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Thema: Erlebnisse im Gerichtssaal
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vonRoit
Beiträge: 2405
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» 11.09.08 00:46 « |
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@ matu
Der Knackpukt liegt zwischen Wohnort und Beruf matu !
Was gehört zur Personenfeststellung?
A.
1. Name
2. Geburtdatum
3. Wohnort
B.
Was gehört nicht zur Personenfeststellung?
1.Beruf
2.Verdienst
3. also auch nicht die Farbe Deiner Unterhose, oder die Farbe des Slips
Deiner Frau, oder ?
Die Frage ist wer ist anwesend, nicht wer macht oder verdient was, oder
?
Alles was unter B. fällt geht diese Halunken einen feuchten Kerricht
an, alles was unter A. fällt ist die Feststellung der Identität.
Mit der Festellung Deiner Person ist es aber nicht getan, weil damit
ist nur ein Teil der Vorschriften genüge getan.
Somit unterbreche ich bei Wohnort, was also noch zur Vorverhandlung
zählt und erbitte nun die Identität aller Anwesenden im Saal, bzw. im
Raum.
1. Richter voller Name
2. Staatsanwalt , oder Anwalt Gegenpartei, voller Name
3. Sachverständiger, Funktion, Ausbildung, Qualifikation , voller Name
4. Berichterstatter, voller Name.
Das ist § 43 ZPO kennen müssen!
Durch das Plaudern, wieviel verdient man, was ist der Beruf ist die
Identitätsfestellung für alle übrgangen worden und Du sitzt in der
Verhandlung!
Der Versuch einer der Fragen von B. ist der sofortige Ablehnungsgrund
nach § 42 ZPO, weil das Kennenmüssen wurde bewusst und absichtlich
unterlaufen.
Rechtsbruch ist ein sofortiger Ablehnungsgrund.
Ist doch nicht schwer oder ?
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vonRoit
Beiträge: 2405
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» 13.09.08 11:43 « |
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Ach ja, noch weitere Anhaltspunkte!
Es gibt drei Arten der Verhandlung :
Vorverhandlung, Hauptverhandlung, Nachverhandlung !
Zwischen 1 und 2 liegt der Eröffnungsbeschluss zur Hauptverhandlung!
Schon jemals etwas darüber in einer Verhandlung mit bekommen?
Glaube ich nicht!
Wo ist der Verfahrenseröffnungsbeschluss, der Beginn einer
Vorverhandlung?
Wo ist der Hauptverfahrenseröffnungsbeschluss zur Hauptverhandlung?
Jemals etwas darüber gehört?
Glaube ich auch nicht.
Jeder dieser Verfahrensschritte beinhaltet ; Eröffnung, Verfahren und
Verfahrensabschluss.
In Jeden dieser Verfahren zu 1. 2. und auch drei sind Anträge zulässig.
1. Anträge zur Vorverhandlung
2. Anträge zur Hauptverhandlung
3. Anträge zur Nachverhandlung
Hier haben wir zum Beispiel die Vorteilsgewährung im Amt!
Zum Beispiel darf der StA Anträge in die Vorverhandlung einbringen,
sowie auch Beweise zur Schuld erbringen, was auch den
Verfahrenseröffnungsbeschluss erwirken würde, Du aber nicht.
Zum Beispiel, das somit das Verfahren überhaupt erst garnicht eröffnet
wird.
Mangels genug Schwachsinns oder so ähnlich!
Wieso muss alles bis ins kleinste durchgekaut werden, es liegt doch
klar und deutlich auf der Hand , oder nicht ?
Beim Fussball wissen alle Bescheid, auch wenn sie nicht selbst spielen,
sogar die Regeln kennen alle auswendig.
Also Spielfeldregeln beachten und wenn die Schwarzkittel foulen, sofort
die rote Karte!
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matu
Beiträge: 32
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» 13.09.08 18:21 « |
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Danke für die Ausführungen!
Aber es ist halt kein Fußballspiel, weil nicht freundlich, sondern
höchst feindlich!
Mich hat zum Beispiel, nachdem ich die Vorsitzende darauf hingewiesen
hatte, daß wir uns noch in der Vorverhandlung befinden, diese mit dem
patzigen Argument platt gemacht " wo steht was von Vorverhandlung"!
Der Kurzschluß entstand dann dadurch, daß wir ähnliche Argumente
benutzen uns aber im gesamten Gesetzesdschungel nicht auskennen, womit
die Unsicherheit greifbar für jeden ist und man damit aus der Bahn
fliegt. Zentrifugalkraft setzt augenblicklich ein, wenn der Haltepunkt
weg ist.
Deshalb muß man wenigstens in seinem zu bestellenden Gärtchen alles
wissen und die Grenzen des Gartenzauns kennen, damit so etwas wie ein
Gefühl der Sicherheit aufkommt, weil man weiß, wo man die Grenze zu
ziehen hat und dann auch den Rechtsbruch wahrnimmt.
Und genau da liegt auch ein anderer Knackpunkt, nämlich daß man ein
Vergleichsbild einer Verhandlung, wie sie eigentliche laufen sollte im
Kopfe haben sollte, das es einem erlaubt die Rechtsbrüche überhaupt als
solche wahrzunehmen.
Allgemein haben schon früher Lehrer sich darin gefallen mir das Gefühl
gegeben doof zu sein, doch hat mich das Leben gelehrt, daß je genauer
man eine Sache in ihrem Umgebungszusammenhang kennt und sieht, Irrtümer
und Verwirrung einer Überzeugung platz machen müssen. Und letzteres ist
in diesem Geschäft unverzichtbar. M.E.!
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vonRoit
Beiträge: 2405
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» 13.09.08 19:11 « |
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@ matu
gehe einmal davon aus, wenn der Schwarzkittel das Maul auf macht lügt
er das sich die Balken biegen!
Das wurde gerade gesagt.
Durch Rabulistik niemals aus dem Konzept bringen lassen, weil , dann
fängt immer das Schwimmen an, was immer Euer Niegergang bedeutet.
Was lernst Du im ZPO § 138 und § 139 ZPO ?
Nichts kompliziert machen, hat nichts mit Dummheit zu tun, auch nichts
mir irgendwelchen Lehrern aus der Vergangenheit!
" Meine Frage ist; sind Sie gesetzlicher Richter, ja oder nein ?"
"Ich bin der für Sie zuständige Richter "!
"Das habe ich Sie nicht gefragt!"
" Noch einmal für Jeden hier im Raum; sind Sie gesetzlicher Richter, ja
oder nein ? "
"Ich bin zuständig."
Das habe ich Sie nicht gefragt!"
"Noch einmal für Jeden hier im Raum; sind Sie gesetzlicher Richter, ja
oder nein ?"
" Wir stellen fest sie sind kein gesetzlicher Richter, ist das richtig,
ja oder nein ? "
"Wir wollen weiter machen."
"Können Sie, wenn Sie sich erklärt haben. Sind Sie gesetzlicher Richter
, ja oder nein?"
"Wir wollen weitermachen...äh."
"Interessiert mich überhaupt nicht, also erklären Sie sich bitte, sind
Sie gesetzlicher Richter , ja oder nein?"
" Ich gehe davon aus, was auch Ihr Geschäftsverteilungsplan klar und
unmissdeutlich aussagt, daß Sie kein gesetzlicher Richter sind, ja oder
nein?"
" Ich gehe weiter davon aus, daß ich vor einem illegalen Standgericht
stehe, mangels eines gesetzlichem Geschäftsverteilungsplan sowie und
als auch dadurch ohne gesetzlichen Richter, ist das richtig, ja oder
nein?"
Einen Richter haben ich erst wenn ich einen gesetzlichen Richter vor
mir habe, da ein nichtgesetzlicher Richter nicht entscheiden, Verfügen
und beschließen kann, nach § 47 ZPO.
Er kann also nur die minimalste Handlung, ( Schließen, dicht machen,
nach Hause gehen, sich für befangen erklären etc. ), verrichten.
Und nochmals hier klar und deutlich, was übnerhaupt nicht mit geistigen
Fähigkeiten zusammenhängt.
70 %von Dem was Ihr in den Gesetzestexten lest, ist illegal und würde
nicht einmal einer wirklichen Prüfung durch das
Bundesgrundgesetzgericht durch gehen.
Daher die vielen Absagen und Nichtannahmen von Klagen, weil dann
müssten diese Verbrecher sich dieser Tatsache stellen.
Wollen sie nicht, ist doch auch klar.
Zuletzt bearbeitet: 13.09.08 19:28 von Administrator
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vonRoit
Beiträge: 2405
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» 17.09.08 17:12 « |
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Bitte Weltweit verteilen, jetzt darf die Welt nicht mehr sagen "sie
haben nichts gewußt"
Sondergericht alla Freisler am AG Clausthal-Zellerfeld
Am gestrigen Montag, dem 15.09.2008 kam es am obigen AG zu einer recht
unerwarteten Rechtsbeugung, welche bislang nur von den
Propagandagerichten des bekannten Freisler aus der nicht unbedingt
rühmlichen Zeit, des Dritten Reiches bekannt war.
Als zwischenzeitlich hart gesottener Prozessbeobachter für den EGfMR
hatte ich derartige Rechtsbeugungen und Amtsanmaßungen, Volks- und
Hochverrat im Amt noch nie erlebt.
Zum Hergang:
Angeklagt war ein Dr. Jürgen Wenzel, wegen Errichtung einer
Erfassungsstelle für Regierungskriminalität, Justizopferinitiative
sowie Interim Oberreichsgericht, ua.
Gegen 8:30 Uhr näherte ich mich dem AG Clausthal-Zellerfeld. Der
Empfang auf der Straße vor dem AGCZ durch drei finster dreinblickende
Hundeführer sowie 2 Personen Staatsschutz.
Kaum die Tür geöffnet befand ich mich im Vorraum des AGCZ, oder besser
genauer, umringt in ein Schwarm von 12 Justizangestellten in Uniform,
zusätzlich 3 Staatsschutz in Zivil. Mitten im Vorraum war nun eine
Metalldetektorschleuse aufgebaut. Alle Besucher und Prozessbeobachter
wurden nun gezwungen entgegen OWI § 111 sich durch falsche
"BRD"-Mitgliedsausweise auszuweisen, welche die falsche
Staatsangehörigkeit beinhalteten. Einige Personen die sich weigerten
die Aufforderung zu der Straftat nach zu kommen, wurden kurzer Hand des
AGCZ verwiesen. Unter Protest und Zwang wurden die
BRD-Mitgliedsausweise nicht nur in Augenschein genommen, sondern
zusätzlich einzeln Kopiert und für den Staatsschutz und
Staatsanwaltschaft Katalogisiert. Vermutlich Sonderakten angelegt und
auf Vorlage gelegt. Nachdem nun alle Taschen gelehrt werden mussten,
durfte die Schleuse passiert werden. Während 2 Justizangestellte jede
Person zusätzlich einer Leibesvisitation unterzogen, kontrollierten 2
weitere die Inhalte von Geldbörsen, Brillenbehältnisse usw.. Handys
wurden eingezogen und Kontrolliert. Die Speicher vermutlich gespiegelt
den die PC Truppe der PI Goslar war ebenfalls vor Ort. Der
verantwortliche Leiter dieser Aktion lies sich verleumden, die Nennung
von Namen und Dienstnummern wurden von den Justizangestellten lachend
verweigert. Nachdem nun der Angeklagte selbst eingetroffen, wurde
dieser ebenfalls am betreten des AG Clausthal-Zellerfeld gehindert,
weil er sich weigerte, sich hier durch gefälschten Ausweis auszuweisen.
Er bestand auf die Kenntnisgabe der Verfügung für eine solche
verbrecherische Verachtung und Behinderung der Öffentlichkeit.
Nach langem hin und her, wurde die Verfügung geholt und dem Angeklagten
zugänglich gemacht. Er erkannte in der Verfügung das Machwerk einer am
AGCZ bereits bekannten Urkundenfälscherin, was er auch sogleich anbot
zu beweisen. Ewa 10 Justizbeamte in Uniform, 1 (grüne Uniform) 3
Staatsschutz in Zivil verweigerten nicht nur die Anschuldigung zur
Kenntnis zu nehmen, sondern darüber hinaus die Beweise überhaupt zu
würdigen oder anzunehmen. Eine Strafverfolgung war außer Kraft gesetzt.
Erst der nun herbeigerufene Pflichtverteidiger konnte etwas Ruhe in dem
Tumult im Vorraum bringen. Nun wurden die vom Angeklagten mitgebrachten
Verteidigungsakten vorab von 2 Justizangestellten kontrolliert. Im
Gerichtssaal sitzend warteten alle auf den Angeklagten, der nun schon
über 30 Minuten am betreten des Gerichtssaales gehindert wurde. Der
Angeklagte ließ nun über den Pflichtverteidiger eine Terminverschiebung
gemäß GVG beantragen, wegen der überlangen Behinderung den Saal zu
betreten.
Der STA/Braunschweig BRUNKE wies dies als unbegründet zurück, verlangte
polizeiliche Festsetzung und Vorführung. Statt 9:00 Uhr durfte der
Angeklagte dann 9:28 Uhr den Saal endlich betreten. Seine Ehefrau als
juristischer Beistand wurde sofort von der Verhandlungsführerin Dr.
Engemann ("Richterin") als Beistand in sehr rüden Ton abgeschmettert
und auf die Zuschauerbank geschickt, ersatzweise zum verlassen des
Saales aufgefordert.
Sie belehrte 2 Zeugen (rief später jedoch 4 Zeugen auf) und versuchte
nun während sich der Angeklagte an sein Platz einrichtete sofort die
Identitätsprüfung im Schweinsgalopp zu überspringen.
Dr. Wenzel ließ sich dies nicht gefallen und forderte seine Rechte ein
und Auskunft mit wem er es hier überhaupt zu tun hat. Forderte die
Namen des STA, Richterin nebst der beiden Schöffen sowie
Protokollführerin. Nach 10 Sekunden "Beratung" verkündete STA Brunke,
das tut hier bei der Verhandlung nichts zur Sache.
Dr. Wenzel ließ sich hier jedoch nicht erschüttern und belehrte die
Juristin Dr. Engemann über die Strafprozessordnung und platzierte erste
Anträge. Hier wies er nun nach, das er lediglich 4 Arbeitstage Zeit
hatte für !!! 5000 Aktenkopien, diese zu ordnen und zu sichten und
verteidigungstechnisch aufzubereiten.
Sein Pflichtverteidiger konnte er nicht sprechen, da dieser in Urlaub
war und er ihn erst in der HV zum erstenmal gesehen hat. Eine Absprache
konnte somit nicht erfolgen. - Antrag auf Aussetzung -.
Wieder war es STA Brunke: "Unerheblich, die Zeit war ausreichend auch
für den Pflichtverteidiger"
Dr. Wenzel wies dem Gericht unzweifelhaft nach, das die
Pflichtverteidigerbestellung nichtig war, das es sich um eine Fälschung
durch die Dr. Engemann handelte. Die Belege für seine Behauptung legte
er vor. Brunke und Engemann: Unzulässig - abgelehnt
Nun wies Dr. Wenzel dem Gericht in mehren Fällen anhand von weiteren
Dokumenten weitere Urkundenfälschungen durch die Vorsitzende Engemann
nach, mit dem Antrag an Brunke, die betreffenden Originalseiten zur
Beweissicherung sofort zu beschlagnahmen. Kommentar Brunke und
Engemann: Unzulässig
Sichtlich sich immer unwohler fühlend bei ertappter Straftat, wurde die
Engemann jetzt immer wütender, vor allem laut schreiend. Brunke der
eigentliche HV-Führer verwies nun 1 Zuschauer als STA unerlaubt des
Saales, weil er Fragte: "Und wo ist hier das Recht"
Dr. Wenzel nun in Schwung gekommen nahm sich nun den einen Schöffen
vor. Welch ein Zufall, es war der stellvertretende Bürgermeister von
Clausthal-Zellerfeld und langjähriges SPD-Mitglied.
Wenzel wies nun dem Schöffen nach, das er 1. kein Schöffe sein konnte,
2. Befangen war, 3. in eigenem Interesse handelte und 4.
Urkundenfälscher war. Kommentar: wie gehabt- unzulässig mit einer
abenteuerlichen Begründung.
Jetzt hatte ein Zuschauer den Fehler begangen: missbilligend den Kopf
zu schütteln. Brunke drehte nun ebenfalls durch und brüllte mit den
Zeigefinger auf die Person zeigend, - "da der da, der fliegt raus, der
hat mit dem Kopf geschüttelt und der da auch, der hat gelacht". Sofort
standen 2 Justizbeamte bei den 2 Zuschauern und exekutierten sie aus
den Saal.
Zuletzt bearbeitet: 17.09.08 17:14 von Administrator
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vonRoit
Beiträge: 2405
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» 17.09.08 17:15 « |
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Die
Engemann brüllte nun ihrerseits die Zuschauer an das sie keine
Bekundungen oder Äußerungen durch die Öffentlichkeit dulde. Dann
brüllte sie abwechselnd den Angeklagten an, dann wieder die Zuschauer.
Diese Schreierei und Brüllerei zog sich über Stunden durch die ganze
Verhandlung. Zuschauer verließen den Saal um Kopfschmerztabletten
einzunehmen.
Wenzel beantragte nun die Einsichtnahme der GVP und Schöffenlisten.
Zähneknirschend wurde dies mit 1 Stunde Unterbrechung gewährt. Die
Zuschauer nahmen die Gelegenheit sich auf dem Flur von der permanenten
Schreierei zu erholen. Die Ehefrau von Dr. Wenzel wollte im Saal
bleiben bis auch Dr. Wenzel sicher den Saal verlassen hatte. Die Justiz
hatte etwas dagegen und so flog plötzlich die Tür auf, ein
Justizbeamter schubste mit brachialer Gewalt Frau Wenzel am Oberam und
Schulter gepackt mit Schwung gegen die Tür und in den Flur, so das Frau
Wenzel vor Schmerz aufschrie und sich dabei verletzte.
Mindestens 5 weitere Justizbeamte in Uniform welche den Vorgang
beobachteten, zogen sich sofort außer Sichtweite zurück. Trotz
Aufforderung leisteten sie keine Hilfe, so das sich der Täter lachend
in den Gerichtssaal zurück ziehen konnte.
Nach Auswertung von GVP und Schöffenliste teilte Wenzel dem Gericht die
Nichtigkeit der Zusammensetzung des Gerichts mit. Antrag auf erneute
Aussetzung wurde wieder von Brunke und Engemann abgelehnt: Unzulässig,
der Angeklagte verfolge Verfahrensfremde Zwecke
Nun wurde Wenzel der auf sein Recht bestand, erneut massiv
zusammengebrüllt und mit Ausschluss aus dem Verfahren gedroht, wenn er
jetzt nicht still wäre. Brunke kam nun zur Anklageverlesung, obwohl
eine ordentliche HV Eröffnung noch immer nicht statt gefunden hatte,
die Identitätsprüfung nach Nennung von Namen und Geburtsdatum
abgebrochen wurde.
Wenzel der dagegen sofort Protest einlegte, wurde erneut sofort von der
Engemann niedergeschrieen. Obwohl die Engemann bereits in mehreren
Fällen der Urkundenfälschung überführt war, als kriminelle und
Befangene längst Abgelehnt war, trat sie von nun an jedes überhaupt
existente GG, sowie Strafprozessordnung, Völkerrecht, Menschenrechte
usw. mit Füßen. Brunke sowie die anwesenden Justizbeamte um ihre
Remonstrationspflicht ersucht, schüttelten nur den Kopf.
Damit wurden alle Filme über die NS-Zeit, welche das Thema Freisler
beinhalteten, als absurdum und Volksverdummung dargestellt.
Der erste nun aufgerufene Zeuge, ein angeblicher Waffenexperte des
Landkreises Goslar, erwies bereits nach der ersten Frage des
Angeklagten als sehr unausgebildet. Nachdem er zwei weitere
Allgemeinfragen ebenfalls nicht fachlich beantworten konnte, sprang ihm
die Engemann bei, er bräuchte keine weiteren Fragen des Wenzel
beantworten.
Der nächste Zeuge von der PI-Goslar als aktiver Durchsuchungsbeamter,
erwies sich ebenfalls als sehr unwissend. Entweder konnte er sich nicht
entsinnen, oder er war gerade nicht dabei und könne nichts sagen. Er
konnte sich jedoch erinnern das Brunke als Staatsanwalt die
Hausdurchsuchung geleitet hatte, jedoch selbst nicht anwesend war, so
das die Beamten Brunke jedes Mal telefonisch konsultieren mussten was
sie denn überhaupt beschlagnahmen sollten. Warum wußte er nicht.Ein
genauen Auftrag gab es eigentlich nicht, das wurde dann vor Ort bzw.
telefonisch von Brunke, von außenhalb bestimmt.
Der nächste Beamte der PI-Goslar musste entweder ein Denkgenie bzw.
präpariert worden sein. Auf ein einziges Stichwort von Brunke benannte
er nach über ein Jahr sofort ein bestimmtes Foto mit Unternummer unter
Hunderten Berichtsfotos in mehreren Ordnern. Auf ein weiteres Stichwort
benannte er sofort die Nummer eines bestimmten Raumes, der wohl die
angebliche Arbeitszentrale der Erfassungsstelle für
Regierungskriminalität bzw. Oberreichsgericht gewesen sein sollte.
Er hätte dies so erkannt weil er mehre vernetzte Computersystem und ein
Router entdeckt hatte.
Auf Nachfrage von Dr. Wenzel musste er dann einräumen, das er kein
Telefonanschluss oder sonstigen Internetanschluss bemerkt hatte. Das
die Computer nicht angeschlossen waren und die Stecker und Zuleitungen
zueinander nicht passten, hatte er dabei ebenfalls übersehen. Er war ja
kein Computerexperte,wie er entschuldigend zugab.
Dr. Wenzel lies sich dann den angeblichen erkannten Router näher
erklären und der "Router" entpuppte sich, als simpler USB-Hub, was den
Fachmann der PI-Goslar der Lächerlichkeit Preis gab, so das wieder die
Engemann schreiend zur Hilfe kam und Dr. Wenzel weitere Fragen verbot.
Der nächste Zeuge: wieder ein Fachmann der PI-Goslar verstrickte sich
schon nach der zweiten Frage in Wiedersprüche. Nachdem ihm Wenzel nun
ebenfalls Falschaussage nach seinen eigenem Gutachten vorhielt, wurde
die Befragung ebenfalls durch die Engemann abgebrochen.
Sichtlich frustriert und genervt die Wanduhr als Rettungsgott
anflehend, unterbrach die Engemann kurz vor 16 Uhr die HV zu einer
"Geheimen" Beratung. Nach 10 Minuten teilte sie mit, das die HV am
Montag dem 22.10.08 um 9:00 Uhr fortgesetzt würde.
Brunke völlig Frustriert packte nicht einmal seine Sachen mehr ein,
klemmte alles unter dem Arm und strebte den Saalausgang zu. Dr. Wenzel
und einige Prozessbeobachter vertraten ihm den Weg und forderten ihn
nochmals auf, die entsprechenden im Prozess benannten Belastungsseiten
als Beweis für die Urkundenfälschungen sofort zu beschlagnahmen.
Mit hochroten Kopf verließ Brunke nun das AG Clausthal-Zellerfeld und
eilte im Laufschritt zu seine BS - 121 Karosse.
Die Straßenverkehrsordnung missachtend donnerte er mit überhöhter
Geschwindigkeit vom Ort seines Volk- und Staatshochverrates. (lediglich
aus Sicht der geltenden BRD-Gerichtsbarkeit und Gesetzgebung) Aus Sicht
des Deutsches Reiches ... das wird die Zukunft zeigen.
Da bei der nächsten Verhandlung vermutlich mit noch härteren Schikanen
und Provokationen zu rechnen sein wird, sollten möglichst viele
Zuschauer und Prozessbeobachter den Fall weiter beobachten und im In-
wie Ausland darüber berichten. Der EGfMR hat bereits per
Gerichtsbeschluss festgestellt, das es in der BRD zum Stillstand der
Rechtspflege gekommen ist. In Clausthal ist durch die juristen Brunke
und Engemann die Rechtspflege nicht zum Stillstand gekommen, sie hat
gänzlich aufgehört zu existieren.
Last eure Handys zu Hause oder im Auto, die sonst lediglich zur
Datensammlung abgenommen werden, wir haben andere Möglichkeiten solche
Sondergerichte ausreichend für eine Strafverfolgung zu Dokumentieren.
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vonRoit
Beiträge: 2405
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» 17.09.08 17:33 « |
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Betreff: WG: Sondergericht - Clausthal-Zellerfeld * Weitrgabe frei!
Guten Tag, Mitstreiter für einen Deutschen Rechtsstaat!
Zum anliegenden Bericht füge ich die fünf wichtigsten Anträge der
Verteidigung bei, welche nun für immer aktenkundig sind. Es wurden aber
16 Anträge abgegeben und im Protokoll aufgenommen, die ab Antrag 11 gar
nicht beachtet wurden, was sich als grober Fehler herausstellen könnte!
Aus Zeitgründen und wegen der Vorbereitung zum nächsten Termin:
AG CLZ, Clausthal-Zellerfeld, 22.09.2008, 9.00, Marktstraße 9,
kann hier nur der Schilderung des ersten Prozesstages als absolut
sachlich zugestimmt werden. Staatsanwalt Brunke, vom OLG BS entsandte
Juristin Dr. Uta Inse Engemann, Justizangestellte am AG CLZ Hanstein
und die beiden Schöffen Volker Taube und Hans-Joachim Zühlke sind als
gemeinsam handelnde Straftäter einer kriminellen Organisation der
Justiz bereits abgenutzt. Jede weitere Handlung dieser erkannten
Straftäter wird sie tiefer verstricken und am Ende werden sie doch
erkennen, dass sie schon lange auf verlorenem Posten agieren.
Die beteiligten Straftäter und ihre Hintermänner in der Braunschweiger
Justiz stecken in einer Zwickmühlensituation.
Lassen Sie eine Verteidigung nach Gesetz zu, haben sie verloren.
Verhindern sie wie am ersten Verhandlungstag weiterhin jede effektive
mündliche Verteidigung, erhöht sich lediglich ihr zu erwartendes
Strafmaß, weil die am ersten Tag eingeriechten Anträge für jeden
Rechtsbehelf schon ausreichen.
Für den zweiten Verhandlungstag wird mit der Fortsetzung von Beweisen
zu Fälschungen von Gerichtsdokumenten durch die beteiligten Juristen
aus der StA BS, dem AG Goslar und dem AG CLZ zu rechnen sein. Je länger
sie also noch auftauchen, um so besser für den Nachweis, dass die
bundesrepublikanische Besatzungsrechtsprechung kein deutsches Recht ist
und rechtfertigende Gründe gegeben sind, das Recht nach Isensee wieder
in die Hände des Deutschen Volks selbst zu legen.
Verteidigen wir unsere Selbstbestimmungsrechte als tatsächliche
Deutsche weiterhin effektiv gemeinsam und Danke an die
Prozessbeobachter, die mit großen Mühen anreisen, um mitzuerleben, wie
man handlungsfähige Strukturen für unser Vaterland herstellen kann und
muss. Niemand hat ein Recht, uns das Staatsangehörigenschutzamt für
Staatsangehörige des Deutschen Reichs, die Erfassungsstelle für
Regierungskriminalität, Justizverbrechen und Amtsmissbrauch oder die
Reichsgerichtsbarkeit zu verbieten. Das ist vor Gerichten der BRdvD
jetzt zu beweisen.
Mit freundlichen Grüßen
JMW
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vonRoit
Beiträge: 2405
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» 17.09.08 21:09 « |
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Die Grundessenz dieser Anträge sind wiederholt hier aufgezählt und
einige Male wieder gegeben.
Die Anträge von Herrn Dr. Wenzel werde ich hier nicht veröffentlichen,
weil es dann wieder Äerger über Ärger mit den Schwarzkitteln gibt, da
es strafbar ist Fakten, Dokumente, sowie auch Anträge aus laufenden
Verfahren öffentlich zu machen.
Wir werden schon genug mit Anzeigen dieser Bande überhäuft, daher wir
brauchen nicht mehr Ärger als nötig, oder macht Ihr für uns die
Verfahren dann ?
Alle von uns müssen sich täglich mit Anzeigen wegen angeblicher
Beleidigung, sowie anderer erfundener Straftaten wehren, weil dies
Forum wird von den Arschl..... ebenso besucht und ausgelotet um uns
täglich mehr und mehr Probleme auf zu halsen.
Irgendwann kommen wir nicht mehr zu den wesendlichen Punkten unserer
Arbeit und verschwinden im Berg voller Scheiße, was genau diese Herren
beabsichtigen.
Also, wenn die Sache vorbei ist, können wir das machen, aber solange
die Angelegenheit läuft, nein!
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