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Thema: Erlebnisse im Gerichtssaal
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Der_Dipl_Ing
Beiträge: 161
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» 06.10.08 15:43 « |
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Heute in Karlsruhe
Anklage wegen Ordnungswidrigkeit wegen angeblicher illegaler
Rechtsberatung!
Die Öffentlichkeit bestand aus 11 interessierten Personen - danke für
euer Kommen.
Nachdem die Sitzordnung geklärt war - ich setzte mich mit dem Rücken
zum Fenster - obwohl der Staatsanwalt wollte, dass ich mich auf die
andere Seite setzen sollte.
Feststellung meiner Person .. ups meine Vornamen waren umgedreht und
mein Geburtstag stimmte auch nicht, meinte ich, "da haben Sie ja den
Falschen geladen!" "Nein,
nein, Sie sind schon der Richtige!" ... war die Antwort von Herrn
"Richter".
Meinen Beruf wollte er auch wissen, es sei hier so üblich - bei mir
nicht, deshalb weiß er den bis jetzt immer noch nicht.
Dann Rüge, dass ein Anonymus geladen hat - bitte zu Protokoll!
Ich wollte nun den Namen des "Richters" wissen ... "Neuberth" heiße er
.. Nein, seinen Vornamen gab er nicht preis. Der Staatsanwalt meinte,
er heiße "Stier" .. aha, "Peter Stier" fragte ich den Verdutzen - woher
ich das wohl wußte.
Herr Neuberth meinte dann, ich könne ihn ja im Geschäftsverteilungsplan
wiederfinden. Meine Antwort war: "Sie meinen die Kladde, die hier
ausliegt? Ein GVP ist eine Urkunde und diese müsse untrennlich gebunden
sein, mit allen Unterschriften und Dienstsiegel! Diese ausliegende
Kladde ist kein gesetzlicher GVP nach § 21e GVG!" Dies wurde nach
kurzem Widerstand dann auch protokolliert.
Dann stellte ich meinen ersten Antrag:
"dass ich 1. meine Anträge ungestört vortragen dürfe und 2. dass das
Gericht die folgenden Entscheidungen des BVerfG und BGH respektiert und
einhält: ....." Dann kamen ca. 1/2 A4-Seite Beschlüsse und
Entscheidungen zum Thema rechtliches Gehör mit allen Fundstellen, z.B.
BVerfGE 52, 131/144 ... dieses Vorlesen dauerte mindestens 5 Minuten ..
erstaunlicherweise wurde ich dabei nicht unterbrochen.
Der Staatsanwalt schaute ganz ungläubig, sowas hatte er wahrscheinlich
noch nicht erlebt.
"Antrag zum gegenstand des verfahrens und sofortigen Beschluss" ..
Antrag unterschrieben und dem "Richter" vorgelegt.
Dreimal Luftholen, dann Antrag des "Richters", dass er das Verfahren
nach § 45 Abs. 2 OWiG einstellen möchte, und fragte, ob die
Staatsanwaltschaft damit einverstanden sei. Erst nach der nochmaligen,
fordernden Fragestellung durch den "Richter" nickte der Staatsanwalt
und dann war das Schauspiel leider schon beendet, schade, ich hatte
noch so viele schöne Anträge zu stellen ...
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matu
Beiträge: 32
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» 09.10.08 01:21 « |
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Gestern mal wieder vor Gericht.
Amtsgericht Stuttgart des besatzungsrechtlichen Mittels der Westmächte,
Bundesrepublik Detuschland, Land Baden Württemberg.
Saal 304 13:00 Uhr
Neue Situation: Strafverfahren gegen Fritz, wegen angeblichem fahren
ohne Führerschein.
Im Saal befinden sich die angebliche Richterin, der angebliche
Staatsanwalt und der angeordnete Pflichtverteidiger für Fritz.
Nach Aufruf des Verfahrens setzen wir uns an die Sünderbank, womit das
Debakel schon los ging, da offensichtlich einer zuviel am Tisch, das
war so nicht geplant.
Also legte sie los: Wer ich denn sei? Ob ich Rechtsanwalt wäre usw.
Nein. Beistand zur Überprüfung in der Vorverhandlung, ob hier überhaupt
ein rechtstaatliches, faires Verfahren stattfinden könne durch die
Anwesenden.
Dann wollte ich einen Antrag dazu formulieren wurde aber ständig
unterbrochen mit dem Hinweis, daß ich als Beistand erst zugelassen
werden müßte! ?Vom Amtgericht? Tss Tss?
Hierzu habe ich geschwiegen und statt dessen darauf hingewiesen, daß
wir uns in der Vorverhandlung befinden und zu überprüfen ist, ob
Ablehnungsgründe gegen die Prozessbeteiligten vorliegen, was das Recht
des Beklagten sei. Darauf behauptet die angebl. Richterin, daß wir uns
in der HV befinden. Sie hatte diese aber nicht wie vorgeschrieben
angekündigt!
Im weitern Gezetere wurde mir Ordnungsstrafe angedroht, dann
Platzverweis mit Androhung des Rausschmisses. Witzig dabei, sie wollte
meinen Namen wissen aber die anderen Prozessbeteiligten wurden ja auch
nicht namentlich genannt, also hat sie ins Mikro den großen unbekannten
Beistand diktiert.
Daraufhin Ablehnung der Richterin nach § 24 StPO, was sie durch den
Staatsanwalt und eigene Unbefangenheitserklärung heilen wollte. Mein
Einwand, daß sie nach der Ablehnung nur noch dringende unaufschiebare
Handlungen vornehmen dürfe, wurde voll ignoriert und in Abrede
gestellt. Die Feststellung zu Protokoll, daß sie ständig das Recht
beuge und das rechtliche Gehör verletze, wurden natürlich versagt.
Darauf wurde der Druck massiver und ich begab mich in die
Zuschauerränge. Da das Gelabere und Herumrabbulieren aber unerträglich
war für mich, setzte ich noch einige Zwischenrufe ab und damit zwei
grüne in Bewegung, denen man den Willen zur körperlich Gewaltanwendung
abnehmen konnte.
Fritz ist dann verdonnert worden zu Knast auf Bewährung.
Wahrendessen habe ich vor dem Gericht die sofortige Beschwerde und zwei
Anträge fertigformuliert, um diese sofort in der Geschäftstelle
abzugeben.
Der Infoschaltermann schickte mich sodann zur Rechtsantragsstelle. Dort
angekommen, Nummer gezogen, gewartet. Endlich nach 30 MInuten bin ich
dran, denke, geschwind Zettel abgeben, kopieren lassen und Abgabe
bestätigen lassen, fertig. Alles in allem mit 10 Minuten geplant.
Dann gings los! Der Rechtspfleger sagte er sei nicht mein Kopierer,
erst müsse er wissen, um was es geht.
Dann setzte er sich hin und las alles durch. Als er fertig war sagte
er, solche massiven Vorwürfe hat er noch nicht dagehabt. Nach einigem
hin und her, in die auch ein paar rechtliche Richtigstellungen von mir
eingeflossen sind kam der Beamte richtig in Fahrt. Es schlug seinen
roten Gesetzeswälzer auf, um zu überprüfen, ob mein Antrag so rechtens
sei. Nach Klarstellung nahm sich der gute Mann über eine Stunde Zeit
und formulierte sieben Seiten sofortige Beschwerde und begründeten
Anschuldigungen des versagten rechtstaatlichen Verfahrens.
Ohne Zweifel, war dies noch ein echter Beamter, der den §56 BBG, der
Beamte trägt die volle rechtliche Verantwortung für seine Handlungen,
noch ernst nahm. Ehrlich gesagt, habe ich mich über diesen Beamten
gefreut, da hier noch das aufleuchtet, was früher wohl noch
Rechtstaatlich war. Dem guten Mann habe ich das auch so gesagt, der
seinerseits über meine rechtlichen Kenntnis begeistert war, die nicht
zuletzt im Seminar letztes Jahr und den Diskussionen mit den
Mitstreitern einen enormen Schub erfahren haben, insbesondere die
Systematik betreffend.
Fazit: In der eigentlichen Sache am Anfang mies gelaufen aber der
Schlußakt, mehr als nur erfreulich.
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Krascher
Beiträge: 1094
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» 09.10.08 14:10 « |
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Ein
netter und wieder einmal "falscher" Bericht, da Dinge falsch
dargestellt und weggelassen worden sind. Gegen Recht wird sich kein
"richtiges" Mitglied der IPD wenden. Aber was hat Recht mit einem
Gericht in BRD zu tun ?
Der sog. Redakteur der FLZ, der Fränkischen Landzeitung, Eckard Dürr,
war nach der Nicht-Verhandlung auf der Straße - Richtung
"Danach-Kaffee" - ganz erpicht darauf, mir [der nette Bevollmächtigte
aus Kiel, dessen Namen er sich notierte, aber dann doch nicht im
Artikel nennen durfte !], mir einige Dinge unterstellen zu wollen,
insbesondere der IPD und seinen Mitgliedern.
Vom Rechtsnormen Schutzverein war überhaupt nicht die Rede;
offensichtlich hatte sich Herr Dürr schon vorher beim AG-"Direktor"
fehlinformiert.
Die angebliche Beleidigung bestand darin, dass der 55 jährige Ingenieur
einem Herrn Horn - der Parchimer Stadtkurier / Zentralkurier berichtete
- bei dem Erhalt seines Vermögens zu helfen versuchte, welches der
örtl. Bürgermeister dessen Wohnortes in Zusammenarbeit mit Justiz und
Gericht, auch durch ZWANGSPSYCHIATRIERUNG, wegnehmen wollte.
Dem Druck war Herr Horn schließlich nicht mehr gewachsen und nahm sich
das Leben !
Aufgrund der richtigen Darstellung dieser Tatsachen, fühlte sich der
sog. "Rechtspfleger" auch noch "beleidigt" und so strebte man diesen
weiteren Schauprozeß in Ansbach in der "Qualität" einer Militär -
Chunta dann auch an.
Hierüber ist der Herr Redakteur Dürr dann auch auf dem kleinen
Spaziergang aufgeklärt worden.
Ich habe Herrn Dürr gleichzeitig mitgeteilt, dass er die tatsächlichen
Inhalte über Hintergrund und dieses "erlebte Standgericht" sowieso
nicht wahrheitsgemäß drucken darf.
WAS WIEDER EINMAL ERWIESEN IST !!!
Deshalb hat der Redakteur der Fränkischen Landzeitung gleich das
neueste Exemplar vom Parchimer Stadtkurier in die Hand gedrückt
bekommen, bevor er sich eiligst vom "Acker" machen wollte.
Das Resultat ist wieder einmal ein weiterer Lügenbericht.
Die empörte Öffentlichkeit kann aber gerne mittels Leserbrief sich an
die FLZ wenden:
Eckard Dürr - Redakteur
Fränkische Landzeitung GmbH
Nürnberger Strasse 9 - 17, 91522 Ansbach
Telefon 0981 9500 - 0
Fax 0981 13961
email e.duerr@flz.de
Der tatsächlich und richtige Ablauf wird u.a. in der nächsten Ausgabe
des Parchimer Stadkuriers zu lesen sein, denn
DAS ist eine Zeitung !
Zuletzt bearbeitet: 09.10.08 17:31 von Krascher
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Krascher
Beiträge: 1094
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» 09.10.08 17:51 « |
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Mickey Mouse in Ansbach. Tatort: AG Ansbach
Vorwurf: angebliche Beleidigung eines Rechtspfleger
Hintergrund: der Beklagte hatte nicht ausreichend Beifall geklatscht,
als sich ein Mensch dem Druck durch illegale Machenschaften von
Behörden und Justiz, u.a. des AG Ansbach, nicht mehr erwehren konnte
und Selbstmord beging.
Sein Grundvermögen war für die hiesige Dorfprominenz (=Bürgermeister)
so interessant, dass dieser u.a. mit einer 3 tätigen
Zwangspsychiartrierung willenlos gemacht werden sollte.
Der Rechtspfleger war voll involviert, hat aber brav bei Enteignung und
Entrechtung mitgespielt.
Zum Verfahrensbeginn per 13.15, Saal 1 versammelte sich eine
ordentliche Anzahl von Öffentlichkeit, was nach § 169 GVG auch
notwendig ist, da ohne derselbigen kein Urteil Bestandkraft besitzt,
aber das nur am Rande.
Das Anwachsen der Zuschauerzahlen wurde von "aufmerksamen"
Justizangestellten eifrig beobachtet.
Pünktlich per 13.15 Uhr öffneten sich die Türen und die Menschen traten
ein. Allerdings war der "Platz" des sog. Staatsanwaltes schon besetzt
und dieser hielt sich zu diesem Zeitpunkt bereits mit der Vorsitzenden
gemeinsam in ihrem Zimmer - neben dem Verhandlungsraum - auf ! Schon
hier hat sich das Verfahren "rechtstaatlich" verabschiedet.
Über die illegale Ladung, die nichtige Zustellung, die absichtliche
Nichtladung der vom Beklagten genannten Entlastungszeugen, etc. pp will
man gar nicht sprechen. Diese täglichen Rechtsbeugungen der
OMF-brdvD-Organe "gehören" schon fast dazu !
Mit der Schriftführerin betrat Schwarzkittel 1 den Saal durch den
Haupteingang. Der Saal füllte sich und es gab keine ausreichende Anzahl
von Sitzen !
Nun betraten die "Frau Vorsitzende" und der "Herr Staatsanwalt" die
Szene, gemeinsam aus dem Zimmer der "Dame" kommend !
Noch stehend, stellte die Dame fest, dass zu viele Menschen im Saale
seien. Sie ist dann durch den Bevollmächtigen des Beklagten darauf
aufmerksam gemacht worden, dass das GVG das nicht so sieht und die
Öffentlichkeit entweder durch weitere Stühle oder durch einen größeren
Saal hergestellt werden muß.
Das sei ihr egal, sie ist hier die Verfahrens-Führende.
Sie ist hier die "Richterin".
"Frau Wind" ? fragte der Bevollmächtigte, des Beklagten. "Ja".
Die Dame wurde aufgefordert, sich zu setzen und sich und die
Verfahrensbeteiligten vorzustellen !
Zuletzt bearbeitet: 09.10.08 22:45 von Krascher
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Krascher
Beiträge: 1094
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» 13.10.08 15:03 « |
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Fortsetzung des Theaterstücks in Ansbach:
Das sei ihr egal, sie ist hier die
Verfahrens-Führende.
Sie ist hier die "Richterin".
"Frau Wind" ? fragte der Bevollmächtigte, des Beklagten. "Ja".
Die Dame wurde aufgefordert, sich zu setzen und sich und die
Verfahrensbeteiligten vorzustellen !
Da Formrecht für die Judikative immer ganz doof ist, wollte man den
Teil überspringen und gleich mit dem "Hauptverfahren" beginnen, während
das Platzproblem noch nicht gelöst war.
Mittlerweile verteidigten die zum Schutze der Rechtsbeugung
herbeigerufenen "Wachleute" - bewaffnet mit Tränengas, Schlagknüppeln
und Handschellen [zur Erinnerung: wir sind nicht bei der RAF, sondern
bei einer "Beleidigung"] - jeden noch freien Stuhl, der nicht im
Bereich des Zuschauerraumes stand.
Die "Vorsitzende" bat um ein "Zusammenrücken", da sich vielfach lange,
feste Sitzreihen im Saal befanden. Jetzt kam es allerdings zum
"Kompetenz-Gerangel" zwischen Frau Schwarzkittel und der ansbacher
Antwort auf Arnold Schwarzenegger (Wachmann AG Ansbach), hinsichtlich
der "Rechtmäßigkeit", ob denn zusammengerutscht werden dürfte.
Der Wachmann gewann. Die noch stehenden Personen wurden unter Androhung
von Gewalt aus dem Saale genötigt.
Das Gerichtsverfassungsgesetz sagt unter § 169 GVG zwar, dass die
Öffentlichkeit im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit des Urteils
unabdingbar notwendig ist, allerdings war ja schon alles "fertig" in
der Akte und man wollte nur noch schnell das Theaterstück "Verhandlung
wg. Beleidigung" als Ein-Akter vollziehen !
Nachdem die Öffentlichkeit nach Militär-Chunta-Manier rechtswidrig
entfernt worden ist, sollte der Bevollmächtigte des Angeklagten
entsorgt werden.
Somit fragte die Vorsitzende trotz Vorlage der Vollmacht mit
"Bundespersonalausweis" nach einem Antrag auf Zulassung als
Bevollmächtigter.
Allerding konnte und wollte die Dame keine Grundlage für diesen weitern
Willkürakt benennen und auch der kleine keifende Staatsanwalt (er war
wirklich kurz, nicht klein !) konnte nicht wirklich etwas mit Substand
beibringen.
Somit begaben sich die Frau Vorsitzende und der Vertreter der StA
gemeinsam ins Hinterzimmerchen. Während der Flucht wurde die
Hinzuziehung der Polizei angedroht, was vom Bevollmächtigten allerdings
auch verlangt worden ist, da die "Wachleute" des AG ein "Anfaßverbot"
erhielten !
Nachdem - relativ schnell, so manch Überfallender wäre über eine solch
kurze Reaktionszeit froh ! - die Polizei am Tatort eintrat, Bestand der
Bevollmächtigte auf Herausgabe der Personalien der Dame und des Herren
(Schwarzkittel), da Strafanzeige/Strafantrag gestellt werden sollte und
man auch zivilrechtlich (Schadenersatz) gegen die Personen vorgehen muß.
Der Staatsanwalt wurde nun "präsent" und erschien aus dem
Hinterzimmerchen, in dem die Frau Wind ("Vorsitzende") noch immer
verweilte und bestand auf Herausführung des Bevollmächtigten.
Der Bestand auf den bislang immer noch verweigerten Beschluss in dieser
Sache ! Der StA log den Polizeibeamten vor, der Beschluss läge vor,
könne aber nicht erbracht werden. Aber es gibt ihn....
Mit dieser Lüge, den Kadavergehörsam und die nächste Regelbeurteilung
und Regelbeförderung im Rücken, folgten die Polizeibeamten dem
illegalen Ansinnen in Form der Entsorgung des Bevollmächtigen durch
Herausgeleiten auf den Flur.
Dort sollten die Personalien aufgenommen werden.
Nach BPolG § 23 Rn 49 ist allerdings kein Deutscher ausweispflichtig.
War den Beamten auch noch nicht bekannt !
Vorbildlich war die Herausgabe der Dienstausweise der Beamten !
Warum muß das in Bayern eigentlich eine Ausnahme sein, wo doch die
Pflicht seitens der Beamten dazu besteht ?!
Es folgte das Hinausgeleiten vor da AG-Gebäude und der Hinweis, das der
AG-Präsident eine Strafanzeige wg. Hausfriedensbruch stellen möchte.
Schallendes Gelächter !
Auf dem Wege nach draußen fragten die Beamten, worum es denn überhaupt
gehe.
Es geht nur darum, dass der Beklagte jemanden helfen wollte, dessen
Grundstück so interessant war, dass der örtl. Bürgermeister (nicht
Ansbach), ein Gericht und dessen Rechtspfleger sich an der
Entreicherung beteiligten und diesen Mann sogar zwangspsychiartrierten,
was dieser dann nicht mehr verkraftete und sich das Leben nahm.
Diese Tatsachen sind vom Angeklagten so aufgearbeitet worden, dass sich
DER Rechtspfleger "beleidigt" gefühlt hat. Deswegen das Verfahren.
Und damit der sich nur eingeschränkt wehren kann, verhindert man
illegal die Herstellung von Öffentlichkeit (s. § 169 GVG) und läßt den
Bevollmächtigen illegal und ohne Angabe von Gründen durch die
herbeigerufene Polizei (auch illegal da Vorverfahren !) entsorgen und
versucht mit "Hausfriedensbruch" zu drohen !
Einige Fakten haben die Beamten scheinbar erreicht:
"Wir machen ja auch nur was man uns sagt, wir haben unsere Anweiseungen
... bitte gehen sie nicht wieder rein, sonst müssen wir wieder kommen
... "
Es lebe der Faschismus !
Zuletzt bearbeitet: 13.10.08 15:05 von Krascher
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BvB
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» 13.10.08 17:32 « |
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und wie lange wollen wir diesem treiben noch zusehen?
ich habe hier jetzt einiges gelesen und ich bin der meinung, dass nach
stillhalten dann aber auch wiederstand folgen sollte.
wenn das in zukunft öfters passieren würde, dann würden diese
"verbrecher" vieleicht nachdenken bevor sie handeln.
wiederstand ist jetzt pflicht.
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camper
Beiträge: 11
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» 15.10.08 12:40 « |
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Ein Hallo an alle Forumsmitglieder,
Lese mit Begeisterung die Stränge durch. Habe bis jetzt niemanden
kennen gelernt, der sich so für seine Grundrechte einsetzt, wie ihr..
kann das sein?
So zu meinem Fall:
AG München gefährliche Körpervrletzung. Kein RA Zwang. Kann ich mich
nach den Lehrbeispielen hier im Forum auch bei einem Strafprozess
verteidigen?
Habe mir die ganzen Artikel und Paragrafen notiert und bin zu Gericht.
Wollte davon sprechen, das ich mich jedem rechtmässigen Prozess stellen
werde. Wenn da meine Grundrechte GG 25 101 103 garantiert sind.
Die Richterin fragte mich nach meinen Personalien, war verdutzt, als
ich sagte ich sei Deutscher. In ihren Unterlagen stand, ich sei
türkischer Herkunft.
Danach bat sie um die Ladung, die ich verloren hatte
. Ich sagte das eines Tages die Ladung auf dem Wohnzimmerzisch lag.
Jemand hatte sie geöffnet und ich hatte sie zufällig gelesen. Zufall
das ich bei der Verhandlung war...
Ich sagte der Richterin, das ich keine Zeit hatte mich vorzubereiten ,
dafür die ganze Nacht durchgemacht habe damit ich mich irgendwie
vertreidigen kann. ( Meine Anträge 101GG 103GG 43ZPO etc. )
Daraufhin fragte sie mich ob ich mehr Zeit benötige zur Vorbereitung
erwiederte ich mit einen lauten Ja. Sie liess zu Protokoll das sie
leider keine PZU (Postzustellungsunrkunde) habe und dies mein Recht
wäre, mehr Zeit zu bekommen, um mich vorzubereiten.
Sie liess die Schreiberin, die Zeugen hinein rufen.
Die Tante ruft ins Micro: Fall Turko alle Zeugen bitte in den
Sitzungssaal.
( Sind das Vorurteile? Die haben alle mich als Türken in ihren
Gedanken.... )
So nun hab ich Zeit bis zum 30.10.08 viele IPDler, die sich im
Münchener Raum aufhalten einzuladen. Viele viele Prozessbeobachter.
Wenns noch ginge, einen freiwilligen motivierten Rechtsbeistand der mir
das Wort aus dem Mund nimmt und nicht stotternd wie ich die
Vorverhandlung übernimmt.
Gibt es da jemanden der im Münchener Raum tätig ist?
Vorab schon mal THX an eventuelle Antworten
Camper
Hallo, Camper.
Es gibt einen Verteiler für Gerichtstermine, der allerdings nur von
IPDlern genutzt werden kann; insbesondere werden nur Termine
weitergegeben, wo ein "Sachkunder" vor Ort ist, damit die
Öffentlichkeit auch etwas "mitbekommt".
Im Münchener Raum finden öfters Veranstaltungen statt, deshalb solltest
du vorab dort eine IPD-Info besuchen. Kontakt über LV Bayern !
Krascher
Zuletzt bearbeitet: 15.10.08 13:12 von Krascher
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