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Thema: Erlebnisse im Gerichtssaal
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vonRoit
Beiträge: 2405
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» 26.11.08 14:22 « |
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@ Adlerin
Den Schuh nicht verkehrt herum anziehen, macht immer Aua.
Das Strafgesetzbuch hat seit dem 1800 Jhrd. niemals eine Änderung
erfahren, wurde seit dem immer nur novelliert, also geändert.
Die letzte Novellierung war 1976 und hier liegt der Irrtum, es ist
nicht aufgehoben durch die BRdvD, daher die BRdvD kann kein Recht das
von Ihr selbst niemals kreiiert, noch wirklich ratifiziert noch eben
demokratisch zur Revision oder anderweitig bearbeitet, gestrichen noch
in Kraft gesetzt werden kann mit dem Bundesbereinigunggesetz, streichen.
Die BRdvD hat die Novellierung des StGB s von 1976 gestrichen, mehr
nicht!
Das Deutsche Strafgesetzbuch ist in erster Auflage 1804 Jhrd.
erschienen und hatte den Namen " Die Carolina" und ist ein Gesetz des
Deutschen Reiches vielmehr des Norddeutschen Bundes.
Und hier liegt der Hebel für Euch!
Die BRdvD behauptet ein demokratischer Rechtsstaat zu sein, oder nicht?
Die BRdvD behauptet eine Verfassung zu haben , oder etwa nicht? Die
BRdvD behauptet das Grundgesetz ist rechtskräftig und hat volle
Gültigkeit, oder etwa nicht?
Nun, dann möchte ich nun sehr genau wissen, wie man in einer
angeblichen Verfassung die es seit 1949 geben soll, verfassungswidriges
Recht und vorkonstituelles Recht zur Anwendung bringen soll, da Recht
was in eine Verfassung einfliesen soll, vorher auf seine
verfassungsmäßigkeit geprüft werden muss und dieser Verfassung nicht
widersprechen darf und kann, daher somit seine Rechtskraft verliert,
ohne Wenn und Aber!
Da das Grundgesetz eine Verfassung darstellen soll und gilt nach
Aussage der BRdvD - Schergen, kann das StGB nicht greifen, weil auch
wenn die Nummern der Paragraphen geändert wurden, doch Rechtssprechung
des dritten Reiches greift, was lt. GG doch strengstens verboten ist.
Das heisst also , die BRdvD kann Gesetze überhaupt nicht aufheben,
diese ist rechtlich nicht in der Lage dazu, sowie als auch die nicht
anwenden kann und darf, weil nicht zur angeblichen "Verfassung "
gehörig. Ist es nun etwas klarer?
Siehe hier zu Beleidigung , in diesem Forum schon behandelt!
Zuletzt bearbeitet: 26.11.08 14:30 von Administrator
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Wolkenschieber
Beiträge: 587
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» 26.11.08 14:46 « |
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Prozeß Dirk Reinecke am 24.11.2008 im Amtsgericht Zossen
Termin am AG Zossen um 15:20 Uhr im Saal 110 - Beginn: 15:49
Uhr
Auf Grund erheblichen Interesse der Öffentlichkeit an diesem Prozeß
erschien der Sitzungssaal zu klein und die Richterin wollte den größten
Teil der Öffentlichkeit den Zugang zur Gerichtsverhandlung verwehren.
Der Bevollmächtigte "Wolkenschieber", der sich als Senator für Recht –
Mitglied des erw. Vorstandes – Bevollmächtigter nach § 7 (1) RDG des
Rechtsnormen-Schutzverein e. V. mit Sitz in 23909 Ratzeburg auswies,
rügte den Versuch der Richterin Mörke die Öffentlichkeit vom
Prozeß ausschließen zu wollen.
Erst nach einer zweiten Rüge kam die Richterin Mörke dem
Wunsch des Bevollmächtigten "Wolkenschieber" nach und ließ durch einen
Justizbeamten prüfen, ob der größere Saal 1 im Erdgeschoss frei wäre.
Nach positiver Prüfung erfolgt der Umzug in den großen Sitzungssaal 1.
Um 16.00 Uhr erfolgte dann der Einlaß in Saal 1 im Erdgeschoß,
in dem nun auch die gesamte Öffentlichkeit (ca. 35 – 40 Personen)
Platz finden konnte.
Die Vorsitzende nimmt die Personalien auf und bei der Übergabe der
Vollmacht und der BPA verweist der Bevollmächtigte auf den § 111
OWiG und das er die Personalausweise nur unter Vorbehalt
herausgibt.
(§ 111 OWiG – Täuschung im Rechtsverkehr)
Im Anschluß daran fordert der Bevollmächtigte die Richterin auf ihren
Namen mitzuteilen. Die Richterin stellte sich als Frau Mörke
vor.
Dann nutzte die Richterin den Moment und befragte den Beklagten Dirk
Reinecke
noch einmal zu Namen und Anschrift. Doch bevor sie in die
Hauptverhandlung eintauchen konnte funkte der Bevollmächtigte mit den
Worten dazwischen, dass er noch Rügen zu verlesen hätte.
1.) Der Bevollmächtigte rügte die
fehlerhafte Ladung.
2.) Der Bevollmächtigte rügte den
fehlerhaften Geschäftsverteilungsplan.
3.) Der Bevollmächtigte rügte die
fehlende Gesetzesgrundlage. (§ 291 ZPO)
Die Richterin Frau Mörke sieht die Rügen als “eigene Ansicht“
an und erklärt auch gerade in bezug auf den Geschäftsverteilungsplan
der beim AG Zossen vorliegt, dass dieser GVP den gesetzlichen
Vorschriften entsprechen würde.
Um exakt 16:07 Uhr stellt der Bevollmächtigte den Antrag, dass
die Vorsitzende Frau Mörke bitte den Nachweis darüber erbringen
möge gesetzlicher Richter nach Art. 101 GG zu sein. Wolkenschieber
machte diesen Antrag zum Gegenstand der Verhandlung und bestand auf
einen sofortigen Beschluß.
Frau Mörke erklärte daraufhin das sie hier die zuständige
Richterin wäre. Der Bevollmächtigte Wolkenschieber gab zu
verstehen, dass er diese Frage nicht gestellt hätte. Er sagte; “das
habe ich sie nicht gefragt, ich fragte sie danach ob sie ein
gesetzlicher Richter nach Art. 101 GG sind“.
Die Vorsitzende beantwortete diese Frage dann mit einem “Ja das bin
ich“. Der Bevollmächtigte sagte dann mit dem Gesicht zur
Öffentlichkeit gewendet; “Überlegen sie sich bitte ganz genau, was
sie hier sagen, denn hier sitzen genügend Zeugen die das nun genau
gehört haben“.
Im Anschluß daran um genau 16:11 Uhr, wurde Frau Mörke
dann durch den Bevollmächtigten nach § 42 ZPO wegen Verdacht
der schweren Befangenheit abgelehnt und der Wolkenschieber überreichte
die Ablehnung die er von Dirk Reinecke erhalten hatte nach
vorne zur Vorsitzenden durch.
Aus der Zuschauermenge ertönte dann noch ein Hinweis an den
Bevollmächtigten, er solle sich die Aussage der Richterin “eine
gesetzliche Richterin nach Art. 101 GG zu sein“, doch noch bitte
schriftlich geben lassen.
Der Wolkenschieber bestand dann auf eine entsprechende schriftliche
Erklärung, die dann aber von der Vorsitzenden Frau Mörke mit
den Worten abgelehnt wurde; „“Jetzt nicht mehr, sie haben mich ja
gerade abgelehnt“.
Um 16:13 Uhr verlassen der Bevollmächtigte und der Beklagte zusammen
den Gerichtssaal des AG Zossen.
Die Vorsitzende unterbricht die Sitzung und
die Öffentlichkeit muß den Saal verlassen!
Um 16:37 Uhr dann Einlaß in den Gerichtssaal. Die Vorsitzende
fragt ob der Beklagte Reinecke sich noch im Gericht aufhält und
läßt ihn durch den Gerichtsdiener suchen.
Um 16:40 Uhr verkündet die Vorsitzende, dass fünf Minuten
gewartet wird und schickt nun beide Gerichtsdiener auf die Suche nach
dem Beklagten Dirk Reinecke. Die Öffentlichkeit muß den Saal erneut
verlassen.
Um 16:49 Uhr erneuter Einlaß in den Gerichtssaal und nach
dem sich alle gesetzt hatten werden alle Beteiligten über die
Sprechanlage aufgerufen.
Um 16:51 Uhr verkündet die abgelehnte Vorsitzende, daß
der Antrag wegen Befangenheit gegen sie abgelehnt ist
und verkündet das Urteil.
Das Urteil lautet: Der Einspruch des Dirk
Reinecke wird abgelehnt und der Beklagte Dirk Reinecke hat
die Kosten der Verhandlung zu tragen.
Um16:52 Uhr wird die Sitzung geschlossen und die Öffentlichkeit
verläßt den Saal.
Im Internetcafe - Berliner Str. 11, 15806 Zossen fand dann im
Anschluß an diese Gerichtsverhandlung noch ein Vortrag statt,
in dem der Wolkenschieber u.a. auch noch die Ziele der Bundespartei
IPD erklärte und auch auf die Fragen der ca. 20 Anwesenden
einging und Rede und Antwort stand.
25.11.2008 – 20:22 Uhr
Wie ich (der Berichterstatter) heute dann noch durch eine gute Bekannte
in Erfahrung bringen konnte, hat der Beklagte Dirk Reinecke
mittlerweile auch Strafantrag gegen die nicht gesetzliche
Richterin Frau Mörke gestellt.
Somit dürfen wir alle auf den Ausgang dieser Behördenwillkür
gespannt sein.
Gruß
HB (Berichterstatter aus Zossen)
PS.
Die Gerichtsverhandlung war heute einen Tag danach, Gesprächsthema Nr.
1 an jeder Ecke hier in Zossen. Ich selber habe das Gefühl dass nun
immer mehr Bürger aufwachen und den Mut haben sich zu wehren.
So wie der Wolkenschieber am Schuß gesagt hat;
Widerstandsrecht Art. 20 (4) GG ist für
jeden Bürger des Deutschen Reiches längst zur Pflicht geworden.
Aber wir haben das ja schon einmal
durchgestanden!
DANKE lieber HB für deine Berichterstattung
und die Verteileraktion im Internet!!!
Liebe Grüße...
:-)
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matu
Beiträge: 32
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» 27.11.08 02:24 « |
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@Adlerin
Nicht die BRD hat Artikel 23 abgeschafft oder ist, wie fälschlich
behauptet wird, durch den Einigungsvertrag zwischen DDR und BRD
hinfällig geworden.
Da das GG für die BRD als Diensteinrichtung der Besatzer weiterhin
gilt, gilt auch Artikel 79 GG, der für die Änderung eines Artikels des
GG ein Gesetz vorschreibt. In diesem Gesetz muß das Wort bezeichnet
werden, das geändert werden soll.
Von Artikel aufheben steht da nichts. Das konnte nur der Chef machen,
welcher nach Artikel 133 GG die Bi- später die Trizone als vereintes
Wirtschaftsgebiet der Verwaltung seines Adlatus unterstellt hat mit den
AGB, die im GG genannt sind.
Der Chef hatte seinen Beauftragten Baker die Änderung der
AGB´s bei den 4 + 2 Verhandlungen durchführen lassen.
So agiert, seit 18.07.1990 BRD GmbH, die BRdvD ohne territorialen
Geltungsbereich und ist somit nichts anderes als eine Wach- und
Schließgesellschaft ohne Auftrag eines Betriebes aber mit vollem
Zugriff zum Kassenschrank. Abgekürzt kann man diese auch als
Schutzgelderpressertruppe und damít als MAFFIA bezeichnen.
Auch als Argument vor Gericht zu gebrauchen, wenn man nachfrägt, wo das
Gesetz nach Artikel 79 GG sei. Dazu brauchts immerhin einen
Parlamentsbeschluß mit mindesten 2/3 Mehrheit und der ist normalerweise
auch protokolliert. Ein Vertrag kann nicht die Gesetze oder Normen
aufheben, aus denen er angeblich entstanden ist, weil dann nur Mist
herauskommt,siehe Artikel 144 GG.
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Robinhood
Beiträge: 26
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» 28.11.08 14:33 « |
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Hallo Wolkenschieber,
bei meinem letzten Termin, war ich `mal als Angeklagter beteiligt. Der
Vorsitzende BRD-Richter G…….. im LG-Verden, fühlte sich beleidigt,
wegen einer Strafanzeige/Strafantrag. Vorwurf: Amtsanmaßung,
Rechtsbeugung, Willkür, kriminelle Vereinigung. Ergebnis: Strafbefehl
1200,00 €.
Im Termin des BRD-Strafrichter D………..der die Verhandlung geführt hat,
kam ich kaum dazu meine ganzen Akten, Anträge, STP0, STGB, GG (ala
Wenzel) aufzubauen, da ging es zielgerade gleich in die
Hauptverhandlung. Rüge, auf Rüge meine Anträge ungestört vorlesen zu
dürfen, half nichts. Während dessen traf die Polizei ein, einer davon
Kreidebleich. Ein Anwesender des Deutschen Volkes hatte über 110 Notruf
die Polizei gerufen, die mit Blaulicht kamen, weil sich niemand
legitimieren wollte. Als die Polizei im Verhandlungsraum eintrafen,
sagte ich laut und deutlich: bitte verhaften sie diese Herrschaften,
hier will sich niemand legitimieren, die wollen hier Gericht spielen,
hier findet irgendwie eine private Verhandlung statt. Der jenige, der
mit der Trachtengruppe eintrat, ist vom BRD Richter sofort auf
Anweisung `rausgeschickt worden. Mittlerweile trafen dann noch weitere
„Gerichtshilfe in blauer Tracht ein und die Verhandlung lief weiter.
Mir platzte dann der Kragen und ich fragte dann den BRD-Richter, welche
Staatsangehörigkeit er denn hat. Dessen Kopf flog darauf sofort in die
Entgegengesetzte Richtung zum BRD-Staatsanwalt, als wenn er von ihm
Hilfe erwartete oder dem zuerkennen gab: „ jetzt ist es aus“. Ich
wiederholte meine Frag drei Mal. Das zur Seite abgekehrte Gesicht des
BRD-Richter hatte bereits gute Farbe erreicht, wo man sagen konnte,
jetzt platzt da irgendetwas. Dann kehrte sein Gesicht wieder zurück und
er befahl der anwesenden Trachtengruppe, mich vor die Tür zusetzen-
Hausverbot. Ich wurde mit 3-4 von der Trachtengruppe hinaus eskortiert.
Anschließend auf zur Polizeiwache. Anzeige wollte der Dienstleiter dort
nicht aufnehmen. Darauf erfolgte die schriftliche Anzeige via Internet
an die LKA-Korruptionstelle in Niedersachen. Insgesamt wurden vier
Strafanträge gestellt. Nochmals: Amtsanmaßung, Willkür, Rechtsbeugung,
kriminelle Vereinigung, Aussetzung, Entwürdigung, Volksverdummung etc.
gegen den BRD-Strafrichter D………... Gegen die gerufene Trachtengruppe
Strafantrag wegen unterlassener Hilfestellung, Verschleierung,
Beteiligung an diversen Straftatbeständen.
Gegen die Justizangestellte W………….Strafantrag wegen Urkundenfälschung.
Sie hatte mit demselben Kugelschreiber mit der sie Krikkel-Krakkel
gemacht hat, auf der linken Seite des Strafbefehls in Druckbuchstaben
„D………..“ geschrieben, tätig am: Amtsgericht, durchgestrichen. Ich habe
in der Anzeige eine graphologische Schriftprobe beantragt, da der
D……….. behauptet hat, er hat den Strafbefehl auf Vorhalt von mir,
unterschrieben.
Da mit zu Ohren gekommen ist, dass BRD-Richter u.a. aus der ehemaligen
UDSSR bei uns tätig sind, habe ich vermutlich ins Schwarze getroffen.
Also: fragt nach der Staatsangehörigkeit die nur gültig ist mit der
unmittelbaren Staatszugehörigkeit.
Denn dann ist man erst Deutscher nach dem RuStAG von 1913. So kann ein
Afrikaner Deutscher sein, erhält aber nie die Deutsche
Staatszugehörigkeit. Ein Perso oder Reisepass, lässt nur vermuten, dass
man Deutscher ist.
Weil doch die BRD-Richter die Frage mittlerweile beantworten: „ ja, sie
wären gesetzliche Richter“. Die meisten kommen dann doch ins schwimmen
und dann ist der Sack zu.
Fragt dann sofort nach dem Amtsausweis, Bestallungsurkunde.
Denn Amtsträger ist der: wer nach deutschem Recht (siehe § 11 STGB)
a.) Beamter oder Richter ist.
Sie haben aber keinen Amtsausweis, sondern nur einen Dienstausweis,
weil sie lediglich Bedienstete der Finanzagentur GmbH in Frankfurt sind
(siehe auch Art. 133). So gibt es keine gesetzlichen Richter,
verstanden???
Haltet Euch nicht mit dem GVP auf. Diese sind rein nur für interne
Angelegenheiten wie in eines Plans in einer Schule gedacht, nichts
mehr. Kostet nur Zeit und unnötige Energie.
Und immer schön auf der Ziellinie dem Leitfaden des Art. 146 GG, unter
jedem Schriftstück setzen. Und niemals mit Schriftstücken vor den
Terminen aufwarten, sondern der Überraschungseffekt der bringst.
mfG. RobinHood
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