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Thema: Erlebnisse im Gerichtssaal
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ull

Beiträge: 111

» 23.09.08 14:52 «              Beitrag melden


das ist ja ungeheuerlich sowas, was da im gerichtssaal abgeht. ich würde das als terroristisches gericht bezeichnen.
l das noch so gehen. hoffentlich hat das ganz schnell ein ende mit dieser verbrecherischen brdvd-justiz.
ich trau mich schon gar nicht mehr meinen brdvd-pass neu ausstellen zu lassen. dann muss ich wohl bei einer zufallskontrolle mit höchststrafe rechnen wegen führen eines ungültigen ausweises.

vonRoit

Beiträge: 2405

» 23.09.08 15:16 «              Beitrag melden


@ Kampfgeist

Irrtum, es hat sehr viel Sinn genau das zu tun, was Dr. Wenzel gerade macht.
Vortragen, aktenkundig machen, Prozeßakten sammeln, Rechtsbeugung und alle Rechtsbrüche zu katalogisieren, aufzuzeichen und der Öffentlichkeit vorzustellen.
Immer wieder und immer wieder, ohne Unterlass drauf auf das Gesocks, ohne Hemmungen.

Zirka 30 gute Kämpfer sind inzwischen da draußen und es werden auf die Zahl immer mehr.
Dreißig Kämpfer haben die Perser in der Schlacht von Sparta aufgehalten und diese verbluten lassen.

Wir sind Tausende von Patrioten in diesem Land, sowie als auch Tausende von Bürgerrechtlern.

Es ist eine Frage der Zeit wann der Rest dieses total verblödeten und verbildeten Volkes die Sache begreifen wird.

Wir sind das Volk, wir sind der Souverän in diesem Land.

Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 23.09.08 15:38 «              Beitrag melden


In der Pause stänkert Brunke mit dem Angeklagten: Sie müssen ja furchtbare Angst vor dem Knast haben. Wenn wir hier fertig sind, sind Sie am Ende. Brunke verliest illegal beschlagnahmte Privatpost von nicht angeklagten Bürgern. Angeblich E-Mails mit strafrechtlichen Unterschriften.


Hallo, Herr Brunke: wenn wir wieder gesetzliche Richter in Deutschland haben, ...

Herr Dr. Wenzel war und ist wieder einmal ein Paradebeispiel dafür, wie man der "BRD" die Maske entreißen und ihre Fratze bloßlegen kann !

Alles was die Engemanns und Brunkes in diesem Besatzerkonstrukt von sich gegeben haben und noch werden, kann vor einem künftigen gesetzlichen Gericht und einem gesetzlichen Richter gegen sie verwendet werden.

Solche Schauprozesse a la Volksgerichtshof zeigen die wahren Faschisten in Deutschland: die Schwarzkittel !


Zuletzt bearbeitet: 23.09.08 15:51 von Krascher
Kampfgeist

Beiträge: 146

» 23.09.08 15:50 «              Beitrag melden


@ vonRoit,

das ist leider ein Missverständnis: Ich stelle überhaupt nicht infrage, was Dr. Wenzel macht und ich bin überzeugt, daß es der gesamten Bewegung zur Umsetzung des Art. 146 hilft und dient!

Mit meiner Bemerkung wollte ich lediglich zum Ausdruck bringen, daß ihm mein 100%iger Respekt in der Sache nicht weiterhilft!

Doch, hilft auch schon. Jeder
wie er kann, kein muß !
Krascher als MOD


Respectfully
Kampfgeist

Zuletzt bearbeitet: 23.09.08 15:54 von Krascher
joku

Beiträge: 130

» 23.09.08 16:18 «              Beitrag melden


Herr Dr. Wenzel,

ca 600 km (einfach) trennen mich vom Ort der Geschehnisse, leider kann ich dadurch nicht anwesend sein, es sei denn, es würde sich noch im Laufe des heutigen Abend eine Fahrtgemeinschaft ergeben.

Wie dem auch sei, alle, die nicht unmittelbar diesem sonderbaren Tribunal beiwohnen können, werden Sie mit positiven Gedanken unterstützen.

Herzliche Grüße und die besten Wünsche

joku


vonRoit

Beiträge: 2405

» 25.09.08 13:02 «              Beitrag melden


Interessantes Szenario in deutschen Gerichten.
Das personal in den deutschen Gerichten wird durch merkwürdige und sehr dubiose Gestalten aufgehetzt unter dem Motto;

"Die Angestellten und das Personal soll sich vor den Verhandlungen über Deckungsmöglichkeiten, Fluchtwege, Schutz und Sicherheit für Gesundheit und des Lebens kundig machen, umsehen und alle Möglichkeiten wahrnehmen um sich im "Notfall" zu retten!"

Die spinnen die Römer oder etwa nicht?

Friedliche Bürgerrechtler kommen mit genügend Zeugen um Rechtsbeugungen zu verhindern zu Gerichtsverhandlungen, weil dies nötig ist in einer Diktatur um gerade diese Rechtsbeuger vor Gewaltigkeiten gegenüber Bürgern abzuschrecken, und behaupten doch tatsächlich das da nun ganz schwere Jungs kommen um die Gerichtsverhandlungen zu stören.

Verkehrte Welt oder Absicht?
Nun , die normalen Angestellten merken sehr schnell wer hier wirklich der Straftäter ist.



Kampfgeist

Beiträge: 146

» 26.09.08 17:32 «              Beitrag melden


Hallo Admins,

gibt es schon Infos + Ergebnisse vom 3. Verhandlungstag in Clausthal-Zellerfeld ???


Respectfully
Kampfgeist
vonRoit

Beiträge: 2405

» 26.09.08 17:46 «              Beitrag melden


Erste Bilanz im "Verfahren" A. G. Claußtahl Zellerfeld.

Juristen denen (M)an Jura beibringen muss, lt. Beschwertem!

Viele Anklagepunkte wurden fallen gelassen, die die nur Beleidigung ohne Beleidigte und das Waffengesetz zum Gegenstand hatten, wurden rechtswidrig durchgesetzt.

Keine Zeugen wurden zugelassen, kein Beweisangebot wurde zugelassen, eben keine Verteidigung wurde zugelassen.

Ade Rechtsstaat!

Ein Armutszeugnis deutscher Justiz per exellenz, denn ein Waffenbesitzkarteninhaber mit einer zugelassenen Waffe, wurde verurteilt ohne Waffenbesitzkarte eine nicht zugelassene Waffe zu besitzen.

Ein Mensch wurde verurteilt ohne Staftatbestand, weil jeder darf sich beleidigt fühlen, auch wenn er nicht beleidigt wurde.

Da es denn Straftatbestand der Beleidigung überhaupt nicht gibt.

Doch das alles war zum Vorteil aller Deutschen, die Deutsche sind im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 GG, "denn sie wissen nicht was sie tun", war ein bekannter Film aus vergangenen Jahrzehnten.

Sie haben alles was wir eigendlich wollten für Recht erklärt und werden dies in Zukunft sehr stark zu spüren bekommen, da wir es jetzt schriftlich haben, das alles rechtens ist, was wir tun.

Gerichtlich für uns goldwert, weil nicht mehr angreifbar.

Nun geht der Spass erst richtig los!



Kampfgeist

Beiträge: 146

» 26.09.08 19:50 «              Beitrag melden


@ vonRoit,

vielen Dank für die Information! Zusammenfassend habe ich folgendes (hoffentlich richtig) verstanden:

Die für uns wichtigsten Anklagepunkte wie Errichtung der Erfassungsstelle für Regierungskriminalität, Justizopferinitiative sowie Interim Oberreichsgericht, etc. sind fallengelassen worden und sind somit als Nichtstrafbestand dokumentiert!!! Können wir dieses Ergebnis als (unfreiwillige) Legalisierung der obigen Einrichtigungen durch die BRdvD-Justiz werten?

Die Anklagepunkte wie angeblich illegaler Waffenbesitz und angebliche Beleidigung haben zu einer widerechtlichen Verurteilung geführt!!!???

Das bedeutet, daß die Schwarzkittel an den für die BRdvD-Schergen bedeutsamen Anklagepunkte kläglich gescheitert sind und haben, um nicht ganz nackt darzustehen, die politisch und gesellschaftlich uninteressanteren Anklagepunkte zu einer Verurteilung gebracht. Erbärmliches Pack!

Ich würde ja zu gern ´mal wissen, was sich in den hohlen Birnen der beteiligten Schwarzkittel abgespielt hat!

Sorry fürs nachbohren - aber mit der Bewertung solcher Ergebnisse tu ich mich noch etwas schwer ...


Respectfully
Kampfgeist
vonRoit

Beiträge: 2405

» 26.09.08 19:59 «              Beitrag melden


@Kampfgeist

Richtig, so war die ganze Sache auch gedacht, doch die Herren haben das überhaupt nicht überzogen.

Genau diese Dinge sind nun legalisiert und rechtens und genau das war auch beabsichtigt.

(M)an - Frau muss auch mal Federn lassen, jedenfalls den Anschein nach, denn die anderen Dinge sind natürlich Revisionsgründe und werden dann bei unseren alten Freunden dem OLG abgearbeitet.

Also, es kommt noch Einiges auf die Herren und Damen zu.


Zuletzt bearbeitet: 26.09.08 20:03 von Administrator
vonRoit

Beiträge: 2405

» 01.10.08 12:45 «              Beitrag melden


Guten Tag, Mitstreiter für einen Deutschen Rechtsstaat!


Am 3. Tag hat die Falle für die erkannten Rechtsbeuger Dr. Uta Inse Engemann, StA Ulrich Brunke, Schöffe und 1. Bürgermeister Volker Taube und Schuldirektor a. D. Hans-Joachim Zühlke am AG CLZ endlich zugeschlagen.


Der Verfahrensablauf wird wieder im wesentlichen korrekt aus der Schweiz wiedergegeben. Aufgrund der Terminsituation war zuerst noch die sofortige Beschwerde nach § 311 StPO in Verbindung mit §§ 304 ff. StPO wegen unzulässiger Beschränkung der Öffentlichkeit und nicht gesetzlicher Richter einzureichen, so dass erst heute das tatsächliche Ergebnis des Verfahrens in der ersten Runde bekannt gemacht werden kann.



Wie schon der Gerichtsbesetzung am 24.09.2008 mitgeteilt, ist diese aufgrund ihrer Überheblichkeit und Arroganz in ein offenes Scheunentor gerannt. Die ursprüngliche Anklage zu Amtsanmaßung, Beleidigung und - versuchter - Nötigung allein wegen der Adressenanfragen wurde durch den vermeintlichen Zufallsfund eines im Verstoß gegen das WaffenG erworbenen Kleinkalibergewehrs im Schwerpunkt auf den Waffenfund umgeschrieben.



Da selbst nach bundesrepublikanischem Besatzungsrecht niemand seine Unschuld beweisen muss, haben StA und Gericht den "Experten" des LK GS zu der Aussage veranlasst, dass der Angeklagte keine Waffenbesitzkarte haben kann, was bis zum Jahr 1973 zurück geprüft wurde. Die rechtsbeugende Gerichtsbesetzung selbst hat alle gelinden Hinweise auf eine möglicherweise uneidliche Falschaussage unterbunden, um ihr beabsichtigtes Urteil durchzusetzen. Die erste Anlage zeigt nun, dass das eine bewusste Beweisvereitelung war und auch, dass selbst die Unschuldsvermutung in der Bundesrepublik für politisch Verfolgte nicht mehr gelten soll. Die abnorm hohe Strafverkündung von 1 Jahr und 9 Monaten für ein Kaninchengewehr spricht auch für sich, wird aber eine mindestens 10jährige Strafe für das Gerichtspersonal am AG CLZ in einem zukünftigen deutschen Rechtsstaat bedeuten.



Der Vorwurf der Amtsanmaßung konnte aber nicht aufrecht erhalten werden. Dass heißt, dass ab jetzt die Führung von



1. JOIe Justiz-Opfer-Initiative Clausthal

2. Deutsches Reich Staatsangehörigen-Schutzamt mit den Schutzbriefen

3. Deutsches Reich Erfassungsstelle für BRdvD-Regierungskriminalität, Justizverbrechen und Amtsmissbrauch (ESt-RJA)

4. Deutsches Reich Interim-Oberreichsanwaltschaft

5. Deutsches Reich Interim-Reichsgericht

6. Deutsche Schutzstiftung gegen BRdvD-Regierungskriminalität, Justizverbrechen und Amtsmissbrauch



nach bundesrepublikanischem Besatzungsrecht nicht mehr als Amtsanmaßung angegriffen werden kann. Ein Riesenerfolg, der planmäßig seit 2001 vorbereitet worden ist.



Die aufgrund eines gefälschten Durchsuchungsbeschlusses der Juristen am AG GS Jordan und seines falschbeurkundenden Mittäters Sonnemann, für die der StA Brunke - ganz zufällig als Strafvereitler - die Strafermittlungen eingestellt hat, beschlagnahmten Gegenstände, Akten und EDV-Anlagen sind laut Urteilstenor nicht als Tatmittel bewiesen und müssen zurück gegeben werden. Der weitere Erfolg!



Sowohl "Der Ruck" als auch die 37 Punkte zum Legitimationsdebakel der BRdvD konnten trotz intensiver Bemühungen nicht strafrechtlich belangt werden. Ca. 5.000 Exemplare mussten durch die Polizeiinspektion Goslar zurück gebracht werden. Noch ein Erfolg!



Die beschlagnahmten Anhängerwände zu einem Blauen Wunder mussten ebenfalls wieder zurück gegeben werden. Es darf also weiterhin öffentlich unwiderlegbar behauptet werden, dass in der Bundesrepublik alle Wahlen gefälscht werden. Auch ein Erfolg!



Damit bleiben für die Berufung eigentlich nur noch die Phantomdelikte "Beleidigung" und "Nötigung", mit denen die bundesrepublikanischen Erfüllungsgehilfen der Besatzer deutsche Patrioten und Bürgerrechtler grundgesetzwidrig mundtot machen möchten. Der zu Unrecht Verurteilte wird dazu nun das LG BS als Berufungsinstanz als wesentlicher Teil der kriminellen Organisation im niedersächsischen Justizsystem angreifen, weil dort bereits der gefälschte Durchsuchungsbeschluss des Juristen Jordan durch die Juristen Knieriem, Dr. Nitschke und Lehngut gedeckt wurde.



Diese Juristen sind allerdings auch für einen Entwurf eines Eröffnungsbeschlusses vom 21.04.2008 zum vorliegenden Verfahren verantwortlich, welche einen falschbeurkundeten Rechtskraftvermerk schon vom 25.04.2008 trägt, ohne dass er überhaupt zugestellt wurde, s. Anlage. Ein Beschluss ohne Zustellung kann natürlich nach § 315 StPO nicht rechtskräftig werden. Dieser Scheinbeschluss enthält erkennbar die Vorgaben, wie mit dem zu Unrecht Angeklagten verfahren werden soll.



Das gesamte Präsidium des LG BS (Schomerus, Block-Cavallaro, Dreyer, Görlach, Kreutzer, Dr.Meyer, Mielert, Müller-Zitzke, Polomski) hat aufgrund dieses nichtigen, falschbeurkundeten Eröffnungsbeschlusses vom 21.04.2008 am 19.05.2008 und später Folgebeschlüsse zur gezielten, abgestimmten Richterauswahl gefasst, die damit auch nichtig sind.



Ein korrekter Eröffnungsbeschluss mit Angabe eines Adressaten wurde auch niemals zugestellt oder spätestens in der HV vor der Sachverhandlung angesprochen. Das ist zwar von Amts wegen zu prüfen, weil aber auf Amtsträger der BRdvD sowieso kein Verlass mehr ist, hat die sofortige Beschwerde vom 29.09.2008 einmal sachte darauf hingewiesen. Das bedeutet also, dass das Verfahren selbst nach bundesrepublikanischem Besatzungsrecht einzustellen ist. Ob das jetzt geschieht, steht zwar noch in den Sternen, schafft aber für die sonst notwendigen weiteren Rechtsbehelfe eine ganz ordentliche Ausgangsposition.



Bei einer Einstellung zu diesem Zeitpunkt wären leider alle - getürkten - Beleidigungsvorwürfe verjährt.



Nur die Nötigungsvorwürfe könnten dann neu mit einer neuen Anklageschrift vor einer neuen Verfahrenseröffnung erhoben werden, wodurch die Verteidigung in die Lage gesetzt wird, den Ausschluss verwerflicher Handlungen wiederum ausgiebig, notfalls schriftlich, zu erörtern. Diesmal gibt es ja keinen unangemessenen hohen Zeitdruck mehr, weil alle Verfahrensakten kopiert vorliegen und die Vorarbeiten vorsichtshalber angelaufen sind.



Fazit:



Wenn die bundesrepublikanischen Hintermänner der politischen Verfolgung von deutschen Patrioten erkennen, wie dumpf die OLG-Richterin Dr. Uta Inse Engemann und der angesetzte StA Ulrich Brunke das Verfahren wirklich versiebt haben, wenn sie erkennen, dass sie jetzt Fälschungen gerichtlicher Akten decken müssen,

vonRoit

Beiträge: 2405

» 01.10.08 12:55 «              Beitrag melden


welche im In- und Ausland bekannt sind, dann sieht es vermutlich eher schlecht um die Zukunft dieser kriminellen Juristen aus. Arbeiten wir gemeinsam daran, einen nach dem anderen zur Strecke zu bringen.

Für die tätige Begleitung der ersten Runde wird allen Prozessbeobachtern gedankt. Sobald die laufenden Verfahren mit Rechtsmitteln abgearbeitet sind, wird die Interim-Oberreichsanwaltschaft die Prozessbeobachtung für andere angegriffene deutsche Patrioten verstärken und entsprechende Hilfestellungen organisieren, wenn es sich um Präzedenzverfahren handeln könnte.



Mit freundlichen Grüßen

Dr.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing. Jürgen-Michael Wenzel







Kopie aus CH

.................................................................................................................................................



Sondergericht Clausthal-Zellerfeld Teil 3



Heute morgen keine Begrüßung im Außenbereich, kein Hundeführer, kein Außenposten. Eintritt ins AG. Wieder der Schwarm Justizangestellte. 12 mal Dunkelblau + 4 x Grün, sowie drei x Zivil. Öffentlicher Verhandlung Aushang – Fehlanzeige. Der befinde sich neben der Tür vom Sitzungssaal. Hinter der Sperre – der Öffentlichkeit wieder entzogen. Wieder Ausweis kopieren, archivieren, Taschen leeren, Jacke entledigen, durch die Metalldetektorschleuse, abtasten, diesmal mit Griffe in Schritt und Intimbereich. Neue scharfgemachte Polizeitruppe bei der Personenkontrolle. Die alte vermutlich die letzten zwei Tage demoralisiert.

9:00 Uhr sollte Verhandlung beginnen.

Dr. Inse Engelmann als Verhandlungsführerin betritt um 9:06 Uhr den Saal.

Engemann: alle da, ja! Ich verlese die Urkunde..... wird vom Angeklagten Dr. Wenzel unterbrochen: stellt Antrag auf Ablehnung wegen vordatierte Fälschung zur Sonderbehandlung der Öffentlichkeit, Verletzung nach StPO § 238 (2)

StA Brunke pöbelt gleich wieder los: Antrag unbegründet nicht zulässig.

9:10 Uhr Engemann unterbricht für Beratung über Bescheid ( pro Forma wie wir schon kennen)



9:20 Uhr Engemann: BuV Antrag ist unbegründet zurück zu weisen, Sitzungspolizeiliche Maßnahmen nach § 176 GVG notwendig

Brunke grinst.

Der Angeklagte unterbricht: wegen vordatierter Fälschung.....

Engemann: Sie machen hier keine Ausführungen mehr, ich entziehe Ihnen das Wort. Ich verlese weiter Urkunden /Strafanzeige Waschinek, Pescher, Gleichmann, Hundt, Helmut Reinert, Michael Blase, Heinrich, Behrend, Heilmann

Angeklagter: da ist das Verfahren eingestellt, was hat das hier zu tun?

Will dazu ausführen.

Engemann: Nein Sie sagen hier nichts.

9:47 Uhr

Engemann: nach geheimer Beratung der Angeklagte darf Urkunde dazu verlesen, dass in der Bundesrepublik nicht von ihm verantwortete Schreiben der angegriffenen Ämter kursieren, verlesen.

Engemann liest jedoch selber vor. - Justiz-Opfer-Initiative muss Verfahrenskosten laut Beschlüssen vom AG Rotteburg und LG Tübingen in einem Verfahren tragen, das ihr völlig unbekannt ist und bei dem sie nicht beteiligt war - damit sind die Justiz-Opfer-Initiative und die anderen angegriffenen Ämter für nicht unterzeichnete Schreiben nach dem Gesetz faktisch nicht zu belangen -



9:50 Uhr

Engemann: Frage ob der Angeklagte persönliche Daten und Angaben zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen machen möchte

Dr. Wenzel führt aus, dass das jetzt zu spät kommt, er ist aber in Vorbereitung der Verfolgung durch die Bundesrepublik sich mittellos gestellt hat und das ist dem Gericht bekannt, Fragen zu wirtschaftliche Angaben und Verhältnissen kommen jetzt zu spät.

Engemann: Laut Bundeszentralregister werden sie gesucht wegen Aufenthaltsermittlung.

Angeklagter: Das ist ein falscher Eintrag, Staatsangehörigkeit und Hinweis welche Behörde mich sucht, fehlt.

Engemann: Sie haben also keine Vorstrafen?

Angeklagter: Ich habe keine Vorstrafen, aber Sie werden welche bekommen.

Brunke kann sich nicht mehr zurück halten, faselt was von Beleidigung und führt aus:

Es kommt bei der Beleidigung nicht auf die Sicht des Beleidigten an, sondern ob ein Dritter sich objektiv beleidigt fühlt, ob er dabei ist, spielt dabei keine Rolle. Die Hinzuziehung von Akten hält er in dem Verfahren nicht mehr für Notwendig. Faselt was von nicht einschlägigem § 193 StGB.

Die Entlastungszeugen Böhm und Grottke werden nicht geladen, die Verfahren sind eingestellt. (Anmerkung: beide Zeugen werden jedoch trotzdem mit Gefängnis bedroht, für verjährtes Ordnungsgeld ohne Begründung aus eingestellten Verfahren)



10:15 Uhr erneute Unterbrechung wegen angeblicher Antragsprüfung

Zwischenzeitlich wurde das Justizpersonal ausgetauscht, damit keiner die gesamte Verhandlung folgen konnte. Der Angeklagte erklärt, das sein Schlusswort garantiert abgebrochen wird und seine Anträge nicht zugelassen werden.

Brunke pöbelt wieder den Angeklagten an, wendet sich dann an die Zuschauer. Mit angst verzerrten Gesicht erklärt er, das er gestern Abend sein Namen, seine Autonummer und ein Bericht über die Verhandlung im Internet wieder gefunden hätte. Sagt sogar die Seite an. Wenn auch sein Foto im Internet veröffentlicht wird, dann wird er Maßnahmen einleiten. Sackt dann wieder in sich zusammen.



10:50 Uhr Engemann: BuV nach Geheimem Beschluss, der Angeklagte trägt nicht vor. Es folgt Aufzählung der Straftaten: unzulässig, Gericht ist für Erkennung von Gesetzen nicht zuständig/ Gericht ist für reine Rechtsfragen nicht zuständig.

Der Angeklagte will erwidern.

Engemann: Sie reden hier nicht oder ich verweise Sie des Saales -

Abgelehnt/ verfahrensfremde Zwecke, Rechtsfragen werden erst mit dem Urteil und nicht vorher beschieden/ unzulässig/ kein Rechtsanspruch das dieses Gericht sich dem Angeklagten ausweist, erkennendes Gericht ist unzuständig für Rechtsfragen/ unzulässig/verfahrensfremde Zwecke!



Anträge Zeugenladungen: Abgelehnt/ kein ausreichendes Thema angegeben

Anträge Sachverständige: Abgelehnt/ LKA-Sachverständigen zu laden unzulässig,

Angeklagte hat kein konkretes Beweisthema angegeben.

Zeuge Plantiko: Abgelehnt, Beweiserhebung unzulässig nach § 53 (1) sowie § 203 (1) Nr. 1 StGB/ Angeklagter hat kein Beweisthema benannt.

Zeuge Böhm: Abgelehnt/ Tatsache zu Unrecht verfolgt ist unerheblich § 244 Satz 3 STPO.

Beiziehung Ausgangsakten werden abgelehnt, die Tatsachen das alle Geschädigten rechtsbeugend tätig waren,


Zuletzt bearbeitet: 01.10.08 13:00 von Administrator
vonRoit

Beiträge: 2405

» 01.10.08 13:06 «              Beitrag melden


sind auf Grund Pauschalität unerheblich, die Anträge enthalten keine sachlichen Auseinandersetzungen.
Antrag geschädigte Zeugen anzuhören: Abgelehnt weil diese selbst keine Strafanträge gestellt haben. Im übrigen sind Zeugenvernehmungen ein ungeeignetes Beweismittel in diesem Verfahren.
Die Anhörung der Geschädigten vermag keine Sachaufklärung zu bringen. Es kommt auf den Eindruck einer 3. objektiven Person an.
Zeugenvernehmungen sind ungeeignetes Beweismittel, Rechtsfragen können nicht durch Zeugenbeweis belegt werden. Es kommt auf eine objektive 3. Person an welche ein öffentliches Amt bekleidet.
Dr. Wenzel erhält das Wort zur Verlesung von Entlastungsurkunden
Aufzählung: Ruck u. Zeitungen Zentralkurier
Engemann: Abgelehnt, dient verfahrensfremde Zwecken, die BRD zu leugnen im Gerichtssaal, Reichsideologie zu verbreiten, Feststellung das Bundeszentralregister als gefälscht anzusehen ist abgelehnt, das Gericht ist für diese Einschätzung nicht zuständig.
Der Angeklagte weist nach, das Engemann mit Erörterung der Anträge 11 in die Identitätsprüfung zurück ist, durch konkudentes Handeln, GVP in unerlaubten Umlaufverfahren erstellt, weist Engemann erneute Fälschung der Gerichtsakten nach, sowie deren Manipulation. Ablehnungsanträge werden nicht beschieden.
Der Jurist Ulrich Brunke wird erneut wegen benutzen gefälschter Verfahrensunterlagen abgelehnt, Angeklagte durfte seine Anträge nicht vortragen, musste falsche Bescheide erdulden, weil die Öffentlichkeit diese nicht zugänglich zum kontrollieren waren, Ablehnung von Ulrich Brunke muss Dr. Koch der StA Braunschweig vorgelegt werden, daher Antrag Beendigung des Verfahrens.
Engemann inzwischen giftig geworden:
Begründen Sie ihre Anträge oder ich gebe dem StA das Wort.
Wenzel begründet, beginnt vorzulesen.
Engemann schnautzt ihn an: Es wird hier nichts verlesen, wenn Sie hier etwas verlesen, entziehe ich das Wort und verweise Sie des Saales und verhandele in Ihrer Abwesenheit weiter.
Angeklagter: Sie bedrohen mich, darauf darf ich antworten, ich bitte um wörtliche Protokollierung.
Engemann: abgelehnt, wenn Sie nicht begründet Vortragen entziehe ich Ihnen das Wort
Brunke: Anträge sind unzulässig. Wenn der Angeklagte es nicht schafft seine Anträge rechtzeitig unter zu bringen, hat er Pech gehabt.
Engemann: BuV Ablehnung Schöffen unzulässig, Wiederholungsantrag.
Meine Ablehnung verworfen, Wiederholungsantrag, Neue Gründe vermag ich nicht erkennen, sind nicht angegeben, Ablehnung StA unzulässig, Gericht nicht zuständig.
(Anmerkung: leiert dies offen provokativ gelangweilt herunter)
Aussetzung abgelehnt, Antrag vor falschem Gericht gestellt.
11:13 Uhr Angeklagter rügt das Gericht weil Beschlüsse nach angeblicher Beratung erfolgen, die Schöffen werden jedoch nur angesehen, diese nicken nur, ohne Antragslesung, nicht wissend, was sie überhaupt abnicken.
Brunke bekommt Angst über Beweisangebote, stellt lieber Antrag Fall 6 und 20 nach § 154 (2) einzustellen.
Wenzel widerspricht Einstellung, beginnt zu Fall 20 auszuführen, Engemann schneidet Wort ab und unterbricht. Nach 3 Minuten BuV - Fall 6 und 20 werden eingestellt.
Brunke verliest seine Strafmaßbegründungen, unterstellt fiktive Beweismittel, ohne auch nur ein einziges Beweismittel vorgelegt zu haben. Fachleute, Sachverständige und Gutachter nicht zugelassen, lediglich von StA abhängige Polizeibeamte als Zeugen. Führt aus, dass OLG Stuttgart hat nicht richtig bewertet, seiner Meinung nach hat das OLG falsch entschieden. Führt zu Nötigungen u. Bedrohungen aus (Anmerkung: bezeichnend dass alle sich Genötigte und Bedrohte identisch sind mit den nachgewiesenen Urkundenfälschern – Zufall ????????)
Zur Beleidigung führt Brunke aus:


vonRoit

Beiträge: 2405

» 01.10.08 13:09 «              Beitrag melden


Es kommt nicht darauf an ob der Beleidigte sich beleidigt fühlt, sondern ob ein objektiver Dritter dies als beleidigend und ehrverletzend ansieht. (Anmerkung: Damit hat er Zöller, Lutz Meyer-Goßner sowie Tröndle/Fischer eindeutig widerlegt)
Es folgen die Strafmaß-Tagessätze: 30,35,30,40,40,30,35 usw. bis dreißig mal a: 50,-Euro, zusätzlich 1Jahr 6 Monate f. Verstoß gegen das Waffengesetz, wegen angeblich fehlender Waffenbesitzkarte (Anmerkung: Angeklagter hat eine Eintragung von 1984 jedoch dem Zeugen „Waffenexperten“ gezeigt.) weiter 2500,- Euro in Staatskasse und das ganze auf 4 Jahre Bewährung, mit monatlichen 250,- Euro Abzahlungen und Auflagen.
12:17 Uhr Unterbrechung bis 12:30 Uhr
Pflichtverteidiger meldet sich, trägt vor: Anschuldigungen sind ohne jeglichen Beweis durch die StA, Waffenbesitzkarte liegt seit 1974 vor, 27 Fälle sind überhaupt nicht nachgewiesen, 4 Fälle sind durch rechtfertigenden Notstand eingeräumt, die angeblich Betroffenen wurden nicht angehört, so das ein Gesamturteil nicht möglich ist. Keine Beweise vorgelegt oder Entlastungsbeweise zugelassen, der Angeklagte ist daher FREI zu sprechen.
12:42
Dr. Wenzel beginnt Schlusswort: Prangert Phantom-Vorwürfe an um Verurteilung zu erzwingen. Weist nochmals Fälschung und Betrug nach: an Brunke gewandt: für Sie reicht es für lebenslänglich.
(Der stellvertretende Bürgermeister Tauber von Clausthal-Zellerfeld als Schöffe betrachtet die Ausführungen gelangweilt und hält ein Schläfchen.)
Wenzel dementiert Verstoß gegen Waffengesetz als ALIBI für die Öffentlichkeit u. Presse. Justiz hat Angst, Zeugen öffentlich aussagen zu lassen, BRD hat mehr Angst vor die Wahrheit und dem Volk als vor Terroristen. Ein Unrechtsbewusstsein kann sich so nicht einstellen. Die Erfassungsstelle für Regierungskriminalität ist keine Amtsanmaßung – ich jage Straftäter und das System schützt diese vor dem Volk.
Beweisbare Tatsachen sind keine Beleidigungen, Beantragt Wiederaufnahme der Beweisaufnahme, da ihm alle Rechte zur Verteidigung abgeschnitten wurden. Verlangt Gelegenheit zum Gegenbeweis. Es sind weder Belehrungen noch Gerichtsprüfungen zugelassen.
13:42 bis 13:50 Uhr Unterbrechung zur üblichen Scheinberatung durch Engemann
13:55 Uhr (wie erwartet) Buk/ abgelehnt, dient verfahrensfremde Zwecken und Prozessverschleppung, der Angeklagte geht ja selbst von einer Verurteilung aus!
Dr. Wenzel: Das ist hier ja schon beschlossene Sache, ich wollte nur aufzeigen, dass Sie alle Anträge ohne Begründung ablehnen.
Es erfolgte bis 15:00 Uhr Unterbrechung zur „Urteilsfindung“
15:00 Uhr
Engemann: Im Namen des Volkes, der Angeklagte erhält 1Jahr und 9 Monate Freiheitsentzug, ausgesetzt auf 4 Jahre Bewährung, die Waffe wird eingezogen.
Es folgen melde-rechtliche Auflagen, Tagessätze werden auf 15,- Euro, auf Grund Mittellosigkeit festgesetzt.
Anmerkung:
Das Schandurteil verdient nicht den Namen, ist noch nicht rechtswirksam und wird noch etlichen Rechtsbeugern ziemliche Kopf und Bauchschmerzen abverlangen. Der Prozess muss an der Stelle nicht weiter kommentiert werden, denn jeder halbwegs intelligente Mensch mit ein bisschen Verstand, wird an Hand der Ablaufschilderung sich selbst ein Bild machen können.
Das Ganze war kein Hörspiel von ORSON WELLS, sondern hat sich tatsächlich so am „höchsten“ AG in Clausthal-Zellerfeld zugetragen.
15:30 Uhr Ende der Theatervorstellung nach BRD-Gerechtigkeitsdemokratie



Zuletzt bearbeitet: 01.10.08 13:10 von Administrator
matu

Beiträge: 32

gabapento
» 02.10.08 19:52 «              Beitrag melden


Gestern AG Böblingen des besatzungsrechtlichen Mittels der Westmächte, Bundesrepublik Deutschland, Land Baden Württemberg.

Anklage wegen Beleidigung eines Beamten des bMdW-BRdvD der Stadtverwaltung Böblingen. OWi schnelles Fahren ohne Verkehrsgefährdung.

Wie üblich wurde mit fortgesetzter Rechtsbeugung und Bedrohung mit Rausschmiss aus dem Gerichtssaal die HV hinrabbuliert. Alles eigentlich im rechtlichen Sinn gequirrlte Scheiße doch war eines gut daran, die Zuhörerschaft.

Der Gerichtssaal war voll und das nicht nur von Insidern sondern durch eine Schulklasse. Die Schüler haben nun die ganzen Argument zu hören bekommen, warum das Gericht nicht rechtens ist, und daß das Deutsche Reich fortbestehendes Völkerrechtssubjekt ist etc. .

Dabei wurde auch dem Richter Kömpf vorgeworfen, daß die Gerichte nur die Palestinentisierung Deutschlands und des deutschen Volkes vorantreiben.

Auf diesen Ausspruch fragte der Schwarzkittel, wie ich das meine! Dabei sagen die Worte genau das aus, was hier seit 1933 passiert. Das wurde auch so gesagt.

Die Lehrerin der Schulklasse hat nun sicher ein Erklärungsproblem, weil die Schüler von den Anwesenden Mitkämpfern für einen Rechtstaat weitere detalierte Aufgeklärung erfahren durften, was bei diesen jungen Leuten sicher einen bleibenden Eindruck hinterlassen hat.

Besser ging es nicht!

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Die Straftäter Datenbank ist im Prozess und wird täglich erweitert.