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Thema: Erlebnisse im Gerichtssaal
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vonRoit
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» 23.09.08 15:16 « |
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@ Kampfgeist
Irrtum, es hat sehr viel Sinn genau das zu tun, was Dr. Wenzel gerade
macht.
Vortragen, aktenkundig machen, Prozeßakten sammeln, Rechtsbeugung und
alle Rechtsbrüche zu katalogisieren, aufzuzeichen und der
Öffentlichkeit vorzustellen.
Immer wieder und immer wieder, ohne Unterlass drauf auf das Gesocks,
ohne Hemmungen.
Zirka 30 gute Kämpfer sind inzwischen da draußen und es werden auf die
Zahl immer mehr.
Dreißig Kämpfer haben die Perser in der Schlacht von Sparta aufgehalten
und diese verbluten lassen.
Wir sind Tausende von Patrioten in diesem Land, sowie als auch Tausende
von Bürgerrechtlern.
Es ist eine Frage der Zeit wann der Rest dieses total verblödeten und
verbildeten Volkes die Sache begreifen wird.
Wir sind das Volk, wir sind der Souverän in diesem Land.
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vonRoit
Beiträge: 2405
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» 26.09.08 17:46 « |
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Erste Bilanz im "Verfahren" A. G. Claußtahl
Zellerfeld.
Juristen denen (M)an Jura beibringen muss, lt. Beschwertem!
Viele Anklagepunkte wurden fallen gelassen, die die nur Beleidigung
ohne Beleidigte und das Waffengesetz zum Gegenstand hatten, wurden
rechtswidrig durchgesetzt.
Keine Zeugen wurden zugelassen, kein Beweisangebot wurde zugelassen,
eben keine Verteidigung wurde zugelassen.
Ade Rechtsstaat!
Ein Armutszeugnis deutscher Justiz per exellenz, denn ein
Waffenbesitzkarteninhaber mit einer zugelassenen Waffe, wurde
verurteilt ohne Waffenbesitzkarte eine nicht zugelassene Waffe zu
besitzen.
Ein Mensch wurde verurteilt ohne Staftatbestand, weil jeder darf sich
beleidigt fühlen, auch wenn er nicht beleidigt wurde.
Da es denn Straftatbestand der Beleidigung überhaupt nicht gibt.
Doch das alles war zum Vorteil aller Deutschen, die Deutsche sind im
Sinne des Artikels 116 Abs. 1 GG, "denn sie wissen nicht was sie tun",
war ein bekannter Film aus vergangenen Jahrzehnten.
Sie haben alles was wir eigendlich wollten für Recht erklärt und werden
dies in Zukunft sehr stark zu spüren bekommen, da wir es jetzt
schriftlich haben, das alles rechtens ist, was wir tun.
Gerichtlich für uns goldwert, weil nicht mehr angreifbar.
Nun geht der Spass erst richtig los!
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vonRoit
Beiträge: 2405
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» 01.10.08 12:45 « |
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Guten Tag, Mitstreiter für einen Deutschen Rechtsstaat!
Am 3. Tag hat die Falle für die erkannten Rechtsbeuger Dr. Uta Inse
Engemann, StA Ulrich Brunke, Schöffe und 1. Bürgermeister Volker Taube
und Schuldirektor a. D. Hans-Joachim Zühlke am AG CLZ endlich
zugeschlagen.
Der Verfahrensablauf wird wieder im wesentlichen korrekt aus der
Schweiz wiedergegeben. Aufgrund der Terminsituation war zuerst noch die
sofortige Beschwerde nach § 311 StPO in Verbindung mit §§ 304 ff. StPO
wegen unzulässiger Beschränkung der Öffentlichkeit und nicht
gesetzlicher Richter einzureichen, so dass erst heute das tatsächliche
Ergebnis des Verfahrens in der ersten Runde bekannt gemacht werden kann.
Wie schon der Gerichtsbesetzung am 24.09.2008 mitgeteilt, ist diese
aufgrund ihrer Überheblichkeit und Arroganz in ein offenes Scheunentor
gerannt. Die ursprüngliche Anklage zu Amtsanmaßung, Beleidigung und -
versuchter - Nötigung allein wegen der Adressenanfragen wurde durch den
vermeintlichen Zufallsfund eines im Verstoß gegen das WaffenG
erworbenen Kleinkalibergewehrs im Schwerpunkt auf den Waffenfund
umgeschrieben.
Da selbst nach bundesrepublikanischem Besatzungsrecht niemand seine
Unschuld beweisen muss, haben StA und Gericht den "Experten" des LK GS
zu der Aussage veranlasst, dass der Angeklagte keine Waffenbesitzkarte
haben kann, was bis zum Jahr 1973 zurück geprüft wurde. Die
rechtsbeugende Gerichtsbesetzung selbst hat alle gelinden Hinweise auf
eine möglicherweise uneidliche Falschaussage unterbunden, um ihr
beabsichtigtes Urteil durchzusetzen. Die erste Anlage zeigt nun, dass
das eine bewusste Beweisvereitelung war und auch, dass selbst die
Unschuldsvermutung in der Bundesrepublik für politisch Verfolgte nicht
mehr gelten soll. Die abnorm hohe Strafverkündung von 1 Jahr und 9
Monaten für ein Kaninchengewehr spricht auch für sich, wird aber eine
mindestens 10jährige Strafe für das Gerichtspersonal am AG CLZ in einem
zukünftigen deutschen Rechtsstaat bedeuten.
Der Vorwurf der Amtsanmaßung konnte aber nicht aufrecht erhalten
werden. Dass heißt, dass ab jetzt die Führung von
1. JOIe Justiz-Opfer-Initiative Clausthal
2. Deutsches Reich Staatsangehörigen-Schutzamt mit den Schutzbriefen
3. Deutsches Reich Erfassungsstelle für BRdvD-Regierungskriminalität,
Justizverbrechen und Amtsmissbrauch (ESt-RJA)
4. Deutsches Reich Interim-Oberreichsanwaltschaft
5. Deutsches Reich Interim-Reichsgericht
6. Deutsche Schutzstiftung gegen BRdvD-Regierungskriminalität,
Justizverbrechen und Amtsmissbrauch
nach bundesrepublikanischem Besatzungsrecht nicht mehr als Amtsanmaßung
angegriffen werden kann. Ein Riesenerfolg, der planmäßig seit 2001
vorbereitet worden ist.
Die aufgrund eines gefälschten Durchsuchungsbeschlusses der Juristen am
AG GS Jordan und seines falschbeurkundenden Mittäters Sonnemann, für
die der StA Brunke - ganz zufällig als Strafvereitler - die
Strafermittlungen eingestellt hat, beschlagnahmten Gegenstände, Akten
und EDV-Anlagen sind laut Urteilstenor nicht als Tatmittel bewiesen und
müssen zurück gegeben werden. Der weitere Erfolg!
Sowohl "Der Ruck" als auch die 37 Punkte zum Legitimationsdebakel der
BRdvD konnten trotz intensiver Bemühungen nicht strafrechtlich belangt
werden. Ca. 5.000 Exemplare mussten durch die Polizeiinspektion Goslar
zurück gebracht werden. Noch ein Erfolg!
Die beschlagnahmten Anhängerwände zu einem Blauen Wunder mussten
ebenfalls wieder zurück gegeben werden. Es darf also weiterhin
öffentlich unwiderlegbar behauptet werden, dass in der Bundesrepublik
alle Wahlen gefälscht werden. Auch ein Erfolg!
Damit bleiben für die Berufung eigentlich nur noch die Phantomdelikte
"Beleidigung" und "Nötigung", mit denen die bundesrepublikanischen
Erfüllungsgehilfen der Besatzer deutsche Patrioten und Bürgerrechtler
grundgesetzwidrig mundtot machen möchten. Der zu Unrecht Verurteilte
wird dazu nun das LG BS als Berufungsinstanz als wesentlicher Teil der
kriminellen Organisation im niedersächsischen Justizsystem angreifen,
weil dort bereits der gefälschte Durchsuchungsbeschluss des Juristen
Jordan durch die Juristen Knieriem, Dr. Nitschke und Lehngut gedeckt
wurde.
Diese Juristen sind allerdings auch für einen Entwurf eines
Eröffnungsbeschlusses vom 21.04.2008 zum vorliegenden Verfahren
verantwortlich, welche einen falschbeurkundeten Rechtskraftvermerk
schon vom 25.04.2008 trägt, ohne dass er überhaupt zugestellt wurde, s.
Anlage. Ein Beschluss ohne Zustellung kann natürlich nach § 315 StPO
nicht rechtskräftig werden. Dieser Scheinbeschluss enthält erkennbar
die Vorgaben, wie mit dem zu Unrecht Angeklagten verfahren werden soll.
Das gesamte Präsidium des LG BS (Schomerus, Block-Cavallaro, Dreyer,
Görlach, Kreutzer, Dr.Meyer, Mielert, Müller-Zitzke, Polomski) hat
aufgrund dieses nichtigen, falschbeurkundeten Eröffnungsbeschlusses vom
21.04.2008 am 19.05.2008 und später Folgebeschlüsse zur gezielten,
abgestimmten Richterauswahl gefasst, die damit auch nichtig sind.
Ein korrekter Eröffnungsbeschluss mit Angabe eines Adressaten wurde
auch niemals zugestellt oder spätestens in der HV vor der
Sachverhandlung angesprochen. Das ist zwar von Amts wegen zu prüfen,
weil aber auf Amtsträger der BRdvD sowieso kein Verlass mehr ist, hat
die sofortige Beschwerde vom 29.09.2008 einmal sachte darauf
hingewiesen. Das bedeutet also, dass das Verfahren selbst nach
bundesrepublikanischem Besatzungsrecht einzustellen ist. Ob das jetzt
geschieht, steht zwar noch in den Sternen, schafft aber für die sonst
notwendigen weiteren Rechtsbehelfe eine ganz ordentliche
Ausgangsposition.
Bei einer Einstellung zu diesem Zeitpunkt wären leider alle - getürkten
- Beleidigungsvorwürfe verjährt.
Nur die Nötigungsvorwürfe könnten dann neu mit einer neuen
Anklageschrift vor einer neuen Verfahrenseröffnung erhoben werden,
wodurch die Verteidigung in die Lage gesetzt wird, den Ausschluss
verwerflicher Handlungen wiederum ausgiebig, notfalls schriftlich, zu
erörtern. Diesmal gibt es ja keinen unangemessenen hohen Zeitdruck
mehr, weil alle Verfahrensakten kopiert vorliegen und die Vorarbeiten
vorsichtshalber angelaufen sind.
Fazit:
Wenn die bundesrepublikanischen Hintermänner der politischen Verfolgung
von deutschen Patrioten erkennen, wie dumpf die OLG-Richterin Dr. Uta
Inse Engemann und der angesetzte StA Ulrich Brunke das Verfahren
wirklich versiebt haben, wenn sie erkennen, dass sie jetzt Fälschungen
gerichtlicher Akten decken müssen,
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vonRoit
Beiträge: 2405
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» 01.10.08 12:55 « |
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welche
im In- und Ausland bekannt sind, dann sieht es vermutlich eher schlecht
um die Zukunft dieser kriminellen Juristen aus. Arbeiten wir gemeinsam
daran, einen nach dem anderen zur Strecke zu bringen.
Für die tätige Begleitung der ersten Runde wird allen
Prozessbeobachtern gedankt. Sobald die laufenden Verfahren mit
Rechtsmitteln abgearbeitet sind, wird die
Interim-Oberreichsanwaltschaft die Prozessbeobachtung für andere
angegriffene deutsche Patrioten verstärken und entsprechende
Hilfestellungen organisieren, wenn es sich um Präzedenzverfahren
handeln könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Dr.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing. Jürgen-Michael Wenzel
Kopie aus CH
.................................................................................................................................................
Sondergericht Clausthal-Zellerfeld Teil 3
Heute morgen keine Begrüßung im Außenbereich, kein Hundeführer, kein
Außenposten. Eintritt ins AG. Wieder der Schwarm Justizangestellte. 12
mal Dunkelblau + 4 x Grün, sowie drei x Zivil. Öffentlicher Verhandlung
Aushang – Fehlanzeige. Der befinde sich neben der Tür vom Sitzungssaal.
Hinter der Sperre – der Öffentlichkeit wieder entzogen. Wieder Ausweis
kopieren, archivieren, Taschen leeren, Jacke entledigen, durch die
Metalldetektorschleuse, abtasten, diesmal mit Griffe in Schritt und
Intimbereich. Neue scharfgemachte Polizeitruppe bei der
Personenkontrolle. Die alte vermutlich die letzten zwei Tage
demoralisiert.
9:00 Uhr sollte Verhandlung beginnen.
Dr. Inse Engelmann als Verhandlungsführerin betritt um 9:06 Uhr den
Saal.
Engemann: alle da, ja! Ich verlese die Urkunde..... wird vom
Angeklagten Dr. Wenzel unterbrochen: stellt Antrag auf Ablehnung wegen
vordatierte Fälschung zur Sonderbehandlung der Öffentlichkeit,
Verletzung nach StPO § 238 (2)
StA Brunke pöbelt gleich wieder los: Antrag unbegründet nicht zulässig.
9:10 Uhr Engemann unterbricht für Beratung über Bescheid ( pro Forma
wie wir schon kennen)
9:20 Uhr Engemann: BuV Antrag ist unbegründet zurück zu weisen,
Sitzungspolizeiliche Maßnahmen nach § 176 GVG notwendig
Brunke grinst.
Der Angeklagte unterbricht: wegen vordatierter Fälschung.....
Engemann: Sie machen hier keine Ausführungen mehr, ich entziehe Ihnen
das Wort. Ich verlese weiter Urkunden /Strafanzeige Waschinek, Pescher,
Gleichmann, Hundt, Helmut Reinert, Michael Blase, Heinrich, Behrend,
Heilmann
Angeklagter: da ist das Verfahren eingestellt, was hat das hier zu tun?
Will dazu ausführen.
Engemann: Nein Sie sagen hier nichts.
9:47 Uhr
Engemann: nach geheimer Beratung der Angeklagte darf Urkunde dazu
verlesen, dass in der Bundesrepublik nicht von ihm verantwortete
Schreiben der angegriffenen Ämter kursieren, verlesen.
Engemann liest jedoch selber vor. - Justiz-Opfer-Initiative muss
Verfahrenskosten laut Beschlüssen vom AG Rotteburg und LG Tübingen in
einem Verfahren tragen, das ihr völlig unbekannt ist und bei dem sie
nicht beteiligt war - damit sind die Justiz-Opfer-Initiative und die
anderen angegriffenen Ämter für nicht unterzeichnete Schreiben nach dem
Gesetz faktisch nicht zu belangen -
9:50 Uhr
Engemann: Frage ob der Angeklagte persönliche Daten und Angaben zu
seinen wirtschaftlichen Verhältnissen machen möchte
Dr. Wenzel führt aus, dass das jetzt zu spät kommt, er ist aber in
Vorbereitung der Verfolgung durch die Bundesrepublik sich mittellos
gestellt hat und das ist dem Gericht bekannt, Fragen zu wirtschaftliche
Angaben und Verhältnissen kommen jetzt zu spät.
Engemann: Laut Bundeszentralregister werden sie gesucht wegen
Aufenthaltsermittlung.
Angeklagter: Das ist ein falscher Eintrag, Staatsangehörigkeit und
Hinweis welche Behörde mich sucht, fehlt.
Engemann: Sie haben also keine Vorstrafen?
Angeklagter: Ich habe keine Vorstrafen, aber Sie werden welche bekommen.
Brunke kann sich nicht mehr zurück halten, faselt was von Beleidigung
und führt aus:
Es kommt bei der Beleidigung nicht auf die Sicht des Beleidigten an,
sondern ob ein Dritter sich objektiv beleidigt fühlt, ob er dabei ist,
spielt dabei keine Rolle. Die Hinzuziehung von Akten hält er in dem
Verfahren nicht mehr für Notwendig. Faselt was von nicht einschlägigem
§ 193 StGB.
Die Entlastungszeugen Böhm und Grottke werden nicht geladen, die
Verfahren sind eingestellt. (Anmerkung: beide Zeugen werden jedoch
trotzdem mit Gefängnis bedroht, für verjährtes Ordnungsgeld ohne
Begründung aus eingestellten Verfahren)
10:15 Uhr erneute Unterbrechung wegen angeblicher Antragsprüfung
Zwischenzeitlich wurde das Justizpersonal ausgetauscht, damit keiner
die gesamte Verhandlung folgen konnte. Der Angeklagte erklärt, das sein
Schlusswort garantiert abgebrochen wird und seine Anträge nicht
zugelassen werden.
Brunke pöbelt wieder den Angeklagten an, wendet sich dann an die
Zuschauer. Mit angst verzerrten Gesicht erklärt er, das er gestern
Abend sein Namen, seine Autonummer und ein Bericht über die Verhandlung
im Internet wieder gefunden hätte. Sagt sogar die Seite an. Wenn auch
sein Foto im Internet veröffentlicht wird, dann wird er Maßnahmen
einleiten. Sackt dann wieder in sich zusammen.
10:50 Uhr Engemann: BuV nach Geheimem Beschluss, der Angeklagte trägt
nicht vor. Es folgt Aufzählung der Straftaten: unzulässig, Gericht ist
für Erkennung von Gesetzen nicht zuständig/ Gericht ist für reine
Rechtsfragen nicht zuständig.
Der Angeklagte will erwidern.
Engemann: Sie reden hier nicht oder ich verweise Sie des Saales -
Abgelehnt/ verfahrensfremde Zwecke, Rechtsfragen werden erst mit dem
Urteil und nicht vorher beschieden/ unzulässig/ kein Rechtsanspruch das
dieses Gericht sich dem Angeklagten ausweist, erkennendes Gericht ist
unzuständig für Rechtsfragen/ unzulässig/verfahrensfremde Zwecke!
Anträge Zeugenladungen: Abgelehnt/ kein ausreichendes Thema angegeben
Anträge Sachverständige: Abgelehnt/ LKA-Sachverständigen zu laden
unzulässig,
Angeklagte hat kein konkretes Beweisthema angegeben.
Zeuge Plantiko: Abgelehnt, Beweiserhebung unzulässig nach § 53 (1)
sowie § 203 (1) Nr. 1 StGB/ Angeklagter hat kein Beweisthema benannt.
Zeuge Böhm: Abgelehnt/ Tatsache zu Unrecht verfolgt ist unerheblich §
244 Satz 3 STPO.
Beiziehung Ausgangsakten werden abgelehnt, die Tatsachen das alle
Geschädigten rechtsbeugend tätig waren,
Zuletzt bearbeitet: 01.10.08 13:00 von Administrator
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vonRoit
Beiträge: 2405
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» 01.10.08 13:06 « |
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sind auf Grund Pauschalität unerheblich, die Anträge enthalten keine
sachlichen Auseinandersetzungen.
Antrag geschädigte Zeugen anzuhören: Abgelehnt weil diese selbst keine
Strafanträge gestellt haben. Im übrigen sind Zeugenvernehmungen ein
ungeeignetes Beweismittel in diesem Verfahren.
Die Anhörung der Geschädigten vermag keine Sachaufklärung zu bringen.
Es kommt auf den Eindruck einer 3. objektiven Person an.
Zeugenvernehmungen sind ungeeignetes Beweismittel, Rechtsfragen können
nicht durch Zeugenbeweis belegt werden. Es kommt auf eine objektive 3.
Person an welche ein öffentliches Amt bekleidet.
Dr. Wenzel erhält das Wort zur Verlesung von Entlastungsurkunden
Aufzählung: Ruck u. Zeitungen Zentralkurier
Engemann: Abgelehnt, dient verfahrensfremde Zwecken, die BRD zu leugnen
im Gerichtssaal, Reichsideologie zu verbreiten, Feststellung das
Bundeszentralregister als gefälscht anzusehen ist abgelehnt, das
Gericht ist für diese Einschätzung nicht zuständig.
Der Angeklagte weist nach, das Engemann mit Erörterung der Anträge 11
in die Identitätsprüfung zurück ist, durch konkudentes Handeln, GVP in
unerlaubten Umlaufverfahren erstellt, weist Engemann erneute Fälschung
der Gerichtsakten nach, sowie deren Manipulation. Ablehnungsanträge
werden nicht beschieden.
Der Jurist Ulrich Brunke wird erneut wegen benutzen gefälschter
Verfahrensunterlagen abgelehnt, Angeklagte durfte seine Anträge nicht
vortragen, musste falsche Bescheide erdulden, weil die Öffentlichkeit
diese nicht zugänglich zum kontrollieren waren, Ablehnung von Ulrich
Brunke muss Dr. Koch der StA Braunschweig vorgelegt werden, daher
Antrag Beendigung des Verfahrens.
Engemann inzwischen giftig geworden:
Begründen Sie ihre Anträge oder ich gebe dem StA das Wort.
Wenzel begründet, beginnt vorzulesen.
Engemann schnautzt ihn an: Es wird hier nichts verlesen, wenn Sie hier
etwas verlesen, entziehe ich das Wort und verweise Sie des Saales und
verhandele in Ihrer Abwesenheit weiter.
Angeklagter: Sie bedrohen mich, darauf darf ich antworten, ich bitte um
wörtliche Protokollierung.
Engemann: abgelehnt, wenn Sie nicht begründet Vortragen entziehe ich
Ihnen das Wort
Brunke: Anträge sind unzulässig. Wenn der Angeklagte es nicht schafft
seine Anträge rechtzeitig unter zu bringen, hat er Pech gehabt.
Engemann: BuV Ablehnung Schöffen unzulässig, Wiederholungsantrag.
Meine Ablehnung verworfen, Wiederholungsantrag, Neue Gründe vermag ich
nicht erkennen, sind nicht angegeben, Ablehnung StA unzulässig, Gericht
nicht zuständig.
(Anmerkung: leiert dies offen provokativ gelangweilt herunter)
Aussetzung abgelehnt, Antrag vor falschem Gericht gestellt.
11:13 Uhr Angeklagter rügt das Gericht weil Beschlüsse nach angeblicher
Beratung erfolgen, die Schöffen werden jedoch nur angesehen, diese
nicken nur, ohne Antragslesung, nicht wissend, was sie überhaupt
abnicken.
Brunke bekommt Angst über Beweisangebote, stellt lieber Antrag Fall 6
und 20 nach § 154 (2) einzustellen.
Wenzel widerspricht Einstellung, beginnt zu Fall 20 auszuführen,
Engemann schneidet Wort ab und unterbricht. Nach 3 Minuten BuV - Fall 6
und 20 werden eingestellt.
Brunke verliest seine Strafmaßbegründungen, unterstellt fiktive
Beweismittel, ohne auch nur ein einziges Beweismittel vorgelegt zu
haben. Fachleute, Sachverständige und Gutachter nicht zugelassen,
lediglich von StA abhängige Polizeibeamte als Zeugen. Führt aus, dass
OLG Stuttgart hat nicht richtig bewertet, seiner Meinung nach hat das
OLG falsch entschieden. Führt zu Nötigungen u. Bedrohungen aus
(Anmerkung: bezeichnend dass alle sich Genötigte und Bedrohte identisch
sind mit den nachgewiesenen Urkundenfälschern – Zufall ????????)
Zur Beleidigung führt Brunke aus:
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vonRoit
Beiträge: 2405
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» 01.10.08 13:09 « |
|
Es
kommt nicht darauf an ob der Beleidigte sich beleidigt fühlt, sondern
ob ein objektiver Dritter dies als beleidigend und ehrverletzend
ansieht. (Anmerkung: Damit hat er Zöller, Lutz Meyer-Goßner sowie
Tröndle/Fischer eindeutig widerlegt)
Es folgen die Strafmaß-Tagessätze: 30,35,30,40,40,30,35 usw. bis
dreißig mal a: 50,-Euro, zusätzlich 1Jahr 6 Monate f. Verstoß gegen das
Waffengesetz, wegen angeblich fehlender Waffenbesitzkarte (Anmerkung:
Angeklagter hat eine Eintragung von 1984 jedoch dem Zeugen
„Waffenexperten“ gezeigt.) weiter 2500,- Euro in Staatskasse und das
ganze auf 4 Jahre Bewährung, mit monatlichen 250,- Euro Abzahlungen und
Auflagen.
12:17 Uhr Unterbrechung bis 12:30 Uhr
Pflichtverteidiger meldet sich, trägt vor: Anschuldigungen sind ohne
jeglichen Beweis durch die StA, Waffenbesitzkarte liegt seit 1974 vor,
27 Fälle sind überhaupt nicht nachgewiesen, 4 Fälle sind durch
rechtfertigenden Notstand eingeräumt, die angeblich Betroffenen wurden
nicht angehört, so das ein Gesamturteil nicht möglich ist. Keine
Beweise vorgelegt oder Entlastungsbeweise zugelassen, der Angeklagte
ist daher FREI zu sprechen.
12:42
Dr. Wenzel beginnt Schlusswort: Prangert Phantom-Vorwürfe an um
Verurteilung zu erzwingen. Weist nochmals Fälschung und Betrug nach: an
Brunke gewandt: für Sie reicht es für lebenslänglich.
(Der stellvertretende Bürgermeister Tauber von Clausthal-Zellerfeld als
Schöffe betrachtet die Ausführungen gelangweilt und hält ein
Schläfchen.)
Wenzel dementiert Verstoß gegen Waffengesetz als ALIBI für die
Öffentlichkeit u. Presse. Justiz hat Angst, Zeugen öffentlich aussagen
zu lassen, BRD hat mehr Angst vor die Wahrheit und dem Volk als vor
Terroristen. Ein Unrechtsbewusstsein kann sich so nicht einstellen. Die
Erfassungsstelle für Regierungskriminalität ist keine Amtsanmaßung –
ich jage Straftäter und das System schützt diese vor dem Volk.
Beweisbare Tatsachen sind keine Beleidigungen, Beantragt Wiederaufnahme
der Beweisaufnahme, da ihm alle Rechte zur Verteidigung abgeschnitten
wurden. Verlangt Gelegenheit zum Gegenbeweis. Es sind weder Belehrungen
noch Gerichtsprüfungen zugelassen.
13:42 bis 13:50 Uhr Unterbrechung zur üblichen Scheinberatung durch
Engemann
13:55 Uhr (wie erwartet) Buk/ abgelehnt, dient verfahrensfremde Zwecken
und Prozessverschleppung, der Angeklagte geht ja selbst von einer
Verurteilung aus!
Dr. Wenzel: Das ist hier ja schon beschlossene Sache, ich wollte nur
aufzeigen, dass Sie alle Anträge ohne Begründung ablehnen.
Es erfolgte bis 15:00 Uhr Unterbrechung zur „Urteilsfindung“
15:00 Uhr
Engemann: Im Namen des Volkes, der Angeklagte erhält 1Jahr und 9 Monate
Freiheitsentzug, ausgesetzt auf 4 Jahre Bewährung, die Waffe wird
eingezogen.
Es folgen melde-rechtliche Auflagen, Tagessätze werden auf 15,- Euro,
auf Grund Mittellosigkeit festgesetzt.
Anmerkung:
Das Schandurteil verdient nicht den Namen, ist noch nicht rechtswirksam
und wird noch etlichen Rechtsbeugern ziemliche Kopf und Bauchschmerzen
abverlangen. Der Prozess muss an der Stelle nicht weiter kommentiert
werden, denn jeder halbwegs intelligente Mensch mit ein bisschen
Verstand, wird an Hand der Ablaufschilderung sich selbst ein Bild
machen können.
Das Ganze war kein Hörspiel von ORSON WELLS, sondern hat sich
tatsächlich so am „höchsten“ AG in Clausthal-Zellerfeld zugetragen.
15:30 Uhr Ende der Theatervorstellung nach BRD-Gerechtigkeitsdemokratie
Zuletzt bearbeitet: 01.10.08 13:10 von Administrator
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matu
Beiträge: 32
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» 02.10.08 19:52 « |
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Gestern AG Böblingen des besatzungsrechtlichen Mittels der Westmächte,
Bundesrepublik Deutschland, Land Baden Württemberg.
Anklage wegen Beleidigung eines Beamten des bMdW-BRdvD der
Stadtverwaltung Böblingen. OWi schnelles Fahren ohne Verkehrsgefährdung.
Wie üblich wurde mit fortgesetzter Rechtsbeugung und Bedrohung mit
Rausschmiss aus dem Gerichtssaal die HV hinrabbuliert. Alles eigentlich
im rechtlichen Sinn gequirrlte Scheiße doch war eines gut daran, die
Zuhörerschaft.
Der Gerichtssaal war voll und das nicht nur von Insidern sondern durch
eine Schulklasse. Die Schüler haben nun die ganzen Argument zu hören
bekommen, warum das Gericht nicht rechtens ist, und daß das Deutsche
Reich fortbestehendes Völkerrechtssubjekt ist etc. .
Dabei wurde auch dem Richter Kömpf vorgeworfen, daß die Gerichte nur
die Palestinentisierung Deutschlands und des deutschen Volkes
vorantreiben.
Auf diesen Ausspruch fragte der Schwarzkittel, wie ich das meine! Dabei
sagen die Worte genau das aus, was hier seit 1933 passiert. Das wurde
auch so gesagt.
Die Lehrerin der Schulklasse hat nun sicher ein Erklärungsproblem, weil
die Schüler von den Anwesenden Mitkämpfern für einen Rechtstaat weitere
detalierte Aufgeklärung erfahren durften, was bei diesen jungen Leuten
sicher einen bleibenden Eindruck hinterlassen hat.
Besser ging es nicht!
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