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Thema: Erlebnisse im Gerichtssaal
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Herores

Beiträge: 106

» 18.09.08 15:02 «              Beitrag melden


wenn dieser Prozess fortgesetzt wird, wo erfährt man dann Uhrzeit und Datum ? auf teredo ?

Soetwas muss man wohl mal selbst miterlebt haben, es klingt ja wahnsinn was da abgelaufen ist. An diesem Tag der fortsetzung las ich den LAden dicht.

Viele Grüße

Herores

vonRoit

Beiträge: 2405

» 18.09.08 16:08 «              Beitrag melden


Sichtlich frustriert und genervt die Wanduhr als Rettungsgott anflehend, unterbrach die Engemann kurz vor 16 Uhr die HV zu einer "Geheimen" Beratung. Nach 10 Minuten teilte sie mit, das die HV am Montag dem 22.10.08 um 9:00 Uhr fortgesetzt würde.

Kampfgeist

Beiträge: 146

» 18.09.08 16:15 «              Beitrag melden


@ vonRoit,

Fehler beim Datum des nächsten Prozesstages! Im eMail-Text von Wenzel steht:

AG CLZ, Clausthal-Zellerfeld, 22.09.2008, 9.00, Marktstraße 9,


Der 22.9. ist ein Montag > der 22.10.08 ein Mittwoch! Bitte nochmal prüfen, was richtig ist!


Respectfully
Kampfgeist
vonRoit

Beiträge: 2405

» 20.09.08 10:31 «              Beitrag melden


von der Logik her ist es der 22.09.2008 weil Montag gesagt wurde, was näher dran liegt, daher der Termin darf nicht länger wie 21. Tage nach Eröffnung der Hauptverhandlung liegen, sonst ist die Geschichte für die Bande gegessen.
Habe hier auch zwei verschiedene Daten bekommen, doch der 22.09. muss richtig sein, aus prozesstechnischer Hinsicht schon, weil der 22.10.2008 wäre länger wie 21. Tage und somit hätten wir die bande schon im Kasten.

Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 22.09.08 13:48 «              Beitrag melden


Das Verfahren vom 1.8.08 geht weiter:

Schutz der kriminellen Vereinigung durch Schlagstock, Handschellen und Elektroschocker in Schleswig Holstein.

Tatort:

01.08.08 Amtsgericht Ahrensburg, Vorsitz Frau Spranger
Staatsanwaltschaft Lübeck: Vertreter Herr Ide
2. "Interim-"Vorsitzende Frau Landwehr


Mittlerweile gab es einen Beschluss in schriftlicher Form, inkl. gefälschtem Protokoll. Insofern ist ein korrekter Ablauf mal als Antwort mit der sof. Beschwerde und dem Antrag auf Revision geschrieben worden.

Hier mal ein Auszug daraus:

Bereits in der ersten mdl. Vorverhandlung ist die Vorsitzende, Frau Spranger nach § 42 ZPO abgelehnt worden und bleibt nach § 44 ZPO abgelehnt.
Gegen eine erfolgte Stellungnahme und den Weidereinsetzungsversuch sind Rechtsmittel eingelegt worden. Bis dato ist und bleibt Frau Spranger abgelehnt.

Unter willkürlichen Ignorierens der Ablehnung, sah Frau Spranger sich veranlasst, per 01.08.08 erneut zu „laden“, was allerdings in nichtiger Art durch eine Justizangestellte erfolgte und erneuter, willkürlicher Verletzung des rechtlichen Gehör (vgl. Art. 103 (1) GG Rn 31, vgl. v.Mangoldt, Klein, Starck, gr. Kommentar zum Bonner GG, Vahlen Verlag).

Um sich dem Rechtsmittel der Ablehnung künftig zu entziehen, zog Frau Spranger für den 2. Termin rd. 8 schwer bewaffnete Personen (Schlagstock, Handsschellen, Elektroschocker) hinzu, um hier eine perfide und geplante Freiheitsberaubung des Beklagten durchzuführen.

Als ich mit meinem Bevollmächtigen, Herrn xxxxxxxx den Saal betrat, waren die Vorsitzende, eine Gerichtsschreiberin und ein Herr Ihde von der Staatsanwaltschaft Lübeck und die 8 schwer bewaffneten Personen mit der Aufschrift „Justiz“ anwesend.

Sofort – nach hineingehen in den Saal – wurden Fenster (1.Stock) und die Türen versperrt und mir wurde durch Frau Spranger mitgeteilt, dass sich dieses Mal den Gerichtssaal nicht „einfach so“ verlassen könne.

Diese Form der gemeinschaftlichen geplanten und durchgeführten Freiheitsberaubung wird gerügt.

Mit Beginn der VOR-Verhandlung wurde durch meinen Bevollmächtigen, Herr xxxxxxxxdie Art der Ladung und die nichtige Form der Zustellung gerügt.

Die Ausweisung und Legitimation der „Verfahrensbeteiligten“ (§ 43 ZPO kennen müssen, Verletzung des rechtl. Gehörs, vgl. Art. 103 GG) wurde willkürlich verweigert. Es ist nicht sicher, wer die Verfahrensbeteiligten tatsächlich waren/sind.

Die gestellten Anträge wurde lächelnd entgegen genommen und nicht gewürdigt.
Frau Spranger konnte die erneute Rechtsbeugung nun mit der vorhanden „Gewalt“ in Form von schwer bewaffneten „Justiz-Organen“ willkürlich und ungestört durchführen. Und dieses erwähnte sie auch, verweigerte aber diese Feststellung zu protokollieren.

Nach der Ablehnung von Frau Spranger, wurde die Verhandlung unterbrochen. Sie suchte sich einfach eine „Kollegin“ auf dem Flur, die sie mal „schnell“ wieder einsetzen konnte.
Da es an diesem Tage sehr warm war und die Luft im Gerichtssaal äußerst trocken, bat ich meinen Bevollmächtigen, mir etwas Wasser zu besorgen, da ich selbst den Saal über Stunden nicht verlassen durfte, bzw. nur in Begleitung von den schwer bewaffneten Personen und das bei einem angeblichen „Vorwurf“ des Abziehens eines Schlüssels aus einem PKW !

Ich hatte also Glück, nicht sofort an Ort und Stelle standrechtlich erschossen zu werden !

Nach Fortführung der VOR-Verhandlung betrat eine Frau Landwehr den Sitzungssaal und behauptete, die „Interims“ Richterin zu sein, die über die Ablehnung von Frau Spranger zu entscheiden habe.
Mein Bevollmächtigter wies darauf hin, dass das so nicht ginge und sie keine gesetzliche Richterin sei (der fehlende, gesetzliche Geschäftsverteilungsplan nach § 21 e GVG ist bereits

Fortsetzung folgt

Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 22.09.08 13:51 «              Beitrag melden


Fortsetzung

Mein Bevollmächtigter wies darauf hin, dass das so nicht ginge und sie keine gesetzliche Richterin sei (der fehlende, gesetzliche Geschäftsverteilungsplan nach § 21 e GVG ist bereits von Frau Spranger erfolglos ignoriert worden) und durch dieses Procedere der gesetzliche Richter bereits nachweislich entzogen worden ist.

Auch Frau Landwehr interessierte weder der Art. 101 GG, noch der Art. 103 GG oder der Art. 20 (3) GG, sich an Recht und Gesetz zu halten und forderte mich und meinen Bevollmächtigen auf, eine Stellungnahme zur Stellungnahme der Frau Spranger innerhalb von 10 Minuten unter Bewachung von mit Elektroschockern ausgestatteten Wachpersonals zu schreiben.

Mein Bevollmächtigter wies darauf hin, dass eine Stellungnahme mit permanenten Blick auf Schlagstöcke, Handschellen und Elektroschockern einen rechtstaatlichen Verfahren nicht entspricht und die Frau Spranger überhaupt keine Stellungnahme geschrieben hat, sondern nur in 5-6 Zeilen festgehalten hat, dass kein Hauptverfahren eröffnet worden ist, sondern Anträge eingereicht wurden und sie abgelehnt worden ist.

Somit konnte zu dieser „Nicht-Stellungnahme“ auch keine Stellungnahme erfolgen und schon gar nicht unter diesen „Rahmenbedingungen“. Von dem Wachpersonal hat sich lediglich ein Herr Petersen ausgewiesen, Jahrgang 1964. Die übrigen Personen verweigerten ihren Ausweis. Herr Petersen drohte mit Maßnahmen, wenn mein Bevollmächtigter, Herr xxxxxxxxxx, seinen Namen notieren würde.

Der angebliche Vertreter der Staatsanwaltschaft Lübeck, Herr Ihde, sah dieser Freiheitsberaubung, die rd. 12 namentlich erfassten Personen im Zuschauerraum (=empörte Öffentlichkeit) bestätigen können, tatenlos zu.
Die gemeinschaftliche Absprache der Staatsanwaltschaft Lübeck und dem Amtsgericht Ahrensburg war somit offenkundig !

Strafanzeigen und Strafanträge gegen Frau Spranger, Herrn Ihde und gegen 8 Personen „Justiz“ erfolgen, sowie Disziplinarverfahren !

Nachdem Herr Ihde die Frau Landwehr unterwürfig fragte, was er denn zu habe, wurde ihm bestätigt, dass seitens der Staatsanwaltschaft kein Handlungsbedarf besteht. Eine klassische Aufhebung der Gewaltenteilung, ganz im Sinne des juristischen Standesrechts, wo der „älteste Kollege“ (Frau Landwehr war offensichtlich dienstälteste „Kollegin“ im RING !) den Kurs vorgibt.

Frau Landwehr ist diesbezüglich ebenfalls von meinem Bevollmächtigten abgehlehnt worden und hat sich allerdings unter völliger Missachtung von Recht und Gesetz, selbst wieder eingesetzt. Nachdem die Frau Spranger auch illegal wieder „eingesetzt“ worden ist, bzw. dieses so vorgab, begann die sog. „Hauptverhandlung“ unter Bewachung von „Handschellen und Elektroschockern“ !

Angebliche Zeugen wurden vernommen. Die von mir im Vorwegen genannten und zu meiner Entlastung beantragten 16 Zeugen wurden alle nicht geladen. Frau Spranger sah keinen Anlass darin, Entlastungszeugen zu meinen Gunsten zu laden.
Ein klarer, erneuter Verstoß gegen meine Grundrechte und die über Art. 25 GG verbrieften Völkerrechte, u.a. auf ein faires Verfahren, unabhängige Gerichte, etc. pp !

Nachdem das „Theater“ unter permanenten Versuch, mit meiner Zustimmung, das Verfahren einzustellen, abgespielt worden ist, sollte ein bereits feststehendes Urteil gesprochen werden.

Fortsetzung folg

Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 22.09.08 13:53 «              Beitrag melden


Fortsetzung

Nachdem das „Theater“ unter permanenten Versuch, mit meiner Zustimmung, das Verfahren einzustellen, abgespielt worden ist, sollte ein bereits feststehendes Urteil gesprochen werden.

Hierzu wurden alle Beteiligten und die Öffentlichkeit genötigt, aufzustehen, was von allen verweigert worden ist. Mein Bevollmächtigter weigerte sich zu Recht, vor solchen Personen aufzustehen und verlangte die Nennung des „Aufstehgesetzes“.

Frau Spranger verwies auf die Elektroschocker und gab vor, die „Macht“ in ihrem Gerichtssaal zu sein und verwies Herrn xxxxxxxxxx des Saales. Die Empörte Öffentlichkeit verließ ebenfalls vollständig den Saal, angewidert und abgestoßen von diesem perfiden und menschenverachtenden „Schauspiel“ !

Während des Herausgehens verwies mein Bevollmächtigter diesbezüglich auf § 169 GVG. Die Öffentlichkeit versagte diesem politischen Standgericht (§ 15 GVG) jedwede Legitimation.

Nachdem der Saal geräumt war und Frau Spranger „ihr Urteil“ ohne Volk „verlas“, durfte ich die Elektroschocker-Gang passieren. Sichtlich verängstigt und unter Schock kam ich wieder in die Freiheit.

Entsprechend der Schilderungen ist festzuhalten, dass es sich bei dem „Protokoll“ des AG Ahrensburg um eine komplette Verdrehung von Tatsachen handelt.

Aufgrund der permanenten Verletzung des rechtlichen Gehörs, durchgeführt und geplant durch ein offensichtlich politisch motiviertes Standgericht, dass zu keinen Zeitpunkt einen gesetzlichen Richter nach Art. 101 GG auch nur erahnen ließe, ergeht hiermit Antrag auf Revision.

Gleichzeitig ergeht Antrag auf Prüfung dieses Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht gem. Art. 100 (2) GG.

Da es offenkundig ist, dass ich Mitglied der Interim Partei Deutschland bin, ist zudem von einer politisch motivierten Tat seitens des Gerichtes und der Staatsanwaltschaft Lübeck auszugehen, die bereits in der Vergangenheit mit Aktionen gegen die IPD in Erscheinung getreten ist.

Aus diesem Grund ist Frau Spranger u.a. wegen starker politischer Gegnerschaft (vgl. Zöller, § 42 ZPO Rn 31, gr. Kommentar zur ZPO) abzulehnen.

Gleiches gilt für Frau Landwehr und den Vertreter der Staatsanwaltschaft Lübeck, Herrn Ihde, der die massiven, schweren und offensichtlich geplanten Straftaten nicht nur nicht verhindert hat, sondern auch noch unterstützender Beteiligter gewesen ist.

Die Beteiligten bleiben abgelehnt.

Der Antrag auf Revision ergeht hiermit. Begründung s.o.

Der Antrag auf Prüfung beim Bundesverfassungsgericht ergeht hiermit.

Ohne freundliche Grüße



vonRoit

Beiträge: 2405

» 22.09.08 20:59 «              Beitrag melden


WICHTIG !!! WICHTIG !!! WICHTIG !!! WICHTIG !!!



Es geht weiter in Clausthal-Zellerfeld am Amtsgericht - bereits am Mittwoch 24.09.2008, 9.00, Marktstraße 9





!!! Verhandlungszeugen und Unterstützer werden gebeten, unbedingt zu erscheinen !!!!





Zuletzt bearbeitet: 22.09.08 21:00 von Administrator
vonRoit

Beiträge: 2405

» 22.09.08 21:18 «              Beitrag melden


Wer ein einmaliges Erlebnis der Rechtsbeugungen, Straftaten im Amt sowie ein Studium in Sachen Politik in Deutschland und ihrer Auswucherungen durch Rechtsmissbrauch, live erleben will, als auch eine Diktatur "schwimmen" sehen will, sollte sich das Alles einmal von nahen ansehen.

Es ist alles dabei was eine Diktatur sich so leistet und zu bieten hat!

Körperverletzung, Nötigung, Erpressung, Rechtsmissbrauch, also besser wie in einem Erlebnispark.

Natürlich erbitten wir alle waffenähnlichen Gegenstände zu Hause zu lassen, wie z.B. Nagel - Clipse, Messer und Gabel, Wasserflaschen, Nagelfeilen,Taschenmesser, die Schienen Ihres Gipsverbandes, die Krücken und auch die Rollatoren.
Bitte keine Bücher oder Hefte mit einer Gesamtstärke von über einen cm, ohne scharfe Kanten oder verstärkte Buchrücken,dies könnte ebenso übel ausgehen, was auch das Kleingeld in Ihrer Hosentasche mit einschließt, damit könnten Sie vieleicht werfen!

Die schwere Bewaffnung des "Aufsichtspersonals", sollte Sie nicht stören, auch deren Panzerung nicht, die spielen irgend so ein Spiel wie, "wie schüchtere ich die Bevölkerung ein".
Gehen Sie nicht weiter darauf ein, schencken Sie diesen Herren nur ein geringschätziges Lächeln.

Nachdem Sie heil herein gekommen sind, haben Sie 1/3 der Aufgabe hinter sich, nun müssen Sie nur noch das Schauspiel überstehen, sowie natürlich dann auch heil wieder rauskommen.

Wir wünschen viel Glück und freuen uns Sie dort begrüssen zu können!


Zuletzt bearbeitet: 22.09.08 21:21 von Administrator
vonRoit

Beiträge: 2405

» 23.09.08 12:13 «              Beitrag melden


Unsere Informationen, bezüglich des Verhandlungstages vom 22.09.2008 in A.G. Clausthal, danach sieht alles in der Zwischenbilanz gut aus.
Alle Anträge konnten in die Protokolle untergebracht werden, diese wurden auch durch die "Richter" alle verlesen. Autsch..!
Das "Wachpersonal" wurde zu sehens ruhiger und auch kleiner, weil die Vorträge des Beklagten schienen diese im Laufe des Vortrages, nachdenklicher und nachdenklicher zu machen.
Hier wurde schon allein dafür gesorgt das sich die Schwarzkittel vor ihren Schergen demaskierten.
Ein kleiner Kalauer am Rande wurde sogar mit Lächeln quittiert.
Einer der Zuschauer wandte sich an die "Wächter" und hatte eine Bitte an diese.
"Passt schön auf das hier keine Nazi s reinkommen, wollt ihr"!



vonRoit

Beiträge: 2405

» 23.09.08 12:47 «              Beitrag melden


Sondergericht Clausthal-Zellerfeld Teil 2



Begrüßung durch 1 Mannschaftswagen der Polizei, wieder 2 Hundeführer + 1 Justizbeamten in Uniform vor der Tür. Im Vorraum wieder ein Schwarm von 15 Justizbeamte in Uniform + 2 Zivile. Wieder Schleuse aufgebaut, wieder die Prozedur – Ausweis kopieren, katalogisieren, Taschen ausräumen und Leibesvisitation. Der Angeklagte Wenzel protestierte wieder, diesmal war der Verhandlungsaufruf hinter der Barriere, somit der Öffentlichkeit entzogen. Auch diesmal erkannte der Angeklagte in der Anordnung der überzogenen Personenschikanen eine Fälschung durch Vordatieren. Seine Strafanzeige wegen Urkundenfälschung blieb unbeachtet. Selbst der Leiter der PI Goslar, fühlte sich trotz direkter Ansprache und Aufforderung zur Remonstrationspflicht unzuständig. Im Gerichtssaal zeitweilig 4 Justizangestellte in Uniform mit üblicher Bewaffnung. Zivilpolizei bzw. Staatsschutz zeitweilig mit bis zu 6 Beamte im Saal vertreten.



Mit 16 Minuten Verspätung betrat die Juristin Dr. Inse Engemann als Verhandlungsführerin den Saal. Eine Gerichtsvorstellung unterblieb, ebenso wie eine korrekte HV-Eröffnung. Sie wandte sich sofort den Zeugen Siems und Pfeilhauer zu. Engemann begann ohne Vorwort sofort mit der Zeugenbefragung, wissentlich das sie sich immer noch in der Identitätsprüfung vom letzten Verhandlungstag befand. Der Angeklagte Dr. Wenzel unterbrach in der weisen Voraussicht das ihm hier sowie kein rechtliches Gehör zuteil werden soll. Er legte daher sofort seine Anträge Nr. 17 – 29 auf einmal auf den Tisch.

Die Anträge 11-16 wurden durch die Engemann nicht bearbeitet oder beschieden. Engemann lehnte die neuen Anträge bereits ab, ohne diese überhaupt zu lesen. Den Widerspruch des Angeklagten würgte der Jurist Brunke ab, der wieder die STA Braunschweig in Misskredit brachte.

Brunke:

unzulässig, das Gericht darf als Kollektiv nicht abgelehnt werden, mich als Staatsanwalt können sie auch nicht ablehnen,

zum Angeklagten gewandt: wenn sie zu doof sind ein Staatsanwalt abzulehnen, werde ich nicht sagen wie es geht.

Dr. Wenzel protestierte, verwies auf die korrekten - getrennten - Anträge nach Strafprozessordnung, begann daher die Anträge einzeln zu erläutern und vorzulesen.

Engemann ließ das Verlesen sofort untersagen. Brunke machte nun Stellungsnahme geltend, ohne auch nur 1 Antrag überhaupt zu lesen.

Engemann unterbricht die HV um 9:30 Uhr bis 10:00 Uhr um 13 !!! umfangreiche Anträge pro Forma zu bescheiden.

In der Pause stänkert Brunke mit dem Angeklagten: Sie müssen ja furchtbare Angst vor dem Knast haben. Wenn wir hier fertig sind, sind Sie am Ende. Brunke verliest illegal beschlagnahmte Privatpost von nicht angeklagten Bürgern. Angeblich E-Mails mit strafrechtlichen Unterschriften.

10:04 geht es weiter.

Engemann: Ihre Anträge sind abgelehnt, meine Ablehnung wegen Befangenheit ist nicht rechtzeitig erfolgt, sie hätten den Antrag bis zur Identitätsprüfung abgeben müssen, jetzt sind wir in den Sachfragen. Ihre Anträge dienen lediglich verfahrensfremden Zwecken und Verfahrensverschleppung.



Eine Begründung wie sie darauf kommt, blieb sie schuldig. Ebenso wie sie in der kurzen Zeit ein ganzen Ordner voller Anträge, lesen/verstehen und bescheiden konnte.



Ablehnung der Schöffen, ebenfalls abgelehnt. Verfahrensfremde Zwecke.

Die Anträge werden weder angesprochen in Reihenfolge noch vorgelesen. Die Kontrollmöglichkeit der Öffentlichkeit praktisch ausgeschaltet.

Für die Ablehnung des Staatsanwaltes ist das Gericht nicht zuständig.

(Anmerkung: Das war natürlich bekannt, der Antrag hätte wie in diesem beschrieben durch den Leiter der StA BS, Dr. Koch, erfolgen müssen, der dann die Fälschungen des Abgelehnten hätte beachten müssen)

10:10 Uhr geht es mit Zeugen und Ex-SEK Mann Thomas Pfeilhauer der PI – Goslar zum Thema Verstoß gegen das Waffengesetz weiter.

1.Frage:

kann sich nicht erinnern ob die aufgefundene Waffe gesichert war oder nicht.

Nächste Frage:

kann sich an 1 Patrone im Verschluss erinnern und 4 Patronen im Magazin.

Vorhalte vom Angeklagten: woher 6 Patronen im Gutachten kommen

Brunke: die Frage kann und muss der Zeuge nicht beantworten, er war nicht dabei

Wenzel hackt nach, ob er denn wirklich der Experte ist wie von sein Kollegen angekündigt

Brunke: die Frage wird nicht beantwortet

nächste Frage: Beschreibung der Waffe

Pfeilhauer: eine Langwaffe Kaliber 22 mit Zielfernrohr, mit vorn so etwas ähnliches wie ein Kompensator (Anmerkung: Zeuge kann sich als EX-SEK Mann nicht korrekt ausdrücken ob es nun ein Kompensator oder Schalldämpfer war)

Frage ob eine 22 er Patrone eine Polizeischutzweste durchschlagen könnte

Brunke: Frage nicht zugelassen

Bei der Frage ob eine Zimmerpatrone eine Halbautomatik auslösen kann, kommt der Zeuge ins schwimmen. Die Munition ist ihm anfangs nicht bekannt, dann räumt er ein, dass die Zimmerpatrone eine Halbautomatik womöglich, vielleicht doch nicht auslöst.

Frage ob die Munition zu Begutachten ist

Zeuge: Keine Ahnung er hat die Waffe mit 5 Patronen weiter geleitet

Frage Dr. Wenzel ob Beschuss mit Schalldämpfer durchgeführt wurde, wird von Engemann nicht zugelassen

Frage ob durch den Beschuss und damit Beschussmarke der Beweis für eine nie benutzte Waffe zerstört wird

Engemann: die Frage gehört hier nicht her.

Frage ob der Zeuge die Korrosion gesehen hat?

Zeuge: nach mein Empfinden war die Waffe in recht brauchbaren Zustand. Nach seiner Meinung funktionierte sie und er hat auch durch den Lauf gesehen und die Züge gesehen

(Anmerkung: er hat bei einer fremden Waffe durch den Lauf gesehen, ohne sich zu überzeugen ob die Waffe gesichert oder ungesichert war. Sportschützen werden bei soviel Fahrlässigkeit als Unzuverlässig für den Umgang mit Waffen eingestuft. Der Zeuge konnte auch nicht ausführen, wie er durch ein Schalldämpfer die Züge im Lauf erkennen konnte, oder ob er doch durch ein Kompensator geschaut hat)

weitere Fragen werden von der Engemann nicht zugelassen, welche nun erkannt hat, das Zeuge fachlich nur noch am schwimmen war. Er wurde also schleunigst entlassen.

10:35 Zeuge Siems

Klappt bereits nach der ersten Frage vom Angeklagten zusammen. Kann sich nicht erinnern bei welcher Behörde er wegen Waffenschein nachgefragt hat. (Anmerkung: er ist der Bundesbeauftragte des Landkreises Goslar für Schusswaffen)

Brunke will helfen, er müsste sich doch noch nach 2-3 Tagen daran erinnern, wie die Behörde hieß, wo er nachge


Zuletzt bearbeitet: 23.09.08 12:48 von Administrator
vonRoit

Beiträge: 2405

» 23.09.08 12:50 «              Beitrag melden


wo er nachgefragt hat.

Kopfschütteln, er müsste in den Akten nachsehen.

10:55 HV-Unterbrechung damit Zeuge telefonieren kann und Namen der befragten Behörde erfährt.

10:55 Uhr geht es weiter

wie eine Waffenanmeldung von statten geht weiß er nicht, Vorgänge werden geschickt oder nachgefragt. Genaue Jahreszahlen sind ihm nicht bekannt, aber der Wenzel hat kein Waffenschein.

Vorhalte Wenzel: das ist falsch, wer hat die Auskunft erteilt

Zeuge: keine Ahnung, kann sich nicht erinnern mit wem er eben telefoniert hat, jedenfalls hat Dr. Wenzel nie ein Waffenschein besessen

Vorhalt Wenzel: wie kann dann aber der Landkreis Peine 1984 eine Eintragung in mein Waffenschein gemacht haben

Zeuge: habe bis 1973 ermittelt aber nur die letzten 3 Behörden abgefragt, da ist nichts.

Vorhalt: mein Waffenbesitzkarte wurde aber 1974 ausgestellt

Nun beginnt auch der Zeuge zu schwimmen, er weiß nichts, ist sich nicht sicher, vielleicht andere Behörde zuständig.

Frage ob der Zeuge überhaupt weiß wo der Geltungsbereich des Waffengesetzes gilt, wird sofort von Brunke als unzulässig unterbunden.

Brunke: Rechtsfragen gehören hier nicht in die Verhandlung (Anmerkung: ja wo denn dann??)

Engemann: Ausnahmen des Waffengesetzes gehören hier nicht her. Frage unzulässig.

Widerstandsrecht? Brunke: Frage gehört hier nicht her.

Anmeldefrist? Zeuge nicht bekannt, weiß er nicht, § 53 Waffengesetz müsste er nachschlagen.

Engemann springt ein: Dem Gericht ist § 53 geläufig (Anmerkung: klar doch – Oberlandesrichter und STA dürfen ja auch mit Knarren rumlaufen ohne Bedürftigkeitsprüfung)

Nachfrage nach Munition Anmeldung:

Engemann: Frage ist unzulässig und wird nicht beantwortet

Frage an Zeugen: wie werden 5 Zimmerpatronen bußgeldtechnisch behandelt

Brunke: Zeuge die Frage beantworten Sie nicht.

Zeuge wird ebenfalls schnell entlassen und 2 Minuten Unterbrechung gewährt.



11:23 geht es weiter

Engemann langsam in Panik, ahnt was auf sie zukommt, will heikle Sachen lieber nicht weiter anfassen. Will 11 Anklagepunkte fallen lassen und nach § 154 / 1 u. 2 vorläufig einstellen.

Dr. Wenzel ist mit Einstellung nicht einverstanden, meldet Protest an.

11:30 bis 12:15 Uhr Unterbrechung: Brunke will sich die Vorschläge der Engemann anschauen, ob er Einstellung zustimmt.

12:16 Uhr weiter

Brunke will ebenfalls einstellen, Wenzel weiterhin dagegen, will Entlastungsbeweise vorlegen und Zeugen benennen

Engemann: Beschlossen und verkündet die Verfahren 8/9/19/27/29/33/35/37/38/39/40 werden nach § 154 eingestellt. Engemann beginnt mit Urkundenverlesung:

Der Angeklagte beanstandet Verlesung, weil er sich nicht vorbereiten konnte. Hatte keine Einsicht, ohne Rechte kann er nichts sagen, zur Klageschrift durfte er sich bislang überhaupt nicht äußern.

Dr. Wenzel will deshalb jetzt Anträge abgeben.

Engemann: Unzulässig ich entziehe ihnen jetzt das Wort und beginnt Urkunden zu verlesen.

12:55 Uhr Unterbrechung, Angeklagte bespricht sich mit Pflichtanwalt.

13:00 Uhr Dr. Wenzel meldet Widerspruch nach § 243 Rn 26 an weil weiter Urkunden verlesen werden und er sich dazu nicht äußern darf.

Engemann: Abgelehnt, sie liest jetzt weiter, der Angeklagte kann ja später was sagen

14:53 Verlesen der Urkunden beendet

14:54 Wenzel darf sich zur Anklage äußern

14:58 Uhr Brunke pöpelt rum und versucht Wenzel im Vortrag zu stören

Der Angeklagte bietet umfangreiches Entlastungsmaterial an.

Engemann lehnt ab.

Dr. Wenzel hat Unterlagen die beweisen das er mit den vorgeworfenen Sachen nichts zu tun hat und will diese vorlesen und einführen. Engemann verbietet das Vorlesens jeglicher Entlastungsschreiben.

Brunke pöpelt wieder und versucht durch Zwischenrufe zu stören. Dr. Wenzel macht Einlassung, dass er eine Erfassungsstelle führt, was nicht verboten ist. Will dazu rechtliche Ausführungen machen.

Engemann verbietet jegliche Erklärungen und Einlassungen zur Anklage.

15:30 Uhr die fortgesetzten Rechtsbeugungen sind mittlerweile unerträglich.

Wenzel fordert erneut Einhaltung der Strafprozessordnung und sein rechtliches Gehör

Engemann: Ich lasse keine Rechtsausführungen zu

Der Angeklagte verlangt Zeugen: Gleichmann, Pecha, Hundt, um angebliche Beleidigungen zu widerlegen, bietet erneut Entlastungsbeweise, dass er als Interim-Oberreichsanwalt im rechtfertigendem Notstand ohne Auftrag handeln musste.

Engemann: abgelehnt, beginnt wieder genervt zu schreien.

16:10 Uhr Brunke muss telefonieren, weil die HV schon so lange dauert

16:20 weiter

16:48 hat Engemann genug, unterbricht und verlegt auf Mittwoch dem 24.09.2008 9:00 Uhr

vonRoit

Beiträge: 2405

» 23.09.08 12:52 «              Beitrag melden


Guten Tag, Mitstreiter für einen deutschen Rechtsstaat!



Zu den nachfolgenden Anmerkungen zum 2. Hauptverhandlungstag gebe ich wiederum einige Details bekannt, welche zum besseren Verständnis der Gesamtlage notwendig erscheinen!



Seit dem Jahr 2002 wurde daraufhin gearbeitet, dass endlich eine Anklage der BRdvD gegen den Befreiungskampf gegen Besatzern und bundesrepublikanisches Besatzungsrecht = Grundgesetz erhoben wird. Das Großaufgebot von Polizei, Nachrichtendiensten, "Verfassungs"schützern zur Sicherung einer Unrechtsprechung an BRdvD-Gerichten, die selbst dem Rechtskundigsten keinerlei ordentliche Verteidigungsrechte gewähren wollen, um eine an den Haaren herbeigezogene Verurteilung zu erlangen, zeigt, dass die Vorarbeiten erfolgreich zum Abschluss gebracht wurden. Die Besatzerhörigen haben in panische Angst vor der Wahrheit, die jetzt schon nicht mehr zu unterdrücken ist.



Die StA BS und das AG CLZ haben aufgrund der am 1. Verhandlungstag eingereichten, nicht verlesenen und nicht bearbeiteten Anträge offensichtlich tiefkalte Füße bekommen und durch Einstellung von Anklagepunkten wegen Finanzbeamtenbeleidigung und Wahlfälschungsvorwürfen geglaubt, dass sie einen Teilbereich effektiver Verteidigungsvorträge aushebeln können.



Da aber entsprechend Anlage 1 einer Erklärung zu Protokoll alle weiteren notwendigen Verteidigungsvorträge am Beginn des 2. Tage schon vorher schriftlich auf einmal eingereicht wurden, was im HV-Protokoll vermerkt ist, hat das nicht funktioniert.



Der Versuch, die Anklage schwerpunktsmäßig von den Punkten einer vorgeblichen Amtsanmaßung, vorgeblichen Beleidigung und vorgeblichen Nötigung auf ein Verstoß gegen des Waffengesetz wegen des Besitzes eines Kleinkalibergewehrs mit 5 Zimmerpatronen umzubauen, ist am 2. HV-Tag gründlich geplatzt!



Es liegt nämlich eine Waffenbesitzkarte seit 1974 vor den Angeklagten . Da jedoch niemand seine Unschuld beweisen muss, haben die - nicht - zuständigen Behörden letztlich sogar vor Gericht erklärt, dass keine Waffenbesitzkarte vorläge! Da ist man richtig auf das Urteil gespannt, den die Waffenbesitzkarte wird weiterhin nicht vorgelegt werden. Festgestellt werden konnte dadurch schon, dass noch keine zentrale Erfassung angemeldeter Waffen in der BRdvD existiert, Schäuble hat ersichtlich gepatzt, weil die Datensammlung für ihn Vorrang hat.



Übrigens:



Nach dem Waffengesetz erhalten gegen die grundgesetzgemäße Ordnung Verstoßenden in der BRdvD keine Waffen, nur: Behörden, Polizei, Zoll und Würdenträger sind vom Waffengesetz ausgenommen. Was will uns das sagen? Richtig, so entwaffnen Hochverräter selbst vorsorglich potentielle Grundgesetzdurchsetzer.



Im Rahmen der schriftlich eingereichten und in das HV-Protokoll eingeführten Belege wurden nicht nur jedem vorgeblich Beleidigten beweisbare Straftaten vorgehalten, sondern es wurden auch die ersten zwei Ausgaben des Zentralkuriers, die 37 Punkte und der Ruck als eigentliche, unwiderlegbare Verteidigungsmittel in das Verfahren gebracht.



Jedes vorgelesene Schreiben der Anklage enthält ja selbst den Hinweis, wann ein Selbsthilferecht des Bürgers auflebt:


ISENSEE, J., Das legalisierte Widerstandsrecht, Seite 41



"Der Rechtsstaat garantiert dem Einzelnen effektiven Rechtsschutz..."



"Die Friedenspflicht des Bürgers und das Verbot der Selbsthilfe bestehen aber nur soweit, wie der effektive staatliche Rechtsschutz reicht. Das Selbsthilferecht des Bürgers lebt deshalb in Grenzfällen auf, in denen ausnahmsweise keine gerichtliche Hilfe erreichbar und die vorläufige Hinnahme einer Rechtsverletzung durch Staatsorgane unzumutbar ist."



Das wurde mehr als 40 Mal durch die Juristin Dr. Uta Inse Engemann vorgelesen à und sie hat den Sinn immer noch nicht verstehen wollen!



Die gesamten Umstände des Verfahrens am AG CLZ waren und sind der beste Nachweis dafür, dass diese Situation schon lange eingetreten ist. Insoweit werden alle Verfahrensschritte, Anträge und notwendiges Hintergrundwissen zum Handeln von StA´n und Gerichten in der Bundesrepublik in Kürze veröffentlicht sein, damit sich jedermann durch die rechtzeitige Antragsbearbeitung für BRdvD-Gerichtsverfahren so schützt, dass eine Wiederaufnahme in einem Rechtsstaat die BRdvD-Straftäter reihenweise für immer ausschaltet, so dass das Recht später erlangt werden kann.



Für die Fachleute:



Die Verfahrensrechte der Identitätsprüfung wurden nicht gewährt. Die schriftlichen Anträge hatten das erwartet und hielten juristisch korrekt vollständig dagegen.



Eine Belehrung des Angeklagten ist nicht erfolgt!



Das gefälschte Bundeszentralregister wurde nicht in die HV eingeführt!



Auf die Anklageerhebung durfte der zu Unrecht Angeklagte durch Wortentzug nicht antworten, s. § 243 Rn 26 StPO!



Auf die Einführung von Aktenblättern in das Verfahren durch die StA BS durfte der Angeklagte nicht antworten und seinerseits noch etwas bemerkenswertes hinzufügen!



Volljuristin Dr. Uta Inse Engemann, StA Brunke und die Schöffen Volker Taube, 1. Bürgermeister der Bergstadt Clausthal, und Hans-Joachim Zühlke, Schuldirektor a.D., sind der Fälschung von Gerichtsakten überführt.



Die GVP und Schöffenlisten am AG CLZ sind seit vielen Jahren gesetzwidrig erstellt - s. Umlaufverfahren wie am NDS FG - und erlauben die Schöffenbesetzung nach dem Ladungsdatum. Auch wenn alle Ablehnungsanträge selbst abgelehnt wurden, bleiben das weiter zu verfolgende Tatsachen!



Die Pflichtverteidigerbestellung wurde mit gefälschtem Beschluss bewirkt, der z.U.A. hat also bis heute keinen Verteidiger! Der Pflichtverteidiger selbst hat auch aus gutem Grund nicht verteidigt, was ihm dringend empfohlen wurde, damit er nicht aufgrund des Verhandlungsthemas in Gefahr durch seine Kollegen geraten kann.



Vorausschau:



Das Verfahren wird am Mittwoch, den 24.09.2008, vermutlich mit einer höheren Verurteilung abgeschlossen. Man erinnere sich an den Fall Sylvia Scholz! Die Urteilsbegründung muss und wird unhaltbar sein. Die schriftlich am 2. Verhandlungstag eingereichte Stellungnahme gegen die gesamte Anklage enthält auch alle einschlägigen OLG-, BGH- und BVerfG-Entscheidungen, die gegen eine Verurteilung stehen. Diese Schrift wurde auch als vorzeitiges Plädoyer bezeichnet, falls der z.U.A. vorher aus der Verhandlung ausgeschlossen werden sollte.






Zuletzt bearbeitet: 23.09.08 12:55 von Administrator
vonRoit

Beiträge: 2405

» 23.09.08 12:58 «              Beitrag melden


In diesem Fall ist auch der Wille zur Berufung schon erklärt.



Rechtliche Bedeutung:



Das Verfahren ist bereits so kaputt, wie es in der BRdvD nur möglich ist. Insoweit ist das Verfahren für den Angeklagten völlig bedeutungslos. Für die beteiligten Juristen, Schöffen und Beleidigten ist der Nachweis bezüglich ihrer strafbaren Handlungen durch Urkundenfälschungen, Prozessbetrug, Rechtsbeugung, Strafvereitelung und, und, und ....., gerichtsaktenkundig. Sämtliche deutschen Probleme wie Grundbuchfälschungen, Besatzungsrecht, Staatsangehörigkeit, Ausweise, Wahlfälschungen, Besteuerung und nichtiges GG sind ausreichend thematisiert und harren jetzt bundesrepublikanischer Gerichts-Rabulistik, die doch vergeblich sein wird.



Selbst der Liechtensteinische Fürst hat wohl nicht ohne Anlass erklärt, dass Liechtenstein auch ein IV. Reich überleben wird. Betrogen im IV. Reichà das müssen Deutsche vermutlich nicht mehr allzu lange erdulden. Der Anfang vom Ende ist aus vielerlei Gründen eingeläutet, ohne dass das Verfahren am AG CLZ wirklich eine juristische Gefahr für den zu Unrecht Angeklagten bedeutet hat. Das Verfahren ist tot gewesen von Anfang an, schauen wir einmal, wann die BRdvD-Systemlinge auf den schlimmsten wirklichen Grund stoßen!



Sämtliche Behördenleiter der beteiligten Juristen, Polizisten und Beamten wissen, dass Straftaten vorliegen. Wenn sich selbst der Leiter der PI Goslar, Thomas Brych, als Kopf einer Polizei-Beweismittelfälschungstruppe im Fall Böhm herablässt, den zu Unrecht Angeklagten hinter einer Hochsicherheitssperre zu empfangen, so wurde damit ein weiteres wesentliches Teilziel, die Geschichte der BRdvD-Justiz als Fortsetzung der Unrechtsjustiz in der Diktatur von 1933 bis 1945 unter "Staats"schutz (SS) zu begreifen und zu erfassen, erreicht. Da passen dunkelblaue Uniformen wie die Faust auf das Auge!



Denken wir an Martina Pflock, Herrn Köberle und andere, denen man auch nicht juristisch beigekommen ist. Der zu Unrecht Angeklagte ist nicht lebensmüde und nicht selbstmordgefährdet. Er nimmt die bekannten Risiken ebenso gelassen in Kauf wie andere Patrioten.



Die in der BRdvD angegriffenen Selbstbefreiungsorgane



Justiz-Opfer-Initiative Clausthal,

Internetseite www.teredo.de (entwendet), www.teredo.cl (schon wieder Zugang gesperrt!)

Erfassungsstelle für BRdvD-Regierungskriminalität, Justizverbrechen und Amtsmissbrauch

Staatsangehörigen-Schutzamt des Deutschen Reichs

Deutsches Reich Interim-Oberreichsanwaltschaft

Deutsches Reich Interim-Oberreichsgericht

Der Ruck

Die 37 Punkte

u.s.w.



haben ihren Zweck mit dem vorliegenden Verfahren erfüllt. Ab sofort werden diese aus dem Ausland weiter geführt. Man stelle sich einmal vor, die Zentralstelle in Salzgitter für DDR-Straftaten wäre in der DDR eingerichtet gewesen! Na also, dann wäre es ihr wie der ESt-RJA vorhersehbar auch in der BRdvD ergangen. Man musste also nur BRdvD-Straftaten aufgreifen, veröffentlichen und warten.



Bewahre sich also jeder einzelne deutsche Patriot seinen Mut und seinen Verstand und laufe niemals in die Falle des § 130 StGB. Bei dieser Besatzungs(un)rechtsprechung kann man juristisch keinen Blumentopf aus einer verbildeten Bevölkerung gewinnen, Benutze jeder die Feststellung offenkundiger Tatsachen lieber einmal zum Angriff auf das Unrecht in der Bundesrepublik. Dann müssen die Erfüllungsgehilfen der Besatzer dazu schweigen oder verlieren!



Abschluss:



Nach Einleitung des Gerichtsverfassungsgesetzes Rn 31, sind in der BRep nur ausländische Gerichtsbarkeiten nicht erlaubt. Die Interim-Gerichtsbarkeit vertritt in rechtfertigendem Notstand, Notwehr, in Geschäftsführung ohne Auftrag und nach GG Art. 20 (4) die inländische deutsche Gerichtsbarkeit gegenüber dem vom deutschen Recht befreiten Rechtsnormen zugunsten der Siegermächte als nichtdeutsches Besatzungsrecht.



Egal, was sonst noch gilt oder nicht:



Die BRdvD-Gerichtsbarkeit ist im Gebiet der Bundesrepublik nach dem GVG als ausländisches Recht verboten?!



Mit freundlichen Grüßen

JMW

Kampfgeist

Beiträge: 146

» 23.09.08 14:25 «              Beitrag melden


@ Dr. Wenzel,

ich kann nur sagen: Sie haben meinen 100%igen Respekt - auch, wenn es in der Sache nicht wirklich weiterhilft! Und ich glaube, das denken alle anderen Forum-Nutzer auch!

Bei so einem Prozess ruhig zu bleiben und nicht aufzuspringen, um den Schwarzkitteln vor Wut die Fr.... zu polieren - da gehört schon ´was zu.

Das motiviert, weiter zu machen und Durchhängephasen zu überwinden. Ich habe demnächst meinen eigenen kleinen "popeligen" Prozess, vor dem ich mich gegen die Justizmachenschaften wehren werde. Mit dem Näherrücken des Termins nimmt die Nervosität schon zu, obwohl es um nichts Existenzbedrohendes geht.


Respectfully
Kampfgeist
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