zur IPD Homepage!


Forum:   Mitglieder online: 5 ·  Suchen
Views (Heute): 1236583 (1694)
Beiträge heute: 3

Seiten: Anfang ... 17 18 19 20 21 ... Ende Zurück zur Übersicht
Thema abonnieren · Thema bewerten
Autor
Thema: Erlebnisse im Gerichtssaal
Bewertung:
ERDling

Beiträge: 2

» 06.10.08 00:07 «              Beitrag melden


Hallo Allerseits

Möchte mich gerne mit meinen Erfahrungen hier im Forum einbringen

MfG
ERDling

vonRoit

Beiträge: 2405

» 06.10.08 00:08 «              Beitrag melden


Sehr schöne Essenz matu, Du wirst also auch auf die Liste von Thomas Barnett kommen.
Aussage dieser Ratte in Menschengestalt:
"Wer gegen die Globalisierung ist, ein Volksfreund und auf seine nationalen , Rechte , Grundrechte und Volkszugehörigkeit besteht ist als rechtes Element zu klassifizieren , zu defamieren, zu mobben und hinterher zu töten".

Merkels Freunde haben gesprochen !

Der_Dipl_Ing

Beiträge: 161

» 06.10.08 15:43 «              Beitrag melden


Heute in Karlsruhe

Anklage wegen Ordnungswidrigkeit wegen angeblicher illegaler Rechtsberatung!

Die Öffentlichkeit bestand aus 11 interessierten Personen - danke für euer Kommen.

Nachdem die Sitzordnung geklärt war - ich setzte mich mit dem Rücken zum Fenster - obwohl der Staatsanwalt wollte, dass ich mich auf die andere Seite setzen sollte.
Feststellung meiner Person .. ups meine Vornamen waren umgedreht und mein Geburtstag stimmte auch nicht, meinte ich, "da haben Sie ja den Falschen geladen!" "Nein, nein, Sie sind schon der Richtige!" ... war die Antwort von Herrn "Richter".

Meinen Beruf wollte er auch wissen, es sei hier so üblich - bei mir nicht, deshalb weiß er den bis jetzt immer noch nicht.

Dann Rüge, dass ein Anonymus geladen hat - bitte zu Protokoll!

Ich wollte nun den Namen des "Richters" wissen ... "Neuberth" heiße er .. Nein, seinen Vornamen gab er nicht preis. Der Staatsanwalt meinte, er heiße "Stier" .. aha, "Peter Stier" fragte ich den Verdutzen - woher ich das wohl wußte.

Herr Neuberth meinte dann, ich könne ihn ja im Geschäftsverteilungsplan wiederfinden. Meine Antwort war: "Sie meinen die Kladde, die hier ausliegt? Ein GVP ist eine Urkunde und diese müsse untrennlich gebunden sein, mit allen Unterschriften und Dienstsiegel! Diese ausliegende Kladde ist kein gesetzlicher GVP nach § 21e GVG!" Dies wurde nach kurzem Widerstand dann auch protokolliert.

Dann stellte ich meinen ersten Antrag:
"dass ich 1. meine Anträge ungestört vortragen dürfe und 2. dass das Gericht die folgenden Entscheidungen des BVerfG und BGH respektiert und einhält: ....." Dann kamen ca. 1/2 A4-Seite Beschlüsse und Entscheidungen zum Thema rechtliches Gehör mit allen Fundstellen, z.B. BVerfGE 52, 131/144 ... dieses Vorlesen dauerte mindestens 5 Minuten .. erstaunlicherweise wurde ich dabei nicht unterbrochen.

Der Staatsanwalt schaute ganz ungläubig, sowas hatte er wahrscheinlich noch nicht erlebt.
"Antrag zum gegenstand des verfahrens und sofortigen Beschluss" .. Antrag unterschrieben und dem "Richter" vorgelegt.

Dreimal Luftholen, dann Antrag des "Richters", dass er das Verfahren nach § 45 Abs. 2 OWiG einstellen möchte, und fragte, ob die Staatsanwaltschaft damit einverstanden sei. Erst nach der nochmaligen, fordernden Fragestellung durch den "Richter" nickte der Staatsanwalt und dann war das Schauspiel leider schon beendet, schade, ich hatte noch so viele schöne Anträge zu stellen ...


matu

Beiträge: 32

gabapento
» 09.10.08 01:21 «              Beitrag melden


Gestern mal wieder vor Gericht.

Amtsgericht Stuttgart des besatzungsrechtlichen Mittels der Westmächte, Bundesrepublik Detuschland, Land Baden Württemberg.
Saal 304 13:00 Uhr

Neue Situation: Strafverfahren gegen Fritz, wegen angeblichem fahren ohne Führerschein.
Im Saal befinden sich die angebliche Richterin, der angebliche Staatsanwalt und der angeordnete Pflichtverteidiger für Fritz.

Nach Aufruf des Verfahrens setzen wir uns an die Sünderbank, womit das Debakel schon los ging, da offensichtlich einer zuviel am Tisch, das war so nicht geplant.
Also legte sie los: Wer ich denn sei? Ob ich Rechtsanwalt wäre usw.
Nein. Beistand zur Überprüfung in der Vorverhandlung, ob hier überhaupt ein rechtstaatliches, faires Verfahren stattfinden könne durch die Anwesenden.
Dann wollte ich einen Antrag dazu formulieren wurde aber ständig unterbrochen mit dem Hinweis, daß ich als Beistand erst zugelassen werden müßte! ?Vom Amtgericht? Tss Tss?

Hierzu habe ich geschwiegen und statt dessen darauf hingewiesen, daß wir uns in der Vorverhandlung befinden und zu überprüfen ist, ob Ablehnungsgründe gegen die Prozessbeteiligten vorliegen, was das Recht des Beklagten sei. Darauf behauptet die angebl. Richterin, daß wir uns in der HV befinden. Sie hatte diese aber nicht wie vorgeschrieben angekündigt!

Im weitern Gezetere wurde mir Ordnungsstrafe angedroht, dann Platzverweis mit Androhung des Rausschmisses. Witzig dabei, sie wollte meinen Namen wissen aber die anderen Prozessbeteiligten wurden ja auch nicht namentlich genannt, also hat sie ins Mikro den großen unbekannten Beistand diktiert.

Daraufhin Ablehnung der Richterin nach § 24 StPO, was sie durch den Staatsanwalt und eigene Unbefangenheitserklärung heilen wollte. Mein Einwand, daß sie nach der Ablehnung nur noch dringende unaufschiebare Handlungen vornehmen dürfe, wurde voll ignoriert und in Abrede gestellt. Die Feststellung zu Protokoll, daß sie ständig das Recht beuge und das rechtliche Gehör verletze, wurden natürlich versagt.

Darauf wurde der Druck massiver und ich begab mich in die Zuschauerränge. Da das Gelabere und Herumrabbulieren aber unerträglich war für mich, setzte ich noch einige Zwischenrufe ab und damit zwei grüne in Bewegung, denen man den Willen zur körperlich Gewaltanwendung abnehmen konnte.

Fritz ist dann verdonnert worden zu Knast auf Bewährung.

Wahrendessen habe ich vor dem Gericht die sofortige Beschwerde und zwei Anträge fertigformuliert, um diese sofort in der Geschäftstelle abzugeben.

Der Infoschaltermann schickte mich sodann zur Rechtsantragsstelle. Dort angekommen, Nummer gezogen, gewartet. Endlich nach 30 MInuten bin ich dran, denke, geschwind Zettel abgeben, kopieren lassen und Abgabe bestätigen lassen, fertig. Alles in allem mit 10 Minuten geplant.

Dann gings los! Der Rechtspfleger sagte er sei nicht mein Kopierer, erst müsse er wissen, um was es geht.
Dann setzte er sich hin und las alles durch. Als er fertig war sagte er, solche massiven Vorwürfe hat er noch nicht dagehabt. Nach einigem hin und her, in die auch ein paar rechtliche Richtigstellungen von mir eingeflossen sind kam der Beamte richtig in Fahrt. Es schlug seinen roten Gesetzeswälzer auf, um zu überprüfen, ob mein Antrag so rechtens sei. Nach Klarstellung nahm sich der gute Mann über eine Stunde Zeit und formulierte sieben Seiten sofortige Beschwerde und begründeten Anschuldigungen des versagten rechtstaatlichen Verfahrens.

Ohne Zweifel, war dies noch ein echter Beamter, der den §56 BBG, der Beamte trägt die volle rechtliche Verantwortung für seine Handlungen, noch ernst nahm. Ehrlich gesagt, habe ich mich über diesen Beamten gefreut, da hier noch das aufleuchtet, was früher wohl noch Rechtstaatlich war. Dem guten Mann habe ich das auch so gesagt, der seinerseits über meine rechtlichen Kenntnis begeistert war, die nicht zuletzt im Seminar letztes Jahr und den Diskussionen mit den Mitstreitern einen enormen Schub erfahren haben, insbesondere die Systematik betreffend.
Fazit: In der eigentlichen Sache am Anfang mies gelaufen aber der Schlußakt, mehr als nur erfreulich.



d_eutschland

Beiträge: 87


» 09.10.08 12:43 «              Beitrag melden


Zu der Verhandlung am 08.10.2008 bei der ich als Gast teilnehmen durfte hab ich doch glatt heute einen Zeitungbericht gefunden.

Viel Spaß





Gruß
d-eutschland


Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 09.10.08 14:10 «              Beitrag melden


Ein netter und wieder einmal "falscher" Bericht, da Dinge falsch dargestellt und weggelassen worden sind. Gegen Recht wird sich kein "richtiges" Mitglied der IPD wenden. Aber was hat Recht mit einem Gericht in BRD zu tun ?

Der sog. Redakteur der FLZ, der Fränkischen Landzeitung, Eckard Dürr, war nach der Nicht-Verhandlung auf der Straße - Richtung "Danach-Kaffee" - ganz erpicht darauf, mir [der nette Bevollmächtigte aus Kiel, dessen Namen er sich notierte, aber dann doch nicht im Artikel nennen durfte !], mir einige Dinge unterstellen zu wollen, insbesondere der IPD und seinen Mitgliedern.

Vom Rechtsnormen Schutzverein war überhaupt nicht die Rede; offensichtlich hatte sich Herr Dürr schon vorher beim AG-"Direktor" fehlinformiert.

Die angebliche Beleidigung bestand darin, dass der 55 jährige Ingenieur einem Herrn Horn - der Parchimer Stadtkurier / Zentralkurier berichtete - bei dem Erhalt seines Vermögens zu helfen versuchte, welches der örtl. Bürgermeister dessen Wohnortes in Zusammenarbeit mit Justiz und Gericht, auch durch ZWANGSPSYCHIATRIERUNG, wegnehmen wollte.
Dem Druck war Herr Horn schließlich nicht mehr gewachsen und nahm sich das Leben !

Aufgrund der richtigen Darstellung dieser Tatsachen, fühlte sich der sog. "Rechtspfleger" auch noch "beleidigt" und so strebte man diesen weiteren Schauprozeß in Ansbach in der "Qualität" einer Militär - Chunta dann auch an.

Hierüber ist der Herr Redakteur Dürr dann auch auf dem kleinen Spaziergang aufgeklärt worden.
Ich habe Herrn Dürr gleichzeitig mitgeteilt, dass er die tatsächlichen Inhalte über Hintergrund und dieses "erlebte Standgericht" sowieso nicht wahrheitsgemäß drucken darf.

WAS WIEDER EINMAL ERWIESEN IST !!!

Deshalb hat der Redakteur der Fränkischen Landzeitung gleich das neueste Exemplar vom Parchimer Stadtkurier in die Hand gedrückt bekommen, bevor er sich eiligst vom "Acker" machen wollte.

Das Resultat ist wieder einmal ein weiterer Lügenbericht.

Die empörte Öffentlichkeit kann aber gerne mittels Leserbrief sich an die FLZ wenden:

Eckard Dürr - Redakteur
Fränkische Landzeitung GmbH
Nürnberger Strasse 9 - 17, 91522 Ansbach
Telefon 0981 9500 - 0
Fax 0981 13961
email e.duerr@flz.de

Der tatsächlich und richtige Ablauf wird u.a. in der nächsten Ausgabe des Parchimer Stadkuriers zu lesen sein, denn
DAS ist eine Zeitung !


Zuletzt bearbeitet: 09.10.08 17:31 von Krascher
Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 09.10.08 17:51 «              Beitrag melden


Mickey Mouse in Ansbach. Tatort: AG Ansbach

Vorwurf: angebliche Beleidigung eines Rechtspfleger

Hintergrund: der Beklagte hatte nicht ausreichend Beifall geklatscht, als sich ein Mensch dem Druck durch illegale Machenschaften von Behörden und Justiz, u.a. des AG Ansbach, nicht mehr erwehren konnte und Selbstmord beging.
Sein Grundvermögen war für die hiesige Dorfprominenz (=Bürgermeister) so interessant, dass dieser u.a. mit einer 3 tätigen Zwangspsychiartrierung willenlos gemacht werden sollte.

Der Rechtspfleger war voll involviert, hat aber brav bei Enteignung und Entrechtung mitgespielt.

Zum Verfahrensbeginn per 13.15, Saal 1 versammelte sich eine ordentliche Anzahl von Öffentlichkeit, was nach § 169 GVG auch notwendig ist, da ohne derselbigen kein Urteil Bestandkraft besitzt, aber das nur am Rande.

Das Anwachsen der Zuschauerzahlen wurde von "aufmerksamen" Justizangestellten eifrig beobachtet.

Pünktlich per 13.15 Uhr öffneten sich die Türen und die Menschen traten ein. Allerdings war der "Platz" des sog. Staatsanwaltes schon besetzt und dieser hielt sich zu diesem Zeitpunkt bereits mit der Vorsitzenden gemeinsam in ihrem Zimmer - neben dem Verhandlungsraum - auf ! Schon hier hat sich das Verfahren "rechtstaatlich" verabschiedet.
Über die illegale Ladung, die nichtige Zustellung, die absichtliche Nichtladung der vom Beklagten genannten Entlastungszeugen, etc. pp will man gar nicht sprechen. Diese täglichen Rechtsbeugungen der OMF-brdvD-Organe "gehören" schon fast dazu !

Mit der Schriftführerin betrat Schwarzkittel 1 den Saal durch den Haupteingang. Der Saal füllte sich und es gab keine ausreichende Anzahl von Sitzen !

Nun betraten die "Frau Vorsitzende" und der "Herr Staatsanwalt" die Szene, gemeinsam aus dem Zimmer der "Dame" kommend !

Noch stehend, stellte die Dame fest, dass zu viele Menschen im Saale seien. Sie ist dann durch den Bevollmächtigen des Beklagten darauf aufmerksam gemacht worden, dass das GVG das nicht so sieht und die Öffentlichkeit entweder durch weitere Stühle oder durch einen größeren Saal hergestellt werden muß.

Das sei ihr egal, sie ist hier die Verfahrens-Führende.
Sie ist hier die "Richterin".

"Frau Wind" ? fragte der Bevollmächtigte, des Beklagten. "Ja".

Die Dame wurde aufgefordert, sich zu setzen und sich und die Verfahrensbeteiligten vorzustellen !


Zuletzt bearbeitet: 09.10.08 22:45 von Krascher
ull

Beiträge: 111

» 12.10.08 15:22 «              Beitrag melden


diskussion im gerichtssaal
Amtsgericht Witten, 21.05.2008: Die Volksseele kocht !!
auf youtube hier ansehen

Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 13.10.08 12:24 «              Beitrag melden


Netter Beitrag.

Mit nem IPDler in den Zuschauerreihen, wäre die "Judikative" und "Exekutive" noch schneller "beleidigt" gewesen.

Wenngleich wir niemanden "beleidigen", was nach Recht und Gesetz sowieso nicht möglich ist, sondern nur nach den Normen fragen...

... gesetzlicher Richter, rechtliches Gehör.

Bereit mit diesen "einfachen Dingen" möchte sich niemand mehr mit uns unterhalten. Verstehe ich gar nicht....

Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 13.10.08 15:03 «              Beitrag melden


Fortsetzung des Theaterstücks in Ansbach:

Das sei ihr egal, sie ist hier die Verfahrens-Führende.
Sie ist hier die "Richterin".

"Frau Wind" ? fragte der Bevollmächtigte, des Beklagten. "Ja".

Die Dame wurde aufgefordert, sich zu setzen und sich und die Verfahrensbeteiligten vorzustellen !


Da Formrecht für die Judikative immer ganz doof ist, wollte man den Teil überspringen und gleich mit dem "Hauptverfahren" beginnen, während das Platzproblem noch nicht gelöst war.

Mittlerweile verteidigten die zum Schutze der Rechtsbeugung herbeigerufenen "Wachleute" - bewaffnet mit Tränengas, Schlagknüppeln und Handschellen [zur Erinnerung: wir sind nicht bei der RAF, sondern bei einer "Beleidigung"] - jeden noch freien Stuhl, der nicht im Bereich des Zuschauerraumes stand.

Die "Vorsitzende" bat um ein "Zusammenrücken", da sich vielfach lange, feste Sitzreihen im Saal befanden. Jetzt kam es allerdings zum "Kompetenz-Gerangel" zwischen Frau Schwarzkittel und der ansbacher Antwort auf Arnold Schwarzenegger (Wachmann AG Ansbach), hinsichtlich der "Rechtmäßigkeit", ob denn zusammengerutscht werden dürfte.
Der Wachmann gewann. Die noch stehenden Personen wurden unter Androhung von Gewalt aus dem Saale genötigt.
Das Gerichtsverfassungsgesetz sagt unter § 169 GVG zwar, dass die Öffentlichkeit im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit des Urteils unabdingbar notwendig ist, allerdings war ja schon alles "fertig" in der Akte und man wollte nur noch schnell das Theaterstück "Verhandlung wg. Beleidigung" als Ein-Akter vollziehen !

Nachdem die Öffentlichkeit nach Militär-Chunta-Manier rechtswidrig entfernt worden ist, sollte der Bevollmächtigte des Angeklagten entsorgt werden.
Somit fragte die Vorsitzende trotz Vorlage der Vollmacht mit "Bundespersonalausweis" nach einem Antrag auf Zulassung als Bevollmächtigter.
Allerding konnte und wollte die Dame keine Grundlage für diesen weitern Willkürakt benennen und auch der kleine keifende Staatsanwalt (er war wirklich kurz, nicht klein !) konnte nicht wirklich etwas mit Substand beibringen.

Somit begaben sich die Frau Vorsitzende und der Vertreter der StA gemeinsam ins Hinterzimmerchen. Während der Flucht wurde die Hinzuziehung der Polizei angedroht, was vom Bevollmächtigten allerdings auch verlangt worden ist, da die "Wachleute" des AG ein "Anfaßverbot" erhielten !

Nachdem - relativ schnell, so manch Überfallender wäre über eine solch kurze Reaktionszeit froh ! - die Polizei am Tatort eintrat, Bestand der Bevollmächtigte auf Herausgabe der Personalien der Dame und des Herren (Schwarzkittel), da Strafanzeige/Strafantrag gestellt werden sollte und man auch zivilrechtlich (Schadenersatz) gegen die Personen vorgehen muß.
Der Staatsanwalt wurde nun "präsent" und erschien aus dem Hinterzimmerchen, in dem die Frau Wind ("Vorsitzende") noch immer verweilte und bestand auf Herausführung des Bevollmächtigten.

Der Bestand auf den bislang immer noch verweigerten Beschluss in dieser Sache ! Der StA log den Polizeibeamten vor, der Beschluss läge vor, könne aber nicht erbracht werden. Aber es gibt ihn....

Mit dieser Lüge, den Kadavergehörsam und die nächste Regelbeurteilung und Regelbeförderung im Rücken, folgten die Polizeibeamten dem illegalen Ansinnen in Form der Entsorgung des Bevollmächtigen durch Herausgeleiten auf den Flur.

Dort sollten die Personalien aufgenommen werden.
Nach BPolG § 23 Rn 49 ist allerdings kein Deutscher ausweispflichtig. War den Beamten auch noch nicht bekannt !

Vorbildlich war die Herausgabe der Dienstausweise der Beamten !
Warum muß das in Bayern eigentlich eine Ausnahme sein, wo doch die Pflicht seitens der Beamten dazu besteht ?!

Es folgte das Hinausgeleiten vor da AG-Gebäude und der Hinweis, das der AG-Präsident eine Strafanzeige wg. Hausfriedensbruch stellen möchte.

Schallendes Gelächter !

Auf dem Wege nach draußen fragten die Beamten, worum es denn überhaupt gehe.

Es geht nur darum, dass der Beklagte jemanden helfen wollte, dessen Grundstück so interessant war, dass der örtl. Bürgermeister (nicht Ansbach), ein Gericht und dessen Rechtspfleger sich an der Entreicherung beteiligten und diesen Mann sogar zwangspsychiartrierten, was dieser dann nicht mehr verkraftete und sich das Leben nahm.

Diese Tatsachen sind vom Angeklagten so aufgearbeitet worden, dass sich DER Rechtspfleger "beleidigt" gefühlt hat. Deswegen das Verfahren.
Und damit der sich nur eingeschränkt wehren kann, verhindert man illegal die Herstellung von Öffentlichkeit (s. § 169 GVG) und läßt den Bevollmächtigen illegal und ohne Angabe von Gründen durch die herbeigerufene Polizei (auch illegal da Vorverfahren !) entsorgen und versucht mit "Hausfriedensbruch" zu drohen !

Einige Fakten haben die Beamten scheinbar erreicht:

"Wir machen ja auch nur was man uns sagt, wir haben unsere Anweiseungen ... bitte gehen sie nicht wieder rein, sonst müssen wir wieder kommen ... "

Es lebe der Faschismus !


Zuletzt bearbeitet: 13.10.08 15:05 von Krascher
BvB
» 13.10.08 17:32 «              Beitrag melden


und wie lange wollen wir diesem treiben noch zusehen?
ich habe hier jetzt einiges gelesen und ich bin der meinung, dass nach stillhalten dann aber auch wiederstand folgen sollte.

wenn das in zukunft öfters passieren würde, dann würden diese "verbrecher" vieleicht nachdenken bevor sie handeln.

wiederstand ist jetzt pflicht.

Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 13.10.08 17:44 «              Beitrag melden


Niemand sieht nur zu. Wir handeln. Allerdings immer NUR (!) auf der Basis von Recht und Gesetz. Es geht NUR so !

deutschesreich

Beiträge: 53

» 14.10.08 20:33 «              Beitrag melden


@Krascher "Nach BPolG § 23 Rn 49 ist allerdings kein Deutscher ausweispflichtig."

Wo steht das genau? Hier - http://www.gesetze-im-internet.de/bgsg_1994/BJNR297900994.html - zb. steht "§ 23 Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen
(1) Die Bundespolizei kann die Identität einer Person feststellen

1.zur Abwehr einer Gefahr,
2.zur polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs,usw. usf.
Steh ick aufn Schlauch?

Da sind nur die "Ausnahmen".
Generell gilt: sie darf nicht ! Gr. Kommentar, Rn 49 !
Bitte strangemanent schreiben !
Krascher


Gruß dr


Zuletzt bearbeitet: 14.10.08 20:54 von Krascher
camper

Beiträge: 11

» 15.10.08 12:40 «              Beitrag melden


Ein Hallo an alle Forumsmitglieder,

Lese mit Begeisterung die Stränge durch. Habe bis jetzt niemanden kennen gelernt, der sich so für seine Grundrechte einsetzt, wie ihr.. kann das sein?

So zu meinem Fall:

AG München gefährliche Körpervrletzung. Kein RA Zwang. Kann ich mich nach den Lehrbeispielen hier im Forum auch bei einem Strafprozess verteidigen?

Habe mir die ganzen Artikel und Paragrafen notiert und bin zu Gericht. Wollte davon sprechen, das ich mich jedem rechtmässigen Prozess stellen werde. Wenn da meine Grundrechte GG 25 101 103 garantiert sind.

Die Richterin fragte mich nach meinen Personalien, war verdutzt, als ich sagte ich sei Deutscher. In ihren Unterlagen stand, ich sei türkischer Herkunft.

Danach bat sie um die Ladung, die ich verloren hatte . Ich sagte das eines Tages die Ladung auf dem Wohnzimmerzisch lag. Jemand hatte sie geöffnet und ich hatte sie zufällig gelesen. Zufall das ich bei der Verhandlung war...

Ich sagte der Richterin, das ich keine Zeit hatte mich vorzubereiten , dafür die ganze Nacht durchgemacht habe damit ich mich irgendwie vertreidigen kann. ( Meine Anträge 101GG 103GG 43ZPO etc. )

Daraufhin fragte sie mich ob ich mehr Zeit benötige zur Vorbereitung erwiederte ich mit einen lauten Ja. Sie liess zu Protokoll das sie leider keine PZU (Postzustellungsunrkunde) habe und dies mein Recht wäre, mehr Zeit zu bekommen, um mich vorzubereiten.

Sie liess die Schreiberin, die Zeugen hinein rufen.

Die Tante ruft ins Micro: Fall Turko alle Zeugen bitte in den Sitzungssaal.
( Sind das Vorurteile? Die haben alle mich als Türken in ihren Gedanken.... )

So nun hab ich Zeit bis zum 30.10.08 viele IPDler, die sich im Münchener Raum aufhalten einzuladen. Viele viele Prozessbeobachter. Wenns noch ginge, einen freiwilligen motivierten Rechtsbeistand der mir das Wort aus dem Mund nimmt und nicht stotternd wie ich die Vorverhandlung übernimmt.

Gibt es da jemanden der im Münchener Raum tätig ist?

Vorab schon mal THX an eventuelle Antworten

Camper

Hallo, Camper.
Es gibt einen Verteiler für Gerichtstermine, der allerdings nur von IPDlern genutzt werden kann; insbesondere werden nur Termine weitergegeben, wo ein "Sachkunder" vor Ort ist, damit die Öffentlichkeit auch etwas "mitbekommt".

Im Münchener Raum finden öfters Veranstaltungen statt, deshalb solltest du vorab dort eine IPD-Info besuchen. Kontakt über LV Bayern !

Krascher



Zuletzt bearbeitet: 15.10.08 13:12 von Krascher
sapereaude82

Beiträge: 98

» 15.10.08 17:01 «              Beitrag melden


ZV in Mitteldeutschland

Ca. 25 Bietinteressenten waren anwesend. Vollstreckungsbetreiber ist der König der Löwen unter den Raubtierkapitalisten - Lone Star / Hudson Advisor.
Die Pflicht wurde erfüllt! Extrem viele Fehler auf Seiten des Standgerichts....Wie heisst es so schön?

"Seit 5.45 Uhr wird jetzt zurückgeschossen!"


Zuletzt bearbeitet: 19.10.08 20:39 von sapereaude82
Thema abonnieren · Thema bewerten
Seiten: Anfang ... 17 18 19 20 21 ... Ende Zurück zur Übersicht


Die Straftäter Datenbank ist im Prozess und wird täglich erweitert.