen.
Also: fragt nach der Staatsangehörigkeit die nur gültig ist mit der unmittelbaren Staatszugehörigkeit.
Denn dann ist man erst Deutscher nach dem RuStAG von 1913. So kann ein Afrikaner Deutscher sein, erhält aber nie die Deutsche Staatszugehörigkeit. Ein Perso oder Reisepass, lässt nur vermuten, dass man Deutscher ist.
Weil doch die BRD-Richter die Frage mittlerweile beantworten: „ ja, sie wären gesetzliche Richter“. Die meisten kommen dann doch ins schwimmen und dann ist der Sack zu.

Fragt dann sofort nach dem Amtsausweis, Bestallungsurkunde.
Denn Amtsträger ist der: wer nach deutschem Recht (siehe § 11 STGB)
a.) Beamter oder Richter ist.
Sie haben aber keinen Amtsausweis, sondern nur einen Dienstausweis, weil sie lediglich Bedienstete der Finanzagentur GmbH in Frankfurt sind (siehe auch Art. 133). So gibt es keine gesetzlichen Richter, verstanden???

Haltet Euch nicht mit dem GVP auf. Diese sind rein nur für interne Angelegenheiten wie in eines Plans in einer Schule gedacht, nichts mehr. Kostet nur Zeit und unnötige Energie.

Und immer schön auf der Ziellinie dem Leitfaden des Art. 146 GG, unter jedem Schriftstück setzen. Und niemals mit Schriftstücken vor den Terminen aufwarten, sondern der Überraschungseffekt der bringst.

mfG. RobinHood


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