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Thema: Erlebnisse im Gerichtssaal
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Der_Dipl_Ing
Beiträge: 161
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» 08.09.08 16:36 « |
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AG Waldshut-Tiengen - Fahren ohne
Fahrerlaubnis - "kurze" Freiheitsstrafe wird von der Staatsanwaltschaft
gefordert!
Herr Direktor am Amtsgericht Heinz
JOCKERS
nahm sich der Sache als Strafrichter selbst an. Erstaunt war er, als
"sein" Gerichtssaal aus den Nähten zu platzen schien - die
Öffentlichkeit, als Kontrolleure der Justiz, war mit 24 Mann/Frau
vertreten.
Aber immerhin, Herr Direktor verzichtete aufs Aufstehen - die Zeiten
ändern sich
Das erste Geplänkel gabs, als er den Beschuldigten nach dem Beruf
fragte ... Einspruch durch den Beistand, "dies tut nichts zur Sache,
Herr Direktor habe sich nur mit ihm zu unterhalten, da er das Auge, die
Ohren und der Mund des Beklagten sei."
Gleich mal den 1. Antrag auf Vorlage der Bestallungsurkunde der
Justizangestellten Fr. Böcker - eine Angestellte könne ja gar keine
Beamtin sein.
Da der Bestand andauernd beim Antrag stellen unterbrochen wurde
erfolgte gleichzeitig Antrag 2 auf ungestörten Vortrag
Herr Direktor meinte noch, er werde sich mir gegenüber
nicht ausweißen oder seine Bestallungsurkunde vorlegen. Mit dem Hinweis
von mir, dass ich das (a) bisher noch gar nicht beantragt habe und (b)
seine Ernennung sowieso vom Justizminister - also gewaltenaufhebend von
der Exekutive - erhalten habe, das wissen wir ja schließlich alle!
Dann stellte er noch die Frau Staatsanwältin KÜHN vor, sorry,
Frau Staatsanwältin sei ja keine, sie ist nur Referendarin und
als Vertretung des Staatsanwalts MEENTS
- dies
ist aber interessant, kann in einem Rechtsstaat eine
Referendarin Staatsanwältin spielen? .. Das wird noch zu rügen sein!
SO, nun wurde die Sitzung zur Beratung unterbrochen, Antrag 1 und 2
mussten ja beschieden werden.
Nach fast 15 Minuten dann die Erleuchtung für uns .. per Beschluss
wurde der Beistand für den Stafprozess zugelassen
und dann erklärt, dass Frau Justizangestellte seit blahblahblah als
Angestellte arbeiten darf und KEINE Bestallungsurkunde vorzulegen sei (klar,
ist ja auch keine da! ;-) )
Es erging sofortige Beschwerde gegen den 2. Beschluss -
selbstverständlich kann nach § 153 Abs 2 GVG nur eine Beamtin mit
Zusatzausbildung Urkundsbeamtin sein.
Dann erfolgte Antrag Nr. 3, wegen der ungesetzlichen Ladung.
Herr Direktor meinte
die Ladung (ohne Bearbeiter, ohne Richternennung, ohne Unterschrift des
Ladenden - dafür Zustellung im grauen Couvert) sei doch so in Ordnung.
Daraufhin wurde Herr Direktor belehrt, dass seine Meinung überhaupt
nicht gefragt ist und er auch gar keine haben darf ... er habe sich
nach Art 20 Abs 3 GG nur an Recht und Gesetz zu halten und nach
§ 1 GVG darf er Gesetze nur anzuwenden und nicht auszudeuten, verbiegen
etc. Das schien für Herrn Direktor neu zu sein, jedenfalls brauchte er
schon wieder fast 10 Minuten Pause (Unterbrechung), um einen Beschluss
zu erarbeiten. Er beschloss dann auch, dass die Ladung doch wohl
korrekt sei, der Beglagte sei ja schließlich auch gekommen! Nur die
Zustellung im grauen Couvert sei falsch gewesen, deshalb werde der
Termin zur Verhandlung aufgehoben!
Eine sofortige Beschwerde gegen den Beschluss war (zeitlich) nicht mehr
möglich, da Herr Direktor keine Lust mehr hatte und die Sitzung beendete!
Nun, dann wird die Beschwerde schriftlich nachgereicht.
Mal sehen, wann und ob überhaupt der nächste Termin angeordnet wird,
dann hoffentlich mit einer gesetzlichen Ladung und einem richtigen
Staatsanwalt!
Zuletzt bearbeitet: 08.09.08 17:32 von Der_Dipl_Ing
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Der_Dipl_Ing
Beiträge: 161
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» 09.09.08 17:34 « |
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Neuer Tatort: AG Kenzingen
Heute war ich nur als Öffentlichkeit/Souverän im Gerichtssaal anwesend.
Herr Wolfgang Rieger, Direktor des AG Kenzingen hatte bereits
schon für 8:00 Uhr geladen - mitten in der Nacht!
Er hatte es sehr eilig, den Beklagten und dessen Ehefrau "abzuurteilen"
und den Prozess zu machen.
Die Beklagten vertraten sich selbst und hatten schon vorab ihre Anträge
bei Gericht eingereicht!
... Tztztztz .. so was macht man nicht, Herr Rabulist kann sich doch
dann schon richtig vorbereiten, wenn er weiß, was auf ihn zukommt!
Und so kam es dann leider auch, den Beklagten wurde einfach das Wort
entzogen, sie mehrfach und andauernd unterbrochen, Anträge durften
nicht gestellt werden, sie wurden angeschriehen, ihnen durch
Drohgebärden der Mumm genommen .. etc.
Dann "durfte" die Gegenseite (ein Rechtsanwalt) die Klage vorlesen, die
Beschuldigten wurden gefragt, ob sie Antäge zu den genannten Vorwürfen
stellen wollen, aber bitte nur Anträge hierzu ... NEIN .. gut... Pech
gehabt - JETZT sind wir mitten in der Hauptverhandlung!!
Dann die freche und ironische Bemerkung des Herrn Direktors .. jetzt
könne der Beklagte seine Anträge ja stellen (Pech gehabt, jetzt in der
Hauptverhandlung hast du, lieber Beklagte, bereits alle meine
Rechtsbeugungen und Normverletzungen geheilt) ....
Hilfesuchend sah sich der Beklagte im Gerichtssaal um und stellte dann
den Antrag, dass ich als Beistand fungieren solle. Nach kurzem
Schlagaustausch mit Herrn Direktor, ob ich eine Zulassung habe oder
nicht und wenn warum, hatte er mich per Beschluss angenommen - nun war das Pech auf seiner Seite!
Mein erster Antrag wurde sogleich abgelehnt (ich wollte nur eine kurze
Unterbrechung, um mich mit meinen neuen Mandanten verständigen, um eine
Verteidigung vorzubereiten) .. hmm, das war schon wieder eine
erhegliche Verletzung des rechtlichen Gehörs - es erfolgte sofort eine
Rüge und der Antrag auf sofortige Revision, bzw. hilfsweise
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand!
Es erging Beschluss, dass Herr Direktor Rabulist bis zum Ende dieses
Verhandlungstages eine Entscheidung fällen wird - die Sitzung war
beendet! --- Ups, der hatte es aber eilig
OK, nun kam unsere richtige Arbeit ... gleich ins nächste Polizeirevier
und Strafanzeige/Strafantrag gestellt.
Danach die Ablehnung nach § 42 ZPO formuliert mit den entsprechenden
Begründungen und ab per Fax!
Nun sind Herrn Direktorchen die Rabulistenhände gebunden, mal sehen,
was er sich nun ausdenkt!
Zuletzt bearbeitet: 09.09.08 18:36 von Der_Dipl_Ing
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Wolkenschieber
Beiträge: 587
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» 10.09.08 03:01 « |
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Hallo Matu,
meine Tante Emma würde sagen, du hast so weit schon ganz gut aufgepaßt.
Bravo!!!
Nur leider eine winzige Kleinigkeit übersehen.
Tante Emma hats am eigenen Leib erlebt. Ab dem Moment wo die
Verhandlung eröffnet wird, und du nicht rechtzeitig vorher
reagierst(das geht schneller, als du Huch sagen kannst), hast du diesen
Schwarzkittel-Schmarotzer anerkannt als Richter. Der freut sich
tierisch dich zu Hackfleisch zu verarbeiten. Aber dieses Mal sprach
Bild nicht zuerst mit der Frikardelle, sondern dieser Schmarotzer.
Erst mal informieren und dann aufregen, Krascher hat da schon recht
Lieben Gruß.
Ich halte mich hier im Augenblick noch
zurück!
Fakt ist, bitte erstatten Sie gegen jeden Beamten der
BRdvD, der das Recht beugt Strafanzeige/Strafantrag.
Es geht auch nicht darum, ob die "Verbrechen" dieses Beamten in
der BRdvD
verfolgt werden oder nicht, sondern es geht darum, dass die Willkür
und die Rechtsbeugung Aktenkundig gemacht wird.
Wenn an deutschen Gerichten später mal wieder ges. Richter
nach Art. 101 GG Urteile im Namen des deutshen Volkes sprechen
sollten, ist es wichtig, dass diese "Hochverräter" vor deutsche
Gerichte gestellt werden.
Erstatten Sie Strafanzeige/Strafantrag gegen
jede öffentliche Person die Ihr Recht berechen möchte!!!
Liebe Grüße...
:-)
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Rabenschwarz
Beiträge: 87
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» 10.09.08 10:07 « |
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Okay,
also wenn der einen nach dem Beruf fragt (oder dergleichen...Name auch
schon?) sagt man: Moment mal, wir sind noch nicht in der
Hauptverhandlung, ich stelle folgenden Antrag.....usw. So etwa ?
Theorie und Praxis, life sieht das alles etwas anders aus.
Gruß Rabenschwarz
P.S. ich erinnere mich noch vor Jahren, als ich mal als Beklagte vor
Gericht stand - ich komm da rein, sitze da und dann gings ab, voll über
meinen Kopf weg, wußte gar nicht wie mir geschah - die "Richterin"
plauschte nett mit der Anwältin der Gegenseite (ich hatte keine ), naiv
wie ich war, dachte ich damals, ooch, die kennen sich vielleicht vom
Tennis oder so, oder sind verwandt, naja, Spaß beiseite...
Ich hab damals versucht, was zu sagen, denn das ging mir über die
Hutschnur, aber da hieß es: Sie sind nicht dran.
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Der_Dipl_Ing
Beiträge: 161
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» 10.09.08 11:01 « |
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Hallo Rabenschwarz,
dein Name gefällt mir, alle Schwarzkittel sollen in eine rabenschwarze
Zukunft sehen!
Genau erkannt, in der Vorverhandlung dürfen nur Angaben zur Person
abgefragt werden (Name, Vorname, Geb.-Datum, Geb.-Ort, Wohnort und
Straße) und sonst nichts. Die Frage nach dem Beruf zieht dich direkt in
die Hauptverhandlung rein, der Schwarzkittel will damit auch wissen,
wieviel Kohle er dir abknöpfen kann, je mehr du verdienst, um so höher
die "Strafe".
Sofort aufmucken und sagen "Diese Frage ist unzulässig! Bevor wir
eröffnen, stelle ich folgenden Antrag..." oder "... muss ich
folgende Rüge loswerden!"
Und dann sich nicht mehr rausbringen lassen, auch nicht wenn
Richterlein meint, er/sie führe die Verhandlung! Antwort von dir: "Sie
dürfen gerne die Verhandlung führen, wenn ich Sie als Richter/in
anerkannt habe, aber noch sind wir in der Vorverhandlung und ich stelle
jetzt meinen Antrag oder meine Rüge!"
Ich weiß, es ist nicht einfach sich gegen den "lieben
Schwarzkittel-Gott" zu behaupten, aber das Recht steht auf deiner
Seite! Nur Mut, es tut nur beim ersten Mal weh!
Zuletzt bearbeitet: 10.09.08 14:36 von Der_Dipl_Ing
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3Fragezeichen
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» 10.09.08 19:19 « |
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Hallo,
hatte heute meinen zweiten Termin beim Amtsgericht wegen OWI, nachdem
der erste vor 3 Monaten ziemlich schnell mit fadenscheiniger Begründung
vertagt wurde.
Also hinfahren, Sicherheitscheck am Eingang des Gerichtsgebäudes wie im
Flughafen über sich ergehen lassen, hoch ins Geschäftszimmer, GVP
einsehen.
Fragt die Sachbearbeiterin: Was wollen Sie denn schon wieder da? Sie
kenne ich doch?! Auf den Hinweis, dass wir (hatte vorsorglich gleich
mal einen Zeugen dabei) den GVP einsehen wollten meinte sie, "den
kennen Sie doch schon!"
"Ja, aber vielleicht hat sich da ja jetzt was geändert und der stimmt
jetzt?"
"Nö, daran hat sich nichts geändert, der interessiert hier eh keinen
sonderlich" und legt ihn auf den Tisch.
War wie gehabt, lose Blattsammlung, nur vom Präsidium teils
unterschrieben, teils nur mit Paraphe, keine Bindung, kein
Dienstsiegel, keine Richterunterschriften, keine Angaben zu den
Richtern.
Alles dokumentiert und zum Termin gegangen.
15 Minuten vorher kommt der vorgebliche Richter angerauscht und geht
mit dem wartenden Zeugen gleich ins Verhandlungszimmer. Pünktlich werde
ich hinein gerufen.
Da erst mal Rüge, dass er vorher mit Zeuge (den er übrigens geladen hat
und auf dessen Ladung ich verzichtet habe da völlig belanglos!) 15
Minuten konferiert hat.
Der Mann in Schwarz hat die Welt nicht mehr verstanden, sie würden sich
schon länger kennen und könnte ihnen ja niemand verwehren, sich zu
unterhalten.
Ob so über Zeugengelder die Einkommen der Polizisten noch etwas
aufgebessert werden sollen oder es nur ein "Zufall" war, das sei mal
dahin gestellt.
Also hat er den Zeugen rausgeschickt und wollte gleich anfangen.
Erst mal gestoppt und wegen der nicht normgerechten Ladung gerügt, was
er zu Protokoll genommen hat.
Dann auf den nicht rechtgültigen GVP ingewiesen, gefragt wie er da denn
gesetzlicher Richter sein wolle. - Sei er, zudem sei GVP gültig, der
würde hier immer so aussehen und gäbe sicher kein Grund zur
Beanstandung.
Also eine vorbereitete Eidesstattliche Versicherung (dass er ges.
Richter sei) vorgelegt - die er nicht mal angesehen hat. Er muss nichts
unterschreiben.
Nagut, Antrag auf sofortigen Beschluss über ges. Richter gestellt.
Darüber wollte er erst am Ende der Verhandlung beschließen - was ich
nicht wollte.
Fast 10-minütige Diskussion, irgend wann hat er sich dann in die
Verhandlung durch diverse Fragen reingemogelt. Da ja auch noch ein paar
andere Punkte "zur Diskussion" standen und ich einen dritten Termin
vermeiden wollte (ich muss jedes mal 800 km fahren) - naja. Hat dann
später beschlossen, dass er gesetzlicher Richter sei.
OWiG ist für ihn gültig, aufgehobene Einführungsgesetze interessieren
ihn nicht.
Geltungsbereich ist ja selbstredend, wo soll es denn gelten als in
Deutschland. Auf die Frage was er unter Deutschland versteht hat er nur
die Augen verdreht und jegliche weitere Diskussion darüber unterbunden.
Auch die Frage, warum in anderen Gesetzen dieser denn dann explizit
genannt sei.
Dann habe ich die abweichenden Angaben von Verwarnung und
Bußgeldbescheid moniert - den der Zeuge tauchte erst beim
Bußgeldbescheid auf, in der Verwarnung gab es noch keinen. Dies wurde
damit abgebügelt, dass ihn die Verwarnung nicht interessiere und der
Bußgeldbescheid ja korrekt sei. Ebenso sei irrelevant, dass ein
Meßprotokoll von einer 200 km entfernten Anlage in der Akte war, der
Zeuge hätte ja bestätigt, dass die Anlage richtig gewartet sei und es
kann ja mal ein Protokoll vertauscht werden.
Dann hat er mir - zu meiner Überraschung - ein Angebot gemacht: Ich
solle doch den Bußgeldbescheid zurück ziehen, dann könnten wir das
alles hier vergessen. Auf die Rückfrage, ob ich dann nur die Verwarnung
zahlen müsse und er die Gerichtskosten auf seine Kappe nehmen wolle
meinte er, "natürlich nicht, aber die Einstellung sei sicher ein paar
Euro billiger als das Urteil - wenn er es auch nicht mit Sicherheit
sagen könne". Musste ihm dann leider mitteilen, dass da ich jetzt den
weiten Weg schon auf mich genommen hätte und auch die viele Zeit, dass
es mir dann auf die paar Euro auch nicht mehr ankommt und ich nach wie
vor an Recht und Ordnung - sprich Freispruch - glaube, zumal auch
einige seiner Kollegen in anderen Städten dies inzwischen so handhaben
und die gleiche Ansicht vertreten.
Nach 5 Minuten kam dann die Urteilsverkündung - schuldig.
Begründung: Tat wäre begangen worden (was ich ja auch nie bestritten
hatte), rechtlich sei alles in Ordnung und ein anderes Urteil könnte
ich ja schließlich auch nicht erwarten, nachdem ich ihn noch mit dem
Hinweis auf Kollegen und die Normen genötigt hätte. Schließlich sei er
unabhängig und könne machen was er wolle! (O-Ton!)
Daraufhin warf er mir eine Rechtsmittelbelehrung zu, für die ich mich
artig bedankte und meinte, die könne er mir auch mit dem Urteil
zusammen noch zuschicken.
Was dann folgte, das hat mich völlig überrascht. Sagte er doch, dass er
mir kein Urteil zuschickt. Ich erfreut: "Ach, Sie machen es gleich
fertig und geben es mir mit?" (Dachte, dass ich mir dann gleich die
Unterschrift bei ihm abholen könnte, hatte vorher schon mal die
Paragraphen dafür raus gesucht - aber Fehlanzeige.)
Daraufhin tickte er aus und meinte lautstark, dass ich darauf lange
warten könne, ich hätte gehört was er gesprochen hat und das müsse
reichen. Über die Rechtsmittel könne ich mich kundig machen, die würde
er aber nur anerkennen, wenn diese von einem zugelassenen Anwalt
eingereicht werden. Das was ich schreibe interessiert ihn nicht, das
liest er nicht mal, sondern lehnt es gleich ab - denn darüber befindet
er hier selbst!
Die anwesende Wachfrau - die zwischendurch schon mehrfach die
Gesichtsfarbe wechselte - wurde ziemlich rot im Gesicht und es wurde
ihr sichtlich unbehaglich in der Haut. Ich wollte den Herrn in Schwarz
noch fragen, ob er jetzt zu scherzen beliebe oder wieso es kein
schriftliches Urteil gäbe, kam aber nicht dazu, da er mich sehr rüde
unterbrochen und des Saales verwiesen hat. Und als ich einen erneuten
Versuch startete kam schroff, dass ich machen solle, dass ich raus
komme, bevor er den Saal räumen läßt.
Bin dann gegangen und habe am Ende des Flurs auf die Frau
Wachtmeisterin gewartet. Auf die Frage, ob das hier so üblich sei,
verabschiedete sie sich verlegen lächelnd. Auf die nochmalige Frage kam
ein Schulterzucken und dass ich sicher verstehen würde, dass sie nichts
sagen könne.
Naja, dann werde ich morgen halt noch mal zu den Herren in Grün müssen,
damit das aktenkundig wird. Dürfte ein längerer Text werden.
Meine Frage: Gibt es das öfter, dass "die Schwarzen" kein schriftliches
Urteil schicken?
Und gibt es da schon eine Mustervorlage für die "Grünen"?
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sapereaude82
Beiträge: 98
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» 10.09.08 22:46 « |
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Mitteldeutschland, 11:30 Uhr, Die Frisur sitzt.
Anwesende Öffentlichkeit mind. 15 Personen
Im Vorfeld wurde der GVP eingesehen - er lag als Kladde vor.
Der Vermeintliche Richter wurde gegen 10:45 gesehen, als ihm ein
Kollege in der Eingangshalle unzweideutig den Hitlergruß zeigte.
Roland F. in Reinkarnation des Stephan Zantke setzte sich und brüllte
gleich auf den Angeklagten los "1, 2, 3 dort rüber. Ich bestimmte hier
wer wo sitzt!" Unter Androhung von Strafe wurde der Angeklagte
genötigt, den Platz zu wechseln.
Aufforderung nach ZPO §43 "Kennen müssen"
"Das steht doch draußen, wer hier das sagen hat!" Zantke beschimpft die
Anwesenden mit "Sind wir hier im Kindergarten oder ist das ein
Kasperletheater?"
Beschuldiger verlangt rechtliches Gehör und besteht auf seine
Grundrechte.
Z:"Welche Grundrechte?"
Die Öffentlichkeit rumort. Beschuldigter gibt Anträge zu Protokoll und
zum Gegenstand des Verfahrens, der Roland schaut nicht einmal drauf,
schiebt die Anträge beiseite und sagt "Alles Unsinn!"
Es folgen ZPO §§ 42, 44
Die Anwesenden werden lauter...."Wir sind das Volk" woraufhin der
kleine Roland die Öffentlichkeit aufforderte den Saal zu Verlassen,
sonst lässt er ihn räumen.
Z:"Dieser Klamauck"
Bis auf einen Zuschauer verließen alle den Saal.
Z rief die Zeugin, und sagte "Sie werde nicht mehr gebraucht. Das sind
die Großdeutschen."
Die Zeugin, eine Polizistin, hatte Angst und wollte wissen ob das für
sie irgendwelche Konsequenzen hat.
Z telefonierte "Das Deutsche Reich war hier, was soll ich machen?"
Mittlerweile fuhren 4 Einsatzwagen vor, welche das Gerichtsgebäude
absperrten.
Z:"Vorsicht, die sind aggressiv! Das sind die Grossdeutschen!"
Da alles friedlich verlief und nix auffällig war, wollte die Polizei
wissen, weshalb sie gerufen wurde.
Z: "Es ging um nichts. Höchstens 20, 40€. Eigentlich wegen nichts."
Es wurden noch einige Dinge handschriftlich zu Protokoll der
Geschäftsstelle gereicht und per bestätigter Ausweiskopie die
Anwesenheit des Beschuldigten festgehalten.
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matu
Beiträge: 32
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» 10.09.08 22:53 « |
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Hallo Krascher!
Genau der gesetzliche Richter ist Thema im Gerichtssaal. Hier habe ich
nicht das Thema verfehlt.
Immerhin sind einige Antworten zum angegriffenen Fakt gepostet worden,
doch keiner hat nun dezidiert erklärt, wo das steht, wie das geht, daß
es so ist, wie es angeblich ist.
Warum eigentlich?
Antwort: scheinbar doch ein etwas schwieriger Stoff.
Aber z.B. Zuständigkeit des Gerichts nach § 39 ZPO. Das Gericht wird
anerkannt, wenn man ohne die Unzuständigkeit geltend zu machen zur
Hauptsache mündlich verhandelt.
Und §43 ZPO:Verlust des Ablehnungsrechts, wenn sich eine Partei mit dem
Richter, ohne den ihr bekannten Ablehnungsgrund geltend zu machen, in
eine Verhandlung eingelassen hat oder Anträge gestellt hat!
Und genau hier sehe ich auch einen Haken: ....oder Anträge
gestellt hat...
Streng genommen, können doch dann, um das Ablehnungsrecht nicht zu
verlieren, gar keine Anträge gestellt werden?! Oder?
Nach §137 ZPO (1) beginnt aber die mündliche Verhandlung mit dem
Stellen der Anträge durch die Parteien!?
Wo bitte, liegt hier der Knackpunkt, um diese Widersprüchlichkeit
aufzuheben oder was muß getan werden, damit hier nicht mißbräuchlich
verfahren werden kann durch den Schwarzkittel?
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