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Thema: Erlebnisse im Gerichtssaal
Bewertung:
vonRoit

Beiträge: 2405

» 11.09.08 00:46 «              Beitrag melden


@ matu
Der Knackpukt liegt zwischen Wohnort und Beruf matu !

Was gehört zur Personenfeststellung?
A.
1. Name
2. Geburtdatum
3. Wohnort

B.
Was gehört nicht zur Personenfeststellung?
1.Beruf
2.Verdienst
3. also auch nicht die Farbe Deiner Unterhose, oder die Farbe des Slips Deiner Frau, oder ?

Die Frage ist wer ist anwesend, nicht wer macht oder verdient was, oder ?
Alles was unter B. fällt geht diese Halunken einen feuchten Kerricht an, alles was unter A. fällt ist die Feststellung der Identität.

Mit der Festellung Deiner Person ist es aber nicht getan, weil damit ist nur ein Teil der Vorschriften genüge getan.
Somit unterbreche ich bei Wohnort, was also noch zur Vorverhandlung zählt und erbitte nun die Identität aller Anwesenden im Saal, bzw. im Raum.

1. Richter voller Name
2. Staatsanwalt , oder Anwalt Gegenpartei, voller Name
3. Sachverständiger, Funktion, Ausbildung, Qualifikation , voller Name
4. Berichterstatter, voller Name.

Das ist § 43 ZPO kennen müssen!
Durch das Plaudern, wieviel verdient man, was ist der Beruf ist die Identitätsfestellung für alle übrgangen worden und Du sitzt in der Verhandlung!

Der Versuch einer der Fragen von B. ist der sofortige Ablehnungsgrund nach § 42 ZPO, weil das Kennenmüssen wurde bewusst und absichtlich unterlaufen.

Rechtsbruch ist ein sofortiger Ablehnungsgrund.
Ist doch nicht schwer oder ?



vonRoit

Beiträge: 2405

» 13.09.08 11:43 «              Beitrag melden


Ach ja, noch weitere Anhaltspunkte!

Es gibt drei Arten der Verhandlung :

Vorverhandlung, Hauptverhandlung, Nachverhandlung !
Zwischen 1 und 2 liegt der Eröffnungsbeschluss zur Hauptverhandlung!

Schon jemals etwas darüber in einer Verhandlung mit bekommen?
Glaube ich nicht!
Wo ist der Verfahrenseröffnungsbeschluss, der Beginn einer Vorverhandlung?
Wo ist der Hauptverfahrenseröffnungsbeschluss zur Hauptverhandlung?
Jemals etwas darüber gehört?
Glaube ich auch nicht.

Jeder dieser Verfahrensschritte beinhaltet ; Eröffnung, Verfahren und Verfahrensabschluss.

In Jeden dieser Verfahren zu 1. 2. und auch drei sind Anträge zulässig.

1. Anträge zur Vorverhandlung
2. Anträge zur Hauptverhandlung
3. Anträge zur Nachverhandlung

Hier haben wir zum Beispiel die Vorteilsgewährung im Amt!

Zum Beispiel darf der StA Anträge in die Vorverhandlung einbringen, sowie auch Beweise zur Schuld erbringen, was auch den Verfahrenseröffnungsbeschluss erwirken würde, Du aber nicht.

Zum Beispiel, das somit das Verfahren überhaupt erst garnicht eröffnet wird.

Mangels genug Schwachsinns oder so ähnlich!

Wieso muss alles bis ins kleinste durchgekaut werden, es liegt doch klar und deutlich auf der Hand , oder nicht ?

Beim Fussball wissen alle Bescheid, auch wenn sie nicht selbst spielen, sogar die Regeln kennen alle auswendig.

Also Spielfeldregeln beachten und wenn die Schwarzkittel foulen, sofort die rote Karte!

vonRoit

Beiträge: 2405

» 13.09.08 11:50 «              Beitrag melden


Und noch etwas mehr hierher!

Richter machen keine Gesetze, sondern eigendlich nur das Volk selbst.
Gesetze sind anzuwenden, nicht auszudeuten oder auszufüllen !

Werden die Gesetze nicht angewandt sondern zur Ausdeutung oder zum Ausfüllen durch geistigen Sperrmüll missbraucht , liegt hier klar und deutlich Rechtsbeugung mittel juristischer Rabulistik vor und das ist ein Straftatbestand nach § 339 StGB.

matu

Beiträge: 32

gabapento
» 13.09.08 18:21 «              Beitrag melden


Danke für die Ausführungen!

Aber es ist halt kein Fußballspiel, weil nicht freundlich, sondern höchst feindlich!

Mich hat zum Beispiel, nachdem ich die Vorsitzende darauf hingewiesen hatte, daß wir uns noch in der Vorverhandlung befinden, diese mit dem patzigen Argument platt gemacht " wo steht was von Vorverhandlung"!

Der Kurzschluß entstand dann dadurch, daß wir ähnliche Argumente benutzen uns aber im gesamten Gesetzesdschungel nicht auskennen, womit die Unsicherheit greifbar für jeden ist und man damit aus der Bahn fliegt. Zentrifugalkraft setzt augenblicklich ein, wenn der Haltepunkt weg ist.

Deshalb muß man wenigstens in seinem zu bestellenden Gärtchen alles wissen und die Grenzen des Gartenzauns kennen, damit so etwas wie ein Gefühl der Sicherheit aufkommt, weil man weiß, wo man die Grenze zu ziehen hat und dann auch den Rechtsbruch wahrnimmt.

Und genau da liegt auch ein anderer Knackpunkt, nämlich daß man ein Vergleichsbild einer Verhandlung, wie sie eigentliche laufen sollte im Kopfe haben sollte, das es einem erlaubt die Rechtsbrüche überhaupt als solche wahrzunehmen.

Allgemein haben schon früher Lehrer sich darin gefallen mir das Gefühl gegeben doof zu sein, doch hat mich das Leben gelehrt, daß je genauer man eine Sache in ihrem Umgebungszusammenhang kennt und sieht, Irrtümer und Verwirrung einer Überzeugung platz machen müssen. Und letzteres ist in diesem Geschäft unverzichtbar. M.E.!


vonRoit

Beiträge: 2405

» 13.09.08 19:11 «              Beitrag melden


@ matu

gehe einmal davon aus, wenn der Schwarzkittel das Maul auf macht lügt er das sich die Balken biegen!

Das wurde gerade gesagt.

Durch Rabulistik niemals aus dem Konzept bringen lassen, weil , dann fängt immer das Schwimmen an, was immer Euer Niegergang bedeutet.

Was lernst Du im ZPO § 138 und § 139 ZPO ?
Nichts kompliziert machen, hat nichts mit Dummheit zu tun, auch nichts mir irgendwelchen Lehrern aus der Vergangenheit!

" Meine Frage ist; sind Sie gesetzlicher Richter, ja oder nein ?"

"Ich bin der für Sie zuständige Richter "!

"Das habe ich Sie nicht gefragt!"

" Noch einmal für Jeden hier im Raum; sind Sie gesetzlicher Richter, ja oder nein ? "

"Ich bin zuständig."

Das habe ich Sie nicht gefragt!"

"Noch einmal für Jeden hier im Raum; sind Sie gesetzlicher Richter, ja oder nein ?"

" Wir stellen fest sie sind kein gesetzlicher Richter, ist das richtig, ja oder nein ? "

"Wir wollen weiter machen."

"Können Sie, wenn Sie sich erklärt haben. Sind Sie gesetzlicher Richter , ja oder nein?"
"Wir wollen weitermachen...äh."

"Interessiert mich überhaupt nicht, also erklären Sie sich bitte, sind Sie gesetzlicher Richter , ja oder nein?"

" Ich gehe davon aus, was auch Ihr Geschäftsverteilungsplan klar und unmissdeutlich aussagt, daß Sie kein gesetzlicher Richter sind, ja oder nein?"

" Ich gehe weiter davon aus, daß ich vor einem illegalen Standgericht stehe, mangels eines gesetzlichem Geschäftsverteilungsplan sowie und als auch dadurch ohne gesetzlichen Richter, ist das richtig, ja oder nein?"

Einen Richter haben ich erst wenn ich einen gesetzlichen Richter vor mir habe, da ein nichtgesetzlicher Richter nicht entscheiden, Verfügen und beschließen kann, nach § 47 ZPO.

Er kann also nur die minimalste Handlung, ( Schließen, dicht machen, nach Hause gehen, sich für befangen erklären etc. ), verrichten.

Und nochmals hier klar und deutlich, was übnerhaupt nicht mit geistigen Fähigkeiten zusammenhängt.

70 %von Dem was Ihr in den Gesetzestexten lest, ist illegal und würde nicht einmal einer wirklichen Prüfung durch das Bundesgrundgesetzgericht durch gehen.
Daher die vielen Absagen und Nichtannahmen von Klagen, weil dann müssten diese Verbrecher sich dieser Tatsache stellen.

Wollen sie nicht, ist doch auch klar.


Zuletzt bearbeitet: 13.09.08 19:28 von Administrator
Swawa

Beiträge: 231

» 14.09.08 11:26 «              Beitrag melden


Dir einen Guten Tag von Roit,
ich habe gerade deinen Bericht gegenüber das Verhalten von Schwarzkitteln im Gerichtssaal gelesen. Erst einmaln Danke und ich denke diesen Dank sollten alle die es gelesen haben auch rüber bringen. Deine ausgewählten Worte an Manu und wie du ihn Mut gemacht hast, hat mich tief berührt. Dabei noch in einer exelenten Art das Verhalten und die darin steckende Stärke zum Ausspruch gebracht.Das baut nicht nur manu auf. Extra Klasse. Hut ab. So macht das Spaß und motiviert. Gruß swawa

Kampfgeist

Beiträge: 146

» 14.09.08 17:15 «              Beitrag melden


Hallo von Roit,

ich kann Swawa nur beipflichten - die obige Abhandlung hat mein Fundament für die nächste Verhandlung auch noch ´mal wieder auf verständliche Weise gestärkt > danke!

In diesem Forum steckt jede Menge Wissen und KnowHow. Zu einigen Themen auch in umfangreicheren Beschreibungen, durch die die Komplexität des Themas für jeden, der die Gesetze und deren Bedeutung halt (noch)nicht herunterbeten kann, erfassbarer wird.

Leider ist aber auch ein Großteil des Wissens dieses Forums zu bestimmten Themen als einzelne Puzzleteile, die der Nichtspezialist nicht als zusammengehörig identifiziert, verstreut einzusammeln.

Dieses Wissen zusammenzufassen und zu verstehen fällt vielen Nutzern sichtlich schwer und deshalb kommt es immer wieder zu Fragen zu bereits eigentlich abgehandelten Themen ...

Okay, Krascher, ich erinnere und bremse mich - hier lautet das Thema: Erlebnisse im Gerichtssaal!


Respectfully
Kampfgeist
vonRoit

Beiträge: 2405

» 17.09.08 17:12 «              Beitrag melden


Bitte Weltweit verteilen, jetzt darf die Welt nicht mehr sagen "sie haben nichts gewußt"

Sondergericht alla Freisler am AG Clausthal-Zellerfeld

Am gestrigen Montag, dem 15.09.2008 kam es am obigen AG zu einer recht unerwarteten Rechtsbeugung, welche bislang nur von den Propagandagerichten des bekannten Freisler aus der nicht unbedingt rühmlichen Zeit, des Dritten Reiches bekannt war.
Als zwischenzeitlich hart gesottener Prozessbeobachter für den EGfMR hatte ich derartige Rechtsbeugungen und Amtsanmaßungen, Volks- und Hochverrat im Amt noch nie erlebt.

Zum Hergang:
Angeklagt war ein Dr. Jürgen Wenzel, wegen Errichtung einer Erfassungsstelle für Regierungskriminalität, Justizopferinitiative sowie Interim Oberreichsgericht, ua.

Gegen 8:30 Uhr näherte ich mich dem AG Clausthal-Zellerfeld. Der Empfang auf der Straße vor dem AGCZ durch drei finster dreinblickende Hundeführer sowie 2 Personen Staatsschutz.
Kaum die Tür geöffnet befand ich mich im Vorraum des AGCZ, oder besser genauer, umringt in ein Schwarm von 12 Justizangestellten in Uniform, zusätzlich 3 Staatsschutz in Zivil. Mitten im Vorraum war nun eine Metalldetektorschleuse aufgebaut. Alle Besucher und Prozessbeobachter wurden nun gezwungen entgegen OWI § 111 sich durch falsche "BRD"-Mitgliedsausweise auszuweisen, welche die falsche Staatsangehörigkeit beinhalteten. Einige Personen die sich weigerten die Aufforderung zu der Straftat nach zu kommen, wurden kurzer Hand des AGCZ verwiesen. Unter Protest und Zwang wurden die BRD-Mitgliedsausweise nicht nur in Augenschein genommen, sondern zusätzlich einzeln Kopiert und für den Staatsschutz und Staatsanwaltschaft Katalogisiert. Vermutlich Sonderakten angelegt und auf Vorlage gelegt. Nachdem nun alle Taschen gelehrt werden mussten, durfte die Schleuse passiert werden. Während 2 Justizangestellte jede Person zusätzlich einer Leibesvisitation unterzogen, kontrollierten 2 weitere die Inhalte von Geldbörsen, Brillenbehältnisse usw.. Handys wurden eingezogen und Kontrolliert. Die Speicher vermutlich gespiegelt den die PC Truppe der PI Goslar war ebenfalls vor Ort. Der verantwortliche Leiter dieser Aktion lies sich verleumden, die Nennung von Namen und Dienstnummern wurden von den Justizangestellten lachend verweigert. Nachdem nun der Angeklagte selbst eingetroffen, wurde dieser ebenfalls am betreten des AG Clausthal-Zellerfeld gehindert, weil er sich weigerte, sich hier durch gefälschten Ausweis auszuweisen. Er bestand auf die Kenntnisgabe der Verfügung für eine solche verbrecherische Verachtung und Behinderung der Öffentlichkeit.

Nach langem hin und her, wurde die Verfügung geholt und dem Angeklagten zugänglich gemacht. Er erkannte in der Verfügung das Machwerk einer am AGCZ bereits bekannten Urkundenfälscherin, was er auch sogleich anbot zu beweisen. Ewa 10 Justizbeamte in Uniform, 1 (grüne Uniform) 3 Staatsschutz in Zivil verweigerten nicht nur die Anschuldigung zur Kenntnis zu nehmen, sondern darüber hinaus die Beweise überhaupt zu würdigen oder anzunehmen. Eine Strafverfolgung war außer Kraft gesetzt.

Erst der nun herbeigerufene Pflichtverteidiger konnte etwas Ruhe in dem Tumult im Vorraum bringen. Nun wurden die vom Angeklagten mitgebrachten Verteidigungsakten vorab von 2 Justizangestellten kontrolliert. Im Gerichtssaal sitzend warteten alle auf den Angeklagten, der nun schon über 30 Minuten am betreten des Gerichtssaales gehindert wurde. Der Angeklagte ließ nun über den Pflichtverteidiger eine Terminverschiebung gemäß GVG beantragen, wegen der überlangen Behinderung den Saal zu betreten.
Der STA/Braunschweig BRUNKE wies dies als unbegründet zurück, verlangte polizeiliche Festsetzung und Vorführung. Statt 9:00 Uhr durfte der Angeklagte dann 9:28 Uhr den Saal endlich betreten. Seine Ehefrau als juristischer Beistand wurde sofort von der Verhandlungsführerin Dr. Engemann ("Richterin") als Beistand in sehr rüden Ton abgeschmettert und auf die Zuschauerbank geschickt, ersatzweise zum verlassen des Saales aufgefordert.
Sie belehrte 2 Zeugen (rief später jedoch 4 Zeugen auf) und versuchte nun während sich der Angeklagte an sein Platz einrichtete sofort die Identitätsprüfung im Schweinsgalopp zu überspringen.

Dr. Wenzel ließ sich dies nicht gefallen und forderte seine Rechte ein und Auskunft mit wem er es hier überhaupt zu tun hat. Forderte die Namen des STA, Richterin nebst der beiden Schöffen sowie Protokollführerin. Nach 10 Sekunden "Beratung" verkündete STA Brunke, das tut hier bei der Verhandlung nichts zur Sache.
Dr. Wenzel ließ sich hier jedoch nicht erschüttern und belehrte die Juristin Dr. Engemann über die Strafprozessordnung und platzierte erste Anträge. Hier wies er nun nach, das er lediglich 4 Arbeitstage Zeit hatte für !!! 5000 Aktenkopien, diese zu ordnen und zu sichten und verteidigungstechnisch aufzubereiten.
Sein Pflichtverteidiger konnte er nicht sprechen, da dieser in Urlaub war und er ihn erst in der HV zum erstenmal gesehen hat. Eine Absprache konnte somit nicht erfolgen. - Antrag auf Aussetzung -.

Wieder war es STA Brunke: "Unerheblich, die Zeit war ausreichend auch für den Pflichtverteidiger"

Dr. Wenzel wies dem Gericht unzweifelhaft nach, das die Pflichtverteidigerbestellung nichtig war, das es sich um eine Fälschung durch die Dr. Engemann handelte. Die Belege für seine Behauptung legte er vor. Brunke und Engemann: Unzulässig - abgelehnt
Nun wies Dr. Wenzel dem Gericht in mehren Fällen anhand von weiteren Dokumenten weitere Urkundenfälschungen durch die Vorsitzende Engemann nach, mit dem Antrag an Brunke, die betreffenden Originalseiten zur Beweissicherung sofort zu beschlagnahmen. Kommentar Brunke und Engemann: Unzulässig
Sichtlich sich immer unwohler fühlend bei ertappter Straftat, wurde die Engemann jetzt immer wütender, vor allem laut schreiend. Brunke der eigentliche HV-Führer verwies nun 1 Zuschauer als STA unerlaubt des Saales, weil er Fragte: "Und wo ist hier das Recht"
Dr. Wenzel nun in Schwung gekommen nahm sich nun den einen Schöffen vor. Welch ein Zufall, es war der stellvertretende Bürgermeister von Clausthal-Zellerfeld und langjähriges SPD-Mitglied.

Wenzel wies nun dem Schöffen nach, das er 1. kein Schöffe sein konnte, 2. Befangen war, 3. in eigenem Interesse handelte und 4. Urkundenfälscher war. Kommentar: wie gehabt- unzulässig mit einer abenteuerlichen Begründung.
Jetzt hatte ein Zuschauer den Fehler begangen: missbilligend den Kopf zu schütteln. Brunke drehte nun ebenfalls durch und brüllte mit den Zeigefinger auf die Person zeigend, - "da der da, der fliegt raus, der hat mit dem Kopf geschüttelt und der da auch, der hat gelacht". Sofort standen 2 Justizbeamte bei den 2 Zuschauern und exekutierten sie aus den Saal.



Zuletzt bearbeitet: 17.09.08 17:14 von Administrator
vonRoit

Beiträge: 2405

» 17.09.08 17:15 «              Beitrag melden


Die Engemann brüllte nun ihrerseits die Zuschauer an das sie keine Bekundungen oder Äußerungen durch die Öffentlichkeit dulde. Dann brüllte sie abwechselnd den Angeklagten an, dann wieder die Zuschauer. Diese Schreierei und Brüllerei zog sich über Stunden durch die ganze Verhandlung. Zuschauer verließen den Saal um Kopfschmerztabletten einzunehmen.

Wenzel beantragte nun die Einsichtnahme der GVP und Schöffenlisten. Zähneknirschend wurde dies mit 1 Stunde Unterbrechung gewährt. Die Zuschauer nahmen die Gelegenheit sich auf dem Flur von der permanenten Schreierei zu erholen. Die Ehefrau von Dr. Wenzel wollte im Saal bleiben bis auch Dr. Wenzel sicher den Saal verlassen hatte. Die Justiz hatte etwas dagegen und so flog plötzlich die Tür auf, ein Justizbeamter schubste mit brachialer Gewalt Frau Wenzel am Oberam und Schulter gepackt mit Schwung gegen die Tür und in den Flur, so das Frau Wenzel vor Schmerz aufschrie und sich dabei verletzte.
Mindestens 5 weitere Justizbeamte in Uniform welche den Vorgang beobachteten, zogen sich sofort außer Sichtweite zurück. Trotz Aufforderung leisteten sie keine Hilfe, so das sich der Täter lachend in den Gerichtssaal zurück ziehen konnte.
Nach Auswertung von GVP und Schöffenliste teilte Wenzel dem Gericht die Nichtigkeit der Zusammensetzung des Gerichts mit. Antrag auf erneute Aussetzung wurde wieder von Brunke und Engemann abgelehnt: Unzulässig, der Angeklagte verfolge Verfahrensfremde Zwecke

Nun wurde Wenzel der auf sein Recht bestand, erneut massiv zusammengebrüllt und mit Ausschluss aus dem Verfahren gedroht, wenn er jetzt nicht still wäre. Brunke kam nun zur Anklageverlesung, obwohl eine ordentliche HV Eröffnung noch immer nicht statt gefunden hatte, die Identitätsprüfung nach Nennung von Namen und Geburtsdatum abgebrochen wurde.

Wenzel der dagegen sofort Protest einlegte, wurde erneut sofort von der Engemann niedergeschrieen. Obwohl die Engemann bereits in mehreren Fällen der Urkundenfälschung überführt war, als kriminelle und Befangene längst Abgelehnt war, trat sie von nun an jedes überhaupt existente GG, sowie Strafprozessordnung, Völkerrecht, Menschenrechte usw. mit Füßen. Brunke sowie die anwesenden Justizbeamte um ihre Remonstrationspflicht ersucht, schüttelten nur den Kopf.

Damit wurden alle Filme über die NS-Zeit, welche das Thema Freisler beinhalteten, als absurdum und Volksverdummung dargestellt.
Der erste nun aufgerufene Zeuge, ein angeblicher Waffenexperte des Landkreises Goslar, erwies bereits nach der ersten Frage des Angeklagten als sehr unausgebildet. Nachdem er zwei weitere Allgemeinfragen ebenfalls nicht fachlich beantworten konnte, sprang ihm die Engemann bei, er bräuchte keine weiteren Fragen des Wenzel beantworten.

Der nächste Zeuge von der PI-Goslar als aktiver Durchsuchungsbeamter, erwies sich ebenfalls als sehr unwissend. Entweder konnte er sich nicht entsinnen, oder er war gerade nicht dabei und könne nichts sagen. Er konnte sich jedoch erinnern das Brunke als Staatsanwalt die Hausdurchsuchung geleitet hatte, jedoch selbst nicht anwesend war, so das die Beamten Brunke jedes Mal telefonisch konsultieren mussten was sie denn überhaupt beschlagnahmen sollten. Warum wußte er nicht.Ein genauen Auftrag gab es eigentlich nicht, das wurde dann vor Ort bzw. telefonisch von Brunke, von außenhalb bestimmt.

Der nächste Beamte der PI-Goslar musste entweder ein Denkgenie bzw. präpariert worden sein. Auf ein einziges Stichwort von Brunke benannte er nach über ein Jahr sofort ein bestimmtes Foto mit Unternummer unter Hunderten Berichtsfotos in mehreren Ordnern. Auf ein weiteres Stichwort benannte er sofort die Nummer eines bestimmten Raumes, der wohl die angebliche Arbeitszentrale der Erfassungsstelle für Regierungskriminalität bzw. Oberreichsgericht gewesen sein sollte.
Er hätte dies so erkannt weil er mehre vernetzte Computersystem und ein Router entdeckt hatte.

Auf Nachfrage von Dr. Wenzel musste er dann einräumen, das er kein Telefonanschluss oder sonstigen Internetanschluss bemerkt hatte. Das die Computer nicht angeschlossen waren und die Stecker und Zuleitungen zueinander nicht passten, hatte er dabei ebenfalls übersehen. Er war ja kein Computerexperte,wie er entschuldigend zugab.

Dr. Wenzel lies sich dann den angeblichen erkannten Router näher erklären und der "Router" entpuppte sich, als simpler USB-Hub, was den Fachmann der PI-Goslar der Lächerlichkeit Preis gab, so das wieder die Engemann schreiend zur Hilfe kam und Dr. Wenzel weitere Fragen verbot.

Der nächste Zeuge: wieder ein Fachmann der PI-Goslar verstrickte sich schon nach der zweiten Frage in Wiedersprüche. Nachdem ihm Wenzel nun ebenfalls Falschaussage nach seinen eigenem Gutachten vorhielt, wurde die Befragung ebenfalls durch die Engemann abgebrochen.

Sichtlich frustriert und genervt die Wanduhr als Rettungsgott anflehend, unterbrach die Engemann kurz vor 16 Uhr die HV zu einer "Geheimen" Beratung. Nach 10 Minuten teilte sie mit, das die HV am Montag dem 22.10.08 um 9:00 Uhr fortgesetzt würde.

Brunke völlig Frustriert packte nicht einmal seine Sachen mehr ein, klemmte alles unter dem Arm und strebte den Saalausgang zu. Dr. Wenzel und einige Prozessbeobachter vertraten ihm den Weg und forderten ihn nochmals auf, die entsprechenden im Prozess benannten Belastungsseiten als Beweis für die Urkundenfälschungen sofort zu beschlagnahmen.
Mit hochroten Kopf verließ Brunke nun das AG Clausthal-Zellerfeld und eilte im Laufschritt zu seine BS - 121 Karosse.
Die Straßenverkehrsordnung missachtend donnerte er mit überhöhter Geschwindigkeit vom Ort seines Volk- und Staatshochverrates. (lediglich aus Sicht der geltenden BRD-Gerichtsbarkeit und Gesetzgebung) Aus Sicht des Deutsches Reiches ... das wird die Zukunft zeigen.

Da bei der nächsten Verhandlung vermutlich mit noch härteren Schikanen und Provokationen zu rechnen sein wird, sollten möglichst viele Zuschauer und Prozessbeobachter den Fall weiter beobachten und im In- wie Ausland darüber berichten. Der EGfMR hat bereits per Gerichtsbeschluss festgestellt, das es in der BRD zum Stillstand der Rechtspflege gekommen ist. In Clausthal ist durch die juristen Brunke und Engemann die Rechtspflege nicht zum Stillstand gekommen, sie hat gänzlich aufgehört zu existieren.
Last eure Handys zu Hause oder im Auto, die sonst lediglich zur Datensammlung abgenommen werden, wir haben andere Möglichkeiten solche Sondergerichte ausreichend für eine Strafverfolgung zu Dokumentieren.


vonRoit

Beiträge: 2405

» 17.09.08 17:33 «              Beitrag melden


Betreff: WG: Sondergericht - Clausthal-Zellerfeld * Weitrgabe frei!



Guten Tag, Mitstreiter für einen Deutschen Rechtsstaat!



Zum anliegenden Bericht füge ich die fünf wichtigsten Anträge der Verteidigung bei, welche nun für immer aktenkundig sind. Es wurden aber 16 Anträge abgegeben und im Protokoll aufgenommen, die ab Antrag 11 gar nicht beachtet wurden, was sich als grober Fehler herausstellen könnte!



Aus Zeitgründen und wegen der Vorbereitung zum nächsten Termin:



AG CLZ, Clausthal-Zellerfeld, 22.09.2008, 9.00, Marktstraße 9,



kann hier nur der Schilderung des ersten Prozesstages als absolut sachlich zugestimmt werden. Staatsanwalt Brunke, vom OLG BS entsandte Juristin Dr. Uta Inse Engemann, Justizangestellte am AG CLZ Hanstein und die beiden Schöffen Volker Taube und Hans-Joachim Zühlke sind als gemeinsam handelnde Straftäter einer kriminellen Organisation der Justiz bereits abgenutzt. Jede weitere Handlung dieser erkannten Straftäter wird sie tiefer verstricken und am Ende werden sie doch erkennen, dass sie schon lange auf verlorenem Posten agieren.



Die beteiligten Straftäter und ihre Hintermänner in der Braunschweiger Justiz stecken in einer Zwickmühlensituation.



Lassen Sie eine Verteidigung nach Gesetz zu, haben sie verloren.



Verhindern sie wie am ersten Verhandlungstag weiterhin jede effektive mündliche Verteidigung, erhöht sich lediglich ihr zu erwartendes Strafmaß, weil die am ersten Tag eingeriechten Anträge für jeden Rechtsbehelf schon ausreichen.



Für den zweiten Verhandlungstag wird mit der Fortsetzung von Beweisen zu Fälschungen von Gerichtsdokumenten durch die beteiligten Juristen aus der StA BS, dem AG Goslar und dem AG CLZ zu rechnen sein. Je länger sie also noch auftauchen, um so besser für den Nachweis, dass die bundesrepublikanische Besatzungsrechtsprechung kein deutsches Recht ist und rechtfertigende Gründe gegeben sind, das Recht nach Isensee wieder in die Hände des Deutschen Volks selbst zu legen.



Verteidigen wir unsere Selbstbestimmungsrechte als tatsächliche Deutsche weiterhin effektiv gemeinsam und Danke an die Prozessbeobachter, die mit großen Mühen anreisen, um mitzuerleben, wie man handlungsfähige Strukturen für unser Vaterland herstellen kann und muss. Niemand hat ein Recht, uns das Staatsangehörigenschutzamt für Staatsangehörige des Deutschen Reichs, die Erfassungsstelle für Regierungskriminalität, Justizverbrechen und Amtsmissbrauch oder die Reichsgerichtsbarkeit zu verbieten. Das ist vor Gerichten der BRdvD jetzt zu beweisen.



Mit freundlichen Grüßen

JMW

joku

Beiträge: 130

» 17.09.08 20:33 «              Beitrag melden


Hallo Administrator,

Herr Dr. Wenzel spricht in seinem Statement von 5 Anträgen, die er diesem Statement noch anfügt. Kommen die noch?

joku


vonRoit

Beiträge: 2405

» 17.09.08 21:09 «              Beitrag melden


Die Grundessenz dieser Anträge sind wiederholt hier aufgezählt und einige Male wieder gegeben.
Die Anträge von Herrn Dr. Wenzel werde ich hier nicht veröffentlichen, weil es dann wieder Äerger über Ärger mit den Schwarzkitteln gibt, da es strafbar ist Fakten, Dokumente, sowie auch Anträge aus laufenden Verfahren öffentlich zu machen.
Wir werden schon genug mit Anzeigen dieser Bande überhäuft, daher wir brauchen nicht mehr Ärger als nötig, oder macht Ihr für uns die Verfahren dann ?
Alle von uns müssen sich täglich mit Anzeigen wegen angeblicher Beleidigung, sowie anderer erfundener Straftaten wehren, weil dies Forum wird von den Arschl..... ebenso besucht und ausgelotet um uns täglich mehr und mehr Probleme auf zu halsen.
Irgendwann kommen wir nicht mehr zu den wesendlichen Punkten unserer Arbeit und verschwinden im Berg voller Scheiße, was genau diese Herren beabsichtigen.
Also, wenn die Sache vorbei ist, können wir das machen, aber solange die Angelegenheit läuft, nein!

joku

Beiträge: 130

» 18.09.08 00:28 «              Beitrag melden


ok, klare Ansage

joku


joku

Beiträge: 130

» 18.09.08 09:02 «              Beitrag melden


...........aber sie kursieren schon im Internet.

joku


vonRoit

Beiträge: 2405

» 18.09.08 09:33 «              Beitrag melden


Für uns kein Problem, da Dr. Wenzel es selbst getan hat, wir machen nur die Unterstützung zur Sache, werden es aber nicht machen aus rein technisch-rechtlichen Angelegenheiten bzw. Gründen.
Ansonsten gilt das vorher Gesagte.

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