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Thema: Erlebnisse im Gerichtssaal
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Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 01.11.08 15:58 «              Beitrag melden


Jeder kann, wie das Camper-Beispiel aufzeigt, aufgrund von Unwissenheit oder Unerfahrung Fehler machen. Nach einer eigen "produzierten Dummheit" uns aber als Clowns bezeichnen wollen, werde ich besser nicht weiter kommentieren.

DER Fehler gleich zu Anfang:

Zu Beginn der Verhandlung bittet die Richterin die Staatsanwältin die Anklage vorzulesen.


Glückwunsch. Schon verloren ! Bist grad in der Verhandlung und hast die "Vorsitzende" als gesetzliche Richterin anerkannt.

Ich rüge, das ich meine Anträge stellen möchte. Daraufhin die Richterin: das können Sie auch nach der Vorlesung. Daraufhin moniere ich , das mit der Anklagevorlesung die Hauptverhandlung beginnt. Sie versichert mir, das ich danach meine Anträge stellen kann. Also liest die Staatsanwältin die Anklage vor und danach lässt mich die Richterin meine Anträge stellen.


Natürlich kannst du auch Anträge in und nach einer Hauptverhandlung stellen, aber nicht mehr die, auf die es ankommt, bzw. die du zu glauben meinst.

gesetzlicher Richter

Hat sich erledigt. Hast sie grad anerkannt.

fehlender GVP

Hat sich auch erledigt. Hast den ges. Richter anerkannt.

fehlende Geltungsbereiche.

Formmängel geheilt durch dein "konkludentes" Verhalten in Form der Anerkennung des ges. Richters.

§43 ZPO

Wow. Jetzt schon ? Man möge die Häme verzeihen, das resultiert offensichtlich aus den "Clowns".

Jetzt kommts... entweder ihr hier im Forum seid Clowns und verwirrt die Leser im Forum oder die Richterin "Frau Adam Metzger" hat einen an der Waffel.

Hier verwirrt niemand, sondern es schreibt jemand, der das lesen eines Beipack-Zettels mit einem Pharmazie-Studium gleich zu stellen versucht.

Also sie versichert mir, das sie die gesetzliche Richterin sei. Ich lasse das ins Protokoll aufnehmen, die "Gesetzliche" diktiert sogar der Schreiberin, das sie die gesetzliche Richterin sei. Tagesprotokoll mit wird natürlich von mir verlangt.

JA ! WEIL DU SIE DAZU GEMACHT HAST !

Zum fehlenden GVP sagt sie das es so in Ordnung sei. Ich lasse das wieder ins Protokoll aufnehmen.
Zu §43 ZPO lässt die Gesetzliche nur die NAmen aufnehmen und ihre ladungsfähige Anschrift gibt sie nicht her.
Zu den fehlenden Geltungsbereichen zitiert sie etwas von das Gericht ist zuständig, welches am Wohnort ... ist.
Alles steht im PRotokoll, das ich hoffentlich unverfälscht am Montag abholen werde und sofort ins Netz stellen werde.


Deine Eigenreflektion möchtest du uns aber ersparen.

Die Dame hat alles getan, um nicht abgelehnt werden zu können oder?

Nö. Sie hat dir soviel Munition in die Händchen gedrückt, dass man schon nicht mehr gerade aus sehen kann. Du hälst die Patronen allerding für zu groß geratene Zahnstocher ... (Metapher)

Frage zum Vorgegangenen: Wenn sie alles wiederlegt was ich beantrage, indem Sie bestätigt das sie die gesetzliche sei, es wohl Geltungsbereiche gibt, und zum Kennenlernen nicht einmal bereit ist, wie kann ich mich jetzt wehren?


Ein ehrlicher Tip ?
Laß mal lieber die Finger davon. Als IPD-Mitglied empfehle ich ein Seminar bei der Akademie für Rechtsphilosophie. Dann könnt es klappen.

In der Verhandlung wir ein medizinischer Gutachter zu Rate gezogen, der auf die Frage, was er zu meinem Verhalten meint.
Er hat so ein Verhalten in den letzten 25 Jahren nicht gesehen, gibt dieser von sich.


Man verzeihe meine Ironie: du "stehst" offensichtlich darauf, dich verarbeiten zu lassen ? Welcher Gutachter könnte ohne deine Zustimmung (im Vorwege mittels §§ 402 -408 ZPO) denn den Mund aufmachen ? KEINER !

Daraufhin wird die Verhandlung unterbrochen und es wird angeordnet meine Schuldunfähigkeit zu überprüfen durch einen Artzt vom Landgericht.
Wie soll ich nun reagieren? Wenn ich mir ein Gutachten vom Schergen der "Gesetzlichen" erstellen lasse, attestiert der mir doch sicher irgend etwas gemeines..oder?


Natürlich. Aber das ist genau der Grund, warum niemand mit Halbwissen los maschieren sollte, sonst tut es noch mehr weh. Nun ... wers mag ...

Nebenbei war ich vorher in der Amtsstube und wollte mir den originalen GVP zeigen lassen und habe nur eine Kopie erhalten.
Das Original darf sie mir nicht zeigen...( Das habe ich aufgenommen, da mir sonst keiner glauben würde.
Jetzt stehe ich ein wenig verwirrt da, zumal man mir sicher etwas böses attestieren möchte.
Werde später weiter posten.... brauche jetzt erst mal was zu trinken und einen guten rat...lol


WIESO BRAUCHST DU EINEN RAT ? - Bist doch schon von der Brücke gesprungen und "fallschirmloses Base-Jumping" ist nicht unser Ding.

Da mußt du wohl selbst durch !


Zuletzt bearbeitet: 03.11.08 11:16 von Krascher
camper

Beiträge: 11

» 02.11.08 07:02 «              Beitrag melden


Morgen Karscher,

Ich möchte hier im Forum niemanden anmachen, liegt mir fern, da ich hier gerne rumstöbere.

Habe meine Geschichte ein wenig einfältig ezählt.

Habe aus Versehen eine Tonbandaufnahme der ganzen Verhandlung gemacht.

DIe Dame hat mich bei der Vorverhandlung einfach übergangen. SIe wollte einfach nicht das ich die Anträge stelle. Im Ernst, die meinte ich slle warten. lol... Was macht man da in so einem Fall... Geht doch nicht , das man da mit Lärm das Wort an sich reisst. Oder hätte ich aufstehen und gehen sollen...Ist ja alles auf Band.. aber nicht zu Protokol...lol

Im übrigen, gibts in Bayern Seminare?

Hallo.
NIEMAND darf dich übergehen, es sei denn, du läßt dich übergehen. Wenn mir niemand zuhören will, habe ich nur noch die Möglichkeit der Ablehnung, dann gehts ins Geschäftszimmer, für ein eigenes Protokoll und Einreichung der Rügen und Anträge, Diszi gleich mitmachen, Strafanzeige&Strafantrag schriftlich zur StA; dann mal sehen, was passiert.
Natürlich gibt es Seminare in Bayern [Strang "Dasing" mal ablesen] - Demnächst gastiert die Akademie f. Rechtsphilosopie wieder in Bayern, diesmal der Nähe von Illertissen/Biberach. Anmeldungen für Mitglieder über den bay. Landesverband !
Krascher



Zuletzt bearbeitet: 02.11.08 14:07 von Krascher
johanna

Beiträge: 36

» 02.11.08 13:59 «              Beitrag melden


Halloo camper,
obwohl es wahrscheinlich keinen Unterschied mehr macht, würde ich mich, für den mp3-file zur privaten Verwendung, interessieren.
Gruß Johanna
PS: Bisher hatte ich noch keine Gelegenheit an einer solchen Sitzung teilzunehmen. Ist ja auch alles ein bissel weit weg.

Anfragen dieser Art bitte über PN. In Bayern sind div. Termine. IPDler sind über einen Verteiler informiert, ggf. den zust. LV mal kontaktieren.
Krascher als MOD



Zuletzt bearbeitet: 02.11.08 14:08 von Krascher
Der_Dipl_Ing

Beiträge: 161

» 05.11.08 16:55 «              Beitrag melden


Kurioses am AG Kenzingen

heute war Termin zur mündlichen Verhandlung über den Einspruch und zur Hauptsache!
Zur Erinnerung: Am 09.09.2008 wurde ein "Versäumnisurteil" gesprochen, gegen das erfolgreich vorgegangen wurde.

Heute der Clou: nicht die beiden Beklagten wurden geladen, sondern nur der anerkannte und zugelassene Rechtsbeistand! - also ich!

Meine Rüge hierzu wurde nur kommentiert, dass das hier so üblich sei!
Nun, Herr "Richter" bekommt jetzt die Aufgabe dezidiert und substantiiert vorzutragen, nach welcher Rechtsgrundlage dies so sein soll! Vielleicht gibt es ein SGVGK (Sonder-Gerichts-Verfassungs-Gesetz-Kenzingen)

Antrag 1: Anträge ungestört vortragen zu dürfen (meine lange Spezialversion mit ca. 20 BVerfG-Entscheidungen zum rechtlichen Gehör) ... kein Beschluss - na so was, damit bestätigt doch Herr "Richter" , dass er nicht gewillt ist das rechtliche Gehör zu gewähren - oder sehe ich das falsch?

Antrag 2: Protokollführer, aber bitte ein/e Urkundsbeamter/in MIT Bestallungsurkunde! als Gegenstand des Verfahrens - sofortiger Beschluss!

Nun wurde die Sitzung vertagt, "Beschluss" soll heute am Ende des Verhandlungstages erfolgen!

Mal sehen, wann es wieder weiter geht! Wenn Herr "Richter" jedesmal nach dem 2. Antrag vertagt, dann gehts noch gaaaaaanz lange!

schlesier

Beiträge: 133

» 06.11.08 17:11 «              Beitrag melden


Hallo Mitstreiter,
Sachsen hat die erste gesetzliche Richterin nach Art.101 Grundgesetz.
Frau Richterin Klabunde vom Arbeitsgericht Bautzen Außenkammern Görlitz hat aufgrund meines Antrages in der Vorverhandlung zu Protokoll gegeben, gesetzliche Richterin nach Art. 101 GG zu sein.
Ist aber den Nachweis schuldig geblieben es zu sein und wurde deshalb abgelehnt.
Wenn Sie doch noch den Nachweis erbringt, können wir Sie ja bitten im Geltungsbereich des GG Recht zu geben.

gruß schlesier
Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 12.11.08 09:31 «              Beitrag melden


Arbeitsgericht Neumünster

Dr. Stolz Vorsitzender und Herr Flach (Anwalt der Klägerseite, heißt tatsächlich so) wollten erst "Güteverhandlung" spielen und dann richtig spielen.
Aber egal, wie man das Kind nennen mag, der gesetzliche Richter darf nicht entzogen werden.

Deshalb ging es vorher ins Zimmer 21 zu Herrn Grönwoldt, den gesetzlichen Geschäftsverteilungsplan nach § 21 e GVG einsehen.
Version 1 vom Dez. 2007 bis zur letzten (!) Änderung im Oktober 2008 waren nichtig.
Entweder fehlte eine Unterschrift gänzlich, oder ein "Kollege" hat mal für einen anderen unterschrieben.
Die Paraphe ist bei solchen Urkunden - BVerfG 1 BvR 622/98 ["...Paraphe ist keine Unterschrift...nichtig....nicht auszurottendes Übel ..."]- auch sehr beliebt.
Resultat auch hier: alles nichtig.

Bei Vor-Verhandlungsbeginn - Aufruf - betraten der Beklagte, sein Bevollmächtigter und die Öffentlichkeit, ca. 10 Personen, den Saal. Ein solches Interesse war Herr Dr. Stolz (wir nehmen an, dass er es war, er konnte/wollte sich nicht legitimieren) nicht gewohnt.

Nach Übergabe und Annahme der Vollmacht des Bevollmächtigten sollte es gleich losgehen.
"Moment".
Der Bevollmächtigte hatte gleich etwas zu rügen.
1. die nichtige Ladung
2. der nichtige Zustellungsversuch
3. der nichtige Geschäftsverteilungsplan

"So was habe ich noch nicht erlebt" so Herr Dr. Stolz. "Rügen nehme ich nur schriftlich entgegen."
Und auch die Rüge darüber wurde nicht protokolliert.

Eine Protokollkraft gab es auch nicht. - Rüge ...

"Aber von einem gesetzlichen Richter haben sie schon mal was gehört ?" - fragte der Bevollmächtigte

"Das empfinde ich jetzt als Beleidigung" - wollte sich der Vorsitzende jetzt daran aufhängen.

Der Vorsitzende ist dann kurz über den Begriff der Beleidigung = Ehrabschneidung aufgeklärt worden. Ein gesetzlicher Richter - Kissel gr. Kommentar zum GVG - "fühlt" sich nie beleidigt, hat immer einen ges. GVP, kann sich legitimieren und JEDE Frage einfach und klar beantworten, weist eine ordentliche Protokollierung vor und ist in der Lage, sich jederzeit an Recht und Gesetz (Art. 20 (3) GG) zu halten und ein Gesetz nur anzuwenden.

Eine "Unterstellung", der GVP wäre i.O. und es nur eine "Ansicht" einiger Personen (Beklagtenseite).
Eine fehlende Unterschrift (nichtiger Vertrag, Formmangel BGB, da GVP sogar URKUNDE ist !) wird auch von einem Erstklässler bemerkt, da "braucht" es keinerlei Ansicht.

Nach der Annahme von 2 Anträgen (ges. GVP / ges. Richter) - die nicht beschieden wurden, wurde Herr Dr. Stolz einfach abgelehnt.

Herr Flach wollte zwischendurch seinem Namen noch alle Ehre machen, Sachkundiges kam aber aus der Futterluke nicht hervor. Der Vorsitzende wies ihn sogar zurecht "Sie müssen nicht für mich sprechen, ich kann mich selbst verteigigen."

Dem Vorsitzenden wurde klar gemacht, dass er sich nicht verteigen muß, weil er nicht angegriffen worden ist. Es sind nur Fragen gestellt worden und bei einem ges. Richter stellen Fragen keinen Angriff dar. Niemals.

Mal sehen, was das Arbeitsgericht NMS als nächstes parat hält; die empörte Öffentlichkeit verließ den Saal (§ 169 GVG / § 315 ZPO).


Zuletzt bearbeitet: 13.11.08 11:15 von Krascher
Swawa

Beiträge: 231

» 12.11.08 11:27 «              Beitrag melden


Guten Tag Krascher,

ich hätte gerne gewußt ob bei jeder Gerichtlichen Verhandlung eine/r Protokollführer/in anwesend sein muß. Ferner ein Urkundsbeamte/r mit Bestallungsurkunde und welches Gesetz - Art. schreibt das vor. Für eine Auskunft wäre ich sehr dankbar. Gruß swawa

Dein rechtliches Gehör (Norm Art. 103 GG) wird ansonsten verletzt. Da es sehr wichtig (!!!) ist, wann du was in welchem Zusammenhang wie gesagt hast - Grundlage des Protokolls, bzw. DAS ist das Protokoll [schon mal einen amerik. Film gesehen, wo eine Protokoll-Kraft "10Finger-Blind" jeden Atemzug protokolliert ? - DAS nennt man DEMOKRATIE !].
Ein "Richter" hat sich auf die Fakten zu konzentrieren (iura novit curia Prinzip "Gebe mir die Fakten, ich gebe dir das Recht) und nicht den "Sekretärinnen-Posten" auszufüllen.
Die Protokollkraft darf auch nur eine Urkundsbeamtin/er sein ! Warum ?
Nur der ges. Richter und der Urkundsbeamte dürfen in die Urkunde "Akte" schreiben ! Als Nachweis dieser Qualifikation dient die sog. "Bestallungsurkunde".
Nur ein besonders beschulter Beamter - bestallt - ist Urkundsbeamter und darf protokollieren ! Niemand sonst. Eine "Justizangestellte" schon gar nicht ("Urkundenfälschung"- Straftat im Amt, etc.).
Deswegen ist § 43 ZPO in der VOR-Verhandlung so wichtig: wer ist denn alles da ?!
Krascher



Zuletzt bearbeitet: 13.11.08 11:23 von Krascher
sonne

Beiträge: 13

» 12.11.08 14:45 «              Beitrag melden


Hallo Swawa,

es ist sehr von vorteil die seminare der akademie für rechtsphilsophie zu besuchen, finden laufend statt; ende Monat in süddeutschland, im neuen jahr geht es zügig weiter. anmeldung bei den landesverbänden. man lernt nie aus!
wissen ist macht!

Swawa

Beiträge: 231

» 12.11.08 18:11 «              Beitrag melden


Hallo sonne,

es ist mir wohl bekannt das es diese Recht-Seminare gibt. Ich hätte diese auch gerne schon besucht und mich schlauer gemacht. Aber da ich unter den Harzern Käse gelandet bin, ist es mir schlicht unmöglich das Geld für ein Seminar zusammen zu bekommen, geschweige Benzingeld für die Hin und Rückfahrt.Von daher bleibt mir nichts anderes übrig als mich täglich über das Forum weiter zu bilden, so gut wie es geht. Sollte es zuviel verlangt sein von IPD Mitgliedern zu IPD Mitgliedern Fragen beantwortet zu kommen? Ich lasse diese Frage lieber offen, ansonsten könnten wir nicht über Gemeinschaft sprechen. Entweder ich bekomme auf meine Bitte hin ein Antwort oder nicht. So einfach ist das. Aber trotz alledem danke für deinen Hinweis über die bevorstehenden Seminare. Dir einen schönen Abend, Gruß swawa

Der Strang heißt "Erlebnisse im Gerichtssaal".
Danke für die künftige Beachtung. Krascher als MOD



Zuletzt bearbeitet: 12.11.08 21:36 von Krascher
Swawa

Beiträge: 231

» 12.11.08 21:56 «              Beitrag melden


Hast Recht Krascher! Lösch meine beiden Kommentare damit der Strang sauber bleibt. Dir noch einen angenehmen Abend. Gruß swawa.

sonne

Beiträge: 13

» 13.11.08 10:41 «              Beitrag melden


hallo swawa,
IPD mitglieder beraten nicht! der RNSV ist dafür zuständig. wenn du eine fleißige leserin bist, dann hast du das ziel der IPD bestimmt schon mehrfach gelesen.
und noch etwas, egal wo man wohnt,es finden sich in der regel gleichgesinnte um fahrgemeinschaften zu bilden zwecks reisekostenteilung um an den seminaren der Akademie für Rechtsphilosophie teilzunehmen, die im wechsel in allen regionen stattfinden.
kopf hoch!und nie aufgeben!



truly

Beiträge: 88

liss7777
» 13.11.08 14:17 «              Beitrag melden


hallo!

möchte nur ganz kurz etwas zum thema "geld zusammkratzen"loswerden:

ich habe noch immer den eindruck, dass es manchen nicht so recht in den kopf geht, WAS dieses land mit den menschen macht. hat schon mal jemand versucht, sich als harzer auch nur mal eine busfahrkarte zu besorgen? ich meine außer der reihe? da sind dann schon einige sparmaßnahmen zu treffen, um das zu schaukeln. wir, die wir noch "relativ normal" verdienen, können uns das wohl nicht so ganz vorstellen. aber von einer bekannten, die ebenfalls "unter die räder" gekommen ist, weiß ich, wie traurig jemand blicken kann, weil man einfach nur mal gedankenlos gefragt hat, ob wir mal essen gehen wollen... sprit für eine fahrgemeinschaft zusammen zu bringen, ist sicherlich schon abenteuerlich genug. aber ein seminar bezahlen?
wollte nur sagen, dass es sicherlich nichts verwerfliches sein kann, wenn man sich hier untereinander über PN austauscht, etc... wer will das verbieten? so lange sich hier niemand der rechtsberatung schuldig macht, kann man/frau sich doch privat unterhalten, worüber man möchte, oder?

liebe grüße,
truly

Swawa

Beiträge: 231

» 13.11.08 15:09 «              Beitrag melden


Hallo Krascher,

erst einmal danke. Nun, meine Frage erschien wohl einigen etwas merkwürdig, oder punkto Typ null ahnung. Meine Frage war gewesen ob bei jeder Verhandlung eine Protokollführerin anwesend sein muß. Bis auf die Urkundsbeamtin und Anwesenheit diser bei jeder Verhandlung nicht.Da zu folgendes. Ich bin vor einigen tagen von einer bekannten gebeten worden als Protokollführer mit zum Landgericht Eutin zu kommen. Ich fragte, warum das denn? Ja, sie brauche jemand der sich während der Verhandlung Notizen macht. Hallo habe ich gedacht, dass ist ja bißchen merkwürdig. Nun, wir dahin und der Richter und ein Beisitzer oder so, erschienen im Gerichtssaal. Gegenpartei mit RA war schon anwesend. Meine Bekannte vertrat sich selbst. Es ging um vorsätzlichen Betrug gezahlter Mietzahlungen, die nicht weitergeleitet worden sind. Gefehlt hat folgendes, die oder der Protokollführer. Der Richter????? hat nur einen geringen Verlauf der Verhandlung auf sein Diktirgerät gesprochen. Sie hatte wegen dieser Sache schon mehrere Verhandlungen, und gestand mir das fast nie eine/r Protokollführer/in anwesend gewesen ist. Sei es Lübeck, Plön oder Eutin. Deswegen meine Frage zum Protokollführer, wenn auch etwas komisch, denn sie erschien mir wichtig. Bevor man Blödsinn erzählt, oder nichtwissend gegen die Wand läuft, sollte man sich schlau machen. Gruß swawa.

luju

Beiträge: 86

» 14.11.08 08:09 «              Beitrag melden


@truly

wahre Worte gelassen ausgedrückt, meine Hochachtung.

Bei jeder Sitzung ist ein Protokoll zu führen, eine extra Person ist meines Wissen nach nicht vorgeschrieben.
Du hast aber ein Anrecht auf das Protokoll und kannst eine Tatbestandsberichtigung beantragen wenn das Protokoll falsch ist oder wesentliche Dinge fehlen. Es empfiehlt sich daher selbst protokoll zu führen.

§ 313 Abs. 1, Ziff. 5 ZPO

Gruß
luju

vonRoit

Beiträge: 2405

» 14.11.08 14:19 «              Beitrag melden


Nun ist es genug liebe Freunde der Spekulationen!

Es ist immer ein unabhängiger Dritter, also ein Protokollführer mit Bestallung als Urkundsbeamter nötig, egal wann und wie und zu was auch immer.

Niemand kann Zeuge in eigener Sache sein,( Nemo testis in propria causa!)weder der rechtsbeugende Richter, StA, noch ein perfieder nicht rechtsfähiger Beamter.

Zwar gilt der Satz zur Zeugenvernehmung, in Zivilrecht nur bedingt weil durch die BRdvD - Justiz durch juristische Knochenerweichung aufgeweicht, doch voll im Strafrecht.
Situationsbedingt durch Angriff auf den Beklagten mittels Rechtsbeugung also ein muss zwecks Protokollierung der Manipulationen durch Juristen.




Zuletzt bearbeitet: 14.11.08 16:04 von Administrator
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Die Straftäter Datenbank ist im Prozess und wird täglich erweitert.