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Thema: Erlebnisse im Gerichtssaal
Bewertung:
sapereaude82

Beiträge: 98

» 15.10.08 17:05 «              Beitrag melden


Strafverfahren in Mitteldeutschland

Viel konnte leider noch nicht Vorgetragen bzw. beantragt werden, nach etwa 8 Minuten wurde um etwa 4,5 Monate vertagt. Für die Verhandlung waren ursprünglich nur 15 min. anberaumt worden. Etwa 25 Mitstreiter waren zur Unterstützung anwesend und im gegensatz zu Ansbach durfte man sogar im Sitzungssaal stehen


Zuletzt bearbeitet: 19.10.08 20:45 von sapereaude82
Timmi

Beiträge: 10

» 22.10.08 10:03 «              Beitrag melden


Hallo zusammen

Hier der DAnk eine3s "DEmokraten" an die IPD.
Es ist zum schämen wie sich manche Leute aufführen .
http://www.merkur-online.de/lokales/nachrichten/statt-hilfe-braune-parolen-16871.html
Anstatt sich mal gerade zu machen und zu kämpfen wird denuziert und geschleimt.

Falls das Thema nicht hierher passt bitte verschieben.

LG
Und so falsch noch hinzu. Werden wir wohl mal nachhaken müssen.
Krascher



Zuletzt bearbeitet: 23.10.08 20:54 von Krascher
sweetsina

Beiträge: 90

karimiboy
» 22.10.08 12:59 «              Beitrag melden


Wieder typisch. Alles so dargestellt dass der RNSV und die IPD in ein möglichst schlechtes Licht gerückt werden. Am AG München wurden überhaupt keine Parolen verteilt. Nein, das ist übelstes Lügenspiel der Presse und derer die dahinterstehen.
Auf die EINHALTUNG der RECHTSNORMEN wurde gepocht. Doch vergebens. Anscheinend kennt man am AG München keine Rechtsnormen sondern nur Willkür. Und die Unruhen gingen nicht von der IPD aus sondern von einer Rechtspflegerin die sich anmasste gesetzliche Richterin zu sein, sich weigerte sich auszuweisen aber statt dessen gegen friedliche Menschen die Polizei hetzte.

vonRoit

Beiträge: 2405

» 22.10.08 14:08 «              Beitrag melden


Nun, wer dabei war kennt die Tatsachen, es waren mehr als Fünfzig dabei, auch war nichts von braunen Parolen zu hören, nur das sich die Gerichtsangestellten weigerten sich auszuweisen bzw. mehr war da nicht.
Die Polizei hat auf Aufforderung die Personalien der Beteiligten Justizangestellten feststellen müssen, was der Chef der Einsatztruppe Trachtengruppe Süd auch artig getan hat, weil er es musste.
Wir sollten auf Geheiss der Leute die betroffen waren, nicht weitermachen,was Ihnen schlecht im Endresultat bekommen ist.

Wir werden uns immer stärker überlegen müssen, wem wir künftig unter die Arme greifen, es lohnt bei einigen wirklich nicht.

Bulli

Beiträge: 104

» 22.10.08 14:19 «              Beitrag melden


Heute ist alles was nicht für die brDvD und deren System ist rechtsradikal.

Was sie in diesem Fall wohl übersehen haben, die IPD ist radikal im Recht.

d_eutschland

Beiträge: 87


» 22.10.08 16:17 «              Beitrag melden


Die Lügen Systempresse hat ja wieder zugeschlagen.

Aber die Wahrheit kommt raus, auch der Merkur wird das noch kapieren.

Hier mal die Adresse für entsprechende Leserbriefe

Postanschrift:
Paul-Heyse-Str. 2-4
80336 München

Gruß
d-eutschland


schlesier

Beiträge: 133

» 22.10.08 19:17 «              Beitrag melden


Hallo Mitstreiter,
Arbeitsgericht Bautzen
Außenstelle Görlitz
Richterin Frau Hähner 2. Versuch einer Güteverhandlung leider wieder ohne gesetzliche Richterin nach Art.101 GG.
Frau Hähner wollte dies nicht zu Protokoll geben, erließ aber durch Rechtsbeugung ein vorläufiges Versäumnisurteil mit Beihilfe Ihres Standeskollegen RA Malz aus Hoyerswerda.
Wir haben genügend Revisionspunkte gesammelt, was nach einer erneuten Ablehnung und Strafanzeige/-antrag sicher noch für einige Turbulenzen sorgen wird.
Der Kampf geht weiter.

Klasse ! Schlesier ist der nächste der die Normen richtig einsetzen kann ! Glückwunsch ! Weiter so ! Krascher

gruß schlesier

Zuletzt bearbeitet: 22.10.08 20:21 von Krascher
aynihel

Beiträge: 7

» 26.10.08 19:04 «              Beitrag melden


Nah endlich, mein lang ersehnter Prozess im Finanzgericht Hamburg am 22.10.2008
5 „Richter“ Vorsitz Frau Kreth

Helmut Lehnhoff, XXXXXXXXXXXXXXX,
vertreten durch Dr. Esche Kläger
erhebt gegen
das Finanzamt, Hamburg-Bergedorf, Ludwig-Rosenberg-Ring41, 21031 Hamburg, vertreten durch den Vorsteher
Beklagter
form - und fristgerecht, die Anfechtungsklage / Feststellungsklage wegen
der Nichtigkeit des Umsatzsteuergesetzes und Einkommsteuergesetzes die Anfechtungsklage / Feststellungsklage wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 I 2 GG
betreffend der Einspruchsentscheidung, Steuernummer: XXXXXXX, zugestellt am 22.05.2008
gegen die Ablehnung der Feststellung der Nichtigkeit der Prüfungsanordnung wegen dessen fehlender gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage hinsichtlich der zu prüfen Umsatzsteuer.
Es wird beantragt,
I.
die Nichtigkeit der o.a. Verwaltungsakte festzustellen und die Beklagte zu verurteilen, die o.a. Bescheide ersatzlos aufzuheben. b) Eine vertiefende Begründung soll in der mündlichen Verhandlung erfolgen. c) Zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung wird um vollständige Akteneinsicht gebeten. d) Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Verhandlung: Gedächnisprotokoll

09:15. Es erscheint die Protokollführerin, eine Schwarzafrikanerin, dazu Blind mit einer Begleiterin.
Frage von ihr, wer ist anwesend.
Von der Klägerseite:
Dr. Esche, persönlicher Beistand. Frage zum Beruf. Das tut nicht zur Sache.
Helmut Lehnhoff: Ja, das bin ich.
Von der Beklagtenseite: Frau Saalmann mit Begleitung.
Es erscheinen die „Richter“, fünf an der Zahl schön im Gänsemarsch.
Alle bleiben sitzen. Wir wünschen einen guten Tag, wir sind ja nett und höflich.
Erste Frage von Frau „Vorsitzende“: Herr Dr. Esche, sind Sie Jurist? Antwort: Das tut nichts zur Sache, ich bin persönlicher Beistand von Herrn Lehnhoff.
Frau „Vorsitzende“: Sie können gerne persönlicher Beistand sein. So, dann wird die mündliche Verhandlung eröffnet.
Dr. Esche: Ich möchte jetzt erst mal einen Antrag stellen. Antrag 1:Bekanntgabe aller am Verfahren beteiligten Personen. Mit Vorname, Nachname, Geburtsdatum, ladefähiger Anschrift usw. Alles schön vorgelesen.
Frau „Vorsitzende“: Herr Esche, Sie können hier keinen Antrag stellen.
Ich: Dann stelle ich den Antrag.
Dr. Esche: Er stellt den Antrag. So, hier, bitteschön. (Rüber mit dem Antrag). Jetzt wollen wir erst mal alle Namen wissen. Vorname u.s.w. Von allen Beteiligten!
Frau „Vorsitzende“: Dann haben Sie den Antrag zu Protokoll gegeben?
Dr. Esche: Ja, wir geben in zu Protokoll und machen in zum Gegenstand der Verhandlung und bestehen auf Beschluss.
Die Frau „Vorsitzende“ gibt zu Protokoll. Die Protokollführerin fragt noch mal nach und fängt an zu lachen.
Dr. Esche und ich: „Was hat das zu bedeuten, dass Sie darüber lachen? Was soll das, warum lachen Sie?“
Frau „Vorsitzende“: Keine Ahnung.
Die Protokollführern: Äh, nichts, es ging mir zu schnell. Ich bin nicht mitgekommen, es ging mir zu schnell.
Frau „Vorsitzende“: Wir unterbrechen die Verhandlung. Wir beraten darüber.
Alle kommen wieder rein.
Frau „Vorsitzende“: Sie müssen schon aufstehen, wir müssen eine Entscheidung verkünden, dass geht nun mal nicht anders. Das ist eine normale Höflichkeit. (Ok, alle stehen auf). Der Antrag wird abgelehnt. (Mit Begründung). Zweiter Versuch, die HV zu eröffnen. Wir widersprechen und geben den nächsten Antrag.
Antrag 1a: Widerspruch zur Ablehnung des Antrages 1. (Zwei Seiten lang, komplett vorgelesen. Ohne unterbrochen zu werden).

Das dt. Recht kennt kein "Aufstehgesetz" ! Krascher


Zuletzt bearbeitet: 27.10.08 13:31 von Krascher
aynihel

Beiträge: 7

» 26.10.08 19:04 «              Beitrag melden


Jetzt das erste mal der ernsthafte Versuch, Dr. Esche von der Verhandlung auszuschließen.
Frau „Vorsitzende“: Herr Lehnhoff, er ist ihr persönlicher Beistand, ich möchte gerne mit Ihnen das Verfahren führen.
Dr. Esche: Nein, das werden Sie nicht.
Ich: Ich kann nicht, ich habe ein Stimmband verloren, ich kann nicht lange sprechen, ich habe eine schwere Operation und eine künstliche Bandscheibe und deshalb hilft mir Dr. Esche.
Frau „Vorsitzende“:Es geht um Ihr Verfahren, Herr Esche ist nicht Ihr Rechtsbeistand
Dr. Esche: Das hat damit nichts zu tun.
Ich: Noch mal, ich habe eine schwere OP hinter mir und kann nicht lange sprechen.
Frau „Vorsitzende“: Herr Dr. Esche, ich bitte Sie, nur wenn es der Wunsch von Herrn Lehmann ist...........
Ich: Lehnhoff bitte.
Frau „Vorsitzende“: Wir wollen auch mal weiterkommen.
Dr. Esche: Ja freilich.
Frau „Vorsitzende“: Dann Herr Dr. Vogt, Sie sind dran.
Ich: Nein, noch nicht, ich habe noch weitere Anträge.
Frau „Vorsitzende“: Wir verhandeln ja noch, jetzt lassen Sie uns doch erst mal zur Sache anfangen.
Dr. Esche: Herr Lehnhoff hat mich gebeten, folgenden Antrag zu stellen, näh. Antrag Nr. 2 und ich bitte um ungehinderten Vortrag. Antrag GVP u.s.w (wider komplett vorgelesen)
Frau „Vorsitzende“: Herr Lehnhoff, haben Sie noch weitere Anträge?
Ich: Ja, ein hab ich noch.
Dr. Esche: Antrag Nr. 3. Gesetzlicher Richter (3 Seiten, auch alles vorgelesen) dass es sich bei Frau....... frage an Frau „Vorsitzende“, wie heißen Sie noch?
Frau „Vorsitzende“: Steht draußen dran.
Dr. Esche: das interessiert mich nicht, ob im Kongo Muttertag ist oder in Deutschland ein Kirchturm umfällt, ich habe Sie nach Ihren Namen gefragt.
Frau „Vorsitzende“: Herr Dr. Esche, bitte mäßigen Sie sich.
Ich: Hätten Sie mir vorhin den Namen gesagt..............
Dr. Esche: Wir haben uns vorgestellt hier, er hat seinen Namen gesagt, ich habe meinen Namen gesagt, ist es so schwer, Ihren Namen zu sagen?
Frau „Vorsitzende“: Nein, aber nicht in diesem Ton, gehen Sie raus und lesen Sie ihn draußen an der Dienstrolle.
Ich also raus, den Namen abgeschrieben, hab wohl leider aus versehen die Buchstaben vertauscht, sorry, tut mir echt leid. Dr. Esche liest weiter vor. Frau „Vorsitzende“ wollte unterbrechen: Das wissen wir alles.
Dr. Esche: Ich lese trotzdem weiter vor, weil dort hinten die Öffentlichkeit, der Souverän sitzt hier im Raum, unsere Vorgesetzten und niemand anderes. Antrag weiter vorgelesen. Zack, rüber zu Frau „Vorsitzende“.
Frau „Vorsitzende“ liest vor für´s Protokoll. Frau „Vorsitzende“: Ich bitte doch darum, meinen Namen richtig zu schreiben.
Der ganze Saal lacht.
Frau „Vorsitzende“: Ham Sie noch mehr Anträge zu stellen?
Dr. Esche: Ja, ham wir.
Ich: Ich bestehe aber auf Beschluß.
Frau „Vorsitzende“: Wir sammeln jetzt die Anträge und beraten dann darüber.
Es folgen Antrag 4: Feststellung der Offenkundigkeit, 19 Seiten, Antrag 5: die 37 Punkt von Edgar, Antrag 6: Zentralkurier Nr. 1 vom 17.Juli 2008, Antrag 7: Dass Frau „Vorsitzende“ zu keinem Zeitpunkt für das FA gearbeitet hat. Alles zusammen ein ziemlich langer Vortrag.
Dr. Esche: „Sie wollen sich doch bestimmt jetzt zur Beratung zurückziehen, oder?“
Frau „Vorsitzende“: Wir unterbrechen die Verhandlung, da das etwas länger dauert, Herr Lehnhoff, werden wir erst mal die anderen Sachen verhandeln und dann später mit Ihrer Sache fortfahren.
Dr. Esche: Nein, dass werden Sie nicht. Wann wird das sein?
Frau „Vorsitzende“: Dass kann ich Ihnen nicht sagen. Vielleicht auch erst morgen.
Frage aus dem Saal: Gibt es hier Übernachtungsräume?
Frau „Vorsitzende“: Nein
Ich: Sie können nicht verlangen, dass wir 8 oder 10 Stunden hier auf dem Flur verbringen. Sie müssen mir schon eine Zeit sagen.
Frau „Vorsitzende“: Ich kann es doch nicht ändern.
Ich: Ich aber auch nicht.
Frau „Vorsitzende“: Doch, Sie hätten es ändern können, hätten Sie die Anträge vorher.......
Dr. Esche: Nöh, überhaupt nicht.
Frau „Vorsitzende“: So, wir machen weiter, wenn wir so weit sind.
Alle „Richter“ raus.
3 Minuten später alle wieder da.
Frau „Vorsitzende“: Wir machen um 14:00 weiter.
Ich: Nah, geht doch, vielen Dank.
Ende des ersten Teils.

aynihel

Beiträge: 7

» 26.10.08 19:05 «              Beitrag melden


Zweiter Teil

Verhandlung wird um 13:57 fortgesetzt.
Frau „Vorsitzende“ liest ca. 6 Minuten die Begründung zur Ablehnung aller Anträge vor. Viel Gerede wegen nichts.
Dann der Versuch, wieder mal in die Hauptverhandlung zu kommen. Frau „Vorsitzende“: Ja, wir werden jetzt mit dem eigentlichen Verfahren anfangen und die Anträge zum Schluß behandeln...........
Dr. Esche unterbricht: Ich muss widersprechen, wir haben gefordert, dass die Anträge hier und sofort zu entschieden werden und nicht am Ende der Sitzung. Wir haben einen Antrag zu stellen: Widerspruch zur Ablehnung der Anträge 2-7. So wird es hier nicht durchgeführt. Wir haben noch mehrere Anträge zu stellen, wir sind noch lange nicht soweit.
Frau „Vorsitzende“: Alles zu Protokoll gegeben.
Dr. Esche: Antrag 9, Vorlagepflicht des Richters. Richter soll an Eidesstatt versichern, dass er Amtsträger nach deutschem Recht ist...................(Wieder vorgelesen)
Frau „Vorsitzende“: Aufnahme ins Protokoll. So, jetzt kommen wir zum Sachbericht.............
Dr. Esche: Wir werden Sie jetzt ablehnen nach 42/44 ZPO, so werden wir hier nicht verhandeln. (Ohne vorlesen abgegeben) So, das ist jetzt für uns hier beendet.
Frau „Vorsitzende“: Antrag Nr. 10 zu Protokoll. Die Sitzung wird um 14:12 unterbrochen.
Um 14:25 geht es weiter.
Frau „Vorsitzende“: Antrag 10 wird abgelehnt. (Mit Begründung)
Dr. Esche erklärt ihr, „Wir haben Anträge gestellt, fordern sofortigen Beschluss, für uns ist die Verhandlung jetzt beendet. Sie können ja weiter Gericht spielen. Sie können sich in eigener Sache nicht für Unbefangen erklären, Sie bleiben nach 44 abgelehnt“.
14:28. Kurze Beratung mit mir, wir packen unsere Sachen zusammen und verlassen den Saal. Beim Rausgehen vom mir noch der Hinweis, „Denken Sie daran, Sie sind abgelehnt und bleiben es auch, Sie können nicht weitermachen“.
Frau „Vorsitzende“ macht aber weiter. Fragt die Beklagenseite nach Anträgen, redet von .................
Dr. Esche und ich rein ins Geschäftszimmer, möchten doch gerne den GVP sehen. Wir werden höflich in einen Konferenzraum gebeten, warten ein paar Minuten, es kommt eine Dame mit eine Hand voll Zettel rein. Nur Schnick-Schnack. Wir möchten doch das Original sehen. Eine Minute später kommt sie mit dem Original. Wir möchten doch gerne Kopien davon. Aber gerne doch. Sie wieder raus. 1 Minute später wieder da. „Der Chef sagt, keine Kopie davon, dass müssen Sie beim Chef schriftlich beantragen“. OK, dann eben per Post. Wir raus, auf dem Flur kommt uns die Protokollführerin entgegen. Das war´s dann wohl. Auf in die nächste Runde. Wir werden berichten.

Noch ein Satz vom mir, ich möchte mich 1000 mal bei Dr. Esche bedanken, einfach wunderbar, mein Dank auch an Edgar und Manuel, Ihr habt mir bzw uns eine Menge beigebracht.

Danke auch an die vielen Zuhörer, die mir bei der Zusammenstellung dieses Gedächnisprotokolls sehr geholfen haben und uns eine starke moralische Stütze waren.

schlesier

Beiträge: 133

» 28.10.08 17:23 «              Beitrag melden


Hallo Mitstreiter,
neues aus Mitteldeutschland
Heute 11:15 Uhr Amtsgericht Weißwasser
Verhandlung wegen unberechtigte Forderung Zwangsverwaltung
Nachdem ich einen druckfrischen nicht unterschriebenen Geschäftsverteilungsplan gesehen habe, gings dann im Gerichtssaal zur Sache.
1. Rüge Scheinzustellung Richter Trepzik wollte alles mit der
ZPO heilen
2. Antrag gesetzlicher Richter nach Art.101 GG Aussage Herr
Trepzik "Ich bin in diesem Haus der diesem Verfahren
zugeordnete gesetzliche Richter."
2X habe ich ihn aufgefordert zu Protokoll zu geben, das er
gesetzlicher Richter nach Art.101 GG ist.
Es passierte nichts.Nur rabulieren
3. Antrag auf Ablehnung nach §42 und §44 ZPO wegen Mimik und
Gestik.Richter Trepzik vermutete eine böswillige
Herausschiebung und Verschleppung des Prozesses und möchte
mit § 47 (2) heilen und weitermachen.
4. Verwahre mich gegen diese Willkür weise noch einmal
daraufhin, das er abgelehnt ist und nach §44 bleibt und
packe meine sachen. Herr Trepzik:"Sie wollen doch nicht
etwa gehen." Ich: "Natürlich es ist schon eine Zumutung was
hier in diesem Amtsgericht abgeht. Sie dürfen nicht
verhandeln. Sie wissen das und werden noch vom Volk
bezahlt." sprachs und ging
5. Bei der kleinen jungen Rechtsanwältin der Gegenseite, durch
Standesrecht zum Schweigen veurteilt, wechselten sekündlich
die Gesichtsfarben.In diesem Augenblick wäre Sie vielleicht
lieber Lehrerin geworden...
Somit habe ich auch heute in Weißwasser wieder keinen gesetzlichen Richter nach Art.101 GG gesehen und gesprochen....



gruß schlesier
ull

Beiträge: 111

» 28.10.08 17:26 «              Beitrag melden


ich denke, daß es hier reinpaßt - hab ich auf ner website durch zufall gefunden im wege einer anderen sache wegen beihilfe von beamten

Richter darf der Verhandlung mit geschlossenen Augen folgen

Nürnberg (D-AH) - Ein Nickerchen in Ehren ist zwar niemandem zu verwehren. Doch folgt ein beisitzender Richter der Gerichtsverhandlung nur noch mit geschlossenen Augen und nickt sein Kopf dabei immer wieder mal weg, müsste zumindest dieser Teil der Verhandlung für ungültig erklärt werden. Allerdings beweist das Schließen der Augen allein noch nicht, dass der Richter wirklich schläft, betont die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Axxxxxhotline . Denn diese Haltung kann auch zur geistigen Entspannung oder zwecks besonderer Konzentration eingenommen werden, entschied das Bundesverwaltungsgericht (Az. 4 BN 54.03). In einem Revisions-Prozess zu städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen hatten die Kläger in einer eidesstattlichen Erklärung moniert, bei der kontroversen und sehr entscheidenden Erörterung der Wohnungsbedarfsprognose habe der beisitzende Richter vor sich hin gedöst und sei mehrfach weggenickt. In einem Fall habe der Kopf des Richters sogar rund 5 bis 7 Minuten nach vorne gehangen. Dem widersprach aber der beschuldigte Rechtshüter in einer ausführlichen dienstlichen Erklärung. Er habe während der gesamten Verhandlung die Augen offen gehalten, den Vortrag der Beteiligten aufmerksam verfolgt und sich Notizen gemacht. Dies gelte auch für die Diskussion der Wohnungsbedarfsprognose. Diese habe im Übrigen überwiegend vor der Mittagspause stattgefunden. Von einem Mittagsschläfchen seinerseits könne also gar nicht die Rede sein. Die Bundesverwaltungsrichter glaubten ihrem Kollegen und wiesen die Beschwerde zurück. Daraus gehe in keiner Weise hervor, warum diese Person den betreffenden Richter beispielsweise besonders genau hätte beobachten können oder aus welchen anderen Gründen ihrer Darstellung der Vorzug zu geben sei. "Gegen den behaupteten Vorgang spricht auch, dass dieser von keinem der anwesenden Pressevertreter aufgegriffen wurde", zitiert Rechtsanwalt Paul Vogel (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1867800-0 für 1,99 Euro pro Minute) aus dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts. Erst dann könne davon ausgegangen werden, dass ein Richter schläft oder "abwesend" ist, wenn andere sichere Anzeichen hinzukommen - wie beispielsweise tiefes, hörbares und gleichmäßiges Atmen oder gar Schnarchen oder "ruckartiges Aufrichten mit Anzeichen von fehlender Orientierung", heißt es in der Leipziger Entscheidung.

sapereaude82

Beiträge: 98

» 30.10.08 17:08 «              Beitrag melden


Verhandlung in Mitteldeutschland.
Diesmal ein "Übungs- & Trainingstermin", auch um zu zeigen, dass die ganze "Rechtslage" tatsächlich so seltsam ist.

Der Schwarzkittel betrat den Saal und kurioserweise blieben einige sitzen. Er forderte zum Aufstehen -> "Nach welchem Gesetz?"
dies führte bei Ihm eine spontane Änderung der Gesichtsfarbe herbei

Er verlangte nun nach Ausweisen, was auch kein Problem gewesen wäre, wenn er als Ausweispflichtiger Beamter sich selbst hätte ausweisen können, was er jedoch unterlies. Nun rief er aus eigener Verunsicherung die Polizei herbei. Wir konnten uns jedenfalls ausweisen, nur einer konnte oder wollte nichts dergleichen tun, nämlich der Schwarzkittel.

Nun ging es endlich los, weil aber Anträge und rechtl. Gehör nicht gewährt wurden folgte auch gleich die Ablehung.
Also kurzer "Prozeß" und wir verließen den Saal. Er hat dann noch "Versucht" das Theaterstück "Gericht" zu spielen aber augenscheinlich nach ein Paar Minuten aufgehört, seit dem herrscht Funkstille.

camper

Beiträge: 11

» 31.10.08 03:01 «              Beitrag melden


Gestern AG München Sitzungssaal A220

Zweiter Verhandlungstag, da der erste wegen unkorrekter Ladung verschoben wurde.

Zu Beginn der Verhandlung bittet die Richterin die Staatsanwältin die Anklage vorzulesen. Ich rüge, das ich meine Anträge stellen möchte. Daraufhin die Richterin: das können Sie auch nach der Vorlesung. Daraufhin moniere ich , das mit der Anklagevorlesung die Hauptverhandlung beginnt. Sie versichert mir, das ich danach meine Anträge stellen kann. Also liest die Staatsanwältin die Anklage vor und danach lässt mich die Richterin meine Anträge stellen.

gesetzlicher Richter
fehlender GVP
fehlende Geltungsbereiche.
§43 ZPO

Jetzt kommts... entweder ihr hier im Forum seid Clowns und verwirrt die Leser im Forum oder die Richterin "Frau Adam Metzger" hat einen an der Waffel. Also sie versichert mir, das sie die gesetzliche Richterin sei. Ich lasse das ins Protokoll aufnehmen, die "Gesetzliche" diktiert sogar der Schreiberin, das sie die gesetzliche Richterin sei. Tagesprotokoll mit wird natürlich von mir verlangt.

Zum fehlenden GVP sagt sie das es so in Ordnung sei. Ich lasse das wieder ins Protokoll aufnehmen.

Zu §43 ZPO lässt die Gesetzliche nur die NAmen aufnehmen und ihre ladungsfähige Anschrift gibt sie nicht her.

Zu den fehlenden Geltungsbereichen zitiert sie etwas von das Gericht ist zuständig, welches am Wohnort ... ist.

Alles steht im PRotokoll, das ich hoffentlich unverfälscht am Montag abholen werde und sofort ins Netz stellen werde.

Die Dame hat alles getan, um nicht abgelehnt werden zu können oder?

Frage zum Vorgegangenen: Wenn sie alles wiederlegt was ich beantrage, indem Sie bestätigt das sie die gesetzliche sei, es wohl Geltungsbereiche gibt, und zum Kennenlernen nicht einmal bereit ist, wie kann ich mich jetzt wehren?

In der Verhandlung wir ein medizinischer Gutachter zu Rate gezogen, der auf die Frage, was er zu meinem Verhalten meint.

Er hat so ein Verhalten in den letzten 25 Jahren nicht gesehen, gibt dieser von sich.

Daraufhin wird die Verhandlung unterbrochen und es wird angeordnet meine Schuldunfähigkeit zu überprüfen durch einen Artzt vom Landgericht.

Wie soll ich nun reagieren? Wenn ich mir ein Gutachten vom Schergen der "Gesetzlichen" erstellen lasse, attestiert der mir doch sicher irgend etwas gemeines..oder?

Nebenbei war ich vorher in der Amtsstube und wollte mir den originalen GVP zeigen lassen und habe nur eine Kopie erhalten.
Das Original darf sie mir nicht zeigen...( Das habe ich aufgenommen, da mir sonst keiner glauben würde.

Jetzt stehe ich ein wenig verwirrt da, zumal man mir sicher etwas böses attestieren möchte.

Werde später weiter posten.... brauche jetzt erst mal was zu trinken und einen guten rat...lol



schlesier

Beiträge: 133

» 31.10.08 19:17 «              Beitrag melden


Hallo camper,
hat Sie gesetzliche Richterin gesagt oder gesetzliche Richterin nach Art.101 GG und dies zu Protokoll gegeben.
In meinen letzten Verhandlungen vergessen die Herrschaften immer nach "Art 101 GG", aber das macht den UNterschied.


gruß schlesier
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