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Thema: Erlebnisse im Gerichtssaal
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Krascher
Beiträge: 1094
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» 01.11.08 15:58 « |
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Jeder
kann, wie das Camper-Beispiel aufzeigt, aufgrund von Unwissenheit oder
Unerfahrung Fehler machen. Nach einer eigen "produzierten Dummheit" uns
aber als Clowns bezeichnen wollen, werde ich besser nicht weiter
kommentieren.
DER Fehler gleich zu Anfang:
Zu Beginn der Verhandlung
bittet die Richterin die Staatsanwältin die Anklage vorzulesen.
Glückwunsch. Schon verloren ! Bist grad in der Verhandlung und hast die
"Vorsitzende" als gesetzliche Richterin anerkannt.
Ich rüge, das ich meine
Anträge stellen möchte.
Daraufhin die Richterin: das können Sie auch nach der Vorlesung.
Daraufhin moniere ich , das mit der Anklagevorlesung die
Hauptverhandlung beginnt. Sie versichert mir, das ich danach meine
Anträge stellen kann. Also liest die Staatsanwältin die Anklage vor und
danach lässt mich die Richterin meine Anträge stellen.
Natürlich kannst du auch Anträge in und nach einer
Hauptverhandlung stellen, aber nicht mehr die, auf die
es ankommt, bzw. die du zu glauben meinst.
gesetzlicher Richter
Hat sich erledigt. Hast sie grad anerkannt.
fehlender GVP
Hat sich auch erledigt. Hast den ges. Richter anerkannt.
fehlende Geltungsbereiche.
Formmängel geheilt durch dein "konkludentes" Verhalten in Form der
Anerkennung des ges. Richters.
§43 ZPO
Wow. Jetzt schon ? Man möge die Häme verzeihen, das resultiert
offensichtlich aus den "Clowns".
Jetzt kommts... entweder
ihr hier im Forum seid
Clowns und verwirrt die Leser im Forum oder die Richterin "Frau Adam
Metzger" hat einen an der Waffel.
Hier verwirrt niemand, sondern es schreibt jemand, der das lesen eines
Beipack-Zettels mit einem Pharmazie-Studium gleich zu stellen versucht.
Also sie versichert mir,
das sie die gesetzliche
Richterin sei. Ich lasse das ins Protokoll aufnehmen, die "Gesetzliche"
diktiert sogar der Schreiberin, das sie die gesetzliche Richterin sei.
Tagesprotokoll mit wird natürlich von mir verlangt.
JA ! WEIL DU SIE DAZU GEMACHT HAST !
Zum fehlenden GVP sagt sie
das es so in Ordnung sei. Ich lasse das wieder ins Protokoll aufnehmen.
Zu §43 ZPO lässt die Gesetzliche nur die NAmen aufnehmen und ihre
ladungsfähige Anschrift gibt sie nicht her.
Zu den fehlenden Geltungsbereichen zitiert sie etwas von das Gericht
ist zuständig, welches am Wohnort ... ist.
Alles steht im PRotokoll, das ich hoffentlich unverfälscht am Montag
abholen werde und sofort ins Netz stellen werde.
Deine Eigenreflektion möchtest du uns aber ersparen.
Die Dame hat alles getan,
um nicht abgelehnt werden zu können oder?
Nö. Sie hat dir soviel Munition in die Händchen gedrückt, dass man
schon nicht mehr gerade aus sehen kann. Du hälst die Patronen allerding
für zu groß geratene Zahnstocher ... (Metapher)
Frage zum Vorgegangenen:
Wenn sie alles wiederlegt
was ich beantrage, indem Sie bestätigt das sie die gesetzliche sei, es
wohl Geltungsbereiche gibt, und zum Kennenlernen nicht einmal bereit
ist, wie kann ich mich jetzt wehren?
Ein ehrlicher Tip ?
Laß mal lieber die Finger davon. Als IPD-Mitglied empfehle ich ein
Seminar bei der Akademie für Rechtsphilosophie. Dann könnt es klappen.
In der Verhandlung wir ein
medizinischer Gutachter zu Rate gezogen, der auf die Frage, was er zu
meinem Verhalten meint.
Er hat so ein Verhalten in den letzten 25 Jahren nicht gesehen, gibt
dieser von sich.
Man verzeihe meine Ironie: du "stehst" offensichtlich darauf, dich
verarbeiten zu lassen ? Welcher Gutachter könnte ohne deine Zustimmung
(im Vorwege mittels §§ 402 -408 ZPO) denn den Mund aufmachen ? KEINER !
Daraufhin wird die
Verhandlung unterbrochen und es
wird angeordnet meine Schuldunfähigkeit zu überprüfen durch einen Artzt
vom Landgericht.
Wie soll ich nun reagieren? Wenn ich mir ein Gutachten vom Schergen der
"Gesetzlichen" erstellen lasse, attestiert der mir doch sicher irgend
etwas gemeines..oder?
Natürlich. Aber das ist genau der Grund, warum niemand mit Halbwissen
los maschieren sollte, sonst tut es noch mehr weh. Nun ... wers mag ...
Nebenbei war ich vorher in
der Amtsstube und wollte mir den originalen GVP zeigen lassen und habe
nur eine Kopie erhalten.
Das Original darf sie mir nicht zeigen...( Das habe ich aufgenommen, da
mir sonst keiner glauben würde.
Jetzt stehe ich ein wenig verwirrt da, zumal man mir sicher etwas böses
attestieren möchte.
Werde später weiter posten.... brauche jetzt erst mal was zu trinken
und einen guten rat...lol
WIESO BRAUCHST DU EINEN RAT ? - Bist doch schon von der Brücke
gesprungen und "fallschirmloses Base-Jumping" ist nicht unser Ding.
Da mußt du wohl selbst durch !
Zuletzt bearbeitet: 03.11.08 11:16 von Krascher
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camper
Beiträge: 11
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» 02.11.08 07:02 « |
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Morgen Karscher,
Ich möchte hier im Forum niemanden anmachen, liegt mir fern, da ich
hier gerne rumstöbere.
Habe meine Geschichte ein wenig einfältig ezählt.
Habe aus Versehen eine Tonbandaufnahme der ganzen Verhandlung gemacht.
DIe Dame hat mich bei der Vorverhandlung einfach übergangen. SIe wollte
einfach nicht das ich die Anträge stelle. Im Ernst, die meinte ich slle
warten. lol... Was macht man da in so einem Fall... Geht doch nicht ,
das man da mit Lärm das Wort an sich reisst. Oder hätte ich aufstehen
und gehen sollen...Ist ja alles auf Band.. aber nicht zu Protokol...lol
Im übrigen, gibts in Bayern Seminare?
Hallo.
NIEMAND darf dich übergehen, es sei denn, du läßt dich übergehen. Wenn
mir niemand zuhören will, habe ich nur noch die Möglichkeit der
Ablehnung, dann gehts ins Geschäftszimmer, für ein eigenes Protokoll
und Einreichung der Rügen und Anträge, Diszi gleich mitmachen,
Strafanzeige&Strafantrag schriftlich zur StA; dann mal sehen, was
passiert.
Natürlich gibt es Seminare in Bayern [Strang "Dasing" mal ablesen] -
Demnächst gastiert die Akademie f. Rechtsphilosopie wieder in Bayern,
diesmal der Nähe von Illertissen/Biberach. Anmeldungen für Mitglieder
über den bay. Landesverband !
Krascher
Zuletzt bearbeitet: 02.11.08 14:07 von Krascher
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Der_Dipl_Ing
Beiträge: 161
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» 05.11.08 16:55 « |
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Kurioses am AG Kenzingen
heute war Termin zur mündlichen Verhandlung über den Einspruch und zur
Hauptsache!
Zur Erinnerung: Am 09.09.2008 wurde ein "Versäumnisurteil" gesprochen,
gegen das erfolgreich vorgegangen wurde.
Heute der Clou: nicht die beiden
Beklagten wurden geladen, sondern nur der anerkannte und zugelassene
Rechtsbeistand! - also ich!
Meine Rüge hierzu wurde nur kommentiert, dass das hier so üblich sei!
Nun, Herr "Richter" bekommt jetzt die Aufgabe dezidiert und
substantiiert vorzutragen, nach welcher Rechtsgrundlage dies so sein
soll! Vielleicht gibt es ein SGVGK
(Sonder-Gerichts-Verfassungs-Gesetz-Kenzingen)
Antrag 1: Anträge ungestört vortragen zu dürfen (meine lange
Spezialversion mit ca. 20 BVerfG-Entscheidungen zum rechtlichen Gehör)
... kein Beschluss - na so was, damit bestätigt doch Herr "Richter" ,
dass er nicht gewillt ist das rechtliche Gehör zu gewähren - oder sehe
ich das falsch?
Antrag 2: Protokollführer, aber bitte ein/e Urkundsbeamter/in MIT
Bestallungsurkunde! als
Gegenstand des Verfahrens - sofortiger Beschluss!
Nun wurde die Sitzung vertagt, "Beschluss" soll heute am Ende des
Verhandlungstages erfolgen!
Mal sehen, wann es wieder weiter geht! Wenn Herr "Richter" jedesmal
nach dem 2. Antrag vertagt, dann gehts noch gaaaaaanz lange!
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Krascher
Beiträge: 1094
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» 12.11.08 09:31 « |
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Arbeitsgericht Neumünster
Dr. Stolz Vorsitzender und Herr Flach (Anwalt der Klägerseite, heißt
tatsächlich so) wollten erst "Güteverhandlung" spielen und dann richtig
spielen.
Aber egal, wie man das Kind nennen mag, der gesetzliche Richter darf
nicht entzogen werden.
Deshalb ging es vorher ins Zimmer 21 zu Herrn Grönwoldt, den
gesetzlichen Geschäftsverteilungsplan nach § 21 e GVG einsehen.
Version 1 vom Dez. 2007 bis zur letzten (!) Änderung im Oktober 2008
waren nichtig.
Entweder fehlte eine Unterschrift gänzlich, oder ein "Kollege" hat mal
für einen anderen unterschrieben.
Die Paraphe ist bei solchen Urkunden - BVerfG 1 BvR 622/98 ["...Paraphe
ist keine Unterschrift...nichtig....nicht auszurottendes Übel ..."]-
auch sehr beliebt.
Resultat auch hier: alles nichtig.
Bei Vor-Verhandlungsbeginn - Aufruf - betraten der Beklagte, sein
Bevollmächtigter und die Öffentlichkeit, ca. 10 Personen, den Saal. Ein
solches Interesse war Herr Dr. Stolz (wir nehmen an, dass er es war, er
konnte/wollte sich nicht legitimieren) nicht gewohnt.
Nach Übergabe und Annahme der Vollmacht des Bevollmächtigten sollte es
gleich losgehen.
"Moment".
Der Bevollmächtigte hatte gleich etwas zu rügen.
1. die nichtige Ladung
2. der nichtige Zustellungsversuch
3. der nichtige Geschäftsverteilungsplan
"So was habe ich noch nicht erlebt" so Herr Dr. Stolz. "Rügen nehme ich
nur schriftlich entgegen."
Und auch die Rüge darüber wurde nicht protokolliert.
Eine Protokollkraft gab es auch nicht. - Rüge ...
"Aber von einem gesetzlichen Richter haben sie schon mal was gehört ?"
- fragte der Bevollmächtigte
"Das empfinde ich jetzt als Beleidigung" - wollte sich der Vorsitzende
jetzt daran aufhängen.
Der Vorsitzende ist dann kurz über den Begriff der Beleidigung =
Ehrabschneidung aufgeklärt worden. Ein gesetzlicher Richter - Kissel
gr. Kommentar zum GVG - "fühlt" sich nie beleidigt, hat immer einen
ges. GVP, kann sich legitimieren und JEDE Frage einfach und klar
beantworten, weist eine ordentliche Protokollierung vor und ist in der
Lage, sich jederzeit an Recht und Gesetz (Art. 20 (3) GG) zu halten und
ein Gesetz nur anzuwenden.
Eine "Unterstellung", der GVP wäre i.O. und es nur eine "Ansicht"
einiger Personen (Beklagtenseite).
Eine fehlende Unterschrift (nichtiger Vertrag, Formmangel BGB, da GVP
sogar URKUNDE ist !) wird auch von einem Erstklässler bemerkt, da
"braucht" es keinerlei Ansicht.
Nach der Annahme von 2 Anträgen (ges. GVP / ges. Richter) - die nicht
beschieden wurden, wurde Herr Dr. Stolz einfach abgelehnt.
Herr Flach wollte zwischendurch seinem Namen noch alle Ehre machen,
Sachkundiges kam aber aus der Futterluke nicht hervor. Der Vorsitzende
wies ihn sogar zurecht "Sie müssen nicht für mich sprechen, ich kann
mich selbst verteigigen."
Dem Vorsitzenden wurde klar gemacht, dass er sich nicht verteigen muß,
weil er nicht angegriffen worden ist. Es sind nur Fragen gestellt
worden und bei einem ges. Richter stellen Fragen keinen Angriff dar.
Niemals.
Mal sehen, was das Arbeitsgericht NMS als nächstes parat hält; die
empörte Öffentlichkeit verließ den Saal (§ 169 GVG / § 315 ZPO).
Zuletzt bearbeitet: 13.11.08 11:15 von Krascher
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truly
Beiträge: 88
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» 13.11.08 14:17
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hallo!
möchte nur ganz kurz etwas zum thema "geld zusammkratzen"loswerden:
ich habe noch immer den eindruck, dass es manchen nicht so recht in den
kopf geht, WAS dieses land mit den menschen macht. hat schon mal jemand
versucht, sich als harzer auch nur mal eine busfahrkarte zu besorgen?
ich meine außer der reihe? da sind dann schon einige sparmaßnahmen zu
treffen, um das zu schaukeln. wir, die wir noch "relativ normal"
verdienen, können uns das wohl nicht so ganz vorstellen. aber von einer
bekannten, die ebenfalls "unter die räder" gekommen ist, weiß ich, wie
traurig jemand blicken kann, weil man einfach nur mal gedankenlos
gefragt hat, ob wir mal essen gehen wollen... sprit für eine
fahrgemeinschaft zusammen zu bringen, ist sicherlich schon
abenteuerlich genug. aber ein seminar bezahlen?
wollte nur sagen, dass es sicherlich nichts verwerfliches sein kann,
wenn man sich hier untereinander über PN austauscht, etc... wer will
das verbieten? so lange sich hier niemand der rechtsberatung schuldig
macht, kann man/frau sich doch privat unterhalten, worüber man möchte,
oder?
liebe grüße,
truly
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Swawa
Beiträge: 231
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» 13.11.08 15:09 « |
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Hallo Krascher,
erst einmal danke. Nun, meine Frage erschien wohl einigen etwas
merkwürdig, oder punkto Typ null ahnung. Meine Frage war gewesen ob bei
jeder Verhandlung eine Protokollführerin anwesend sein muß. Bis auf die
Urkundsbeamtin und Anwesenheit diser bei jeder Verhandlung nicht.Da zu
folgendes. Ich bin vor einigen tagen von einer bekannten gebeten worden
als Protokollführer mit zum Landgericht Eutin zu kommen. Ich fragte,
warum das denn? Ja, sie brauche jemand der sich während der Verhandlung
Notizen macht. Hallo habe ich gedacht, dass ist ja bißchen merkwürdig.
Nun, wir dahin und der Richter und ein Beisitzer oder so, erschienen im
Gerichtssaal. Gegenpartei mit RA war schon anwesend. Meine Bekannte
vertrat sich selbst. Es ging um vorsätzlichen Betrug gezahlter
Mietzahlungen, die nicht weitergeleitet worden sind. Gefehlt hat
folgendes, die oder der Protokollführer. Der Richter????? hat nur einen
geringen Verlauf der Verhandlung auf sein Diktirgerät gesprochen. Sie
hatte wegen dieser Sache schon mehrere Verhandlungen, und gestand mir
das fast nie eine/r Protokollführer/in anwesend gewesen ist. Sei es
Lübeck, Plön oder Eutin. Deswegen meine Frage zum Protokollführer, wenn
auch etwas komisch, denn sie erschien mir wichtig. Bevor man Blödsinn
erzählt, oder nichtwissend gegen die Wand läuft, sollte man sich schlau
machen. Gruß swawa.
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