Thema abonnieren · Thema bewerten |
Autor |
Thema: Erlebnisse im Gerichtssaal
Bewertung:
|
|
|
|
vonRoit
Beiträge: 2405
|
» 22.10.08 14:08 « |
|
Nun,
wer dabei war kennt die Tatsachen, es waren mehr als Fünfzig dabei,
auch war nichts von braunen Parolen zu hören, nur das sich die
Gerichtsangestellten weigerten sich auszuweisen bzw. mehr war da nicht.
Die Polizei hat auf Aufforderung die Personalien der Beteiligten
Justizangestellten feststellen müssen, was der Chef der Einsatztruppe
Trachtengruppe Süd auch artig getan hat, weil er es musste.
Wir sollten auf Geheiss der Leute die betroffen waren, nicht
weitermachen,was Ihnen schlecht im Endresultat bekommen ist.
Wir werden uns immer stärker überlegen müssen, wem wir künftig unter
die Arme greifen, es lohnt bei einigen wirklich nicht.
|
|
|
|
|
aynihel
Beiträge: 7
|
» 26.10.08 19:04 « |
|
Nah endlich, mein lang ersehnter Prozess im Finanzgericht Hamburg am
22.10.2008
5 „Richter“ Vorsitz Frau Kreth
Helmut Lehnhoff, XXXXXXXXXXXXXXX,
vertreten durch Dr. Esche Kläger
erhebt gegen
das Finanzamt, Hamburg-Bergedorf, Ludwig-Rosenberg-Ring41, 21031
Hamburg, vertreten durch den Vorsteher
Beklagter
form - und fristgerecht, die Anfechtungsklage / Feststellungsklage wegen
der Nichtigkeit des Umsatzsteuergesetzes und Einkommsteuergesetzes die
Anfechtungsklage / Feststellungsklage wegen Verstoßes gegen das
Zitiergebot gemäß Art. 19 I 2 GG
betreffend der Einspruchsentscheidung, Steuernummer: XXXXXXX,
zugestellt am 22.05.2008
gegen die Ablehnung der Feststellung der Nichtigkeit der
Prüfungsanordnung wegen dessen fehlender gesetzlicher
Ermächtigungsgrundlage hinsichtlich der zu prüfen Umsatzsteuer.
Es wird beantragt,
I.
die Nichtigkeit der o.a. Verwaltungsakte festzustellen und die Beklagte
zu verurteilen, die o.a. Bescheide ersatzlos aufzuheben. b) Eine
vertiefende Begründung soll in der mündlichen Verhandlung erfolgen. c)
Zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung wird um vollständige
Akteneinsicht gebeten. d) Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Verhandlung: Gedächnisprotokoll
09:15. Es erscheint die Protokollführerin, eine Schwarzafrikanerin,
dazu Blind mit einer Begleiterin.
Frage von ihr, wer ist anwesend.
Von der Klägerseite:
Dr. Esche, persönlicher Beistand. Frage zum Beruf. Das tut nicht zur
Sache.
Helmut Lehnhoff: Ja, das bin ich.
Von der Beklagtenseite: Frau Saalmann mit Begleitung.
Es erscheinen die „Richter“, fünf an der Zahl schön im Gänsemarsch.
Alle bleiben sitzen. Wir wünschen einen guten Tag, wir sind ja nett und
höflich.
Erste Frage von Frau „Vorsitzende“: Herr Dr. Esche, sind Sie Jurist?
Antwort: Das tut nichts zur Sache, ich bin persönlicher Beistand von
Herrn Lehnhoff.
Frau „Vorsitzende“: Sie können gerne persönlicher Beistand sein. So,
dann wird die mündliche Verhandlung eröffnet.
Dr. Esche: Ich möchte jetzt erst mal einen Antrag stellen. Antrag
1:Bekanntgabe aller am Verfahren beteiligten Personen. Mit Vorname,
Nachname, Geburtsdatum, ladefähiger Anschrift usw. Alles schön
vorgelesen.
Frau „Vorsitzende“: Herr Esche, Sie können hier keinen Antrag stellen.
Ich: Dann stelle ich den Antrag.
Dr. Esche: Er stellt den Antrag. So, hier, bitteschön. (Rüber mit dem
Antrag). Jetzt wollen wir erst mal alle Namen wissen. Vorname u.s.w.
Von allen Beteiligten!
Frau „Vorsitzende“: Dann haben Sie den Antrag zu Protokoll gegeben?
Dr. Esche: Ja, wir geben in zu Protokoll und machen in zum Gegenstand
der Verhandlung und bestehen auf Beschluss.
Die Frau „Vorsitzende“ gibt zu Protokoll. Die Protokollführerin fragt
noch mal nach und fängt an zu lachen.
Dr. Esche und ich: „Was hat das zu bedeuten, dass Sie darüber lachen?
Was soll das, warum lachen Sie?“
Frau „Vorsitzende“: Keine Ahnung.
Die Protokollführern: Äh, nichts, es ging mir zu schnell. Ich bin nicht
mitgekommen, es ging mir zu schnell.
Frau „Vorsitzende“: Wir unterbrechen die Verhandlung. Wir beraten
darüber.
Alle kommen wieder rein.
Frau „Vorsitzende“: Sie müssen schon aufstehen, wir müssen eine
Entscheidung verkünden, dass geht nun mal nicht anders. Das ist eine
normale Höflichkeit. (Ok, alle stehen auf). Der Antrag wird abgelehnt.
(Mit Begründung). Zweiter Versuch, die HV zu eröffnen. Wir
widersprechen und geben den nächsten Antrag.
Antrag 1a: Widerspruch zur Ablehnung des Antrages 1. (Zwei Seiten lang,
komplett vorgelesen. Ohne unterbrochen zu werden).
Das dt. Recht kennt kein "Aufstehgesetz" !
Krascher
Zuletzt bearbeitet: 27.10.08 13:31 von Krascher
|
|
aynihel
Beiträge: 7
|
» 26.10.08 19:04 « |
|
Jetzt das erste mal der ernsthafte Versuch, Dr. Esche von der
Verhandlung auszuschließen.
Frau „Vorsitzende“: Herr Lehnhoff, er ist ihr persönlicher Beistand,
ich möchte gerne mit Ihnen das Verfahren führen.
Dr. Esche: Nein, das werden Sie nicht.
Ich: Ich kann nicht, ich habe ein Stimmband verloren, ich kann nicht
lange sprechen, ich habe eine schwere Operation und eine künstliche
Bandscheibe und deshalb hilft mir Dr. Esche.
Frau „Vorsitzende“:Es geht um Ihr Verfahren, Herr Esche ist nicht Ihr
Rechtsbeistand
Dr. Esche: Das hat damit nichts zu tun.
Ich: Noch mal, ich habe eine schwere OP hinter mir und kann nicht lange
sprechen.
Frau „Vorsitzende“: Herr Dr. Esche, ich bitte Sie, nur wenn es der
Wunsch von Herrn Lehmann ist...........
Ich: Lehnhoff bitte.
Frau „Vorsitzende“: Wir wollen auch mal weiterkommen.
Dr. Esche: Ja freilich.
Frau „Vorsitzende“: Dann Herr Dr. Vogt, Sie sind dran.
Ich: Nein, noch nicht, ich habe noch weitere Anträge.
Frau „Vorsitzende“: Wir verhandeln ja noch, jetzt lassen Sie uns doch
erst mal zur Sache anfangen.
Dr. Esche: Herr Lehnhoff hat mich gebeten, folgenden Antrag zu stellen,
näh. Antrag Nr. 2 und ich bitte um ungehinderten Vortrag. Antrag GVP
u.s.w (wider komplett vorgelesen)
Frau „Vorsitzende“: Herr Lehnhoff, haben Sie noch weitere Anträge?
Ich: Ja, ein hab ich noch.
Dr. Esche: Antrag Nr. 3. Gesetzlicher Richter (3 Seiten, auch alles
vorgelesen) dass es sich bei Frau....... frage an Frau „Vorsitzende“,
wie heißen Sie noch?
Frau „Vorsitzende“: Steht draußen dran.
Dr. Esche: das interessiert mich nicht, ob im Kongo Muttertag ist oder
in Deutschland ein Kirchturm umfällt, ich habe Sie nach Ihren Namen
gefragt.
Frau „Vorsitzende“: Herr Dr. Esche, bitte mäßigen Sie sich.
Ich: Hätten Sie mir vorhin den Namen gesagt..............
Dr. Esche: Wir haben uns vorgestellt hier, er hat seinen Namen gesagt,
ich habe meinen Namen gesagt, ist es so schwer, Ihren Namen zu sagen?
Frau „Vorsitzende“: Nein, aber nicht in diesem Ton, gehen Sie raus und
lesen Sie ihn draußen an der Dienstrolle.
Ich also raus, den Namen abgeschrieben, hab wohl leider aus versehen
die Buchstaben vertauscht, sorry, tut mir echt leid. Dr. Esche liest
weiter vor. Frau „Vorsitzende“ wollte unterbrechen: Das wissen wir
alles.
Dr. Esche: Ich lese trotzdem weiter vor, weil dort hinten die
Öffentlichkeit, der Souverän sitzt hier im Raum, unsere Vorgesetzten
und niemand anderes. Antrag weiter vorgelesen. Zack, rüber zu Frau
„Vorsitzende“.
Frau „Vorsitzende“ liest vor für´s Protokoll. Frau „Vorsitzende“: Ich
bitte doch darum, meinen Namen richtig zu schreiben.
Der ganze Saal lacht.
Frau „Vorsitzende“: Ham Sie noch mehr Anträge zu stellen?
Dr. Esche: Ja, ham wir.
Ich: Ich bestehe aber auf Beschluß.
Frau „Vorsitzende“: Wir sammeln jetzt die Anträge und beraten dann
darüber.
Es folgen Antrag 4: Feststellung der Offenkundigkeit, 19 Seiten, Antrag
5: die 37 Punkt von Edgar, Antrag 6: Zentralkurier Nr. 1 vom 17.Juli
2008, Antrag 7: Dass Frau „Vorsitzende“ zu keinem Zeitpunkt für das FA
gearbeitet hat. Alles zusammen ein ziemlich langer Vortrag.
Dr. Esche: „Sie wollen sich doch bestimmt jetzt zur Beratung
zurückziehen, oder?“
Frau „Vorsitzende“: Wir unterbrechen die Verhandlung, da das etwas
länger dauert, Herr Lehnhoff, werden wir erst mal die anderen Sachen
verhandeln und dann später mit Ihrer Sache fortfahren.
Dr. Esche: Nein, dass werden Sie nicht. Wann wird das sein?
Frau „Vorsitzende“: Dass kann ich Ihnen nicht sagen. Vielleicht auch
erst morgen.
Frage aus dem Saal: Gibt es hier Übernachtungsräume?
Frau „Vorsitzende“: Nein
Ich: Sie können nicht verlangen, dass wir 8 oder 10 Stunden hier auf
dem Flur verbringen. Sie müssen mir schon eine Zeit sagen.
Frau „Vorsitzende“: Ich kann es doch nicht ändern.
Ich: Ich aber auch nicht.
Frau „Vorsitzende“: Doch, Sie hätten es ändern können, hätten Sie die
Anträge vorher.......
Dr. Esche: Nöh, überhaupt nicht.
Frau „Vorsitzende“: So, wir machen weiter, wenn wir so weit sind.
Alle „Richter“ raus.
3 Minuten später alle wieder da.
Frau „Vorsitzende“: Wir machen um 14:00 weiter.
Ich: Nah, geht doch, vielen Dank.
Ende des ersten Teils.
|
|
aynihel
Beiträge: 7
|
» 26.10.08 19:05 « |
|
Zweiter Teil
Verhandlung wird um 13:57 fortgesetzt.
Frau „Vorsitzende“ liest ca. 6 Minuten die Begründung zur Ablehnung
aller Anträge vor. Viel Gerede wegen nichts.
Dann der Versuch, wieder mal in die Hauptverhandlung zu kommen. Frau
„Vorsitzende“: Ja, wir werden jetzt mit dem eigentlichen Verfahren
anfangen und die Anträge zum Schluß behandeln...........
Dr. Esche unterbricht: Ich muss widersprechen, wir haben gefordert,
dass die Anträge hier und sofort zu entschieden werden und nicht am
Ende der Sitzung. Wir haben einen Antrag zu stellen: Widerspruch zur
Ablehnung der Anträge 2-7. So wird es hier nicht durchgeführt. Wir
haben noch mehrere Anträge zu stellen, wir sind noch lange nicht soweit.
Frau „Vorsitzende“: Alles zu Protokoll gegeben.
Dr. Esche: Antrag 9, Vorlagepflicht des Richters. Richter soll an
Eidesstatt versichern, dass er Amtsträger nach deutschem Recht
ist...................(Wieder vorgelesen)
Frau „Vorsitzende“: Aufnahme ins Protokoll. So, jetzt kommen wir zum
Sachbericht.............
Dr. Esche: Wir werden Sie jetzt ablehnen nach 42/44 ZPO, so werden wir
hier nicht verhandeln. (Ohne vorlesen abgegeben) So, das ist jetzt für
uns hier beendet.
Frau „Vorsitzende“: Antrag Nr. 10 zu Protokoll. Die Sitzung wird um
14:12 unterbrochen.
Um 14:25 geht es weiter.
Frau „Vorsitzende“: Antrag 10 wird abgelehnt. (Mit Begründung)
Dr. Esche erklärt ihr, „Wir haben Anträge gestellt, fordern sofortigen
Beschluss, für uns ist die Verhandlung jetzt beendet. Sie können ja
weiter Gericht spielen. Sie können sich in eigener Sache nicht für
Unbefangen erklären, Sie bleiben nach 44 abgelehnt“.
14:28. Kurze Beratung mit mir, wir packen unsere Sachen zusammen und
verlassen den Saal. Beim Rausgehen vom mir noch der Hinweis, „Denken
Sie daran, Sie sind abgelehnt und bleiben es auch, Sie können nicht
weitermachen“.
Frau „Vorsitzende“ macht aber weiter. Fragt die Beklagenseite nach
Anträgen, redet von .................
Dr. Esche und ich rein ins Geschäftszimmer, möchten doch gerne den GVP
sehen. Wir werden höflich in einen Konferenzraum gebeten, warten ein
paar Minuten, es kommt eine Dame mit eine Hand voll Zettel rein. Nur
Schnick-Schnack. Wir möchten doch das Original sehen. Eine Minute
später kommt sie mit dem Original. Wir möchten doch gerne Kopien davon.
Aber gerne doch. Sie wieder raus. 1 Minute später wieder da. „Der Chef
sagt, keine Kopie davon, dass müssen Sie beim Chef schriftlich
beantragen“. OK, dann eben per Post. Wir raus, auf dem Flur kommt uns
die Protokollführerin entgegen. Das war´s dann wohl. Auf in die nächste
Runde. Wir werden berichten.
Noch ein Satz vom mir, ich möchte mich 1000 mal bei Dr. Esche bedanken,
einfach wunderbar, mein Dank auch an Edgar und Manuel, Ihr habt mir bzw
uns eine Menge beigebracht.
Danke auch an die vielen Zuhörer, die mir bei der Zusammenstellung
dieses Gedächnisprotokolls sehr geholfen haben und uns eine starke
moralische Stütze waren.
|
|
|
ull
Beiträge: 111
|
» 28.10.08 17:26 « |
|
ich
denke, daß es hier reinpaßt - hab ich auf ner website durch zufall
gefunden im wege einer anderen sache wegen beihilfe von beamten
Richter darf der Verhandlung mit
geschlossenen Augen folgen
Nürnberg (D-AH) - Ein Nickerchen in Ehren ist zwar niemandem zu
verwehren. Doch folgt ein beisitzender Richter der Gerichtsverhandlung
nur noch mit geschlossenen Augen und nickt sein Kopf dabei immer wieder
mal weg, müsste zumindest dieser Teil der Verhandlung für ungültig
erklärt werden. Allerdings beweist das Schließen der Augen allein noch
nicht, dass der Richter wirklich schläft, betont die telefonische
Rechtsberatung der Deutschen Axxxxxhotline . Denn diese Haltung
kann auch zur geistigen Entspannung oder zwecks besonderer
Konzentration eingenommen werden, entschied das Bundesverwaltungsgericht
(Az. 4 BN 54.03).
In einem Revisions-Prozess zu städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen
hatten die Kläger in einer eidesstattlichen Erklärung moniert, bei der
kontroversen und sehr entscheidenden Erörterung der
Wohnungsbedarfsprognose habe der beisitzende Richter vor sich hin
gedöst und sei mehrfach weggenickt. In einem Fall habe der Kopf des
Richters sogar rund 5 bis 7 Minuten nach vorne gehangen. Dem
widersprach aber der beschuldigte Rechtshüter in einer ausführlichen
dienstlichen Erklärung. Er habe während der gesamten Verhandlung die
Augen offen gehalten, den Vortrag der Beteiligten aufmerksam verfolgt
und sich Notizen gemacht. Dies gelte auch für die Diskussion der
Wohnungsbedarfsprognose. Diese habe im Übrigen überwiegend vor der
Mittagspause stattgefunden. Von einem Mittagsschläfchen seinerseits
könne also gar nicht die Rede sein. Die Bundesverwaltungsrichter
glaubten ihrem Kollegen und wiesen die Beschwerde zurück. Daraus gehe
in keiner Weise hervor, warum diese Person den betreffenden Richter
beispielsweise besonders genau hätte beobachten können oder aus welchen
anderen Gründen ihrer Darstellung der Vorzug zu geben sei. "Gegen den
behaupteten Vorgang spricht auch, dass dieser von keinem der anwesenden
Pressevertreter aufgegriffen wurde", zitiert Rechtsanwalt Paul Vogel
(telefonische Rechtsberatung unter 0900/1867800-0 für 1,99 Euro pro
Minute) aus dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts. Erst dann
könne davon ausgegangen werden, dass ein Richter schläft oder
"abwesend" ist, wenn andere sichere Anzeichen hinzukommen - wie
beispielsweise tiefes, hörbares und gleichmäßiges Atmen oder gar
Schnarchen oder "ruckartiges Aufrichten mit Anzeichen von fehlender
Orientierung", heißt es in der Leipziger Entscheidung.
|
|
|
camper
Beiträge: 11
|
» 31.10.08 03:01 « |
|
Gestern AG München Sitzungssaal A220
Zweiter Verhandlungstag, da der erste wegen unkorrekter Ladung
verschoben wurde.
Zu Beginn der Verhandlung bittet die Richterin die Staatsanwältin die
Anklage vorzulesen. Ich rüge, das ich meine Anträge stellen möchte.
Daraufhin die Richterin: das können Sie auch nach der Vorlesung.
Daraufhin moniere ich , das mit der Anklagevorlesung die
Hauptverhandlung beginnt. Sie versichert mir, das ich danach meine
Anträge stellen kann. Also liest die Staatsanwältin die Anklage vor und
danach lässt mich die Richterin meine Anträge stellen.
gesetzlicher Richter
fehlender GVP
fehlende Geltungsbereiche.
§43 ZPO
Jetzt kommts... entweder ihr hier im Forum seid Clowns und verwirrt die
Leser im Forum oder die Richterin "Frau Adam Metzger" hat einen an der
Waffel. Also sie versichert mir, das sie die gesetzliche Richterin sei.
Ich lasse das ins Protokoll aufnehmen, die "Gesetzliche" diktiert sogar
der Schreiberin, das sie die gesetzliche Richterin sei. Tagesprotokoll
mit wird natürlich von mir verlangt.
Zum fehlenden GVP sagt sie das es so in Ordnung sei. Ich lasse das
wieder ins Protokoll aufnehmen.
Zu §43 ZPO lässt die Gesetzliche nur die NAmen aufnehmen und ihre
ladungsfähige Anschrift gibt sie nicht her.
Zu den fehlenden Geltungsbereichen zitiert sie etwas von das Gericht
ist zuständig, welches am Wohnort ... ist.
Alles steht im PRotokoll, das ich hoffentlich unverfälscht am Montag
abholen werde und sofort ins Netz stellen werde.
Die Dame hat alles getan, um nicht abgelehnt werden zu können oder?
Frage zum Vorgegangenen: Wenn sie alles wiederlegt was ich beantrage,
indem Sie bestätigt das sie die gesetzliche sei, es wohl
Geltungsbereiche gibt, und zum Kennenlernen nicht einmal bereit ist,
wie kann ich mich jetzt wehren?
In der Verhandlung wir ein medizinischer Gutachter zu Rate gezogen, der
auf die Frage, was er zu meinem Verhalten meint.
Er hat so ein Verhalten in den letzten 25 Jahren nicht gesehen, gibt
dieser von sich.
Daraufhin wird die Verhandlung unterbrochen und es wird angeordnet
meine Schuldunfähigkeit zu überprüfen durch einen Artzt vom Landgericht.
Wie soll ich nun reagieren? Wenn ich mir ein Gutachten vom Schergen der
"Gesetzlichen" erstellen lasse, attestiert der mir doch sicher irgend
etwas gemeines..oder?
Nebenbei war ich vorher in der Amtsstube und wollte mir den originalen
GVP zeigen lassen und habe nur eine Kopie erhalten.
Das Original darf sie mir nicht zeigen...( Das habe ich aufgenommen, da
mir sonst keiner glauben würde.
Jetzt stehe ich ein wenig verwirrt da, zumal man mir sicher etwas böses
attestieren möchte.
Werde später weiter posten.... brauche jetzt erst mal was zu trinken
und einen guten rat...lol
|
|
|
Thema abonnieren · Thema bewerten |
|