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Thema: Erlebnisse im Gerichtssaal
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Krascher
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» 22.09.08 13:48 « |
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Das Verfahren vom 1.8.08 geht weiter:
Schutz der kriminellen Vereinigung durch Schlagstock,
Handschellen und Elektroschocker in
Schleswig Holstein.
Tatort:
01.08.08 Amtsgericht Ahrensburg, Vorsitz
Frau Spranger
Staatsanwaltschaft Lübeck: Vertreter Herr Ide
2. "Interim-"Vorsitzende Frau Landwehr
Mittlerweile gab es einen Beschluss in schriftlicher Form, inkl.
gefälschtem Protokoll. Insofern ist ein korrekter Ablauf mal als
Antwort mit der sof. Beschwerde und dem Antrag auf Revision geschrieben
worden.
Hier mal ein Auszug daraus:
Bereits in der ersten mdl. Vorverhandlung ist die Vorsitzende, Frau
Spranger nach § 42 ZPO abgelehnt worden und bleibt nach § 44 ZPO
abgelehnt.
Gegen eine erfolgte Stellungnahme und den Weidereinsetzungsversuch sind
Rechtsmittel eingelegt worden. Bis dato ist und bleibt Frau Spranger
abgelehnt.
Unter willkürlichen Ignorierens der Ablehnung, sah Frau Spranger sich
veranlasst, per 01.08.08 erneut zu „laden“, was allerdings in nichtiger
Art durch eine Justizangestellte erfolgte und erneuter, willkürlicher
Verletzung des rechtlichen Gehör (vgl. Art. 103 (1) GG Rn 31, vgl.
v.Mangoldt, Klein, Starck, gr. Kommentar zum Bonner GG, Vahlen Verlag).
Um sich dem Rechtsmittel der Ablehnung künftig zu entziehen, zog Frau
Spranger für den 2. Termin rd. 8 schwer bewaffnete Personen
(Schlagstock, Handsschellen, Elektroschocker) hinzu, um hier eine
perfide und geplante Freiheitsberaubung des Beklagten durchzuführen.
Als ich mit meinem Bevollmächtigen, Herrn xxxxxxxx den Saal betrat,
waren die Vorsitzende, eine Gerichtsschreiberin und ein Herr Ihde von
der Staatsanwaltschaft Lübeck und die 8 schwer bewaffneten Personen mit
der Aufschrift „Justiz“ anwesend.
Sofort – nach hineingehen in den Saal – wurden Fenster (1.Stock) und
die Türen versperrt und mir wurde durch Frau Spranger mitgeteilt, dass
sich dieses Mal den Gerichtssaal nicht „einfach so“ verlassen könne.
Diese Form der gemeinschaftlichen geplanten und durchgeführten
Freiheitsberaubung wird gerügt.
Mit Beginn der VOR-Verhandlung wurde durch meinen Bevollmächtigen, Herr
xxxxxxxxdie Art der Ladung und die nichtige Form der Zustellung gerügt.
Die Ausweisung und Legitimation der „Verfahrensbeteiligten“ (§ 43 ZPO
kennen müssen, Verletzung des rechtl. Gehörs, vgl. Art. 103 GG) wurde
willkürlich verweigert. Es ist nicht sicher, wer die
Verfahrensbeteiligten tatsächlich waren/sind.
Die gestellten Anträge wurde lächelnd entgegen genommen und nicht
gewürdigt.
Frau Spranger konnte die erneute Rechtsbeugung nun mit der vorhanden
„Gewalt“ in Form von schwer bewaffneten „Justiz-Organen“ willkürlich
und ungestört durchführen. Und dieses erwähnte sie auch, verweigerte
aber diese Feststellung zu protokollieren.
Nach der Ablehnung von Frau Spranger, wurde die Verhandlung
unterbrochen. Sie suchte sich einfach eine „Kollegin“ auf dem Flur, die
sie mal „schnell“ wieder einsetzen konnte.
Da es an diesem Tage sehr warm war und die Luft im Gerichtssaal äußerst
trocken, bat ich meinen Bevollmächtigen, mir etwas Wasser zu besorgen,
da ich selbst den Saal über Stunden nicht verlassen durfte, bzw. nur in
Begleitung von den schwer bewaffneten Personen und das bei einem
angeblichen „Vorwurf“ des Abziehens eines Schlüssels aus einem PKW !
Ich hatte also Glück, nicht sofort an Ort und Stelle standrechtlich
erschossen zu werden !
Nach Fortführung der VOR-Verhandlung betrat eine Frau Landwehr den
Sitzungssaal und behauptete, die „Interims“ Richterin zu sein, die über
die Ablehnung von Frau Spranger zu entscheiden habe.
Mein Bevollmächtigter wies darauf hin, dass das so nicht ginge und sie
keine gesetzliche Richterin sei (der fehlende, gesetzliche
Geschäftsverteilungsplan nach § 21 e GVG ist bereits
Fortsetzung folgt
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Krascher
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» 22.09.08 13:51 « |
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Fortsetzung
Mein Bevollmächtigter wies darauf hin, dass das so nicht ginge und sie
keine gesetzliche Richterin sei (der fehlende, gesetzliche
Geschäftsverteilungsplan nach § 21 e GVG ist bereits von Frau Spranger
erfolglos ignoriert worden) und durch dieses Procedere der gesetzliche
Richter bereits nachweislich entzogen worden ist.
Auch Frau Landwehr interessierte weder der Art. 101 GG, noch der Art.
103 GG oder der Art. 20 (3) GG, sich an Recht und Gesetz zu halten und
forderte mich und meinen Bevollmächtigen auf, eine Stellungnahme zur
Stellungnahme der Frau Spranger innerhalb von 10 Minuten unter
Bewachung von mit Elektroschockern ausgestatteten Wachpersonals zu
schreiben.
Mein Bevollmächtigter wies darauf hin, dass eine Stellungnahme mit
permanenten Blick auf Schlagstöcke, Handschellen und Elektroschockern
einen rechtstaatlichen Verfahren nicht entspricht und die Frau Spranger
überhaupt keine Stellungnahme geschrieben hat, sondern nur in 5-6
Zeilen festgehalten hat, dass kein Hauptverfahren eröffnet worden ist,
sondern Anträge eingereicht wurden und sie abgelehnt worden ist.
Somit konnte zu dieser „Nicht-Stellungnahme“ auch keine Stellungnahme
erfolgen und schon gar nicht unter diesen „Rahmenbedingungen“. Von dem
Wachpersonal hat sich lediglich ein Herr Petersen ausgewiesen, Jahrgang
1964. Die übrigen Personen verweigerten ihren Ausweis. Herr Petersen
drohte mit Maßnahmen, wenn mein Bevollmächtigter, Herr xxxxxxxxxx,
seinen Namen notieren würde.
Der angebliche Vertreter der Staatsanwaltschaft Lübeck, Herr Ihde, sah
dieser Freiheitsberaubung, die rd. 12 namentlich erfassten Personen im
Zuschauerraum (=empörte Öffentlichkeit) bestätigen können, tatenlos zu.
Die gemeinschaftliche Absprache der Staatsanwaltschaft Lübeck und dem
Amtsgericht Ahrensburg war somit offenkundig !
Strafanzeigen und Strafanträge gegen Frau Spranger, Herrn Ihde und
gegen 8 Personen „Justiz“ erfolgen, sowie Disziplinarverfahren !
Nachdem Herr Ihde die Frau Landwehr unterwürfig fragte, was er denn zu
habe, wurde ihm bestätigt, dass seitens der Staatsanwaltschaft kein
Handlungsbedarf besteht. Eine klassische Aufhebung der Gewaltenteilung,
ganz im Sinne des juristischen Standesrechts, wo der „älteste Kollege“
(Frau Landwehr war offensichtlich dienstälteste „Kollegin“ im RING !)
den Kurs vorgibt.
Frau Landwehr ist diesbezüglich ebenfalls von meinem Bevollmächtigten
abgehlehnt worden und hat sich allerdings unter völliger Missachtung
von Recht und Gesetz, selbst wieder eingesetzt. Nachdem die Frau
Spranger auch illegal wieder „eingesetzt“ worden ist, bzw. dieses so
vorgab, begann die sog. „Hauptverhandlung“ unter Bewachung von
„Handschellen und Elektroschockern“ !
Angebliche Zeugen wurden vernommen. Die von mir im Vorwegen genannten
und zu meiner Entlastung beantragten 16 Zeugen wurden alle nicht
geladen. Frau Spranger sah keinen Anlass darin, Entlastungszeugen zu
meinen Gunsten zu laden.
Ein klarer, erneuter Verstoß gegen meine Grundrechte und die über Art.
25 GG verbrieften Völkerrechte, u.a. auf ein faires Verfahren,
unabhängige Gerichte, etc. pp !
Nachdem das „Theater“ unter permanenten Versuch, mit meiner Zustimmung,
das Verfahren einzustellen, abgespielt worden ist, sollte ein bereits
feststehendes Urteil gesprochen werden.
Fortsetzung folg
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Krascher
Beiträge: 1094
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» 22.09.08 13:53 « |
|
Fortsetzung
Nachdem das „Theater“ unter permanenten Versuch, mit meiner Zustimmung,
das Verfahren einzustellen, abgespielt worden ist, sollte ein bereits
feststehendes Urteil gesprochen werden.
Hierzu wurden alle Beteiligten und die Öffentlichkeit genötigt,
aufzustehen, was von allen verweigert worden ist. Mein Bevollmächtigter
weigerte sich zu Recht, vor solchen Personen aufzustehen und verlangte
die Nennung des „Aufstehgesetzes“.
Frau Spranger verwies auf die Elektroschocker und gab vor, die „Macht“
in ihrem Gerichtssaal zu sein und verwies Herrn xxxxxxxxxx des Saales.
Die Empörte Öffentlichkeit verließ ebenfalls vollständig den Saal,
angewidert und abgestoßen von diesem perfiden und menschenverachtenden
„Schauspiel“ !
Während des Herausgehens verwies mein Bevollmächtigter diesbezüglich
auf § 169 GVG. Die Öffentlichkeit versagte diesem politischen
Standgericht (§ 15 GVG) jedwede Legitimation.
Nachdem der Saal geräumt war und Frau Spranger „ihr Urteil“ ohne Volk
„verlas“, durfte ich die Elektroschocker-Gang passieren. Sichtlich
verängstigt und unter Schock kam ich wieder in die Freiheit.
Entsprechend der Schilderungen ist festzuhalten, dass es sich bei dem
„Protokoll“ des AG Ahrensburg um eine komplette Verdrehung von
Tatsachen handelt.
Aufgrund der permanenten Verletzung des rechtlichen Gehörs,
durchgeführt und geplant durch ein offensichtlich politisch motiviertes
Standgericht, dass zu keinen Zeitpunkt einen gesetzlichen Richter nach
Art. 101 GG auch nur erahnen ließe, ergeht hiermit Antrag auf Revision.
Gleichzeitig ergeht Antrag auf Prüfung dieses Verfahrens vor dem
Bundesverfassungsgericht gem. Art. 100 (2) GG.
Da es offenkundig ist, dass ich Mitglied der Interim Partei Deutschland
bin, ist zudem von einer politisch motivierten Tat seitens des
Gerichtes und der Staatsanwaltschaft Lübeck auszugehen, die bereits in
der Vergangenheit mit Aktionen gegen die IPD in Erscheinung getreten
ist.
Aus diesem Grund ist Frau Spranger u.a. wegen starker politischer
Gegnerschaft (vgl. Zöller, § 42 ZPO Rn 31, gr. Kommentar zur ZPO)
abzulehnen.
Gleiches gilt für Frau Landwehr und den Vertreter der
Staatsanwaltschaft Lübeck, Herrn Ihde, der die massiven, schweren und
offensichtlich geplanten Straftaten nicht nur nicht verhindert hat,
sondern auch noch unterstützender Beteiligter gewesen ist.
Die Beteiligten bleiben abgelehnt.
Der Antrag auf Revision ergeht hiermit. Begründung s.o.
Der Antrag auf Prüfung beim Bundesverfassungsgericht ergeht hiermit.
Ohne freundliche Grüße
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vonRoit
Beiträge: 2405
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» 22.09.08 21:18 « |
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Wer
ein einmaliges Erlebnis der Rechtsbeugungen, Straftaten im Amt sowie
ein Studium in Sachen Politik in Deutschland und ihrer Auswucherungen
durch Rechtsmissbrauch, live erleben will, als auch eine Diktatur
"schwimmen" sehen will, sollte sich das Alles einmal von nahen ansehen.
Es ist alles dabei was eine Diktatur sich so leistet und zu bieten hat!
Körperverletzung, Nötigung, Erpressung, Rechtsmissbrauch, also besser
wie in einem Erlebnispark.
Natürlich erbitten wir alle waffenähnlichen Gegenstände zu Hause zu
lassen, wie z.B. Nagel - Clipse, Messer und Gabel, Wasserflaschen,
Nagelfeilen,Taschenmesser, die Schienen Ihres Gipsverbandes, die
Krücken und auch die Rollatoren.
Bitte keine Bücher oder Hefte mit einer Gesamtstärke von über einen cm,
ohne scharfe Kanten oder verstärkte Buchrücken,dies könnte ebenso übel
ausgehen, was auch das Kleingeld in Ihrer Hosentasche mit einschließt,
damit könnten Sie vieleicht werfen!
Die schwere Bewaffnung des "Aufsichtspersonals", sollte Sie nicht
stören, auch deren Panzerung nicht, die spielen irgend so ein Spiel
wie, "wie schüchtere ich die Bevölkerung ein".
Gehen Sie nicht weiter darauf ein, schencken Sie diesen Herren nur ein
geringschätziges Lächeln.
Nachdem Sie heil herein gekommen sind, haben Sie 1/3 der Aufgabe hinter
sich, nun müssen Sie nur noch das Schauspiel überstehen, sowie
natürlich dann auch heil wieder rauskommen.
Wir wünschen viel Glück und freuen uns Sie dort begrüssen zu können!
Zuletzt bearbeitet: 22.09.08 21:21 von Administrator
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vonRoit
Beiträge: 2405
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» 23.09.08 12:47 « |
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Sondergericht Clausthal-Zellerfeld Teil 2
Begrüßung durch 1 Mannschaftswagen der Polizei, wieder 2 Hundeführer +
1 Justizbeamten in Uniform vor der Tür. Im Vorraum wieder ein Schwarm
von 15 Justizbeamte in Uniform + 2 Zivile. Wieder Schleuse aufgebaut,
wieder die Prozedur – Ausweis kopieren, katalogisieren, Taschen
ausräumen und Leibesvisitation. Der Angeklagte Wenzel protestierte
wieder, diesmal war der Verhandlungsaufruf hinter der Barriere, somit
der Öffentlichkeit entzogen. Auch diesmal erkannte der Angeklagte in
der Anordnung der überzogenen Personenschikanen eine Fälschung durch
Vordatieren. Seine Strafanzeige wegen Urkundenfälschung blieb
unbeachtet. Selbst der Leiter der PI Goslar, fühlte sich trotz direkter
Ansprache und Aufforderung zur Remonstrationspflicht unzuständig. Im
Gerichtssaal zeitweilig 4 Justizangestellte in Uniform mit üblicher
Bewaffnung. Zivilpolizei bzw. Staatsschutz zeitweilig mit bis zu 6
Beamte im Saal vertreten.
Mit 16 Minuten Verspätung betrat die Juristin Dr. Inse Engemann als
Verhandlungsführerin den Saal. Eine Gerichtsvorstellung unterblieb,
ebenso wie eine korrekte HV-Eröffnung. Sie wandte sich sofort den
Zeugen Siems und Pfeilhauer zu. Engemann begann ohne Vorwort sofort mit
der Zeugenbefragung, wissentlich das sie sich immer noch in der
Identitätsprüfung vom letzten Verhandlungstag befand. Der Angeklagte
Dr. Wenzel unterbrach in der weisen Voraussicht das ihm hier sowie kein
rechtliches Gehör zuteil werden soll. Er legte daher sofort seine
Anträge Nr. 17 – 29 auf einmal auf den Tisch.
Die Anträge 11-16 wurden durch die Engemann nicht bearbeitet oder
beschieden. Engemann lehnte die neuen Anträge bereits ab, ohne diese
überhaupt zu lesen. Den Widerspruch des Angeklagten würgte der Jurist
Brunke ab, der wieder die STA Braunschweig in Misskredit brachte.
Brunke:
unzulässig, das Gericht darf als Kollektiv nicht abgelehnt werden, mich
als Staatsanwalt können sie auch nicht ablehnen,
zum Angeklagten gewandt: wenn sie zu doof sind ein Staatsanwalt
abzulehnen, werde ich nicht sagen wie es geht.
Dr. Wenzel protestierte, verwies auf die korrekten - getrennten -
Anträge nach Strafprozessordnung, begann daher die Anträge einzeln zu
erläutern und vorzulesen.
Engemann ließ das Verlesen sofort untersagen. Brunke machte nun
Stellungsnahme geltend, ohne auch nur 1 Antrag überhaupt zu lesen.
Engemann unterbricht die HV um 9:30 Uhr bis 10:00 Uhr um 13 !!!
umfangreiche Anträge pro Forma zu bescheiden.
In der Pause stänkert Brunke mit dem Angeklagten: Sie müssen ja
furchtbare Angst vor dem Knast haben. Wenn wir hier fertig sind, sind
Sie am Ende. Brunke verliest illegal beschlagnahmte Privatpost von
nicht angeklagten Bürgern. Angeblich E-Mails mit strafrechtlichen
Unterschriften.
10:04 geht es weiter.
Engemann: Ihre Anträge sind abgelehnt, meine Ablehnung wegen
Befangenheit ist nicht rechtzeitig erfolgt, sie hätten den Antrag bis
zur Identitätsprüfung abgeben müssen, jetzt sind wir in den Sachfragen.
Ihre Anträge dienen lediglich verfahrensfremden Zwecken und
Verfahrensverschleppung.
Eine Begründung wie sie darauf kommt, blieb sie schuldig. Ebenso wie
sie in der kurzen Zeit ein ganzen Ordner voller Anträge,
lesen/verstehen und bescheiden konnte.
Ablehnung der Schöffen, ebenfalls abgelehnt. Verfahrensfremde Zwecke.
Die Anträge werden weder angesprochen in Reihenfolge noch vorgelesen.
Die Kontrollmöglichkeit der Öffentlichkeit praktisch ausgeschaltet.
Für die Ablehnung des Staatsanwaltes ist das Gericht nicht zuständig.
(Anmerkung: Das war natürlich bekannt, der Antrag hätte wie in diesem
beschrieben durch den Leiter der StA BS, Dr. Koch, erfolgen müssen, der
dann die Fälschungen des Abgelehnten hätte beachten müssen)
10:10 Uhr geht es mit Zeugen und Ex-SEK Mann Thomas Pfeilhauer der PI –
Goslar zum Thema Verstoß gegen das Waffengesetz weiter.
1.Frage:
kann sich nicht erinnern ob die aufgefundene Waffe gesichert war oder
nicht.
Nächste Frage:
kann sich an 1 Patrone im Verschluss erinnern und 4 Patronen im Magazin.
Vorhalte vom Angeklagten: woher 6 Patronen im Gutachten kommen
Brunke: die Frage kann und muss der Zeuge nicht beantworten, er war
nicht dabei
Wenzel hackt nach, ob er denn wirklich der Experte ist wie von sein
Kollegen angekündigt
Brunke: die Frage wird nicht beantwortet
nächste Frage: Beschreibung der Waffe
Pfeilhauer: eine Langwaffe Kaliber 22 mit Zielfernrohr, mit vorn so
etwas ähnliches wie ein Kompensator (Anmerkung: Zeuge kann sich als
EX-SEK Mann nicht korrekt ausdrücken ob es nun ein Kompensator oder
Schalldämpfer war)
Frage ob eine 22 er Patrone eine Polizeischutzweste durchschlagen könnte
Brunke: Frage nicht zugelassen
Bei der Frage ob eine Zimmerpatrone eine Halbautomatik auslösen kann,
kommt der Zeuge ins schwimmen. Die Munition ist ihm anfangs nicht
bekannt, dann räumt er ein, dass die Zimmerpatrone eine Halbautomatik
womöglich, vielleicht doch nicht auslöst.
Frage ob die Munition zu Begutachten ist
Zeuge: Keine Ahnung er hat die Waffe mit 5 Patronen weiter geleitet
Frage Dr. Wenzel ob Beschuss mit Schalldämpfer durchgeführt wurde, wird
von Engemann nicht zugelassen
Frage ob durch den Beschuss und damit Beschussmarke der Beweis für eine
nie benutzte Waffe zerstört wird
Engemann: die Frage gehört hier nicht her.
Frage ob der Zeuge die Korrosion gesehen hat?
Zeuge: nach mein Empfinden war die Waffe in recht brauchbaren Zustand.
Nach seiner Meinung funktionierte sie und er hat auch durch den Lauf
gesehen und die Züge gesehen
(Anmerkung: er hat bei einer fremden Waffe durch den Lauf gesehen, ohne
sich zu überzeugen ob die Waffe gesichert oder ungesichert war.
Sportschützen werden bei soviel Fahrlässigkeit als Unzuverlässig für
den Umgang mit Waffen eingestuft. Der Zeuge konnte auch nicht
ausführen, wie er durch ein Schalldämpfer die Züge im Lauf erkennen
konnte, oder ob er doch durch ein Kompensator geschaut hat)
weitere Fragen werden von der Engemann nicht zugelassen, welche nun
erkannt hat, das Zeuge fachlich nur noch am schwimmen war. Er wurde
also schleunigst entlassen.
10:35 Zeuge Siems
Klappt bereits nach der ersten Frage vom Angeklagten zusammen. Kann
sich nicht erinnern bei welcher Behörde er wegen Waffenschein
nachgefragt hat. (Anmerkung: er ist der Bundesbeauftragte des
Landkreises Goslar für Schusswaffen)
Brunke will helfen, er müsste sich doch noch nach 2-3 Tagen daran
erinnern, wie die Behörde hieß, wo er nachge
Zuletzt bearbeitet: 23.09.08 12:48 von Administrator
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vonRoit
Beiträge: 2405
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» 23.09.08 12:50 « |
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wo er nachgefragt hat.
Kopfschütteln, er müsste in den Akten nachsehen.
10:55 HV-Unterbrechung damit Zeuge telefonieren kann und Namen der
befragten Behörde erfährt.
10:55 Uhr geht es weiter
wie eine Waffenanmeldung von statten geht weiß er nicht, Vorgänge
werden geschickt oder nachgefragt. Genaue Jahreszahlen sind ihm nicht
bekannt, aber der Wenzel hat kein Waffenschein.
Vorhalte Wenzel: das ist falsch, wer hat die Auskunft erteilt
Zeuge: keine Ahnung, kann sich nicht erinnern mit wem er eben
telefoniert hat, jedenfalls hat Dr. Wenzel nie ein Waffenschein besessen
Vorhalt Wenzel: wie kann dann aber der Landkreis Peine 1984 eine
Eintragung in mein Waffenschein gemacht haben
Zeuge: habe bis 1973 ermittelt aber nur die letzten 3 Behörden
abgefragt, da ist nichts.
Vorhalt: mein Waffenbesitzkarte wurde aber 1974 ausgestellt
Nun beginnt auch der Zeuge zu schwimmen, er weiß nichts, ist sich nicht
sicher, vielleicht andere Behörde zuständig.
Frage ob der Zeuge überhaupt weiß wo der Geltungsbereich des
Waffengesetzes gilt, wird sofort von Brunke als unzulässig unterbunden.
Brunke: Rechtsfragen gehören hier nicht in die Verhandlung (Anmerkung:
ja wo denn dann??)
Engemann: Ausnahmen des Waffengesetzes gehören hier nicht her. Frage
unzulässig.
Widerstandsrecht? Brunke: Frage gehört hier nicht her.
Anmeldefrist? Zeuge nicht bekannt, weiß er nicht, § 53 Waffengesetz
müsste er nachschlagen.
Engemann springt ein: Dem Gericht ist § 53 geläufig (Anmerkung: klar
doch – Oberlandesrichter und STA dürfen ja auch mit Knarren rumlaufen
ohne Bedürftigkeitsprüfung)
Nachfrage nach Munition Anmeldung:
Engemann: Frage ist unzulässig und wird nicht beantwortet
Frage an Zeugen: wie werden 5 Zimmerpatronen bußgeldtechnisch behandelt
Brunke: Zeuge die Frage beantworten Sie nicht.
Zeuge wird ebenfalls schnell entlassen und 2 Minuten Unterbrechung
gewährt.
11:23 geht es weiter
Engemann langsam in Panik, ahnt was auf sie zukommt, will heikle Sachen
lieber nicht weiter anfassen. Will 11 Anklagepunkte fallen lassen und
nach § 154 / 1 u. 2 vorläufig einstellen.
Dr. Wenzel ist mit Einstellung nicht einverstanden, meldet Protest an.
11:30 bis 12:15 Uhr Unterbrechung: Brunke will sich die Vorschläge der
Engemann anschauen, ob er Einstellung zustimmt.
12:16 Uhr weiter
Brunke will ebenfalls einstellen, Wenzel weiterhin dagegen, will
Entlastungsbeweise vorlegen und Zeugen benennen
Engemann: Beschlossen und verkündet die Verfahren
8/9/19/27/29/33/35/37/38/39/40 werden nach § 154 eingestellt. Engemann
beginnt mit Urkundenverlesung:
Der Angeklagte beanstandet Verlesung, weil er sich nicht vorbereiten
konnte. Hatte keine Einsicht, ohne Rechte kann er nichts sagen, zur
Klageschrift durfte er sich bislang überhaupt nicht äußern.
Dr. Wenzel will deshalb jetzt Anträge abgeben.
Engemann: Unzulässig ich entziehe ihnen jetzt das Wort und beginnt
Urkunden zu verlesen.
12:55 Uhr Unterbrechung, Angeklagte bespricht sich mit Pflichtanwalt.
13:00 Uhr Dr. Wenzel meldet Widerspruch nach § 243 Rn 26 an weil weiter
Urkunden verlesen werden und er sich dazu nicht äußern darf.
Engemann: Abgelehnt, sie liest jetzt weiter, der Angeklagte kann ja
später was sagen
14:53 Verlesen der Urkunden beendet
14:54 Wenzel darf sich zur Anklage äußern
14:58 Uhr Brunke pöpelt rum und versucht Wenzel im Vortrag zu stören
Der Angeklagte bietet umfangreiches Entlastungsmaterial an.
Engemann lehnt ab.
Dr. Wenzel hat Unterlagen die beweisen das er mit den vorgeworfenen
Sachen nichts zu tun hat und will diese vorlesen und einführen.
Engemann verbietet das Vorlesens jeglicher Entlastungsschreiben.
Brunke pöpelt wieder und versucht durch Zwischenrufe zu stören. Dr.
Wenzel macht Einlassung, dass er eine Erfassungsstelle führt, was nicht
verboten ist. Will dazu rechtliche Ausführungen machen.
Engemann verbietet jegliche Erklärungen und Einlassungen zur Anklage.
15:30 Uhr die fortgesetzten Rechtsbeugungen sind mittlerweile
unerträglich.
Wenzel fordert erneut Einhaltung der Strafprozessordnung und sein
rechtliches Gehör
Engemann: Ich lasse keine Rechtsausführungen zu
Der Angeklagte verlangt Zeugen: Gleichmann, Pecha, Hundt, um angebliche
Beleidigungen zu widerlegen, bietet erneut Entlastungsbeweise, dass er
als Interim-Oberreichsanwalt im rechtfertigendem Notstand ohne Auftrag
handeln musste.
Engemann: abgelehnt, beginnt wieder genervt zu schreien.
16:10 Uhr Brunke muss telefonieren, weil die HV schon so lange dauert
16:20 weiter
16:48 hat Engemann genug, unterbricht und verlegt auf Mittwoch dem
24.09.2008 9:00 Uhr
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vonRoit
Beiträge: 2405
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» 23.09.08 12:52 « |
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Guten Tag, Mitstreiter für einen deutschen Rechtsstaat!
Zu den nachfolgenden Anmerkungen zum 2. Hauptverhandlungstag gebe ich
wiederum einige Details bekannt, welche zum besseren Verständnis der
Gesamtlage notwendig erscheinen!
Seit dem Jahr 2002 wurde daraufhin gearbeitet, dass endlich eine
Anklage der BRdvD gegen den Befreiungskampf gegen Besatzern und
bundesrepublikanisches Besatzungsrecht = Grundgesetz erhoben wird. Das
Großaufgebot von Polizei, Nachrichtendiensten, "Verfassungs"schützern
zur Sicherung einer Unrechtsprechung an BRdvD-Gerichten, die selbst dem
Rechtskundigsten keinerlei ordentliche Verteidigungsrechte gewähren
wollen, um eine an den Haaren herbeigezogene Verurteilung zu erlangen,
zeigt, dass die Vorarbeiten erfolgreich zum Abschluss gebracht wurden.
Die Besatzerhörigen haben in panische Angst vor der Wahrheit, die jetzt
schon nicht mehr zu unterdrücken ist.
Die StA BS und das AG CLZ haben aufgrund der am 1. Verhandlungstag
eingereichten, nicht verlesenen und nicht bearbeiteten Anträge
offensichtlich tiefkalte Füße bekommen und durch Einstellung von
Anklagepunkten wegen Finanzbeamtenbeleidigung und
Wahlfälschungsvorwürfen geglaubt, dass sie einen Teilbereich effektiver
Verteidigungsvorträge aushebeln können.
Da aber entsprechend Anlage 1 einer Erklärung zu Protokoll alle
weiteren notwendigen Verteidigungsvorträge am Beginn des 2. Tage schon
vorher schriftlich auf einmal eingereicht wurden, was im HV-Protokoll
vermerkt ist, hat das nicht funktioniert.
Der Versuch, die Anklage schwerpunktsmäßig von den Punkten einer
vorgeblichen Amtsanmaßung, vorgeblichen Beleidigung und vorgeblichen
Nötigung auf ein Verstoß gegen des Waffengesetz wegen des Besitzes
eines Kleinkalibergewehrs mit 5 Zimmerpatronen umzubauen, ist am 2.
HV-Tag gründlich geplatzt!
Es liegt nämlich eine Waffenbesitzkarte seit 1974 vor den Angeklagten .
Da jedoch niemand seine Unschuld beweisen muss, haben die - nicht -
zuständigen Behörden letztlich sogar vor Gericht erklärt, dass keine
Waffenbesitzkarte vorläge! Da ist man richtig auf das Urteil gespannt,
den die Waffenbesitzkarte wird weiterhin nicht vorgelegt werden.
Festgestellt werden konnte dadurch schon, dass noch keine zentrale
Erfassung angemeldeter Waffen in der BRdvD existiert, Schäuble hat
ersichtlich gepatzt, weil die Datensammlung für ihn Vorrang hat.
Übrigens:
Nach dem Waffengesetz erhalten gegen die grundgesetzgemäße Ordnung
Verstoßenden in der BRdvD keine Waffen, nur: Behörden, Polizei, Zoll
und Würdenträger sind vom Waffengesetz ausgenommen. Was will uns das
sagen? Richtig, so entwaffnen Hochverräter selbst vorsorglich
potentielle Grundgesetzdurchsetzer.
Im Rahmen der schriftlich eingereichten und in das HV-Protokoll
eingeführten Belege wurden nicht nur jedem vorgeblich Beleidigten
beweisbare Straftaten vorgehalten, sondern es wurden auch die ersten
zwei Ausgaben des Zentralkuriers, die 37 Punkte und der Ruck als
eigentliche, unwiderlegbare Verteidigungsmittel in das Verfahren
gebracht.
Jedes vorgelesene Schreiben der Anklage enthält ja selbst den Hinweis,
wann ein Selbsthilferecht des Bürgers auflebt:
ISENSEE, J., Das legalisierte Widerstandsrecht, Seite 41
"Der Rechtsstaat garantiert dem Einzelnen effektiven Rechtsschutz..."
"Die Friedenspflicht des Bürgers und das Verbot der Selbsthilfe
bestehen aber nur soweit, wie der effektive staatliche Rechtsschutz
reicht. Das Selbsthilferecht des Bürgers lebt deshalb in Grenzfällen
auf, in denen ausnahmsweise keine gerichtliche Hilfe erreichbar und die
vorläufige Hinnahme einer Rechtsverletzung durch Staatsorgane
unzumutbar ist."
Das wurde mehr als 40 Mal durch die Juristin Dr. Uta Inse Engemann
vorgelesen à und sie hat den Sinn immer noch nicht verstehen wollen!
Die gesamten Umstände des Verfahrens am AG CLZ waren und sind der beste
Nachweis dafür, dass diese Situation schon lange eingetreten ist.
Insoweit werden alle Verfahrensschritte, Anträge und notwendiges
Hintergrundwissen zum Handeln von StA´n und Gerichten in der
Bundesrepublik in Kürze veröffentlicht sein, damit sich jedermann durch
die rechtzeitige Antragsbearbeitung für BRdvD-Gerichtsverfahren so
schützt, dass eine Wiederaufnahme in einem Rechtsstaat die
BRdvD-Straftäter reihenweise für immer ausschaltet, so dass das Recht
später erlangt werden kann.
Für die Fachleute:
Die Verfahrensrechte der Identitätsprüfung wurden nicht gewährt. Die
schriftlichen Anträge hatten das erwartet und hielten juristisch
korrekt vollständig dagegen.
Eine Belehrung des Angeklagten ist nicht erfolgt!
Das gefälschte Bundeszentralregister wurde nicht in die HV eingeführt!
Auf die Anklageerhebung durfte der zu Unrecht Angeklagte durch
Wortentzug nicht antworten, s. § 243 Rn 26 StPO!
Auf die Einführung von Aktenblättern in das Verfahren durch die StA BS
durfte der Angeklagte nicht antworten und seinerseits noch etwas
bemerkenswertes hinzufügen!
Volljuristin Dr. Uta Inse Engemann, StA Brunke und die Schöffen Volker
Taube, 1. Bürgermeister der Bergstadt Clausthal, und Hans-Joachim
Zühlke, Schuldirektor a.D., sind der Fälschung von Gerichtsakten
überführt.
Die GVP und Schöffenlisten am AG CLZ sind seit vielen Jahren
gesetzwidrig erstellt - s. Umlaufverfahren wie am NDS FG - und erlauben
die Schöffenbesetzung nach dem Ladungsdatum. Auch wenn alle
Ablehnungsanträge selbst abgelehnt wurden, bleiben das weiter zu
verfolgende Tatsachen!
Die Pflichtverteidigerbestellung wurde mit gefälschtem Beschluss
bewirkt, der z.U.A. hat also bis heute keinen Verteidiger! Der
Pflichtverteidiger selbst hat auch aus gutem Grund nicht verteidigt,
was ihm dringend empfohlen wurde, damit er nicht aufgrund des
Verhandlungsthemas in Gefahr durch seine Kollegen geraten kann.
Vorausschau:
Das Verfahren wird am Mittwoch, den 24.09.2008, vermutlich mit einer
höheren Verurteilung abgeschlossen. Man erinnere sich an den Fall
Sylvia Scholz! Die Urteilsbegründung muss und wird unhaltbar sein. Die
schriftlich am 2. Verhandlungstag eingereichte Stellungnahme gegen die
gesamte Anklage enthält auch alle einschlägigen OLG-, BGH- und
BVerfG-Entscheidungen, die gegen eine Verurteilung stehen. Diese
Schrift wurde auch als vorzeitiges Plädoyer bezeichnet, falls der
z.U.A. vorher aus der Verhandlung ausgeschlossen werden sollte.
Zuletzt bearbeitet: 23.09.08 12:55 von Administrator
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vonRoit
Beiträge: 2405
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» 23.09.08 12:58 « |
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In diesem Fall ist auch der Wille zur Berufung schon erklärt.
Rechtliche Bedeutung:
Das Verfahren ist bereits so kaputt, wie es in der BRdvD nur möglich
ist. Insoweit ist das Verfahren für den Angeklagten völlig
bedeutungslos. Für die beteiligten Juristen, Schöffen und Beleidigten
ist der Nachweis bezüglich ihrer strafbaren Handlungen durch
Urkundenfälschungen, Prozessbetrug, Rechtsbeugung, Strafvereitelung
und, und, und ....., gerichtsaktenkundig. Sämtliche deutschen Probleme
wie Grundbuchfälschungen, Besatzungsrecht, Staatsangehörigkeit,
Ausweise, Wahlfälschungen, Besteuerung und nichtiges GG sind
ausreichend thematisiert und harren jetzt bundesrepublikanischer
Gerichts-Rabulistik, die doch vergeblich sein wird.
Selbst der Liechtensteinische Fürst hat wohl nicht ohne Anlass erklärt,
dass Liechtenstein auch ein IV. Reich überleben wird. Betrogen im IV.
Reichà das müssen Deutsche vermutlich nicht mehr allzu lange erdulden.
Der Anfang vom Ende ist aus vielerlei Gründen eingeläutet, ohne dass
das Verfahren am AG CLZ wirklich eine juristische Gefahr für den zu
Unrecht Angeklagten bedeutet hat. Das Verfahren ist tot gewesen von
Anfang an, schauen wir einmal, wann die BRdvD-Systemlinge auf den
schlimmsten wirklichen Grund stoßen!
Sämtliche Behördenleiter der beteiligten Juristen, Polizisten und
Beamten wissen, dass Straftaten vorliegen. Wenn sich selbst der Leiter
der PI Goslar, Thomas Brych, als Kopf einer
Polizei-Beweismittelfälschungstruppe im Fall Böhm herablässt, den zu
Unrecht Angeklagten hinter einer Hochsicherheitssperre zu empfangen, so
wurde damit ein weiteres wesentliches Teilziel, die Geschichte der
BRdvD-Justiz als Fortsetzung der Unrechtsjustiz in der Diktatur von
1933 bis 1945 unter "Staats"schutz (SS) zu begreifen und zu erfassen,
erreicht. Da passen dunkelblaue Uniformen wie die Faust auf das Auge!
Denken wir an Martina Pflock, Herrn Köberle und andere, denen man auch
nicht juristisch beigekommen ist. Der zu Unrecht Angeklagte ist nicht
lebensmüde und nicht selbstmordgefährdet. Er nimmt die bekannten
Risiken ebenso gelassen in Kauf wie andere Patrioten.
Die in der BRdvD angegriffenen Selbstbefreiungsorgane
Justiz-Opfer-Initiative Clausthal,
Internetseite www.teredo.de (entwendet), www.teredo.cl (schon wieder
Zugang gesperrt!)
Erfassungsstelle für BRdvD-Regierungskriminalität, Justizverbrechen und
Amtsmissbrauch
Staatsangehörigen-Schutzamt des Deutschen Reichs
Deutsches Reich Interim-Oberreichsanwaltschaft
Deutsches Reich Interim-Oberreichsgericht
Der Ruck
Die 37 Punkte
u.s.w.
haben ihren Zweck mit dem vorliegenden Verfahren erfüllt. Ab sofort
werden diese aus dem Ausland weiter geführt. Man stelle sich einmal
vor, die Zentralstelle in Salzgitter für DDR-Straftaten wäre in der DDR
eingerichtet gewesen! Na also, dann wäre es ihr wie der ESt-RJA
vorhersehbar auch in der BRdvD ergangen. Man musste also nur
BRdvD-Straftaten aufgreifen, veröffentlichen und warten.
Bewahre sich also jeder einzelne deutsche Patriot seinen Mut und seinen
Verstand und laufe niemals in die Falle des § 130 StGB. Bei dieser
Besatzungs(un)rechtsprechung kann man juristisch keinen Blumentopf aus
einer verbildeten Bevölkerung gewinnen, Benutze jeder die Feststellung
offenkundiger Tatsachen lieber einmal zum Angriff auf das Unrecht in
der Bundesrepublik. Dann müssen die Erfüllungsgehilfen der Besatzer
dazu schweigen oder verlieren!
Abschluss:
Nach Einleitung des Gerichtsverfassungsgesetzes Rn 31, sind in der BRep
nur ausländische Gerichtsbarkeiten nicht erlaubt. Die
Interim-Gerichtsbarkeit vertritt in rechtfertigendem Notstand, Notwehr,
in Geschäftsführung ohne Auftrag und nach GG Art. 20 (4) die
inländische deutsche Gerichtsbarkeit gegenüber dem vom deutschen Recht
befreiten Rechtsnormen zugunsten der Siegermächte als nichtdeutsches
Besatzungsrecht.
Egal, was sonst noch gilt oder nicht:
Die BRdvD-Gerichtsbarkeit ist im Gebiet der Bundesrepublik nach dem GVG
als ausländisches Recht verboten?!
Mit freundlichen Grüßen
JMW
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