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Thema: Erlebnisse im Gerichtssaal
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sweetsina

Beiträge: 90

karimiboy
» 23.08.08 11:16 «              Beitrag melden


Hallo Rothtalrebellen

Lese gerade in der Neu-Ulmer-Zeitung von Euch.
Ihr habt den "Richter" Müntzenberg und den Staatsanwalt Henle sowie die "Richterin" von Ehrenstein und 4!! Uniformierte am AG Neu-Ulm versetzt. Also wie könnt ihr nur!
Die haben es immer noch nícht kapiert und unterstellen uns dass wir Gesetze nur dann anerkennen wenn wir sie brauchen oder wenn wir davon profitieren???? Jetzt geht es aber los.
Wir Mitglieder der IPD achten sehr wohl die Rechtsnormen, im gegenteil zu denen. Aber wir achten eben nur die Rechtsnormen und nicht das was und als geltend von denen vorgemacht wird. Und sie werfen immer noch die IPD und den RNSV in einen Topf. Sie können einfach nicht lesen.
Ich freue mich dass ich ein paar Mitstreiter in der Nähe habe und würde mich über eine Nachricht (PN)von Euch freuen. Wir können dann näher zusammenrücken und gemeinsam handeln denn
GEMEINSAM SIND WIR STARK !!


Der_Dipl_Ing

Beiträge: 161

» 08.09.08 16:36 «              Beitrag melden


AG Waldshut-Tiengen - Fahren ohne Fahrerlaubnis - "kurze" Freiheitsstrafe wird von der Staatsanwaltschaft gefordert!

Herr Direktor am Amtsgericht Heinz JOCKERS nahm sich der Sache als Strafrichter selbst an. Erstaunt war er, als "sein" Gerichtssaal aus den Nähten zu platzen schien - die Öffentlichkeit, als Kontrolleure der Justiz, war mit 24 Mann/Frau vertreten.

Aber immerhin, Herr Direktor verzichtete aufs Aufstehen - die Zeiten ändern sich

Das erste Geplänkel gabs, als er den Beschuldigten nach dem Beruf fragte ... Einspruch durch den Beistand, "dies tut nichts zur Sache, Herr Direktor habe sich nur mit ihm zu unterhalten, da er das Auge, die Ohren und der Mund des Beklagten sei."

Gleich mal den 1. Antrag auf Vorlage der Bestallungsurkunde der Justizangestellten Fr. Böcker - eine Angestellte könne ja gar keine Beamtin sein.
Da der Bestand andauernd beim Antrag stellen unterbrochen wurde erfolgte gleichzeitig Antrag 2 auf ungestörten Vortrag

Herr Direktor meinte noch, er werde sich mir gegenüber nicht ausweißen oder seine Bestallungsurkunde vorlegen. Mit dem Hinweis von mir, dass ich das (a) bisher noch gar nicht beantragt habe und (b) seine Ernennung sowieso vom Justizminister - also gewaltenaufhebend von der Exekutive - erhalten habe, das wissen wir ja schließlich alle!
Dann stellte er noch die Frau Staatsanwältin KÜHN vor, sorry, Frau Staatsanwältin sei ja keine, sie ist nur Referendarin und als Vertretung des Staatsanwalts MEENTS
- dies ist aber interessant, kann in einem Rechtsstaat eine Referendarin Staatsanwältin spielen? .. Das wird noch zu rügen sein!

SO, nun wurde die Sitzung zur Beratung unterbrochen, Antrag 1 und 2 mussten ja beschieden werden.
Nach fast 15 Minuten dann die Erleuchtung für uns .. per Beschluss wurde der Beistand für den Stafprozess zugelassen und dann erklärt, dass Frau Justizangestellte seit blahblahblah als Angestellte arbeiten darf und KEINE Bestallungsurkunde vorzulegen sei (klar, ist ja auch keine da! ;-) )

Es erging sofortige Beschwerde gegen den 2. Beschluss - selbstverständlich kann nach § 153 Abs 2 GVG nur eine Beamtin mit Zusatzausbildung Urkundsbeamtin sein.

Dann erfolgte Antrag Nr. 3, wegen der ungesetzlichen Ladung.
Herr Direktor meinte die Ladung (ohne Bearbeiter, ohne Richternennung, ohne Unterschrift des Ladenden - dafür Zustellung im grauen Couvert) sei doch so in Ordnung. Daraufhin wurde Herr Direktor belehrt, dass seine Meinung überhaupt nicht gefragt ist und er auch gar keine haben darf ... er habe sich nach Art 20 Abs 3 GG nur an Recht und Gesetz zu halten und nach § 1 GVG darf er Gesetze nur anzuwenden und nicht auszudeuten, verbiegen etc. Das schien für Herrn Direktor neu zu sein, jedenfalls brauchte er schon wieder fast 10 Minuten Pause (Unterbrechung), um einen Beschluss zu erarbeiten. Er beschloss dann auch, dass die Ladung doch wohl korrekt sei, der Beglagte sei ja schließlich auch gekommen! Nur die Zustellung im grauen Couvert sei falsch gewesen, deshalb werde der Termin zur Verhandlung aufgehoben!

Eine sofortige Beschwerde gegen den Beschluss war (zeitlich) nicht mehr möglich, da Herr Direktor keine Lust mehr hatte und die Sitzung beendete!

Nun, dann wird die Beschwerde schriftlich nachgereicht.

Mal sehen, wann und ob überhaupt der nächste Termin angeordnet wird, dann hoffentlich mit einer gesetzlichen Ladung und einem richtigen Staatsanwalt!


Zuletzt bearbeitet: 08.09.08 17:32 von Der_Dipl_Ing
vonRoit

Beiträge: 2405

» 08.09.08 19:24 «              Beitrag melden


Das, was die Juristen hierfür als selbstgemachtes Gesetz, also in eigener Sache unter den Fortführungsbestimmungen haben, war einmal ein Zeitraum von 11. Tagen.
Doch nun haben diese sich neue Bestimmungen verfasst also einen Zeitraum von 21. Tagen, selbstbestimmend verpasst.
Sollten mehr wie 21. Tage vergehen, kannst Du die Einstellung des Verfahrens verlangen.

Der_Dipl_Ing

Beiträge: 161

» 09.09.08 17:34 «              Beitrag melden


Neuer Tatort: AG Kenzingen

Heute war ich nur als Öffentlichkeit/Souverän im Gerichtssaal anwesend.

Herr Wolfgang Rieger, Direktor des AG Kenzingen hatte bereits schon für 8:00 Uhr geladen - mitten in der Nacht!

Er hatte es sehr eilig, den Beklagten und dessen Ehefrau "abzuurteilen" und den Prozess zu machen.

Die Beklagten vertraten sich selbst und hatten schon vorab ihre Anträge bei Gericht eingereicht! ... Tztztztz .. so was macht man nicht, Herr Rabulist kann sich doch dann schon richtig vorbereiten, wenn er weiß, was auf ihn zukommt!

Und so kam es dann leider auch, den Beklagten wurde einfach das Wort entzogen, sie mehrfach und andauernd unterbrochen, Anträge durften nicht gestellt werden, sie wurden angeschriehen, ihnen durch Drohgebärden der Mumm genommen .. etc.

Dann "durfte" die Gegenseite (ein Rechtsanwalt) die Klage vorlesen, die Beschuldigten wurden gefragt, ob sie Antäge zu den genannten Vorwürfen stellen wollen, aber bitte nur Anträge hierzu ... NEIN .. gut... Pech gehabt - JETZT sind wir mitten in der Hauptverhandlung!!
Dann die freche und ironische Bemerkung des Herrn Direktors .. jetzt könne der Beklagte seine Anträge ja stellen (Pech gehabt, jetzt in der Hauptverhandlung hast du, lieber Beklagte, bereits alle meine Rechtsbeugungen und Normverletzungen geheilt) ....

Hilfesuchend sah sich der Beklagte im Gerichtssaal um und stellte dann den Antrag, dass ich als Beistand fungieren solle. Nach kurzem Schlagaustausch mit Herrn Direktor, ob ich eine Zulassung habe oder nicht und wenn warum, hatte er mich per Beschluss angenommen - nun war das Pech auf seiner Seite!

Mein erster Antrag wurde sogleich abgelehnt (ich wollte nur eine kurze Unterbrechung, um mich mit meinen neuen Mandanten verständigen, um eine Verteidigung vorzubereiten) .. hmm, das war schon wieder eine erhegliche Verletzung des rechtlichen Gehörs - es erfolgte sofort eine Rüge und der Antrag auf sofortige Revision, bzw. hilfsweise Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand!

Es erging Beschluss, dass Herr Direktor Rabulist bis zum Ende dieses Verhandlungstages eine Entscheidung fällen wird - die Sitzung war beendet! --- Ups, der hatte es aber eilig

OK, nun kam unsere richtige Arbeit ... gleich ins nächste Polizeirevier und Strafanzeige/Strafantrag gestellt.

Danach die Ablehnung nach § 42 ZPO formuliert mit den entsprechenden Begründungen und ab per Fax!

Nun sind Herrn Direktorchen die Rabulistenhände gebunden, mal sehen, was er sich nun ausdenkt!


Zuletzt bearbeitet: 09.09.08 18:36 von Der_Dipl_Ing
matu

Beiträge: 32

gabapento
» 09.09.08 21:37 «              Beitrag melden


So, jetzt reicht´s!

Was wurde hier geheilt?! Ha?

Der Richter wird trotz Eröffnung der Hauptverhandlung kein gesetzlicher Richter!

Da er geschäftsmäßig als Angestellter der GmbH unterwegs ist, bleibt auch weiter die Täuschung im Rechtsverkehr bestehen nach §123 BGB aber auch weil er für deutsche Staatsbürger mit unmittelbarer Reichszugehörigkeit gar kein Richter sein kann, sonst für wen auch immer, seit der Aufhebung des Geltungsbereichs des Grundgesetzes, das aber als AGB für die BDdvD GmbH weiterhin gültig ist. Damit sind auch alle rechtlichen Folgegeschäfte nichtig §134 BGB. Oder habe ich da was falsch mitbekommen?

(Definition der BRdvD GmbH: Wach- und Schließgesellschaft ohne Auftrag aber mit vollem Zugriff auf den Kassenschrank)

Desweiteren sind die GmbH-Richter von Gesetzes wegen ausgeschlossen (ZPO §41 und StPO §22), weil sie als Sachwalter der GmbH natürlich ihre pekuniären Interessen vertreten und schon deshalb befangen sind und nicht mehr vorurteilsfrei sein können.

Ich denke es gibt nichts Richtiges im Falschen!

Krascher hat auch schon den selben Furz gelassen!
Oder haben ich da was falsch mitbekommen?!

------Jetzt aber ran!

Komm mal wieder runter. Nicht immer glauben,
sondern wissen. Bei 106 Klicks hast du offen-
sichtiltich nur einen kleinen Teil "erfaßt";
häng ne Null dran und schreib dann wieder...
Krascher als MOD



Zuletzt bearbeitet: 09.09.08 22:38 von Krascher
Delphin8

Beiträge: 104

» 10.09.08 00:56 «              Beitrag melden


So, jetzt reicht´s!

Was wurde hier geheilt?! Ha?

Der Richter wird trotz Eröffnung der Hauptverhandlung kein gesetzlicher Richter!


Hallo Matu,

meine Tante Emma würde sagen, du hast so weit schon ganz gut aufgepaßt. Bravo!!!

Nur leider eine winzige Kleinigkeit übersehen.

Tante Emma hats am eigenen Leib erlebt. Ab dem Moment wo die Verhandlung eröffnet wird, und du nicht rechtzeitig vorher reagierst(das geht schneller, als du Huch sagen kannst), hast du diesen Schwarzkittel-Schmarotzer anerkannt als Richter. Der freut sich tierisch dich zu Hackfleisch zu verarbeiten. Aber dieses Mal sprach Bild nicht zuerst mit der Frikardelle, sondern dieser Schmarotzer.

Erst mal informieren und dann aufregen, Krascher hat da schon recht.

Lieben Gruß

Wolkenschieber

Beiträge: 587

» 10.09.08 03:01 «              Beitrag melden


Hallo Matu,

meine Tante Emma würde sagen, du hast so weit schon ganz gut aufgepaßt. Bravo!!!

Nur leider eine winzige Kleinigkeit übersehen.

Tante Emma hats am eigenen Leib erlebt. Ab dem Moment wo die Verhandlung eröffnet wird, und du nicht rechtzeitig vorher reagierst(das geht schneller, als du Huch sagen kannst), hast du diesen Schwarzkittel-Schmarotzer anerkannt als Richter. Der freut sich tierisch dich zu Hackfleisch zu verarbeiten. Aber dieses Mal sprach Bild nicht zuerst mit der Frikardelle, sondern dieser Schmarotzer.

Erst mal informieren und dann aufregen, Krascher hat da schon recht
Lieben Gruß.


Ich halte mich hier im Augenblick noch zurück!

Fakt ist, bitte erstatten Sie gegen jeden Beamten der BRdvD, der das Recht beugt Strafanzeige/Strafantrag.

Es geht auch nicht darum, ob die "Verbrechen" dieses Beamten in der BRdvD
verfolgt werden oder nicht, sondern es geht darum, dass die Willkür und die Rechtsbeugung Aktenkundig gemacht wird.

Wenn an deutschen Gerichten später mal wieder ges. Richter nach Art. 101 GG Urteile im Namen des deutshen Volkes sprechen sollten, ist es wichtig, dass diese "Hochverräter" vor deutsche Gerichte gestellt werden.

Erstatten Sie Strafanzeige/Strafantrag gegen jede öffentliche Person die Ihr Recht berechen möchte!!!

Liebe Grüße...



:-)
Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 10.09.08 09:53 «              Beitrag melden


Der letzte Beitrag trifft es auf den Punkt. AKTENKUNDIG machen, sammeln !
Ansonsten: ERLEBNISSE IM GERICHTSSAAL ist das Thema !


Rabenschwarz

Beiträge: 87

» 10.09.08 10:07 «              Beitrag melden


Okay, also wenn der einen nach dem Beruf fragt (oder dergleichen...Name auch schon?) sagt man: Moment mal, wir sind noch nicht in der Hauptverhandlung, ich stelle folgenden Antrag.....usw. So etwa ?
Theorie und Praxis, life sieht das alles etwas anders aus.

Gruß Rabenschwarz

P.S. ich erinnere mich noch vor Jahren, als ich mal als Beklagte vor Gericht stand - ich komm da rein, sitze da und dann gings ab, voll über meinen Kopf weg, wußte gar nicht wie mir geschah - die "Richterin" plauschte nett mit der Anwältin der Gegenseite (ich hatte keine ), naiv wie ich war, dachte ich damals, ooch, die kennen sich vielleicht vom Tennis oder so, oder sind verwandt, naja, Spaß beiseite...
Ich hab damals versucht, was zu sagen, denn das ging mir über die Hutschnur, aber da hieß es: Sie sind nicht dran.


Der_Dipl_Ing

Beiträge: 161

» 10.09.08 11:01 «              Beitrag melden


Hallo Rabenschwarz,

dein Name gefällt mir, alle Schwarzkittel sollen in eine rabenschwarze Zukunft sehen!

Genau erkannt, in der Vorverhandlung dürfen nur Angaben zur Person abgefragt werden (Name, Vorname, Geb.-Datum, Geb.-Ort, Wohnort und Straße) und sonst nichts. Die Frage nach dem Beruf zieht dich direkt in die Hauptverhandlung rein, der Schwarzkittel will damit auch wissen, wieviel Kohle er dir abknöpfen kann, je mehr du verdienst, um so höher die "Strafe".

Sofort aufmucken und sagen "Diese Frage ist unzulässig! Bevor wir eröffnen, stelle ich folgenden Antrag..." oder "... muss ich folgende Rüge loswerden!"

Und dann sich nicht mehr rausbringen lassen, auch nicht wenn Richterlein meint, er/sie führe die Verhandlung! Antwort von dir: "Sie dürfen gerne die Verhandlung führen, wenn ich Sie als Richter/in anerkannt habe, aber noch sind wir in der Vorverhandlung und ich stelle jetzt meinen Antrag oder meine Rüge!"

Ich weiß, es ist nicht einfach sich gegen den "lieben Schwarzkittel-Gott" zu behaupten, aber das Recht steht auf deiner Seite! Nur Mut, es tut nur beim ersten Mal weh!


Zuletzt bearbeitet: 10.09.08 14:36 von Der_Dipl_Ing
Delphin8

Beiträge: 104

» 10.09.08 13:08 «              Beitrag melden


Genau erkannt, in der Vorverhandlung dürfen nur Angaben zur Person abgefragt werden (Name, Vorname, Geb.-Datum, Geb. Ort, Familienstand) und sonst nichts.


die Schwarzkittel kennen eine Abkürzung und diese wird gerne angewandt.

Eine beliebte Version
Sie sind Person sowieso... die Person antwortet mit ja... dann wird Anklage verlesen. Schwups bist du mitten drin und hast es gar nicht gemerkt.

Hab ich selbst erlebt, nicht nur einmal, aber man lernt ja stets dazu

Lieben Gruss

3Fragezeichen
» 10.09.08 19:19 «              Beitrag melden


Hallo,

hatte heute meinen zweiten Termin beim Amtsgericht wegen OWI, nachdem der erste vor 3 Monaten ziemlich schnell mit fadenscheiniger Begründung vertagt wurde.
Also hinfahren, Sicherheitscheck am Eingang des Gerichtsgebäudes wie im Flughafen über sich ergehen lassen, hoch ins Geschäftszimmer, GVP einsehen.
Fragt die Sachbearbeiterin: Was wollen Sie denn schon wieder da? Sie kenne ich doch?! Auf den Hinweis, dass wir (hatte vorsorglich gleich mal einen Zeugen dabei) den GVP einsehen wollten meinte sie, "den kennen Sie doch schon!"
"Ja, aber vielleicht hat sich da ja jetzt was geändert und der stimmt jetzt?"
"Nö, daran hat sich nichts geändert, der interessiert hier eh keinen sonderlich" und legt ihn auf den Tisch.
War wie gehabt, lose Blattsammlung, nur vom Präsidium teils unterschrieben, teils nur mit Paraphe, keine Bindung, kein Dienstsiegel, keine Richterunterschriften, keine Angaben zu den Richtern.
Alles dokumentiert und zum Termin gegangen.
15 Minuten vorher kommt der vorgebliche Richter angerauscht und geht mit dem wartenden Zeugen gleich ins Verhandlungszimmer. Pünktlich werde ich hinein gerufen.
Da erst mal Rüge, dass er vorher mit Zeuge (den er übrigens geladen hat und auf dessen Ladung ich verzichtet habe da völlig belanglos!) 15 Minuten konferiert hat.
Der Mann in Schwarz hat die Welt nicht mehr verstanden, sie würden sich schon länger kennen und könnte ihnen ja niemand verwehren, sich zu unterhalten.
Ob so über Zeugengelder die Einkommen der Polizisten noch etwas aufgebessert werden sollen oder es nur ein "Zufall" war, das sei mal dahin gestellt.
Also hat er den Zeugen rausgeschickt und wollte gleich anfangen.
Erst mal gestoppt und wegen der nicht normgerechten Ladung gerügt, was er zu Protokoll genommen hat.
Dann auf den nicht rechtgültigen GVP ingewiesen, gefragt wie er da denn gesetzlicher Richter sein wolle. - Sei er, zudem sei GVP gültig, der würde hier immer so aussehen und gäbe sicher kein Grund zur Beanstandung.
Also eine vorbereitete Eidesstattliche Versicherung (dass er ges. Richter sei) vorgelegt - die er nicht mal angesehen hat. Er muss nichts unterschreiben.
Nagut, Antrag auf sofortigen Beschluss über ges. Richter gestellt. Darüber wollte er erst am Ende der Verhandlung beschließen - was ich nicht wollte.
Fast 10-minütige Diskussion, irgend wann hat er sich dann in die Verhandlung durch diverse Fragen reingemogelt. Da ja auch noch ein paar andere Punkte "zur Diskussion" standen und ich einen dritten Termin vermeiden wollte (ich muss jedes mal 800 km fahren) - naja. Hat dann später beschlossen, dass er gesetzlicher Richter sei.
OWiG ist für ihn gültig, aufgehobene Einführungsgesetze interessieren ihn nicht.
Geltungsbereich ist ja selbstredend, wo soll es denn gelten als in Deutschland. Auf die Frage was er unter Deutschland versteht hat er nur die Augen verdreht und jegliche weitere Diskussion darüber unterbunden. Auch die Frage, warum in anderen Gesetzen dieser denn dann explizit genannt sei.
Dann habe ich die abweichenden Angaben von Verwarnung und Bußgeldbescheid moniert - den der Zeuge tauchte erst beim Bußgeldbescheid auf, in der Verwarnung gab es noch keinen. Dies wurde damit abgebügelt, dass ihn die Verwarnung nicht interessiere und der Bußgeldbescheid ja korrekt sei. Ebenso sei irrelevant, dass ein Meßprotokoll von einer 200 km entfernten Anlage in der Akte war, der Zeuge hätte ja bestätigt, dass die Anlage richtig gewartet sei und es kann ja mal ein Protokoll vertauscht werden.
Dann hat er mir - zu meiner Überraschung - ein Angebot gemacht: Ich solle doch den Bußgeldbescheid zurück ziehen, dann könnten wir das alles hier vergessen. Auf die Rückfrage, ob ich dann nur die Verwarnung zahlen müsse und er die Gerichtskosten auf seine Kappe nehmen wolle meinte er, "natürlich nicht, aber die Einstellung sei sicher ein paar Euro billiger als das Urteil - wenn er es auch nicht mit Sicherheit sagen könne". Musste ihm dann leider mitteilen, dass da ich jetzt den weiten Weg schon auf mich genommen hätte und auch die viele Zeit, dass es mir dann auf die paar Euro auch nicht mehr ankommt und ich nach wie vor an Recht und Ordnung - sprich Freispruch - glaube, zumal auch einige seiner Kollegen in anderen Städten dies inzwischen so handhaben und die gleiche Ansicht vertreten.
Nach 5 Minuten kam dann die Urteilsverkündung - schuldig.
Begründung: Tat wäre begangen worden (was ich ja auch nie bestritten hatte), rechtlich sei alles in Ordnung und ein anderes Urteil könnte ich ja schließlich auch nicht erwarten, nachdem ich ihn noch mit dem Hinweis auf Kollegen und die Normen genötigt hätte. Schließlich sei er unabhängig und könne machen was er wolle! (O-Ton!)
Daraufhin warf er mir eine Rechtsmittelbelehrung zu, für die ich mich artig bedankte und meinte, die könne er mir auch mit dem Urteil zusammen noch zuschicken.
Was dann folgte, das hat mich völlig überrascht. Sagte er doch, dass er mir kein Urteil zuschickt. Ich erfreut: "Ach, Sie machen es gleich fertig und geben es mir mit?" (Dachte, dass ich mir dann gleich die Unterschrift bei ihm abholen könnte, hatte vorher schon mal die Paragraphen dafür raus gesucht - aber Fehlanzeige.)
Daraufhin tickte er aus und meinte lautstark, dass ich darauf lange warten könne, ich hätte gehört was er gesprochen hat und das müsse reichen. Über die Rechtsmittel könne ich mich kundig machen, die würde er aber nur anerkennen, wenn diese von einem zugelassenen Anwalt eingereicht werden. Das was ich schreibe interessiert ihn nicht, das liest er nicht mal, sondern lehnt es gleich ab - denn darüber befindet er hier selbst!
Die anwesende Wachfrau - die zwischendurch schon mehrfach die Gesichtsfarbe wechselte - wurde ziemlich rot im Gesicht und es wurde ihr sichtlich unbehaglich in der Haut. Ich wollte den Herrn in Schwarz noch fragen, ob er jetzt zu scherzen beliebe oder wieso es kein schriftliches Urteil gäbe, kam aber nicht dazu, da er mich sehr rüde unterbrochen und des Saales verwiesen hat. Und als ich einen erneuten Versuch startete kam schroff, dass ich machen solle, dass ich raus komme, bevor er den Saal räumen läßt.
Bin dann gegangen und habe am Ende des Flurs auf die Frau Wachtmeisterin gewartet. Auf die Frage, ob das hier so üblich sei, verabschiedete sie sich verlegen lächelnd. Auf die nochmalige Frage kam ein Schulterzucken und dass ich sicher verstehen würde, dass sie nichts sagen könne.

Naja, dann werde ich morgen halt noch mal zu den Herren in Grün müssen, damit das aktenkundig wird. Dürfte ein längerer Text werden.
Meine Frage: Gibt es das öfter, dass "die Schwarzen" kein schriftliches Urteil schicken?
Und gibt es da schon eine Mustervorlage für die "Grünen"?



mettwurstbaron

Beiträge: 11

» 10.09.08 19:20 «              Beitrag melden


Hallo zusammen,

Wo erstatte ich denn eine Anzeige gegen dieses "Gesockse"?
Bei unserer Trachtengruppe vielleicht?
Wie würde Tante Käthe denn eine solche verfassen?

Gruß an alle vom
Mettwurstbaron

sapereaude82

Beiträge: 98

» 10.09.08 22:46 «              Beitrag melden


Mitteldeutschland, 11:30 Uhr, Die Frisur sitzt.
Anwesende Öffentlichkeit mind. 15 Personen

Im Vorfeld wurde der GVP eingesehen - er lag als Kladde vor.
Der Vermeintliche Richter wurde gegen 10:45 gesehen, als ihm ein Kollege in der Eingangshalle unzweideutig den Hitlergruß zeigte.

Roland F. in Reinkarnation des Stephan Zantke setzte sich und brüllte gleich auf den Angeklagten los "1, 2, 3 dort rüber. Ich bestimmte hier wer wo sitzt!" Unter Androhung von Strafe wurde der Angeklagte genötigt, den Platz zu wechseln.
Aufforderung nach ZPO §43 "Kennen müssen"
"Das steht doch draußen, wer hier das sagen hat!" Zantke beschimpft die Anwesenden mit "Sind wir hier im Kindergarten oder ist das ein Kasperletheater?"
Beschuldiger verlangt rechtliches Gehör und besteht auf seine Grundrechte.
Z:"Welche Grundrechte?"
Die Öffentlichkeit rumort. Beschuldigter gibt Anträge zu Protokoll und zum Gegenstand des Verfahrens, der Roland schaut nicht einmal drauf, schiebt die Anträge beiseite und sagt "Alles Unsinn!"
Es folgen ZPO §§ 42, 44
Die Anwesenden werden lauter...."Wir sind das Volk" woraufhin der kleine Roland die Öffentlichkeit aufforderte den Saal zu Verlassen, sonst lässt er ihn räumen.
Z:"Dieser Klamauck"
Bis auf einen Zuschauer verließen alle den Saal.
Z rief die Zeugin, und sagte "Sie werde nicht mehr gebraucht. Das sind die Großdeutschen."
Die Zeugin, eine Polizistin, hatte Angst und wollte wissen ob das für sie irgendwelche Konsequenzen hat.

Z telefonierte "Das Deutsche Reich war hier, was soll ich machen?" Mittlerweile fuhren 4 Einsatzwagen vor, welche das Gerichtsgebäude absperrten.
Z:"Vorsicht, die sind aggressiv! Das sind die Grossdeutschen!"
Da alles friedlich verlief und nix auffällig war, wollte die Polizei wissen, weshalb sie gerufen wurde.
Z: "Es ging um nichts. Höchstens 20, 40€. Eigentlich wegen nichts."
Es wurden noch einige Dinge handschriftlich zu Protokoll der Geschäftsstelle gereicht und per bestätigter Ausweiskopie die Anwesenheit des Beschuldigten festgehalten.

matu

Beiträge: 32

gabapento
» 10.09.08 22:53 «              Beitrag melden


Hallo Krascher!

Genau der gesetzliche Richter ist Thema im Gerichtssaal. Hier habe ich nicht das Thema verfehlt.

Immerhin sind einige Antworten zum angegriffenen Fakt gepostet worden, doch keiner hat nun dezidiert erklärt, wo das steht, wie das geht, daß es so ist, wie es angeblich ist.

Warum eigentlich?
Antwort: scheinbar doch ein etwas schwieriger Stoff.

Aber z.B. Zuständigkeit des Gerichts nach § 39 ZPO. Das Gericht wird anerkannt, wenn man ohne die Unzuständigkeit geltend zu machen zur Hauptsache mündlich verhandelt.

Und §43 ZPO:Verlust des Ablehnungsrechts, wenn sich eine Partei mit dem Richter, ohne den ihr bekannten Ablehnungsgrund geltend zu machen, in eine Verhandlung eingelassen hat oder Anträge gestellt hat!

Und genau hier sehe ich auch einen Haken: ....oder Anträge
gestellt hat...

Streng genommen, können doch dann, um das Ablehnungsrecht nicht zu verlieren, gar keine Anträge gestellt werden?! Oder?

Nach §137 ZPO (1) beginnt aber die mündliche Verhandlung mit dem Stellen der Anträge durch die Parteien!?

Wo bitte, liegt hier der Knackpunkt, um diese Widersprüchlichkeit aufzuheben oder was muß getan werden, damit hier nicht mißbräuchlich verfahren werden kann durch den Schwarzkittel?



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